DE20109390U1 - Manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents
Manuell betätigbare BeleuchtungsvorrichtungInfo
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Description
HiEBSCH Peege
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Erwin Gruppier
Seestraße 15
78333 Stockach
Deutschland
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78224 Singen
MündIich£Vete[-|i}arungfen ijejJürlf &eegr; i£ ihrer Wijk^mfeit'schn'fWch^rf esjätigijng.· I ;; Parkejrtm}HaiJse (Onfatyi: fjeirreifstrqße*); ··· · · · · B*CrDFNS^EPA"TEtfT® " *
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Beleuchtungsvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, etwa als in einen Fahrzeugschlüssel integrierte Minilampen, die ein typischerweise aus zwei Halbschalen bestehendes Gehäuse aufweisen, welches dann nicht nur das Griffteil des Schlüssels, sondern obendrein eine (Knopfzellen-) Batterie, ein Leuchtmittel· in Form einer Minigiühlampe sowie einen Schalter bzw. Taster zur Betätigung durch eine Person aufnimmt.
Solche bekannte Vorrichtungen ermöglichen es dann, in der üblichen Weise den Schlüssel zu betätigen und zusätziich, in dunkier Umgebung, durch Betätigung des Schalters bzw. Tasters, den Eingriffsbereich für den Schlüssel zu beleuchten. Typischerweise sitzt zu diesem Zweck das Leuchtmittei an einer in Richtung auf den Schlüsselbart gerichteten Stirnseite des Gehäuses.
Da gerade Fahrzeugschlüssel oftmals unter ungünstigen Beleuchtungsbedingungen eingesetzt werden, erfreuen sich derartige, gattungsbildende Vorrichtungen allgemeiner Bekanntheit und werden von praktisch allen Fahrzeugherstellern unmittelbar mit dem Schl·üssel·satz bzw. zum Nachrüsten angeboten, wobei, etwa im Falle des Nachrüstens, das mehrschalige Gehäuse eine entsprechend ausgeformte Ausnehmung zum Einsetzen und Halten des Schlüssels aufweist.
Insbesondere jedoch im Hinblick auf eine Universalität in der Anwendung, d. h. Verwendung zusammen mit beliebigen Schlüsselformen, erweist sich ein derartiger Ansatz als problematisch (auch wenn natürlich derartige beleuchtbare Schlüssel auch ;»in;»enderesi.i Einsatzgebieten,., etwa, im häus-
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lichen oder betrieblichen Bereich, durchaus eingesetzt werden könnten). Hinzu kommt, dass der konstruktive Aufbau existierender Beleuchtungsvorrichtungen der gattungsbildenden Art durchaus aufwendig ist, nicht nur im Hinblick auf die speziell an eine Schlüsselform zugeschnittene Ausbildung der Gehäuseschalenhälften, sondern auch betreffend die Realisierung des Tasters bzw. Schalters als separates Element innerhalb einer Ausnehmung in einer Gehäusehälfte, welche dann typischerweise gegen die Rückstellkraft einer Druckfeder wirkt. Hinzu kommen die elektrischen Kontaktelemente, die dann in geeigneter Weise die Knopfzelle kontaktieren, die jedoch auch darüber hinaus für Kontaktsicherheit sorgen; typischerweise wird obendrein noch ein Strombegrenzungswiderstand aufgenommen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass eine gattungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung aus zehn oder mehr Einzelteilen besteht, wobei insbesondere auch die Stromführung zwischen Knopfzelle, Schalttaster und Leuchtmitteln nicht unproblematisch ist und oftmals mit einer Mehrzahl von Einzelteilen (typischerweise metallischen Stanzteilen) gelöst wird. Dies führt dann dazu, dass eine Montage manuell erfolgen muss, so dass das Ersparnispotential bei der automatisierten Herstellung gattungsgemäßer Beleuchtungsvorrichtungen beschränkt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung dahingehend weiterzuentwickeln, dass nicht nur die Flexibilität im Einsatz deutlich erhöht ist, indem etwa die Beleuchtungsvorrichtung zusammen mit nahezu beliebigen, am Einsatzort zu beleuchtenden Gegenständen, z. B. Schlüsseln, verwendbar ist, sondern zusätzlich auch die konstruktive Realisierung dergestalt zu vereinfachen, dass die weitere Montageschritte, wenn nicht gar die gesamte Montage, vollautomatisiert geführt werden kann und darüber hinaus die Anzahl der benötigten Einzelteile bzw. Komponenten zur Realisierung deutlich verringert ist. Zudem soll die Bedienung durch lediglich eine Hand des Benutzers möglich werden.
