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DE20300994U1 - Halterung für ein Gerüst - Google Patents

Halterung für ein Gerüst

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DE20300994U1
DE20300994U1 DE20300994U DE20300994U DE20300994U1 DE 20300994 U1 DE20300994 U1 DE 20300994U1 DE 20300994 U DE20300994 U DE 20300994U DE 20300994 U DE20300994 U DE 20300994U DE 20300994 U1 DE20300994 U1 DE 20300994U1
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DE
Germany
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holder according
tube
rod
outer tube
inner tube
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Expired - Lifetime
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DE20300994U
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English (en)
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MUNZERT DIETER
Original Assignee
MUNZERT DIETER
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Publication date
Application filed by MUNZERT DIETER filed Critical MUNZERT DIETER
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Publication of DE20300994U1 publication Critical patent/DE20300994U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/04Means for fastening, supporting, or bracing scaffolds on or against building constructions
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/04Means for fastening, supporting, or bracing scaffolds on or against building constructions
    • E04G5/046Means for fastening, supporting, or bracing scaffolds on or against building constructions for fastening scaffoldings on walls

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Description

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Halterung für ein Gerüst
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Gerüst, eines Gestells, einer Plakatwand oder dergleichen an einer Wand, welche Halterung wenigstens eine Haltestange umfasst, die mit einem Ende am Gerüst gehalten wird und an ihrem anderen Ende mit einem Befestigungsmittel versehen ist, das mit einem in der Wand befestigten Anker zusammenwirkt, so dass die Haltestange und somit das Gerüst fest und im definierten Abstand zur Wand an dieser gehalten ist. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Halterung für ein Baugerüst, so dass im Folgenden überwiegend von einem solchen Gerüst die Rede ist, ohne dass damit eine Beschränkung verbunden sein soll.
0 Solche Gerüste für Fassadenarbeiten oder zum Errichten von Gebäudewandungen oder dergleichen sind allgemein bekannt. Ein Gerüst besteht aus einer Vielzahl von Gerüstrohren, die über Klemmschellen zusammengehalten werden. Über die horizontalen Gerüstrohre werden Bretter gelegt, so dass ein begehbares und belastbares Gerüst entsteht.
Die Gerüstrohre eines Gerüstsystems weisen auch bei unterschiedlicher Länge vorzugsweise den gleichen 0 Außendurchmesser auf, so dass nur eine Art Klemmschelle verwendet zu werden braucht. Auch werden alle eingesetzten Klemmschellen in der Regel mit nur einer Art Werkzeug, beispielsweise einem Schraubenschlüssel bestimmter Größe, montiert, so dass der Gerüstbauer nur wenig Werkzeug beim Aufbauen des Gerüste benötigt.
Das Gerüst wird an der Wandung über eine Vielzahl von Wandankern gehalten, der mit einem Ende über einen Dübel in der Wand befestigt ist. An dem anderen Ende weist der Wandanker eine Öse auf, in die ein Haken eingreift, der an einem Halterohr befestigt ist. Das Halterohr weist den gleichen Außendurchmesser wie die Gerüstrohre auf, so dass die gleichen Klemmschellen zum Befestigen der Halterohre an den Gerüstrohren und somit des Gerüsts an der Wandung verwendet werden können. Solche Verankerungen und Halterohre sind beispielsweise aus der DE-OS 27 21 870 oder DE 196 45 671 Al bekannt.
Die Halterohre weisen häufig unterschiedliche Längen auf oder werden in einer einheitlichen Länge ausgeliefert. Je nach Abstand des Gerüsts zur Wand werden die Halterohre daher an einer beliebigen Stelle mit der Klemmschelle verbunden, und die restliche Länge ragt in das Gerüst hinein. Dadurch werden jedoch gefährliche Stolperfallen oder Stoßkanten gebildet. Es ist daher erforderlich, nach dem Aufbau des Gerüsts die überstehenden Halterohre zu kürzen. Diese Arbeit ist sehr umständlich und gefährlich, da die teilweise sehr schwere Schneidmaschine in großen Höhen und teilweise über kopf auf dem engen Gerüst gehandhabt werden muss. Ein weitere Nachteil besteht darin, dass die abgeschnitten freien enden des Halterohrs scharfkantig ausgebildet sind. Verletzungen sind nicht auszuschließen.
