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Die
Erfindung betrifft ein Reklameschild zur Darstellung von Zeichen
auf einer Sichtplatte, die eine Zeichentragefläche für Schriftzeichen und/oder Grafiken
aufweist und an deren Rand mindestens eine zur Beleuchtung der Zeichentragefläche ausgebildete
Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist, die eine Energieversorgungseinrichtung,
eine Schaltereinrichtung und mindestens ein Leuchtmittel umfaßt.
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Zur
Erhöhung
des Aufmerksamkeitswerts von Werbetafeln oder Werbeschriften ist
es schon seit langer Zeit bekannt, Beleuchtungseinrichtungen vorzusehen.
Dies kann in seiner einfachsten Form dadurch realisiert sein, daß ein an
sich herkömmliches
unbeleuchtetes Reklameschild direkt mittels geeigneter Leuchten
angestrahlt wird. Größere Gestaltungsfreiräume ergeben
sich, wenn als Beleuchtungseinrichtungen Gasentladungslampen vorgesehen
sind. Sie können
ebenfalls zur Be leuchtung eines an sich herkömmlichen Reklameschilds verwendet
werden, ihre Besonderheit liegt aber darin, daß sie sich nahezu beliebig
formen lassen. Somit wird es ermöglicht,
direkt aus Gasentladungslampen Buchstaben, Worte oder ganze Schriftzüge oder
gar Grafiken zu bilden. Durch geeignete konstruktive Gestaltung
der Leuchtstoffröhren,
wie Befüllung
mit verschiedenen Edelgasen oder Versehen mit unterschiedlichen
Beschichtungsmaterialien, lassen sich Leuchtschriftröhren mit
unterschiedlichen Farben herstellen. Mit Leuchtstoffröhren bestückte Reklameschilder
haben den Vorteil, daß sie
einen hohen Aufmerksamkeitswert erreichen können. Dem steht als Nachteil
gegenüber,
daß sie
wegen der Abmessungen und der Formgebung der Leuchtstoffröhren verhältnismäßig viel
Aufwand bei der Herstellung erfordern und einen hohen Platzbedarf
aufweisen.
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Weiter
ist ein Reklameschild mit einer transparenten Sichtplatte bekannt
geworden (DE-U-202 18 291). Zur Beleuchtung ist an einer der Kanten
der transparenten Sichtplatte eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet.
Sie weist mehrere Leuchtdioden auf, welche so angeordnet sind, daß sie ihr
Licht hauptsächlich
in die Stirnseite der transparenten Sichtplatte hinein abstrahlen.
Als Beleuchtungselemente werden Leuchtdioden verwendet. Dieses Werbeschild
ermöglicht
eine raumsparende Ausführung und
damit die Herstellung auch von kleineren Schildern, außerdem ist
der Energieverbrauch aufgrund der Leuchtdiodentechnik gering. Allerdings
führt die Verwendung
der Leuchtdiodentechnologie auch dazu, daß der Aufmerksamkeitswert aufgrund
der recht geringen Leistung auch nur gering ausfällt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reklameschild der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, daß es einen höheren Aufmerksamkeitswert
hat und dennoch mit wenig Aufwand herzustellen und zu betreiben
ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung liegt
in einem Reklameschild mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß ist bei
einem Reklameschild zur Darstellung von Zeichen auf einer Sichtplatte,
die eine Zeichentragefläche
für Schriftzeichen und/oder
Grafiken aufweist und an deren Rand mindestens eine zur Beleuchtung
der Zeichentragefläche
ausgebildete Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist, die eine Energieversorgungseinrichtung,
eine Schaltereinrichtung und mindestens ein Leuchtmittel umfaßt, vorgesehen,
daß mehrere
Leuchtmittel mit unterschiedlicher Färbung vorgesehen sind und die Schalteinrichtung
mit einer Farbfolgeeinheit und einem Taktgeber verbunden ist, welche
zur alternierenden Ansteuerung der Leuchtmittel ausgebildet sind.
