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Die
Erfindung betrifft ein Ladungs- und Sicherungssystem für Fahrzeuge
mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
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Aus
der
DE 10 2006
056 497 B3 ist ein gattungsgemäßer Fahrzeugrahmen mit Längs- und Querträgern sowie
mit einem Ladeboden zur Aufnahme von Ladung bekannt. Der Ladeboden
ist auf gleicher Höhe
oder höher
angeordnet als die Querträger. Die
Querträger
weisen eine Vielzahl von Ausnehmungen über die Länge verteilt auf, die derart
vorgesehen sind, dass die Sicherungselemente wahlweise vor, hinter
und/oder seitlich neben der Ladung anbringbar sind. Die Sicherungselemente
werden in die Ausnehmungen eingesetzt. Da nur eine Lochreihe vorgesehen
ist und die Sicherungselemente unmittelbar eingesetzt werden, können diese
nur das Ladeelement abstützen.
An ihnen sind aber keine Gurte befestigbar, um beispielsweise eine
Ladung mittels solcher Gurte zusätzlich
oder allein zu sichern. Gespannte Gurte würden die Sicherungselemente
aus den Ausnehmungen herausziehen. Darüber hinaus können seitliche,
in Fahrtrichtung auftretende Kräfte dazu
führen,
dass die Querträger
durch Verkanten des Sicherungselementes verformt werden.
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Aus
WO 2006/121398 A1 ist
eine Verankerungseinheit für
eine Vorrichtung zur Befestigung einer Ladung auf einer Ladungsplattform
eines Fahrzeuges bekannt. Auf der Plattform sind länglich Stützschienen
angeordnet, wobei jede der Stützschienen
ein oberes Schienenteil aufweist, das mit der Last tragenden Oberfläche der
Ladungsplattform in Verbindung steht und eine Reihe von Öffnungen aufweist.
In diese Öffnungen
können
Vorrichtungen für
die Sicherung der Ladung angeordnet werden.
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Aus
DE 101 55 728 A1 ist
ein Fahrzeug mit einem Ladeboden offenbart. Der Ladeboden ist von zwei
parallel zur Fahrzeugslängsrichtung
verlaufenden Längsträgern und
zwei quer zur Fahrt in Längsrichtung
verlaufenden Querträgern
seitlich eingefasst. Wenigstens einer der Träger steht in wenigstens einem
Längenabschnitt
nach oben vom Ladeboden ab und weist in seinem Querschnitt oberhalb
des Ladebodens eine den Träger
durchdringende Stecköffnung
auf. Ein Zurrelement weist einen Sicherungsabschnitt auf, der eine
Bolzenaufnahmeöffnung
enthält.
Das Zurrelement ist mit seinem Sicherungsabschnitt von einer dem
Ladeboden zugewandten Trägerinnenseite
in die Stecköffnung
einsteckbar, derart, dass die Bolzenaufnahmeöffnung auf einer vom Ladeboden
abgewandten Trägeraußenseite
auf der Stecköffnung
herausragt. Ein Sicherungsbolzen ist auf der Trägeraußenseite in die Bolzenaufnahmeöffnung einsteckbar.
Der in die Bolzenaufnahmeöffnung eingesteckte
Sicherungsbolzen sichert das Zurrelement gegen ein Herausziehen
aus der Stecköffnung.
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Aus
DE 20 2006 016 405
U1 ist eine Ladesicherung zum Fixieren von Ladegut auf
einer Ladefläche
eines Fahrzeugaufbaus bekannt. Der Fahrzeugaufbau weist einen Boden,
der die Ladefläche
bildet, sowie mindestens zwei Seitenwände und/oder zwei seitlich
und beabstandet zueinander angeordnete Stützen auf. An den Seitenwänden oder
in diesen oder an mindestens einer Stütze ist mindestens ein Lager
für die
unterseitige schwenkbare Befestigung von klappenförmigen Halteelementen
vorgesehen, dessen Schwenkachse parallel zur Längsachse des Aufbaus und quer
hierzu verlaufend an einem zwischen den Seitenwänden eingefügten Querholm angeordnet ist.
Das klappenförmige
Halteelement ist jeweils so breit ausgebildet und die Schwenkachse derart
positioniert, dass die von der Schwenkachse entfernte Kante oder
Stirn an der Fläche
zur Ladesicherung gegen die Oberfläche des zu transportierenden
Ladeguts drückt.