Die Aufgabe wird durch die manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise weist das Gehäuse zunächst ein einstückig gebildetes Schalenelement auf, welches sowohl das Leuchtmittel aufnimmt und hält, als auch die Batterie aufnimmt, wobei erfindungsgemäß vorteilhaft dann ein Kontaktabschnitt (im praktischen Ausführungsbeispiel bevorzugt ein Anschlussbein) des Leuchtmittels unmittelbar als Taster bzw. Schalter mit einer Polfläche der Batterie zusammenwirkt. Genauer gesagt wird diese Tasterbzw. Schalterwirkung dadurch erzeugt, dass eine zugeordnete Betätigungsfläche des Schalenelements hinreichend elastisch ausgeführt ist, um einer Bedienperson ein Eindrücken dieses Bereiches und mithin ein Führen eines (im nicht aktivierten Zustand frei oberhalb der ersten Polfläche schwebendes) Anschlussbein dann kontaktbildend auf die Polfläche zu führen. Hierdurch schaltet sich dann das Leuchtmittel ein, und bei Beenden der manuellen Betätigung wird dann durch die Elastizität des Gehäuseabschnitts (d. h. der Betätigungsfläche) bzw. die dem Kontaktabschnitt (Anschlussbein) innewohnende Elastizität der Kontakt wiederum gelöst.
Auf diese Weise lässt sich vorteilhaft der Bauteileaufwand für die Erfindung auf ein absolutes Minimum reduzieren, denn an dem Stromf ührungs- und Schaltvorgang ist dann ja nur noch die Gehäuseschale, die darin gehaltene Batterie sowie das Leuchtelement (typischerweise LED) mit den daran ohnehin ansitzenden Anschlussbeinen beteiligt. Weiterer, für eine Stromleitung sorgender Verbindungselemente oder separater Taster- bzw. Schaltelemente, eingeschlossen etwaiger Mechaniken für ein Zurückstellen, bedarf es dann nicht.
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Es sind somit dann erfindungsgemäß die Voraussetzungen dafür geschaffen, mit niedrigstem Kosten- und Montageaufwand eine manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung zu erreichen, die dann, bevorzugt mittels einer selbstklebenden Schicht als Bodenelement für das Gehäuse, auf einer unterliegenden, geeigneten Fläche des Gebrauchsgegenstandes festgelegt wird, wobei dies im Bereich der gegenüberliegenden zweiten Polfläche der Batterie bzw. des unmittelbar daransitzenden zweiten Kontaktabschnitts (Kontaktbeins) des Leuchtmittels erfolgt.
Vorteilhaft würde daher dann das flächige Bodenelement in die eine Richtung für eine Fixierung auf dem Gebrauchsgegenstand sorgen, und in die andere Richtung (bevorzugt ebenfalls durch eine Kleb- bzw. Haftwirkung) den zweiten Kontaktabschnitt auf der zweiten Polfläche fixieren und zusätzlich das Gehäuse bodenseitig abschließen (bzw. das Schalenelement auf dem Gegenstand fixieren).
Dabei ist sowohl eine einstückige Ausbildung des Bodenelements mit dem (bevorzugt als Spritzteil bzw. Ziehteil ausgebildeten) Schalenelement des Kunststoffgehäuses denkbar, als auch eine separate Ausbildung als Plättchen bzw. einfach als Abschnitt aus doppelklebendem Klebeband für die genannten Zwecke.
Weiterbildungsgemäß ist zudem vorgesehen, die Anschlussbeine des Leuchtelements in der durch die Polflächen bestimmten Ebene abzuwinkein. Dies sorgt für eine zusätzliche, einfache mechanische Fixierung des Leuchtelements und verhindert ein unbeabsichtigtes Verschieben des Leuchtelements innerhalb des Gehäuses.