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Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, sich zwar die Vorzüge moderner
Leuchtmitteltechnologie zunutze zu machen und insbesondere raum- und
energiesparende Leuchtdioden als Leuchtmittel einzusetzen, andererseits
aber einen höheren
Aufmerksamkeitswert ähnlich
dem der klassischen (und aufwendigen) Neonlichtreklamen zu erzielen,
indem Leuchtmittel in verschiedenen Farben vorgesehen werden und
diese nacheinander angesteuert werden. Durch Farbwechsel, die allmählich oder
schlagartig erfolgen können,
läßt sich
beim Benutzer ein unerwartet hoher Neugiereffekt erzielen. Denn
Farbveränderungen
sind herkömmlicherweise
nur sehr aufwendig aufgebauten Neonlicht reklamen vorbehalten, die
mit mehreren Sätzen
von Neonleuchtmitteln ausgerüstet
sind, um so verschiedene Farbeffekte erzielen zu können. Außer dem
höheren
Aufmerksamkeitseffekt hat die Erfindung mit der Farbfolgeeinheit den
Vorteil, daß in
Abhängigkeit
von Tageszeit und/oder dem zu bewerbenden Produkt ein passendes
Beleuchtungsschema gewählt
werden kann, bei dem auch die Farbe veränderbar ist. Es ist damit ermöglicht,
passend zur jeweiligen Art des auf dem Reklameschild zu bewerbenden
Gegenstands eine geeignete Farbe auszuwählen. Für Erfrischungsartikel kann
dies bspw. die Farbe blau sein, während zur Bewerbung von bspw.
aus Irland kommenden Artikeln vorzugsweise die Farbe grün eingesetzt
wird. Ferner kann eine Anpassung an die Tageszeit erfolgen, so daß eine solche
Farbe ausgewählt
wird, die zu den jeweiligen Beleuchtungsverhältnissen gut kontrastiert und
damit eine gleichbleibend hohe Aufmerksamkeit aufweist und außerdem eine
stimmungsvolle Beleuchtung erzielt.
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Nachfolgend
werden einige verwendete Begriffe erläutert:
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Unter
einer Sichtplatte wird eine flächig
erstreckte dünne
Struktur verstanden, von der mindestens eine Seite als Betrachtungsfläche dient.
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Unter
einer Zeichentragefläche
wird ein Bereich an oder in der Sichtplatte verstanden, der zur Anbringung
oder Ausbildung von Zeichen (Schriftzeichen oder Grafiken) dient.
Insbesondere kann die Zeichentragefläche dazu ausgebildet sein,
das Zeichen (z. B. Buchstaben) auf ihr angebracht werden, auf sie
aufgemalt werden oder an ihr durch Veränderungen der Oberfläche (z.
B. Aufrauhen) erzeugt werden. Ferner kann vorgesehen sein, daß die Zeichen durch
Eingießen
oder durch Ein brennen mittels eines fokussierten Laserstrahls in
der Tiefe der Sichtplatte gebildet sind.
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Unter
einer Energieversorgungseinrichtung werden Einrichtungen zur Versorgung
mit elektrischer Energie verstanden. Dies kann ein eigener Energiespeicher,
wie z. B. ein Akkumulator, sein oder es kann sich um einen Energieversorgungsanschluß handeln, über den
elektrische Energie von außen
zugeführt
wird, oder es kann sich um eine Erzeugungseinrichtung, wie z. B.
eine Solarzelle, handeln.
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Unter
einer Farbfolgeeinheit wird eine Einrichtung verstanden, die dazu
ausgebildet ist, mehrere Leuchtmittel nach einem vorbestimmbaren
Muster nacheinander so anzusteuern, daß entsprechend nacheinander
verschiedene Farben erzeugt werden. Es stehen z. B. die Leuchtmittel
in den Farben rotblau und gelb zur Verfügung, so kann bestimmt sein,
die Leuchtmittel in der Reihenfolge rot-gelb-blau anzusteuern. Es
ist aber nicht zwingend, daß zu
jeder Zeit nur genau ein Leuchtmittel in einer Farbe angesteuert
wird, sondern es können
auch Mischfarben erzeugt werden, bspw. kann durch Ansteuern der Leuchtmittel
rot-gelb-(blau und gelb) im letzten Schritt auch eine grünliche Färbung hervorgerufen werden.
