DE20216732U1 - Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem Kraftrad - Google Patents
Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem KraftradInfo
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Description
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28. Oktober 2002
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Fritz Fichtel Bergstraße 1
D-56379 Weinähr
Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an
einem Kraftrad
Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem Kraftrad
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem Kraftrad.
In deutschen Städten ist ein Parken in bestimmten Zonen, wie beispielsweise Bereiche eines eingeschränkten Halteverbots, nur für eine bestimmte Zeit, die sogenannte Parkzeit, zulässig. Um die Parkzeit nach außen zu dokumentieren, sind Kraftfahrzeugführer in Abhängigkeit von der jeweiligen Zone gemäß § 13 StVO gezwungen, entweder einen Parkschein oder eine Parkscheibe von außen gut lesbar an ihrem Kraftfahrzeug anzubringen. Unproblematisch gestaltet sich dies bei geschlossenen Kraftfahrzeugen wie Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, deren Fahrzeugführer den Parkschein oder die Parkscheibe innerhalb des Kraftfahrzeuges, in der Regel hinter der Windschutzscheibe, auslegen, wo diese einerseits gut sichtbar und andererseits vor den Witterungsbedingungen oder dem Zugriff Dritter geschützt sind.
Für Krafträder, die ebenfalls als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten, sind ebenfalls Parkscheine oder Parkscheiben zu benutzen. Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Anbringung des Parkscheines oder der Parkscheibe, da diese lediglich außen am Kraftrad angeordnet werden können, so daß sie sowohl den Witterungsbedingungen als auch dem Zugriff Dritter ausgesetzt sind. So kann ein starker Wind beispielsweise dazu führen, daß ein auf dem Kraftrad abgelegter Parkschein oder eine Parkscheibe fortgeweht wird, so daß für die kontrollierende Person nicht nachvollziehbar ist, ob ein Parkschein gelöst wurde bzw. eine Parkscheibe benutzt und die zulässige Parkzeit eingehalten wurde. Zwar kann der Kraftrad führer mittels des Kontrollabschnittes des
Parkscheines, der stets aufbewahrt werden muß, nachweisen, daß tatsächlich ein Parkschein gelöst wurde, allerdings ist dies mit einem lästigen Zeitaufwand verbunden. Der Nachweis, daß tatsächlich eine Parkscheibe angebracht wurde, ist dagegen kaum zu erbringen.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC, Heft 8, August 2002) befaßte sich mit dem Problem der Anbringung des Parkscheines an einem Kraftrad und schlägt vor, daß der Fahrzeugführer stets eine Klebebandrolle mit sich führen soll, um den Parkschein mittels eines Klebestreifens an dem Kraftrad zu befestigen. Dies ist mit diversen Nachteilen verbunden. Zum einen ist der Fahrzeugführer gezwungen eine Klebebandrolle mit sich zu führen und außerdem gestaltet sich das Lösen eines einzelnen Klebestreifens von der Klebebandrolle bekanntermaßen als schwierig, wenn nicht noch weitere Hilfsmittel, wie beispielsweise eine Schere, benutzt werden. Zum anderen wäre auch ein derart angebrachter Parkschein den Witterungsbedingungen ausgesetzt, so daß dieser bei starkem Regen aufweicht, unleserlich wird und somit seine Legitimationswirkung verliert.
Aus der DE 298 19 786 Ul ist ferner eine Parkscheibe insbesondere für Krafträder bekannt. Diese Parkscheibe ist im wesentlichen wie eine handelsübliche Parkscheibe ausgebildet, besteht jedoch aus Kunststoff, so daß die Witterungsbedingungen ihr nichts anhaben können. Um die bekannte Parkscheibe an dem Kraftrad befestigen zu können, weist diese ein Durchgangsloch auf, durch das der Bügel eines handelsüblichen Bügelschlosses geführt werden kann. Die besagte Druckschrift schlägt vor, die Parkscheibe mittels des Bügelschlosses an der gelochten Bremsscheibe des Vorderrades oder an den Spiegeln des Kraftrades anzubringen. Diese Lösung hat den Nachteil, daß ein zusätzliches Bügelschloß sowie ein zugehöriger Schlüssel erforderlich ist, was die Handhabbarkeit erschwert und die Gesamtkosten erhöht.
