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DE20302368U1 - Duschabtrennung - Google Patents

Duschabtrennung

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Publication number
DE20302368U1
DE20302368U1 DE20302368U DE20302368U DE20302368U1 DE 20302368 U1 DE20302368 U1 DE 20302368U1 DE 20302368 U DE20302368 U DE 20302368U DE 20302368 U DE20302368 U DE 20302368U DE 20302368 U1 DE20302368 U1 DE 20302368U1
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DE
Germany
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fitting
section
edge
pane
shower partition
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20302368U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schulte Duschkabinenbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Schulte Duschkabinenbau GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schulte Duschkabinenbau GmbH and Co KG filed Critical Schulte Duschkabinenbau GmbH and Co KG
Priority to DE20302368U priority Critical patent/DE20302368U1/de
Publication of DE20302368U1 publication Critical patent/DE20302368U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/28Showers or bathing douches
    • A47K3/30Screens or collapsible cabinets for showers or baths
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Description

Gesthuysen, von Rohr & Eggert
02.1282.4.pu Essen, den 11. Februar 2003
Gebrauchsmusteranmeldung
Schulte Duschkabinenbau GmbH & Co. KG Bogenstraße 6
59846 Sundern
mit der Bezeichnung
Duschabtrennung Duschabtrennung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Duschabtrennung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die DE 196 46 575 Al offenbart eine Duschabtrennung, wobei eine Scheibe mittels eines Befestigungswinkels an einer Wand befestigt ist. Ein Schenkel des Winkels erstreckt sich zwischen der Wand und einer dieser zugewandten Längskante der Scheibe. Nachteilig ist, daß eine optimale Abdichtung zwischen der Scheibe und der Wand nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Duschabtrennung anzugeben, die eine sichere Halterung einer Scheibe und/oder eine verbesserte Abdichtung ermöglicht.
Die obige Aufgabe wird durch eine Duschabtrennung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine durchgängige Dichtung entlang einer der Wand zugeordneten Kante der Scheibe vorzusehen bzw. zu ermöglichen. Insbesondere durchgreift der Beschlag eine randoffene Aussparung in der Scheibe. Alternativ ist die Kante nur von einem dünnen Verbindungsabschnitt des Beschlags umgriffen, der aus Stahl oder einem entsprechenden Werkstoff hergestellt ist, um eine besonders dünne Ausbildung bei ausreichend hoher Belastbarkeit zu ermöglichen.
Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte einer vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Ansicht der vorschlagsgemäßen
Duschabtrennung gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 einen schematischen, horizontalen Schnitt der Duschabtrennung
gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine explosionsartige Ansicht der Duschabtrennung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 einen schematischen Schnitt einer vorschlagsgemäßen Duschab-
trennung gemäß einer zweiten Ausfuhrungsform;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt einer vorschlagsgemäßen Duschab
trennung gemäß einer dritten Ausfuhrungsform; und
&iacgr;&ogr; Fig. 6 eine explosionsartige Ansicht der Duschabtrennung gemäß Fig. 5.
In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Die Duschabtrennung weist eine Scheibe 2 und mindestens einen zugeordneten Beschlag 3 auf. Der Beschlag 3 ist hier als Scharnier ausgebildet, das bei Bedarf arretierbar bzw. blockierbar ausgebildet sein kann. Der Beschlag 3 kann jedoch auch als starre Halterung oder dergleichen ausgebildet sein.
Die Scheibe 2 besteht vorzugsweise aus Glas oder einem sonstigen transparenten Material. Jedoch kann die Scheibe 2 auch aus einem nicht transparenten Material hergestellt oder zumindest nicht transparent ausgebildet sein.
Die Scheibe 2 ist vorzugsweise von zwei, insbesondere vertikal übereinander und beabstandet angeordneten Beschlägen 3 gehalten. Bei der bevorzugten Ausbildung der Beschläge 3 als Scharniere verlaufen die Scharnierachsen A koaxial und vorzugsweise zumindest im wesentlichen vertikal.
