DE20201167U1 - Aufbau für einen Lkw - Google Patents
Aufbau für einen LkwInfo
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- B62D25/00—Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
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Description
Die Erfindung betrifft einen Aufbau für einen LKW, mit einem im wesentlichen horizontalen Tragrahmen, der an einem Chassis des LKW anbringbar ist, und mit einer auf der Oberseite des Tragrahmens angeordneten Ladefläche.
Um einen LKW in möglichst flexibler Weise einsetzen zu können, ist es bekannt, auf das mit einem Motor und einem Führerhaus versehene Chassis wahlweise unterschiedliche Aufbauten aufzusetzen. Für derartige auswechselbare Aufbauten finden sogenannte Wechselbrücken Verwendung, die einen die Aufbauten lagernden, im wesentlichen horizontalen Tragrahmen aufweisen, der über seitliche Stützen auf einem Untergrund so absetzbar ist, daß der Trägrahmen im Abstand von dem Untergrund angeordnet ist. Der LKW bzw. das Chassis läßt sich unter den Tragrahmen einfahren, woraufhin dieser auf dem Chassis abgesetzt und befestigt wird.
Auf der Oberseite des Tragrahmens ist eine horizontale La-0 deflache zur Aufnahme der zu transportierenden Lasten ausgebildet, die in der Regel auf ihrer dem Führerhaus zugewandten Vorderseite eine vertikale Stirnwand besitzt und an
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den Längsseiten und der Rückseite entweder durch schwenkbare Klappen oder die Wände eines sogenannten Kofferaufbaus begrenzt ist.
Die Ladefläche ist als ebene kontinuierliche Fläche ausgebildet, so daß die zu transportierenden Lasten bzw. Ladungen nach den Wünschen eines Benutzers in beliebiger Weise auf der Ladefläche plaziert werden können, wobei ein hohes Maß an Nutzungsvariationen möglich ist. Insbesondere bei relativ schwerer Ladung besteht dabei jedoch die Gefahr, daß sich bei nicht vollständig beladener Ladefläche eine ungleichmäßige Lastverteilung auf den Achsen des LKWs ergibt, was zu einer Beeinträchtigung der Fahreigenschaften des Fahrzeuges und zu einer ungünstigen Lastabtragung führt. Die gleichen Probleme können auftreten, wenn sich eine Ladung auf der Ladefläche in unbeabsichtigter Weise verschiebt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufbau der 0 genannten Art zu schaffen, mit dem eine hinsichtlich der Lastabtragung günstige Positionierung der Ladung auf der Ladefläche in einfacher Weise zu erzielen ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Aufbau der genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der Ladefläche mit Abstand von derem vorderen Ende mehrere Aufnahmen ausgebildet sind, in die Anschlagelemente lösbar einsetzbar sind, die auf der Oberseite der Ladefläche hervorstehen.
Die erfindungsgemäßen Aufnahmen ermöglichen es, in Abhängigkeit von der Art, Größe und dem Gewicht der Ladung in entsprechend ausgewählte Aufnahmen Anschlagelemente einzusetzen, die sicherstellen, daß ein Benutzer beim Beladen der Ladefläche die Ladung in vorbestimmter Weise positio-5 niert oder zumindest nicht über die Anschlagelemente hinaus
verschieben kann. Durch die Vorgabe der Soll- Position für die Ladung ist es möglich, deren korrekte Anordnung auf der Ladefläche sicherzustellen, wodurch eine ungünstige Lastabtragung und Achsbelastung des LKW vermieden ist.
Da in der Ladefläche eine Vielzahl von Aufnahmen ausgebildet ist, läßt sich die Position der Anschläge an die Art der Ladung in einfacher Weise anpassen. Die Aufnahmen, die beispielsweise von vertikalen Einsteckhülsen gebildet sein können, sind in die Ladefläche eingelassen, d.h. die Ladefläche ist in herkömmlicher Weise als im wesentlichen kontinuierliche ebene Fläche nutzbar, wenn sich keine Anschlagelemente in den Aufnahmen befinden.
