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DE3030179A1 - Kraftfahrzeug-kennzeichen - Google Patents

Kraftfahrzeug-kennzeichen

Info

Publication number
DE3030179A1
DE3030179A1 DE3030179A DE3030179A DE3030179A1 DE 3030179 A1 DE3030179 A1 DE 3030179A1 DE 3030179 A DE3030179 A DE 3030179A DE 3030179 A DE3030179 A DE 3030179A DE 3030179 A1 DE3030179 A1 DE 3030179A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
license plate
vehicle license
same
plate according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3030179A
Other languages
English (en)
Inventor
Loek-Kit 1000 Berlin Lie
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LIE LOEK KIT
Original Assignee
LIE LOEK KIT
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LIE LOEK KIT filed Critical LIE LOEK KIT
Priority to DE3030179A priority Critical patent/DE3030179A1/de
Publication of DE3030179A1 publication Critical patent/DE3030179A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/10Registration, licensing, or like devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)

Description

3030179 PATENTANWALT DIPLtING. PAUL DIEHL
LIETZENBURGER STRASSE 53· 10OO BERUN 15-RUF (030) 88220 63/8822064
■k-
1.8.1980 D/rs
Loek Kit Lie
Bismarckstraße
1000 Berlin 12
Kraftfahrzeug-Kennzeiclien
Kxaftfahrzeu^-Kennz eichen
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen, das zusätzlich zu den üblichen polizeilich vorgeschriebenen Kraftfahrzeug-Kennzeichen Verwendung finden soll. Kraftfahrzeuge werden bisher bekanntlieh entsprechend der gesetzlichen Vorschrift durch Kennzeichenschilder, von denen eines auf der Vorder- und das andere auf der Eückseite des Kraftfahrzeuges befestigt ist, identifizierbar gemacht·
Nachteilig an diesem bekannten Kraftfahrzeug-Kennzeichen ist die Möglichkeit der verhältnismäßig einfachen Fälschung der Kennzeichenschilder, die ohne Schwierigkeiten ab- bzw. anmontiert werden können. Die Fahndung nach gestohlenen Kraftfahrzeugen wird dadurch wesentlich erschwert. Das Gleiche gilt für die Fahndung nach Verbrechern, die sich bei der Ausführung von Straftaten eines Kraftfahrzeuges mit gefälschten oder für das betreffende Kraftfahrzeug sieht bestimmten Nummernschildern bedienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen zu schaffen, bei dem das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges unveränderbar und fälschungssicher oder jedenfalls nicht ohne erkennbare Beschädigung veränderbarer Bestandteil des Kraftfahrzeuges ist·
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gelöst, das aus einem nach Art deutscher- Banknoten mit schwer fälschbarem Aufdruck versehenen Blatt besteht, auf dem die amtliche Zu-
lassungsnummer des Kraftfahrzeuges und eine oder mehrere weitere codierte Ingaben zu dem Kraftfahrzeug und dem Besitzer desselben gedruckt sind und das hinter wenigstens einer der Fensterscheiben des Kraftfahrzeuges so befestigt ist, daß es von außen gut lesbar und hinsichtlich.seiner Unversehrtheit und Fälschung überprüfbar sowie nicht ohne Beschädigung austauschbar ist*
Als weiteres Identitätskennzeichen kommen beispielsweise codierte Angaben über die Person des derzeitigen Fahrzeughalters sowie Fahrzeugdaten in Frage.
Die Befestigung dieses Kraftfahrzeug-Kennzeichens kann in der Weise geschehen, daß dasselbe glatt an die Innenseite der ausgewählten Fensterscheibe (es kommt jede beliebige der Fensterscheiben eines Kraftfahrzeuges für die Befestigung oder die dahinterliegendeAzfthängung oder Aufstellung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens in Frage) gelegt oder beispielsweise durch eine von der Rückseite aufgelegte, die Ränder des Kraftfahrzeug-Kennzeichens überragende durchsichtige Folie, deren überstehende Ränder mit der Fensterscheibe verklebt werden, lösungssicher befestigt wird.
