DE20302389U1 - Beschlag und Duschabtrennung - Google Patents
Beschlag und DuschabtrennungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 18 sowie eine Duschabtrennung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 23.
Die DE 77 05 090 Ul, DE 199 45 184 Al, DE 199 60 719 Al und DE 201 05 159 Ul offenbaren jeweils einen Beschlag für eine Scheibe, wobei ein erstes, an der Scheibe befestigbares Beschlagteil relativ zu einer in die Scheibe eingreifenden Schraube in allen Richtungen parallel zur Plattenebene der Scheibe verstellbar ist. Insbesondere durchgreift die Schraube eine im Durchmesser wesentlich größere Bohrung im Beschlagteil, um die gewünschte Verstellbarkeit zu erreichen.
Die DE 196 14 307 Al und DE 200 19 765 Ul offenbaren horizontal verstellbare Scharniere für Scheiben.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag für eine Duschabtrennung und eine Duschabtrennung anzugeben, wobei bei einfachem Aufbau und einfacher Montage des Beschlags bzw. der Duschabtrennung vor Ort eine universelle Verstellung eines Beschlagteils relativ zu einer zugeordneten Scheibe bzw. einem mit der Scheibe fest verbundenen Beschlagteil ermöglicht wird.
Die obige Aufgabe wird durch einen Beschlag gemäß Anspruch 1 oder 18 oder eine Duschabtrennung gemäß Anspruch 23 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, das erste Beschlagteil zunächst mit der Scheibe zu verschrauben oder zu verklemmen, wobei das zweite Beschlagteil unabhängig von der Verschraubung bzw. Verklemmung relativ zum ersten Beschlagteil verstellbar ist. Dies ermöglicht eine sehr einfache, sichere Justierung des Beschlags. Insbesondere ermöglicht dies bei Bedarf ein Verbinden des zweiten Beschlagteils mit dem ersten Beschlagteil erst vor Ort, so daß die
-2-
Scheibe mit dem daran befestigten ersten Beschlagteil fabrikmäßig vorgefertigt werden kann.
Ganz besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß die beiden Beschlagteile übereinander angeordnet sind und insbesondere einen der Scheibe zugeordneten Scharnierlappen bilden.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine schlitten-, kulissen- oder schwalbenschwanzartige Führung zur Verstellung der Beschlagteile vorgesehen. Dies ermöglicht bei einfachem Aufbau eine hohe Belastbarkeit und universelle Verstellbarkeit.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sieht vor, daß der als Scharnier ausgebildete Beschlag eine Abdeckung aufweist, die die Scharnierhälften und/oder das Gelenk des Beschlags zumindest teilweise überdeckt. Dies ist einer universellen Einsetzbarkeit des Beschlags, insbesondere in schwer zugänglichen und dementsprechend schwierig zu reinigenden Positionen, zuträglich. Des weiteren kann die Abdeckung ein ungewolltes Einklemmen, beispielsweise einer Hand, verhindern.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist an einer Scheibe einer vorschlagsgemäßen Duschabtrennung eine gegenüber der Plattenebene versetzt an einer zugeordneten Befestigungswand anliegende Dichtlippe vorgesehen. Hierdurch wird ein kompakter und universeller einsetzbarer Aufbau der Duschabtrennung ermöglicht, da die wandseitige Befestigung des Beschlags zumindest im wesentlichen in der Plattenebene der Scheibe erfolgen kann, also eine außerhalb der Duschabtrennung liegende Befestigung und Anordnung zumindest im wesentlichen nicht erforderlich sind.
Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische, horizontale Schnittansicht einer vorschlagsge-
mäßen Duschabtrennung mit einem vorschlagsgemäßen Beschlag
gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine vertikale Schnittansicht der Duschabtrennung gemäß Fig. 1
entlang Linie H-II;
Fig. 3 eine schematische, explosionsartige Darstellung der Duschabtren
nung;
Fig. 4 eine schematische, horizontale Schnittansicht einer vorschlagsge
mäßen Duschabtrennung gemäß einer zweiten Ausfuhrungsform;
Fig. 5 eine schematische, explosionsartige Darstellung der Duschabtren
nung gemäß Fig. 4; und
Fig. 6 eine schematische, horizontale Schnittdarstellung einer Duschab-
trennung gemäß einer dritten Ausführungsform.
In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
Fig. 1 bis 3 zeigen einen vorschlagsgemäßen Beschlag 1 für eine Scheibe 2 einer Duschabtrennung 3. Der Beschlag 1 ist hier als Scharnier ausgebildet.
