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DE8133448U1 - Vorrichtung zum transport von bauplatten - Google Patents

Vorrichtung zum transport von bauplatten

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Publication number
DE8133448U1
DE8133448U1 DE19818133448 DE8133448U DE8133448U1 DE 8133448 U1 DE8133448 U1 DE 8133448U1 DE 19818133448 DE19818133448 DE 19818133448 DE 8133448 U DE8133448 U DE 8133448U DE 8133448 U1 DE8133448 U1 DE 8133448U1
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DE
Germany
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plate
carriage
bearing
wheels
stack
Prior art date
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Expired
Application number
DE19818133448
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English (en)
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Saint Gobain Rigips GmbH
Original Assignee
Rigips GmbH
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Publication date
Application filed by Rigips GmbH filed Critical Rigips GmbH
Priority to DE19818133448 priority Critical patent/DE8133448U1/de
Publication of DE8133448U1 publication Critical patent/DE8133448U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Bauplatten. Es ist heute in vielen Fällen üblich, den Innenausbau von Bauten und Gebäuden nach Fertigstellung
der Außenhaut durchzuführen, d. h. Fassade ist fertig,
ebenso die Geschoßdecke und die Fenster sind auch eingebaut.
Bei diesen, heute im überwiegenden Maße praktizierenden Verfahren ergibt sich ein Problem des Transports, wenn die Geschosse durch Trennwände unter Verwendung raumhoher Beplankungsplatten oder Bauplatten, vorzugsweise Gipskartonplatten, ausgebaut werden sollen. Disse Bauweise ist nicht nur in Verwältungs- und Bürogeschossen üblich, sondern auch in Wohnhäusern.
Für den Transport dieser Platten und anderer für den
Ausbau erforderlichen sperrigen Gewerke, stünde nur der Transport über enge Treppenaufgänge und kleine Personenaufzüge zur Verfügung. Andererseits sind aber zu diesen Zeitpunkten des inneren Ausbaues entweder noch vorhanden Bauaufzüge, die außen am Gebäude angeordnet sind, oder Schrägaufzüge, oder auch Baukräne mit entsprechenden Transportkörben, oder Paletten. Bauaufzüge haben im allgemeinen eine Korbgröße von 300 cm χ 120 cm χ 170 cm, so daß geschoßhohe Platten in einem solchen Korb ohne weiteres Aufnahme finden können. Der Bauaufzug mündet in den Geschossen entweder an gut zugänglichen Stellen, wie Baikonen oder großen Fensteröffnungen, so daß beim Bauaufzug der weitere Transport in den Bau möglich wäre. Der Transport im Geschoss selbst ist dann wieder schwierig, besonders dann, wenn bereits Teilbereiche des Geschosses ausgebaut sind.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der es möglich ist, die Bauplatte mühelos, ohne zu beschädigen, innerhalb der Geschosse zu transportieren und auch zu bearbeiten.
Erreicht wird das neuerungsgemäß dadurch, laß auf einem Wagen eine verschwenkbare Platte vorgesehen ist, die mit ihrer Schwenkachse auf einer Längsmittellinie des Wagens liegt und die an einer Seite weitere Schwenklagerteile trägt, die beim Verschwenken der Platte mit weiteren Gegenlagertailen auf Lager platten auf einer Seite des Wagens zusammenwirken, wobei die Platte in verschiedenen Stellungen zum Wagen arretierbar ist.
In Verfolg des Erfindungsgedankens verfügt daher der auf dem Boden verfahrbare Wagen über wenigstens zwei Paar offene Lagersysteme in die die verschwenkbare Platte bei ihrer Abkippbewegung mit entsprechenden Gegenlageransetzen nacheinander in Verbindung tritt und sich abrollend bis auf den Fußboden absenkt und dabei um 180° dreht.
Der die Platte tragende Wagen umfsJt einen Grundrahmen mit daran angeordneten Rädern und wenigstens 2 aufrecnt stehenden Säulen, die die Gestalt von schmalen, U-förmigen Rahmen haben können. Die Lagerschalen des offenen Lagersystems sind sowohl in dem Grundrahmen in mehreren Stellungen auf den entsprechenden Lagerplatten angeordnet, als auch auf den oberen Enden der Säulen, während an der Platte entsprechende Gegenlagerteile in Form von beispielsweise Zapfen angebracht sind, die mit Lagerschalen beim Verschwenken der Platte nacheinander in Verbindung tretten.
Zum Bewegen der Platte aus einer beispielsweise f*eladestellung in eine Transportstel.Lung und in eine Abladestellung ist eine Seilwinde vorgesehen, die an geeigneter Stelle auf dem Wagen oder zwischen den Säulen befestigt ist, deren Seil mit der Platte zum Zwecke des Bewegens der Platte verbunden ist. Die Seilwinde wird vorzugsweise elektrisch oder von Hand betätigt.
Die verschwenkbare Platte auf dem Wagen hat vorzugsweise gitterförmige oder massive Gestalt oder ist aus Blech als biege-steife Platte ausgeführt und hat eine solche Abmessung, daß die praktischerweise vorkommenden Bauplatten auf der Platte
aufliegen kennen. Die Platte kann auch mit Rollen versehen sein, die entweder ortsfest oder ausfahrbar angeordnet sind, so daß die Bauplatten leichter auf der Platte bewegbar sind, was insbesondere beim Beladen und Abladen zweckmäßig ist.
Durch Betätigung der Seilwinde und durch die Lagerpaare des offenen Lagersystems kann die Platte der Transportvorrichtung in eine Horizontale mit nach oben gekehrten Oberfläche geschwenkt werden, in eine mehr oder weniger vertikale Stellung, mit zur Seite gerichteten Oberfläche und in eine horizontale, jedoch um 180° gedrehte Stellung, in der die Oberfläche der Platte nach unten zum Fußboden weist.
Es ist nun leicht erkennbar, daß mit einer solchen Vorrichtung es einfach ist, geschoßhohe Bauplatten, beispielsweise von einer Länge von 3 m und einer Breite von 1,25 m auch in schmalen Gängen und Durchlässen zu transportieren, wenn der Bauplattenstapel auf der Platte, die hier die Funktion wie eine Tischplatte hat, beispielsweise durch Klammern arretiert und die Tischplatte mit den darauf liegenden Bauplatten zur Seite in eine mehr oder weniger vertikale Stellung schwenkt. In dieser annähernd vertikalen Stellung kann die Platte arretiert und durch die Seilwinde gehalten werden und die gesamte Transportvorrichtung mit dem Plattenstapel darauf im Geschoß verfahren werden.
Bei weiterer Schwenkbewegung kehrt sich nunmehr der Plattenstapel um, so daß die oberste Platte des Stapels, der auf der Tischplatte liegt, nun zu unterst kommt und der ganze Stapel
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beispielsweise auf Lagerhölzer abgelegt werden kann.
In der oberen Stellung in der die Platte der Transportvorrichtung quasi eine Tischplatte bildet, wird die Vorrichtung beladen mit den Bauplatten und die Bauplatten können auch so abgenommen und verarbeitet werden, falls das möglich und gewünscht wird. Ja es ist sogar möglich, die Bauplatte in dieser Stellung zu bearbeiten.
Die Räder des V7agens sind vorzugsweise auf nur einer in der Mitte der Vorrichtung angeordneten, quer verlaufenden Achse angeordnet, während die Wagenenden nur mit schwenkbaren Stutzrollen ausgerüstet sind. Die Last wird auf die Vorrichtung nämlich so abgelegt, daß sie mit der Last möglichst im Gleichgewicht ist. Es können aber auch selbstlenkende, unabhängige Räder angeordnet sein.
Die Neuerung wird nun anhand eines Ausführungsbeispieles, welches in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert.
In der Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 eine Endansicht einer neuerungsgemäßen Transportvorrichtung ,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Transportvorrichtung,
Fig. 3 eine Endansicht der Vorrichtung in Transportstellung mit dem Bauplattenstapel in einer etwa vertikalen Stexlung und
Fig. 4 eine Endansicht der Vorrichtung mit um 180° geschwenkten Tischplatte nach Absetzen des I-lattenstapels.
Wie aus der Endansicht eier Fig. 1 in Verbindung mit der Seitenansicht der Fig. 2 hervorgeht, besteht die Vorrichtung aus einem Wagen 1, mit einem Grundgestell aus längs und quer verlaufenden Streben 2 und 3, an denen in geeigneter Weise Räder 4 befestigt sind. Diese Räder können, wie aus Fig. 1 hervorgeht, auf einer mittig quer verlaufenden Achse 5 gelagert sein und an den Wagenenden Stützrollen 41 angeordnet sein, oder .1S können selbständig und unabhängig von einander lenkbare Räder sein, wie sie beispielsweise an einem Teewagen oder Servierwagen angeordnet sind. Auf dem Wagen 1 sind ferner zwei Lagerplatten mit halbkreisförmigen Lagerschalen 7 angeordnet sowie fluchtend mit jeder Lagerplatte ein weiteres offenes Lager 8.
Auf dem Wagen 1 sind ferner in einem gewissen Abstand von der Quermittellinie Ständer 9 errichtet, die beispielsweise wie aus Fig. 1 ersichtlich, rahmenartige Gestalt haben. Auf dem oberen Ende des Rahmens sind ebenfalls Lagerhälften 10 befestigt und zwischen den Säulen 9 ist eine Seilwinde 11 angeordnet, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel über eine Handkurbel 12 betätigt wird. Die Winde kann natürlich auch elektrisch, in an sich bekannter Weise, angetrieben werden.
In den Lagerhälften 10 auf den oberen Enden der Säulen 9, ist eine Platte 13 schwenkbar gelagert, die massiv ist oder aus einem Gitter- oder Rahinenwerk besteht, oder als biegesteife Blech-
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platte ausgebildet ist und eine Arbeitsplatte darstellt, was weiter unten noch beschrieben werden wird.
Die Platte selbst ist wiederum mit Lagerteilen versehen, die schwenkbar mit den Lagerteilen 10 an den oberen Enden der Säulen 9 im Eingriff stehen. Bei diesen Lagerteilen kann es sich um Zapfen und entsprechende Lagerschalen handeln, dergestalt, daß der Zapfen, der beispielsweise an der Platte angeordnet ist, bei weiterer Schwenkbewegung der Platte, aus der Lagerschale heraustreten kann.
An einem seitlichen Rahmenteil 14 der Platte sind Lagerträger 15 und 15' angeordnet, auf denen Lager 16 gemäß dargestelltem Beispiel in Form von Zapfen oder Rollen befestigt bzw. gelagert sind.
Die Platte 13 der Vorrichtung ist an den Säulen 9 der Vorrichtung etwas außermittig ihrer längsmittellinie gelagert, so daß bei gleichmäßiger Verteilung der Last auf dar Platte, eine Tendenz zu einer Kippbewegung nach einer Seite besteht, wenn die Platte nicht auf den Wagen arretiert ist, oder über das Seil 17 der Seilwinde 11, das an der Platte 13 bei 18 angreift, gehalten wird.
Das Bezugszeichen 19 bezeichnet einen Stapel Platten, beispielsweise Gipskartonplatten, und di= Teile 20 und 20' Klammern, mit denen der Plattenstapel 19 auf der Platte 13 festgehalten wird, wobei die Klammer 20' in der Art einer Tischlerzwinge um den Plattenstapel und um die zugehörige äußere Kante der Platte 13 herumgreift.
Wie bereits anliegend beschrieben, wird die Vorrichtung vorzugsweise in der in Fig. 1 gezeigten Stellung mit Bauplatten, beispielsweise Gipskartonplatten 19/ beladen und zwar an einem von äußeren Transporteinrichtung zugänglichen Platz. Der Plattenstapel 19 wird dann vermittle der Klammern 20 auf dar Platte 13 gesichert und sodann wird diese Platte 13 in die in Fig. 3 gezeigte Transportstellung gekippt, indem die Arretierung gelöst und das Seil 17 der Seilwinde 11 aufgefiert worden ist.
Bei diesem Vorgang ver schwenk ir. die Platte in Richtung des Pfeiles F in die in Fig. 3 gezeigte Stellung, bis das Lagerteil 16' in dem entsprechenden Gegenlagerteil 7' zur Anlage kommt. In dieser Stellung ist der Plattenstapel auf der Platte gesichert. Die Platte mit dem Bauplattenstapel 19 stützt sich nun sowohl in dem Lager 10, als auch in dem Lager 16' und 7* auf den Wagen 1 ab. In der in Fig. 3 gezeigten Stellung, in der der Wagen eine relativ geringe Breite aufweist, kann der Wagen mit dem darauf liegenden Plattenstapel auch durch schmale Gänge und normale Türöffnungen innerhalb eines Geschoßes verfahren werden, um die Platten an ihren Ort der Verarbeitung zu bringen.
Es ist sogar möglich^ den Wagen nach dem Erreichen seines Bestimmungsortes, als Arbeitstisch zu verwenden, indem man die Platte 13 mit dem darauf liegenden Bauplattenstapel, wieder in die Stellung nach Fig- 1 zürückkippt und in dieser arretiert. Es ist erkennbar, daß nun die jeweils obere Platte an ihren Rän-
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dem oder sonstwo leicht bearbeitet werden kann, beispielsweise durch Bohren von Schalterdosenlöchern, durch Zuschneiden auf das richtige Maß und dgl.
Der Plattenstapel 19 kann aber auch in eine Ablageoder Aufnahmestellung, gemäß Fig. 4, gebracht werden. Es kann also der auf der Platte 13 liegende Stapel 19 auf den Fußboden abgelegt oder von diesem wieder aufgenommen werden.
Für das Ablegen des Plattenstapels 19 werden vorzugsweise vorher Hölzer 21 auf den Fußboden abgelegt, damit die Klammern 20 abgenommen werden können, wenn der Plattenstapel abgelegt worden ist.
Bei diesem Ablagevorgang hebt sich das Lagerteil 22, beispielsweise eine Rolle oder ein Zapfen, an der Platte 13 aus dem entsprechenden Gegenlager 10 (Fig. 4) heraus, während die andere Lagerteile 16, 16' und 16'' durch die Lagerschalen 7, 7' und 7" abrollen, wobei die Platte 13 einmal um 180° verschwenkt, so daß ihre untere Seite nach oben zeigt.
Diese Schwenkbewegung kann unterstützt werden und durch das Seil 17 der Seilwinde 11 gesteuert werden. Die Unterstützung kann erfolgen beispielsweise durch Muskelkraft.
Um die Standfläche des Wagens während dieses Ablagevorganges zu vergrößern, sind an dem Wagenuntergestell, insbesondere an den querverlaufenden Teilen 3, zusammensetzbare Stützarme angeordnet, die über längenveränderliche Stützfüße 24, beispielsweise in Form von Gewindespindeln, sich auf den Fußboden 25 abstützen.
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Während dieser Arbeitsvorgänge an dieser Transportvorrichtung kann der Wagen mit geeigneten Vorrichtungen abgebremst sein.
Die neuerungsgemäfte Vorrichtung kann in jeder praktischen Ausgestaltung leicht oder schwer gebaut werden und stellt eine beträchtliche Erleichterung einer sonst schweren und mühseligen Arbeit dar.
- Schutzansprüche -
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Claims (10)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zum Transport von Bauplatten wie Gipskartonplatten für den Innenausbau von Bauten und Gebäuden nach Fertigstellung der Außenhaut, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem Wagen (1) eine verschwenkbare Platte vorgesehen ist, die mit Ihrer Schwenkachse auf einer Längsrnittellinie des Wagens (1) liegt und die an einer Seite weitere Schwenklagerteile (16, 16", 1611) trägt, die beim Verschwenken der Platte mit weiteren Gegelagerteilen (7, 71, 711) auf Lagerplatten (6) auf einer Seite des Wagens zusammenwirken, wobei die Platte (13) in verschiedenen Stellungen zum Viagen arretierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (1) wenigstens zwei offene Lagersysteme umfaßt, in die die verschwenkbare Platte (13) bei ihrer Kippbewegung mit entsprechenden Lageransetzen (16, 16', 1611) nacheinander in Verbindung tritt und sich dabei abrollend bis auf den Fußboden absenkt und um 180° dreht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (1) einen Grundrahmen (2, 3) umfaßt, mit daran angeordneten Rädern (4) und wenigstens zwei aufrecht stehenden Säulen (9) von U-förmiger Gestalt zwischen denen eine Seil-
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winde (11) mit einem Seil (17) angeordnet ist, die mit der Platte außerhalb seiner Längsmitteilinie verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (13) außerhalb ihrer Längsmitteilinie auf den Säulen (9) in den Lagern (10, 22) gelagert ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagersysteme von der Platte (13) und dem Wagen (1), bzw. der Platte (13) und der Säule (S), offene Lager sind und beispielsweise aus Schalen und Rollen bzw. Zapfen bestehen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5f dadurch gekennzeichnet, daß in den Grundrahmen des Wagens (1) ausziehbare Stützarme (23) mit längenveränderlichen Stützfüßen (24) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekenn ζ e ichnet, daß die Platte (13) auf den Säulen (9) des Wagens (1) auf einer solchen, durch ihre Länge gehenden Linie gelagert ist, daß die Platte mit der darauf liegenden Last regel- und steuerbar nach der Seite kippt, auf der die Lagersysteme (6, 7, 15 und 16) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilwinde von Hand oder elektrisch betätigt wird.
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9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (4) selbstlenkende unabhängige Räder sind und der Wagen (1) mit einer Bremseinrichtung versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet/ daß an der Platte (13) wenigstens auf einer Seite rungenartige Rahmenteile (14) befestigt sind und daß die Platteneinrichtunger (26) zur Befestigung von Klammern (20) angeordnet sind.
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