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Die Neuerung bezieht sich auf einen Sitzmöbelbeschlag gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1 sowie auf ein mit diesem Sitzmöbelbeschlag ausgestattetes Sitzmöbel.
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Ein solcher Sitzmöbelbeschlag und ein solches Sitzmöbel sind aus der
DE 200 16 596 U1 bekannt. Der Sitzmöbelbeschlag besteht dort aus einem ersten und zweiten Beschlagelement, in Form einer rechteckigen Holzplatte, von denen eine eine zylindrische Bohrung und die andere eine zylindrische vertikale Drehachse aufweist, die in die Bohrung einsetzbar ist, so dass die beiden Beschlagelemente relativ zueinander verschwenkbar sind. Das bekannte Sitzmöbel ist mindestens zweisitzig ausgebildet, hat also mindestens Sitzelemente sowie jedem Sitzelement zugeordnete Rückenelemente und mindestens ein Seitenelement. Alle oder mehrere Sitzelemente sind gemeinsam um eine einzige vertikal verlaufende Drehachse verschwenkbar, wobei die Drehachse im Bereich der Mitte des dem Seitenelement benachbarten Sitzelementes angeordnet ist. Die Seitenelemente und die Rückenelemente verbleiben dabei ortsfest am Korpus des Möbels.
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Aufgabe der Neuerung ist es, einen Sitzmöbelbeschlag zu schaffen, mit dem ein vielfältig verwandelbares Sitzmöbel realisiert werden kann, beispielsweise ein Sitzmöbel, bei dem sich zwei Personen gegenüber sitzen können, wobei auch die Möglichkeit einer Verwandlung eines Sitzmöbels in ein Liegemöbel gegeben sein kann.
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Diese Aufgabe wird durch die in den Schutzansprüchen 1 und 9 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Neuerung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die Grundidee der Erfindung liegt darin, einen Dreh-/Schiebebeschlag mit einem ersten und einem zweiten Beschlagelement zu verwenden, bei denen das erste Beschlagelement durch Führungsschienen gebildet ist, das zweite Beschlagelement ein an den Führungsschienen horizontal verschieblich gelagerter Schlitten ist, an dem eine vertikale Drehachse befestigt ist, wobei an dem Ende der vertikalen Drehachse eine Aufnahmeplatte befestigt ist. Das Sitzmöbel nach der Neuerung verwendet einen solchen Dreh-/Schiebebeschlag, der ein Sockelelement und ein Sitzelement miteinander verbindet. Damit kann ein Sitzelement horizontal verschoben werden und anschließend um eine vertikale Drehachse gedreht werden und nach der Drehung wieder horizontal zurück in die Ausgangsposition verschoben werden. An dem beweglichen Sitzelement ist ein zugeordnetes Rückenelement befestigt, das die genannten Bewegungen ebenfalls ausführt.
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Vorzugsweise sind für die Drehung vier jeweils um 90° versetzte Rastpositionen vorgesehen, so dass für das bewegliche Sitzelement und dessen Rückenelement vier fixierbare Grundpositionen möglich sind.
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Weiter sind vorzugsweise für die horizontale Verschiebung des beweglichen Sitzelementes in beiden Richtungen Anschläge mit federvorgespannten Rasteinrichtungen vorgesehen. Der Verschiebeweg ist dabei nur geringfügig größer zu wählen als die Differenz zwischen einer Diagonalen in der Oberfläche des beweglichen, rechteckigen Sitzelementes und der längeren Seite des beweglichen Sitzelementes. Damit wird das bewegliche Sitzelement horizontal so weit verschoben, dass es ohne am benachbarten, im Regelfall feststehenden Sitzelement, anzustoßen, gedreht werden kann.