Die Scheibe 2 besteht vorzugsweise aus Glas oder einem sonstigen transparenten Material. Jedoch kann die Scheibe 2 auch aus einem nichttransparenten Material hergestellt oder zumindest nicht transparent sein.
Die Scheibe 2 ist vorzugsweise von zwei, insbesondere vertikal übereinander und beabstandet angeordneten Beschlägen 1 gehalten. Bei der bevorzugten Ausbildung der Beschläge 1 als Scharniere verlaufen die Scharnierachsen A dann koaxial und vorzugsweise zumindest im wesentlichen vertikal.
Die Scheibe 2 bildet insbesondere eine Tür, ist also als Türblatt ausgebildet. Jedoch kann es sich bei der Scheibe 2 bedarfsweise auch um ein feststehendes Trennwandelement oder dergleichen handeln, wobei der Beschlag 1 dann eine Befestigung bzw. Halterung der Scheibe 2 bildet, ohne daß es auf die vorzugs-
weise vorgesehene Verschwenkbarkeit der Scheibe 2 ankommt. Insbesondere kann die Scharnierfunktion bedarfsweise, beispielsweise im Falle einer Wandbefestigung der Scheibe 2, blockierbar sein.
Der Beschlag 1 weist ein erstes Beschlagteil 4 auf, das direkt oder indirekt mit der Scheibe 2 verbindbar ist. Insbesondere ist das erste Beschlagteil 4 mit der Scheibe 2 verschraubt oder verklemmt.
Der Beschlag 1 weist weiter ein zweites Beschlagteil 5 auf, das dem ersten Beschlagteil 4 zugeordnet ist. Insbesondere ist das zweite Beschlagteil 5 mittels einer Verbindungseinrichtung 6 mit dem ersten Beschlagteil 4 verbindbar und relativ zu diesem verstellbar und/oder festlegbar.
Im montierten Zustand liegen die beiden Beschlagteile 4, 5 flach übereinander und berühren einander. Die Relativlage der beiden Beschlagteile 4, 5 ist unabhängig von der Verbindung des ersten Beschlagteils 4 mit der Scheibe 2 mittels der Verbindungseinrichtung 6 festlegbar. Insbesondere ist das erste Beschlagteil 4 mittels einer Befestigungsschraube 7 mit der Scheibe 2 verbunden. Die Relativlage der beiden Beschlagteile 4, 5 ist dementsprechend unabhängig vom Anziehen der Befestigungsschraube 7 einstellbar.
Die Verschraubung des ersten Beschlagteils 4 mit der Scheibe 2 ist auf der dem Beschlag 1 abgewandten Flachseite der Scheibe 2 zumindest im wesentlichen flächenbündig oder -eben mit der Flachseite ausgebildet. Beim Darstellungsbeispiel weist die Scheibe 2 vorzugsweise eine zumindest abschnittsweise konische Durchbrechung auf, in die ein beim Darstellungsbeispiel zweiteiliger Einsatz 8 eingesetzt ist. Der Einsatz 8 umfaßt ein äußeres, ringförmiges Einsatzteil und ein inneres, zumindest im wesentlichen scheibenförmiges Einsatzteil beim Darstellungsbeispiel. Das äußere Einsatzteil besteht vorzugsweise aus einem elastischen Material, insbesondere Kunststoff. Das innere Einsatzteil ist demgegenüber stabiler zur Übertragung großer Kräfte und zum radialen Zusammendrücken des äußeren Einsatzteils ausgebildet. Insbesondere weist das innere Einsatzteil hierzu einen hinterschnittenen oder vorzugsweise zumindest abschnittsweise konusförmigen Außenmantel auf.
Beim Darstellungsbeispiel ist das äußere Einsatzteil als geschlossener Ring ausgebildet. Bedarfsweise kann es sich jedoch auch um einen offenen bzw. geschlitzten Ring handeln, der insbesondere in diesem Fall bedarfsweise auch aus einem vorzugsweise weichen Metall hergestellt sein kann.
Zur verdrehsicheren Anbringung des ersten Beschlagteils 4 sind das erste Beschlagteil 4 und das innere Einsatzteil vorzugsweise formschlüssig in Eingriff bringbar. Insbesondere weist das innere Einsatzteil hierzu mindestens einen exzentrisch angeordneten Vorsprung 9 auf, der in eine korrespondierende Ausnehmung im ersten Beschlagteil 4 eingreift, wie in Fig. 1 angedeutet.
