DE20219796U1 - Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement - Google Patents
Beleuchtetes Anzeige-/DekorationselementInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
96 367/Ja/Pa/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
19. Dezember 2002
Gebrauchsmusteranmeldung
digi point gmbh Grabenstraße 110
45141 Essen
Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement, mit einem Fuß zur Aufnahme wenigstens eines Leuchtmittels, und mit einem wenigstens teilweise licht durchfluteten transparenten Plattenelement.
Ein solches Anzeige-/Dekorationselement ist aus der Praxis bekannt. Für die Lxchtdurchflutung des transparenten Plattenelementes sorgt das in der Regel unterhalb des Plattenelementes platzierte Leuchtmittel. Denn das von ihm ausgesandte Licht tritt randseitig in das transparente Plattenelement ein und wird hierin - ähnlich wie bei einer Glasfaser - total reflektiert.
Sobald beispielsweise Gravuren oder andere Oberflächeninhomogenitäten in das transparente Plattenelement eingebracht werden, ist das Licht in der Lage, das Plattenelement zu verlassen. Dadurch erfährt die Gravur eine besondere optische Wirkung, die sich durch ein brillantes Erscheinungsbild auszeichnet. Das ist grundsätzlich bekannt.
Daneben beschreibt die DE 195 13 185 Al ein beleuchtetes Anzeigeelement, welches als Namensschild, Hausnummer, Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild und dergleichen Anwendung findet. Das Anzeigeelement ist als Hohlkörper ausgebildet, wobei mindestens eine Mantelfläche über einen transparenten optisch leitenden Stoff verfügt.
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Der bekannte Stand der Technik hat sich grundsätzlich bewährt, ist jedoch verbesserungsfähig. Denn das transparente Plattenelement bildet mit dem Fuß eine Baueinheit, kann also nicht an verschiedene Anforderungen angepasst werden. Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, ein beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass das Erscheinungsbild variabel gestaltet werden kann.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement austauschbar in dem Fuß aufgenommen wird. Dazu verfügt der Fuß in der Regel über eine Aufnahme mit elastischen Klemmelementen, welche zwischen sich das Plattenelement aufnehmen. Die Aufnahme ist vorzugsweise im Querschnitt U-förmig ausgestaltet, wobei die elastischen Klemmelemente in den jeweiligen U-Schenkeln Platz finden.
Zusätzlich finden sich ein oder mehrere Anschlagstege für das Plattenelement, welche in die Aufnahme bzw. U-förmige Aufnahme ragen. Diese Anschlagstege bilden folglich die U-Basis der U-förmigen Aufnahme. Bei den elastischen Klemmelementen kann es sich um in Nuten eingelegte Gummistränge handeln, wenngleich natürlich auch Federn oder andere Klemmelemente denkbar sind und vom Erfindungsgedanken umfasst werden. Die Gummistränge zeichnen sich jedoch durch preisgünstigen Aufbau und Funktionssicherheit aus.
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Dadurch, dass die Gummistränge wenigstens teilweise über die Nut hinausragen, wird das Plattenelement gleichsam zwischen den sich jeweils gegenüberliegenden Gummisträngen eingespannt. Dabei hat es sich bewährt, wenn die Gummistränge zu ca. 2/3 in der Nut und zu ca. 1/3 außerhalb der Nut angeordnet sind. Hierdurch wird nicht nur ein einwandfreier Halt des Plattenelementes zwischen den Gummisträngen erreicht, sondern auch, dass die Gummistränge - ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen - in den entsprechend kreisbogenförmig gestalteten Nuten gehalten werden.
Eine kostengünstige und gleichzeitig formschöne Gestaltung ergibt sich ferner für den Fall, dass der Fuß als längserstrecktes Hohlprofil mit endseitigen Abdeckkappen ausgebildet ist. Dieses Hohlprofil lässt sich beispielsweise durch Strangpressen von Aluminium, Kunststoff oder vergleichbaren Materialien realisieren. Je nach gewünschter Länge des Fußes können einzelne Strangabschnitte abgelängt werden und mit den endseitigen Abdeckkappen den Fuß 0 komplettieren.
