DE3030179A1 - Kraftfahrzeug-kennzeichen - Google Patents
Kraftfahrzeug-kennzeichenInfo
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Description
3030179 PATENTANWALT DIPLtING. PAUL DIEHL
LIETZENBURGER STRASSE 53· 10OO BERUN 15-RUF (030) 88220 63/8822064
■k-
1.8.1980 D/rs
Loek Kit Lie
Bismarckstraße
Bismarckstraße
1000 Berlin 12
Kraftfahrzeug-Kennzeiclien
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
das zusätzlich zu den üblichen polizeilich vorgeschriebenen Kraftfahrzeug-Kennzeichen Verwendung
finden soll. Kraftfahrzeuge werden bisher bekanntlieh
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift durch Kennzeichenschilder, von denen eines auf der Vorder-
und das andere auf der Eückseite des Kraftfahrzeuges befestigt ist, identifizierbar gemacht·
Nachteilig an diesem bekannten Kraftfahrzeug-Kennzeichen ist die Möglichkeit der verhältnismäßig einfachen
Fälschung der Kennzeichenschilder, die ohne Schwierigkeiten ab- bzw. anmontiert werden können.
Die Fahndung nach gestohlenen Kraftfahrzeugen wird
dadurch wesentlich erschwert. Das Gleiche gilt für die Fahndung nach Verbrechern, die sich bei der Ausführung
von Straftaten eines Kraftfahrzeuges mit gefälschten oder für das betreffende Kraftfahrzeug
sieht bestimmten Nummernschildern bedienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen
zu schaffen, bei dem das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges unveränderbar
und fälschungssicher oder jedenfalls nicht ohne erkennbare
Beschädigung veränderbarer Bestandteil des Kraftfahrzeuges ist·
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen
gelöst, das aus einem nach Art deutscher- Banknoten mit schwer fälschbarem Aufdruck
versehenen Blatt besteht, auf dem die amtliche Zu-
lassungsnummer des Kraftfahrzeuges und eine oder mehrere weitere codierte Ingaben zu dem Kraftfahrzeug
und dem Besitzer desselben gedruckt sind und das hinter wenigstens einer der Fensterscheiben
des Kraftfahrzeuges so befestigt ist, daß es von außen gut lesbar und hinsichtlich.seiner Unversehrtheit
und Fälschung überprüfbar sowie nicht ohne Beschädigung austauschbar ist*
Als weiteres Identitätskennzeichen kommen beispielsweise codierte Angaben über die Person des derzeitigen
Fahrzeughalters sowie Fahrzeugdaten in Frage.
Die Befestigung dieses Kraftfahrzeug-Kennzeichens kann in der Weise geschehen, daß dasselbe glatt
an die Innenseite der ausgewählten Fensterscheibe (es kommt jede beliebige der Fensterscheiben eines
Kraftfahrzeuges für die Befestigung oder die dahinterliegendeAzfthängung
oder Aufstellung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens in Frage) gelegt oder
beispielsweise durch eine von der Rückseite aufgelegte, die Ränder des Kraftfahrzeug-Kennzeichens
überragende durchsichtige Folie, deren überstehende Ränder mit der Fensterscheibe verklebt werden,
lösungssicher befestigt wird.
Um die Fälschungssicherheit des Kraftfahrzeug-Kennzeichens
noch zu erhöhen, kann es zweckmäßig sein, das Blatt zusätzlich mit einem oder mehreren
Kennfäden nach Art deutscher Banknoten auszustattei und auch noch ein oder mehrere Wasserzeichen vorzusehen.
In Weiterbildung der Erfindung wird das Kraftfahrzeug-Kennzeichen zwischen zwei durchsichtigen
Platten eingebettet, die ihrerseits durch eine Bandfassung fest miteinander verbunden sind. Auf
diese Weise ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen allseitig eingekapselt, obwohl es von beiden Seiten
deutlich sichtbar ist und auch vom Tageslicht durchleuchtet wird» bzw. mittels einer Taschenlampe
durchleuchtet werden kann, um das Wasserzeichen und die weiteren Angaben zu überprüfen
sowie den Aufdruck lesen zu können. Stattdessen kann das Kraftfahrzeug-Kennzeichen auch vollständig
in eine Folie, die getaucht oder kaschiert ist, eingebettet werden.
