DE20219612U1 - Vorrichtung zur Beleuchtung von Wertbehältnissen - Google Patents
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Description
Vorrichtung zur Beleuchtung von Wertbehältnissen
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Beleuchtung von Geldbörsen, Brief- oder Handtaschen, Akten- oder Pilotenkoffer od. dgl. (im folgenden als Wertbehältnisse bezeichnet).
Münzen, Geldscheine, Kreditkarten, Ausweise, sonstige Dokumente, ggf. aber auch Schlüssel, Schmuck, etc. (im folgenden als Wertgegenstände bezeichnet)
&iacgr;&ogr; werden üblicherweise in dafür bestimmten Wertbehältnissen aufbewahrt und mitgeführt. Nicht selten müssen dann derartige Wertgegenstände unter widrigen Verhältnissen, insbesondere Beleuchtungsbehältnissen, aus dem betreffenden Wertbehältnis entnommen werden. Bspw. müssen Rechnungen in dunklen Diskotheken bezahlt werden, nachts müssen Fahrgäste eines Zugs ihren Fahrschein vorzeigen, zu nächtlicher Stunde müssen Personen passende Münzen für Automaten, bspw. Zeitungs- oder Zigarettenautomaten, suchen, usf.
In all diesen Fällen bleibt den betreffenden Personen mangels ausreichenden Lichtes nichts anderes übrig als solange einen nach dem anderen Gegenstand aus dem Behältnis zu entnehmen und nahe vor die Augen zu halten, bis der gesuchte gefunden ist. Diese Methode ist sehr zeitraubend, und bei Personen mit zusätzlichen Sehfehlern führt sie möglicherweise überhaupt nicht ans Ziel.
Aus diesen Nachteilen des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zu schaffen, wie eine Person auch bei Dunkelheit treffsicher einen gewünschten Wertgegenstand aus einem mitgeführten Wertbehältnis entnehmen kann.
Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass innerhalb des Behältnisses oder im Bereich von dessen Öffnung eine Beleuchtungsvorrichtung angeordnet oder anordenbar ist. Damit kann bei Bedarf gezielt der Innenraum des betreffenden Behältnisses erhellt werden, um die Suche nach einem bestimmten Gegenstand zu erleichtern.
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Es hat sich als günstig erwiesen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Befestigungsklammer od. dgl. aufweist. Damit kann sie an nahezu jedem beliebigen Behältnis befestigt werden. Insbesondere eignet sie sich für Geldbörsen, wo die Klammer über den Rand eines die Münzen aufnehmenden Faches geschoben werden kann. Diese Befestigungsmöglichkeit ist überall dort möglich, wo ein Behältnis mit Druckknöpfen od. dgl. verschlossen wird. In Einzelfällen kann ein Behältnis bspw. einen Reißverschluß aufweisen. Für diesen (seltenen) Fall kann eine Fixierung auch mittels Klebstoff erfolgen, mit einer
&iacgr;&ogr; Sicherheitsnadel oder einem Klettverschluß.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung als Energiequelle eine oder mehrere Batterien und/oder Akkus aufweist, die eine flache, scheibenförmige Gestalt aufweisen, wobei der elektrische Minus- bzw. Pluspol an einander gegenüberliegenden Flachseiten ihres Gehäuses liegt. Solche Energiequellen haben einen sehr kleinen Platzbedarf, so dass sie auch in kleinen Behältnissen wie dem Münzfach einer Geldbörse eingesetzt werden können, ohne den Besitzer zu stören.
Vorzugsweise handelt es sich um oxidationsfreie Energiequelle(n). Dies ist deshalb wichtig, weil sich die erfindungsgemäße Vorrichtung zumeist in unmittelbarer Nähe von mehr oder weniger wertvollen Gegenständen, bspw. Ausweisen oder sonstigen Dokumenten befindet, wo ein Auslaufen chemischer Inhaltsstoffe zu einer schmerzlichen Beschädigung oder Zerstörung führen könnte.