Die vorzugsweise als Senkkopfschraube ausgebildete - insbesondere durch eine Standardschraube M8 gebildete - Befestigungsschraube 7 durchgreift das innere Einsatzteil und spannt das erste Beschlagteil 4 gegen die Scheibe 2. Hierbei wird das innere Einsatzteil gegen das Beschlagteil 4 gespannt und in die in der Scheibe 2 gebildete Durchbrechung gezogen, wodurch das äußere Einsatzteil zwischen dem inneren Einsatzteil und der Durchbrechung radial eingespannt und damit auch axial das Beschlagteil 4 an der Scheibe 2 gesichert wird.
Bei der ersten Ausfuhrungsform umgreift das zweite Beschlagteil 5 das erste Beschlagteil 4 zumindest teilweise. Insbesondere ist das zweite Beschlagteil 5 vorzugsweise in horizontaler Richtung auf das erste Beschlagteil 4 aufschiebbar.
Die Verbindungseinrichtung 6 bildet eine schütten-, kulissen- oder schwalbenschwanzartige Führung 10 zwischen den beiden Beschlagteilen 4 und 5, wie in Fig. 1 und 2 angedeutet. Insbesondere ist die Führung 10 durch einander überlappende Abschnitte 11, 12 der Beschlagteile 4, 5 gebildet, wie in Fig. 2 angedeutet.
Die Verbindungseinrichtung 6 weist weiter eine Stell- oder Halteschraube 13, bei der ersten Ausführungsform insbesondere zwei Halteschrauben 13, auf. Die Halteschrauben 13 dienen einer gegenseitigen Verspannung der Beschlagteile 4, 5 und damit einer Festlegung der Lage des zweiten Beschlagteils 5 relativ zum ersten Beschlagteil 4.
• &bgr;
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Bei der ersten Ausfuhrungsform sind die Halteschrauben 13 in Gewinden im ersten Beschlagteil 4 geführt und gegen das zweite Beschlagteil 5 schraubbar. Die Schraubachsen der Halteschrauben 13 verlaufen exzentrisch und parallel zur Schraubachse der Befestigungsschraube 7, wobei der Einsatz 8 bzw. dessen inneres Einsatzteil mit korrespondierenden Aussparungen bzw. Bohrungen versehen ist, so daß die Halteschrauben 13 ausgehend von der dem Beschlag 1 abgewandten Flachseite der Scheibe 2 durch das erste Beschlagteile 4 hindurch gegen das zweite Beschlagteil 5 schraubbar sind.
&iacgr;&ogr; Insbesondere sind die Halteschrauben ,13 an ihren vorderen Enden relativ spitz ausgebildet und/oder aus einem gegenüber dem zweiten Beschlagteil 5_härteren Material hergestellt, um eine sichere, ggf. durch Eindrücken formschlüssige Sicherung des zweiten Beschlagteils 5 am ersten Beschlagteil 4 gegen ein Verschieben sicherzustellen. Zur Verbesserung oder Gewährleistung eines Form-Schlusses kann das zweite Beschlagteil 5 bei Bedarf auf seiner den Halteschrauben 13 zugewandten Seite eine Riffelung oder beispielsweise eine eierkartonartige Oberflächenstruktur aufweisen.
Zusätzlich oder alternativ kann zu dem Formschluß zwischen den Halteschrauben 13 und dem zweiten Beschlagteil 5 auch ein Formschluß zwischen den Abschnitten 11,12 gegen ein Verstellen des zweiten Beschlagteils 5 bei angezogenen Halteschrauben 13, insbesondere durch entsprechende Riffelung der Oberflächen der Abschnitte 11,12 vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist die Führung 10 zwischen den beiden Beschlagteilen 4, 5 derart ausgebildet, daß das Beschlagteil 5 sowohl horizontal als auch vertikal relativ zum ersten Beschlagteil 4, also in allen Richtungen der Plattenebene der Scheibe 2 verstellbar ist. Die Führung 10 weist hierzu ein entsprechendes Spiel in vertikaler und horizontaler Richtungen auf. Durch die mindestens zwei-Halteschrauben 13 wird eine sichere Festlegung der Relativlage der beiden Beschlagteile 4, 5 zueinander ermöglicht.