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Unter
einer alternierenden Ansteuerung wird verstanden, daß die Lichtmittel
unterschiedlicher Färbung
nacheinander unabhängig
ansteuerbar sind. Es können
also z. B. sämtliche
rote Leuchtmittel angesteuert werden, sämtliche blaue oder es können auch sämtliche
blaue und gelbe gemeinsam angesteuert werden.
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Vorzugsweise
weist die Farbfolgeeinheit einen automatischen Betriebsmodus auf,
in dem die Leuchtmittel unterschiedlicher Färbung nacheinander angesteuert
werden. Die zur Steigerung des Aufmerksamkeitswerts erwünschten
Farbwechsel erfolgen auf diese Weise selbsttätig, ohne daß ein Benutzereingriff
dazu notwendig wäre.
Welches Schaltverhalten dabei zugrundegelegt wird, ist an sich beliebig. Es
kann z. B. mittels eines geeigneten Sensors vorgesehen sein, daß jedesmal
wenn eine neuer Benutzer vor das Reklameschild tritt, im automatischen
Betriebsmodus die nächste
Farbe ausgewählt
wird. Zweckmäßigerweise
ist der Taktgeber als ein Zeitelement ausgebildet, das nach Ablauf
einer voreinstellbaren Zeitdauer ein Taktsignal an die Farbfolgeeinheit
ausgibt. Dies ermöglicht
ein automatisches Umschalten von ersten Leuchtmitteln mit einer
ersten Farbe auf zweite Leuchtmittel mit einer zweiten Farbe, so
daß ohne
Zutun des Benutzers das Reklameschild mit unterschiedlichen Farben
beleuchtet wird.
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Vorzugsweise
ist auch ein manueller Betriebsmodus vorgesehen, bei dem als Taktgeber
ein Taster vorgesehen ist. Damit ist es in das Belieben des Betreibers
gestellt, wann und unter welchen Bedingungen ein Farbwechsel stattfinden
soll. Dazu kann gewünschtenfalls über eine
längere
Zeit dieselbe Farbe verwendet werden, oder es kann in Abhängigkeit
von bestimmten aber nicht vorhersehbaren Ereignissen ein Farbwechsel
durchgeführt
werden.
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Der Übergang
von Leuchtmitteln einer Färbung
auf die einer anderen Färbung
kann schlagartig erfolgen, vorzugsweise ist aber eine Überblendeinheit
vorgesehen. Sie ermöglicht
es, den Wechsel allmählich
durchzuführen,
so daß die
erste Farbe immer schwächer
wird, während
die zweite Farbe zusehends an Stärke
gewinnt, bis sie schließlich
alleine erstrahlt. In der Regel sind die Leuchtmittel einzelnen Farben
zugeordnet. Es können
aber auch Kombinationsleuchtmittel verwendet werden, die je nach
Betriebsweise (Polung) mit unterschiedlicher Farbe leuchten. Es
soll auch nicht ausgeschlossen werden, daß bestimmte Farben als Mischfarben
durch gleichzeitiges Betreiben verschiedenfarbiger Leuchtmittel erzeugt
werden. Dies kann auf der Grundlage der bekannten Zusammenhänge über die
additive Farbmischung erfolgen und braucht hier nicht weiter erläutert zu
werden. Lediglich als Beispiel sei genannt, daß die Farbe grün erzeugt
werden kann, indem Leuchtmittel der Farbe blau und der Farbe gelb gleichzeitig
angesteuert werden.
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Zweckmäßigerweise
sind als Leuchtmittel Halbleiterleuchtelemente, wie insbesondere
Leuchtdioden, vorgesehen. Sie ermöglichen eine besonders energiesparende
Beleuchtung. Bei einer bewährten
Ausführungsform
ist als Umgebungsenergieversorgungsvorrichtung ein Energiespeicher,
vorzugsweise wiederaufladbare Akkumulatoren, vorgesehen. Insbesondere
in Verbindung mit energiesparenden Leuchtmitteln, wie den genannten
Leuchtdioden, ermöglicht
dies einen autarken Betrieb des erfindungsgemäßen Reklameschilds. Das ist
insbesondere bei beweglich ausgeführten Reklameschildern, für die sich
die Erfindung besonders eignet, ein großer Vorteil. Aufwendige Leitungen
zur Zuführung elektrischer
Energie können
entfallen. Dies ermöglicht
es, das erfindungsgemäße Reklameschild
auch an ungewöhnlichen
und schwer zugänglichen
Orten einzusetzen. Dies steigert den Aufmerksamkeitswert beträchtlich,
da die Betrachter erfahrungsgemäß nicht
damit rechnen, an einem unzugänglichen
Ort ein beleuchtetes Reklameschild vorzufinden, das auch noch zu
der Darstellung unterschiedlicher Farben be fähigt ist. Die Vorteile der
Mehrfarbfähigkeit und
der autarken Energieversorgung gehen hierbei eine besonders zweckmäßige Symbiose
ein. Weiter kann vorgesehen sein, als Energieversorgungseinheit
alternativ oder zusätzlich
eine Solarzelle vorzusehen. Dies erweitert die Möglichkeiten für einen
autarken Betrieb beträchtlich.