Die Scheibe 2 bildet insbesondere eine Tür, ist also als Türblatt ausgebildet. Jedoch kann es sich bei der Scheibe 2 bedarfsweise auch um ein feststehendes Trennwandelement oder dergleichen handeln, wobei der Beschlag 3 dann eine
Befestigung bzw. Halterung der Scheibe 2 bildet, ohne daß es auf die vorzugsweise vorgesehene Verschwenkbarkeit der Scheibe 2 ankommt. Insbesondere kann die Scharnierfunktion bedarfsweise, beispielsweise im Falle einer Wandbefestigung der Scheibe 2, blockierbar sein.
Der Beschlag 3 weist einen Halteabschnitt 4 auf, der mit einer Flachseite der Scheibe 2 verbindbar, insbesondere verschraubbar ist. Ferner weist der Beschlag 3 einen Befestigungsabschnitt 5 auf, der an einer Wand 6 anbringbar, insbesondere anschraubbar ist, wie in Fig. 2 angedeutet.
Der Befestigungsabschnitt 5 ist - zumindest im wesentlichen - auf der dem Halteabschnitt 4 abgewandten Seite der Scheibe 2 angeordnet oder zumindest auf dieser abgewandten Seite mit der Wand 6 verbindbar. Dies führt dazu, daß der Halteabschnitt 4 auf der Außenseite der Scheibe 2 bzw. der Duschabtrennung 1 anbringbar ist und daß der Befestigungsabschnitt 5 im Innenraum bzw. im inneren der Duschabtrennung 1 angeordnet ist und mit der Wand 6 verbunden werden kann. Folglich ist ein sehr platzsparender Einbau der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1 möglich; insbesondere ist es nicht erforderlich, Beschlagteile außerhalb der Duschabtrennung 1 mit der Wand 6 zu verbinden. Dementsprechend kann beispielsweise unmittelbar neben der Duschabtrennung 1 - also auf der Außenseite der Scheibe 2 - ein Vorsprung, ein Schrank oder dergleichen angeordnet sein, so daß die vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 besonders universell einsetzbar ist.
Die Scheibe 2 weist eine der Wand 6 je nach Schwenkstellung zugewandte bzw. benachbarte Kante 7 auf; insbesondere handelt es sich um eine Längskante bzw. Vertikalkante der Scheibe 2. Die Scheibe 2 weist eine zur Kante 7 randoffene Aussparung 8 auf, die der Beschlag 3 durchgreift. Hierauf wird nachfolgend
noch näher eingegangen.
30
Der Beschlag 3 weist ein Verbindungsmittel, insbesondere eine Senkkopfschraube 9, zur formschlüssigen Verbindung des Halteabschnitts 4 und der Scheibe 2 beim Darstellungsbeispiel auf. Insbesondere ist die Verschraubung auf der dem Halteabschnitt 4 abgewandten Flachseite der Scheibe 2 zumindest im wesentlichen flächenbündig oder -eben mit der Flachseite bzw. Innenseite ausgebildet.
Jedoch ist jede geeignete Verbindung zur Anbringung der Scheibe 2 am Halteabschnitt 4 einsetzbar. Beispielsweise kann der Halteabschnitt 4 mit der Scheibe 2 verklebt sein und/oder das Verbindungsmittel in eine beispielsweise nur zum Halteabschnitt 4 hin offene Ausnehmung oder dergleichen eingreifen und eine formschlüssige Verbindung ohne Beeinträchtigung der Innenseite der Scheibe 2 bilden.
Bei der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1 genügt vorzugsweise ein einziges Verbindungsmittel bzw. eine einzige Senkkopfschraube 9, um den Beschlag 3 verdrehsicher bezüglich einer Achse senkrecht zur Scheibenebene mit der Scheibe 2 zu verbinden. Dies ist dadurch möglich, daß der Beschlag 3 zusätzlich an der Kante 7 und/oder an der Aussparung 8 angreift bzw. mit der Scheibe 2 in Eingriff steht.