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Des
Weiteren ist aus der
DE
88 00 572 U1 eine Transportunterlage, insbesondere für flächenförmige Gegenstände, wie
für Fertigbauelemente, bekannt,
die quer verlaufend in besonderen Abschnitten Bohrungen in einem
bestimmten Raster aufweisen, in die Pfeiler mit einem an das Loch
angepassten Zapfen eingesetzt werden können. Dadurch ist es möglich, zwischen
zwei solchen Pfeilern z. B. Glasplatten zwischenzustellen.
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Ausgehend
vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Ladungs- und Sicherungssystem für Fahrzeuge der gattungsgemäßen Art
so weiterzubilden, dass eine besonders flache Bauweise realisierbar
ist und dass an den Querträgern
Sicherungselemente befestigbar sind, an denen auch Zugseile oder
Spanngurte zur Sicherung des Ladegurtes auf dem Ladeboden befestigbar
sind und die die seitliche Kräfte
ebenso wie Kräfte
in Längsrichtung
aufnehmen können
ohne die Befestigung oder Querträger
zu beschädigen
oder das Sicherungselement aus der Aufnahme herauszuziehen. Ferner
soll der Ladeboden des Ladungs-Sicherungssystem
preiswert herstellbar und modular aufbaubar sein.
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Die
Aufgabe löst
die Erfindung durch Ausgestaltung des Ladungs-Sicherungssystems
gemäß der im
Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre. Vorteilhafte Weiterbildungen
des Ladungs-Sicherungssystems und der Sicherungselemente sind in den
Unteransprüchen
im Detail angegeben.
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Der
Querträger
weist mindestens an einer Längsseite
ein Stufenprofil auf, wobei die erste Stufe eine Höhe aufweist,
die der Stärke
der Bodenplatte entspricht, die zwischen zwei benachbarten Querträgern einlegbar
ist und die Höhe
der zweiten Stufe das Biegemoment des Trägers mitbestimmt. Um eine Auflage
an einem Längsträger herstellen
zu können, ist
am Ende der zweiten Stufe ein nach außen oder nach innen abgewinkelter
Randstreifen vorgesehen. Wenn das Stahlblech, aus dem der Querträger gefer tigt
ist, eine Dicke von < 4
mm aufweist, kann auf eine solche Anformung verzichtet werden. Auf
der anderen Seite kann die gleiche Konstruktion vorgesehen sein,
dann ist der Querträger
aber nur für
kleinere Fahrzeugrahmen, also Ladeflächen für kleinere Fahrzeuge, einsetzbar.
Soll die Tragfähigkeit
insgesamt erhöht
werden, so ist vorgesehen, dass die andere Längsseite als gradlinige, senkrechte
Abwinklung ausgebildet ist, die unten zur Auflage einen horizontalen
Abwinklungsteil aufweist, der parallel zur oberen Wand verläuft. Die
Höhe entspricht
der Höhe der
stufenförmigen
Ausbildung an der anderen Seite. Es ist aus statischer Sicht erkennbar,
dass zwei solche Querträger
so auf einfache Weise zusammengefügt werden können, dass praktisch ein Doppelträger entsteht,
wobei beide Querträger
beispielsweise zusammengeschraubt sein können, zu welchem Zweck in den
senkrechten Stirnwänden
Bohrungen eingebracht sind. Auch in den abstehenden oder nach innen
abgewinkelten Seitenstreifen, sowohl des Stufenprofils als auch
des senkrechten Profils, können Bohrungen
zur Befestigung an Längsträgern vorgesehen
sein.
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In
Längsrichtung
des Querträgers
sind ferner paarweise und in einem definierten Raster Ausnehmungen
in der oberen Wand über
die Länge
des Querträgers
verteilt eingebracht, die zur Aufnahme von jeweils an einer Unterseite
einer Trägerplatte
eines Sicherungselementes angebrachten vier Sicherungshaken dienen.
Die Sicherungshaken bestehen aus einem parallel zur Unterseite der
Trägerplatte verlaufenden
Abschnitt, der einseitig über
einen Ansatz mit der Trägerplatte
verbunden ist oder durch einen verlängerten Ansatz durch eine Langlochführung gesteckt
und mit einem Verschiebemechanismus gekoppelt ist, um in der Langlochführung verschoben werden
zu können.