Die in die Aufnahmen einsetzbaren und in diesen in lösbarer Weise festlegbaren Anschlagelemente können beispielsweise von vertikalen Stützen und/oder auf der Ladefläche aufliegenden Leisten gebildet sein. Es können jedoch auch rahmenartige Anschlagelemente verwendet werden. Die Anschlagelemente müssen lediglich sicherstellen, daß die auf die Ladefläche aufgesetzte Ladung nicht über die Anschlagelemente hinaus verschoben oder versetzt wird.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß 5 mehrere Aufnahmen in einer in Querrichtung der Ladefläche, d.h. senkrecht zur Fahrtrichtung des LKW verlaufenden Reihe nebeneinander angeordnet sind. Die Reihe erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Breite der Ladefläche.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß mehrere Reihen von Aufnahmen vorgesehen sind, die in Längsrichtung der Ladefläche, d.h. in Längsrichtung des LKW beabstandet sind. Dabei sollte zumindest eine der Reihen von Aufnahmen im vorderen Endbereich der Ladefläche nahe dem Führerhaus angeordnet sein, während zumindest eine wei-
tere Reihe der Reihen von Aufnahmen im hinteren Endbereich der Ladefläche angeordnet sein sollte.
Es ist bekannt, die Ladung auf der Ladefläche mit Seilen oder Gurten zu sichern, die in Befestigungen gehalten sind, die an den Längsseiten der Ladefläche ausgebildet sind. Dabei tritt häufig das Problem auf, daß die Ladung die auf der Oberseite der Ladefläche hervorstehenden Gurte bzw. Gurtbefestigungen beschädigt, wenn sie von einem Benutzer über die Ladefläche verschoben wird und an die Gurtbefestigungen anstößt. Um dies zu verhindern, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß auf der der Mitte der Ladefläche zugewandten inneren Seite der Befestigungen für die Haltegurte weitere Aufnahmen in der Ladefläche zum lösbaren Einsetzen von Anschlagelementen ausgebildet sind. Die Anschlagelemente verhindern, daß die Ladung beim Verschieben über die Ladefläche mit den Befestigungen der Haltegurte in Kontakt kommt und diese beschädigt. Als Anschlagelemente für den Schutz der Befestigungen der Ladegurte können ebenfalls vertikale Stützen und/oder auf der Ladefläche aufliegende Leisten bzw. Anschlagschuhe verwendet werden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich, wobei die einzige Figur eine Aufsicht auf einen erfindungsgemäßen Aufbau für einen LKW zeigt.
Die Figur zeigt einen Aufbau in Form einer Wechselbrücke 0 10, die einen im wesentlichen horizontalen Tragrahmen 11 besitzt, der einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweist und aus zwei seitlichen Längsträgern 12a und 12b sowie zwei mittleren Längsträgern 12c besteht, die alle parallel zueinander in Längsrichtung F der Wechselbrücke 10, 5 d.h. in Längsrichtung bzw. Fahrtrichtung des nicht darge-
stellten LKW verlaufen. Die Längsträger 12a, 12b und 12c sind über mehrere Querträger 13a, 13b und 13c zu dem gitterartigen Tragrahmen 11 verbunden. Dabei ist am vorderen Ende des Tragrahmens ein vorderer Querträger 13a vorgesehen, an dem zusätzlich eine vordere vertikale Stirnwand 20 befestigt ist. Das hintere Ende des Tragrahmens 11 wird von einem hinteren Querträger 13b gebildet. Mehrere mittlere Querträger 13c steifen den Tragrahmen 11 aus.
Der Tragrahmen 11 ist über vier Stützen oder Ständer 16 auf einem Untergrund im Abstand oberhalb von diesem aufsetzbar. An jeder Längsseite des Tragrahmens 11, d.h. an beiden äußeren seitlichen Längsträgern 12a und 12b ist jeweils ein vorderer Ständer 16 und ein hinterer Ständer 16 vorgesehen. In Querrichtung des Tragrahmens 11 gegenüberliegende Ständer 16 sind durch einen verstärkten Querträger 13c verbunden, um eine sichere Lastabtragung zu gewährleisten.
Auf den Tragrahmen 11 ist eine Beplankung in herkömmlicher Weise aufsetzbar, um eine kontinuierliche, horizontale Ladefläche zu bilden, auf die die zu transportierenden Lasten aufsetzbar sind.