Der vorliegenden Neuerung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem Kraftrad zu schaffen, die leicht handhabbar und kostengünstig ist, sowie einen Schutz des
Parkscheines und/oder der Parkscheibe vor äußeren Einflüssen, wie z. B. den Witterungsbedingungen, gewährleistet.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt an Hand der in den Schutzansprüchen 1 und 9 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Ausführungsformen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen einer Parkscheibe und/oder eines Parkscheines an einem Kraftrad mit mindestens einer Tasche zur Aufnahme einer Parkscheibe und/oder eines Parkscheines. Unter einer Tasche ist ein i.d.R. flaches Behältnis mit einer Öffnung zu verstehen, durch die der Parkschein und/oder die Parkscheibe in die Tasche eingeführt werden kann. Die Vorrichtung weist ferner eine Lasche auf, die mit einer Aussparung versehen ist. Der Tankstutzen eines Kraftrades kann durch Aussparung hindurchgeführt werden. Nach dem Hindurchführen kann die Lasche durch Aufbringen des Tankdeckels auf dem Stutzen an dem Kraftrad fixiert werden. Die Lasche wie auch die Tasche können beispielsweise aus einem Folienmaterial gebildet sein, wobei die Lasche aus einem derart starken Material geformt sein sollte, daß eine Zerstörung derselben selbst bei starkem äußeren Einfluß unterbunden wird.
Die neuerungsgemäße Vorrichtung hat den wesentlichen Vorteil, daß diese über den Tankdeckel, der regelmäßig verschließbar ist, an dem Kraftrad befestigt werden kann, ohne daß zusätzliche Befestigungsmittel, wie beispielsweise ein Bügelschloß o.a., erforderlich wären. Darüber hinaus können handelsübliche Parkscheiben benutzt werden, die i.d.R. aus Pappe gefertigt sind, da die Parkscheibe und/oder der Parkschein durch die Tasche vor den Witterungsbedingungen geschützt ist.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der neuerungsgemäßen Vorrichtung dient dem Anbringen eines Parkscheines an einem Kraftrad, wobei die Parkscheibe bereits in die Vorrichtung integriert ist. Die Vorrichtung weist eine Parkscheibe auf, an der die Lasche befestigt ist und auf der die Tasche zur
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Aufnahme des Parkscheines angeordnet ist. Die Tasche kann an einer beliebigen Stelle der Parkscheibe angeordnet sein. Der besondere Vorteil dieser bevorzugten Ausfuhrungsform besteht darin, daß der Erwerb einer zusätzlichen Parkscheibe nicht erforderlich ist, da die Pakrscheibe bereits in die Vorrichtung integriert ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Neuerung besteht die in die Vorrichtung integrierte Parkscheibe aus witterungsbeständigem Material, so daß die Parkscheibe selbst bei Regen o.a. nicht beschädigt wird, was bei herkömmlichen Parkscheiben aus Pappe regelmäßig der Fall ist. Die Parkscheibe soll vorzugsweise aus Kunststoff bestehen.
Die Tasche der neuerungsgemäßen Vorrichtung besteht vorzugsweise im wesentlichen aus transparentem Material, so daß der Tascheninhalt von außen einsehbar ist. Auf diese Weise ist die kontrollierende Person nicht gezwungen, den Parkschein und/oder die Parkscheibe aus der Tasche zu entnehmen, vielmehr ist eine schnelle Kontrolle möglich. So kann die Tasche beispielsweise aus einer durchsichtigen Folie gefertigt sein.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der neuerungsgemäßen Vorrichtung ist ein Verschlußmittel zum Verschließen der Tasche vorgesehen. Das Verschlußmittel bewirkt zweierlei, zum einen ist der Parkschein und/oder die Parkscheibe sicher in der Tasche positioniert und kann nicht aus der Öffnung der Tasche herausfallen, zum anderen ist der Parkschein und/oder die Parkscheibe noch besser vor den Witterungsbedingungen geschützt, da kein Wasser o.a. eindringen kann.
Um eine besonders kostengünstige Vorrichtung zur Verfügung stellen zu können, ist das Verschlußmittel vorzugsweise eine im Bereich der Öffnung der Tasche angeordnete Verschlußlasche, die in das Tascheninnere geklappt werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist das Verschlußmittel ein Klipp Verschluß. Der Klippverschluß ermöglicht ein besonders
sicheres und wasserdichtes Verschließen der Tasche und somit einen besonders guten Schutz des Parkscheines und/oder der Parkscheibe.
Eine weitere Ausführungsform der neuerungsgemäßen Vorrichtung dient dem Anbringen einer Parkscheibe an einem Kraftrad und weist eine Parkscheibe auf, an der eine Lasche mit einer Aussparung angeordnet ist. Wie auch bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen, kann der Tankstutzen eines Kraftrades durch die Aussparung hindurchgeführt werden, so daß die Lasche durch Aufbringen des Tankdeckels auf dem Stutzen an dem Kraftrad fixiert werden kann. Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Ausfuhrungsformen, wird auf eine Tasche verzichtet, vielmehr dient die Vorrichtung lediglich der Anbringung der Parkscheibe, die in die Vorrichtung integriert ist. Die Parkscheibe dieser Ausfiihrungsform besteht vorzugsweise aus witterungsbeständigem Material.