Die Randfassung der so geschaffenen vollständigen Kapselung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens wird dann
zweckmäßigerweise über ein Kugelgelenk mit einem Bolzen verbunden, dessen Fuß entweder mit einer
der Fensterscheiben verklebt oder im. Fensterrahmenbereich mit der Karosse verschraubt ist. Es ist
dies die übliche Befestigung des sog. Bückspiegels innerhalb des Kraftfahrzeuges. Der Ort der Anbringung
des Kraftfahrzeug-Kennzeichens innerhalb des Kraftfahrzeuges kann ganz den individuellen
Verhältnissen angepaßt werden, oder durch polizeiliche Vorschriften festgelegt sein. So kann das
Kraftfahrzeug-Kennzeichen im oberen Bereich des vorderen Fensters, ähnlich wie der erwähnte
Bückspiegel befestigt werden. Es kann jedoch auch im Bereich der Unterkante des vorderen Fensters
montiert werden.
Desgleichen bieten sich die seitlichen Fenster oder aber auch das Heckfenster für die Befestigung des
Kraftfahrzeug-Kennzeichens im Bereich eines der
seitlichen Sander derselben an«
5
Auch an Motorrädern läßt sich das erfingungsgemäß
vorgesehene und gekapselte Kraftfahrzeug-Kennzeichen ohne Schwierigkeiten befestigen, indem beispielsweise
die Randfassung auf einer ihrer Längs-IW
Seiten mit dem Arm des Seitenspiegels des Motorrades fest verbunden wird.
Die Fälschungssicherheit des Kraftfahrzeug-Kennzeichens wird in Ausgestaltung der Erfindung dadurch
erhöht, daß die auf demselben angegebenen Ziffern durch eine Ferforationsstempelung angebracht
sind. Stattdessen kann man die Ziffern auch in Tollstrich mit lichtbeständiger Farbe aufbringen
Es ist zweckmäßig, das Blatt des erfindungsgemäß innerhalb des Kraftfahrzeuges sichtbar anzuordnenden
Kraftfahrzeug-Kennzeichens in einer staatlichen Druckerei, in der beispielsweise auch Banknoten
oder Personalausweise gedruckt werden (Bundes- ^ druckerei) im Sicherheitsdruck drucken zu lassen,
um so die Gefahr, daß unbefugte Nachdrucke in den Verkehr gelangen, weitgehend zu beseitigen. Das
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen macht mithin Fälschungen desselben unmöglich. Jedes auf
* der Straße abgestellte Kraftfahrzeug kann jetzt daraufhin überprüft werden, ob die Zulassungsnummer
des Kraftfahrzeug-Kennzeichens mit derjenigen der
Nummernschilder übereinstimmt und ob dasselbe unversehrt
ist·
Die Erkennbarkeit der auf dem Kraftfahrzeug-Kennzeichen
aufgedruckten bzw. durch Perforationsstempel aufgebrachten Ziffern und Kennbuchstaben ist
in jedem Falle gewährleistet. Da die Verkehrspolizei in zunehmendem Maße mit mobilen Computern ausgerüstet
wird, die in einem Streifenwagen mitgeführt
werden können, ist sogar die sofortige Eingabe der Daten eines erfindungsgemäß innerhalb des
Kraftfahrzeuges aufgestellten, bzw. montierten Kraftfahrzeug-Kennzeichens in die zentrale EDV-Anlage
möglich, um praktisch an Ort und Stelle die Eichtigkeit der Kraftfahrzeugangaben im Vergleich
zu dem vorliegenden Fahrzeugtyp und dem daran befindlichen Kennzeichen nachprüfen zu können.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprachen
angegeben.
Durch die Erfindung wird also ein zusätzliches
Kraftfahrzeug-Kennzeichen geschaffen, das sich gegenüber dem bisher üblichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen
durch eine absolute Fälschungssicherheit auszeichnet. Das erfindungsgemäße zweite Kraftfahrzeug-Kennzeichen
kann zwar unter Umständen aus seiner Befestigung am Kraftfahrzeug bzw. dessen Karosse gelöst werden, auf keinen Fall ist es jedoch
möglich, das Kennzeichen bzw. dessen Befestigungsmittel zu lösen, bzw. ohne erkennbare
Beschädigungen desselben zu lösen.