Um die Fälschungssicherheit des Kraftfahrzeug-Kennzeichens noch zu erhöhen, kann es zweckmäßig sein, das Blatt zusätzlich mit einem oder mehreren Kennfäden nach Art deutscher Banknoten auszustattei und auch noch ein oder mehrere Wasserzeichen vorzusehen.
In Weiterbildung der Erfindung wird das Kraftfahrzeug-Kennzeichen zwischen zwei durchsichtigen Platten eingebettet, die ihrerseits durch eine Bandfassung fest miteinander verbunden sind. Auf diese Weise ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen allseitig eingekapselt, obwohl es von beiden Seiten deutlich sichtbar ist und auch vom Tageslicht durchleuchtet wird» bzw. mittels einer Taschenlampe durchleuchtet werden kann, um das Wasserzeichen und die weiteren Angaben zu überprüfen sowie den Aufdruck lesen zu können. Stattdessen kann das Kraftfahrzeug-Kennzeichen auch vollständig in eine Folie, die getaucht oder kaschiert ist, eingebettet werden.
Die Randfassung der so geschaffenen vollständigen Kapselung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens wird dann zweckmäßigerweise über ein Kugelgelenk mit einem Bolzen verbunden, dessen Fuß entweder mit einer der Fensterscheiben verklebt oder im. Fensterrahmenbereich mit der Karosse verschraubt ist. Es ist dies die übliche Befestigung des sog. Bückspiegels innerhalb des Kraftfahrzeuges. Der Ort der Anbringung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens innerhalb des Kraftfahrzeuges kann ganz den individuellen Verhältnissen angepaßt werden, oder durch polizeiliche Vorschriften festgelegt sein. So kann das Kraftfahrzeug-Kennzeichen im oberen Bereich des vorderen Fensters, ähnlich wie der erwähnte Bückspiegel befestigt werden. Es kann jedoch auch im Bereich der Unterkante des vorderen Fensters montiert werden.
Desgleichen bieten sich die seitlichen Fenster oder aber auch das Heckfenster für die Befestigung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens im Bereich eines der
seitlichen Sander derselben an« 5
Auch an Motorrädern läßt sich das erfingungsgemäß vorgesehene und gekapselte Kraftfahrzeug-Kennzeichen ohne Schwierigkeiten befestigen, indem beispielsweise die Randfassung auf einer ihrer Längs-IW Seiten mit dem Arm des Seitenspiegels des Motorrades fest verbunden wird.
Die Fälschungssicherheit des Kraftfahrzeug-Kennzeichens wird in Ausgestaltung der Erfindung dadurch erhöht, daß die auf demselben angegebenen Ziffern durch eine Ferforationsstempelung angebracht sind. Stattdessen kann man die Ziffern auch in Tollstrich mit lichtbeständiger Farbe aufbringen
Es ist zweckmäßig, das Blatt des erfindungsgemäß innerhalb des Kraftfahrzeuges sichtbar anzuordnenden Kraftfahrzeug-Kennzeichens in einer staatlichen Druckerei, in der beispielsweise auch Banknoten oder Personalausweise gedruckt werden (Bundes- ^ druckerei) im Sicherheitsdruck drucken zu lassen, um so die Gefahr, daß unbefugte Nachdrucke in den Verkehr gelangen, weitgehend zu beseitigen. Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen macht mithin Fälschungen desselben unmöglich. Jedes auf * der Straße abgestellte Kraftfahrzeug kann jetzt daraufhin überprüft werden, ob die Zulassungsnummer des Kraftfahrzeug-Kennzeichens mit derjenigen der
Nummernschilder übereinstimmt und ob dasselbe unversehrt ist·
Die Erkennbarkeit der auf dem Kraftfahrzeug-Kennzeichen aufgedruckten bzw. durch Perforationsstempel aufgebrachten Ziffern und Kennbuchstaben ist in jedem Falle gewährleistet. Da die Verkehrspolizei in zunehmendem Maße mit mobilen Computern ausgerüstet wird, die in einem Streifenwagen mitgeführt werden können, ist sogar die sofortige Eingabe der Daten eines erfindungsgemäß innerhalb des Kraftfahrzeuges aufgestellten, bzw. montierten Kraftfahrzeug-Kennzeichens in die zentrale EDV-Anlage möglich, um praktisch an Ort und Stelle die Eichtigkeit der Kraftfahrzeugangaben im Vergleich zu dem vorliegenden Fahrzeugtyp und dem daran befindlichen Kennzeichen nachprüfen zu können.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprachen angegeben.