Die Aussparung 8 ist vorzugsweise zumindest im wesentlichen rechteckig und derart groß ausgebildet, daß der Beschlag 3 ausgehend vom Halteabschnitt 4
- im Horizontalschnitt gemäß Fig. 2 betrachtet - ausgehend von der Ebene des Halteabschnitts 4 parallel zur Scheibe 2 zur Innenseite der Duschabtrennung 1 hin abgewinkelt und durch die Aussparung 8 hindurch auf die Innseite der Scheibe 2 bzw. in den Innenraum der Duschabtrennung 1, also zu dem auf der anderen Seite liegenden Befestigungsabschnitt 5, geführt ist.
Die schematische, explosionsartige Innenansicht der Duschabtrennung 1 gemäß Fig. 3 verdeutlicht beim Darstellungsbeispiel die rechteckige Form der randoffenen Aussparung 8 der Scheibe 2. Die Aussparung 8 weist zwei quer zur Kante 7
- hier also horizontal - verlaufende erste Kantenabschnitte 10 und einen parallel zur Kante 7 - hier also vertikal - verlaufenden zweiten Kantenabschnitt 11 auf.
Der Beschlag 3 ist derart ausgebildet und an die Größe der Aussparung 8 angepaßt, daß er vorzugsweise mit wenig Spiel oder ggf. unter leichter Pressung in die Aussparung 8 einsetzbar ist. Dies gilt insbesondere für den die Aussparung 8 durchgreifenden Teil des Beschlags 3, der vorzugsweise einstückig mit dem Halteabschnitt 4 ausgebildet ist. Anschließend wird die Verbindung zwischen
dem Halteabschnitt 4 und der Scheibe 2 hergestellt, beim Darstellungsbeispiel die Scheibe 2 mit dem Halteabschnitt 4 verschraubt.
Der Beschlag 3, insbesondere dessen die Aussparung 8 durchgreifender Teil, bzw. der Halteabschnitt 4 weist eine vorzugsweise abgewinkelte Anlagefläche 12 zur Anlage an einem der Kantenabschnitte 10, 11 der Aussparung 8 auf. In Fig. 2 ist angedeutet, wie die abgewinkelte Anlagefläche 12 am zweiten Kantenabschnitt 11 anliegt. Alternativ oder zusätzlich gilt entsprechendes in vertikaler Richtung nach oben und/oder unten für die ersten Kantenabschnitte 10 der Aussparung 8 und eine vorzugsweise daran anliegende, nicht dargestellte Anlagefläche des Beschlags 3 bzw. des Halteabschnitts 4.
Fig. 2 ist weiter zu entnehmen, daß die Anlagefläche 12 beim Darstellungsbeispiel doppelt abgewinkelt ist, dem zweiten Kantenabschnitt 11 also derart umgreift, daß der Beschlag 3 bzw. dessen Anlagefläche 12 sich auch bis auf die dem Halteabschnitt 4 abgewandte Flachseite bzw. Innenseite der Scheibe 2 erstreckt. Der Beschlag 3 bildet also eine Art Aufnahmenut für die Aussparung 8 umgebende Kantenbereiche der Scheibe 2. Dies kann entsprechend alternativ oder zusätzlich hinsichtlich der quer verlaufenden, ersten Kantenabschnitte 10 realisiert sein. Je nach Ausbildung ist der Beschlag 3 bzw. dessen Halteabschnitt 4 bei der Montage dann lediglich in der Plattenebene in die Aussparung 8 einschiebbar, wobei eine besonders belastbare Verbindung bzw. ein besonders belastbarer Formschluß zwischen der Scheibe 2 und dem Beschlag 3 gebildet wird und das Verbindungsmittel zur Verbindung der Scheibe 2 mit dem Halteabschnitt 4 bedarfsweise primär nur noch einer Sicherung gegen ein Herausrutschen des Beschlags 3 aus der Aussparung 8 dient.
