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DE102016001128A1 - Stuhltransportvorrichtung - Google Patents

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DE102016001128A1
DE102016001128A1 DE102016001128.9A DE102016001128A DE102016001128A1 DE 102016001128 A1 DE102016001128 A1 DE 102016001128A1 DE 102016001128 A DE102016001128 A DE 102016001128A DE 102016001128 A1 DE102016001128 A1 DE 102016001128A1
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Abstract

Stuhltransportvorrichtung mit Lenkrollen (5) zum Transportieren und oder Aufbewahren von Stühlen, die gestapelt übereinander auf der Stuhltransportvorrichtung (1) stehen und damit an die Stelle transportiert werden wo sie benötigt werden ohne, dass man sie mit einem weiteren Hilfsmittel unterfahren und anheben muss dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (1) dreieckig oder derart konisch ausgebildet ist und mindestens an einer Seite derartig geöffnet ist, dass die einzelnen nicht beladenen Stuhltransportvorrichtungen ineinander geschoben werden können, dass ein Teilbereich der hinteren Stuhltransportvorrichtung in die vordere Stuhltransportvorrichtung hineinragt und die Gesamtlänge der Stuhltransportvorrichtungen im eingeschobenen Zustand kleiner ist, als die Summe der addierten Längen der einzelnen Stuhltransportvorrichtungen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Stuhltransportvorrichtung mit Lenkrollen zum Transportieren und oder Aufbewahren von Stühlen, die gestapelt übereinander auf der Stuhltransportvorrichtung stehen und damit an die Stelle transportiert werden wo sie benötigt werden ohne, dass man sie mit einem weiteren Hilfsmittel unterfahren und oder anheben muss.
  • In Gemeindehäusern, Veranstaltungshallen, Schulen, öffentlichen Gebäuden usw. werden große Mengen von Stühlen aufbewahrt. Um Platz zu sparen werden die Stühle deshalb in Stapeln gelagert und bei Gebrauch mit sogenannten Stuhlkarren unterfahren, anschließend durch Kippen vom Boden abgehoben und an dem Ort wieder abgestellt, an dem sie gebraucht werden. Der Aufsteller nimmt einen Stuhl nach dem anderen vom Stapel und bringt diesen an seinen Platz. Bei dieser Art der Lagerung und Aufstellungsweise ergeben sich mehrere Nachteile. Ein gravierender Nachteil besteht darin, dass der Stuhlstapel gekippt und in der Balance gehalten werden muss. Oft wird der Stapel so hoch aufgebaut, dass einer zierlichen Person die Aufgabe nicht zugemutet werden darf. Zusätzlich lastet das gesamte Gewicht aller darüber gestapelter Stühle auf den Füßen des untersten Stuhles. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Stuhlbeine, insbesondere Hölzerne, derart beansprucht werden, dass sie sich in ihrer Befestigung lockern im schlimmsten Fall sogar brechen, weil es öfters vorkommt, dass der Stapel schnell mal kurz ohne Stuhlkarre zur Seite geschoben wird. Bei Metallfüßen ist ein Verdrehen bzw. Verbiegen der Füße oft die Folge. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass beim Aufstellen der Stühle, der stehende Stapel immer wieder angelaufen werden muss und deshalb die Laufwege immer länger werden außer, der Aufsteller fährt den Stapel immer wieder mit seiner Stuhlkarre näher an den Platz heran wo der Stuhl stehen soll, was einen zusätzlichen Zeitaufwand bedeuten würde. Zum Stand der Technik gibt es auch sogenannte Transportroller oder auch Transportwägen, auf denen der ein oder mehrere Stapel stehen. Die haben den Vorteil, dass der Stapel vom Aufsteller mitgezogen werden kann ohne, dass der Stapel gekippt werden muss, allerdings denselben Nachteil wie zuvor beschrieben aufweist, dass der unterste Stuhl mit seinen Füßen das gesamte Gewicht der über ihn aufgestapelten Stühle tragen muss. Ein weiterer Nachteil besteht bei allen vorstehenden erläuterten Varianten, dass der Stapel nur aus einer geringen Menge Stühle bestehen kann, weil der Stapel ab einer bestimmten Anzahl von Stühlen seinen Schwerpunkt verlagert und dadurch ins Kippen gerät und umfällt und oder das Gewicht auf die Füße des untersten Stuhl zu groß wird. In großen Veranstaltungshallen wird eine große Menge an Stühle benötigt was wiederum bedeutet, dass es viele Stapel gibt und zugleich auch viele Transportroller oder Transportwägen die im Lager untergebracht werden müssen, wenn die Stühle im Saal aufgestellt sind. Dabei wirkt sich nachteilig aus, dass die nicht beladenen Transportroller ebenfalls viel Platz benötigen, der meist aber dann für zusätzliches Equipment der Veranstaltung benötigt wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Stühle im Stapel höher aufbauen zu können dadurch platzsparender aufzubewahren und darüber hinaus beim Aufstellen noch ein schonenderer Umgang der Sitzmöbeln zu erreichen. Weiter soll eine Zeitersparnis beim Aufstellen und Einlagern der Stühle bewirkt werden. Zusätzlich sollen nicht beladene Stuhltransportvorrichtungen platzsparender aufbewahrt werden.
  • Dies wird dadurch erreicht, dass sich nicht beladene Stuhltransportvorrichtungen ineinander schieben lassen und somit bei der Aufbewahrung eine kleinere Lagerfläche benötigen. Durch ein Abstützelement an der Stuhltransportvorrichtung können Stühle höher gestapelt werden bevor sie in eine unstabile Kipplage geraten, dabei verringert sich die Anzahl der Stapel und das Lager kann kleiner gehalten werden. Eine weitere erfinderische Höhe ist von großem Vorteil wenn die Stuhltransportvorrichtung so konzipiert wird, dass der unterste Stuhl im Stapel nicht auf den Füßen steht, um die große Belastung der Stuhlbeine zu verringern bzw. abzubauen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Stuhltransportvorrichtung bei dem der unterste Stuhl auf den Füssen stehen muss. Die gestrichelten Linien (A) deuten Stuhlfüße des untersten Stuhles an.
  • 2 eine Stuhltransportvorrichtung bei dem der unterste Stuhl nicht auf den Füssen steht, sondern z. B. mit der Unterseite der Sitzfläche auf dem Auflageelement (3) aufliegt. Die gestrichelten Linien (B) deuten ein Stuhl ohne Lehne an.
  • 3 ein auf dem bodenstehender Stuhlstapel mit 5 Stühlen. Je höher der Stapel beladen wird, desto weiter verschiebt sich der Schwerpunkt des Stapels nach Vorne.
  • 4 eine Stuhltransportvorrichtung mit einem Abstützelement (8) für Stapel bei dem der unterste Stuhl auf den Füssen stehen muss.
  • 5 eine Seitenansicht einer Stuhltransportvorrichtung mit sechs Stühlen (10) wobei vom untersten Stuhl nur ein Stuhlbein eingezeichnet ist und alle anderen Stuhlbeine weggelassen wurden. Der oberste Stuhl wird durch das Abstützelement (8) abgestützt.
  • 6 eine Stuhltransportvorrichtung mit einem Grundelement (1), das gleichzeitig als Auflageelement (3) dient und zusätzlich noch geneigt angeordnet ist. Die gestrichelten Linien sollen drei Stühle darstellen.
  • 7 eine Stuhltransportvorrichtung bei der das Grundelement (1) gleichzeitig als Auflageelement (3) dient.