Durch die Erfindung wird also ein zusätzliches Kraftfahrzeug-Kennzeichen geschaffen, das sich gegenüber dem bisher üblichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen durch eine absolute Fälschungssicherheit auszeichnet. Das erfindungsgemäße zweite Kraftfahrzeug-Kennzeichen kann zwar unter Umständen aus seiner Befestigung am Kraftfahrzeug bzw. dessen Karosse gelöst werden, auf keinen Fall ist es jedoch möglich, das Kennzeichen bzw. dessen Befestigungsmittel zu lösen, bzw. ohne erkennbare Beschädigungen desselben zu lösen.
JO-
Das erfindungsgemäB vorgesehene Kraftfahrzeug-Kennzeichen ist darüberhinaus auch bei sorgfältigster Fälscherarbeit stets als Fälschung erkennbar, wenn die codierten Angaben desselben verändert werden, um diese dem falschen Kraftfahrzeug-Kennzeichen eines beispielsweise gestohlenen Kraftfahrzeuges anzupassen. Es ist nämlich dem Fälscher in öeäem Falle absolut unmöglich, codierte Angaben zu erdenken, die tatsächlich in der zentralen Speicheranlage, in der die Daten sämtlicher im Verkehr befindlicher Kraftfahrzeuge erfaßt sind, und der individuellen Zuordnung des betreffenden Kraftfahrzeuges entsprechen. Selbst wenn eine optisch einwandfreie Fälschung gelingen sollte, so wird diese Fälschung durch Rückfrage bei der zentralen Datenspeicheranlage sofort als Fälschung erkannt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß selbst das Straßenpublikum, das nicht mit Fahndungsaufgaben betraut ist, dann, wenn ein bestimmtes Fahrzeug ait bestimmten Kennzeichen gesucht wird, auch, wenn das herkömmliche Kennzeichen des gesuchten Fahrzeuges zwischenzeitlich ausgetauscht worden sein sollte, in der Lage ist durch einfachen Vergleich zwischen dem herkömmlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen und dem erfindungsgemäßen festzustellen, daß hier eine Diskrepanz zwischen den beiden Kennzeichen vorliegt und eine Nachforschung veranlassen kann.
Darüberhinaus ist es jedoch sehr wesentlich, daß Autodiebe oder Verbrecher, die sich zur Durchführung ihrer (Daten eines gestohlenen Kraftfahr-
zeuges bedienen, in der ihnen zur Verfügung stehenden kurzen Zeit mit großer Sicherheit nicht in der Lage sein werden, das erfindungsgemäß vorgesehene zweite Kraftfahrzeug-Kennzeichen hinsichtlich des auf demselben zu erkennenden polizeilichen Zulassungs-Kennzeichens zu ändern, ohne daß diese Änderung erkennbar wird.
Sie Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungs· beispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Vorderansicht eines Kraftfahrzeuges mit an dessen Vorderscheibe befestigtem erfindungsgemäßem Kraftfahrzeug-
Kennzeichen,
Fig. 2 die gleiche Vorderansicht mit erfindüngsgemäßem nach Art eines Rückspiegels im oberen Bereich hinter dem Fenster befestigtem
Kraftf ahrζ eug-Kennz e ichen,
Fig. 3 die gleiche Vorderansicht wie Fig. 1 und 2, wobei sich (jetzt das Kraftfahrzeug-Kennzeichen im unteren, vom Betrachter aus ge
sehen, linken unteren Bereich der Frontscheibe befindet und an einem gelenkig damit verbundenen Fuß gekle.bt ist,
Fig. 4 die Ansicht der Heckscheibe eines im übrige ι
schematisch dargestellten Kraftfahrzeuges mit im unteren rechten Teil der Heckscheibe durch Verkleben befestigtem Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
Fig. 5 - 0r-
die Rückansicht des Kraftfahrzeuges gem.
Fig. 4, wobei das Kraftfahrzeug-Kennzeichen
nach Art des bereits erwähnten Bückspiegels
im rechten oberen Teil hinter der Heckschei-
5 scheibe geklebt ist,
10 Fig. 6 die gleiche insicht wie Fig. 5« jedoch mit
im unteren rechten Teil verschraubtem Kraft
fahrzeug-Kennzeichen,
Fig. 7 die insicht eines erfindungsgemäß zwischen
15 zwei durchsichtigen Platten und einer die
selben fest zusammenhaltenden Bandfassung
eingebetteten, schematisch dargestellten
Kraftfahrzeug-Kennzeichens,
20 Fig. 8 den Querschnitt durch die Kapselung eines
Kraftfahrzeug-Kennzeichens gem. Fig. 7,