JO-
Das erfindungsgemäB vorgesehene Kraftfahrzeug-Kennzeichen
ist darüberhinaus auch bei sorgfältigster Fälscherarbeit stets als Fälschung erkennbar, wenn
die codierten Angaben desselben verändert werden, um diese dem falschen Kraftfahrzeug-Kennzeichen
eines beispielsweise gestohlenen Kraftfahrzeuges anzupassen. Es ist nämlich dem Fälscher in öeäem
Falle absolut unmöglich, codierte Angaben zu erdenken, die tatsächlich in der zentralen Speicheranlage,
in der die Daten sämtlicher im Verkehr befindlicher Kraftfahrzeuge erfaßt sind, und der
individuellen Zuordnung des betreffenden Kraftfahrzeuges entsprechen. Selbst wenn eine optisch einwandfreie
Fälschung gelingen sollte, so wird diese Fälschung durch Rückfrage bei der zentralen Datenspeicheranlage
sofort als Fälschung erkannt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß selbst das Straßenpublikum, das nicht mit
Fahndungsaufgaben betraut ist, dann, wenn ein bestimmtes Fahrzeug ait bestimmten Kennzeichen gesucht
wird, auch, wenn das herkömmliche Kennzeichen des gesuchten Fahrzeuges zwischenzeitlich ausgetauscht
worden sein sollte, in der Lage ist durch einfachen Vergleich zwischen dem herkömmlichen
Kraftfahrzeug-Kennzeichen und dem erfindungsgemäßen festzustellen, daß hier eine Diskrepanz
zwischen den beiden Kennzeichen vorliegt und eine Nachforschung veranlassen kann.
Darüberhinaus ist es jedoch sehr wesentlich, daß Autodiebe oder Verbrecher, die sich zur Durchführung
ihrer (Daten eines gestohlenen Kraftfahr-
zeuges bedienen, in der ihnen zur Verfügung
stehenden kurzen Zeit mit großer Sicherheit nicht in der Lage sein werden, das erfindungsgemäß vorgesehene
zweite Kraftfahrzeug-Kennzeichen hinsichtlich des auf demselben zu erkennenden polizeilichen
Zulassungs-Kennzeichens zu ändern, ohne daß diese Änderung erkennbar wird.
Sie Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme
auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungs· beispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Vorderansicht eines Kraftfahrzeuges mit an dessen Vorderscheibe befestigtem
erfindungsgemäßem Kraftfahrzeug-
Kennzeichen,
Fig. 2 die gleiche Vorderansicht mit erfindüngsgemäßem
nach Art eines Rückspiegels im oberen Bereich hinter dem Fenster befestigtem
Kraftf ahrζ eug-Kennz e ichen,
Fig. 3 die gleiche Vorderansicht wie Fig. 1 und 2, wobei sich (jetzt das Kraftfahrzeug-Kennzeichen
im unteren, vom Betrachter aus ge
sehen, linken unteren Bereich der Frontscheibe befindet und an einem gelenkig damit
verbundenen Fuß gekle.bt ist,
Fig. 4 die Ansicht der Heckscheibe eines im übrige ι
schematisch dargestellten Kraftfahrzeuges mit im unteren rechten Teil der Heckscheibe
durch Verkleben befestigtem Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
| Fig. 5 | - 0r- die Rückansicht des Kraftfahrzeuges gem. |
|
| Fig. 4, wobei das Kraftfahrzeug-Kennzeichen | ||
| nach Art des bereits erwähnten Bückspiegels | ||
| im rechten oberen Teil hinter der Heckschei- | ||
| 5 | scheibe geklebt ist, | |
| 10 | Fig. 6 | die gleiche insicht wie Fig. 5« jedoch mit |
| im unteren rechten Teil verschraubtem Kraft | ||
| fahrzeug-Kennzeichen, | ||
| Fig. 7 | die insicht eines erfindungsgemäß zwischen | |
| 15 | zwei durchsichtigen Platten und einer die | |
| selben fest zusammenhaltenden Bandfassung | ||
| eingebetteten, schematisch dargestellten | ||
| Kraftfahrzeug-Kennzeichens, | ||
| 20 | Fig. 8 | den Querschnitt durch die Kapselung eines |
| Kraftfahrzeug-Kennzeichens gem. Fig. 7, | ||
| Fig. 9 | die Seitenansicht eines gekapselten Kraft | |
| fahrzeug-Kennzeichens, das gelenkig mit | ||
| 25 | einem Fuß verbunden ist, der seinerseits | |
| mit der Innenseite der Fensterscheibe ver | ||
| klebt ist, | ||
| S1Xg.10 | die Insicht des Seitenspiegelhalters eines | |
| JO | Motorrades mit daran unlösbar fest verbun | |
| denem Kraftfahrzeug-Kennzeichen, |
Fig.11 die teilweise Seitenansicht eines schematisch
dargestellten Kraftfahrzeugausschnittes,
an dessen rechtem Fondfenster links unten das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen
befestigt ist,
Fig.12 die Seitenansicht eines gekapselten Kraftfahrzeug-Kennzeichens
mit gelenkig daran befestigtem Bolzen und einem teilweise geschnitten dargestellten Verschraubungsfuß,
Fig.13 die Anordnung gem. Fig.12 in der Vorderansicht
,
Fig.14 ein Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäß
vorgesehenes Kraftfahrzeug-Kennzeichen in der Vorderansicht,
Fig.15 die Vorderansicht eines etwas abgewandelten
Ausführungsbeispieles eines Kraftfahr
zeug-Kennzeichens gem. Fig.