Der Beschlag 3 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß er die Kante 7 im Bereich der Unterbrechung durch die Aussparung 8 fortsetzt. Insbesondere weist der Beschlag 3 bzw. dessen Halteabschnitt 4 einen Stegabschnitt 13 auf, der zusammen mit den unterhalb und oberhalb der Aussparung 8 sich anschließenden Kantenbereichen der Kante 7 eine durchgehende Vertikalkante bildet.
Die Duschabtrennung 1 weist eine insbesondere lippenartig ausgebildet Dichtung 14 auf, die sich vorzugsweise entlang der gesamten Vertikalkante durchgängig
erstreckt und insbesondere auf die Kante 7 bzw. benachbarter Randbereiche der Scheibe 2 und den Stegabschnitt 13 aufgesteckt oder in sonstiger Weise mit der Scheibe 2 verbunden ist. Je nach Ausbildung der Dichtung 14 und des Beschlags 3 bzw. des Stegabschnitts 13 ist die Dichtung 14 ebenfalls vom Beschlag 3 bzw. dessen Stegabschnitt 13 gehalten, beispielsweise auf den Stegabschnitt 13 aufgesteckt, mit dem Beschlag 3 bzw. dem Halteelement 4 verklebt und/oder in entsprechende Nuten des Beschlags 3 eingesteckt.
Die Dichtung 14 besteht aus einem elastischen Material und springt zur Wand 6 hin vor, um sich neben dem Befestigungsabschnitt 5 elastisch an die Wand 6 oder an eine ggf. daran angeordnete Dichtschiene 15, wie in Fig. 2 angedeutet, dichtend anzulegen. Die Dichtschiene 15 kann beispielsweise auf die Wand 6 aufgeklebt und/oder vom Beschlag 3, insbesondere dessen Befestigungsabschnitt 5, gehalten sein. Jedoch kann die Dichtschiene 15 auch ganz entfallen. Aus Veranschaulichungsgründen ist die Dichtschiene 15 lediglich in Fig. 2 angedeutet.
Fig. 3 verdeutlicht weitere Komponenten der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1. Die Schraube 9 sitzt in einer abschnittsweise konusförmigen Bohrung 16 der Scheibe 2, wobei zur Vermeidung von Beschädigungen vorzugsweise ein konus- oder ringförmiger Einsatz 17 aus elastischem Material in die Bohrung 16 eingesetzt und von der Schraube 9 durchgriffen und gehalten ist.
Zwischen dem Halteabschnitt 4 und der Scheibe 2 ist vorzugsweise ein Zwischenlagelement 18 aus elastischem Material angeordnet, das vorzugsweise lappenartige Fortsätze aufweist, um auch im Bereich der Aussparung 8 und insbesondere im Bereich der Kantenabschnitte 10, 11 ein unmittelbares Anliegen des Beschlags 3 bzw. des Halteelements 4 und dessen Anlageflächen 12 unmittelbar an der Scheibe 2 zu verhindern. Das elastische Material des Zwischenlagelements 18 verhindert eine übermäßig hohe Punktbelastung, so daß eine Beschädigung der vorzugsweise aus Glas bestehenden Scheibe 2 vermieden wird.
Der Halteabschnitt 4 ist bei der ersten Ausführungsform gelenkig mit dem Befestigungsabschnitt 5 verbindbar. Vorzugsweise ist die Schwenkachse A auf der dem Halteabschnitt 4 abgewandten Seite bzw. Innenseite der Scheibe 2 angeordnet, wie in Fig. 2 angedeutet. Insbesondere ist die Schwenkachse A gegenüber
-7-
der Kante 7 der Scheibe 2 zurückversetzt, also benachbart bzw. neben der zugewandten Innenseite bzw. Flachseite der Scheibe 2 angeordnet.