Der Fuß mag über wenigstens eine geschlossene Hohlkammer zur Aufnahme von elektrischen Versorgungseinrichtungen für das Leuchtmittel verfügen. Tatsächlich handelt es sich bei dem Leuchtmittel in der Regel um eine oder mehrere KaItkathodenröhren, welche zum Betrieb ein Vorschaltgerät, einen Starter etc. benötigen. Diese sämtlichen elektrischen Versorgungseinrichtungen für das Leuchtmittel finden in der geschlossenen Hohlkammer innerhalb des Fußes Platz und sind hierdurch gleichzeitig vor äußeren Einflüssen geschützt. Außerdem sorgen sie für eine Stabilisierung des gesamten
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Anzeige-/Dekorationselementes. Denn die sie aufnehmende Hohlkammer ist am Boden des Fußes vorgesehen. Im Querschnitt darüber befindet sich eine weitere Hohlkammer, die in Richtung auf das Plattenelement geöffnet ist. Diese ebenfalls im Fuß befindliche Hohlkammer mit der Öffnung nimmt das Leuchtmittel auf. Durch die Öffnung wird das vom Leuchtmittel abgestrahlte Licht in das Plattenelement eingekoppelt. Beide Hohlkammern sind im Querschnitt folglich übereinander angeordnet.
Kanäle, die wenigstens endseitig der einen oder der beiden Hohlkammern vorgesehen sind, dienen dazu, Schrauben, Stifte od. dgl. aufzunehmen und die Abdeckkappen am Fuß bzw. dem längserstreckten Hohlprofil fixieren zu können.
Im Ergebnis wird ein beleuchtetes Anzeige-/Dekorations~ element zur Verfügung gestellt, das sich zunächst einmal durch die Möglichkeit auszeichnet, das Plattenelement bei unverändertem Fuß austauschen zu können. Auf diese Weise ist das Anzeige-/Dekorationselement in der Lage, optische Akzente setzen zu können. So kommen als Plattenelement in der Regel Glasplatten aus organischem oder anorganischem Glas zum Einsatz, die meistens hinsichtlich ihrer Oberflächenstruktur eine Veränderung erfahren haben. Das kann durch beispielsweise Ätzen oder Fräsen geschehen, wobei beliebige Motive denkbar sind.
Gleichzeitig können Farbeffekte erzeugt werden, indem ergänzend oder alternativ Folien, Lacke etc. aufgebracht 0 werden. Jedenfalls kann das verwendete Plattenelement praktisch beliebig optisch gestaltet werden.
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Durch die Möglichkeit des Austausches kann unterschiedlichen Jahreszeiten, Stimmungen etc. Rechnung getragen werden. Ja selbst verschiedene in Glas gravierte Fotografien lassen sich wahlweise aufnehmen und zur Geltung bringen. Dabei hat sich insbesondere Acrylglas als geeignetes Material herausgestellt, wobei dessen Verwendung jedoch nicht zwingend ist.
Als bevorzugter Werkstoff für den Fuß kommt Aluminium zum Einsatz, welches gebürstet, poliert, lackiert oder eloxiert wird, um im Vergleich zu dem Plattenelement kontrastierend wirken zu können. Das gilt erst recht, wenn als Leuchtmittel weiß oder farbig abstrahlende Kaltkathodenröhren zum Einsatz kommen.
Schließlich versteht es sich, dass optional die Randbereiche, bzw. Kanten des Plattenelementes einen besonderen Schliff erhalten, um an dieser Stelle einen gezielten Lichtaustritt zu erreichen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert,-es zeigen:
Fig. 1 ein beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement entsprechend der Erfindung in perspektivischer Ansicht und
Fig. 2 einen Schnitt durch Fig. 1.