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Im folgenden wird die Neuerung anhand eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit der Zeichnung ausführlicher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine perspektivische, schematische Ansicht eines Sitzmöbels in Grundstellung;
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2 eine perspektivische Ansicht des Sitzmöbels, bei dem das bewegliche Sitzelement in einer Zwischenposition dargestellt ist;
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3 das Sitzmöbel der 1 in einer zweiten Position;
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4 eine Prinzipskizze als Draufsicht auf zwei benachbarte Sitzelemente zur Erläuterung des notwendigen Verschiebeweges;
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5 eine Draufsicht auf den bei der Erfindung zum Einsatz kommenden Dreh-Schiebebeschlag;
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6 einen Schnitt längs der Linie A-A der 5;
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7 einen Schnitt längs der Linie B-B der 5;
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8 eine vergrößerte Detailansicht eines Anschlages für die horizontale Verschiebung des Dreh-Schiebebeschlages; und
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9 eine vergrößerte Detailansicht einer Rasteinrichtung für die Drehbewegung des Dreh-Schiebebeschlages.
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Das Sitzmöbel der 1 hat ein durchgehendes Sockelelement 1, mindestens zwei Sitzelemente 2 und 3 sowie jedem Sitzelement zugeordnete Rückenelemente 4 und 5 sowie ein Seitenelement 6. Das Sitzelement 2 mit Rückenelement 4 sind in diesem Ausführungsbeispiel über einen weiter unten näher erläuterten Dreh-Schiebebeschlag mit dem Sockelelement 1 verbunden.
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Das Sitzelement 3 mit Rückenelement 5 und das Seitenelement 6 sind dagegen fest an dem gemeinsamen Sockelelement 1 befestigt. Das bewegliche Sitzelement 2 und sein zugeordnetes Rückenelement 4 sind miteinander verbunden, wobei die Verbindung über eine Schwenkbeschlag 7 möglich ist, so dass das Rückenelement 4 relativ zum Sitzelement 2 um eine horizontale Achse geschwenkt werden kann.
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Damit das bewegliche Sitzelement 2 in eine andere Position gebracht werden kann, muss es zunächst horizontal in Richtung des Pfeiles 8 verschoben werden und zwar um mindestens eine in 4 dargestellte Strecke V, die der Differenz zwischen einer Diagonalen D der im wesentlichen rechteckigen Sitzfläche des Sitzelementes 2 und der längeren Seite L der Sitzfläche des Sitzelementes 2 entspricht, d. h. V = D – L. Damit kann dann das Sitzelement 2 um eine vertikale Drehachse 9 gedreht werden, ohne dass eine Ecke 10 des Sitzelementes 2 eine Seitenfläche 11 des anderen Sitzelementes 3 berührt. In der Praxis wird man den Verschiebeweg V etwas größer wählen mit V > D – L, wobei eine Vergrößerung von 1 bis 2 cm als ausreichend angesehen wird.
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Eine entsprechende Drehzwischenstellung ist in 2 dargestellt. Nach Drehung des Sitzelementes 2 um 90° kann das Sitzelement 2 zusammen mit dem Rückenelement 4 in Richtung des Pfeiles 12 horizontal zurückgeschoben werden, bis die beiden Sitzelemente 2 und 3 im wesentlichen wieder nebeneinander liegen und allenfalls einen geringfügigen Zwischenraum zueinander aufweisen. Diese Position ist in 3 dargestellt. Die beiden Rückenlehnen 4 und 5 stehen dann im wesentlichen senkrecht zueinander.
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In gleicher Weise kann das bewegliche Sitzelement 2 nach Verschiebung weiter um 90° gedreht werden, so dass die beiden Rückenlehnen 4 und 5 in entgegengesetzte Richtungen weisen.
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Nach weiterer Drehung um 90° würde dann die Rückenlehne 4 benachbart zur Rückenlehne 5 stehen, jedoch wiederum im Winkel von 90°, so dass zwei Personen bei gerader Sitzhaltung um 90° voneinander abgewandt sind.
