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DE20300392U1 - Türblatt - Google Patents

Türblatt

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Publication number
DE20300392U1
DE20300392U1 DE20300392U DE20300392U DE20300392U1 DE 20300392 U1 DE20300392 U1 DE 20300392U1 DE 20300392 U DE20300392 U DE 20300392U DE 20300392 U DE20300392 U DE 20300392U DE 20300392 U1 DE20300392 U1 DE 20300392U1
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DE
Germany
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door leaf
lighting means
door
transparent area
frame
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20300392U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LEBO TUERENWERKE JOHANN LENSIN
Original Assignee
LEBO TUERENWERKE JOHANN LENSIN
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F19/00Advertising or display means not otherwise provided for
    • G09F19/22Advertising or display means on roads, walls or similar surfaces, e.g. illuminated
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/28Other arrangements on doors or windows, e.g. door-plates, windows adapted to carry plants, hooks for window cleaners
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V33/00Structural combinations of lighting devices with other articles, not otherwise provided for
    • F21V33/006General building constructions or finishing work for buildings, e.g. roofs, gutters, stairs or floors; Garden equipment; Sunshades or parasols
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Planar Illumination Modules (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
96 522/Pu/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-lngenieur
DR-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
10. Januar 2003
Gebrauchsmusteranmeldung
Lebo Türenwerke
Johann Lensing GmbH & Co. KG
Händelstraße 15 463 95 Bocholt
Türblatt
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Türblatt, mit mindestens einem zugehörigen Leuchtmittel.
5
Ein solches Türblatt wird beispielhaft im Rahmen der DE 44 36 225 Al beschrieben. Hier geht es um Wegsperrenelemente wie z. B. Türen, Tore, Fluchtfenster oder dergleichen, welche mit im Dunkeln gut sichtbaren Leiteinrichtungen ausgerüstet sind. Bei diesen Leiteinrichtungen kann es sich um elektrisch betriebene Leuchtmittel wie z. B. Glühlampen, Leuchtstofflampen, Leuchtdioden usw. handeln.
Das bekannte Türblatt ist schon insofern verbesserungsfähig, als der optische Gesamteindruck nicht besonders überzeugend ist und im Übrigen auch die Anbringung des oder der Leuchtmittel ungeschützt erfolgt. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
0 Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine geschützte Anbringung der Leuchtmittel zur Verfügung zu stellen, wobei gleichzeitig ein ansprechendes Äußeres erzielt wird.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Türblatt erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel in einem Transparentbereich des Türblattes angeordnet ist. In der Regel wird das kleinrahmige Leuchtmittel in den Transparentbereich eingelassen.
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Dabei mag der Transparentbereich aus einem gießfähigen transparenten Werkstoff ausgebildet sein, wobei sich Glas oder durchsichtiger Kunststoff bewährt haben. Der Transparentbereich mit dem darin aufgenommenen Leuchtmittel wird von einem Rahmen umschlossen, der seinerseits mit Hilfe von Zapfen, Zapfenbändern oder dergleichen Anschlagmittel an einer Türzarge angeschlagen ist.
Um die optische Wirkung des Leuchtmittels zu verbessern, mag der Transparentbereich über eingelagerte Streupartikel verfügen. In die gleiche Richtung zielen Maßnahmen der Erfindung, die Oberfläche des Transparentbereiches mattiert zu gestalten. In beiden Fällen wird erreicht, dass das vom Leuchtmittel abgestrahlte Licht entweder an den eingelagerten Streupartikeln oder beim Austritt aus der mattierten Oberfläche des Transparentbereiches eine Ablenkung und Streuung erfährt. Selbstverständlich lassen sich auch beide Maßnahmen kombinieren, und zwar dergestalt, dass der Transparentbereich nicht nur mit eingelagerten Streupartikeln 0 sondern auch noch mit einer mattierten Oberfläche ein- und/oder beidseitig ausgerüstet ist. Bevorzugt findet sich jedoch das jeweilige Leuchtmittel im Zentrum einer Klarfläche.
5 Der Transparentbereich findet sich zumeist mittig des Türblattes und erstreckt sich im Wesentlichen über dessen gesamte Länge, so dass es sich empfiehlt, mehrere Leuchtmittel über die Länge des Türblattes zu verteilen. Das kann in einer Reihenanordnung geschehen. Weil das Türblatt im 0 Bereich des Transparentbereiches durchsichtig ist, und sich hier die Leuchtmittel finden, strahlen diese folglich so-
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
wohl nach vorne als auch nach hinten ab, so dass sich ein durchgängig ansprechender optischer Eindruck frontseitig und rückseitig des Türblattes ergibt.