Fig. 9 die Seitenansicht eines gekapselten Kraft
fahrzeug-Kennzeichens, das gelenkig mit
25 einem Fuß verbunden ist, der seinerseits
mit der Innenseite der Fensterscheibe ver
klebt ist,
S1Xg.10 die Insicht des Seitenspiegelhalters eines
JO Motorrades mit daran unlösbar fest verbun
denem Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
Fig.11 die teilweise Seitenansicht eines schematisch dargestellten Kraftfahrzeugausschnittes, an dessen rechtem Fondfenster links unten das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen befestigt ist,
Fig.12 die Seitenansicht eines gekapselten Kraftfahrzeug-Kennzeichens mit gelenkig daran befestigtem Bolzen und einem teilweise geschnitten dargestellten Verschraubungsfuß,
Fig.13 die Anordnung gem. Fig.12 in der Vorderansicht ,
Fig.14 ein Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäß vorgesehenes Kraftfahrzeug-Kennzeichen in der Vorderansicht,
Fig.15 die Vorderansicht eines etwas abgewandelten Ausführungsbeispieles eines Kraftfahr
zeug-Kennzeichens gem. Fig.
Fig.16 die Vorderansicht eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens, die eine weitere Abwandlung gem. desjenigen nach den Fig.14 und 15 präsentiert,
Fig.17 die Vorderansicht einer Abdeckfolie.für das Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
- te -
Fig.18 die Ansicht eines Befestigungsrahmens für die Abdeckfolie gem. Fig.17, der aus AIuiOlie, Stanniol und äimlicliem Material besteht und
Fig.19 die Rückansicht der Befestigungsanordnung, bestehend aus einer Abdeckfolie gem. Fig.17 und einem Befestigungsrahmen gem. Fig.18.
Gem. Fig. 1 ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 unmittelbar auf den rückwärtigen Teil der Frontscheibe 2 geklebt worden, und zwar zweckmäßig so, daß ein hier nicht dargestelltes Stück durchsichtiger Folie, das das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 allseitig überragt und auf dem überragenden Rand mit einem Spezialkleber beschichtet ist, mit diesem das Kraftfahrzeug-Kennzeichen allseitig überragenden Rand an die Frontscheibe 2 gedruckt wird.
Gem. Fig. 2 ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1, das in einer noch zu beschreibenden Weise allseitig gekapselt wird, nach Art eines Rückspiegels an der Karosserie 4 des nur ausschnittsweise dargestellten Kraftfahrzeuges befestigt.
In gleicher Weise ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichei 1 gem. Fig. 5 im unteren äußeren Bereich des Räume: hinter der Frontscheibe 2 einstellbar gelagert.
Sinngemäß erfolgt die Befestigung bzw. Lagerung de; Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 gem. den Fig. 4-6 im unteren rechten oder oberen rechten Bereich der Heckscheibe 5 des ausschnittsweise wiedergegebenen
Kraftfahrzeuges 6, wobei das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 gem. Pig. 4 auf die Heckscheibe 5 geklebt, gem. Fig. 5 mit einem fuß an die Heckscheibe 5 geklebt und gem. Fig. 6 mit der Karosse verschraubt ist. ·
Die Fig. 7-9 geben Einzelheiten der erfindungsgemäßen Kapselung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 und der Haltevorrichtung für dasselbe wieder.
-
Danach ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 zwischen den beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 eingeklemmt, die ihrerseits durch die umlaufende, beispielsweise aus Metall bestehende Eandeinfassung zusammengehalten werden.
Die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 bilden zusammen mit der Randeinfassung 9 eiae völlig geschlossene Kapsel für das zwischen den beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 befindliche Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1. Die Sandeinfassung 9 läßt sich ohne weiteres so schließen, daß ein Öffnen derselben ohne sichtbare Beschädigung unmöglich ist. Dies läßt sich durch Verschweißen erreichen.