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In den Fig. ist ein beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement dargestellt, welches sowohl im Inneren als Anzeigeoder Werbeträger sowie Dekorationsstück Verwendung findet als auch im Außenbereich zu im Wesentlichen den gleichen Zwecken eingesetzt werden kann. Das Anzeige-/Dekorationselement verfügt über einen Fuß 1 und ein Plattenelement 2. In dem Fuß 1 wird ein Leuchtmittel 3 aufgenommen, bei welchem es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Kaltkathodenröhre mit U-förmiger Röhrenanordnung handelt. Das ist selbstverständlich nicht zwingend.
Das Plattenelement 2 wird von dem Leuchtmittel 3 wenigstens teilweise lichtdurchflutet. Denn von dem Leuchtmittel 3 ausgehendes (weißes oder farbiges) Licht trifft von unten nahezu senkrecht auf eine Kante bzw. Unterkante 2a des Plattenelementes 2 und wird hierdurch in dieses eingekoppelt. Innerhalb des transparenten Plattenelementes 2 wird das Licht an den Randflächen total reflektiert, und zwar so, wie dies beispielsweise bei einem Lichtleiter 0 geschieht.
Die sichtbare Oberfläche des Plattenelementes 2 mag ein- oder beidseitig eine Oberflächenbearbeitung erfahren, um den optischen Eindruck gezielt zu verändern. So führt beispielsweise eine netzartige Gravur dazu, dass das in das Plattenelement 2 eingekoppelte Licht an den entsprechenden Fräskanten aus dem Plattenelement 2 austritt. Um diese Gravur insgesamt unsichtbar zu gestalten, kann eine transparente Folie aufgeklebt werden, die das austretende 0 Licht streut und so insgesamt den Eindruck vermittelt, das Plattenelement 2 würde gesamtflächig leuchten. Eine ähnlich
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homogene Lichtausleuchtung kann auch durch andere Oberflächenbearbeitungsmaßnahinen erzielt werden. Denkbar ist es hier, mit Hilfe von Ätzverfahren, durch mechanische Bearbeitung, Sandstrahlen etc. eine bestimmte Rautiefe zu erreichen, die den Lichtaustritt aus dem Plattenelement 2 begünstigt.
Optional auf das Plattenelement 2 aufgeklebte Folien mit durchsichtigem oder farbigem Charakter lassen den jeweiligen Lichtaustritt zudem farbig oder milchig erscheinen. Ferner ist es denkbar, in das Plattenelement 2 während des Herstellungsprozesses Streupartikel einzubringen, die das an der Unterkante 2a eingekoppelte Licht in nahezu alle Richtungen streuen. Dann kann auf eine spezielle Oberflächenbehandlung ggf. verzichtet werden. Es versteht sich, dass auch in diesem Fall ergänzend eine Folie, Farbbeschichtung etc. auf das Plattenelement 2 aufgebracht werden kann.
0 Damit das Licht von dem Leuchtmittel 3 nahezu senkrecht auf die Unterkante 2a des transparenten Plattenelementes 2 fällt, wird das Leuchtmittels 3 in einer Hohlkammer 4 des Fußes 1 aufgenommen, die in Richtung auf das Plattenelement 2 geöffnet ist bzw. über eine entsprechende Öffnung 5 verfügt. Durch diese Öffnung 5 gelangt mehr oder minder nur senkrecht auf die Unterkante 2a auftreffendes Licht von dem Leuchtmittel 3 in das Plattenelement 2.
Neben dieser Hohlkammer 4 verfügt der Fuß 1 ausweislich der Fig. 2 noch über eine weitere Hohlkammer 6, die allerdings geschlossen ausgebildet ist. In dieser Hohlkammer 6 werden
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elektrische Versorgungseinrichtungen 7 für das Leuchtmittel 3 aufgenommen. Diese elektrischen Versorgungseinrichtungen 7 finden Halt in zugehörigen Aufnahmen 8 am Boden der betreffenden Hohlkammer 6. Bei den elektrischen Versorgungseinrichtungen 7 für das Leuchtmittel 3 mag es sich um einen Trafo und einen Starter handeln.