Wie bereits ausgeführt, wird der Transparentbereich des Türblattes von einem Rahmen umschlossen, der U-förmig gestaltet sein mag und über zwei U-Schenkel und eine U-Basis verfügt, die kopfseitig des Türblattes angeordnet ist. Selbstverständlich lässt sich auch eine fußseitige Anordnung der U-Basis denken.
Um die elektrische Versorgung für das Leuchtmittel zu gewährleisten, ist es denkbar, eine Stromquelle im Rahmen unterzubringen, wobei die Stromquelle beispielsweise als aufladbarer Akku ausgeführt ist. Ein solcher Akku ist völlig ausreichend für die elektrische Energieversorgung, weil es sich bei den Leuchtmitteln in der Regel um farbige oder weißleuchtende LED's handelt, deren Stromaufnahme gering ist. Flankierend kann auch daran gedacht werden, eine Solarzelle zum Aufladen des solchermaßen platzierten Energiespeichers einzusetzen. Alternativ hierzu oder zusätzlich ist es aber auch möglich, eine oder mehrere Zuleitungen für das Leuchtmittel vorzusehen, die für eine elektrische Energieversorgung von Ferne sorgen. Dann lässt sich diese Zu-5 leitung bzw. die mehreren Zuleitungen vorteilhaft über die Zapfen bzw. allgemein Anschlagmittel von einer Türzarge zum Türblatt und weiter zu den Leuchtmitteln führen.
Die Zuleitung verläuft zumeist verdeckt in einem Kabelkanal 0 im Rahmen und dann weiter durch den Transparentbereich.
Weil Zuleitungen für insbesondere LED's keine großen Ströme
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
leiten müssen, reicht es aus, an dieser Stelle auf dünne Litzen zurückzugreifen, die im Transparentbereich nicht oder kaum optisch auffallen.
Ergänzend zu dem Türblatt als solchen bzw. dessen Transparentbereich kann auch ein obligatorischer Türgriff, ein Türdrücker oder eine andere Türbetätigungseinrichtung beleuchtet werden. In diesem Fall schlägt die Erfindung vor, die Türbetätigungseinrichtung mit einem Lichtleiter auszurüsten, welcher von dem Leuchtmittel oder zusätzlichen Leuchtmitteln beaufschlagt wird. Dazu ist es lediglich erforderlich, endseitig des Lichtleiters das Leuchtmittel im Rahmen zu platzieren. Bei dem Lichtleiter mag es sich um einen in die Türbetätigungseinrichtung eingelegten transparenten Kunststoff handeln.
Im Ergebnis wird ein Türblatt zur Verfügung gestellt, das durch eine geschützte Anbringung des oder der Leuchtmittel überzeugt und zudem optisch ansprechend gestaltet ist.
0 Hierzu trägt insbesondere bei, dass der Transparentbereich zur Aufnahme des oder der Leuchtmittel zunächst einmal von seiner Ausgestaltung her frei gewählt werden kann. In der Regel wird man hier auf eine rechteckförmige Glasplatte zurückgreifen, die von dem U-förmigen Rahmen umschlossen und gehalten wird. Selbstverständlich sind auch völlig andere Ausführungsformen denkbar, beispielsweise ein Transparentbereich mit ovalem oder rundem Charakter ebenso wie Abweichungen von der Rechteckform.
0 Der Transparentbereich mag klar oder auch farbig eingefärbt gestaltet sein, um besondere optische Akzente zu setzen.
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Daneben hat es sich als vorteilhaft erwiesen, Streuzentren vorzusehen, um die optische Wirkung des Leuchtmittels zu verstärken und/oder den freien Durchblick durch das Türblatt zu verbinden.
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Tatsächlich führen in den Transparentbereich eingelagerte Streupartikel zu einem insgesamt brillianten Lichteffekt. Das Gleiche gilt, wenn der Transparentbereich an seiner Oberfläche eine Aufrauhung, beispielsweise im Sinne eines Mattierens, erfährt. In beiden Fällen ist denkbar, um das Leuchtmittel herum eine Klarfläche im Transparentbereich zu definieren, wenn auf die beschriebene Streuwirkung verzichtet werden soll.