Es hat sich bewährt, mehrere, insbesondere drei Energiequellen in Serie zu schalten. Da handelsübliche Batterien der gewünschten Größe zumeist nur eine elektrische Spannung von etwa 1,5 Volt liefern, ist der direkte Anschluß einer ausreichend hellen Lichtquelle erst durch diese Maßnahme möglich.
Sofern wenigstens zwei Lichtquellen vorgesehen sind, besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Wirkungen zu erzeugen, z.B. einmal helles Weißlicht und einmal gedämpftes, bspw. rötliches Licht, o. ä.
Um mehrere Lichtquellen unabhängig voneinander aktivieren zu können, müssen wenigstens zwei Lichtquellen in unterschiedlichen Stromkreisen eingeschalten sein. Diese unterschiedlichen Stromkreise sollten nur die Energiequelle(n) als gemeinsame Elemente enthalten, während jeder Lichtquellen-Stromkreis ein eigenes Strom-Schaltelement aufweist.
Die Erfindung empfiehlt, dass wenigstens ein Strom-Schaltelement zur manuellen Betätigung als Schalter oder vorzugsweise als Taster ausgebildet ist. Dadurch ist mit einfachsten Mitteln die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf individuell eine Lichtquelle zu aktivieren.
Ein bevorzugter Ort für die Installation eines oder mehrerer Schalter oder Taster befindet sich im Bereich des Öffnungsrandes des Wertbehälters. Dort kann das manuelle Schaltelement bequem erreicht werden, ohne dabei den Einblick in das Wertbehältnis zu beeinträchtigen.
Zu diesem Zweck lassen sich ein oder mehrere Schalter oder Taster an der einer Öffnung einer Befestigungsklammer od. dgl. gegenüberliegenden Gehäuseseite anordnen, so dass bei der üblichen Klemmfixierung das manuelle Schaltelement an dem nach außen weisenden Bereich der Vorrichtung liegt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein oder mehrere Schalter oder Taster im Bereich eines Verschlusses des Wertbehältnisses angeordnet oder anordenbar sind, denn solchenfalls können sie beim Öffnen des betreffenden Wertbehältnisses bequem mit einem Finger oder insbesondere mit einem Daumen erreicht und betätigt werden, der sich beim Öffnen des Behältnisses ohnehin an dieser Stelle befindet.
Bevorzugt liegt das spektrale Lichtstärkemaximum wenigstens einer Lichtquelle im sichtbaren Wellenlängenbereich. Dadurch wird ein maximaler Anteil der verbrauchten Energie in sichtbare Lichtstrahlung umgesetzt und somit der die Energiequelle(n) belastende Stromverbrauch auf ein Minimum reduziert.
Andererseits kann bei einer - anderen - Lichtquelle dass das spektrale Lichtstärkemaximum im ultravioletten Wellenlängenbereich liegen. Die dort abgestrahlte Leistung kann bspw. zum Erkennen der Echtheitsmerkmale von Banknoten od. dgl. verwendet werden, was gerade im Fall des Gebrauchs an &iacgr;&ogr; einer Geldbörse von erheblicher Bedeutung ist.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass es sich bei wenigstens einer Lichtquelle um eine Leuchtdiode handelt. Derartige Lichtquellen bieten eine maximale Lichtausbeute bei minimalem Energieeinsatz. Außerdem sind diese Lichtquellen sehr klein, und es ergibt sich mit Eintritt des Stromflusses unverzüglich eine flackerfreie Lichtabgabe.
Mit großem Vorteil ist wenigstens eine Lichtquelle derart angeordnet, dass sie das Licht über einen großen räumlichen Bereich bspw. etwa von der Form einer Halbkugel abgibt. Dadurch ist es möglich, das gesamte Behältnis auf einmal vollständig auszuleuchten.
Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass wenigstens eine Lichtquelle derart angeordnet ist, dass das von ihr abgestrahlte Licht vorwiegend in Richtung des Behältnisses, insbesondere von dessen Boden, abgegeben wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Lichtquelle teilweise abgeschirmt wird, entweder durch einen Teil des Gehäuses selbst oder durch einen Reflektor, eine Abschirmung od. dgl. Der Zweck liegt darin, eine Blendung zu vermeiden.
Die Erfindung zeichnet sich ferner aus durch ein Gehäuse, in oder an welchem die elektrischen Elemente angeordnet sind. Ein Gehäuse schützt die integrierten Elemente einerseits vor mechanischen Beschädigungen, und andererseits werden Kurzschlüsse der Energiequelle(n) bspw. durch die Münzen in einer Geldbörse
vermieden. Dadurch ist eine maximale Betriebsdauer mit einem Batteriesatz gewährleistet.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass zur Aufnahme der Energiequelle(n) ein Batteriefach vorgesehen ist, das zum Auswechseln der Energiequelle(n) offenbar ist. Durch die Möglichkeit eines Batteriewechsels kann die gesamte Betriebsdauer der erfindungsgemäßen Vorrichtung vervielfacht werden. Eine ähnliche Wirkung läßt sich evtl. auch durch einen von außen zugänglichen Anschluß der Energiequelle(n) erreichen, so dass ein Nachladen
&iacgr;&ogr; möglich sind. Allerdings ist die Anzahl der Ladezyklen eines Akkumulators begrenzt, während Batterien beliebig oft ausgetauscht werden können.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer an einer Geldbörse festgelegten,
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Vorrichtung aus Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt durch die Fig. 2 entlang der Linie III - III; sowie
Fig. 4 einen Schaltplan der elektrischen und elektronischen Bauteile aus
Fig. 3.
In Fig. 1 ist eine Geldbörse 1 zu sehen, wie sie üblicherweise von Kellnern zum Kassieren und zur Herausgabe von Wechselgeld 2 verwendet wird. Da gerade in der Gastronomie große Umsätze getätigt werden, handelt es sich um eine voluminöse Geldbörse 1, die eine große Menge von Münzen 2 zu fassen vermag. Weil aus diesem Grund die seitlichen Lappen 3 des Münzfachs 4 weit nach oben ragen, herrschen in einem derartigen Münzfach stets ungenügende Lichtverhältnisse, und dies um so mehr, je dunkler es in der betreffenden
Restauration ist. Die Suche nach einer passenden Wechselmünze 2 kann sich daher sehr schwierig und zeitraubend gestalten.
Aus diesem Grund ist an einer Wand 5 des Münzfachs 4 eine Beleuchtungsvorrichtung 6 angeordnet. Diese ist in den Fig. 2 und 3 in einem größeren Maßstab wiedergegeben. Man erkennt ein etwa quaderförmiges Gehäuse 7, zu dessen flächiger Rückseite 8 ein Bügel 9 vorzugsweise aus Metall parallel angeordnet ist. Dieser Metallbügel 9 kann über die Kante 10 einer Wand 5 des Münzfachs 4 geschoben werden, derart, dass sich das Gehäuse 7 innerhalb &iacgr;&ogr; des Münzfachs 4 befindet. Da der Bügel 9 kaum über die Oberseite 11 des Gehäuses 7 übersteht, kann das Gehäuse 7 dabei fast vollständig in das Münzfach 4 eintauchen und beeinträchtigt das Schließen der Geldbörse 1 mittels eines bspw. druckknopfartigen Verschlusses 12 nicht.
Wie Fig. 1 zeigt, kann die Vorrichtung 6 verwendet werden, um durch manuelles Betätigen eines Drucktasters 13, 14 eine Lichtquelle 15, 16 zu aktivieren und zur Abgabe von Licht 17 in das Münzfach 4 zu veranlassen, so dass die einzelnen Münzen 2 optisch gut voneinander unterschieden werden können.