Die explosionsartige Darstellung gemäß Fig. 3 zeigt, daß die Verschraubung des ersten Beschlagteils 4 mit der Scheibe 2 - hier also die Befestigungsschraube 7 und der Einsatz 8 - auf der dem Beschlag 1 abgewandten Flachseite der Scheibe
• ·
• ·
2 durch eine Kappe 14 oder dergleichen abdeckbar ist, die dann vorzugsweise flächenbündig mit der Scheibe 2 abschließt.
Zwischen dem ersten Beschlagteil 4 und der zugewandten Flachseite der Scheibe 2 ist vorzugsweise ein elastisches Zwischenlagelement 15 zur Vermeidung von Beschädigungen der Scheibe 2 bzw. einer übermäßigen punktweisen Belastung der Scheibe 2 vorgesehen.
Fig. 3 ist weiter zu entnehmen, daß das zweite Beschlagteil 5 seitlich, insbesondere horizontal auf das erste Beschlagelement 4 aufschiebbar ist, wobei die Führung 10 dabei in Eingriff gebracht wird und das Beschlagteil 5 quer zur Plattenebene der Scheibe 2 formschlüssig hält.
Die Einschiebeöffhung am zweiten Beschlagteil 5 für das erste Beschlagteil 4 ist durch ein hier im wesentlichen winkelförmig ausgebildetes Seitenelement 16 schließbar. Insbesondere ist das Seitenelement 16 derart mit dem zweiten Beschlagteil 5 verbindbar, daß das erste Beschlagteil 4 gegen ein (ungewolltes) Herausrutschen aus dem zweiten Beschlagteil 5 gesichert ist.
Alternativ oder zusätzlich kann ein Sperrelement, beispielsweise eine nicht dargestellte Madenschraube, am zweiten Beschlagteil 5 zur Sicherung des ersten Beschlagteils 4 gegen ein ungewolltes Herausrutschen angebracht werden.
Die beiden Beschlagteile 4, 5 bilden eine erste Scharnierhälfte 17, die über ein Gelenk bzw. einen Gelenkbolzen 18 mit einer zweiten Scharnierhälfte 19 des Beschlags 1 verbindbar ist.
Die zweite Scharnierhälfte 19 ist ihrerseits durch Beschlagteile 4' und 5' gebildet, die verstellbar miteinander verbindbar sind. Die '-Bezeichnung dient hier nur einer Unterscheidung von den ersten und zweiten Beschlagteilen 4, 5, wobei die Beschlagteile 4' und 5' hinsichtlich ihrer relativen Verstellbarkeit entsprechend oder ähnlich ausgebildet sind und in den diesbezüglichen Schutzansprüchen die '-Bezeichnung aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
Die Beschlagteile 4' und 5' sind mittels einer schwalbenschwanzförmigen Führung 10 miteinander verbindbar, wobei die beiden Beschlagteile 4' und 5' quer zur Scharnierachse A relativ zueinander verstellbar sind.
Die zweite Scharnierhälfte 19 ist vorzugsweise für eine Befestigung des Beschlags 1 an einer Befestigungswand 20 oder einem sonstigen stationären Teil ausgebildet, wie in Fig. 1 angedeutet. Insbesondere ist die zweite Scharnierhälfte 19 bzw. das Beschlagteil 5' mittels Schrauben 21 an der Befestigungswand 20 anbringbar. Vorzugsweise sind die Schrauben 21 dabei zumindest im wesentlichen in Verlängerung der Scheibe 2, also zumindest im wesentlichen in deren Plattenebene angeordnet.
Die Führung 10 ist insbesondere derart ausgebildet, daß das Beschlagteil 4' parallel zur Befestigungswand 20 und/oder zumindest im wesentlichen horizontal relativ zum Beschlagteil 5' verstellbar ist. Zur Festlegung der Relativlage ist wiederum eine Halteschraube 13, wie in Fig. 3 angedeutet, mit Hilfe derer die beiden Beschlagteile 4' und 5' gegeneinander verspannbar und damit in ihrer Relativlage festlegbar sind.
Vorzugsweise bildet das Beschlagteil 5' wiederum eine nur einseitig offene Führung 10. In Fig. 3 ist daher wiederum ein dem Beschlagteil 5' zugeordnetes Seitenelement 16 zur Sicherung angedeutet, das zugleich auch einer Abdeckung der Aufnahmeöffnung für das Beschlagteil 4' dient. Zusätzlich ist hier eine Sperrschraube 22 angedeutet, die vorzugsweise einerseits der Befestigung des Seitenelements 16 und andererseits einer Sicherung gegen ein ungewolltes Herausrutschen des Beschlagteils 4' aus dem Beschlagteil 5' dient.