Weitere mechanische Stabilität der auf die erfindungsgemäße Art minimalisierten Beleuchtungsvorrichtung ergibt sich dadurch, dass durch spezielle Ausformung der Gehäuseschale sowohl die Voraussetzungen für ein sicheres Halten der Batterie geschafiecu^ird. (.näm,LicJ·} cju^h,, e.^ne,. Aus formung des
Gehäuses entlang der Umfangskontur der Batterie sowie vorteilhaft zusätzlich durch einen bevorzugt randseitig vorgesehenen Abschnitt, welcher nahezu spielfrei die Batterie randseitig auf dem unterliegenden Bodenelement hält) , sowie durch das Ausformen eines lichten Bereichs zum Zweck der Realisierung der Betätigungsfläche, wobei dieser lichte Bereich dann das erste Kontaktelement (d. h. das zu betätigende Anschlussbein einer LED) in einem Nicht-Kontaktzustand, beabstandet von der ersten Polfläche, hält, jedoch zusätzlich dem Benutzer die Möglichkeit bietet, durch Eindrücken der Betätigungsfläche den Kontakt zwischen erstem Kontaktabschnitt und erster Polfläche herzustellen und mithin die Leuchte zu aktivieren. Die Elastizität des die Betätigungsfläche realisierenden Abschnitts des Schalenelements ermöglicht dann ein Verhalten der Anordnung als Taster, d. h. ein erneutes Lösen des Kontaktes bzw. Ausschalten bei Entfall der Druckbeaufschlagung auf der Betätigungsfläche .
Im Ergebnis entsteht so eine äußerst kompakte, im wesentlichen lediglich durch die Abmessungen der verwendeten Batterie bestimmte Anordnung, welche sich durch den minimierten Bauteile- und Montageaufwand insbesondere auch als Einmal- bzw. Wegwerfartikel eignet. Durch die flexible Art der Anbringung der vorliegenden Erfindung auf nahezu beliebigen Gebrauchsgegenständen eröffnen sich zudem nahezu beliebige Anwendungsmöglichkeiten.
Zusätzlich bietet es sich an, das das Erscheinungsbild prägende Schalenelement auch in verschiedenen Farben und/oder mit geeigneten Aufdrucken oder Vermerken zu versehen, so dass nicht nur die Basis für ein auffallendes und/oder charakteristisch erscheinendes Objekt besteht, auch besteht die Möglichkeit, die Gehäuseschale in geeigneter Weise mit Aufdrucken, Werbehinweisen oder dergl. zu versehen, so dass sich die vorliegende Erfindung prinzipiell auch als Basis fü-r Produkte im Bereich der Werbe- und Geschenkartikelindustrie eignet. ...
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
Fig. 1: eine geschnittene Draufsicht auf die manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung gem. einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig 2: eine Schnittansicht entlang der Linie H-II in Fig. 1 und
Fig. 3: eine Perspektivansicht auf die Vorrichtung der Fig. 1, 2.
Die in der Zeichnung dargestellte Ausführungsform einer Beleuchtungsvorrichtung 10 besteht aus lediglich vier Bestandteilen, nämlich einer als Kunststoffspritz- bzw. Formteil gebildeten Gehäuseschale 11, einem der Bodenkontur der Gehäuseschale 11 folgenden und diese bodenseitig abschließenden Bodenelement 12, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel als doppelseitiges Klebeband ausgeführt ist, ferner einer ansonsten bekannten KnopfZellenbatterie 14 sowie einer an die Betriebsspannung der Knopfzellenbatterie 14 angepassten Lumineszenz- oder Leuchtdiode (LED) 16, welche mit einem ersten, in Fig. 2 oben liegenden Anschlussbein 18 in der Art eines Tasters durch Betätigen einer flexiblen Betätigungsfläche 20 der Gehäuseschale 11 federnd auf eine erste, obenliegende Polfläche 22 der Batterie 14 führbar ist, und wobei ein zweites, in Fig. 2 unten liegendes Anschlussbein 24 so zwischen einer zweiten, unteren Polfläche 26 der Knopfzellenbatterie 14 und dem Bodenelement 12 gehalten ist, dass eine Klebefläche des Bodenelements 12 das untere (zweite) Anschlussbein 24 fest an'der zweiten Polfläche 26 fixiert. Wie zudem aus der geschnittenen Draufsicht der Fig. 1 erkennbar, ist sowohl das erste Anschlussbäift..2O,.. aj.s aucJi <äas..£w&it£ Arisphlussbein
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22 rechtwinklig abgewinkelt, so dass die LED 16 -- bezogen auf die kreisförmige Knopfzellenbatterie 14 -- tangential strahlt und von einem entsprechenden Gehäusevorsprung 28 der Gehäuseschale bzw. des Schalenelements 11 umschlossen ist. Die in der Fig. 1 erkennbare Abwinkelung sorgt -- zusammen mit der speziellen Gehäuseform -- dafür, dass die LED 16 zuverlässig im Gehäuse gehalten ist.