Die Vorrichtung 6 verfügt über zwei Lichtquellen 15, 16, von denen eine 15 Licht 17 mit einem Strahlungsmaximum im sichtbaren Wellenlängenbereich spendet, um die Sichtverhältnisse in dem Münzfach 4 zu verbessern. Demgegenüber liegt das Strahlungsmaximum der anderen Lichtquelle 16 im ultravioletten Bereich, so dass dieses Licht 17 verwendet werden kann, um Echtheitsmarkierungen an Geldscheinen od. dgl. zu überprüfen.
Jeder der beiden Lichtquellen 15,16 ist jeweils ein Drucktaster 13,14 zugeordnet, welcher an der Oberseite 11 des Gehäuses 7 der betreffenden Lichtquelle 15, 16 jeweils gegenüberliegt. Die Drucktaster 13, 14 können als Mikroschalter ausgebildet sein mit je einem Betätigungsbügel 21, der mit seiner Unterseite auf das eigentliche Schaltelement 22 einwirkt. Während diese Betätigungsbügel 21 etwa zu beiden Seiten des Befestigungsbügels 9 an der Oberseite 11 des Gehäuses 7 angeordnet sind, ragen die Leuchtdioden 15, 16 jeweils etwas über
die Unterseite 23 des Gehäuses 7 heraus, so dass das Licht 17 strahlenförmig in alle Richtungen etwa unterhalb einer die Unterseite 23 enthaltenden Ebene abgegeben wird.
Fig. 4 zeigt den elektrischen Schaltplan, wonach jeweils eine Lichtquelle 15, 16 und der zugeordnete Drucktaster 13, 14 gemeinsam in einem Stromkreis 18, 19 eingeschalten sind. Gemeinsam sind diesen beiden Stromkreisen 18, 19 nur drei in Serie geschaltete Energiequellen 20 in Form von Knopfzellen-Batterien.
&iacgr;&ogr; In jedem Stromkreis 18, 19 kommt ein von den Energiequellen 20 getriebener Stromfluß nur dann zustande, wenn der betreffende Drucktaster 13, 14 geschlossen wird. Gleichzeitig mit dem Stromfluß setzt in der stromdurchflossenen, als Leuchtdiode ausgebildeten Lichtquelle 15, 16 die erwünschte Lichtabgabe ein. Demnach kann bei Bedarf je nach Wunsch entweder sichtbares Licht oder UV-Licht oder beides eingeschalten werden.
Die drei Knopfzellen-Batterien 20 sind innerhalb des Gehäuses 7 in einem Batteriefach aufgenommen und gehaltert, das über einen lösbaren Deckel verfügt, so dass verbrauchte Batterien bei Bedarf ersetzt werden können. Vorzugsweise befindet sich der Deckel an einer der Rückseite 8 gegenüberliegenden, flächigen Vorderseite 24, oder im Bereich der Unterseite 23.
Sowohl die Anzahl der Leuchtmittel, insbesondere Leuchtdioden 15, 16, als auch die Anzahl und Art der Energiequellen, insbesondere Batterien 20 oder Akkus, kann je nach Bedarf variiert werden. So kann in einen oder beide Stromkreise 18, 19 (je) ein zusätzliches, vorzugsweise gleichartiges Leuchtmittel eingeschalten werden, um die Gesamthelligkeit zu verbessern. Dabei liegen in einem gemeinsamen Stromkreis 18 dann zwei (oder noch mehr) Leuchtdioden 15 für sichtbares Licht, in dem anderen Stromkreis 19 ggf. zwei oder mehr Leuchtdioden 16 für UV-Licht. Die jeweils in einem gemeinsamen Stromkreis 18, 19 angeordneten Leuchtdioden 15, 16 können je nach den Spannungsverhältnissen sowohl in Reihe als auch parallel zueinander geschalten sein.