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Zweckmäßigerweise
ist ein Helligkeitsmodul mit einem Photoelement und einem Schwellwertschalter
vorgesehen, der die Funktion der Beleuchtungseinrichtung freigibt
oder inhibiert. Damit wird erreicht, daß die Beleuchtungseinrichtung
vorzugsweise dann arbeitet, wenn bestimmte Umgebungslichtbedingungen
bestehen. Das hat den Vorteil, daß ein energiezehrender Betrieb
des erfindungsgemäßen Reklameschilds
unter hellen Umgebungsbedingungen, bei denen durch Beleuchtung ohnehin
kein nennenswerter Aufmersamkeitswert erzielt werden kann, vermieden
wird, während
in den Abend- oder Nachtstunden mit niedrigem Umgebungslicht, während derer
sich ein erheblich besserer Aufmerksamkeitswert erzielen läßt, die
Beleuchtungseinrichtung eingeschaltet wird. Auch dadurch verbessert
sich die Nutzung der Energie, wodurch sich die autarken Einsatzmöglichkeiten
weiter erhöhen.
Besonders zweckmäßig ist
es, die zur Gewinnung elektrischer Energie vorgesehene Solarzelle
auch als Photoelement für das
Helligkeitsmodul zu verwenden.
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Es
kann vorgesehen sein, daß der
Taster und der Schalter baulich kombiniert ausgeführt sind. Dies
hat den Vorteil einer einfacheren Herstellungsweise.
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Zweckmäßigerweise
ist die Sichtplatte transparent oder zumindest transluzent ausgeführt. Dies ermöglicht eine
besonders effektvolle Beleuchtung, indem die Sichtplatte als Lichtlei ter
fungiert und so das Licht der Beleuchtungseinrichtung an die Zeichentragefläche übermittelt.
Die auf der Zeichentragefläche
angeordneten Zeichen werden dadurch auf eine für den Benutzer nicht erkennbare
Weise beleuchtet. Damit ergibt sich ein besonders stimmungsvoller
Beleuchtungseffekt. Es hat sich bewährt, dazu die Beleuchtungseinheit
so anzuordnen, daß die Leuchtmittel
ihr Licht direkt in eine der Stirnseiten der Sichtplatte abstrahlen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
erläutert,
in der ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
dargestellt ist. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht
eines Ausführungsbeispiels
für ein
erfindungsgemäßes Reklameschild;
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2 eine vergrößerte Teilansicht
von schräg
hinten der Ausführungsform
gemäß 1;
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3 eine perspektivische Ansicht
einer in das Reklameschild gemäß 1 eingebauten Hauptplatine;
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4 eine Ansicht der Hauptplatine
gemäß 3 von unten; und
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5 eine Seitenansicht des
erfindungsgemäßen Reklameschilds
bei abgenommenen Gehäusedeckel.
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Ein
Ausführungsbeispiel
für ein
erfindungsgemäßes Reklameschild,
wie es in den beigefügten Figuren
dargestellt ist, umfaßt
ein Beleuchtungseinrichtung 2, an dem eine Sichtplatte 1 angeordnet
ist und das über
Befestigungshänger 29 an
einer tragenden Struktur aufhängbar
ist.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 2 weist ein rohrförmiges Gehäuse 20 auf.
An einer Stelle seines Umfangs ist an der Mantelfläche eine
sich in Achsrichtung erstreckende Halteklammer 21 für die Sichtplatte 1 angeordnet.