Fig.16 die Vorderansicht eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens,
die eine weitere Abwandlung gem. desjenigen nach den Fig.14 und 15 präsentiert,
Fig.17 die Vorderansicht einer Abdeckfolie.für
das Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
- te -
Fig.18 die Ansicht eines Befestigungsrahmens für
die Abdeckfolie gem. Fig.17, der aus AIuiOlie,
Stanniol und äimlicliem Material besteht
und
Fig.19 die Rückansicht der Befestigungsanordnung,
bestehend aus einer Abdeckfolie gem. Fig.17 und einem Befestigungsrahmen gem. Fig.18.
Gem. Fig. 1 ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 unmittelbar auf den rückwärtigen Teil der Frontscheibe
2 geklebt worden, und zwar zweckmäßig so, daß ein hier nicht dargestelltes Stück durchsichtiger
Folie, das das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 allseitig überragt und auf dem überragenden Rand mit einem
Spezialkleber beschichtet ist, mit diesem das Kraftfahrzeug-Kennzeichen allseitig überragenden
Rand an die Frontscheibe 2 gedruckt wird.
Gem. Fig. 2 ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1, das in einer noch zu beschreibenden Weise allseitig
gekapselt wird, nach Art eines Rückspiegels an der Karosserie 4 des nur ausschnittsweise dargestellten
Kraftfahrzeuges befestigt.
In gleicher Weise ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichei 1 gem. Fig. 5 im unteren äußeren Bereich des Räume:
hinter der Frontscheibe 2 einstellbar gelagert.
Sinngemäß erfolgt die Befestigung bzw. Lagerung de; Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 gem. den Fig. 4-6
im unteren rechten oder oberen rechten Bereich der Heckscheibe 5 des ausschnittsweise wiedergegebenen
Kraftfahrzeuges 6, wobei das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 gem. Pig. 4 auf die Heckscheibe 5 geklebt,
gem. Fig. 5 mit einem fuß an die Heckscheibe 5 geklebt und gem. Fig. 6 mit der Karosse verschraubt
ist. ·
Die Fig. 7-9 geben Einzelheiten der erfindungsgemäßen
Kapselung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 und der Haltevorrichtung für dasselbe wieder.
-
Danach ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 zwischen
den beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 eingeklemmt, die ihrerseits durch die umlaufende, beispielsweise
aus Metall bestehende Eandeinfassung zusammengehalten werden.
Die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 bilden zusammen mit der Randeinfassung 9 eiae völlig geschlossene
Kapsel für das zwischen den beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 befindliche Kraftfahrzeug-Kennzeichen
1. Die Sandeinfassung 9 läßt sich ohne weiteres so schließen, daß ein Öffnen
derselben ohne sichtbare Beschädigung unmöglich ist. Dies läßt sich durch Verschweißen erreichen.
Auch können die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 mit dem Kraftfahrzeug-Kennzeichen durch Tauchen
oder Versiegeln (Heißsiegeln) oder Kaschieren aufgebrachte Folien ausgebildet sein.
Die Eandeinfassung 9 wird, zusammen mit den durchsichtigen
Platten 7 und 8 gem. Fig. 9 an der Frontscheibe 2 eines im übrigen nicht dargestelltön
Kraftfahrzeuges in der Weise befestigt, daß der
-limit der Randeinfassung 9 über das Kugelgelenk 10 verbundene Fuß 11 mittels eines Spezialklebers,
der ein Ablösen des Fußes 11 von der Frontscheibe 2 ohne Beschädigung nicht gestattet, fest verbunden
wird. Im übrigen spielt es für die Funktion des erfindungsgemäßen Identifizierungssystems
keine Rolle, ob der Fuß 11 im oberen oder unteren oder seitlichen Bereich eines der Fenster des
Kraftfahrzeuges angeklebt wird.
Gem. Fig. 10 läßt sich die Randeinfassung 9 mitsamt Inhalt auch an dem Arm 12 des Rückspiegels
13, der zu einem nicht dargestellten Motorrad gehört,
mittels einer üblichen unlösbaren Verbindung befestigen. Da die Randeinfassung 9 ohne Schwierigkeiten
so um die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 herumgelegt werden kann, daß ein wasserdichter
Abschluß im Randbereich eintritt, besteht keine Gefahr, daß das gem. Fig*1O an dem Arm12
des Rückspiegels 13 befestigte Kraftfahrzeug-Kennzeichen
durch Witterungseinflusse beschädigt wird
Fig. 11 zeigt ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1, da in dem unteren linken Eckbereich der Seitenf ensterscheibe
14 eines hier nur teilweise dargestellten Kraftfahrzeuges 6 eingeklebt und durch
eine von hinten darübergelegte und ebenfalls mit der Seitenfensterscheibe 14 verklebte Folie abgedeckt
ist.