Schließlich besteht ein Nachteil darin, dass die abgeschnittenen Halterohre nicht mehr universell weiter verwendet werden können, da diese eine für das gerade aufgebaute Gerüst an der betreffenden Wandung individuelle und angepasste Länge aufweisen. Der 5 Gerüstbauer müsste bei einer Wiederverwendung daher
zwischen unterschiedlichen Längen der alten Halterohre auswählen. Dies ist nicht oder nur mit großem logistischem Aufwand möglich. Daher werden solche Halterohre häufig nur einmal verwendet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung der eingangs geschilderten Art so auszubilden, dass eine universelle Verwendung möglich ist.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Haltstange längenverstellbar ist. Dies hat den Vorteil, dass die Länge an den gewünschten oder vorhandenen Abstand zwischen Gerüst und Wandung angepasst werden kann. Es werden überstehende Längen vermieden, so dass insbesondere auf das teilweise gefährliche Kürzen der Halterohre verzichtet werden kann. Dadurch werden auch scharfkantige Enden vermieden, und die Haltestange bleibt universell für das nächste Gerüst erhalten.
Es ist günstig, wenn die Haltestange in sich längenverstellbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Haltestange ein Außenrohr aufweist, in dem ein Innenrohr oder eine innere Stange axial hin- und herbewegbar, beispielsweise hin- und herverschiebbar, gelagert ist. Dabei ist es günstig, wenn das Innenrohr einen Außendurchmesser aufweist, der kleiner und insbesondere geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Außenrohrs. Dies hat den Vorteil, dass eine kompaktes und robust zu handhabendes Halterung 0 gebildet wird. Auch stützt sich das Innenrohr sicher im Außenrohr ab, so dass ein stabiler und wackelfreier Halt des Gerüsts erreicht wird.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Innenrohr eine Hülse mit
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Innengewinde oder ein Innengewinde aufweist, das mit einer Gewindestange zusammenwirkt, die an einem Ende im Außenrohr befestigt ist. Dadurch kann in einfacher Weise die Länge der Haltestange verändert werden. Im montierten Zustand kann die Länge auch nicht mehr verändert werden, da ein Ende der Haltestange drehfest mit dem Wandanker und das andere Ende drehfest mit der Klemmschelle an einem Gerüstrohr gehalten ist. Das Gewinde liegt zudem geschützt im Innenrohr und kann nicht verschmutzen oder beschädigt werden.
Die Hülse mit Innengewinde kann an dem in das Außenrohr eingesteckten Ende des Innenrohrs befestigt sein. Dies hat den Vorteil, dass ein möglichst großer Hub des Innenrohrs im Außenrohr bei gleicher Länge der Gewindestange möglich ist. Insbesondere ist es dann möglich, die Haltestange bis nahezu auf die doppelte Länge des Außenrohrs zu verlängern.
Es ist auch möglich, die innere Stange mit einem Außengewinde versehen ist, das mit einer Schraubenmutter oder einem Innengewinde in oder an dem Außenrohr zusammenwirkt. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass das im ausgefahrenen Zustand freie Gewinde verschmutzt oder beschädigt wird.
Bei einer Haltestange ohne Gewinde ist es erforderlich und bei einer Haltestange mit Gewinde zwischen Innerohr und Außenrohr zweckmäßig, die Stange über wenigstens eine Klemmschraube in dem Rohr fixierbar ist. Dann kann der gewünschte Abstand zwischen Gerüst und Wandung sicher eingehalten und ein Wackeln des Gerüsts vermieden werden.
Es ist günstig, wenn die Klemmschraube einen 5 Schraubenkopf für ein Werkzeug aufweist, mit dem das
übrige Gerüst montiert beziehungsweise demontiert wird. Dies hat den Vorteil, dass der Gerüstbauer nur ein Werkzeug bei der Gerüstmontage mit sich zu führen braucht.