Der Beschlag 1 gemäß der ersten Ausführungsform weist also zwei Führungen 10 mit unterschiedlichen Verstellrichtungen und zugeordneten Verstelleinrichtungen 6 auf, so daß der Beschlag 1 universell verstellbar ist.
Fig. 1 und 3 ist weiter zu entnehmen, daß der zweiten Scharnierhälfte 19 eine Abdeckung 23 zugeordnet ist, auf die später noch näher eingegangen wird.
Die Duschabtrennung 1 weist außerdem eine an der Vertikalkante 24 der Scheibe 2 angebrachte Dichtlippe 25 auf. Die Dichtlippe 25 ist vorzugsweise auf die
Vertikalkante 24 aufgesteckt. Die Dichtlippe 25 besteht aus einem elastischen Material und springt seitlich aus der Plattenebene der Scheibe 2 vor, um sich neben dem Beschlag 1, insbesondere dessen Beschlagteil 5', elastisch an die Befestigungswand 20 oder bedarfsweise an eine nicht dargestellte, an der Befestigungswand 20 angebrachte Dichtungsschiene dichtend anzulegen.
Fig. 4 und 5 zeigen eine zweite Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Beschlags 1 und der Duschabtrennung 3. Auch hier dient der Beschlag 1 einer Wandbefestigung der Scheibe 2. Jedoch ist der Beschlag 1 gemäß der zweiten Ausführungsform universell einsetzbar, also nicht auf Wandbefestigungen beschränkt, wie bereits oben im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform erläutert. Nachfolgend werden lediglich wesentliche Unterschiede zur ersten Ausführungsform dargestellt.
Der Horizontalschnitt gemäß Fig. 4 verdeutlicht, daß das erste Beschlagteil 4 auf der dem Beschlag 1 abgewandten Flachseite der Scheibe 2 nicht flächenbündig, sondern mit einem Gegenelement 26 verschraubt ist. Die Verschraubung mit dem Gegenelement 26 erfolgt ausgehend von der Beschlagseite und nicht wie bei der ersten Ausführungsform ausgehend von der dem Beschlag 1 abgewandten Flachseite der Scheibe 2.
Bei der zweiten Ausführungsform umgreift das erste Beschlagteil 4 zumindest teilweise das zweite Beschlagteil 5. Das zweite Beschlagteil 5 ist in eine von dem ersten Beschlagteil 4 gebildete, kulissenartige Führung 10 einschiebbar. Die Halteschraube 13 zur Festlegung der Relativlage der beiden Beschlagteile 4, 5 ist in einem portalartigen Abschnitt des ersten Beschlagteils 4 gewindemäßig gehalten. Folglich ist die Verbindungseinrichtung 6 bzw. dessen Halteschraube 13 beschlagseitig zur Festlegung der Relativlage der beiden Beschlagteile 4, 5 betätigbar.
Bei der zweiten Ausführungsform sind die beiden Beschlagteile 4, 5 nur in einer Richtung - insbesondere im wesentlichen in der Horizontalen - relativ zueinander verstellbar.
Die Beschlagteile 4, 5 bilden wiederum eine erste, der Scheibe 2 unmittelbar zugeordnete Scharnierhälfte 17, die gelenkig mit der zweiten - beim Darstellungs-
beispiel wandseitigen - Scharnierhälfte 19 verbunden ist. Die zweite Scharnierhälfte 19 ist wiederum aus vergleichbaren, relativ zueinander verstellbaren Beschlagteilen aufgebaut, die zur Unterscheidbarkeit von denen der ersten Scharnierhälfte 17 mit 4' und 5' bezeichnet sind. In den Schutzansprüchen ist diese Unterscheidung weggelassen.
Das erste, mit der Scheibe 2 über das Gelenk und die erste Scharnierhälfte 17 indirekt verbundene Beschlagteil 4' weist eine Ausnehmung 27, beispielsweise in Form eines Langlochs, auf, die von der Befestigungsschraube 21 durchgriffen ist. Die Befestigungsschraube 21 hält das zweite Beschlagteil 5' und spannt das erste Beschlagteil 4' zwischen dem zweiten Beschlagteil 5' und der Befestigungswand 20 im angezogenen Zustand ein.