Die Halteklammer 21 besteht aus zwei Schenkeln, die zwischen
sich einen zur klemmenden Aufnahme der Sichtplatte 1 bemessenen
Schlitz freilassen. Die Klammern 21 sind vorzugsweise einstückig mit
dem Gehäuse 20 ausgeführt. Zur
Sicherung der Sichtplatte 1 in seiner zwischen die Halteklammern 21 eingeschobenen
Position sind gesonderte Sicherungselemente, bspw. Durchgangsschrauben
(nicht dargestellt) vorgesehen. Die Zweckmäßigkeit und die Anzahl dieser
Sicherungselemente richtet sich nach den Abmessungen der Sichtplatte
und ihrem Gewicht.
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Das
Gehäuse 20 weist
an seinen gegenüberliegenden
Stirnseiten jeweils einen Seitendeckel 22 auf. Diese sind
aufschraubbar ausgebildet, so daß sie leicht von dem Gehäuse 20 abgenommen
werden können
bzw. an ihnen befestigt werden können.
An einer Vorderseite des Gehäuses
sind ein Taster 23 sowie eine Photozelle 24 angeordnet.
Ferner sind an der Vorderseite des Gehäuses 20 zwei photovoltaisch
wirkende Solarzellen 25 angeordnet. Sie weisen vorzugsweise
ein flexibles Substratmaterial auf, so daß sie an die sphärische Außenkontur
des Gehäuses 20 angepaßt verformbar
sind. An einer Rückseite des
Gehäuses 20 sind
ein Schalter 26 sowie ein Stromversorgungsanschluß 27 angeordnet.
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Die
Sichtplatte 1 ist ausgeführt aus einem transparenten
Material, wie z. B. durchsichtiges Acryl oder PS. Sie weist ei ne
Zeichentragefläche 11 auf, die
etwas kleiner als die Abmessungen der Sichtplatte 1 insgesamt
ist. Die Begrenzungen der Zeichentragefläche 11 zu den Kanten
der Sichtplatte 1 verlaufen achsparallel mit umlaufend
gleichbleibendem Abstand. Innerhalb der Zeichentragefläche sind
Zeichen angeordnet. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich
um ein aus Schriftzeichen 12 gebildetes Wort sowie um ein
aus grafischen Elementen zusammengesetztes Symbol 13. Die
Schriftzeichen 12 sowie das Symbol 13 können auf
unterschiedliche Weise gebildet sein. Sie können an oder in der Sichtplatte 1 ausgebildet
sein. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Schriftzeichen 12 und das Symbol 13 als
durch einen Laserstrahl erzeugte Aufrauhungen ausgeführt.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf die 3 bis 5 der innere Aufbau der Beleuchtungseinrichtung 2 erläutert. Sie
umfaßt
eine Hauptplatine 30, die horizontal so in dem Gehäuse 20 angeordnet
ist, daß sie
lotrecht zu der in die Halteklammern 21 eingeschobene Sichtplatte 1 steht.
Die Hauptplatine 30 stellt mechanische und elektrische
Verbindungen zwischen den nachfolgend näher erläuterten einzelnen Komponenten
her. Auf der Hauptplatine 30 sind zwei parallel zueinander
sich vertikal nach oben erstreckende Nebenplatinen 31 und 32 angeordnet. Senkrecht
zu diesen beiden und senkrecht auf der Hauptplatine 30 ist
eine Kontaktplatine 36 vorgesehen. Auf ihr ist eine sich
an Achsrichtung des Gehäuses 20 erstreckende
Feder 37 angeordnet, die als Kontaktelement für einen
Batteriesatz 35 dient. Der Batteriesatz 35 umfaßt mehrere
axial miteinander fluchtend angeordnete Akkumulatorzellen, wie bspw. Monozellen.
Der Durchmesser des Gehäuses 20 ist so
zu bemessen, daß ausreichend
Platz zur Aufnahme einer Mehrzahl von, bspw. sechs Monozellen, besteht.
Der Batteriesatz 35 dient als Energieversorgungseinrichtung
für die
Beleuchtungseinrichtung 2.
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Eine
alternative Energieversorgungseinrichtung besteht in Gestalt des
Stromversorgungsanschluß 27.