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Es kann vorgesehen werden, dass das Befestigungsmittel der Haltstange am Innenrohr oder am Außenrohr befestigt ist. Das Befestigungsmittel kann dabei als Haken ausgebildet sein, der dem Haken eines üblichen Halterohrs entspricht. Weiterhin ist es günstig, wenn das Außenrohr oder das Innenrohr einen Außendurchmesser entsprechend der übrigen Gerüstrohre aufweist und mit den dort verwendeten Klemmschellen klemmend am Gerüst gehalten wird. Dann kann die Haltestange ohne weiteres im herkömmlichen Gerüstbau eingesetzt werden.
Es kann weiterhin vorgesehen werden, dass das Innenrohr eine Länge aufweist, die der Länge des Außenrohrs entspricht oder kleiner ist. Es ist jedoch zweckmäßig, 0 wenn das Innenrohr im kurzen Zustand aus dem Außenrohr mit einem Maß hervorragt, dass ein einwandfreies Eingreifen des daran befestigten Befestigungsmittels an der Wandverankerung ermöglicht. Es kann aber auch vorgesehen werden, dass das Innenrohr im kurzen Zustand aus dem Außenrohr mit einem Maß hervorragt, dass ein einwandfreies Umgreifen des Innenrohrs mit den Klemmschellen ermöglicht. Die Gewindestange, die mit dem Innenrohr zusammenwirkt weist eine entsprechende Länge auf derart, dass sie im kurzen Zustand nicht aus dem Innenrohr hervorragt. Diese Maßnahmen führen dazu, dass das Innenrohr eine maximalen Hub bei gegebener Länge des Außenrohrs durchfahren kann.
Es ist vorteilhaft, wenn das gerüstseitige Ende der Haltestange abgerundet oder mit einer Schutzkappe
versehen ist. Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn ein Anschlag oder ein Sicherungsmittel vorhanden ist, das ein vollständiges Lösen der inneren Stange von dem Außenrohr verhindert. Dadurch werden ein versehentliches Ablösen und Herabfallen eines Teils der Halterung vermieden. Die Unfallgefahr wird herabgesetzt.
Die Länge der Haltestange kann im kurzen Zustand 0,15 m bis 0,5 m und im langen Zustand 0,2 5 m bis 1,0 m betragen. Damit ist die Haltestange für die meisten Gerüstbauten anwendbar. Es kann zudem zweckmäßig sein, zwei Arten solcher Haltestangen vorzusehen, die über unterschiedliche Bereiche verstellbar sind, beispielsweise eine kurze bis mittellange und eine mittellange bis lange Haltestange. Damit kann ein äußerst flexibler Gerüstaufbau erfolgen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen Zeichnung nähererläutert. Die einzige Figur zeigt einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Haltestange.
Die in der Zeichnung dargestellte Haltestange weist ein Außenrohr 11 auf, in dem ein Innenrohr 12 axial hin- und herbewegbar gelagert ist. Das Innenrohr ist an seinem im Außenrohr eingeführten Ende mit einer Gewindehülse 13 versehen, deren Innengewinde mit einem Außengewinde einer sich axial im Außenrohr erstreckenden Gewindestange 14 zusammenwirkt. Die Gewindestange 14 ist mit einem Ende am stirnseitigen Boden 15 des Außenrohrs befestigt, beispielsweise angeschweißt. An dem gleichen Ende des Außenrohrs ist außen ein Haken 16 befestigt, mit dem die Haltestange in einen üblichen Wandanker eingehängt werden kann.
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Durch diese Anordnung wird durch Drehen des Innenrohrs relativ zum Außenrohr eine Veränderung der Gesamtlänge der Haltstange erreicht. Die Länge des Innenrohrs im Verhältnis zum Außenrohr ist so bemessen, dass im kürzesten Zustand der Haltestange das Innenrohr um ein Maß aus dem Außenrohr hinausragt, das der Breite der verwendeten Klemmschellen 17 entspricht. Die Gewindestange 14 ragt im kürzesten Zustand der Haltestange nicht aus dem Innenrohr hinaus.
