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Die
Erfindung betrifft eine Identifizierungsvorrichtung für ein Fahrrad
und dergleichen, umfassend ein Gehäuse mit darin einem Abzeichen
oder einem Transponder mit einem Sende- und Empfangsteil.
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Eine
derartige Identifizierungsvorrichtung ist aus der niederländischen
Patentschrift 91-01758 bekannt. Dieses Dokument zeigt eine Identifizierungsvorrichtung,
die um ein Rahmenrohr eines Fahrradrahmens angeordnet sein kann
und zwei Teile umfasst. Nach dem Anordnen um das Rohr bilden die zwei
Teile ein hohles Gehäuse,
das um das Rohr verläuft
und in dem die Elektronik des Transponders gelegen ist. Der Hohlraum
ist mit einer selbsthärtenden Formmasse
gefüllt,
so dass das Gehäuse
nach dem Härten
der Formmasse nur auf destruktive Weise entfernt werden kann, wodurch
der Transponder beschädigt
wird und durch ein Sende-/Empfangsteil nicht
identifiziert werden kann, das zu diesem Zweck geeignet ist. Ein
Kontroll- und Durchgangssystem z. B. eines unbewachten Fahrradschuppens
verweigert dann den Durchgang zu dem Fahrrad. Ein Durchgang zu dem
Fahrrad wird daher nur mit Identifikationsvorrichtung gewährt, wenn
sich auch der Eigentümer
identifiziert. Ein derartiges Sicherheitssystem ist aus der niederländischen
Patentschrift 91-00212 bekannt.
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Ein
Nachteil der bekannten Identifizierungsvorrichtung ist, dass diese
Vorrichtung nicht vom Eigentümer
selbst auf einfache Weise am Fahrrad angeordnet werden kann. Ein
weiterer Nachteil ist, dass die bekannte Identifizierungsvorrichtung
herausragt, da sie um ein Rohr des Fahrradrahmens angeordnet ist,
weswegen die Möglichkeit
von Beschädigungen infolge
externer Faktoren wie Vandalismus und Beschädigungen aufgrund von Unfällen nicht
unerheblich ist. Der Transponder kann auf diese Weise ebenfalls
beschädigt
werden.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Identifizierungsvorrichtung
für ein
Fahrrad und dergleichen bereitzustellen, das einfach ist und auf
einfache Weise angeordnet werden kann und an einem Fahrrad und dergleichen
mit geringer Beschädigungsmöglichkeit
genutzt werden kann.
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Gemäß der Erfindung
ist zumindest eine dieser Aufgaben mit einer Identifizierungsvorrichtung nach
Anspruch 1 gelöst.
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Aufgrund
dieser Gestaltung ist die Identifizierungsvorrichtung gemäß der Erfindung
nach dem Anordnen zumindest teilweise von dem Fahrrad umgeben, weswegen
die Beschädigungsmöglichkeit
gering ist. Auf diese Weise ist die Identifizierungsvorrichtung
außerdem
nicht so leicht zugänglich,
wodurch es schwieriger ist, die Identifizierungsvorrichtung auf
eine destruktive Weise von dem Fahrrad zu entfernen.
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Die
Identifizierungsvorrichtung zum Identifizieren eines Objekts, in
dem eine Öffnung
oder ein Loch vorhanden ist, kann auf diese Weise auch zum Identifizieren
anderer Objekte als Fahrrädern
und Fahrzeugen genutzt werden. Dabei kann man an Verbrauchsgüter denken,
die vor Diebstahl geschützt werden
müssen.
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Die
Identifizierungsvorrichtung zum Identifizieren eines Fahrzeugs,
bei dem das Gehäuse
derartig gestaltet ist, dass das Gehäuse unabnehmbar in einer Öffnung oder
einem Loch angeordnet wird, die bzw. das in einem Bauteil des Fahrzeugs,
z. B. eines Autos, angeordnet ist, kann beispielsweise in einem Bodenblech
angeordnet und für
eine unbewachte Garage genutzt werden. Das Fahrzeug kann auch ein
Einkaufswagen sein, bei dem die Identifizierungsvorrichtung in einer Öffnung des
Rahmens oder des Drahtgeflechts des Aufnahmeraums angeordnet werden
kann, z. B. um zu warnen, wenn der Einkaufswagen zu weit vom Geschäft entfernt
wird.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform kann
das Gehäuse
in der Öffnung
zwischen zwei Rahmenrohren des Fahrrads und dergleichen angeordnet
werden, so dass die Rahmenrohre eine feste Halterung des Gehäuses bieten
können.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
derartig gestaltet, dass das Gehäuse
in der Öffnung
zwischen den zwei Rahmenrohren einer Hinterradgabel des Fahrrads
und dergleichen angeordnet werden kann. Die Öffnung zwischen den Rahmenrohren
der Hinterradgabel bietet einen geeigneten Platz, um die Identifizierungsvorrichtung
verhältnismäßig unauffällig aufzunehmen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform kann
das Gehäuse
in der Öffnung
zwischen den zwei Rahmenrohren der horizontalen Hinterradgabel des Fahrrads
und dergleichen direkt hinter dem Tretkurbelachsengehäuse angeordnet
werden. Durch Anordnen der Identifizierungsvorrichtung an diesem Platz
ist es nahe der Bodenfläche
gelegen, d. h. dem Boden, in dem das Sende-/Empfangsteil gelegen
ist.