Die Länge
der hakenförmigen Schenkel
ist so ausgelegt, dass die Schenkel mit dem Ansatz in die Ausnehmungen
einsetzbar sind. Die hakenförmigen
Schenkel können
dabei in gleicher Richtung ausgerichtet sein oder auch in der entgegenge setzten
Richtung. Wenn eines dieser Paare gegeneinander verstellbar eingerichtet
ist, so kann dieses über
den Verstellmechanismus, z. B. über eine
Stellschraube, die als Spindel dient, oder ein Einzelhaken in Festspannposition
verbracht werden. Diese Sicherung ist dann an vier Stellen gegeben.
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Wenn
die Querträger
für höhere Belastungen auszulegen
sind, beispielsweise als Bestandteil des Ladebodens von Sattelzugauflegern,
so sind die Querträger
paarweise wie angegeben angeordnet, so dass praktisch vier Lochreihen
zur Fixierung der Sicherungselemente zur Verfügung stehen. Die Trägerplatte
des Sicherungselementes kann in diesem Fall seitlich noch zusätzliche
Bolzen aufweisen, die in Ausnehmungen der ersten und der vierten
Lochreihe eingreifen, wenn die hakenförmigen Schenkel in Ausnehmungen
in den benachbarten zweiten und dritten Lochreihen der aneinander
gefügten
Querträger
eingesetzt werden. In diesem Fall können die verschiebbaren Schenkel
in eine Richtung ausgerichtet sein und auch alle vier Sicherungshaken
verschiebbar angeordnet sein, so dass eine Lagefixierung über die äußeren Bolzenpaare
erfolgt und eine Sicherung an den Querträgern selbst durch Verschieben
der beiden hintereinander angeordneten, in die Ausnehmungen eingesetzten
Sicherungshaken, die durch Verstellen unter die Wand des Trägers greifen.
Dadurch ist eine Abzugssicherung in jede Richtung gegeben.
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Anstelle
eines solchen Sicherungselementes kann aber auch ein solches verwendet
werden, bei dem beispielsweise die Sicherungshaken fest anmontiert
sind, so dass sie nach dem Einsetzen in den Ausnehmungen insgesamt
verschoben werden können,
damit die Haken die Wände
untergreifen. Es entsteht also rückseitig
ein Spalt zwischen der Rückseite
des Sicherungselementes und der Ausnehmungsstirnseite. An dem Sicherungselement
kann ein U-förmiger
Schieber oder einzelne Schieber vorgesehen sein, der oder die Schenkel aufweisen,
die eine Größe besitzen,
dass sie den Zwischenraum mindestens in Längsrichtung ausfüllen, wenn
sie eingeschoben sind, wodurch eine Verschiebesicherung gegeben
ist. Das Sicherungselement kann dann nicht mehr nach hinten verschoben
werden. Es versteht sich dabei von selbst, dass dann, wenn seitlich noch
Führungsbolzen
vorgesehen sind, diese so zu dimensionieren sind, dass sie in den
seitlichen Ausnehmungen verschiebbar sind. Beispielsweise können runde
Bolzen vorstehend angebracht sein, die sich in Höhe des Anschlussteils des Hakens
befinden.
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In
jedem Fall ist sichergestellt, dass das Sicherungselement nicht
nur als Stützelement,
gegen die Lasten gefahren werden können, sondern auch mit entsprechenden
Spanneinrichtungen für
Gurte und Seile zusammenwirken können.
Z. B. können Schäkel oder
Ausnehmungen, zum Einhaken und Spannen von Gurten vorgesehen sein.
Ebenso kann in einem solchen Sicherungselement auch eine Spannvorrichtung
für einen
Sicherungsgurt für
das Ladegut vorgesehen sein, beispielsweise ein Ratschenspanner.
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Die
Querträger
nach der Erfindung können als
Basisaufbau einer Ladefläche
eines Kraftfahrzeuges, eines Auflegers für Sattelschlepper oder eines Anhängers dienen.
Dabei können
die Querträger
direkt an den Längsträgern des
Fahrzeuges befestigt sein, wodurch Platz und Gewichtsersparnisse
gegeben sind. Sie können
mittels Klammern oder mittels Schrauben über die abgewinkelten Längsstreifenteile angeschraubt
werden. Die Querträger
können
grundsätzlich
aber auch in einem separaten Rahmen eingebracht sein, der auf solche
Längsträger aufschiebbar
oder aufsetzbar ist. Die Bauhöhe
ist sehr gering, sie beträgt
beispielsweise nur 50 mm bei Verwendung eines Stahlbleches mit einer
Stärke
von 4 mm.