Auch können die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 mit dem Kraftfahrzeug-Kennzeichen durch Tauchen oder Versiegeln (Heißsiegeln) oder Kaschieren aufgebrachte Folien ausgebildet sein.
Die Eandeinfassung 9 wird, zusammen mit den durchsichtigen Platten 7 und 8 gem. Fig. 9 an der Frontscheibe 2 eines im übrigen nicht dargestelltön Kraftfahrzeuges in der Weise befestigt, daß der
-limit der Randeinfassung 9 über das Kugelgelenk 10 verbundene Fuß 11 mittels eines Spezialklebers, der ein Ablösen des Fußes 11 von der Frontscheibe 2 ohne Beschädigung nicht gestattet, fest verbunden wird. Im übrigen spielt es für die Funktion des erfindungsgemäßen Identifizierungssystems keine Rolle, ob der Fuß 11 im oberen oder unteren oder seitlichen Bereich eines der Fenster des Kraftfahrzeuges angeklebt wird.
Gem. Fig. 10 läßt sich die Randeinfassung 9 mitsamt Inhalt auch an dem Arm 12 des Rückspiegels 13, der zu einem nicht dargestellten Motorrad gehört, mittels einer üblichen unlösbaren Verbindung befestigen. Da die Randeinfassung 9 ohne Schwierigkeiten so um die beiden durchsichtigen Platten 7 und 8 herumgelegt werden kann, daß ein wasserdichter Abschluß im Randbereich eintritt, besteht keine Gefahr, daß das gem. Fig*1O an dem Arm12 des Rückspiegels 13 befestigte Kraftfahrzeug-Kennzeichen durch Witterungseinflusse beschädigt wird
Fig. 11 zeigt ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1, da in dem unteren linken Eckbereich der Seitenf ensterscheibe 14 eines hier nur teilweise dargestellten Kraftfahrzeuges 6 eingeklebt und durch eine von hinten darübergelegte und ebenfalls mit der Seitenfensterscheibe 14 verklebte Folie abgedeckt ist.
In den Fig. 12 und 13 ist eine abgewandelte Befestigungsvorrichtung für das in Sandeinfassung
9 lind durchsichtigen Platten 7 und 8 gehaltene, nicht dargestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichen beispielhaft wiedergegeben. Danach ist an der Kugel des Kugelgelenkes 15 ein Bolzen 16 geeigneter Form und Länge befestigt, der in einen Fuß 17 übergeht, der nun nicht, wie in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 9 mit einer Fensterscheibe des Kraftfahrzeuges verklebt ist, sondern der zwei oder mehr Durchgangsbohrungen 18 enthält, durch die geeignete Schraubenbolzen gesteckt werden, um die gesamte Torrichtung mit der Karosse A im Bereich des Randes der Frontscheibe 2 ode der Heckscheibe 5 des Kraftfahrzeuges 6 zu verschraub en.
Nachdem nun die Befestigung und Kapselung eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 an Ausführungsbeispielen näher erläutert worden ist, wird nun der Aufbau und der Inhalt eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1, das sich für den angegebenen Zweck eignet, ge schildert.
Gem. Fig. 14 besteht das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 1 aus einem Blatt 19 aus fälschungssicherem Material mit entsprechendem Aufdruck, wie er sich zur Sicherung gegen Fälschungen der Identifizierungsangaben bei Banknoten deutscher Herkunft bewährt hat. Im linken Teil des Blattes 19 ist das Wasserzeichen 20 in das Blatt 19 eingejarbeitet und quer über das Blatt 19 erstreckt sich ein darin eingebetteter Kennfaden 21..Hinsichtlich des Wasserzeichens sei darauf hinge-
Λ2-
wiesen, daß dieses ähnlich dem Wasserzeichen
deutscher Banknoten ausgebildet sein, also beispielsweise aus einem Porträt in ausgeprägt plastischer Zeichnung bestehen soll. Die Fig. 14
stellt die einfachste Ausbildung eines Kraftfahrzeug-Kennzeichens 1 dar. Danach ist dem Hauptfeld des Blattes 19 lediglich das polizeiliche Kennzeichen des zugehörigen, hier nicht dargestellten Kraftfahrzeuges angegeben. Weiterhin ist auf das Wasserzeichen 20 das polizeiliche Kennzeichen in kleineren Lettern gedruckt. Auch dies erhöht die Fälschungssicherheit·
Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 22 gem. Fig. 15 ist ebenfalls mit diesem Wasserzeichenaufdruck versehen. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 22 weicht ix sofern von demjenigen gem. Fig. 14 ab, als die