Dieser kann dazu verwendet werden, die Beleuchtungseinrichtung 2 auch
ohne den Batteriesatz 35 zu betreiben, oder aber es kann
ein gleichzeitiger Betrieb erfolgen. Handelt es sich bei dem Batteriesatz 35 um
nachladbare Akkumulatoren, so kann durch Zuführung elektrischer Energie über den Stromversorgungsanschluß 27 gewünschtenfalls auch
eine Aufladung erfolgen. Auf der hinteren Nebenplatine 32 neben
den Stromversorgungsanschluß 27 ist
der Schalter 26 angeordnet. Es handelt sich um einen Schalter
mit einer Mittelstellung als AUS-Stellung und zwei durch seitliches
Verschieben erreichbare EIN-Stellungen, wobei in der Darstellung
linken Stellung ein Modus I und in der Darstellung rechten Stellung
ein Modus II angewählt
ist. Der Schalter 26 fungiert also als Schalteinrichtung
zum Ein-/Ausschalten der Beleuchtungseinrichtung 2 wie
auch als Moduswahlschalter. An der Unterseite der Hauptplatine 30 sind
(siehe 4) ein Mehrzahl
von Leuchtdioden (LED 4) angeordnet. Sie sind in Gruppen
von jeweils drei Stück
aufgeteilt, wobei in jeder Gruppe jeweils eine Leuchtdiode für eine der
Farben gelbgrün 41,
rot 42 und blau 43 vorgesehen ist. Vorzugsweise sind
es Mehrfarb-LED, bei denen mehrere Dies in einem Gehäuse angeordnet
sind. Die LED 4 sind als SMD-LED ausgeführt, die eine quaderartige
Gestalt aufweisen. Sie können
auch rund und dreigeteilt sein, und in der Hauptplatine 30 vergossen
angeordnet sein. Ihre Abmessungen sind so gewählt, daß sie nicht breiter sind als
die Stärke
der Sichtplatte 1. Dies ermöglicht es, die Sichtplatte 1 im
eingebauten Zustand mit ihrer oberen Kante unmittelbar an die LED 4 zu
bringen.
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Dadurch
wird eine gute Lichtabstrahlung der LED 4 in die transparente
Sichtplatte 1 erreicht.
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Angesteuert
werden die LED 4 über
die vordere Nebenplatine 31. Auf ihr ist die Farbfolgeeinheit 33 angeordnet.
Sie ist als Eimerkettenschaltung ausgeführt. Ferner ist auf ihr ein
automatischer Taktgeber 34 angeordnet. Ferner sind auf
der vorderen Nebenplatine 31 noch der bereits erwähnte Taster 23 und
die Photozelle 24 angeordnet. Der Energieversorgungsanschluß 27 sowie
der Batteriesatz 35 sind mit der Farbfolgeeinheit, dem
automatischen Taktgeber 34 sowie dem LED 4 über den
Schalter 26 verbunden. weiter sind der Taster 23 und
die Photozelle 24 mit der Farbfolgeeinheit 33 verbunden.
Die Schaltung ist so ausgebildet, daß mit dem Bewegen des Schalters 26 in
die Position "I" ein elektrisches
Stellsignal an die Farbfolgeeinheit 33 angelegt wird. Dadurch
wird sie in den automatischen Betriebszustand gebracht. Durch Drücken des
Tasters 24 wird eine Sequenz gestartet, bei der zuerst
die LED 4 einer ersten Farbe (gelbgrün 41) angesteuert
werden. Es wird dann gelbgrünes
Licht in die Sichtplatte 1 abgestrahlt, wodurch die Schriftzeichen 12 und
das Symbol 13 in dem Zeichentragebereich 11 in
gelbgrünem Licht
erstrahlen. Nach Ablauf einer voreingestellten Zeit gibt der automatische
Taktgeber 34 ein Taktsignal an die Farbfolgeeinheit 33 aus.
Diese schaltet ihr Ausgangssignal dadurch um eine Stufe weiter,
so daß die
LED 4 mit der Farbe gelbgrün 41 löschen und statt
dessen die LED 4 mit der Farbe rot 42 aufleuchten.