Der Befestigungsabschnitt 5 ist zur Befestigung an der Wand 6 oder an einem sonstigen, geeigneten stationären Element ausgebildet. Jedoch kann der Befestigungsabschnitt 5 bedarfsweise auch zur Befestigung an einem nicht dargestellten Trennwandelement, einer weiteren Scheibe oder dergleichen ausgebildet sein.
Der Befestigungsabschnitt 5 ist mittels einer Befestigungsschraube 19 und eines &iacgr;&ogr; davon durchgriffenen Kulissensteins 20 an der Wand 6 befestigbar, insbesondere anschraubbar. Die Befestigungsschraube 19 durchgreift eine Durchbrechung des Befestigungsabschnitts 5, so daß der Befestigungsabschnitt 5 zwischen dem Kulissenstein 20 und der Wand 6 beim Anziehen der Schraube 19 einklemmbar ist. Die Durchbrechung im Befestigungsabschnitt 5 für die Befestigungsschraube 19 ist derart groß ausgebildet, daß der Befestigungsabschnitt 5 und damit der Beschlag 3 parallel zur Oberfläche der Wand 6 vorzugsweise in allen Richtungen verschiebbar bzw. justierbar ist und dann durch Anziehen der Schraube 19 in einer gewünschten Position arretierbar ist. Um nicht nur eine klemmende bzw. kraftschlüssige Festlegung des Befestigungsabschnitts 5 zu erreichen, weisen der Befestigungsabschnitt 5 und der Kulissenstein 20 vorzugsweise entsprechende, zueinander weisende Riffelungen auf, so daß vorzugsweise auch eine formschlüssige Festlegung gegen ein Verschieben des Befestigungsabschnitts 5 parallel zur Oberfläche der Wand 6 im montierten Zustand erreichbar ist.
Vorzugsweise ist der Befestigungsabschnitt 5 weiter durch eine in Fig. 3 angedeutete Abdeckung 21 abdeckbar, die insbesondere seitlich auf den Befestigungsabschnitt 5 bzw. den Beschlag 3 aufsteckbar bzw. aufschiebbar ist.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, daß die vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 bei einfachem Aufbau universell einsetzbar ist und eine verbesserte Abdichtung zur Wand 6 oder zu einem sonstigen Bauteil, je nach Anbringung des Beschlags 3, ermöglicht.
Fig. 4 zeigt in einem Horizontalschnitt eine zweite Ausführungsform der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1. Auch hier dient der Beschlag 3 einer
Wandbefestigung der Scheibe 2. Jedoch ist der Beschlag 3 gemäß der zweiten Ausführungsform ebenfalls universell einsetzbar, also nicht auf Wandbefestigungen beschränkt, wie bereits oben im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform erläutert. Nachfolgend werden lediglich wesentliche Unterschiede zur ersten Ausführungsform dargestellt.
Die Dichtung 14 weist bei der zweiten Ausführungsform nicht nur einen im Querschnitt U-förmigen Aufsteckabschnitt 22 und eine davon gehaltene Lippe 23 auf, sondern zusätzlich zwischen diesen Abschnitten 22 und 23 einen Zwischenabschnitt 24, der in der Plattenebene der Scheibe 2, quer zur Kante 7 bzw. quer zur Längserstreckung der Dichtung 14 elastisch nachgiebig ausgebildet ist. Hierzu ist der Zwischenabschnitt 24 beim Darstellungsbeispiel hohlkörperartig mit insbesondere etwa rautenförmigem Querschnitt ausgebildet. Aufgrund dieser Nachgiebigkeit kann sich die Lippe 23 im wesentlichen in Verlängerung der Scheibe 2 erstrecken; eine Schrägstellung wie bei der ersten Ausführungsform - siehe Fig. 2 - zur Erreichung einer nachgiebigen Anlage am Gegenelement, wie an der Wand 6 oder der Dichtungsschiene 15, ist dementsprechend bei der Dichtung 14 gemäß der zweiten Ausführungsform nicht erforderlich.