Zulassungsnummer durch einen entsprechenden Perforationsstempel angebracht worden ist. Darüberhinaus sind codierte Angaben aufgedruckt, die eis mal die laufende Zählnummer der Druckerei, die
üblicherweise die Anzahl der hergestellten Drucke mittels einer mit der Bedruckmaschine verbundenes Zähl einrichtung zählt. Diese Zählnummer ist die oberste Zahlenreihe unterhalb des Perforationsstempels. Darunter befindet sich eine Buchstaben- und Ziffernzeile, deren erster Buchstabe D das
Land, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen worden ist, kennzeichnet. Danach folgt die Jahreszahl
der Herstellung des Kraftfahrzeuges. Der Buchstabe P gibt an, daß es sich bei dem zugelassenes Fahrzeug um einen Personenkraftwagen handelt.
Die darauffolgende Zahl 009179 gibt die Rangfolge der Herstellung des Kraftfahrzeuges innerhalb der in chronologischer Folge gezählten, insgesamt hergestellten Fahrzeuge wieder. Die Nummern D76, POO9I79 sind permanent, während sich die Nummer I2345678 und auch die Zulassungsnummer beliebig ändern kann.
Die untere Zeile ist, wie leicht erkennbar, der Name des Fahrzeughalters, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen wurde.
Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen 23 gem. Fig. 16 ist gegenüber den bisher geschilderten Ausführungsbeispielen mit einem erweiterten Informationsgehalt ^ ausgestattet. Neben der in diesem Falle mit fetten Lettern gedruckten polizeilichen Zulassungsnummer ist zunächst einmal, wie auch in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 16 die Zählungsnummer derjenigen Druckerei angegeben, die das Kraftfahrzeug-Kenn-
zeichen gedruckt hat.
Darunter folgt, wie auch in dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 15, die Angabe des Landes, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen ist, die Angabe des Bau-{jahres und die Rangfolge innerhalb sämtlicher zugelassener Fahrzeuge des Zulassungsjahres. Diese Zeile wird jedoch jetzt ergänzt durch den Buchstaben M der den Hersteller des Kraftfahrzeuges, in diesem Falle den Anfangsbuchstaben der Fa. Mercedes-Benz, charakterisiert. Die darauffolgende Zahl 03642 ist die Nummer der Bangfolge des betreffenden Mercedes-Bens-Kraftfahrzeuges innerhalb sämtlicher in diesen Baujahr 1976 hergestellten Kraftfahrzeuge von der Firma Mercedes-Benz.
In der darunter befindlichen Zeile "MERCEDES 350 SLC 1976" ist der Fahrzeugtyp mit Baujahr-angegeben Die darunter befindliche Zeile enthält die Lackfarbe des betreffenden Fahrzeuges. Veränderliche Daten sind an diesem Kraftfahrzeug-Kennzeichen lediglich die Summern 1234-5679, Β-ΣΪ 0086 und das Geburtsdatum 231222 des Besitzers des Kraftfahrzeuges. Die unterste Zeile schließlich betrifft die persönliche ι Daten des Kraftfahrzeug-Inhabers, wobei der Buehstäbe D die Staatszugehörigkeit des Kraftfahrzeug-Inhabers und die darauffolgenden Ziffern das Geburtsdatum des Betreffenden wiedergeben« Schließlich besagt der Buchstabe K, daß der Fahrzeuginhaber männlichen GesehlechtsCmaskulin) ist, wobei dessen Geburt die 20178-igste Geburt unter sämtlich ■ en Geburten des Jahres 1922 ist.
Die Fig. 17 - 19 geben ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine die Fälschungssicherheit des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Kennzeichens erhöhende
Befestigungseinrichtung desselben an der Innenseite einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges wieder.Danach besteht diese Befestigungseinrichtung zunächst aus der transparenten Folie 24, die nicht klebend ist und in ihrem Randbereich die kreis- ^ föraigen Ausnehmungen 25 enthält. Breite und Höhe dieser Folie 24 sind so bemessen, daß das hier nicht dargestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichen in der Fläche, die durch die Ausnehmungen 25, die, wie aus Fig. I? ersichtlich, mit geringen Abstän-
