DE20309819U1 - Möbelbeschlag - Google Patents
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Description
WECO-Polstermöbel GmbH & Co.
W 2423 Gbm
Möbelbeschlag
Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag insbesondere für ein Sitzmöbel mit einem stationären Teil, beispielsweise einem Sofa, und einem relativ dazu in der Sitzebene verschwenkbaren Teil, beispielsweise einer Fußauflage, die mit dem stationären Teil verbunden ist.
Um den Schwenkbeschlag in einfacher Weise auszubilden, wird am einen Möbelteil ein Führungselement mit einer gekrümmten Führungsbahn und einer geraden Führungsbahn angebracht, während am anderen Möbelteil beabstandete Eingriffselemente angebracht werden, die in diese beiden Führungsbahnen eingreifen bzw. mit diesen zusammenwirken.
Die Erfindung wird beispielsweise anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Sitzmöbel mit einem verschwenkbaren Teil der Sitz- bzw. Liegefläche in zwei Stellungen,
Fig. 2 in einer perspektivischen Ansicht die beiden Beschlagelemente,
Fig. 3 die Beschlagelemente in verschiedenen Stellungen relativ zueinander,
Fig. 4 in einer Draufsicht schematisch die Anordnung der Führungsbahnen und der mit diesen in Eingriff stehenden Führungselementen
Fig. 3 die Beschlagelemente in verschiedenen Stellungen relativ zueinander,
Fig. 4 in einer Draufsicht schematisch die Anordnung der Führungsbahnen und der mit diesen in Eingriff stehenden Führungselementen
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform in der Darstellung entsprechend Fig. 3, und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform.
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform.
In Fig. 1 ist mit 1 ein stationäres Möbelteil in der Form eines Sofas mit Rückenlehne la bezeichnet, an dem ein verschwenkbares Teil 2 angebracht ist, das eine Verlängerung der Sitz- bzw. Liegefläche Ib bildet und auch als Hocker benutzt werden kann. Dieses verschwenkbare Möbelteil 2 ist über Rollen 3 am Boden abgestützt, während das stationäre Möbelteil bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über Möbelfüße 4 am Boden aufliegt. Der Rahmen Ic des stationären Möbelteils 1 weist seitlich eine Verlängerung Id auf, über der in der Stellung in Fig. la eine beispielsweise gepolsterte Sitzfläche 2a des verschwenkbaren Teils 2 angeordnet ist. Mit 2b ist
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ein der Höhe des Rahmenteils Id im Wesentlichen entsprechender Stützabschnitt des verschwenkbaren Teils 2 bezeichnet, an dem die Rollen 3 angebracht sind. In der Stellung in Fig. la dient das verschwenkbare Teil 2 als seitliche Verlängerung der Sitz- bzw. Liegefläche Ib des stationären Teils 1.
In der Stellung in Fig. Ib ist das verschwenkbare Teil 2 um etwa 90° um das stationäre Teil verschwenkt, wobei die Sitzfläche 2a vor der Sitzfläche Ib angeordnet ist und als Fußauflage verwendet werden kann, während der frei liegende Rahmenabschnitt Id des stationären Teils als Ablagefläche gestaltet sein kann.
Mit Ie ist eine abgerundete Rückwand bei dem dargestellten Ausfuhrungsbeispiel bezeichnet, die sich bis zum Rand des Rahmenteils Id erstreckt, wie Fig. Ib zeigt.
Fig. 2 zeigt zwei Beschlagelemente 5 und 6, die plattenförmig ausgebildet sind. Die Platte 6 bildet ein Führungselement mit einer gekrümmten Führungsbahn 6a und einer radial dazu gerade verlaufenden Führungsbahn 6b. Die Platte 5 ist mit beäbstandeten Zapfen 5a und 5b versehen, die Eingriffselemente bilden, die in die als Nuten ausgebildeten Führungsbahnen 6a und 6b eingreifen. Die Platte 5 ist über eine Grundplatte 2a' (Fig. 3) an der Unterseite des Sitzteils 2a des verschwenkbaren Möbelteils 2 befestigt und erstreckt sich unter den Sitzteil Ib des stationären Teils derart, dass sie über der Beschlagplatte 6 liegt, die auf dem Rahmen Ic des stationären Teils 1 angebracht ist.
Fig. 3 zeigt verschiedene Schwenkstellungen der verschwenkbaren Beschlagplatte 5, die mit der Platte 2a1 verbunden ist, die beispielsweise die Grundplatte für das Sitzelement 2a bildet.