So oder so finden die Leuchtmittel eine geschützte Aufnahme und fügen sich harmonisch in das Gesamterscheinungsbild ein. Sie übernehmen zudem eine Sicherheitsfunktion, wenn ein Raum mit der zugehörigen Tür beispielsweise nicht beleuchtet ist oder die Beleuchtung ausfällt. Denn dann ist 0 das Türblatt mit Hilfe der Leuchtmittel sehr einfach zu identifizieren. Im Übrigen sorgen die Leuchtmittel beidseitig des Türblattes für eine zumindest teilweise Beleuchtung zugehöriger Räume, so dass auch unter diesem Aspekt die Sicherheit steigt. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Fig. 1 und 2 verschiedene Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Türblattes in Frontansicht und
Fig. 3 einen Schnitt durch das Türblatt nach
Fig. 1.
In den Figuren ist ein Türblatt 1 dargestellt, welches mit mehreren Leuchtmitteln 2 ausgerüstet ist. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels sind zehn als LED's ausgeführte Leuchtmittel 2 in Reihe in Längserstreckung des Türblattes 1 vorgesehen. Das Türblatt 1 wird in einer lediglich angedeuteten Türzarge 3 aufgenommen. Hierzu dienen Anschlagmittel 4, bei denen es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um Türzapfen 4 handelt. Die Leuchtmittel 2 bzw. LED1S mögen farbiges Licht, auch unterschiedlicher Farben, aussenden. Ebenso ist die Verwendung von Weißlicht-LED's als Leuchtmittel 2 denkbar und besonders bevorzugt.
0 Für die Aufnahme des Leuchtmittels 2 steht ein Transparentbereich 5 des Türblattes 1 zur Verfügung. Bei diesem Transparentbereich 5 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Glasplatte 5, die von einem U-förmigen Rahmen 6 umschlossen wird. Die Leuchtmittel 2 sind wegen ihrer kleinrahmigen Gestaltung in die Glasplatte 5 eingelassen und folglich vor Beschädigungen geschützt.
Die Anbringung der Glasplatte 5 in dem Rahmen 6 geschieht so, dass die Glasplatte 5 in zugehörigen Nuten 7 des 0 Rahmens 6 aufgenommen wird, beispielsweise mit diesen Nuten 7 adhäsiv verbunden wird. Eine zusätzliche Randeinfassung 8
Andrejewsld, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
stellt sicher, dass der Transparentbereich bzw. die Glasplatte 5 und mithin die in der Glasplatte 5 aufgenommenen Leuchtmittel 2 eine einwandfreie Positionierung im Vergleich zum U-förmigen Rahmen 6 erfahren.
5
Tatsächlich sind nämlich im Rahmen des Ausführungsbeispiels die Leuchtmittel 2 auf einer Symmetrieachse S des Türblattes 1 angeordnet, was selbstverständlich keine zwingende Voraussetzung darstellt. Im Bereich einer fußseitigen Kante 9 des Rahmens 6 reicht der Transparentbereich 5 nicht bis zum Boden bzw. ist gegenüber den beiden U-Schenkeln 6a, 6b des U-förmigen Rahmens 6 um 1 oder 2 mm verkürzt, damit etwaige auf dem Boden liegende Verschmutzungen, Steine, Sandkörner etc. die Glasplatte 5 nicht zerstören.
Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der Fig. 1 verfügt der Transparentbereich 5 über eine mattierte Oberfläche, die sich beispielsweise durch Sandstrahlen erreichen lässt. Es verbleiben lediglich Klarflächen 10 um die Leuchtmittel 2 herum, die die Gestalt von Quadraten besitzen. Selbstverständlich liegen auch kreisförmige Klarflächen 10 im Rahmen der Erfindung. Genauso gut könnte auf solche Klarflächen 10 verzichtet werden.
So sorgen im Ausführungsbeispiel die Klarflächen 10 jedoch für eine besondere Betonung der Leuchtmittel 2, die jeweils im Zentrum der jeweiligen Klarfläche 10 angeordnet sind. Für die elektrische Versorgung der einzelnen Leuchtmittel 2 ist wenigstens eine Zuleitung 11 vorgesehen. Tatsächlich 0 finden sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels zwei Zuleitungen 11, die in zugehörigen Kabelkanälen 12 im
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Rahmen 6 geführt werden. Diese Zuleitungen 11 verlaufen durch die Anschlagmittel 4 hindurch in die Türzarge 3 und von dort weiter zu einer nicht gezeigten Energiequelle. Hierbei mag es sich um einen Transformator bzw. Umformer handeln, welcher die zum Betrieb der Leuchtdioden notwendige Spannung liefert.
Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, eine Energiequelle in Form eines Akkumulators 13 im Rahmen 6 zu platzieren, weil die als LED's-ausgeführten Leuchtmittel 2 zu ihrem Betrieb nur geringe Ströme benötigen. Dieser Akkumulator 13 mag ergänzend von einer angedeuteten Solarzelle 14 mit Strom gespeist werden, so dass eine autarke Energieversorgung der Leuchtmittel 2 - bei Bedarf - zur Verfügung steht. Selbstverständlich ist es ergänzend oder alternativ möglich, die Zuleitungen 11 zu nutzen, um den Akkumulator 13 gegebenenfalls zu laden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Türgriff bzw. 0 allgemein eine Türbetätigungseinrichtung 15 ebenfalls zu beleuchten. Dazu verfügt die Türbetätigungseinrichtung 15 über einen lediglich angedeuteten Lichtleiter 16, welcher von einem eigenen Leuchtmittel 2 im Bereich der Türbetätigungseinrichtung 15 beaufschlagt wird. Dieser Lichtleiter 16 ist im Rahmen des Ausführungsbeispiels als in die Türbetätigungseinrichtung 15 eingelegte transparente Kunststoffschicht ausgebildet, an deren türblattseitigem Ende ein nicht ausdrücklich dargestelltes Leuchtmittel 2 für eine Lichteinkopplung und folglich Beleuchtung sorgt.
Andrej ewski, Honke & Sozi en, Patentanwälte in Essen
Dieses neben den in Reihe angeordneten Leuchtmittels 2 separat vorgesehene Leuchtmitteln 2 wird im Rahmen des Ausführungsbeispiels mit Hilfe der unteren Zuleitung 11 mit elektrischer Energie versorgt, so dass sich die Beleuchtung der Türbetätigungseinrichtung 15 und des Türblattes 1 als solchen unterschiedlich gestalten lässt. So ist es denkbar, einerseits das Türblatt 1 mit Hilfe der oberen Zuleitung 11 zu beleuchten und andererseits die Türgriffanordnung 15 mit Hilfe der unteren Zuleitung 11. Selbstverständlich können zum einen die Türbetätigungseinrichtung 15 und zum anderen die in die Glasplatte 5 eingelassenen Leuchtdioden 2 auch mit jeweils unterschiedlichen Akkumulatoren 13 mit Strom versorgt werden, wenn dies erforderlich sein sollte.
Neben der Möglichkeit, als Transparentbereich 5 auf eine Glasplatte 5 mit den eingelagerten Leuchtmitteln 2 zurückzugreifen, ist es ebenso denkbar, zwei (oder noch mehr) Glasplatten vorzusehen. Diese beiden Glasplatten können dann zwischen sich einen Hohlraum definieren, welcher u. a.
die Leuchtmittel 2 sowie weitere optische Gestaltungsmaßnahmen aufnimmt. Die Leuchtmittel 2 lassen sich beispielsweise in ein frei formbares Gießharz als Zwischenschicht einlegen. Das heißt, beide Glasplatten formen mit der die Leuchtmittel 2 aufnehmenden Zwischenschicht zu-5 sammengenommen das Türblatt 1.

Claims (10)

1. Türblatt (1), mit zumindest einem zugehörigen Leuchtmittel (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) in einem Transparentbereich (5) des Türblattes (1) angeordnet ist.
2. Türblatt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transparentbereich (5) zumindest eine Glasplatte (5) aufweist.
3. Türblatt (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transparentbereich (5) eingelagerte Streupartikel und/oder eine ein- und/oder beidseitig mattierte Oberfläche aufweist.
4. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Leuchtmittel (2) über die Länge des Türblattes (1) verteilt, insbesondere in einer Reihe, angeordnet sind.
5. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Zuleitung (11) für das Leuchtmittel (2) vorgesehen ist, welche vom Leuchtmittel (2) über Anschlagmittel (4) zu einer Türzarge (3) geführt ist.
6. Türblatt (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuleitung in einem Kabelkanal (12) verläuft.
7. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Transparentbereich (5) in einem vorzugsweise U-förmigen Rahmen (6) aufgenommen wird.
8. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine in das Türblatt (1) eingelassene Stromquelle, z. B. ein Akkumulator (13), zur Energieversorgung des Leuchtmittels (2) vorgesehen ist.
9. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Türbetätigungseinrichtung (15) mit einem Lichtleiter (16) ausgerüstet ist, welcher von dem Leuchtmittel (2) oder einem zusätzlichen Leuchtmittel (2) beaufschlagt wird.
10. Türblatt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Leuchtmittel (2) um eine farbige oder eine weißleuchtende LED handelt.
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