* den aufeinanderfolgend sich über den gesamten Eandbereich der transparenten Folie 24 erstrecken, umrahmt ist, Platz findet.
Daneben ist gem. Fig. 18 eine rahmenförmig zugeschnittene Metallfolie 26, zweckmäßig aus AIuminium oder Stanniol, vorgesehen.
Diese Metallfolie 26 ist auf beiden Seiten mit dem Staatsnamen "Bundesrepublik Deutschland" bedruckt und auch diese Maßnahme dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit, denn jede Beschädigung bleib ein für allemal sichtbar, weil es nicht möglich ist, den einmal zerstörten Aufdruck so genau zu reproduzieren, daß dies unbemerkt bleibt.
Wie^i1Xg. 19 erkennen läßt, wird das nicht dargestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichen mit den beiden vorstehend erwähnten bereits fest und unlösbar miteinander vereinigten, Befestigungselementen 24 und 26 folgendermaßen an der Innenseite einer beliebigen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges befestigt: Zunächst; wird das Kraftfahrzeug-Kennzeichen provisorisch an der Innenseite der Fensterscheibe fixiert. Danach wird die Metallfolie 26 vollständig mit einem unlösbaren Spezialkleber beschichtet und die Kombination aus Folie 24· sowie Metallfolie 26 so über das Kraftfahrzeug-Kennzeichen gelegt, daß der klebende Band, den die Metallfolie 26 jetzt bildet, vollständig an die Fensterscheibe gedruckt werden kann. Man kann stattdessen auch den unlösbaren Spezialkleber von der Seite der Folie 24 her durch die Ausnehmungen 25 auf die dann frei liegenden Abschnitte der Metallfolie 26 aufbringen und dann die Kombination aus Folie 24 und Metallfolie 26 in der beschriebenen Weise über das Kraftfahrzeug-Kennzeichen legen und mit ihrem Hand an der Innenseite der
52·
- 16 Fensterscheibe festkleben.
Zweck dieser Maßnahme ist es, ein unbefugtes Ablösen des auf diese Weise befestigten Kraftfahrzeug-Kennzeichens in jedem Falle erkennbar zu machen. Versucht nämlich jemand, die miteinander verbundenen Folien 24 und 26 von der Fensterscheibe abzulösen, so reißt die Metallfolie 26, die aus sehr dünn ausgewalztem Material besteht, unweigerlieh im Bereich der kreisförmigen Ausnehmungen ein und die in diesem Bereich befindlichen Teile der Metallfolie 26 bleiben an der Fensterscheibe kleben. Der abgelöste Teil der miteinander verbundenen Folien 24 und 25 weist dagegen völlig offene Ausnehmungen 25 auf.
Sollte versucht werden, das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichen unter Verzicht auf die Unversehrtheit des sich dem Kraftfahrzeuginsassen bietenden Anblickes der Befestigungseinrichtung dennoch auszutauschen, um beispielsweise nach dem Ablösen der Folien 24 und 26 das Kraftfahrzeug-Kennzeichen auszuwechseln und jetzt die Befestigung durch Überkleben des Randbereiches,- in dem sich die Ausnehmungen 25 befinden, mittels eines üblichen Klebestreifens vorzunehmen, so ist diese Fälschung von außen her sehr leicht zu erkennen; denn es sind jetzt nicht mehr, wie im ordnungsgemäßen Zustand, von der Außenseite her, Bruchteile des Aufdruckes "Bundesrepublik Deutschland" in unregelmäßigen Folgen zu erkennen. Ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen, das mit gem. den Fig.-17 - 19 an der Innenseite eines Fahrzeugfensters befestigt
♦Befestigungsvorrichtungen
worden ist und das von kreisförmigen Ausnehmungen 25 umgeben ist, die sämtlich, keinen teilweisen Aufdruck erkennen lassen, ist auf jeden Pail gefälscht.
/ ι 1" f i
Patentanwalt
• st-
liste der Zeichnuiigspositionen;
1 Kraftfahrzeug-Kennzeichen
2 Pron.tsch.eibe
3 Kickspiegel 4- Karosse
5 Heckscheibe
6 Kraftfahrzeug
7 Durchsichtige Platte
8 η η
9 Bandfassung
10 Kugelgelenk
11 Fuß
12 Am
13 Kickspiegel
14 Seitenfensterscheibe
15 Kugelgelenk
16 Bolzen
17 Fuß
18 Durchgangsbohrungen
19 Blatt
20 Wasserzeichen
21 Kennfaden
22 Eraftfahrzeug-Kennzeichen
23 dito
24- transparente Folie
25 Ausnehmungen
26 Metallfolie
Leerseite

