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DE20209914U1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents

Öffnungsfähiges Fahrzeugdach

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DE20209914U1
DE20209914U1 DE20209914U DE20209914U DE20209914U1 DE 20209914 U1 DE20209914 U1 DE 20209914U1 DE 20209914 U DE20209914 U DE 20209914U DE 20209914 U DE20209914 U DE 20209914U DE 20209914 U1 DE20209914 U1 DE 20209914U1
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DE
Germany
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roof
hollow chamber
vehicle roof
sealing element
vehicle
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20209914U
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Webasto Vehicle Systems International GmbH
Original Assignee
Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Publication date
Application filed by Webasto Vehicle Systems International GmbH filed Critical Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/04Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60J10/00Sealing arrangements
    • B60J10/80Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors
    • B60J10/82Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors for movable panels in roofs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J10/00Sealing arrangements
    • B60J10/90Sealing arrangements specially adapted for non-fixed roofs, e.g. foldable roofs or removable hard-tops

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

WIESE & KONNERTH .*..· · ·* " Georgenstraße 6 D-82152 Planegg
Patentanwälte Telefon: (+ 49 89) 895 206-70
Telefax: (+ 49 89) 895 206-75
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Webasto Vehicle Systems International GmbH
Kraillinger Str. 5 D-82131 Stockdorf
Öffnungsfähiges Fahrzeugdach
Die vorliegende Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Solche gattungsgemäßen Fahrzeugdächer sind seit längerem bekannt und werden üblicherweise als Lamellendächer bezeichnet, wobei eine Dachöffnung weitgehend auf einen Bereich oberhalb von Fahrzeuginsassen beschränkt ist.
Derartige Lamellendächer sind in der DE 31 43 346 A1, in der DE 41 29 860 C1, in der DE 42 33 507 C1, in der DE 44 43 525 C1 sowie in der DE 196 34 325 A1 beschrieben. Typisches Merkmal der bekannten Lamellendächer ist eine Dichtungsanordnung zur seitlichen Abdichtung der Schiebelamellen mittels eines Hohlprofil-Dichtelements. Ein Fahrzeugdach mit einer Folge von Schiebelamellen ist weiterhin aus der DE 196 34 325 A1 bekannt. Hierbei ist jede Lamelle in Schließstellung beidseits der Dachöffnung mittels eines Hohlkammer-Dichtelements abgedichtet. Zur Verringerung der Dichtungsreibung und für einen verbesserten Toleranzausgleich ist vorgesehen, dass die Dichtfläche zur Dachoberseite weist und in Richtung auf die Längsmitte der Dachöffnung relativ zur Lamelle geneigt verläuft. Ein derartiges Lamellendach kann ggf. auch bis zu einer Unterkante der Heckscheibe reichen, wie dies in der DE 100 21 464 A1 beschrieben ist.
Bei größeren Dachöffnungen und mittig stark taillierter bzw. sich nach hinten verbreiternder Dachfläche kann es aus fertigungstechnischen sowie aus optischen Gründen wünschenswert sein, eine trapezförmige Kontur des öffnungsfähigen Daches vorzusehen. Ein Faltdach mit einem Verdeck aus flexiblem Material, bei dem die Führungsschienen zur Anpassung an eine der Kontur der festen Dachhaut angeglichene trapezförmige Dachöffnung nicht parallel laufend angeordnet sind, ist aus der DE 43 06 451 C1 bekannt.
Ein Glasdach aus mehreren Scheibensegmenten, die in einer Trapezform angeordnet sind, ist in der DE 43 24 847 A1 beschrieben. Weiterhin ist aus der DE 02 457 A1 ein Schiebedach beschrieben, dessen Vorderkante eine größere Breite aufweist als seine Hinterkante. Die Führungsschienen sind hierbei parallel zu den sich nach hinten verjüngenden Dachseitenkanten angeordnet, so dass insgesamt ein relativ großer Dachausschnitt entsteht.