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Es
ist ferner möglich,
die Querträger
mit baugleichen Längsträgern zu
kombinieren. Die Längsträger können dabei
an den Endabschnitten den stufenförmigen Ausprägungen entsprechende
Absätze
aufweisen, so dass sie auflegbar sind wie eine Bodenplatte. Sie
können
dann an den vorstehenden Wandabschnitten des Stufenprofils angeschraubt, angenietet
oder auch angeschweißt
werden.
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Es
ist ersichtlich, dass durch diesen Verbund Felder mit stufenförmigem umlaufenden
Absatz entstehen, so dass in die Bodenplatten des Ladebodens auf
einfache Weise einlegbar sind. Die Bodenplatten können an
den stufenförmigen
Auflagen auch angeschraubt werden.
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Das
Sicherungselement kann eine Runge sein, die aus einem im Wesentlichen
senkrecht stehenden Stützteil
und einer von oben nach unten schräg im spitzen Winkel zum Lagerboden
verlaufenden Stützstrebe
besteht. Letztere steht rückseitig
vor und ist an der Trägerplatte
oder an einer Verlängerung
hieran befestigt. Die Runge bildet also praktisch ein aufrecht stehendes,
rechtwinkliges Dreieck und ist hoch belastbar. Auch diese Teile
sollten aus Stahlblech gefertigt sein. Um Gewicht zu ersparen, können auch
Längsausnehmungen
in den Wänden
vorgesehen sein, die zugleich als Aufnahmen von Haken, z. B. von
Befestigungsgurten oder -seilen dienen können. Zur Versteifung können diese
Bleche jeweils abgewinkelte Längsseiten
aufweisen.
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Die
Ausnehmungen in dem Querträger
können
z. B. durch Ausstanzen eingebracht werden oder mittels Laser ausgeschnitten
werden. Die Ausnehmungen können
aber auch im Stanz-Biegeverfahren eingebracht werden, wobei die
freigeschnittenen Längsseitenwände nach
unten abgebogen werden nachdem durch einen Vorschnitt eine Trennung
an den Stirnseiten und eine Längstrennung
erfolgt ist. Als besonders bewährt
haben sich Ausnehmungen, die in Längsrichtungen des Querträgers verlaufend eingebracht
sind und eine I-Form in der Draufsicht aufweisen. Mit der Bogenform
des Is wird insbesondere auch erreicht, dass die Sicherungshaken
mit ihren Anschlagsseiten besser an die Stirnflächen heranfahren können, da
keine Teile sich ansetzen können.
Die dafür
einzusetzenden Schneid-Biege-Werkzeuge
sind bekannt.
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Das
Sicherungselement kann aber auch ein Lagerschuh sein, also ein nicht
hohes Sicherungselement. Dieser kann beispielsweise einen Schäkel oder
ein anderes ösenförmiges Gebilde
zur Aufnahme eines Spanngurtes aufweisen, so dass z. B. eine Spannstange
zur Ladegurtsicherung einhängbar
ist. Bei den Spannstangen handelt es sich um Stangen, die an ihren
Enden Haken aufweisen, die einerseits in den Lagerschuh und andererseits
in dem Ladegurt oder der Verpackung verankert sind. Die Stange ist geteilt
und wird durch ein Mittengewindestück mit gegenläufigen Gewinden
zusammengezogen bzw. auseinander gedrückt. Das Sicherungselement
kann aber auch einen Gurtspanner aufweisen, der über eine Ratsche betätigbar ist,
um einen Sicherungsgurt, der das Ladegut sichern soll, spannen zu
können.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
ergänzend
erläutert.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 zwei
aneinandergefügte
Querträger nach
der Erfindung mit einem aufgesetzten Sicherungselement,
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2 einen
Querträger
in der Seitenansicht, um das Profil zu verdeutlichen, aufliegend
auf einem Fahrzeuglängsträger,
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3 in
perspektivischer Darstellung ein Querträger mit aufgesetztem Lagerschuh,
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4 ein
Verlegebeispiel aus Quer- und Längsträgern mit
erfindungsgemäßer Ausgestaltung,
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5 ein
Sicherungselement in Form einer Runge in der Draufsicht,
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6 einen
Querträger
mit aufgesetztem Sicherungselement,
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7 einen
Lagerschuh in fotoperspektivischer Darstellung mit einem Sicherungsschieber
in der Seitenansicht,
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8 den
in 7 dargestellten Lagerschuh in einer anderen Perspektive
in der Frontansicht,
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9 ein
rungenförmiges
Sicherungselement in Fotoperspektive in einer Rückansicht,
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10 eine
weitere perspektivische Darstellung des Bodenteils des rungenförmigen Sicherungselementes
nach 9, und
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11 eine
Unteransicht des rungenförmigen
Sicherungselementes nach den 9 und 10.