In den Fig. 12 und 13 ist eine abgewandelte Befestigungsvorrichtung
für das in Sandeinfassung
9 lind durchsichtigen Platten 7 und 8 gehaltene,
nicht dargestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichen beispielhaft wiedergegeben. Danach ist an der Kugel
des Kugelgelenkes 15 ein Bolzen 16 geeigneter Form und Länge befestigt, der in einen Fuß 17
übergeht, der nun nicht, wie in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 9 mit einer Fensterscheibe
des Kraftfahrzeuges verklebt ist, sondern der zwei oder mehr Durchgangsbohrungen 18 enthält,
durch die geeignete Schraubenbolzen gesteckt werden, um die gesamte Torrichtung mit der Karosse
A im Bereich des Randes der Frontscheibe 2 ode der Heckscheibe 5 des Kraftfahrzeuges 6 zu verschraub
en.
Nachdem nun die Befestigung und Kapselung eines
Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 an Ausführungsbeispielen näher erläutert worden ist, wird nun der
Aufbau und der Inhalt eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1, das sich für den angegebenen Zweck
eignet, ge schildert.
Gem. Fig. 14 besteht das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 aus einem Blatt 19 aus fälschungssicherem
Material mit entsprechendem Aufdruck, wie er sich zur Sicherung gegen Fälschungen der Identifizierungsangaben
bei Banknoten deutscher Herkunft bewährt hat. Im linken Teil des Blattes 19 ist das Wasserzeichen 20 in das Blatt 19 eingejarbeitet
und quer über das Blatt 19 erstreckt sich ein darin eingebetteter Kennfaden 21..Hinsichtlich
des Wasserzeichens sei darauf hinge-
Λ2-
wiesen, daß dieses ähnlich dem Wasserzeichen
deutscher Banknoten ausgebildet sein, also beispielsweise aus einem Porträt in ausgeprägt plastischer Zeichnung bestehen soll. Die Fig. 14
stellt die einfachste Ausbildung eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 dar. Danach ist dem Hauptfeld des Blattes 19 lediglich das polizeiliche Kennzeichen des zugehörigen, hier nicht dargestellten Kraftfahrzeuges angegeben. Weiterhin ist auf das Wasserzeichen 20 das polizeiliche Kennzeichen in kleineren Lettern gedruckt. Auch dies erhöht die Fälschungssicherheit·
deutscher Banknoten ausgebildet sein, also beispielsweise aus einem Porträt in ausgeprägt plastischer Zeichnung bestehen soll. Die Fig. 14
stellt die einfachste Ausbildung eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 dar. Danach ist dem Hauptfeld des Blattes 19 lediglich das polizeiliche Kennzeichen des zugehörigen, hier nicht dargestellten Kraftfahrzeuges angegeben. Weiterhin ist auf das Wasserzeichen 20 das polizeiliche Kennzeichen in kleineren Lettern gedruckt. Auch dies erhöht die Fälschungssicherheit·
Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 22 gem. Fig. 15 ist
ebenfalls mit diesem Wasserzeichenaufdruck versehen. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 22 weicht ix
sofern von demjenigen gem. Fig. 14 ab, als die
Zulassungsnummer durch einen entsprechenden Perforationsstempel angebracht worden ist. Darüberhinaus sind codierte Angaben aufgedruckt, die eis mal die laufende Zählnummer der Druckerei, die
üblicherweise die Anzahl der hergestellten Drucke mittels einer mit der Bedruckmaschine verbundenes Zähl einrichtung zählt. Diese Zählnummer ist die oberste Zahlenreihe unterhalb des Perforationsstempels. Darunter befindet sich eine Buchstaben- und Ziffernzeile, deren erster Buchstabe D das
Land, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen worden ist, kennzeichnet. Danach folgt die Jahreszahl
Zulassungsnummer durch einen entsprechenden Perforationsstempel angebracht worden ist. Darüberhinaus sind codierte Angaben aufgedruckt, die eis mal die laufende Zählnummer der Druckerei, die
üblicherweise die Anzahl der hergestellten Drucke mittels einer mit der Bedruckmaschine verbundenes Zähl einrichtung zählt. Diese Zählnummer ist die oberste Zahlenreihe unterhalb des Perforationsstempels. Darunter befindet sich eine Buchstaben- und Ziffernzeile, deren erster Buchstabe D das
Land, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen worden ist, kennzeichnet. Danach folgt die Jahreszahl
der Herstellung des Kraftfahrzeuges. Der Buchstabe P gibt an, daß es sich bei dem zugelassenes
Fahrzeug um einen Personenkraftwagen handelt.