Ferner kann jedem Leuchtmittel, insbesondere jeder Leuchtdiode 15, 16, ein (nicht dargestellter) Strombegrenzungswiderstand oder ein sonstiges Strombegrenzungselement vorgeschalten werden, damit eine höhere Batteriespannung 20 verwendet werden kann als der Nennspannung der betreffenden Leuchtmittel 15, 16 entspricht. Dies hat den Vorteil, dass bei einem allmählichen Absinken der Batteriespannung 20 zunächst noch keine Minderung der Lichtabstrahlung erkennbar ist.
Diese schaltungstechnischen Maßnahmen (Parallel- oder Reihenschaltung von &iacgr;&ogr; Leuchtmitteln, Strombegrenzungselement) sind auch dann möglich, wenn insgesamt nur eine einziger Stromkreis 18,19 vorhanden ist.
Claims (21)
1. Vorrichtung (6) zur Beleuchtung von Wertbehältnissen, insbesondere Geldbörsen (1), Brief- oder Handtaschen, Akten- oder Pilotenkoffer od. dgl., mit wenigstens einem Leuchtmittel, dadurch gekennzeichnet, dass sie innerhalb des Behältnisses (1, 4) oder im Bereich von dessen Öffnung (10) angeordnet oder anordenbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Befestigungsklammer (9) od. dgl. aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Energiequelle (20) eine oder mehrere Batterien und/oder Akkus aufweist, die eine flache, scheibenförmige Gestalt aufweisen, wobei der elektrische Minus- bzw. Pluspol an einander gegenüberliegenden Flachseiten ihres Gehäuses liegt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine oder mehrere, oxidationsfreie Energiequelle(n) (20) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei Energiequellen (20) in Serie geschalten sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Lichtquellen (15, 16) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Lichtquellen (15, 16) in unterschiedlichen Stromkreisen (18, 19) eingeschalten sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Stromkreise (18, 19) nur die Energiequelle(n) (20) als gemeinsame Elemente enthalten.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Lichtquellen-Stromkreis (18, 19) ein eigenes Strom-Schaltelement (13, 14) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Strom-Schaltelement (13, 14) als Schalter oder vorzugsweise als Taster ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Schalter und/oder Taster (13, 14) im Bereich des Öffnungsrandes (10) des Wertbehälters (1, 4) angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11 in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Schalter und/oder Taster (13, 14) an der einer Öffnung einer Befestigungsklammer (9) od. dgl. gegenüberliegenden Gehäuseseite (23) angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Schalter und/oder Taster (13, 14) im Bereich eines Verschlusses (11) des Wertbehältnisses (1, 4) angeordnet oder anordenbar sind, so dass sie beim Öffnen des betreffenden Wertbehältnisses (1, 4) bequem mit einem Finger oder insbesondere mit einem Daumen (25) betätigbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das spektrale Lichtstärkemaximum wenigstens einer Lichtquelle (15) im sichtbaren Wellenlängenbereich liegt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das spektrale Lichtstärkemaximum wenigstens einer Lichtquelle (16) im ultravioletten Wellenlängenbereich liegt.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei wenigstens einer Lichtquelle (15, 16) um eine Leuchtdiode handelt.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Lichtquelle (15, 16) derart angeordnet ist, dass sie das Licht (17) über einen großen räumlichen Bereich bspw. etwa von der Form einer Halbkugel abgibt.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Lichtquelle (15, 16) derart angeordnet ist, dass das von ihr abgestrahlte Licht (17) vorwiegend in Richtung des Behältnisses (1, 4), insbesondere dessen Boden, abgegeben wird.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (7), in oder an welchem die elektrischen Elemente (13-16, 20) angeordnet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme der Energiequelle(n) (20) ein Batteriefach vorgesehen ist, das einen Deckel zum Öffnen zwecks Auswechseln der Energiequelle(n) (20) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stromkreis (18, 19) wenigstens eines Leuchtmittels wenigstens ein Strombegrenzungselement, bspw. ein Strombegrenzungswiderstand, eingeschalten ist.
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