Das freie Ende der Gewindestange 14 kann mit einem Absatz 18 oder mit einer Kontermutter versehen sein, die ein vollständiges Abschrauben der Gewindehülse 13 verhindert. Auch kann das Gewinde dort zerstört oder zugeschweißt sein. Das frei Ende des Innenrohrs 12 kann zudem mit einer Kappe verschlossen sein oder abgerundete Kanten aufweisen. Das Gewinde liegt geschützt im Innenraum der Haltestange und ist keinen äußeren Einflüssen ausgesetzt. Eine Beschädigung ist daher weitestgehend ausgeschlossen.

Claims (19)

1. Halterung für ein Gerüst, eines Gestells, einer Plakatwand oder dergleichen an einer Wand, welche Halterung wenigstens eine Haltestange aufweist, welche mit ihrem einen Ende am Gerüst gehalten wird und an ihrem anderen Ende mit einem Befestigungsmittel (16) versehen ist, das mit einem in der Wand befestigten Anker zusammenwirkt, so dass die Haltestange und somit das Gerüst fest und im definierten Abstand zur Wand an dieser gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltstange längenverstellbar ist.
2. Halterung nach einem der Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestange in sich längenverstellbar ist.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestange ein Außenrohr (11) aufweist, in dem ein Innenrohr (12) oder eine innere Stange axial hin- und herbewegbar gelagert ist.
4. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr in dem Außenrohr hin- und herverschiebbar gelagert ist.
5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (12) einen Außendurchmesser aufweist, der kleiner und insbesondere geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Außenrohrs (11).
6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (12) eine Hülse (13) mit Innengewinde oder ein Innengewinde aufweist, das mit einer Gewindestange (14) zusammenwirkt, die an einem Ende im Außenrohr (11) befestigt ist.
7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (13) mit Innengewinde an dem in das Außenrohr (11) eingesteckten Ende des Innenrohrs (12) befestigt ist.
8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Stange mit einem Außengewinde versehen ist, das mit einer Schraubenmutter oder einem Innengewinde in oder an dem Außenrohr zusammenwirkt.
9. Halterung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr oder die innere Stange über wenigstens eine Klemmschraube in dem Rohr fixierbar ist.
10. Halterung nach einem der Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmschraube einen Schraubenkopf für ein Werkzeug aufweist, mit dem das übrige Gerüst montiert beziehungsweise demontiert wird.
11. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (16) an der inneren Stange, am Innenrohr oder am Außenrohr (11) angeordnet ist.
12. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (16) als Haken ausgebildet ist.
13. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenrohr oder die innere Stange oder das Innenrohr (12) einen Außendurchmesser entsprechend der übrigen Gerüststangen aufweist und mit den dort verwendeten Klemmschellen (17) klemmend am Gerüst gehalten wird.
14. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Stange oder das Innenrohr eine Länge aufweist, die der Länge des Außenrohrs entspricht oder kleiner ist.
15. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Stange oder das Innenrohr im eingeschobenen Zustand aus dem Außenrohr mit einem Maß hervorragt, dass ein einwandfreies Eingreifen des an der inneren Stange angeordneten Befestigungsmittels an der Wandverankerung ermöglicht.
16. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Stange oder Innenrohr (12) im eingeschobenen Zustand aus dem Außenrohr (11) mit einem Maß hervorragt, dass ein einwandfreies Umgreifen der inneren Stange oder des Innenrohrs (12) mit einer Klemmschelle (17) ermöglicht.
17. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das gerüstseitige Ende der Haltestange abgerundet oder mit einer Schutzkappe versehen ist.
18. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (18) oder ein Sicherungsmittel vorhanden ist, das ein vollständiges Lösen der inneren Stange oder des Innenrohrs (12) von dem Außenrohr (11) verhindert.
19. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Haltestange im kurzen Zustand 0,15 m bis 0,5 m und im langen Zustand 0,25 m bis 1,0 m beträgt.
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