Die im Gegensatz zum Durchmesser der Befestigungsschraube 21 größere Ausnehmung 27 gestattet eine Verschiebung der beiden Beschlagteile 4', 5' relativ zueinander; je nach Ausbildung der Ausnehmung 27 im wesentlichen nur in einer Richtung (Langloch) oder in allen Richtungen größerer Durchmesser der Ausnehmung 27 parallel zur Befestigungswand 20.
Die Befestigungsschraube 21 stellt hier gleichzeitig eine Komponente der Verbindungseinrichtung 6 dar, da eine zusätzliche Halteschraube 13 zur Festlegung der Relativlage der beiden Beschlagteile 4', 5' nicht erforderlich ist.
Die Verbindungseinrichtung 6 bewirkt vorzugsweise einen Formschluß zwischen den beiden Beschlagteilen 4', 5' bei festgelegter Relativlage, also im montierten Zustand. Hierzu umfaßt die Verbindungseinrichtung eine Riffelung 28 auf einander zugewandten Oberflächenbereichen der Beschlagteile 4', 5'. Diese Riffelungen 28 kommen bei angezogener Befestigungsschraube 21 zumindest bereichsweise in Eingriff und bilden einen Formschluß gegen ein Verstellen der beiden Beschlagteile 4', 5' relativ zueinander in ihrer Verstellrichtung bzw. ihren Verstellrichtungen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante sind die beiden Riffelungen 28 jeweils "doppelt geriffelt" ausgeführt, d.h. jeweils zweifach mit unterschiedlichen Richtungen geriffelt, also auf jeder Oberflächenseite mit zwei Gruppen paralleler Nuten/Erhebungen unterschiedlicher Ausrichtung versehen.
Hierdurch wird ein Formschluß in allen Richtungen parallel zur Befestigungswand 20 bzw. zur Flächenerstreckung der Riffelungen 28 ermöglicht.
Selbstverständlich ist die sogenannte doppelte Riffelung 28 nicht auf die wandseitige Scharnierhälfte 19 beschränkt, sondern kann universell für jeglichen Formschluß zwischen den Beschlagteilen 4, 5 verwendet werden.
Die Abdeckung 23 des Beschlags 1 überdeckt bei der zweiten Ausführungsform den Beschlag 1 quasi vollständig. Vorzugsweise ist die Abdeckung 23 zweischa-Hg ausgebildet, nämlich aus zwei ineinander schiebbaren Abschnitten gebildet. Insbesondere sind die Abschnitte ineinander verschwenkbar, so daß die Abdekkung 23 an jede Winkelstellung des Beschlags 1 anpaßbar ist.
Die Abdeckung 23 ist bei der zweiten Ausführungsform vorzugsweise an der Schwenkachse A verschwenkbar, insbesondere vom Gelenkbolzen 18 verschwenkbar gehalten. Eine weitere Befestigung bzw. Verbindung mit dem Beschlag 1 ist nicht erforderlich, insbesondere wenn die beiden Abschnitte der Abdeckung 23 durch eine nichtdargestellte Feder oder dergleichen derart auseinander gedrückt werden, daß die Abschnitte an der Scheibe 2 einerseits und an der Befestigungswand 20 andererseits anliegen.
Bei der ersten Ausführungsform ist die Abdeckung 23 hingegen elastisch am Beschlag 1 angebracht, insbesondere mit der zweiten Scharnierhälfte 19 verbunden, beispielsweise durch Aufklipsen auf die Sicherungsschraube 22, wie beispielsweise Fig. 1 zu entnehmen ist.
Die Abdeckung 23 besteht vorzugsweise aus einem elastischen Material, insbesondere Kunststoff. Vorzugsweise ist die Abdeckung 23 an die jeweilige Winkelstellung des Beschlags 1 und/oder die Verstellung der Beschlagteile 4, 5 bzw. 4', 5' anpaßbar oder folgt dieser bzw. diesem.
Fig. 6 zeigt in einem schematischen Horizontalschnitt den vorschlagsgemäßen Beschlag 1 und die vorschlagsgemäße Duschabtrennung 3 in einer dritten Ausführungsform. Wiederum werden nur wesentliche Unterschiede gegenüber der ersten Ausführungsform nachfolgend beschrieben.