Die darauffolgende Zahl 009179 gibt die Rangfolge
der Herstellung des Kraftfahrzeuges innerhalb der in chronologischer Folge gezählten, insgesamt hergestellten
Fahrzeuge wieder. Die Nummern D76, POO9I79 sind permanent, während sich die Nummer
I2345678 und auch die Zulassungsnummer beliebig
ändern kann.
Die untere Zeile ist, wie leicht erkennbar, der Name des Fahrzeughalters, auf den das Kraftfahrzeug
zugelassen wurde.
Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 23 gem. Fig. 16 ist gegenüber den bisher geschilderten Ausführungsbeispielen
mit einem erweiterten Informationsgehalt ^ ausgestattet. Neben der in diesem Falle mit fetten
Lettern gedruckten polizeilichen Zulassungsnummer ist zunächst einmal, wie auch in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 16 die Zählungsnummer derjenigen
Druckerei angegeben, die das Kraftfahrzeug-Kenn-
zeichen gedruckt hat.
Darunter folgt, wie auch in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 15, die Angabe des Landes, in dem das
Kraftfahrzeug zugelassen ist, die Angabe des Bau-{jahres
und die Rangfolge innerhalb sämtlicher zugelassener Fahrzeuge des Zulassungsjahres. Diese Zeile
wird jedoch jetzt ergänzt durch den Buchstaben M der den Hersteller des Kraftfahrzeuges, in diesem
Falle den Anfangsbuchstaben der Fa. Mercedes-Benz, charakterisiert. Die darauffolgende Zahl 03642 ist
die Nummer der Bangfolge des betreffenden Mercedes-Bens-Kraftfahrzeuges
innerhalb sämtlicher in diesen Baujahr 1976 hergestellten Kraftfahrzeuge von der
Firma Mercedes-Benz.
In der darunter befindlichen Zeile "MERCEDES 350 SLC 1976" ist der Fahrzeugtyp mit Baujahr-angegeben
Die darunter befindliche Zeile enthält die Lackfarbe des betreffenden Fahrzeuges. Veränderliche Daten
sind an diesem Kraftfahrzeug-Kennzeichen lediglich die Summern 1234-5679, Β-ΣΪ 0086 und das Geburtsdatum
231222 des Besitzers des Kraftfahrzeuges. Die
unterste Zeile schließlich betrifft die persönliche ι
Daten des Kraftfahrzeug-Inhabers, wobei der Buehstäbe D die Staatszugehörigkeit des Kraftfahrzeug-Inhabers
und die darauffolgenden Ziffern das Geburtsdatum des Betreffenden wiedergeben« Schließlich
besagt der Buchstabe K, daß der Fahrzeuginhaber männlichen GesehlechtsCmaskulin) ist, wobei
dessen Geburt die 20178-igste Geburt unter sämtlich ■ en Geburten des Jahres 1922 ist.
Die Fig. 17 - 19 geben ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine die Fälschungssicherheit des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Kennzeichens erhöhende
Befestigungseinrichtung desselben an der Innenseite einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges wieder.Danach
besteht diese Befestigungseinrichtung zunächst aus der transparenten Folie 24, die nicht
klebend ist und in ihrem Randbereich die kreis- ^ föraigen Ausnehmungen 25 enthält. Breite und Höhe
dieser Folie 24 sind so bemessen, daß das hier nicht dargestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichen in
der Fläche, die durch die Ausnehmungen 25, die, wie aus Fig. I? ersichtlich, mit geringen Abstän-
* den aufeinanderfolgend sich über den gesamten Eandbereich
der transparenten Folie 24 erstrecken, umrahmt ist, Platz findet.
Daneben ist gem. Fig. 18 eine rahmenförmig zugeschnittene Metallfolie 26, zweckmäßig aus AIuminium
oder Stanniol, vorgesehen.
Diese Metallfolie 26 ist auf beiden Seiten mit dem Staatsnamen "Bundesrepublik Deutschland" bedruckt
und auch diese Maßnahme dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit, denn jede Beschädigung bleib
ein für allemal sichtbar, weil es nicht möglich ist, den einmal zerstörten Aufdruck so genau zu
reproduzieren, daß dies unbemerkt bleibt.