Im übrigen ist die Dichtung 14 vorzugsweise ebenfalls als Endlosprofil ausgebildet. Ggf. können die einzelnen Abschnitte 22, 23 und 24 der Dichtung 14 auch aus unterschiedlichen Materialien oder Material mit unterschiedlichen Eigenschaften hergestellt sein.
Bei der zweiten Ausführungsform ist die Abdeckung 21 auf den Beschlag 3, insbesondere den Befestigungsabschnitt 5 aufgerastet oder aufgeklippst, wobei dann entsprechende Eingriffselemente vorgesehen sind.
Der Beschlag 3 ist bei der zweiten Ausführungsform zusätzlich apch quer zur Oberfläche der Wand 6 verstellbar. Hierzu weist der Beschlag 3 eine zusätzliche Verstelleinrichtung 25 auf, die beim Darstellungsbeispiel durch eine schlittenartige bzw. kulissenartige Führung gebildet ist und mittels einer spindelartig wirkenden Schraube 26 verstellbar ist.
Fig. 5 und 6 zeigen eine dritte Ausführungsform der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1. Nachfolgend werden wiederum lediglich wesentliche Unterschiede zu der ersten und zweiten Ausführungsform dargestellt.
Der Beschlag 3 gemäß der dritten Ausführungsform ist als starre Halterung, insbesondere zur Wandbefestigung, der Scheibe 2 ausgebildet. Der Halteabschnitt 4 und der Befestigungsabschnitt 5 sind dementsprechend fest bzw. starr miteinander verbunden. Zur Verbindung der Abschnitte 4 und 5 weist der Beschlag 3 einen Verbindungsabschnitt 27 auf, der sich von dem auf der Außenseite der Scheibe 2 angeordneten Halteabschnitt 4 um die Kante 7 der Scheibe 2 zum Befestigungsabschnitt 5 erstreckt. Der Verbindungsabschnitt 27 ist aus Stahl oder einem vergleichbaren Werkstoff hergestellt und ist bei entsprechender Belastbarkeit möglichst dünn ausgebildet, so daß die Scheibe 2 sehr dicht an der Wand 6 positionierbar ist, ohne daß eine Aussparung 8 zur Aufnahme bzw. Durchführung des Beschlags 3 bzw. des Verbindungsabschnitts 27 erforderlich ist.
Beim Darstellungsbeispiel ist keine separate bzw. zusätzliche Dichtung 14 gezeigt. Statt dessen kann der geringe Abstand der Scheibe 2 zur Wand 6 bedarfsweise durch Silikon, eine sonstige Dichtungsmasse oder dergleichen abgedichtet werden. Jedoch ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante auch bei der dritten Ausführungsform eine nicht dargestellte Dichtung 14 vorgesehen, die vorzugsweise entlang der Kante 7 der Scheibe 2 durchgängig verläuft und den Verbindungsabschnitt 27 überdeckt. Je nach Elastizität und Ausbildung der Dichtung 14 und je nach Ausbildung des Beschlags 3 kann die dünne Ausbildung des Verbindungsabschnitts 27 dazu führen, daß die Dichtung 14 ohne weitere Bearbeitung bzw. Veränderung ihrer Form auch auf den Verbindungsabschnittsbereich 27 des Beschlags 3 aufsteckbar oder in sonstiger Weise daran anlegbar bzw. befestigbar ist.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung sind der Halteabschnitt 4, der Befestigungsabschnitt 5 und der Verbindungsabschnitt 27 einstückig ausgebildet und insbesondere durch einen Stahlwinkel gebildet, der bedarfsgerecht geformt ist. Insbesondere sind mehrere oder fast alle Komponenten oder im wesentliche tragende Komponenten des Beschlags 3 aus Stahlblech hergestellt. Dies ermöglicht
1&Lgr;
einen sehr flachen bzw. kompakten Aufbau des Beschlags 3, der zudem einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Der Beschlag 3 gemäß der dritten Ausfuhrungsform weist ferner ein Halteelement 28 als Widerlager für die Schrauben 9 auf. Fig. 5 ist zu entnehmen, daß die Schrauben 9 den Halteabschnitt 4 durchgreifen und in das Halteelement 28 eingeschraubt sind. Um eine sichere Festlegung zu gewährleisten, weist das Halteelement 28 vorzugsweise in den Halteabschnitt 4 vorspringende Hülsen auf, in die die Schrauben 9 eingreifen.