Durch die bodennahe Platzierung der elektrischen Versorgungseinrichtungen 7 innerhalb der am Bodes des Fußes 1 befindlichen geschlossenen Hohlkammer 6 wird die Standfestigkeit des Fußes 1 positiv beeinflusst. Es versteht sich, dass zwischen der Hohlkammer 6 und der im Querschnitt darüber angeordneten Hohlkammer 4 eine oder mehrere Verbindungsöffnungen vorgesehen sind, damit das Leuchtmittel 3 bzw. die Kaltkathodenröhre mit elektrischer Energie von den elektrischen Versorgungseinrichtungen 7 gespeist werden kann.
Von besonderer Bedeutung ist nun, dass das Plattenelement 2 austauschbar in dem Fuß 1 aufgenommen wird. Zu diesem Zweck verfügt der Fuß 1 über eine Aufnahme 9, die im Rahmen des Ausführungsbeispiels U-förmig gestaltet ist. Die Aufnahme 9 weist elastische Klemmelemente 10 auf, welche zwischen sich das Plattenelement 2 aufnehmen.
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Bei den elastischen Klemmelementen 10 handelt es sich nach der Darstellung um in Nuten 11 eingelegte Gummistränge 10, die wenigstens teilweise über die zugehörige Nut 11 hinausragen. Tatsächlich werden die Gummistränge 10 zu etwa 2/3 in der zugehörigen kreisbogenförmigen Nut 11 aufgenommen, während etwa 1/3 des Querschnittes des jeweiligen Gummi-
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stranges 10 außerhalb der Nut 11 angeordnet ist. Auf diese Weise wird nicht nur ein einwandfreier Halt des jeweiligen Gummi Stranges 10 in der Nut 11 erreicht, sondern auch gewährleistet, dass das Plattenelement 2 elastisch zwischen den Gummisträngen 10 aufgenommen werden kann, ohne dass es gegen die Aufnahme 9 zu liegen kommt.
Insbesondere anhand der Fig. 2 erkennt man, dass jeder U-Schenkel 9a, 9b der U-förmigen Aufnahme 9 zwei Gummistränge 10 in zugehörigen Nuten 11 besitzt. Die Gummistränge 10 verlaufen dabei wie die Nuten 11 in Längsrichtung des Fußes 1. Jeweils zwei Gummistränge 10 bzw. Klemmeelemente 10 liegen sich ebenengleich gegenüber, damit das Plattenelement 2 verkantungsfrei in der Aufnahme 9 fixiert werden kann. Die U-Basis 9c wird von zwei in die Aufnahme 9 ragenden Anschlagstegen 9c für das Plattenelement 2 gebildet. Auf diesen Anschlagstegen. 9c steht das Plattenelement 2 mit seiner Unterkante 2a auf.
Der Fuß 1 ist als längserstrecktes Hohlprofil mit endseitigen Abdeckkappen 12 ausgebildet. Zur Festlegung der beiden Abdeckkappen 12 dienen im Rahmen des Ausführungsbeispiels Kanäle bzw. Schraubkanäle 13, in welche Schrauben eingreifen, um die Abdeckkappen 12 am Fuß 1 zu fixieren. Anstelle von Schrauben können auch Steckstifte, Clipse etc. Verwendung finden. Anhand der Fig. 2 erkennt man, dass die Kanäle bzw. Schraubkanäle 13 für die Abdeckkappen 12 innerhalb der geschlossenen Hohlkammer 6 innenseitig angeordnet sind. Tatsächlich steht an dieser Stelle der meiste Bauraum zur Verfügung.
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Der Fuß 1 wird aus einem Aluminium-Strangpressprofil hergestellt. Auch die Abdeckkappen 12 mögen aus Aluminium gefertigt sein, können aber auch aus Holz bestehen. Bodenseitige Nuten 14 nehmen wiederum Gummistränge 15 als Füße auf. Dabei können die Nuten 11 und 14 sowie die hierin eingedrückten Gummistränge 10 und 15 jeweils gleich gestaltet sein, um die Fertigungskosten gering zu halten. Wegen der 2/3-Umschließung der jeweiligen Gummistränge 10, 15 durch die zugehörigen Nuten 11, 14 ist es nicht erforderlich, die Gummistränge 10, 15 zusätzlich mit beispielsweise einem Klebemittel hierin zu fixieren.