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In 1 sind
zwei aneinandergefügte
und miteinander beispielsweise über
Schraubverbinder verbundene Querträger 1, 2 dargestellt.
In diesen aus Stahlblech bestehenden Querträgern 1, 2 sind
jeweils paarweise in einem bestimmten Rastermaß hintereinander in die obere
Wand 18 Ausnehmungen 10, 11 mit I-Profil
eingebracht, beispielsweise mittels eines Lasers ausgeschnitten
oder ausgestanzt oder aber auch durch Stanzbiegung ausgeformt.
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Durch
die I-Form ist die Breite definiert, zugleich ist sichergestellt,
dass die hakenförmigen
Befestigungsmittel an den Sicherungselementen an die Stirnseiten
fahren können.
Das Querraster der Ausnehmungen 10, 11 in den
beiden Querträgern 1, 2 ist so
vorgesehen, dass die gleichen Abstände auch zwischen den benachbarten
Ausnehmungen 11 der beiden Querträger 1, 2 gleich
denen der Ausnehmung 10, 11 sind, so dass ein
Sicherungselement 13, sowohl auf dem einen Träger als
auch übergreifend auf
beide Träger
aufsetzbar ist. Dies wird später
noch an Hand der 9, 10 und 11 detailliert
beschrieben.
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Der
Querträger 1 oder 2 weist
an einer Seite ein Stufenprofil 5 auf, das aus 2 ersichtlich
ist. Dieses Stufenprofil besteht aus einer ersten Stufe 6, nämlich einer
Abwinklung des Blechstreifens. Diesem senkrechten Stufenabschnitt 6 schließt sich
sodann ein horizontaler Stufenabschnitt 7 an, der als Auflagefläche für einen
Einlegeboden dient. Anschließend
ist wiederum ein senkrechter Stufenabschnitt 8 vorgesehen,
der unten einen abgewinkelten, horizontal verlaufenden Randstreifen 9 aufweist. An
der anderen Seite hingegen ist ein Längsstreifen 22 von
der Wand 18 vertikal abgewinkelt, vorgesehen, an dessen
unteren Ende ein Lagerstreifen 23 abgewinkelt vorsteht,
der sich parallel zur Wand 18 erstreckt. 2 zeigt
ferner, dass ein solcher Querträger 1, 2 direkt
auf einen Längsträger 24 eines Fahrzeuges,
beispielsweise eines Auflegers eines Sattelschleppers oder eines
Anhängers
aufgelegt werden kann. Damit eine Befestigung erfolgen kann in dem
Randstreifen 9 und in dem Lagerstreifen 23 Bohrungen
vorgesehen sein, über
die der Querträger 1, 2 an
dem Längsträger 24 anschraubbar
ist oder mittels den Querträger 1, 2 übergreifender
Klammern befestigbar ist.
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Es
ist ersichtlich, dass durch Verlegen mehrerer Querträger parallel
immer ein Zwischenraum entsteht, der von den Bodenplatten abdeckbar
ist, wie aus 4 ersichtlich.
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Die
Querträger 1, 2 können selbstverständlich auch
kombiniert werden mit Längsträgern 24 gleicher
Bauart. Diese können
als Abschnitte verlegt sein. Sie müssen dann an ihren Enden dem
Stufenprofil 5 angepasst ausgebildet sein, damit sie direkt angefügt werden
können.
Ist dies nicht gewünscht, kann
auch auf Abstand gearbeitet werden.
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3 zeigt
ein Beispiel, das ein Lagerschuh mit untenseitig vorstehenden Sicherungshaken 14, 15 und 16, 17,
wie aus 7 ersichtlich ist, in die Ausnehmungen 10, 11 gesichert
eingesetzt werden kann. Dieser Lagerschuh wird nach den Einsetzen und
Verschieben, wodurch die Sicherungshaken 14, 15, 16, 17 unter
die Wand 18 des Querträgers 1 greifen,
gegen Abzug dadurch gesichert, dass ein Vertikalschieber 20 mit
seinen Seitenschenkeln 21 in die verbleibenden Löcher eingeschoben
wird. Dies ist eine sehr einfache Verriegelungsmöglichkeit. 8 zeig,
dass eine solche Verriegelung mittels einer Feststellschraube 32 fixiert
werden kann. An dem Schuh 29 kann beispielsweise ein Schäkel 30 befestigt
sein, in den ein Haken einer Spannstange oder eines Spanngurtes
eingehängt
werden kann.