Wie zudem besonders gut aus den Fig. 1 und 3 erkennbar ist, folgt das Gehäuse bzw. die Gehäuseschale 11 über einen Bereich von nahezu 270° der kreisförmigen Umfangskontur der Knopfzellenbatterie 14, und lediglich im Bereich der Leuchtdiode 16 bzw. der zugeordneten Lichtaustrittsöffnung erweitert sich das Gehäuse zu einem rechtwinkeligen Vorsprung 28.
Gleichzeitig setzt sich dieser Vorsprung 28 jedoch -- wie insbesondere in der Fig. 2 erkennbar ist -- als Deckfläche bzw. Betätigungsfläche 20 oberhalb der Batterie 14 fort und bildet so den in der Fig. 2 besonders gut erkennbaren Hohlraum, in welchem im Nicht-Betätigungszustand das erste Bein 18 der LED 16 frei schweben kann. In radialer Richtung auswärts fortgesetzt bildet dann jedoch die Gehäuseschale 10 einen Absatz 30 aus, welcher dazu führt, dass im Randbereich der Hohlraum geschlossen wird und damit eine spielfreie Halterung für die Batterie 14 im Randbereich entsteht. Auf diese Weise kann dann mit Hilfe eines einzelnen Teils, nämlich der Gehäuseschale 11, sowohl die Batterie 14 zuverlässig in Position gehalten werden, als auch der durch die Deckfläche bzw. Betätigungsfläche 20 elastische und deformierbare Hohlraum zur Aufnahme und Kontaktierung des Anschlussbeins 18 mit der ersten Polfläche 22 realisiert werden, ohne dass es weiterer mechanischer Elemente, wie etwa Federn, separater Taster od.dgl., bedarf.
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Der vorliegende Erfindungsgegenstand 10, der im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Länge a von etwa 17 mm, eine Breite von ca. 14 mm und eine Höhe h von etwa 3 mm aufweist, ist auf beliebige Produkte und Anwendungsfälle anwendbar und auch auf die konkret gezeigte Form nicht beschränkt. So bietet es sich insbesondere an, das Gehäuse auch in anderen Farben oder anderen Abmessungen, abhängig von einem verwendeten Leuchtmittel und/oder einem anderen Batterietyp, zu gestalten und ggf. durch besondere Farbgebung zu markieren; hierin eingeschlossen ist die Möglichkeit, etwa geeignete Werbe- oder Bedienhinweise auf den sichtbaren Außenflächen anzubringen.
Claims (11)
1. Manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung (10) für einen transportablen Gebrauchsgegenstand, insbesondere für einen Schlüssel oder eine Geldbörse mit
einem in einem Gehäuse (11, 12) zusammen mit einer netzunabhängigen Stromversorgungsquelle (14) aufgenommenen elektrischen Leuchtmittel (16), das als Reaktion auf die manuelle Betätigung zum Aktivieren mit der Stromversorgungsquelle verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse ein einstückig gebildetes Schalenelement (11) aufweist, welches zum Einsetzen und Halten des Leuchtmittels (16) ausgebildet ist und eine Lichtaustrittsöffnung für das Leuchtelement anbietet,
wobei das Gehäuse die als Batterie (14) realisierte Stromversorgungsquelle so umschließt, dass ein erster elektrischer Kontaktabschnitt (18), insbesondere Anschlussdraht, des Leuchtmittels in einem nicht aktivierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung kontaktlos zwischen einer elastischen Betätigungsfläche (20) des Schalenelements (11) und einer ersten Polfläche (22) der Batterie gehalten ist
und der erste Kontaktabschnitt bei manueller Kraftbeaufschlagung der Betätigungsfläche kontaktbildend die erste Polfläche berührt.