Wesentlicher Unterschied ist, daß die wandseitige bzw. befestigungsseitige Scharnierhälfte 19 des Beschlags 1 eine kulissenartige bzw. teleskopartige Führung 10 aufweist, die eine Verstellung quer, insbesondre senkrecht, zur zugeordneten Befestigungswand 20 ermöglicht. Die Stellschraube 13 der Verbindungseinrichtung 6 ermöglicht dabei eine spindelartige Verstellung des Beschlags 1 bzw. der von dem Beschlag 1 gehaltenen Scheibe 2 quer zur Befestigungswand 20 durch Verdrehen der Schraube 13.
Die wandseitige Befestigung des Beschlags 1 gemäß der dritten Ausführungsform entspricht im wesentlichen der wandseitigen Befestigung und Verstellbarkeit der zweiten Ausführungsform.
Einzelne Bauteile und/oder Konstruktionsmerkmale der oben beschriebenen Ausführungsformen können bedarfsweise auch beliebig miteinander kombiniert werden.
Claims (27)
1. Beschlag (1), insbesondere Scharnier oder Halterung, für eine Tür- oder sonstige Scheibe (2) einer Duschabtrennung (3), wobei der Beschlag (1) ein erstes, mit der Scheibe (2) verbindbares Beschlagteil (4) und ein zweites Beschlagteil (5), das mit dem ersten Beschlagteil (4) mittels einer Verbindungseinrichtung (6) verbindbar und relativ zu diesem verstellbar und/oder festlegbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Beschlagteil (4) mit der Scheibe (2), insbesondere mittels einer Befestigungsschraube (7), verschraubbar oder verklemmbar ist, wobei die Relativlage der beiden Beschlagteile (4, 5) unabhängig von der Verschraubung oder Verklemmung des ersten Beschlagteils (4) an der Scheibe (2) mittels der Verbindungseinrichtung (6) festlegbar ist, und/oder
daß die Verbindungseinrichtung (6) eine schlitten-, kulissen- oder schwalbenschwanzartige Führung (10) zwischen den Beschlagteilen (4, 5) bildet.
daß das erste Beschlagteil (4) mit der Scheibe (2), insbesondere mittels einer Befestigungsschraube (7), verschraubbar oder verklemmbar ist, wobei die Relativlage der beiden Beschlagteile (4, 5) unabhängig von der Verschraubung oder Verklemmung des ersten Beschlagteils (4) an der Scheibe (2) mittels der Verbindungseinrichtung (6) festlegbar ist, und/oder
daß die Verbindungseinrichtung (6) eine schlitten-, kulissen- oder schwalbenschwanzartige Führung (10) zwischen den Beschlagteilen (4, 5) bildet.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Beschlagteil (4) verdrehfest mit der Scheibe (2) verschraubbar oder verklemmbar ist.
3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschraubung oder Verklemmung des ersten Beschlagteils (4) mit der Scheibe (2) auf der dem Beschlag (1) abgewandten Flachseite der Scheibe (2) zumindest im wesentlichen flächenbündig oder -eben mit der Flachseite ausgebildet ist.
4. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (4, 5) unmittelbar einander berühren und/oder flach übereinander angeordnet sind.
5. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Beschlagteil (5) das erste Beschlagteil (4) oder das erste Beschlagteil (4) das zweite Beschlagteil (5) zumindest teilweise umgreift.
6. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte (11, 12) der Beschlagteile (4, 5) die schliffen-, kulissen- oder schwalbenschwanzartige Führung (10) bilden.
7. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (6) eine Stell- oder Halteschraube (13) zur gegenseitigen Verspannung der Beschlagteile (4, 5) und/oder Festlegung deren Relativlage aufweist, insbesondere wobei das erste oder zweite Beschlagteil (4, 5) ein Gewinde zur Führung und Halterung der Stell- oder Halteschraube (8) aufweist.
8. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (6) auf der dem Beschlag (1) abgewandten Flachseite der Scheibe (2) zur Festlegung der Relativlage der Beschlagteile (4, 5) betätigbar ist.
9. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Beschlagteil (5) als ein der Scheibe (2) zugeordneter Scharnierlappen ausgebildet ist.
10. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste oder zweite Beschlagteil (4, 5) quer zu einer Schwenkachse (A) des Beschlags (1) verstellbar ist.
11. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste oder zweite Beschlagteil (4, 5) quer und/oder parallel zu einer dem Beschlag (1) zugeordneten Befestigungswand (20) verstellbar ist.
12. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (4, 5) relativ zueinander in der Plattenebene der Scheibe (2) in einer Richtung oder in allen Richtungen verstellbar sind.
13. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (4, 5) in Verstellrichtung ineinander schiebbar sind.
14. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (4, 5) mittels der Verbindungseinrichtung (6) formschlüssig, insbesondere durch eine Riffelung (28), in Eingriff bringbar sind.
15. Beschlag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (4, 5) insbesondere mittels einer Befestigungsschraube (21) der Verbindungseinrichtung (6) an einer Befestigungswand (20) anbringbar sind, wobei die beiden Beschlagteile (4, 5) in allen Richtungen parallel zur Befestigungswand (20) relativ zueinander verstellbar und schließlich in ihrer Relativlage mittels der Verbindungseinrichtung (6) festlegbar sind.
16. Beschlag nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (6) eine Riffelung (28) zur formschlüssigen Festlegung der Relativlage umfaßt.
17. Beschlag nach Anspruch 14 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Riffelung (28) auf einander zugewandten Oberflächenbereichen der Beschlagteile (4, 5) angeordnet ist und jeweils in zwei unterschiedliche Richtungen geriffelt ist.
18. Beschlag (1) für eine Tür- oder sonstige Scheibe (2) einer Duschabtrennung (3), insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, mit zwei gelenkig miteinander verbundenen Scharnierhälften (17, 19), dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (1) mindestens eine der Scharnierhälften (17, 19) und/oder das diese verbindende Gelenk zumindest teilweise überdeckende Abdeckung (23) aufweist.
19. Beschlag nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (23) an verschiedene Winkelstellungen anpaßbar ist.
20. Beschlag nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (23) zwei ineinander schiebbare Abschnitte aufweist.
21. Beschlag nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (23) elastisch verformbar ausgebildet ist.
22. Beschlag nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk des Beschlags (1) blockierbar ist.
23. Duschabtrennung (3) mit mindestens einem Beschlag (1) und einer zugeordneten, feststehenden oder beweglichen Scheibe (2), dadurch gekennzeichnet,
daß der Beschlag (1) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildet ist, insbesondere wobei der Beschlag (1) die Scheibe (2) mit einer Befestigungswand (20) oder einer weiteren Scheibe verbindet, und/oder
daß der Beschlag (1) die Scheibe (2) mit der Befestigungswand (20) im Bereich der Plattenebene der Scheibe (2) verbindet, wobei an der der Befestigungswand (20) zugewandten Kante (24) der Scheibe (2) eine Dichtlippe (25) angeordnet ist, die quer zur Plattenebene vorspringt und an der Befestigungswand (20) oder einer daran befestigten Dichtungsschiene anlegbar ist.
daß der Beschlag (1) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildet ist, insbesondere wobei der Beschlag (1) die Scheibe (2) mit einer Befestigungswand (20) oder einer weiteren Scheibe verbindet, und/oder
daß der Beschlag (1) die Scheibe (2) mit der Befestigungswand (20) im Bereich der Plattenebene der Scheibe (2) verbindet, wobei an der der Befestigungswand (20) zugewandten Kante (24) der Scheibe (2) eine Dichtlippe (25) angeordnet ist, die quer zur Plattenebene vorspringt und an der Befestigungswand (20) oder einer daran befestigten Dichtungsschiene anlegbar ist.
24. Duschabtrennung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (25) zum Inneren der Duschabtrennung (3) vorspringt.
25. Duschabtrennung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (25) auf die Kante (24) aufgesteckt ist.
26. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (25) und/oder die Dichtungsschiene vom Beschlag (1) gehalten ist bzw. sind.
27. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (25) und/oder die Dichtungsschiene aus elastischem Kunststoff hergestellt sind.
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2003
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|---|---|---|---|---|
| EP1691013A3 (de) * | 2005-02-11 | 2013-05-08 | Schulte Duschkabinenbau GmbH & Co. KG | Einrichtung, insbesondere Duschabtrennung oder Fassade, Beschlag und Scheibe |
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| DE102012019778A1 (de) | 2012-10-09 | 2014-04-10 | Combia GmbH | Breitenverstellbare haltevorrichtung für eine rahmenlose wannenabtrennung und mit dieser ausgestattete wannenabtrennung, verwendung eines verstellelements zur breitenverstellung einer wannenabtrennung |
| DE102012019778B4 (de) | 2012-10-09 | 2014-10-02 | Combia GmbH | Breitenverstellbare Haltevorrichtung für eine rahmenlose Wannenabtrennung und mit dieser ausgestattete Wannenabtrennung sowie Verwendung eines Verstellelements zur Breitenverstellung einer Wannenabtrennung |
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