Die Bereiche seitlich vom Dachmodul bzw. vom öffnungsfähigen Dachteil werden bei bekannten Schiebe- und Lamellendächern zumindest teilweise von breiteren Zierleisten abgedeckt, unter denen sich Dichtungen und Teile des Dachrahmens bzw. des sog. Schweißgrabens befinden. Diese Zierleisten sind üblicherweise aufgesteckt und mittels einer Rastverbindung befestigt. Bei rechteckig geformten Schiebe- oder Lamellendächern kann es je nach Dachkontur notwendig sein, dass sich die Zierleisten nach vorne oder hinten verjüngen, um die unterschiedlichen Ausführungen gleichermaßen abdecken zu können. Aus fertigungstechnischen Gründen sowie aus Gründen der Zuverlässigkeit im lang andauernden Betrieb ist es sinnvoll, die Führungsschienen im Fahrzeugdach parallel anzuordnen, um einen relativ aufwendigen Bewegungsausgleich für die sich öffnenden Dachteile vermeiden zu können.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach, insbesondere ein einfach aufgebautes Lamellendach zur Verfügung zu stellen,
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das sich durch eine weitgehend universelle Verwendbarkeit bei unterschiedlichen Dachkonturen auszeichnet.
Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Demgemäß weist ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach einen Verbund aus mehreren in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordneten, ausstellbaren Lamellen auf, die in einer Schließstellung flächig aneinander liegen, um eine Dachöffnung zu verschließen. Im ausgestellten Zustand sind die Lamellen paketartig übereinander schiebbar, um die Dachöffnung zumindest teilweise freizulegen. Jede der Schiebelamellen ist in der Schließstellung beidseits der Dachöffnung mittels eines Hohlkammer-Dichtelements abgedichtet, das über einen Dichtflächenabschnitt mit einer Lamellenseitenkante im Dichteingriff steht.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die aneinander liegenden Lamellenseitenkanten des geschlossenen Lamellendachs einen gekrümmten Verlauf aufweisen, wobei das Hohlkammer-Dichtelement sowie der Dichtflächenabschnitt diesem gekrümmten Verlauf weitgehend folgen.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
Vorzugsweise ist zumindest an jeder Längsseite des Dachrahmens ein einstückig ausgebildetes Dichtelement vorgesehen. Dieses Dichtelement kann sich dichtend an die Anlagekanten der Lamellen des öffnungsfähigen Dachs anlegen und bildet gleichzeitig ein Designelement, da auf diese Weise auf herkömmliche Zier- oder Abdeckleisten verzichtet werden kann, die herkömmlicher Weise zur Abdeckung eines Spaltes zwischen Dachholm und Lamellendach notwendig sind. Diese herkömmlichen Zierleisten dienen zudem zum Ausgleich eines sich in Fahrzeuglängsrichtung verbreiternden bzw. verjüngenden Spaltes. Eine solche variable
Spaltbreite kann durch ein entsprechend geformtes Dichtelement problemlos abgedeckt werden. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn jedes der Dichtelemente über seine Länge einen variablen Querschnitt zum Ausgleich einer sich nach vorne oder hinten verjüngenden Dachöffnung aufweist.
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Das Lamellendach kann hinten breiter als vorne oder in der Mitte sein oder eine taillierte Kontur mit einem schlankeren Mittelbereich aufweisen. Alle diese Konturen können problemlos realisiert werden, ohne dass eine bekannte Öffnungsmechanik wesentlich modifiziert werden muss.
Vorzugsweise ist das Hohlkammerprofil des Dichtelements gegenüber dem Befestigungsbereich gelenkig verformbar ausgebildet, wobei ein Dichtflächenabschnitt eine geringere Steifigkeit aufweist als ein Anlagebereich, der sich an einer festen Dachstruktur abstützt. Eine erfindungsgemäße Ausführungsform sieht vor, dass im Hohlkammerprofil wenigstens zwei Gelenkstellen ausgebildet sind, die eine gelenkige Verformbarkeit des dachförmigen Dichtflächenabschnittes sowie des damit verbundenen Anlagebereichs ermöglichen. Vorzugsweise sind jeweils an Verbindungsstellen vom unteren Befestigungsbereich zum Anlagebereich bzw. zum dachförmigen Dichtflächenabschnitt Gelenkstellen vorgesehen. Eine weitere Gelenkstelle kann zwischen einem kurzen senkrechten Verbindungsabschnitt vom unteren Befestigungsbereich zum dachförmigen Dichtflächenabschnitt vorgesehen sein. Mittels dieser Gelenkstellen kann das Dichtelement leicht eingesetzt werden, wobei sich seine Anlageflächen und Dichtkanten an die starren Dachbereiche anlegen und für eine gute Dichtwirkung sorgen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine teilweise Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit geschlossenem
Lamellendach,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf das geschlossene Lamellendach
gemäß Figur 1,
Fig. 3 eine teilweise Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit geöffnetem La
mellendach,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht auf das geöffnete Lamellendach ge
mäß Figur 3,
Fig. 5 einen schematischen Querschnitt durch einen seitlichen Randbe
reich des Fahrzeugdachs im Bereich des linken seitlichen Dachholms gemäß der Schnittlinie V-V in Figur 1, Fig. 6 u. 7 einen Detailausschnitt des Randbereichs des Fahrzeugdachs mit einer ersten Variante eines erfindungsgemäßen Hohlkammer-Dichtelements,
Fig. 8 u. 9 einen Detailausschnitt des Randbereichs des Fahrzeugdachs mit einer zweiten Variante des erfindungsgemäßen Dichtelements, und Fig. 10 einen schematischen Querschnitt durch einen seitlichen Randbe
reich des Fahrzeugdachs im Bereich des linken seitlichen Dachholms gemäß der Schnittlinie X-X in Figur 1.
Die teilweise Draufsicht auf ein Fahrzeugdach 2 entsprechend Figur 1 sowie die perspektivisch Ansicht der Figur 2 verdeutlichen eine an eine Windschutzscheibe 4 anschließende Dachöffnung, die in der gezeigten Darstellung durch ein geschlossenes Lamellendach 21 abgedeckt ist. Seitlich der Dachöffnung verläuft zu beiden Seiten jeweils ein Dachholm 22, der mit der Karosserie des Fahrzeugs fest verbunden ist. Das Lamellendach 21 verbreitert sich nach hinten und folgt damit der sich ebenfalls verbreiternden Dachkontur. Die weiter hinten angeordneten Lamellen 26 sind breiter ausgeführt als die weiter vorne angeordneten, so dass die seitliche Kontur des geschlossenen Lamellendachs 21 bogenförmig verläuft. Alternativ können auch die vorderen Lamellen 26 breiter ausgeführt sein, so dass eine taillierte Kontur des Lamellendachs 21 entsteht. 30
Zwischen Lamellenseitenkanten des Lamellendachs 21 und dem Dachholm 22 befindet sich ein Spalt 25, der durch ein Hohlkammer-Dichtelement (vgl. Figuren 5 bis 10) dichtend verschlossen ist. Das Dichtelement fungiert hierbei nicht nur als Abdichtung, sondern als zusätzliches Designelement, da auf herkömmliche Abdeckleisten verzichtet werden kann.
Wie anhand der Figuren 3 und 4, die jeweils das geöffnete Lamellendach 21 zeigen, erkennbar ist, bleibt eine vordere Lamelle stehen, da diese als aufstellbarer Windabweiser 34 fungiert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine vordere Kante 36 des Windabweisers 34 am Übergang zur Windschutzscheibe 4 leicht gewölbt. Eine starre hintere Lamelle 35, die eine gewölbte hintere Kante 37 aufweist, bleibt bei geöffnetem Lamellendach 21 ebenfalls stehen und wird nicht nach hinten verschoben. Führungsschienen 30 zu beiden Seiten der Dachöffnung 24 verlaufen jeweils parallel zueinander, so dass eine herkömmliche Lamellendachmechanik zur Anwendung kommen kann.
Im Wesentlichen sind nur die Lamellenseitenkanten 33 zum Teil angeschrägt, was anhand der Figuren 3 und 4 deutlich wird. Dies bedingt allerdings eine besondere Maßnahme zur zuverlässigen seitlichen Abdichtung, da die herkömmlichen Dichtungskonzepte in diesem Fall keine optimale Abdichtung des geschlossenen Lamellendachs 21 gewährleisten.
Figur 5 zeigt einen schematischen Querschnitt durch einen seitlichen Randbereich des Fahrzeugdachs im Bereich des in Fahrtrichtung linken seitlichen Dachholms 22 gemäß der Schnittlinie V-V in Figur 1. Das äußere Karosserieblech des Dachholms 22 geht in Richtung zur Dachöffnung 24 in eine Mulde über, den sog. Schweißgraben. Das Blech schließt ab in einer ausreichend breiten horizontalen Auflage, um dort den Dachrahmen 23 zu befestigen. Der Dachrahmen 23 ist mittels einer Verklebung 28 auf dem nach innen weisenden horizontalen Blech des Dachholms 22 aufgesetzt und fixiert. Im Querschnitt endet der Dachrahmen 23 zum Dachholm 22 hin und beabstandet zu diesem in einer Klemmkante (vgl. Fi-
• · · ·&igr;
guren 6 bis 9), die schräg nach oben gerichtet ist und auf die ein Hohlkammer-Dichtelement 6 mittels eines Befestigungsbereichs klemmend befestigt werden kann.
An den Dachrahmen 23 schließt sich nach innen eine Führungsschiene 30 an, die im gezeigten Ausführungsbeispiel zur Führung und Auflage mehrerer öffnungsfähiger Schiebelamellen 26 vorgesehen ist. Zum Fahrzeuginnenraum ist die Führungsschiene 30 und ein nach unten reichender Abschnitt des Dachrahmens 23 abgedeckt durch einen Dachhimmel 32, der zur Dachöffnung 24 hin in einer Rundung leicht nach oben gezogen ist. Die Führungsschiene 30 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel über eine Clinchverbindung 29 mit dem Dachrahmen 23 verbunden.
Das auf die Klemmkante des Dachrahmens 23 geschobene Dichtelement 6 ist in Figur 5 im entspannten Zustand dargestellt, in dem es sich nach seiner Herstellung befindet. Die Figuren 6 bis 9 zeigen jeweils in Detailausschnitten verschiedene Varianten des Hohlkammer-Dichtelements 6 im entspannten bzw. im eingebauten Zustand.
Eine erste Variante des erfindungsgemäßen Dichtelements 6 ist im entspannten Zustand (Figur 6) sowie im eingebauten Zustand (Figur 7) dargestellt. Das Dichtelement 6 weist im Querschnitt einen unteren Befestigungsbereich 61 auf, der einen U-förmige Kontur mit nach unten offenen Schenkeln aufweist. Im Dichtelement 6 ist im Bereich dieses Befestigungsbereichs 61 ein Keder 62 integriert und vom Material des Dichtelements 6 vollständig umschlossen. Dieser Keder 62 kann bspw. aus Stahlblech, vorzugsweise aus Federstahl bestehen, so dass das Dichtelement 6 mit seinem Befestigungsbereich 61 auf die nach oben weisende Klemmkante 31 des Dachrahmens 23 geschoben werden kann und dort mittels der Klemmwirkung des Keders 62 fest gehalten wird.
An den U-förmigen Befestigungsbereich 61 schließt sich nach oben hin eine erste Hohlkammer 65 an, die bei eingebautem Dichtelement 6 und geschlossenem Lamellendach 21 von den dort anliegenden Lamellenseitenkanten 33 verformt wird und auf diese Weise für eine Abdichtung sowie für einen optischen Ab-Schluss des Spalts 25 zwischen Schiebelamellen 26 und seitlichem Dachholm sorgt. Das Dichtelement 6 kann problemlos entsprechend dem seitlichen Verlauf der Lamellen eingebaut sein, sodass jederzeit eine zuverlässige Abdichtung gewährleistet ist. Zudem kann damit eine optisch vorteilhafte gleichbleibende Breite des Spalts 25 bei geschlossenem Lamellendach 21 erreicht werden.
Die gezeigte erste Variante des Dichtelements 6 weist im Querschnitt drei Gelenkstellen auf, bei denen gegenüber den übrigen Wandstärken die Materialstärke reduziert ist. An den Gelenkstellen 66 kann das Dichtelement 6 somit leicht verformt werden. Eine erste Gelenkstelle 66 ist an einem zum linken Dachholm 21 weisenden oberen Eckabschnittes des U-förmigen Befestigungsbereichs 61 vorgesehen. An diese erste Gelenkstelle 66 schließt sich ein nach oben weisender, zunächst leicht gewölbter und anschließend gerader Anlagebereich 64 an, dessen Außenseite an der zur Dachöffnung 24 weisenden Innenseite des Dachholms 22 anliegt (Figur 7). Ein Pfeil am Anlagebereich 64 verdeutlicht dessen Verformungsweg.
Eine zweite Gelenkstelle 66 ist an einem oberen Abschnitt des nach innen weisenden Schenkels des Befestigungsbereichs 61 vorgesehen. Daran schließt sich ein annähernd senkrecht verlaufender kurzer Verbindungsabschnitt 71 an, der über eine weitere Gelenkstelle 66 in einen flach ansteigenden dachförmigen Dichtflächenabschnitt 63 übergeht. Ungefähr mittig am Dichtflächenabschnitt liegt die Lamellenseitenkante 33 im geschlossenen Zustand auf und drückt ihn nach unten, wie durch die Richtung des dort eingezeichneten Pfeils verdeutlicht ist. Der Dichtflächenabschnitt 63 mündet mit seiner anderen Seite an der dem Dachholm 22 abgewandten Innenseite des Anlagebereichs 64, jedoch unterhalb dessen oberer Kante.
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Der Anlagebereich 64 weist eine abgerundete obere Kante auf, die für einen vorteilhaften optischen Eindruck des bei geschlossenem Lamellendach 21 verformten Dichtelements 6 sorgt. Der Übergang zwischen Anlagebereich 64 und Dichtflächenabschnitt 63 ist muldenförmig ausgebildet, was ebenfalls eine vorteilhafte optische Wirkung hat.
Wie anhand des verformten Dichtelements 6 der Figur 7 verdeutlicht ist, ist der Anlagebereich 64 steifer ausgeführt als der relativ flexible Dichtflächenabschnitt
63. Die Verformbarkeit des Anlagebereichs 64 relativ zum Dachholm 22 wird in erster Linie mittels der entsprechenden Gelenkstelle 66 erreicht. Die beiden anderen Gelenkstellen 66 sorgen für die passende Positionierung des Dichtflächenbereichs 63, der sich bei geschlossenem Lamellendach 21 deutlich nach innen wölbt und für eine Komprimierung der ersten Hohlkammer 65 sorgt.
Weiterhin ist eine zusätzliche Primärdichtung 67 in Gestalt einer zweiten Hohlkammer 68 neben der ersten Hohlkammer 65 des Dichtelements 6 vorgesehen. Ein flacher unterer Bereich dieser Primärdichtung 67 liegt auf einem horizontalen Abschnitt des Dachrahmens 23 auf, der an seiner Unterseite über die Verklebung 28 mit dem Karosserieblech des Dachholms 22 verbunden ist. Die Primärdichtung 67 ist mit dem nach innen weisenden Schenkel des U-förmigen Befestigungsbereichs 61, leicht unterhalb der Gelenkstelle 66 verbunden. Die Primärdichtung 67 weist im entspannten Zustand (Figur 6) einen halbrundförmigen Querschnitt auf, der in seinem oberen Scheitelbereich eine Dichtauflage 69 zur Unterseite der Schiebelamellen 26 bildet. Ist das Lamellendach 21 geschlossen, wird die zweite Hohlkammer 68 komprimiert, was durch die beiden nach unten weisenden Pfeile der Figur 6 verdeutlicht wird. Figur 7 zeigt diesen Zustand der komprimierten zweiten Hohlkammer 68 der Primärdichtung 67.
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Die Primärdichtung 67 übernimmt die eigentliche Dichtaufgabe; die erste Hohlkammer 65 des Dichtelements 6 dient hierbei vorrangig als von außen sichtbares Designelement.
Eine zweite Variante des erfindungsgemäßen Dichtelements 6 wird anhand der Figuren 8 und 9 verdeutlicht. Der Befestigungsbereich 61 mit dem darin vorgesehenen Keder 62 sowie die Primärdichtung 67 mit ihrer zweiten Hohlkammer 68 entspricht weitgehend der ersten Variante. Um den Befestigungsbereich 61 ist jedoch eine dritte Hohlkammer 70 vorgesehen, an die sich nach oben die hiervon getrennte erste Hohlkammer 65 anschließt. Die erste Hohlkammer 65 weist einen dreieckförmigen Querschnitt auf und wird begrenzt durch den Anlagebereich 64, den Dichtflächenabschnitt 63 sowie eine horizontale Trennwand 72. Die horizontale Trennwand 72 stellt gleichzeitig die obere Begrenzung der dritten Hohlkammer 70 dar.
Die Gestaltung der ersten Hohlkammer 65 dieser dritten Variante entspricht bis auf den fehlenden senkrechten Verbindungsabschnitt 71 weitgehend der ersten Variante. Am Eckbereich zwischen Dichtflächenabschnitt 63 und horizontaler Trennwand 72 ist eine Gelenkstelle 66 vorgesehen, an die sich eine rechte Begrenzungswand der dritten Hohlkammer 70 anschließt. Diese mündet unten auf dem horizontalen Verbindungsabschnitt zwischen Befestigungsbereich 61 und Primärdichtung 67 in einer weiteren Gelenkstelle 66. Eine zur rechten Begrenzungswand parallele linke Begrenzungswand ist über zwei Gelenkstellen mit dem linken Schenkel des Befestigungsbereichs 61 bzw. mit der Unterseite der horizontalen Trennwand 72 verbunden.
Wie anhand der Pfeile der Figur 8 verdeutlicht ist, kann die im entspannten Zustand nach links geneigte erste Hohlkammer 65 über die parallelogrammartig verschwenkbaren linken und rechten Verbindungsabschnitte nach rechts verschoben werden, wobei die horizontale Trennwand 72 weitgehend ihre waagrechte Lage beibehält. Figur 9 verdeutlicht die komprimierte erste Hohlkammer
des durch das aufgesetzte Dachteil 26 nach unten gedrückten Dichtelements 6. Die dritte Hohlkammer 70 bleibt hierbei weitgehend unkomprimiert.
Das Hohlkammer-Dichtelement 6 bildet im geschlossenen Zustand des Lamellendachs 21 einen Designabschluss und ermöglicht den Verzicht auf bekannte Zierstäbe bzw. Profilleisten zur Abdeckung des Spalts zwischen Dachteil und Dachholm. Das Dichtelement 6 kann problemlos gewisse Maßtoleranzen ausgleichen, ohne dass dies mit bloßem Auge als nachteilig erkennbar wird.
Das Dichtelement 6 besteht aus einem flexiblen und widerstandsfähigen Material, beispielsweise aus einem geeigneten Elastomer, aus Naturkautschuk oder aus einem Material auf Silikonbasis. Vorzugsweise weist das Dichtelement 6 zumindest an den Bereichen, die mit Fahrzeugteilen in Berührung kommen, eine Beflockung auf, die die Haftreibung reduzieren kann und für einen leichteren Übergang zwischen einer Haft- und einer Gleitreibung sorgen kann.
Wie anhand des verformten Dichtelements 6 der Figuren 7 und 9 verdeutlicht ist, ist der Anlagebereich 64 steifer ausgeführt als der relativ flexible Dichtflächenabschnitt 63. Die Verformbarkeit des Anlagebereichs 64 relativ zum Dachholm 22 wird in erster Linie mittels der entsprechenden Gelenkstelle 66 erreicht. Die beiden anderen Gelenkstellen 66 sorgen für die passende Positionierung des Dichtflächenbereichs 63, der sich bei geschlossenen Schiebelamellen 26 deutlich nach innen wölbt und für eine Komprimierung der ersten Hohlkammer 65 sorgt. Die Wandungen der dritten Hohlkammer 70 bleiben weitgehend unverformt und führen lediglich eine Schwenkbewegung aus. Dieser härter ausgeführte untere Bereich ist somit schwimmend gelagert. Der obere Dichtbereich mit dem Dichtflächenabschnitt 63 muss so weich ausgeführt sein, dass er nicht ausbeulen oder einfallen kann, um nicht die optische Wirkung zu beeinträchtigen.
Wahlweise kann das Dichtelement 6 mit dem Dachrahmen 23 verklebt, vernietet oder anderweitig befestigt werden.
Das erfindungsgemäße Dichtelement kann neben den beschriebenen Ausführungsformen auch an Querholmen angeordnet sein, bspw. an einer vorderen
und/oder hinteren Dachkante des Fahrzeugs.
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Figur 10 zeigt einen schematischen Querschnitt durch einen seitlichen Randbereich des Fahrzeugdachs im Bereich des linken seitlichen Dachholms gemäß der Schnittlinie X-X in Figur 1. In dieser Darstellung wird deutlich, dass sich das Lamellendach 21 in Richtung zum Fahrzeugheck deutlich verbreitern kann, wobei zusätzlich eine relativ ausgeprägte seitliche Wölbung vorgesehen sein kann. Da jedoch das Hochkammer-Dichtelement 6 der Kontur der Lamellenseitenkanten folgt, stellt eine solche nicht parallele Kontur des Lamellendachs 21 keine weiteren Probleme hinsichtlich der Abdichtung der geschlossenen Schiebelamellen
dar.
Bezugszeichenliste
2 Fahrzeugdach
4 Windschutzscheibe
6 Dichtelement / Hohlkammer-Dichtelement
21 Lamellendach
22 Dachholm
23 Dachrahmen
24 Dachöffnung
25 Spalt
26 Schiebelamelle
27 Verstärkung
28 Verklebung
29 Clinchverbindung
30 Führungsschiene / Führung
31 Klemmkante
32 Dachhimmel
33 Lamellenseitenkante
34 Windabweiser
35 starre Lamelle
36 vordere Kante
37 hintere Kante
38 feste Dachfläche
61 Befestigungsbereich
62 Keder
63 Dichtflächenabschnitt
64 Anlagebereich
65 erste Hohlkammer
66 Gelenkstelle
67 Primärdichtung
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zweite Hohlkammer Dichtauflage dritte Hohlkammer Verbindungsabschnitt Trennwand

Claims (12)

1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem Verbund aus mehreren in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordneten, ausstellbaren Lamellen (26), die in einer Schließstellung flächig aneinander liegen, um eine Dachöffnung (24) zu verschließen und im ausgestellten Zustand paketartig übereinander schiebbar sind, um die Dachöffnung (24) wenigstens teilweise freizulegen, wobei jede Lamelle (26) in der Schließstellung beidseits der Dachöffnung (24) mittels eines Hohlkammer-Dichtelements (6) abgedichtet ist, das über einen Dichtflächenabschnitt (63) mit einer Lamellenseitenkante (33) im Dichteingriff steht, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinander liegenden Lamellenseitenkanten (33) des geschlossenen Lamellendachs (21) einen gekrümmten Verlauf aufweisen, wobei das Hohlkammer-Dichtelement (6) sowie der Dichtflächenabschnitt (63) diesem gekrümmten Verlauf weitgehend folgen.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hinteren Lamellen (26) des Lamellendachs (21) breiter sind als die vorderen.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Lamellen (26) des Lamellendachs (21) breiter sind als die hinteren.
4. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Lamellendach (21) in einem mittleren Bereich tailliert ist.
5. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofil des Dichtelements (6) gegenüber einem Befestigungsbereich (61) gelenkig verformbar ausgebildet ist, wobei der Dichtflächenabschnitt (63) eine geringere Steifigkeit aufweist als ein am Dachrahmen (23) dichtend anliegender Anlagebereich (64).
6. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammer-Dichtelement (6) einstückig ausgebildet ist.
7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Hohlkammerprofil des Dichtelements (6) wenigstens zwei Gelenkstellen (66) ausgebildet sind, die eine gelenkige Verformbarkeit des dachförmigen Dichtflächenabschnittes (63) sowie des damit verbundenen Anlagebereichs (64) ermöglichen.
8. Fahrzeugdach nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Gelenkstelle (66) zwischen einem kurzen senkrechten Verbindungsabschnitt (71) vom unteren Befestigungsbereich (61) zum dachförmigen Dichtflächenabschnitt (63) vorgesehen ist.
9. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (6) im Querschnitt wenigstens zwei Hohlkammern (65, 70) aufweist, die übereinander angeordnet sind, wobei eine zweite Hohlkammer (70) über dem Befestigungsbereich (61) und unterhalb der ersten Hohlkammer (65) angeordnet ist.
10. Fahrzeugdach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (61) mit der zweiten Hohlkammer (70) über jeweils zwei Gelenkstellen (66) verbunden ist und dass die erste Hohlkammer (65) mit der zweiten Hohlkammer (70) über jeweils zwei Gelenkstellen (66) verbunden ist.
11. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Hohlkammer (65) mit dem Anlagebereich (64) und dem Dichtflächenabschnitt (63) gegenüber dem Befestigungsbereich (61) parallelogrammartig verschwenkbar ist.
12. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Dichtelemente (6) über seine Länge einen variablen Querschnitt zum Ausgleich einer sich nach vorne oder hinten verjüngenden Dachöffnung (24) aufweist.
DE20209914U 2002-06-26 2002-06-26 Öffnungsfähiges Fahrzeugdach Expired - Lifetime DE20209914U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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DE20209914U DE20209914U1 (de) 2002-06-26 2002-06-26 Öffnungsfähiges Fahrzeugdach

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DE20209914U1 true DE20209914U1 (de) 2002-09-19

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE20209914U Expired - Lifetime DE20209914U1 (de) 2002-06-26 2002-06-26 Öffnungsfähiges Fahrzeugdach

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DE (1) DE20209914U1 (de)

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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