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4 verdeutlicht noch einmal schematisch das Verschieben und Verdrehen des Sitzelementes 2. Dieses wird von der Ausgangsstellung der 1 mindestens um die Strecke V verschoben mit V = D – L. Beim anschließenden Verdrehen beschreibt die Ecke 10 des Sitzelementes 2 einen Kreis K um die Drehachse 9, so dass beim Verdrehen des Sitzelementes 2 in die gestrichelt dargestellte Stellung 2' die Kante 10' die Seitenfläche 11 des feststehenden Sitzelementes 3 nicht berührt. Den tatsächlichen Verschiebeweg wird man um ein geringes ΔV vergrößern, wobei ΔV in der Größenordnung von 1 bis 2 cm liegt. Es gilt somit: V = D – L + ΔV.
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5 zeigt den Dreh-/Schiebebeschlag in Draufsicht. An dem Sockelelement 1 (1) des Möbels sind zwei Führungsschienen 13 und 14 parallel zueinander verlaufend befestigt, wobei an beiden Enden der Führungsschienen 13 und 14 Anschlagelemente 15 vorgesehen sind, die vertikal nach oben abstehen. Auf den Führungsschienen 13 und 14 ist ein Schlitten 16 verschieblich angeordnet, der in Längsrichtung der Führungsschienen 13 und 14 hin- und her verschiebbar ist, entsprechend den Pfeilrichtungen 8 und 12 der 1 und 3. Der Schlitten 16 besteht aus zwei an den Führungsschienen 13 bzw. 14 geführten Profilelementen 17 und 18, die über eine Verbindungstraverse 19 miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungstraverse 19 mittig an den beiden Profilelementen 17 und 18 befestigt ist und beispielsweise aus einem Metallvierkantmaterial besteht. In der Mitte der Verbindungstraverse 19 ist die Drehachse 9 über eine Lagerhülse 20 befestigt, wobei die Lagerhülse 20 beispielsweise an der Verbindugnstraverse 19 angeschweißt oder angeschraubt ist. Am freien Ende der Drehachse 9 ist eine Aufnahmeplatte 21 befestigt, die somit zusammen mit Drehachse 9 drehbar ist. Die Aufnahmeplatte 21 hat mehrere Bohrungen 22 zur Befestigung des Sitzelementes 2 (1) an der Aufnahmeplatte 21. An der dem Sockelelement 1 zugewandten Unterseite der Aufnahmeplatte 21 sind vier Rastvertiefungen 23 oder Löcher vorgesehen, die jeweils um 90° gegeneinander versetzt auf einer Kreisbahn liegen, deren Mittepunkt die Mittelachse der Drehachse 9 ist.
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Seitlich an der Verbindungstraverse 19 ist ein Kragarm 24 angebracht, beispielsweise angeschweißt, an dem ein federndes Druckstück 25 angebracht ist, dessen oberes, zur Aufnahmeplatte 21 weisendes Ende mit einem federelastischen Vorsprung wie z. B. einer Kugel in die Rastvertiefungen 23 einrasten kann und damit die von den Rastvertiefungen 23 vordefinierten Rastpositionen fixiert.
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Der gesamte Schlitten 16 mit den beiden Profilelementen 17 und 18, der Verbindungstraverse 19, der Lagerhülse 20, der Drehachse 9, dem Kragarm 24, dem federnden Druckstück 25 und der Aufnahme 21 ist relativ zu den Führungsschienen 13 und 14 innerhalb der von den Anschlägen 15 vorgegebenen Grenzen horizontal in Richtung der Pfeile 8 und 12 verschieblich.
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Die 6 und 7 zeigen Querschnitte längs der Linien A-A und B-B der 5.