Claims (11)
1. Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement, mit einem Fuß (1) zur Aufnahme wenigstens eines Leuchtmittels (3), und mit einem zumindest teilweise lichtdurchfluteten transparenten Plattenelement (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (2) austauschbar in dem Fuß (1) aufgenommen wird.
2. Anzeige-/Dekorationselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (1) eine vorzugsweise U-förmige Aufnahme (9) mit elastischen Klemmelementen (10) aufweist, welche zwischen sich das Plattenelement (2) aufnehmen.
3. Anzeige-/Dekorationselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Anschlagstege (9c) für das Plattenelement (2) vorgesehen sind, welche in die Aufnahme (9) ragen.
4. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Klemmelemente (10) als in Nuten (11) eingelegte Gummistränge (10) ausgebildet sind, die wenigstens teilweise über die Nut (11) hinausragen.
5. Anzeige-/Dekorationselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummistränge (10) zu ca. 2/3 in der Nut (11) und zu ca. 1/3 außerhalb der Nut (11) angeordnet sind.
6. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (1) als längserstrecktes Hohlprofil (1) mit endseitigen Abdeckkappen (12) ausgebildet ist.
7. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (1) wenigstens eine geschlossene Hohlkammer (6) zur Aufnahme von elektrischen Versorgungseinrichtungen (7) für das Leuchtmittel (3) aufweist.
8. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (1) mit einer in Richtung auf das Plattenelement (2) geöffneten Hohlkammer (4) für das Leuchtmittel (3) ausgerüstet ist.
9. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hohlkammern (4, 6) im Querschnitt übereinander angeordnet sind, wobei die die elektrische Versorgungseinrichtung (7) aufnehmende Hohlkammer (6) am Boden vorgesehen ist.
10. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide Hohlkammern (4, 6) wenigstens endseitig Kanäle (13) für die Abdeckkappen (12) fixierende Schrauben, Stifte etc. aufweisen.
11. Anzeige-/Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel (3) eine oder mehrere Kaltkathodenröhren Verwendung finden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20219796U DE20219796U1 (de) | 2002-12-19 | 2002-12-19 | Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20219796U DE20219796U1 (de) | 2002-12-19 | 2002-12-19 | Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20219796U1 true DE20219796U1 (de) | 2003-03-20 |
Family
ID=7978201
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20219796U Expired - Lifetime DE20219796U1 (de) | 2002-12-19 | 2002-12-19 | Beleuchtetes Anzeige-/Dekorationselement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20219796U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10345838A1 (de) * | 2003-09-30 | 2005-05-04 | Faurecia Innenraum Sys Gmbh | Klemmvorrichtung für Kabel oder dergleichen |
| EP2472044B1 (de) | 2010-12-29 | 2019-01-23 | SCHÜCO International KG | Flügel- und/oder Blendrahmen eines Fensters, einer Tür oder dergleichen |
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2002
- 2002-12-19 DE DE20219796U patent/DE20219796U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10345838A1 (de) * | 2003-09-30 | 2005-05-04 | Faurecia Innenraum Sys Gmbh | Klemmvorrichtung für Kabel oder dergleichen |
| DE10345838B4 (de) * | 2003-09-30 | 2005-09-01 | Faurecia Innenraum Systeme Gmbh | Klemmvorrichtung für Kabel oder dergleichen |
| EP2472044B1 (de) | 2010-12-29 | 2019-01-23 | SCHÜCO International KG | Flügel- und/oder Blendrahmen eines Fensters, einer Tür oder dergleichen |
| EP2472044B2 (de) † | 2010-12-29 | 2022-03-09 | SCHÜCO International KG | Flügel- und/oder Blendrahmen eines Fensters, einer Tür oder dergleichen |
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Legal Events
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|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060601 |
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