Insbesondere sind beim vorschlagsgemäßen Beschlag 3 die tragenden Teile - mit Ausnahme des Halteelements 28 und ggf. der Schrauben 9, 19 - aus Edelstahl hergestellt. Das Halteelement 28 ist vorzugsweise nicht aus Stahl sondern aus einem sonstigen geeigneten Werkstoff, beispielsweise als Gußstück hergestellt. Jedoch kann das Halteelement 28 beispielsweise auch als Verbundwerkstück ausgebildet sein, wobei beispielsweise metallische Gewindehülsen in Kunststoff eingebettet sind. Das Halteelement 28 bildet dann gleichzeitig eine optisch ansprechende Abdeckung des Beschlags 3.
Beim Darstellungsbeispiel sind zwei Verbindungsmittel bzw. Schrauben 9 zur Verbindung des Halteabschnitts 4 mit der Scheibe 2 vorgesehen, um eine drehfeste Befestigung sicherzustellen. Dies ist je nach Ausbildung und Belastung des Beschlags 3 bzw. der Scheibe 2 nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr kann auch ein einziges Verbindungsmittel bzw. eine einzige Schraube 9 genügen.
Der explosionsartigen Darstellung gemäß Fig. 6 ist weiter zu entnehmen, daß der Halteabschnitt 4 bedarfsweise zusätzlich mit dem Halteelement 28 direkt verschraubt ist, und zwar ausgehend von der der Scheibe 2 zugewandten Seite durch Schrauben 29.
Zur wandseitigen Befestigung ist anzumerken, daß der Beschlag 3 gemäß der dritten Ausführungsform zusätzlich eine Grundplatte 30 aufweist, die zwischen der Wand 6 und dem Befestigungsabschnitt 5 angeordnet wird und den Befestigungsabschnitt 5 durchgreifende Vorsprünge, z.B. Abbiegungen oder dergleichen, aufweist, die einer Befestigung bzw. Halterung der Abdeckung 21 dienen.
Gemäß einer Ausfuhrungsvariante ist der Beschlag 3 als Winkel, insbesondere aus Stahl bzw. Blech, ausgebildet und biegbar, so daß eine gewünschte Winkelstellung der Scheibe 2 relativ zur Wand 6 erreichbar ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt liegt der Beschlag 3 vorzugsweise an der Kante 7 der Scheibe 2 an bzw. stützt sich an dieser ab, so daß zusätzlich zu der Verschraubung des Beschlags 3 bzw. dessen Halteabschnitt 4 mit der Scheibe 2 eine weitere Momentaufnahme zwischen Beschlag 3 und Scheibe 2 gebildet ist. Vorzugsweise umgreift der Beschlag 3 hierbei die Kante 7 derart, daß er auf der dem Halteabschnitt 4 abgewandten Flachseite der Scheibe 2 anliegt bzw. eine nutartige Aufnahme für die Kante 7 bildet.
Die Bauteile und/oder Konstruktionsmerkmale der oben beschriebenen Ausführungsformen können bedarfsweise auch beliebig miteinander kombiniert werden.