Claims (8)

Ansprüche :
1. Kraftfahrzeug-Kennzeichen, gekennzeichnet durch ein nach Art deutscher Banknoten mit schwer fälschbarem Aufdruck versehenes Blatt (19), auf dem die amtliche Zulassungsnummer des Kraftfahrzeuges und eine oder mehrere weitere codierte Angaben zu dem Kraftfahrzeug und dem Besitzer desselben gedruckt sind und das hinter wenigstens einer
der Fensterscheiben (2,5,14) des Kraftfahrzeuges (6)so befestigt ist, daß es von außen gut lesbar und hinsichtlich seiner Unversehrtheit und Fälschung überprüfbar sowie nicht ohne Be-Schädigung austauschbar ist.
2. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22,25) zusätzlich mit einem oder / mehreren Kennfäden (21) nach Art der Banknoten und/oder mit Wasserzeichen (20) ausgestattet ist·
3· Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22,23) zwischen zwei durchsichtigen Platten (7,8) eingebettet ist, die ihrerseits durch eine Randfassung (9) fest miteinander verbunden sind.
30
4. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß
dasselbe (1,22,23) beiderseits in. an sich bekannter Weise in Folie, die durch Tauchen oder Kaschieren nicht mehr ablösbar aufgebracht ist, eingeschlossen ist, so daß jeder Fälschungsversuch zu irreparablen Schäden führt.
5...Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Eandfassung (9) über ein Kugelgelenk (10,15) mit einem Bolzen (16) verbunden ist, dessen Fuß (11, 17) entweder mit einer der Fensterscheiben (2,5) verklebt oder im Fensterrahmenbereich der Karosse (4) des Kraftfahrzeugs (6) verschraubt ist·
6. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eandfassung (9) auf einer ihrer Längsseiten mit dem Arm (12) des Rückspiegels (13) von Motorrädern fest verbunden ist.
7· Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6 dadurch g e k e η η ζ e i et n e t , daß die auf demselben (1,22,23) angegebenen Ziffern durch eine Perf orationsstempelung angebracht sind.
8. Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach Anspruch 1-5» dadurch gekennzeichnet , daß die auf demselben (1,22,23) angegebenen Ziffern in Toll strich mit lichtbeständigen Farben aufgebracht sind.
Kraftfahrzeug-Kennzeichen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7 , dadurch gekennzeichnet , daß dasselbe (1,22 23) unmittelbar auf die Rückseite einer Fensterscheibe des Kraftfahrzeuges (6) gelegt und durch eine Kombinationaus einer im Bandbereich mit Ausnehmungen (25) versehenen Folie (24) sowie einer diesen Randbereich vollständig bedeckenden, unlösbar mit der Folie (24) verbundenen Metallfolie(26), die entweder vollständig oder nur an den durch die Ausnehmungen (2$) hindurch zugänglichen Stellen mit einem unlösbaren Spezialkleber bestrichen wurde, an den Fensterscheiben (2, 5,14) befestigt ist.
DE3030179A 1980-08-06 1980-08-06 Kraftfahrzeug-kennzeichen Withdrawn DE3030179A1 (de)

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DE3030179A DE3030179A1 (de) 1980-08-06 1980-08-06 Kraftfahrzeug-kennzeichen

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DE3030179A DE3030179A1 (de) 1980-08-06 1980-08-06 Kraftfahrzeug-kennzeichen

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Publication Number Publication Date
DE3030179A1 true DE3030179A1 (de) 1982-03-04

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ID=6109252

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE3030179A Withdrawn DE3030179A1 (de) 1980-08-06 1980-08-06 Kraftfahrzeug-kennzeichen

Country Status (1)

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DE (1) DE3030179A1 (de)

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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