einem in einem Gehäuse (11, 12) zusammen mit einer netzunabhängigen Stromversorgungsquelle (14) aufgenommenen elektrischen Leuchtmittel (16), das als Reaktion auf die manuelle Betätigung zum Aktivieren mit der Stromversorgungsquelle verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse ein einstückig gebildetes Schalenelement (11) aufweist, welches zum Einsetzen und Halten des Leuchtmittels (16) ausgebildet ist und eine Lichtaustrittsöffnung für das Leuchtelement anbietet,
wobei das Gehäuse die als Batterie (14) realisierte Stromversorgungsquelle so umschließt, dass ein erster elektrischer Kontaktabschnitt (18), insbesondere Anschlussdraht, des Leuchtmittels in einem nicht aktivierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung kontaktlos zwischen einer elastischen Betätigungsfläche (20) des Schalenelements (11) und einer ersten Polfläche (22) der Batterie gehalten ist
und der erste Kontaktabschnitt bei manueller Kraftbeaufschlagung der Betätigungsfläche kontaktbildend die erste Polfläche berührt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie und das Leuchtmittel so in dem Gehäuse gehalten sind, dass ein zweiter elektrischer Kontaktabschnitt (24) eine der ersten Polfläche (22) gegenüberliegende zweite Polfläche (26) kontaktbildend berührt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse auf der Seite der zweiten Polfläche (26) durch ein flächiges Bodenelement (12) abgeschlossen ist, das den zweiten Kontaktabschnitt (24) und die zweite Polfläche (26) verbunden hält.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Bodenelement (12) mit dem Schalenelement bzw. der Gehäuseschale (11) einstückig ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Bodenelement (12) ein gesondertes Teil ist, das über eine Klebe- oder Schnappverbindung mit der Gehäuseschale (11) zum Bilden des Gehäuses zusammenwirkt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Bodenelement (12) auf seiner der zweiten Polfläche (26) entgegengesetzten Außenfläche einen Haft- und/oder Klebeabschnitt aufweist, der zum bevorzugt abnehmbaren Befestigen der Vorrichtung (10) auf einer Fläche des Gebrauchsgegenstandes ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel oder -element eine Leuchtdiode (16) ist sowie der erste und der zweite Kontaktabschnitt (18, 24) Anschlussbeine des Leuchtelements sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Anschlussbein (18) in der durch die erste Polfläche (22) definierten Ebene abgewinkelt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale (11) so ausgebildet ist, dass sie über mindestens einen Halbkreis an die kreisförmige Außenkontur der als Stromversorgungsquelle dienenden Batterie (14) angepasst ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale (11) querschnittlich mit einem Absatz (30) so ausgebildet ist, dass ein erster Gehäuseschalenabschnitt die erste Polfläche (22) berührt und ein zweiter, an den Absatz anschließender Abschnitt (20) die elastische Betätigungsfläche mit einem unterliegenden Freiraum zur ersten Polfläche ausbildet.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Gehäusebreite (b) zwischen 5 und 20 mm, insbesondere zwischen 10 und 15 mm, sowie durch eine Gehäuselänge (a) zwischen 5 und 30 mm, insbesondere zwischen 14 und 19 mm, wobei das Gehäuse eine Höhe (h) zwischen 2 und 10 mm, insbesondere zwischen 3 und 6 mm, aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20109390U DE20109390U1 (de) | 2001-06-07 | 2001-06-07 | Manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20109390U DE20109390U1 (de) | 2001-06-07 | 2001-06-07 | Manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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ID=7957749
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20109390U Expired - Lifetime DE20109390U1 (de) | 2001-06-07 | 2001-06-07 | Manuell betätigbare Beleuchtungsvorrichtung |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE20109390U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20219612U1 (de) | 2002-12-20 | 2003-03-20 | Liebe, Detlef, 97241 Bergtheim | Vorrichtung zur Beleuchtung von Wertbehältnissen |
| DE202011001816U1 (de) | 2011-01-21 | 2011-04-07 | Gröppler, Erwin | Beleuchtungsvorrichtung |
-
2001
- 2001-06-07 DE DE20109390U patent/DE20109390U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20219612U1 (de) | 2002-12-20 | 2003-03-20 | Liebe, Detlef, 97241 Bergtheim | Vorrichtung zur Beleuchtung von Wertbehältnissen |
| DE202011001816U1 (de) | 2011-01-21 | 2011-04-07 | Gröppler, Erwin | Beleuchtungsvorrichtung |
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Effective date: 20011206 |
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Effective date: 20041104 |
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Effective date: 20080101 |