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Claims (14)

1. Duschabtrennung (1) mit einer feststehenden oder beweglichen Scheibe (2) und mindestens einem zugeordneten Beschlag (3), der einen Halteabschnitt (4) auf einer Flachseite der Scheibe (2) und einen Befestigungsabschnitt (5) an einer Wand (6) aufweist, wobei der Beschlag (3) eine der Wand (6) benachbarte Kante (7) der Scheibe (2) derart umgreift, daß der Befestigungsabschnitt (5) auf der dem Halteabschnitt (4) abgewandten Seite der Scheibe (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (2) eine zur Kante (7) randoffene Aussparung (8) aufweist, die der Beschlag (3) durchgreift,
daß die Duschabtrennung (1) eine sich entlang der Kante (7) durchgängig erstreckende Dichtung (14) aufweist,
daß der Beschlag (3) einen den Halteabschnitt (4) und den Befestigungsabschnitt (5) verbindenden, dünnen Verbindungsabschnitt (27) aus Stahl aufweist, und/oder
daß der Beschlag (3) die Scheibe (2), insbesondere deren Kante (7), nutartig aufnimmt oder umgreift.
2. Duschabtrennung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) ein Verbindungsmittel, wie eine Senkkopfschraube (9), zur vorzugsweise formschlüssigen Verbindung des Halteabschnitts (4) und der Scheibe (2) aufweist, insbesondere wobei das Verbindungsmittel in eine nur zum Halteabschnitt (4) hin offene Ausnehmung eingreift oder mit der dem Halteabschnitt (4) abgewandten Flachseite der Scheibe (2) zumindest im wesentlichen bündig abschließt.
3. Duschabtrennung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) mit der Aussparung (8) in Eingriff steht, insbesondere an einem quer zur Kante (7) verlaufenden ersten Kantenabschnitt (10) der Aussparung (8) und/oder an einem parallel zur Kante (7) verlaufenden zweiten Kantenabschnitt (11) der Aussparung (8) anliegt bzw. davon abgestützt ist.
4. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) eine abgewinkelte, in die Aussparung (8) eingreifende Anlagefläche (12) aufweist, insbesondere zur Anlage an einem parallel zur Kante (7) verlaufenden Kantenabschnitt (11) der Aussparung (8).
5. Duschabtrennung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) einen zugeordneten Kantenabschnitt (11) der Aussparung (8) umgreift und sich auf die dem Halteabschnitt (4) abgewandte Flachseite der Scheibe (2) erstreckt.
6. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) die Aussparung (8) derart ausfüllt, daß die Kante (7) im Bereich der Aussparung (8) vom Beschlag (3), insbesondere von einem Stegabschnitt (13) des Beschlags (3), fortgesetzt wird.
7. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) an der Scheibe (2) angeordnet ist und insbesondere zur Wand (6) abdichtet.
8. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) auf die Kante (7) und ggf. einen Stegabschnitt (13) des Beschlags (3) aufgesteckt oder in sonstige Weise damit verbunden ist und/oder vom Beschlag (3) gehalten ist.
9. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) den Verbindungsabschnitt (27) überdeckt.
10. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) einen Stahlwinkel aufweist, der den Halteabschnitt (4), den Befestigungsabschnitt (5) und den Verbindungsabschnitt (27) bildet.
11. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (4), der Befestigungsabschnitt (5) und der Verbindungsabschnitt (27) zumindest im wesentlichen gleich dick ausgebildet sind.
12. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) als Scharnier oder als starre Halterung ausgebildet ist.
13. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3), insbesondere zur Momentaufnahme, an der Kante (7) sich abstützt oder anliegt.
14. Duschabtrennung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (3) als Haltewinkel, insbesondere aus Stahl bzw. Blech, ausgebildet ist und zur Anpassung an eine gewünschte Winkelstellung der Scheibe (2) zur Wand (6) verbiegbar ist.
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