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Vorzugsweise
ist der Transponder so in dem Gehäuse aufgenommen, dass das Sende-
und Empfangsteil nach Anordnung hauptsächlich unter den Rahmenrohren
herausragt. Auf diese Weise kann die Identifizierungsvorrichtung
gut durch eine Detektionsvorrichtung erkannt werden, die in oder
auf der Straßenfläche angeordnet
ist. Dadurch wird das Signal, das an die Identifizierungsvorrichtung
gesendet und danach zurück
an den Transponder gesendet wird, so wenig wie möglich durch die Metallrahmenrohre
gestört.
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Vorzugsweise
ist der Transponder so in dem Gehäuse aufgenommen, dass es irreparabel
beschädigt
wird, wenn das Gehäuse
auf eine destruktive Weise von dem Fahrrad und dergleichen entfernt wird.
Deshalb kann der Transponder nicht mehr für andere (gestohlene) Fahrräder benutzt
werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform umfasst
das Gehäuse
zwei Teile, die unabnehmbar aneinander befestigt werden können. Ein
Eigentümer eines
Fahrrads kann daher das Gehäuse
leicht selbst an seinem Fahrrad anordnen.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
aus Kunststoff, wie Polycarbonat, hergestellt, der einen hohen Härtegrad
und hohe Bruchfestigkeit aufweist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
in dem einen Teil eine Aussparung vorhanden, worin der Transponder
angeordnet werden kann, und in dem anderen Teil eine Aussparung
vorhanden, worin das eine Teil, mit dem Transponder versehen, zumindest
teilweise aufgenommen werden kann. Aufgrund dieser Bauweise kann
der Transponder auf eine zuverlässige
Weise in dem Gehäuse
aufgenommen sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
können
beide Teile durch eine Leimverbindung aneinander befestigt werden.
Auf diese Weise kann die Identifizierungsvorrichtung auf einfache
Weise und ohne Kraft aufwenden zu müssen an dem Fahrrad angeordnet werden.
Unvorteilhaft ist, dass das Leimen eine gewisse Geschicklichkeit
erfordert.
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Vorzugsweise
können
beide Teile durch eine Schnappverbindung aneinander befestigt werden. Der
Fahrradeigentümer
muss dann keine zusätzlichen
Mittel benutzen, um die Identifizierungsvorrichtung an seinem Fahrrad
zu sichern.
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In
diesem Fall ist das eine Teil vorzugsweise mit einer Anzahl von
Hakenmitteln versehen, die an Rillenmittel in der Aussparung des
anderen Teils gehakt werden können.
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Auf
diese Weise kann die Identifizierungsvorrichtung an verschiedenen
Abschnitten um die Rahmenrohre geschnappt werden, wobei die Rohre
bei verschiedenen Fahrrädern
unterschiedliche Stärken aufweisen
können.
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Vorzugsweise
ist der Transponder unentfernbar in dem Gehäuse aufgenommen, nachdem er
in dem einen Teil aufgenommen ist und das eine Teil in dem anderen
Teil befestigt ist. Der Transponder ist dann von außen nicht
erreichbar und nur durch Zerstören
des Gehäuses
zugänglich.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
derartig gestaltet, dass es in verschiedenen Öffnungen vom Fahrrad und dergleichen
angeordnet werden kann, wenn nötig
mit Hilfe von Füllstücken oder
Abdichtungsringen. Auf diese Weise kann die Identifizierungsvorrichtung
außerdem
an verschiedenen Fahrradarten angeordnet werden.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
wie in Anspruch 11 beschrieben gestaltet.
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Im
Folgenden wird die Erfindung auf Grundlage der beiliegenden Zeichnungen
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine beispielhafte Ausführungsform der
Geometrie der Identifizierungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
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2 eine Identifizierungsvorrichtung
gemäß 1, die in der Öffnung der
horizontalen Hinterradgabel eines Fahrrads hinter dem Tretkurbelachsengehäuse angeordnet
ist;
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3 eine Draufsicht von 2;
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4 die Identifizierungsvorrichtung
von 1, die in einem
Loch eines beliebigen Objekts angeordnet ist;
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5 eine andere beispielhafte
Ausführungsform
der Identifizierungsvorrichtung gemäß der Erfindung.
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In 1 ist eine mögliche Geometrie
des Befestigungsbauerweiterungsgehäuses schematisch gezeigt. Das
Gehäuse
ist hier aus zwei Kunststoffteilen 1 und 2 gebaut,
die beide eine runde Aussparung aufweisen. Die Aussparung 3 des
Kunststoffteils 1 kann mit einem Transponder versehen werden,
und in die Aussparung 4 von Kunststoffteil 2 kann
Kunststoffteil 1 geschoben werden.
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Die
Aussparungen 3 und 4 halten derartige Abmessungen
ein, dass verschiedene Transponderarten in diesem Raum angeordnet
werden können, da
das Gehäuse
außerdem
als sekundäres
Gehäuse für andere
Transponderverwendungen benutzt werden sollte.
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In 2 ist schematisch gezeigt,
wie die Kunststoffteile 1 und 2, die ineinander
geschoben sind, zwischen den Rahmenrohren eines Fahrrads gelegen
sind. Durch Versehen des Transponders 5 mit einer weichen
Hülle mit
einer variablen Stärke können verschiedene
Transponderarten innerhalb der Normgrößenaussparung 3 in
den Kunststoffteilen 1 und 2 angeordnet werden.
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In 3 ist in einer Draufsicht,
d. h. einer Ansicht aus einer Position auf einer Längsachse
des Rahmenrohrs, eine mögliche
Positionierung innerhalb der Öffnung 6 zwischen
zwei Rahmenrohren 7 und 8 gezeigt. Mit der Bezeichnung „Öffnung 6" ist der Abschnitt
gemeint, wo für
einen Befestigungsbau Platz vorhanden ist, die Drehung des Hinterrades 9 durch
die Anordnung des Baus jedoch nicht behindert wird.
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Der
Befestigungsort des Systems in der Öffnung 6 ist durch
die Tatsache definiert, dass hier am Rahmen des Fahrrads eine Befestigungsmöglichkeit nahe
der Bodenfläche
besteht. Mit der Bodenfläche ist
die Oberfläche
gemeint, auf der das Fahrrad fährt, was
für die
Erkennungsdistanz des Sende- und Empfangsteil von Bedeutung ist.
Aufgrund des Vorhandenseins von Metallrahmenrohr 7 und 8 auf
beiden Seiten des Transponders 5 bietet der Befestigungsort mehr
Schutz gegen externe Einflüsse
wie Vandalismus und Beschädigungen
durch Unfälle.
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Der
Ausgangspunkt bei der Gestaltung des sekundären Befestigungsbauerweiterungsgehäuses ist
das Prinzip, dass der Eigentümer
des Fahrrads imstande sein sollte, das System auf einfache Weise selbst
am Fahrrad anzuordnen. Zu diesem Zweck wird das erste Kunststoffteil 1,
in dem vorher der Transponder 5 angeordnet wurde, von oben
durch die Öffnung 6 gedrückt, wonach
das Kunststoffteil 2 von unten über das Kunststoffteil 1 geschoben
wird, das dort hindurch verläuft.
Beide Kunststoffteile werden durch eine so genannte Schnappverbindung oder
durch eine Leimverbindung aneinander befestigt.
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4 zeigt eine andere Gebrauchsform,
bei der die Identifizierungsvorrichtung an einem anderen Objekt
angeordnet ist, das identifiziert werden soll. Mittels Bohrens eines
Lochs mit dem gewünschten Durchmesser
in das Erzeugnis, das identifiziert werden soll, kann der Befestigungsbau
an zahlreichen anderen Erzeugnissen mit Hilfe von sogenannten Passstücken 10 befestigt
werden.
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5 zeigt eine andere Ausführungsform des
Gehäuses
der Identifizierungsvorrichtung, das ein Oberteil 11 mit
einem Vorsprung 12, in dem der Transponder 5 zum
größeren Teil
in der Bohrung 13 aufgenommen werden kann, und ein Unterteil 14 umfasst,
in dem der Vorsprung 12 des Oberteils 11 zum größeren Teil
in der Aussparung 15 aufgenommen werden kann.
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Durch
Einfügen
des Oberteils 11 durch einen Aufnahmeraum eines Fahrrads
oder ein Loch in einem Objekt und unabnehmbares Anordnen des Unterteils 14 ragt
der Transponder 5 zum großen Teil unter dem Aufnahmeraum
oder Loch heraus und ist sehr gut erkennbar. Beide Teile 11, 14 können durch Leimen
aneinander befestigt werden. Es ist außerdem möglich, den Vorsprung 12 und
die Aussparung 15 mit Hakenmitteln (nicht gezeigt) zu versehen,
die, wenn sie ineinandergeschoben werden, eines hinter dem anderen
einhaken, um beide Teile unabnehmbar aneinander zu befestigen.