Die Sichtplatte 1 erstrahlt damit in rotem Licht. Bei weiteren
Taktsignalen von dem automatischen Taktgeber 34 erlöschen die
roten LED 42 und die blauen LED 43 leuchten auf,
danach erfolgt schließlich
wieder ein Wechsel auf die gelbgrünen LED 41. Es versteht
sich, daß gewünschtenfalls
ein sanftes Überblenden bei
einem Farbwechsel erfolgen kann oder ein Dunkelschritt zwischengeschaltet
werden kann. Durch wiederholtes Drücken des Tasters 23 läßt sich
ein manueller Betriebsmodus anwählen.
In diesem leuchten die LED einer ersten Farbe (gelbgrün 41)
alle auf. Der automatische Taktgeber 34 ist abgeschaltet.
Erst auf einen weiteren Druck auf den Taster 23 erlöschen die
gelbgrünen
LED 41 und die in der Sequenz nächsten LED, nämlich die
roten LED 42, erstrahlen.
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Ist
der Schalter 26 in den anderen Betriebsmodus "II" gebrachten, so schaltet
die Farbfolgeeinheit 33 in Abhängigkeit von einem Signal der
Photozelle 24 die Leuchtdioden 4 ein oder aus.
Die Photozelle 24 ermittelt die Helligkeit des Umgebungslichts. Unterschreitet
sie einen bestimmten Schwellwert, d. h. bei Dämmerung oder bei Nacht, so
wird ein Freigabesignal an die Farbfolgeeinheit 33 übermittelt.
Dieses schaltet dann die Leuchtdioden 4 ein. Die Farbfolge
bestimmt sich wie beim Betrieb in der Modusart "I".
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Die
Farbfolgeeinheit 33 ist im einfachsten Fall dazu ausgebildet,
die LED 4 der verschiedenen Farben 41 bis 43 jeweils
einzeln anzusteuern. Zur Erreichung von einer höheren Farbvielfalt kann aber auch
vorgesehen sein, zwei oder mehrere LED gleichzeitig anzusteuern.
So kann in einem Betriebszustand sowohl die rote LED 42 und
die blaue LED 43 angesteuert sein. Dadurch wird ein violettfarbenes Licht
erzeugt und in die Sichtplatte 1 abgestrahlt. Es können auch
mehr als zwei LED angesteuert werden, bei geeigneter Ansteuerung
kann auch ein weißes Licht
erreicht werden. Es versteht sich, daß in einem Betriebszustand
auch keine LED angesteuert werden kann, wenn der Eindruck eines
dunklen Schilds vermittelt werden soll.
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Durch
die Aufteilung der LED 4 in Gruppen ist es auch ermöglicht,
die Zeichentragefläche 11 der Sichtplatte 1 abschnittsweise
mit verschiedenen Farben zu beleuchten. So kann in dem gewählten Beispiel
vorgesehen sein, die Schriftzeichen 12 in einer gelbgrünen Farbe
mittels der LED 41 und das Symbol 13 in einer
blauen Farbe mittels der LED 43 zu beleuchten.
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Die
Solarzellen 25 sind dazu ausgebildet, bei hellen Umgebungslichtbedingungen
elektrische Energie dem Batteriesatz 35 zuzuführen. Dadurch
wird es ermöglicht,
den Batteriesatz 35 während
des Tages zu laden, und am Abend bzw. in der Nacht das erfindungsgemäße Reklameschild
zu beleuchten. Das Signal zum Ein- bzw. Ausschalten kommt bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
von der Photozelle 24. Dies ist aber nicht unbedingt erforderlich, da über die
von den Solarzellen 25 abgegebene elektrische Spannung
ebenfalls ein Signal dafür
vorhanden ist, wie hell die Umgebungslichtbedingungen sind. So kann
auch vorgesehen sein, mittels eines Schwellwertschalters die von
den Solarzellen 25 abgebene Spannung zu überwachen
und damit anstelle mit der Photozelle 24 das Ein-/Ausschalten
der Beleuchtungseinrichtung 2 zu steuern.
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Die
Seitendeckel 22 sind abschraubbar, um die Hauptplatine 30 mit
ihren Aufbauten bzw. den Batteriesatz 35 leicht ein- bzw.
ausbauen zu können.