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8 zeigt eine vergrößerte Detailansicht eines Anschlages für die horizontale Verschiebung des Dreh-/Schiebebeschlages. An den Enden der Führungsschienen 13 und 14 (5) sind vertikal nach oben abstehende Anschlagelemente 15 vorgesehen, gegen die die Enden der Profilelemente 17 und 18 bei linearer Verschiebung zum Anschlag kommen. Zur vorübergehenden Fixierung der durch die Anschlagselemente 15 definierten Endpositionen sind an den Enden der Profilelemente 17 und 18 Federarme 27 und 28 angebracht, die in Bezug auf eine vertikale Symmetrieebene 29 spiegelsymmetrisch angeordnet sind und einen in etwa S-förmigen Verlauf haben, womit sie eine Einlauföffnung 30 bilden, deren Öffnungsweite kleiner ist als der Durchmesser der Anschlagelemente 15. An diese die Einlauföffnung 30 bildenden, konvex aufeinander zu weisenden Abschnitte der Federarme 27 und 28 schließen sich gegenläufig gebogene Abschnitte an, die im wesentlichen an den Umfang der Anschlagselemente 15 angepasst sind, so dass die Federarme 27 und 28 das jeweilige Profilelement 17, 18 beim Umgreifen des Anschlagelementes 15 lösbar halten.
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9 zeigt eine vergrößerte Schnittansicht eines federnden Druckstückes 25, das an dem Kragarm 24 (5) befestigt ist. Das Druckstück 25 ist im wesentlichen ein langgestreckter zylindrischer Körper mit einem Außengewinde 31, das in eine Gewindebohrung des Kragarmes 24 einschraubbar ist. An einem Ende des Druckstückes 25 ist eine Sechskant-Sacklochöffnung 32 vorhanden, die zum Einschrauben des Druckstückes 25 mit einem Sechskantschlüssel vorgesehen ist. Auf der anderen Seite hat das Druckstück 25 eine zylindrische Sacklochbohrung 33, in die eine Druckfeder 36 und eine Kugel 34 eingesetzt sind. Die Druckfeder 36 drückt die Kugel 34 in Richtung nach außen. Das Druckstück 25 wird bei der Montage so in den Kragarm 24 soweit eingeschraubt, dass die Kugel 34 in die Rastvertiefungen 23 der Aufnahmeplatte 21 eingreifen kann, wenn die entsprechende Drehstellung der Aufnahmeplatte 21 erreicht ist. Selbstverständlich hat das zur Aufnahmeplatte 21 weisende vordere Ende 35 gegenüber der entsprechenden Seite der Aufnahmeplatte 21 einen Abstand. Beim Verdrehen der Aufnahmeplatte 21 um die Drehachse 9 wird die Kugel 34 gegen die Kraft der Feder 33 zurückgedrückt und bei Erreichen der nächsten Rastposition wird sie durch die Druckfeder 33 wieder nach außen gedrückt und rastet in die entsprechende Rastvertiefung 23 ein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sockelelement
- 2
- bewegliches Sitzelement
- 3
- festes Sitzelement
- 4, 5
- Rückenelement
- 6
- Seitenelement
- 7
- Schwenkbeschlag
- 8
- Verschieberichtung
- 9
- Drehachse
- 10
- Ecke
- 11
- Seitenfläche
- 12
- Verschieberichtung
- 13, 14
- Führungsschienen
- 15
- Anschlagelement
- 16
- Schlitten
- 17, 18
- Profilelement
- 19
- Verbindungstraverse
- 20
- Lagerhülse
- 21
- Aufnahmeplatte
- 22
- Bohrung
- 23
- Rastvertiefung
- 24
- Kragarm
- 25
- Druckstück
- 27, 28
- Federarm
- 29
- Symmetrieebene
- 30
- Einlauföffnung
- 31
- Außengewinde
- 32
- Sechskantlochöffnung
- 33
- Sacklochbohrung
- 34
- Kugel
- 35
- Endfläche
- 36
- Druckfeder
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20016596 U1 [0002]
- DE 202007010189 U1 [0003]
- DE 20309819 U1 [0003]
- DE 202008013162 U1 [0003]