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In
den 5 und 6 ist ein erstes Beispiel eines
rungenförmigen
Sicherungselementes 13 dargestellt. Dieses Sicherungselement 13 kann,
wie der anhand 3 beschriebene Lagerschuh, an
dem Querträger 1, 2 angesetzt
werden. Der Stützteil 27 verläuft dabei
senkrecht, während
die Stützstrebe 28, die
quer hierzu angeordnet ist, mit der Trägerplatte 12 und dem
Stützteil 27 ein
Dreieck bildet. Die Stützstrebe 28 fängt die
Druckbelastungen auf. Die Stützstrebe
ist obenseitig an einem Lager 33 und untenseitig an einem
Lager 34 schwenkbar befestigt. Die Lager sind an einem
Träger 35 an
der Trägerplatte 12 befestigt.
Der Träger 35 kann
aber auch an einem vorstehenden Wandteil des Stützteiles 27 durch
einen Querbolzen 36 befestigt sein.
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In
den 9, 10 und 11 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines rungenförmigen
Sicherungselementes 13 abgebildet. Dies ist ebenfalls aus
Stahlblech gefertigt. Die Teile sind Stanz-Biegeteile. Das Stützteil 27 weist
darüber
hinaus Längsausnehmungen 37 auf,
die zur Materialreduzierung dienen aber zugleich Öffnungen
bilden, um beispielsweise Haken für quer- oder nach oben verlaufende
Spanngurt einhängen
zu können.
Die Trägerplatte 12 stellt
die Verbinderplatte dar. An dieser sind Lagerelemente 26 befestigt.
Die Lagerelemente 26 sind durch die Kasten symbolisiert.
Es handelt sich dabei um Lagerelemente 26 zur Aufnahme
des als Schrauben eingezeichneten Verstellmechanismus 19.
Die Schrauben sind, wie eine Spindel in dem Lagerelement drehbar
gelagert. Durch Drehen an den Schrauben können dabei die untenseitig
vorstehenden Sicherungshaken 14, 15 und 16, 17 verschoben
werden. Diese sind mit ihren in den Langlöchern in der Trägerplatte 12 geführten Abschnitte
verschieblich, so dass sie nach dem Einsetzen durch Betätigen der
Schrauben des Verstellmechanismus 19 unter die Wand 18 des
Querträgers
verschoben werden können,
bis sie an dem Verbindungsteil anschlagen. Dadurch ist ein gesicherter
Halt der Trägerplatte 12 an
dem Querträger 1 und/oder 2 sichergestellt.
Darüber
hinaus sind an der Unterseite der Trägerplatte 12 Bolzen 25 in
Quaderform vorgesehen, die in die aus 1 ersichtlichen
seitlichen Ausnehmungen 10 in einer Reihe greifen. Dadurch
ist die Trägerplatte 12 lagefixiert
und durch die Sicherungshaken zusätzlichen gesichert, so dass
hohe Kräfte
in jeder Richtung auf das Sicherungselement 13 ausgeübt werden
können,
das heißt,
dass Ladesicherungen in Längsrichtung
durch einhaken von Gurten oder Stangen vorgenommen werden können.
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- 1
- Querträger
- 2
- Querträger
- 3
- Längsseite
- 4
- Längsseite
- 5
- Stufenprofil
- 6
- Stufenprofil
- 7
- Stufe
- 8
- Stufe
- 9
- Randstreifen
- 10
- Ausnehmung
- 11
- Ausnehmung
- 12
- Trägerplatte
- 13
- Sicherungselement
- 14
- Sicherungshaken
- 15
- Sicherungshaken
- 16
- Sicherungshaken
- 17
- Sicherungshaken
- 18
- Wand
- 19
- Verstellmechanismus
- 20
- Schieber
- 21
- Seitenschenkel
- 22
- Längsstreifen
- 23
- Lagerstreifen
- 24
- Längsträger
- 25
- Bolzen
- 26
- Lagerelement
- 27
- Stützteil
- 28
- Stützstrebe
- 29
- Lagerschuh
- 30
- Schäkel
- 31
- Bodenplatte
- 32
- Feststellschraube
- 33
- Lager
- 34
- Lager
- 35
- Träger
- 36
- Querbolzen
- 37
- Längsausnehmung