Wie^i1Xg. 19 erkennen läßt, wird das nicht dargestellte
Kraftfahrzeug-Kennzeichen mit den beiden vorstehend erwähnten bereits fest und unlösbar
miteinander vereinigten, Befestigungselementen 24 und 26 folgendermaßen an der Innenseite einer
beliebigen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges befestigt: Zunächst; wird das Kraftfahrzeug-Kennzeichen
provisorisch an der Innenseite der Fensterscheibe fixiert. Danach wird die Metallfolie
26 vollständig mit einem unlösbaren Spezialkleber beschichtet und die Kombination aus Folie 24· sowie
Metallfolie 26 so über das Kraftfahrzeug-Kennzeichen
gelegt, daß der klebende Band, den die Metallfolie 26 jetzt bildet, vollständig an die
Fensterscheibe gedruckt werden kann. Man kann stattdessen auch den unlösbaren Spezialkleber von
der Seite der Folie 24 her durch die Ausnehmungen 25 auf die dann frei liegenden Abschnitte der
Metallfolie 26 aufbringen und dann die Kombination
aus Folie 24 und Metallfolie 26 in der beschriebenen Weise über das Kraftfahrzeug-Kennzeichen legen
und mit ihrem Hand an der Innenseite der
52·
- 16 Fensterscheibe festkleben.
Zweck dieser Maßnahme ist es, ein unbefugtes Ablösen des auf diese Weise befestigten Kraftfahrzeug-Kennzeichens
in jedem Falle erkennbar zu machen. Versucht nämlich jemand, die miteinander verbundenen Folien 24 und 26 von der Fensterscheibe
abzulösen, so reißt die Metallfolie 26, die aus sehr dünn ausgewalztem Material besteht, unweigerlieh
im Bereich der kreisförmigen Ausnehmungen ein und die in diesem Bereich befindlichen Teile
der Metallfolie 26 bleiben an der Fensterscheibe kleben. Der abgelöste Teil der miteinander verbundenen
Folien 24 und 25 weist dagegen völlig
offene Ausnehmungen 25 auf.
Sollte versucht werden, das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen
unter Verzicht auf die Unversehrtheit des sich dem Kraftfahrzeuginsassen bietenden Anblickes der Befestigungseinrichtung
dennoch auszutauschen, um beispielsweise nach dem Ablösen der Folien 24 und 26 das Kraftfahrzeug-Kennzeichen
auszuwechseln und jetzt die Befestigung durch Überkleben des Randbereiches,- in dem
sich die Ausnehmungen 25 befinden, mittels eines üblichen Klebestreifens vorzunehmen, so ist diese
Fälschung von außen her sehr leicht zu erkennen; denn es sind jetzt nicht mehr, wie im ordnungsgemäßen
Zustand, von der Außenseite her, Bruchteile des Aufdruckes "Bundesrepublik Deutschland" in
unregelmäßigen Folgen zu erkennen. Ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen, das mit gem. den Fig.-17 - 19 an
der Innenseite eines Fahrzeugfensters befestigt
♦Befestigungsvorrichtungen
worden ist und das von kreisförmigen Ausnehmungen
25 umgeben ist, die sämtlich, keinen teilweisen
Aufdruck erkennen lassen, ist auf jeden Pail gefälscht.
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Patentanwalt
• st-
liste der Zeichnuiigspositionen;
1 Kraftfahrzeug-Kennzeichen
2 Pron.tsch.eibe
3 Kickspiegel 4- Karosse
5 Heckscheibe
6 Kraftfahrzeug
7 Durchsichtige Platte
8 η η
9 Bandfassung
10 Kugelgelenk
11 Fuß
12 Am
13 Kickspiegel
14 Seitenfensterscheibe
15 Kugelgelenk
16 Bolzen
17 Fuß
18 Durchgangsbohrungen
19 Blatt
20 Wasserzeichen
21 Kennfaden
22 Eraftfahrzeug-Kennzeichen
23 dito
24- transparente Folie
25 Ausnehmungen
26 Metallfolie
Leerseite
Claims (8)
1. Kraftfahrzeug-Kennzeichen, gekennzeichnet durch ein nach Art deutscher
Banknoten mit schwer fälschbarem Aufdruck versehenes Blatt (19), auf dem die amtliche Zulassungsnummer
des Kraftfahrzeuges und eine oder mehrere weitere codierte Angaben zu dem
Kraftfahrzeug und dem Besitzer desselben gedruckt sind und das hinter wenigstens einer
der Fensterscheiben (2,5,14) des Kraftfahrzeuges
(6)so befestigt ist, daß es von außen gut lesbar und hinsichtlich seiner Unversehrtheit
und Fälschung überprüfbar sowie nicht ohne Be-Schädigung
austauschbar ist.
2. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22,25) zusätzlich mit einem oder
/ mehreren Kennfäden (21) nach Art der Banknoten und/oder mit Wasserzeichen (20) ausgestattet
ist·
3· Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1 und
2, dadurch gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22,23) zwischen zwei durchsichtigen
Platten (7,8) eingebettet ist, die ihrerseits durch eine Randfassung (9) fest miteinander
verbunden sind.
30
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4. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1 und
2, dadurch gekennzeichnet , daß
dasselbe (1,22,23) beiderseits in. an sich bekannter
Weise in Folie, die durch Tauchen oder Kaschieren nicht mehr ablösbar aufgebracht ist,
eingeschlossen ist, so daß jeder Fälschungsversuch zu irreparablen Schäden führt.
5...Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet , daß die Eandfassung (9) über ein Kugelgelenk (10,15) mit
einem Bolzen (16) verbunden ist, dessen Fuß (11, 17) entweder mit einer der Fensterscheiben (2,5)
verklebt oder im Fensterrahmenbereich der Karosse (4) des Kraftfahrzeugs (6) verschraubt ist·
6. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eandfassung (9) auf einer ihrer Längsseiten mit dem Arm (12) des Rückspiegels (13) von Motorrädern
fest verbunden ist.
7· Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1-6 dadurch g e k e η η ζ e i et n e t , daß die auf demselben (1,22,23)
angegebenen Ziffern durch eine Perf orationsstempelung
angebracht sind.
8. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1-5» dadurch gekennzeichnet , daß die
auf demselben (1,22,23) angegebenen Ziffern in Toll strich mit lichtbeständigen Farben aufgebracht
sind.
Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7 , dadurch gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22
23) unmittelbar auf die Rückseite einer Fensterscheibe des Kraftfahrzeuges (6) gelegt
und durch eine Kombinationaus einer im Bandbereich mit Ausnehmungen (25) versehenen
Folie (24) sowie einer diesen Randbereich vollständig bedeckenden, unlösbar mit der
Folie (24) verbundenen Metallfolie(26), die entweder vollständig oder nur an den durch
die Ausnehmungen (2$) hindurch zugänglichen Stellen mit einem unlösbaren Spezialkleber
bestrichen wurde, an den Fensterscheiben (2, 5,14) befestigt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3030179A DE3030179A1 (de) | 1980-08-06 | 1980-08-06 | Kraftfahrzeug-kennzeichen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3030179A DE3030179A1 (de) | 1980-08-06 | 1980-08-06 | Kraftfahrzeug-kennzeichen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3030179A1 true DE3030179A1 (de) | 1982-03-04 |
Family
ID=6109252
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3030179A Withdrawn DE3030179A1 (de) | 1980-08-06 | 1980-08-06 | Kraftfahrzeug-kennzeichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3030179A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0254191A1 (de) * | 1986-07-21 | 1988-01-27 | Hans-Dieter Schieren | Verfahren zur Diebstahlsicherung von Kraftfahrzeugen |
| WO1995019898A1 (de) * | 1994-01-19 | 1995-07-27 | Gnoyke, Horst | Glasscheibe mit codierung und verfahren zu ihrer herstellung |
| US5788796A (en) * | 1994-05-20 | 1998-08-04 | Minnesota Mining And Manufacturing | Decal assembly and method of making same |
| RU2138082C1 (ru) * | 1994-05-20 | 1999-09-20 | Миннесота Майнинг энд Мануфэкчуринг Компани | Блок декаля и способ его изготовления |
-
1980
- 1980-08-06 DE DE3030179A patent/DE3030179A1/de not_active Withdrawn
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0254191A1 (de) * | 1986-07-21 | 1988-01-27 | Hans-Dieter Schieren | Verfahren zur Diebstahlsicherung von Kraftfahrzeugen |
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| RU2138082C1 (ru) * | 1994-05-20 | 1999-09-20 | Миннесота Майнинг энд Мануфэкчуринг Компани | Блок декаля и способ его изготовления |
| US5961779A (en) * | 1994-05-20 | 1999-10-05 | Xyron, Inc. | Laminating and adhesive transfer apparatus |
| US6270612B1 (en) | 1994-05-20 | 2001-08-07 | Xyron, Inc. | Master processing apparatus and cartridge therefor |
| US6602376B1 (en) | 1994-05-20 | 2003-08-05 | Xyron Inc. | Master processing apparatus |
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|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |