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Die
Erfindung betrifft eine Lukenabdeckvorrichtung, die zum Abdecken
der Lukenöffnung von Ein-/Ausstiegsluken insbesondere an
Kampffahrzeugen aus einer Offenstellung in eine Abdeckstellung bewegbar
ist. Es ist bekannt, neben der Lukenschließvorrichtung,
mittels welcher die Lukenöffnung insbesondere luftdicht
mittels eines Lukendeckels verschließbar ist, aus Sicherheitsgründen
eine Lukenabdeckvorrichtung beispielsweise im Innern eines Kampffahrzeuges
anzuordnen, um zu verhindern, dass sich beim Schließvorgang
des zumeist schweren gepanzerten Lukendeckels Gegenstände oder
Personen in der Lukenöffnung befinden, so dass die Gefahr
von Einklemmungen verringert wird. Eine Abdeckvorrichtung hat zudem
den Vorteil, dass bei geöffnetem Lukendeckel keine Gegenstände
wie beispielsweise Patronenhülsen durch die Luke in das Fahrzeug
hineinfallen können und dort eventuell zu Verletzungen
oder Beschädigungen führen. Eine bekannte Lukenabdeckvorrichtung
wird beispielsweise in der
DE 10 2004 036 842 A1 beschrieben. Die dort offenbarte
Lukenabdeckvorrichtung ist als Sicherheitsrollo ausgestaltet, welches
parallel zur Lukenöffnung ausziehbar ist und in der Abdeckstellung
einen Schalter betätigt, durch welchen der Speisestromkreis
eines die Luke schliessenden Elektromotors freigegeben wird, so
dass der Motor zum Öffnen und Schließen betätigt
werden kann.
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Das
im Stand der Technik bekannte Sicherheitsrollo weist die Nachteile
auf, dass es beim Loslassen in halb geöffneter Position
nach unten fällt und somit eventuell eine Person treffen
kann. Ferner besteht die Gefahr, dass sich die Rollo-Plane nicht gleichmäßig
aufrollt und beispielsweise schief aufrollen kann, so dass eine
reibungslose Betätigung nicht mehr gegeben ist. Ferner
können Probleme bei tiefen Temperaturen auftreten, bei
denen der Planenstoff zum Aufrollen zu steif wird.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lukenabdeckvorrichtung der eingangs
genannten Art mit einer erhöhten Einsatz-Verfügbarkeit
bereitzustellen.
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Die
Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil
der abhängigen Ansprüche.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung liegt darin, dass die Lukenabdeckvorrichtung
mehrere gegeneinander verschiebbare Abdeckelemente aufweist, die
in der Offenstellung übereinander angeordnet sind und die
in der Abdeckstellung derart gegeneinander verschoben angeordnet
sind, dass sie jeweils einen Teilbereich der Lukenöffnung
abdecken. Hierdurch ergibt sich eine kompakte Bauweise in der Offenstellung,
wobei die Lukenabdeckvorrichtung in konstruktiv einfacher Weise
in die Abdeckstellung bewegbar ist. Somit werden Bedienfehler, wie
ein schiefes Aufrollen, vermieden.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Abdeckelemente plattenförmig
ausgestaltet, wobei sie hierbei insbesondere parallel zueinander
liegen und parallel zur Lukenöffnung verschiebbar sein können.
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Die
Abdeckelemente sind derart ausgestaltet, dass sie die Lukenöffnung
in der Abdeckstellung abdecken. Falls die Lukenabdeckvorrichtung
für eine kreisförmige Lukenöffnung eingesetzt
werden soll, ist es vorteilhaft, wenn die Abdeckelemente sichelförmig ausgestaltet
sind. Hierbei weisen die Abdeckelemente eine kreisbogenförmige
Kante auf. Bevorzugt sind die Abdeckelemente um eine gemeinsame
Schwenkachse schwenkbar gelagert, wobei sich die Schwenkachse im
Wesentlichen senkrecht zur Plattenebene der Abdeckelemente erstrecken
kann. Bevorzugt können zudem die Abdeckelemente fächerförmig
gegeneinander verschiebbar sein, wobei die Offenstellung einem geschlossenen
Fächer und die Abdeckstellung einem offenen Fächer
entspricht. Die Abdeckelemente können somit in der Abdeckstellung gegeneinander
versetzt angeordnet sein, wobei sie auch in der Abdeckstellung zumindest
teilweise übereinander angeordnet sind.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung sind mindestens zwei übereinanderliegende
Abdeckelemente durch eine Langlochkopplung miteinander gekoppelt.
Die Langlochkopplung kann hierbei derart ausgestaltet sein, dass
ein Abdeckelement ein insbesondere bogenförmiges Langloch
aufweist, wobei das benachbarte Abdeckelement mit einem Eingreifelement,
beispielsweise eine Niet oder ein Stift in das Langloch eingreift,
so dass hierdurch die Verschiebungsbewegung geführt wird.
Bevorzugt sind alle Abdeckelemente durch eine Langlochkopplung miteinander
verbunden, so dass eine Bewegung eines Abdeckelementes zu einer
zeitlich versetzten Verschiebung der anderen Abdeckelemente führt.
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Die
Abdeckelemente können an einem Grundkörper angeordnet
sein, welcher beispielsweise mit Befestigungsmitteln zur Befestigung
an der Luke oder am Fahrzeug versehen sein kann. Der Grundkörper
kann hierbei Führungsmittel aufweisen, insbesondere eine
Führungsschiene, mittels welcher zumindest ein Abdeckelement
geführt werden kann.
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Zudem
kann die Lukenabdeckvorrichtung eine Verriegelungsvorrichtung umfassen,
mittels welcher mindestens ein Abdeckelement in der Abdeckstellung
verriegelbar ist. Bevorzugt umfasst die Verriegelungsvorrichtung
hierbei eine Bolzenverriegelung, bei welcher ein Bolzen in eine
entsprechende Ausnehmung des Abdeckelements eingreift. Die Verriegelungsvorrichtung
kann ferner eine Hilfseinführvorrichtung umfassen, welche
mindestens eine Anlaufschräge für die Einführung
des Abdeckelements aufweist. Hierdurch kann erreicht werden, dass
bei einer manuellen Betätigung der Lukenabdeckvorrichtung
ein erleichtertes Einführen in die Verriegelungsstellung
möglich ist. Bevorzugt weist die Hilfseinführvorrichtung
zumindest zwei gegenüberliegende Anlaufschrägen
auf, so dass sie fangmaulförmig ausgestaltet ist.
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Die
Lukenabdeckvorrichtung kann desweiteren mindestens eine Sensorvorrichtung
aufweisen, durch welche die Abdeckstellung sensierbar ist. Zur erhöhten
Sicherheit kann die Lukenabdeckvorrichtung hierbei zwei redundante
Sensorvorrichtungen umfassen. Bevorzugt weist die Sensorvorrichtung
einen Schalter auf, welcher durch ein Abdeckelement in der Abdeckstellung
betätigt wird. Bei einer Sensierung der geschlossenen Abdeckstellung
kann die Sensorvorrichtung ein Signal abgeben, durch welches beispielsweise
der Schließmechanismus des Lukendeckels freigegeben wird.
Die Sensorvorrichtung kann zudem zur Erhöhung der Sicherheit
eine Hilfsvorrichtung mit mindestens einer Anlaufschräge für
die Einführung des Abdeckelements umfassen, wobei die Hilfsvorrichtung
fangmaulförmig ausgestaltet sein kann.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Lukenabdeckvorrichtung
ein Führungsabdeckelement auf, welches insbesondere mit einem
Handgriff versehen ist, wobei die Lukenabdeckvorrichtung durch Betätigung
des Führungsabdeckelementes von der Offenstellung in die
Abdeckstellung und umgekehrt bewegbar ist. Der Bediener braucht
somit nur das eine Führungsabdeckelement bewegen, so dass
eine Einhandbedienung möglich ist.
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Eine
vorteilhafte erfindungsgemäße Ausgestaltung einer
Lukenabdeckvorrichtung wird anhand der 1 bis 5 beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Lukenabdeckvorrichtung in der Abdeckstellung aus der Sicht des Bedieners;
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2 die
Lukenabdeckvorrichtung nach 1 in einer
rückseitigen Ansicht;
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3 die
Lukenabdeckvorrichtung nach 1 in der
Offenstellung;
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4 die
Lukenabdeckvorrichtung nach 3 in einer
rückseitigen Ansicht;
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5 einen
Ausschnitt der Lukenabdeckvorrichtung nach 1 in einer
Seitenansicht und
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6 eine
modifizierte Lukenabdeckvorrichtung in der Offenstellung.
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Die 1 bis 6 zeigen
eine Lukenabdeckvorrichtung 1, die zum Abdecken der Lukenöffnung
einer nicht dargestellten kreisrunden Ein-/Ausstiegsluke eines Kampffahrzeuges
an der Luke befestigbar ist. Die Lukenabdeckvorrichtung ist aus
der in den 3 und 4 dargestellten
Offenstellung in die in den 1 und 2 dargestellte
Abdeckstellung und umgekehrt bewegbar. In der Abdeckstellung wird
im Wesentlichen die gesamte Lukenöffnung abgedeckt, so
dass in der Abdeckstellung keine Personen oder Gegenstände
aus Sicherheitsgründen in die (Lukenöffnung bringbar
sind. In der Offenstellung wird die Lukenöffnung im Wesentlichen
nicht abgedeckt, so dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen durch
die Lukenöffnung möglich ist. An der Lukenöffnung
ist ein Tippvisier 23 angeordnet.
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Gemäß 1 weist
die Lukenabdeckvorrichtung 1 einen Grundkörper 3 auf,
welcher Befestigungsmittel 15 aufweist, über welche
der Grundkörper an der Lukenöffnung befestigbar
ist. An dem Grundkörper 3 sind zudem sieben Abdeckelemente 2a bis 2g angeordnet,
welche in der Abdeckstellung jeweils einen Teilbereich der Lukenöffnung
abdecken. Hierbei ist das Abdeckelement 2g fest an dem Grundkörper 3 angeordnet.
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Das
Abdeckelement 2g weist ein bogenförmiges Langloch 6 auf,
in welchem eine Niet des unter dem Abdeckelement 2g angeordneten
Abdeckelements 2f angeordnet ist. Durch diese Langlochkopplung
ist das Abdeckelement 2f verschiebbar zum Abdeckelement 2g geführt.
Die Verschiebung erfolgt als Drehbewegung, da das Abdeckelement 2f um
eine Drehachse 10 drehbar gelagert ist. In gleicher Weise wie
das Abdeckelement 2f sind auch die übrigen Abdeckelemente 2a bis 2e drehbar
um die Drehachse 10 gelagert, wobei jedes Abdeckelement 2a bis 2e über
eine Langlochkopplung 6, 7 mit dem benachbarten
Abdeckelement verbunden ist, so dass die Abdeckelemente 2a bis 2g fächerförmig
gegeneinander verschiebbar sind. Die Abdeckelemente 2a bis 2g sind
hierbei plattenförmig ausgestaltet und liegen parallel
zueinander. Um in einfacher Weise die kreisrunde Lukenöffnung
abzudecken, sind die Abdeckelemente 2a bis 2f sichelförmig
ausgestaltet. Die Schwenkachse 10 erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht
zur Plattenebene der Abdeckelemente 2a bis 2g.
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Gemäß der
in den 3 und 4 gezeigten Offenstellung der
Lukenabdeckvorrichtung 1 sind die Abdeckelemente 2a bis 2g übereinander
angeordnet, so dass eine platzsparende Stellung der Abdeckelemente 2a bis 2g in
der Offenstellung erreicht wird. Zur Betätigung der Lukenabdeckvorrichtung 1 greift
der Bediener nach dem Handgriff 8, welcher an dem vordersten
als Führungsabdeckelement 2a bezeichneten Abdeckelement
angeordnet ist. Durch Bewegung des Führungsabdeckelementes 2a werden
zeitlich versetzt die übrigen Abdeckelemente 2b bis 2f mitgenommen,
bis die in 1 gezeigte Abdeckstellung erreicht
ist. In umgekehrter Weise kann der Bediener zur Öffnung
der Lukenabdeckvorrichtung wiederum den Handgriff 8 des
Führungs abdeckelements 2a bewegen, so dass die
Abdeckelemente 2a bis 2g zusammengeschoben werden.
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Zur
Sicherung der Abdeckstellung dient eine Verriegelungsvorrichtung 16,
welche einen Bolzen 4 umfasst, der in der Abdeckstellung
in eine entsprechend ausgestaltete Bohrung 18 des Führungsabdeckelements
zur Verriegelung eingreift. Zur Erleichterung des Einführens
des Führungsabdeckelements 2a in die Verriegelungsvorrichtung 16 weist
diese eine Hilfseinführvorrichtung 17 aus, welche
mit zwei Anlaufschrägen versehen ist, so dass die Verriegelungsstellung
vom Bediener in einfacher Weise gefunden wird. Der federbelastete
Bolzen 4 kann zum Lösen der Verriegelung mittels
des Handgriffes 5 entriegelt werden.
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Das
Führungsabdeckelement 2a weist zudem einen auf
der gegenüberliegenden Seite der Drehachse 10 gelegenen
Betätigungshebel 11 auf, welcher in der Abdeckstellung
zwei Schalter 13 (5) von zwei
Sensorvorrichtungen 9 betätigt, so dass ein Freigabe-Signal
zur Freigabe des Lukenschließmechanismus abgebbar ist.
Zur Erhöhung der Sicherheit ist eine Hilfsvorrichtung 14 vorgesehen,
welche zwei Anlaufschrägen für die Einführung des
Betätigungshebels 11 des Abdeckelements 2a aufweist.
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In
der Offenstellung schlägt der Betätigungshebel 11 des
Abdeckelements 2a gegen ein Druckstück 19 an,
so dass die Offenstellung der Lukenabdeckvorrichtung 1 durch
das Druckstück 19 in Position gehalten wird.
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Die
Lukenabdeckvorrichtung 1 ist derart ausgestaltet, dass
sie jederzeit losgelassen werden kann, ohne dass die Position verändert
wird, so dass beim Loslassen keine Gefahr für die Besatzung
besteht. Zwischen den Abdeckelementen 2a bis 2g sind an
der Drehachse Tellerfedern eingelegt, so dass über die
Einstellung der Schraubverbindung 20 an der Drehachse 10 die
Schwergängigkeit der Verschiebbewegung der Abdeckelemente 2a bis 2f einstellbar
ist.
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Am
Grundkörper 3 ist ferner eine Führungsvorrichtung 12 angeordnet,
welche als Führungsschiene ausgestaltet ist, in welcher
das Abdeckelement 2e geführt wird.
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Die
Verriegelungsvorrichtung 16 ist derart konzipiert, dass
sie nur betätigt werden muss, wenn die Lukenabdeckvorrichtung 1 geöffnet
werden soll.
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Durch
die Anlaufschrägen der Hilfseinführvorrichtung 17 und
der Hilfsvorrichtung 14, der Führungsbahn 12 sowie
der festen Drehachse 10 wird eine Zwangsführung
der Lukenabdeckvorrichtung 1 erreicht, so dass lediglich
das Führungsabdeckelement 2a bewegt werden muss,
um ausgehend von der Offenstellung die Abdeckstellung zu erreichen und
die Verriegelungsvorrichtung 16 zu treffen.
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An
der Unterseite der Abdeckelemente 2b bis 2g sind
Gleitleisten 21 angeordnet, so dass die Reibung zwischen
den Abdeckelementen 2a bis 2g verringert ist.
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Die
Lukenabdeckvorrichtung 1 ist erfindungsgemäß nicht
auf kreisförmige Lukenöffnungen beschränkt.
In analoger Weise kann die Lukenabdeckvorrichtung auch zur Abdeckung
einer beispielsweise rechteckigen Lukenöffnung eingesetzt
werden.
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Die 6 zeigt
eine modifizierte, auf der Lukenabdeckvorrichtung nach 1 bis 5 basierende
Lukenabdeckvorrichtung, bei welcher im Unterschied die Sensorvorrichtungen 9 höher
liegen, so dass der Betätigungshebel 11 des Führungsabdeckelements 2a nicht
in die Hilfsvorrichtung 14 einlaufen kann. Aus diesem Grund
ist an dem Betätigungshebel 111 über
einen Mitnehmer 25 ein Schalthebel 26 angelenkt,
welcher den Höhenunterschied ausgleicht und bei Drehung
des Betätigungshebels 11 in die Hilfsvorrichtung 14 einläuft
und die Sensorvorrichtungen 9 betätigt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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