  • Alle Figuren sind Skizzenhaft gezeichnet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Grundelement
    2
    Standelement
    3
    Auflageelement
    4
    Fußvertiefung
    5
    Lenkrollen (360° schwenkbar)
    6
    Halteelement
    7
    Aufbaustütze
    8
    Abstützelement
    9
    Fußumrandung
    10
    Stühle
    11
    Rollenfuß (Metallrohre mit angebrachten Rollen)
    A
    gestrichelte Stuhlfüße
    B
    gestrichelter Stuhl ohne Lehne
    C
    gestrichelter Stuhl
    D
    gestrichelter Handgriff der zugleich auch als Versteifung dient
  • Die Stuhltransportvorrichtung in 1 besteht aus einem Grundelement (1) an dem mindestens drei Rollen (5) auf der Unterseite, dem Fußboden zugewandte Seite, angeordnet sind, wobei mindestens eine Rolle um 360° schwenkbar ist. Vorzugsweise ist eine Feststellbremse und oder eine Lenkblockiereinrichtung vorgesehen. Das Grundelement (1) weist eine konische oder dreieckige Form auf, damit nicht beladene Stuhltransportvorrichtungen ineinander geschoben werden können. Die hintere Stuhltransportvorrichtung wird mit der vorderen schmalen Seite in die vordere Stuhltransportvorrichtung an ihrer breiteren offenen Seite eingeschoben bis i. d. R., die hintere Stuhltransportvorrichtung mit den Außenseiten des Grundelements (1) an den Innenseiten des Grundelements (1) ihrer vorderen Stuhltransportvorrichtung anliegt. Da die Füße (A) eines Stuhles breiter beabstandet sind als die vordere schmale Seite der Stuhltransportvorrichtung breit ist, muss die Stuhltransportvorrichtung in 1 eine Standfläche für mindestens zwei Stuhlfüße aufweisen. Dies wird dadurch erreicht, dass mindestens ein Standelement (2) an dem Grundelement (1) angeordnet ist. Es kann so ausgebildet sein, dass es am Grundelement (1) verschiebbar, insbesondere durch Langlöcher, angeordnet ist. Der erste unterste Stuhl, (in der 1 sind die Füße A nur gestrichelt dargestellt), wird mit zwei Füßen auf das Standelement (2) und mit zwei Füßen auf das Grundelement (1) gestellt vorzugsweise so, dass die Vorderseite des Stuhls zur vorderen schmalen Seite der Stuhltransportvorrichtung zeigt. Damit das Standelement (2) beim Zusammenschieben zweier Stuhltransportvorrichtungen nicht anstößt, wird dieses leicht erhöht an dem Grundelement (1) angeordnet, um einen Abstand zum Grundelement (1) der vorderen Stuhltransportvorrichtung beim Zusammenschieben aufzuweisen. Weil das Standelement (2) erhöht am Grundelement (1) angeordnet ist steht der unterste Stuhl, insbesondere mit den zwei vorderen Füßen, ebenfalls erhöht und somit mit einer leichten Neigung auf der Stuhltransportvorrichtung 1 was dazu führt, dass die darauf gestapelten Stühle satter aufeinander liegen und beim Transport nicht so leicht verrutschen. Um mehrere Stapel auf eine Stuhltransportvorrichtung wie in 1 laden zu können, muss diese dementsprechend länger ausgebildet sein und benötigt dadurch auch mehrere Standelemente (2), nämlich mindestens zwei für den vorderen Stapel und mindestens eines für den hinteren Stapel. Dabei müssen die Standelemente (2) so angeordnet sein, dass sie beim Zusammenschieben der Stuhltransportvorrichtungen über die anderen Standelemente (2) der vorderen Stuhltransportvorrichtung darüber hin weg fahren können ohne anzustoßen. Das vordere Standelement (2) weist deshalb eine am Grundelement (1) höhere Position auf als das nächst gelegen Hintere, das wiederum eine höhere Position als das wiederum nächst gelegene Hintere usw. Deshalb steht der erste vordere Stuhlstapel höher als der anschließende Zweite und der Zweite höher als der anschließende Dritte usw. und zusätzlich jeder Stapel für sich mit einer leichten Neigung. Um einen sicheren Stand der Stapel zu erreichen, kann das Standelement (2) so ausgebildet sein, dass ein verrutschen der Füße beim Transportieren verhindert wird, z. B. mit einer eingearbeiteten Fußvertiefung (4) und oder eine Fußumrandung (9), in die die Füße eingestellt werden und über die die Füße nicht gleiten können. Das Standelement (2) kann auch so ausgebildet sein, dass es seitlich ausziehbar und oder einschiebbar, insbesondere durch Rohre die ineinander gesteckt sind, ausgebildet ist und am Grundelement (1) auf die individuellen Füße des Stuhles angepasst werden können. Um eine Überbelastung der Füße des untersten Stuhles zu umgehen kann die Stuhltransportvorrichtung wie in 2 so ausgebildet sein, dass der Stuhl nicht auf den Füßen steht. Das bringt den Vorteil mit sich, dass sich das Gewicht der darüber gestapelten Stühle auf einer stabileren und oder auf einer größeren Fläche des untersten Stuhles verteilt. Dadurch können mehr Stühle übereinander gestapelt werden und dadurch wird weniger Lagerfläche benötigt. Auf dem Grundelement (1) in 2 wird über mindestens einer Aufbaustütze (7) mindestens ein Auflageelement (3) aufgebaut auf dem der unterste Stuhl mit seinem Korpus und oder mit der Unterseite seiner Sitzauflage und oder seinem Grundrahmen aufliegen kann. Zugleich ragen die Stuhlfüße frei nach unten, ohne mit der Unterseite aufzustehen. 2 zeigt vier gestrichelte Füße über dem Boden und 5 ein Stuhlbein (10) des untersten Stuhles über dem Boden, alle anderen Stuhlbeine wurden nicht gezeichnet. Dabei wird eine Überbelastung, Verwindung oder Fußbruch der Stuhlbeine entgegen gewirkt. Die Stuhltransportvorrichtung in 2 zeigt ein Auflageelement (3) mit einer Aufbaustütze (7). Das Auflageelement (3) weist ebenfalls eine konische oder dreieckige Ausbildung wie das Grundelement (1) auf, um ein Zusammenschieben der Stuhltransportvorrichtungen zu ermöglichen. Das Auflageelement (3) kann aber auch aus mindestens zwei Teilen bestehen, die zueinander einen Abstand aufweisen und konisch zueinander verlaufen. Damit der unterste Stuhl nicht von dem Auflageelement (3) gleitet und darüber hinaus geschonter aufliegt, kann an dem Auflageelement (3) eine rutschsichere Auflage wie Filz, Kunststoff, Holz, insbesondere Gummi angeordnet sein. Das Auflageelement (3) kann auch mindestens ein Halteelement (6) aufweisen, welches so in und oder an dem Stuhlkorpus ein.- und oder angreift, dass dieser unterste Stuhl fest in seiner Position bleibt und nicht verrutscht und oder kippt. Vorzugsweise ist das Halteelement (6) so ausgebildet, dass es verstellbar angeordnet und oder dem Stuhl anpassbar ausgebildet ist. Die Stuhltransportvorrichtung in 2 kann auch so ausgebildet sein, dass mehrere Stapel auf dem Auflageelement (3) Platz finden. Wenn Stühle wie in 3 verwendet werden, bei denen sich die Füße im Stapel nebeneinander und nicht zentral übereinander reihen, wird der Schwerpunkt des Stapels ab einer gewissen Stapelhöhe aus dem Zentrum des untersten Stuhles verlagert. Dabei entsteht eine unstabile Kipplage, folglich beginnt der Stapel sich zu neigen und umzufallen. Um diesen Kippeffekt entgegen zu wirken, kann an der Stuhltransportvorrichtung wie in 4 dargestellt mindestens ein Abstützelement (8) angeordnet sein, dass einen im Stapel höheren integrierten Stuhl zusätzlich gegen Kippen und oder Verrutschen am Korpus und oder an den Füßen und oder an der Lehne und oder am Grundrahmen abstützt und oder sichert. Dieses Abstützelement (8) kann auch eine Stuhltransportvorrichtung aufweisen wie sie in 2 gezeigt wird, es ist irrelevant ob der Stapel auf den Füßen des untersten Stuhles lastet oder nicht. 5 zeigt eine Seitenansicht einer Stuhltransportvorrichtung wie sie in 2 dargestellt ist, allerdings mit sechs Stühlen beladen, wobei der sechste obere Stuhl abgestützt wird. Das hat den Vorteil, dass der Stuhlstapel auf dem sechsten Stuhl noch höher aufgebaut werden kann, ohne dass der Stapel vorzeitig kippt. 5 zeigt eine Abstützung des sechsten Stuhls im Stapel, es könnte auch ein höherer oder weiter unterer Stuhl im Stapel abgestützt und oder gesichert werden, dementsprechend wird die unstabile Kipplage beim höheren Stapel erst später oder beim kleinerer Stapel früher eintreten. Es besteht auch die Möglichkeit mit mehreren Abstützelementen (8) und oder an unterschiedlichen Höhenpunkten den Stapel abzustützen und oder zu sichern. Eine Abstützung hat den Vorteil, dass ein Stapel mehr Stühle beinhaltet, dadurch sind weniger Stapel im Einsatz und folglich wird weniger Lagerfläche benötigt. Das Abstützelements (8) kann so an der Stuhltransportvorrichtung angeordnet sein, dass es in der Höhe und oder in der Waagrechten dem Stuhl angepasst werden kann. Dies kann vorzugsweise über Rohre erfolgen, die ineinander gesteckt ein- und ausfahrbar ausgebildet sind und oder sogenannte Langlöcher aufweisen, durch die Gewindeelemente, insbesondere Schrauben, durchgeführt werden und durch Anschrauben eine feste Klemmverbindung herstellen, wobei die Position durch die Langlöcher verschiebbar und einstellbar ist. Weiter kann das Abstützelement (8) so ausgebildet sein, dass es in der waagrechten Ebene seine Position durch Umschlag und oder Drehung also 180° Drehung verändert, wenn die Auflagefläche auf die der Stuhl aufliegt aus der Mitte der senkrechten Achse angeordnet ist. Ein weiterer erfindungsmäßiger Gesichtspunkt bei der Stuhltransportvorrichtung liegt darin, dass das Grundelement (1) gleichzeitig auch als Auflageelement (3) dient, wie es in 6 und 7 dargestellt ist. Das Grundelement (1) weist mindestens drei Rollfüße (11) auf, insbesondere Metallrohre mit angeordneten Rollen, die das Grundelement (1) derart erhöhen, damit der unterste Stuhl nicht mit den Füßen auf dem Boden aufsteht. Deshalb kann das Auflageelement (3) durch das Grundelement (3) ersetzt werden wie in 6 und 7 und kann vorzugsweise gleich ausgebildet sein und ebenfalls alle angeordneten Elemente aufweisen wie es beim Auflageelement (3) zuvor schon dargestellt wurde. Um die Schwerpunktverlagerung des Stuhlstapels wie in 3 dargestellt zu umgehen, können die Stühle mit einer Neigung gestapelt werden wie es in 6 dargestellt wird. Dadurch wird der Stuhlstapel von der unstabilen Kipplage in eine stabile Lage geneigt und durch mindestens ein Halteelement (6) vom Abrutschen gehalten. Dies wird dadurch erreicht, dass das Grundelement (1) und oder das Auflageelement (3) vorzugsweise von der schmalen Seite zur breiten Seite hin nicht waagrecht sonder mit einer abnehmenden Höhe geneigt verläuft. Alle Stuhltransportvorrichtungen wie sie Skizzenhaft dargestellt sind können so ausgebildet sein, dass sie mindestens einen Handgriff (D) welcher gleichzeitig so angeordnet sein kann, dass dieser auch als Halteelement (6) und oder als Versteifung dient wie in 7 gestrichelt dargestellt. Die Stuhltransportvorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass sie aus mehreren Rohrelementen besteht, die zusammengefügt, vorzugsweise im Stecksystem, durch Verschraubung von Gewindeelemente eine feste Verbindung eingehen. Dadurch wird erreicht, dass ein Bausatz eine kleinere Lagerung und Verpackungsgröße aufweist und oder die Stuhltransportvorrichtung angepasst werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht, wenn das Grundelement (1) und oder das Auflageelement (3) so ausgebildet ist, dass ein nichtgezeigtes Gelenkelement angeordnet ist, welches mittels eines Feststellelements, insbesondere Gewindeelements, festgesetzt werden kann, um den Winkel der Grundform einstellbar wählen zu können und um die Stuhltransportvorrichtung dem Stuhl anpassen zu können. Dieses Gelenkelement kann an den Eckpunkten und oder im Verlauf des Materials zwischen den Eckunkten integriert sein.

Claims (15)

  1. Stuhltransportvorrichtung mit Lenkrollen (5) zum Transportieren und oder Aufbewahren von Stühlen, die gestapelt übereinander auf der Stuhltransportvorrichtung (1) stehen und damit an die Stelle transportiert werden wo sie benötigt werden, ohne dass man sie mit einem weiteren Hilfsmittel unterfahren und anheben muss dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (1) dreieckig oder derart konisch ausgebildet ist und mindestens an einer Seite derartig geöffnet ist, dass die einzelnen nicht beladenen Stuhltransportvorrichtungen ineinander geschoben werden können, dass ein Teilbereich der hinteren Stuhltransportvorrichtung in die vordere Stuhltransportvorrichtung hineinragt und die Gesamtlänge der Stuhltransportvorrichtungen im eingeschobenen Zustand kleiner ist, als die Summe der addierten Längen der einzelnen Stuhltransportvorrichtungen.
  2. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stapel Stühle auf einer Stuhltransportvorrichtung transportiert und oder aufbewahrt werden kann.
  3. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Stuhltransportvorrichtung mindestens ein Abstützelement (8) aufweist, welches mindestens einen im Stapel integrierten Stuhl gegen Neigen abstützt und oder sichert.
  4. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (8) so angeordnet ist, dass es in der Höhe und oder in der waagrechten Ebene längs und oder quer zur Achse veränderbar ist.
  5. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (1) mindestens ein Standelement (2) aufweist.
  6. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass das Standelement (2) und oder das Grundelement (1) mindestens eine eingearbeitete Fußvertiefung (4) und oder eine Fußumrandung (9) aufweist.
  7. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass das Standelement (2) verstellbar am Grundelement (1) angeordnet ist.
  8. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass der unterste Stuhl des Stapels nicht auf den Füßen steht und mit seiner Standfläche zum Untergrund beabstandet ist.
  9. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 und 8 dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (1) mindestens ein Auflageelement (3) aufweist.
  10. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 und 8 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (3) mindestens ein Halteelement (6) aufweist.
  11. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 und 8 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (3) dreieckig oder konisch ausgebildet ist.
  12. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 und 8 und 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Stuhltransportvorrichtung wenigstens zwei mit Abstand voneinander verlaufende Auflageelemente (3) aufweist, die konisch zueinander verlaufen.
  13. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4 und 8 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (3) ausgehend von der vorderen schmalen Seite zur breiten hinteren Seite hin oder umgekehrt mit abnehmbarer Höhe geneigt verläuft.
  14. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass die Stuhltransportvorrichtung aus Elementen, insbesondere Rohrelementen besteht, die zusammengefügt und oder zusammengeschoben werden können und durch Gewindeelemente eine feste Verbindung eingehen.
  15. Stuhltransportvorrichtung nach Anspruch 1 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Stuhltransportvorrichtung am Grundelement (1) und oder Auflageelement (3) mit mindestens einem Gelenkelement ausgebildet ist.
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