Im vorderen Endbereich des Tragrahmens 11 ist mit Abstand zu dem vorderen Querträger 13a ein parallel zu diesem verlaufender, sich über die gesamte Breite des Tragrahmens 11 erstreckender Anschlagträger 17 befestigt, der mehrere vertikale, lochartige Aufnahmen 18 trägt, die in einer quer zur Längsrichtung S des Tragrahmens verlaufenden Reihe auf Abstand nebeneinander angeordnet sind.
In gleichartiger Weise ist im hinteren Endbereich des Tragrahmens 11 mit Abstand zum hinteren Querträger 13b ein weiterer Anschlagträger 17 mit mehreren Aufnahmen 18 vorgesehen. Die Aufnahmen 18 sind in die Ladefläche eingelassen
und von dieser so zugänglich, daß nicht dargestellte Anschlagelemente, beispielsweise vertikale Stützen, auf der Ladefläche aufliegende Anschlagleisten oder Anschlagschuhe mit entsprechenden Vorsprüngen in die Aufnahmen 18 eingesetzt und dadurch in vorbestimmter Weise auf der Ladefläche positioniert werden können.
Sowohl im vorderen Endbereich des Tragrahmens 11 als auch im hinteren Endbereich des Tragrahmens 11 ist zwischen dem die jeweiligen Stützen 16 verbindenden, verstärkten Querträger 13c und dem Anschlagträger 17 ein Haupt-Querträger 21 angeordnet, an dessen seitlichen Endpunkten im Bereich der äußeren Längsträger 12a, 12b jeweils Aufnahmen 14 befestigt sind, über die der Tragrahmen 11 und somit die Wechselbrücke 10 auf einen Chassis eines LKW befestigt werden kann.
An den äußeren Längsträgern 12a und 12b sind im Bereich zwischen den Ständern 16 jeweils drei in Längsrichtung F beabstandete Befestigungen 15 für Sicherungsgurte oder -seile vorgesehen. Auf der der Mitte des Tragrahmens 11 zugewandten Seite der Befestigungen 15 sind weitere Aufnahmen 19 zum lösbaren Einsetzen von Anschlagelementen, beispielsweise Anschlagschuhen ausgebildet, die verhindern, daß eine auf der Ladefläche befindliche Last beim Verschieben über die Ladefläche an die jeweilige Befestigung 15 anstößt und diese-oder die Sicherungsgurte beschädigt. Bei der gemäß Figur mittleren Befestigung 15 sind keine entsprechenden Aufnahmen ausgebildet, da diese Befestigung mit einem Versatz unterhalb der Ladefläche angeordnet ist, wodurch die Gefahr der Beschädigung vermindert ist.
• ♦ ·
Claims (7)
1. Aufbau für einen LKW, mit einem im wesentlichen horizontalen Tragrahmen (11), der an einem Chassis des LKW anbringbar ist, und mit einer auf der Oberseite des Tragrahmens (11) angeordneten Ladefläche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ladefläche mit Abstand von deren vorderem Ende mehrere Aufnahmen (18) ausgebildet sind, in die Anschlagelemente lösbar einsetzbar sind, die auf der Oberseite der Ladefläche hervorstehen.
2. Aufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Aufnahmen (18) in einer in Querrichtung der Ladefläche verlaufenden Reihe nebeneinander angeordnet sind.
3. Aufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Reihen von Aufnahmen (18) vorgesehen sind, die in Längsrichtung der Ladefläche beabstandet sind.
4. Aufbau nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Reihen von Aufnahmen (18) im vorderen Endbereich der Ladefläche angeordnet ist.
5. Aufbau nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Reihen von Aufnahmen (18) im hinteren Endbereich der Ladefläche angeordnet ist.
6. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längsseiten der Ladefläche Befestigungen (15) für Haltegurte ausgebildet sind und daß auf der der Mitte der Ladeflächen zugewandten Seite der Befestigungen (15) weitere Aufnahmen (19) zum lösbaren Einsetzen von Anschlagelementen ausgebildet sind.
7. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagelemente vertikale Stützen und/oder auf der Ladefläche aufliegende Leisten sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE20201167U DE20201167U1 (de) | 2002-01-26 | 2002-01-26 | Aufbau für einen Lkw |
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