Im folgenden wird die Neuerung an Hand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren eingehender erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausfuhrungsform der neuerungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung nach Fig. 1 beim Anbringen an
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung nach Fig. 1 beim Anbringen an
dem Kraftrad,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2 nach dem Anbringen der Vorrichtung an dem
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2 nach dem Anbringen der Vorrichtung an dem
Kraftrad,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der neuerungsgemäßen
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der neuerungsgemäßen
Vorrichtung und
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung nach Fig. 4 beim Anbringen an
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung nach Fig. 4 beim Anbringen an
dem Kraftrad.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der neuerungsgemäßen Vorrichtung 2. Die Vorrichtung 2 weist eine Tasche 4 auf, die flach ausgebildet ist und im vorliegenden Beispiel von einer durchsichtigen Folie gebildet ist. An der Tasche 4 ist eine Lasche 6 angeordnet. Die Tasche 4 weist eine der Lasche 6 abgewandte Öffnung 8 auf, über die ein Parkschein und/oder eine Parkscheibe in die Tasche 4 eingeführt werden kann. An einem Rand der Öffnung 8 ist ferner ein Verschlußmittel vorgesehen, das in der Ausführungsform nach Fig. 1 als Verschlußlasche 10 ausgebildet ist. Die Verschlußlasche 10 kann um den Rand der Öffnung 8 verschwenkt und in die Tasche 4 geklappt werden, so daß die Tasche 4 verschlossen ist. Dies stellt eine besonders kostengünstige und einfach zu fertigende Ausführungsform dar.
Das Verschlußmittel könnte jedoch auch von einem nicht dargestellten Klippverschluß gebildet sein, bei dem sich mindestens zwei zusammenfügbare Teile an dem Rand der Öffnung 8 gegenüberliegen, die zusammengefügt werden können. Ein Klippverschluß bewirkt einen besonders sicheren Schutz vor dem Herausfallen des Tascheninhalts sowie dem Eindringen von Wasser.
Die Lasche 6 ist aus flachem, biegsamem Material gefertigt, wobei Material und Materialstärke derart gewählt sind, daß ein Einreißen der Lasche 6 durch äußere Einflüsse unterbunden wird. Die Lasche 6 weist eine Aussparung 12 auf, die die Kontur eines Tankstutzens aufweist, also kreisrund ist, wobei der Durchmesser a der Aussparung 12 größer als ein Außendurchmesser b eines Tankstutzens 14 des Kraftrades ist (Fig. 2).
Bezugnehmend auf die Fig. 2 und 3 wird im folgenden die Vorgehensweise beim Anbringen der neuerungsgemäßen Vorrichtung 2 an einem Kraftrad beschrieben. Zunächst wird der Tankdeckel 16 des Kraftrades entriegelt und von dem Tankstutzen 14 des Kraftstofftanks 18 abgenommen. Im Anschluß daran wird die Vorrichtung 2 derart auf dem Kraftstofftank angebracht (Pfeil A), daß sich der hervorstehende Tankstutzen 14 durch die Aussparung 12 der Lasche 6 erstreckt. Danach wird der Tankdeckel 16 wieder auf dem Tankstutzen 14 angebracht (Pfeil
B) und verschlossen. Wie in Fig. 3 dargestellt, ist die Lasche 6 zwischen dem Kraftstofftank 18 einerseits und dem Tankdeckel 16 andererseits fixiert. Dies wird dadurch erzielt, daß der Durchmesser a der Aussparung 12 zwar größer als der Außendurchmesser b des Tankstutzens 14, jedoch kleiner als der Außendurchmesser c des Tankdeckels 16 ausgebildet ist, so daß der Tankdeckel 16 ein Abheben der Lasche 6 von dem Tankstutzen 14 verhindert. ,
Im Anschluß daran können ein Parkschein 20 und/oder eine Parkscheibe 22 durch die Öffnung 8 der Tasche 4 eingeführt werden, was an Hand des Pfeiles C in Fig. 2 dargestellt ist, um die Verschlußlasche 10 anschließend in das Tascheninnere zu klappen. Selbstverständlich können der Parkschein 20 und/oder die Parkscheibe 22 schon vor dem Befestigen der Vorrichtung 2 an dem Kraftrad in die Tasche 4 eingebracht werden.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der neuerungsgemäßen Vorrichtung 2'. Die zweite Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, so daß im folgenden lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird und im übrigen auf die obige Beschreibung verwiesen werden kann.
Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist bei der zweiten Ausführungsform nach Fig. 4 bereits eine Parkscheibe 24 in die Vorrichtung 2' integriert. Die mit der Lasche 6 verbundene Parkscheibe 24 weist einen üblichen Aufbau auf, d.h. diese besteht im wesentlichen aus zwei gegenüberliegenden Flachteilen 26',26", zwischen denen eine rotierbare Kreisscheibe 28 angeordnet ist, wobei in den Flachteilen 26',26" Sichtfenster 30 vorgesehen sind, um die auf der Kreisscheibe 28 angeordnete Skalierung 32 erkennen zu können. Der Umfang der Kreisscheibe 28 liegt zum Teil frei, so daß eine manuelle Einstellung der Parkscheibe 24 möglich ist.
Die Vorrichtung 2' würde mit den zuvor beschriebenen Merkmalen bereits die neuerungsgemäßen Vorteile erzielen, wenn z. B. lediglich eine Parkscheibe an
dem Kraftrad angebracht werden soll. Um darüber hinaus auch noch das Anbringen eines Parkscheines 20 zu ermöglichen, ist an der Parkscheibe 24 eine Tasche 4' vorgesehen, die kleiner als die Tasche 4 der ersten Ausführungsform (Fig.l) ausgebildet sein kann, da die Tasche 4' lediglich den Parkschein 20 aufnehmen können muß. Auch die Tasche 4' ist z. T. aus durchsichtigem Material gefertigt, wobei die Parkscheibe 24 aus witterungsbeständigem Material, wie beispielsweise Kunststoff, besteht.
Fig. 5 zeigt die Vorgehensweise beim Anbringen der Vorrichtung 2' an einem Kraftrad, wobei im wesentlichen auf die Beschreibung zu den Fig. 2 und 3 verwiesen werden kann, die entsprechend gilt. Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist es bei der Vorrichtung 2' jedoch nicht erforderlich, eine Parkscheibe in die vorhandene Tasche 4' einzuführen, da die Parkscheibe 24 bereits in die Vorrichtung T integriert ist.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Anbringen einer Parkscheibe und/oder eines Parkscheines an einem Kraftrad mit mindestens einer Tasche (4, 4') zur Aufnahme einer Parkscheibe und/oder eines Parkscheines und einer Lasche (6) mit einer Aussparung (12), wobei der Tankstutzen eines Kraftrades durch die Aussparung (12) hindurchführbar ist, so daß die Lasche (6) durch Aufbringen des Tankdeckels auf dem Stutzen an dem Kraftrad fixierbar ist.
2. Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines an einem Kraftrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Parkscheibe (24) vorgesehen ist, an der die Lasche (6) befestigt ist und auf der die Tasche (4') zur Aufnahme des Parkscheines angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Parkscheibe (24) aus witterungsbeständigem Material besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Parkscheibe (24) aus Kunststoff besteht.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (4, 4') im wesentlichen aus transparentem Material besteht, so daß der Tascheninhalt von außen einsehbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verschlußmittel zum Verschließen der Tasche vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel eine im Bereich der Öffnung der Tasche angeordnete und in das Tascheninnere klappbare Verschlußlasche (10) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel ein Klippverschluß ist.
9. Vorrichtung zum Anbringen einer Parkscheibe an einem Kraftrad mit einer Parkscheibe (24), an der eine Lasche (6) mit einer Aussparung (12) angeordnet ist, wobei der Tankstutzen eines Kraftrades durch die Aussparung (12) hindurchführbar ist, so daß die Lasche (6) durch Aufbringen des Tankdeckels auf dem Stutzen an dem Kraftrad fixierbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Parkscheibe (24) aus witterungsbeständigem Material besteht.
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|---|---|---|---|
| DE20216732U DE20216732U1 (de) | 2002-10-29 | 2002-10-29 | Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheines und/oder einer Parkscheibe an einem Kraftrad |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202008001839U1 (de) * | 2008-02-08 | 2009-06-10 | Berendsohn Ag | Parkscheibe für ein Kraftfahrzeug |
| DE202009016613U1 (de) | 2009-12-01 | 2010-04-01 | Technoplast Trompeter Gmbh | Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheins und/oder einer Parkscheibe für Cabrios mit geöffnetem Dach oder für Motorräder |
-
2002
- 2002-10-29 DE DE20216732U patent/DE20216732U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| DE202008001839U1 (de) * | 2008-02-08 | 2009-06-10 | Berendsohn Ag | Parkscheibe für ein Kraftfahrzeug |
| DE202009016613U1 (de) | 2009-12-01 | 2010-04-01 | Technoplast Trompeter Gmbh | Vorrichtung zum Anbringen eines Parkscheins und/oder einer Parkscheibe für Cabrios mit geöffnetem Dach oder für Motorräder |
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