Die mit 0° bezeichnete Stellung entspricht der in Fig. la wiedergegebenen Stellung, wobei der Zapfen 5 a am linken Ende 6a' (Fig. 4) der etwa halbkreisförmig ausgebildeten Führungsnut 6a eingreift, während der Zapfen 5b an dem der bogenförmig gekrümmten Führungsnut 6a am nächsten liegenden Ende 6b' der Führungsnut 6b liegt, die sich auf einem Radius der gekrümmten Führungsbahn 6a außerhalb von dieser erstreckt, wobei das der gekrümmten Führungsbahn 6a am nächsten liegende Ende 6b' einen Abstand von dieser hat.
In der mit 45° bezeichneten Schwenkstellung in Fig. 3 liegt der Zapfen 5a der verschwenkbaren Beschlagplatte 5 etwa in der Mitte der kreisbogenförmigen Führungsnut 6a, während der Zapfen
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5b zum äußeren Ende der geraden Führungsbahn 6b verschoben ist. Der Abstand der beiden Führungszapfen 5 a und 5b entspricht demnach im Wesentlichen der Länge der geraden Führungsbahn 6b und des Abstandes zwischen dem innen liegenden Ende der geraden Führungsbahn und der kreisbogenförmigen Führungsbahn 6a. Die kreisbogenförmige Führungsbahn 6a weist einen Radius auf, der im Wesentlichen der Länge der geraden Führungsbahn 6b entspricht, wie Fig. 4 zeigt.
Die mit 90° in Fig. 3 bezeichnete Stellung entspricht der in Fig. Ib, wobei der Zapfen 5a am rechten Ende der kreisbogenförmigen Führungsbahn 6a liegt, während der Zapfen 5b wieder bis zum innen liegenden Ende der geraden Führungsbahn 6b verschoben ist.
Wenn das verschwenkbare Teil 2 aus der Stellung in Fig. Ib wieder zurück in die Stellung in Fig. la verschwenkt wird, gleitet der Zapfen 5a längs der kreisbogenförmigen Führungsbahn 6a vom rechten zum linken Ende in Fig. 3, während der Zapfen 5b vom innen liegenden Ende der geraden Führungsbahn 6b bis zum äußeren Ende und zurück verschoben wird.
Fig. 4 zeigt in einer Draufsicht die Anordnung der beiden Führungsbahnen 6a und 6b, wobei die beiden Zapfen 5 a und 5b in einer Stellung wiedergegeben sind, die etwa einer Schwenkstellung von 20° entspricht. Der Abstand der Zapfen 5a und 5b voneinander an der Beschlagplatte 5 entspricht der Strecke zwischen dem innenliegenden Ende 6b' der geraden Führungsbahn 6b und einem der Enden 6a' der gekrümmten Führungsbahn 6a, wobei die gerade Führungsbahn 6b auf dem Radius in der Mitte zwischen den beiden Enden der gekrümmten Führungsbahn außerhalb von dieser derart angeordnet ist, dass die Strecke zwischen dem äußeren Ende 6b" der geraden Führungsbahn und dem Scheitelpunkt 6a" der gekrümmten Führungsbahn dem Abstand zwischen den Zapfen 5a und 5b entspricht.
Es sind verschiedene Abwandlungen der beschriebenen Bauform möglich. So können in den Endstellungen bei 0° und 90° Rasten vorgesehen sein, in denen die als Zapfen ausgebildeten Eingriffselemente an den Enden der Führungsbahnen 6a und 6b einrasten.
Auch können anstelle von Nuten und Zapfen rippenförmige Führungsbahnen vorgesehen sein, an denen Eingriffselemente in Form von Rollen entlanggeführt werden, die an der verschwenkbaren Beschlagplatte 5 verdrehbar angebracht sind.
Die Zapfen 5a und 5b können auch in Form von Rollen ausgebildet sein, die in die Nuten 6a und 6b verdrehbar eingreifen.
Bei der Ausfuhrungsform nach Fig. 5 ist die gekrümmte Führungsbahn 6a der Ausführungsform nach den Fig. 2 bis 4 durch einen Führungsstab 7 ersetzt, der mit einem Ende bei 7a mit der Beschlagplatte 5 gelenkig verbunden ist und mit dem anderen Ende 7b an der Beschlagplatte 6 angelenkt ist, wobei diese Anlenkstelle bei 7b der Mitte der Führungsbahn 6a in Fig. 4 entspricht. Der an der Platte 5 angebrachte Zapfen 5b greift wie bei der vorhergehenden Ausführungsform in die gerade Führungsnut 6b ein. Das Ende 7a des Führungsstabes 7 beschreibt die Kurve der Führungsbahn 6a bei der Ausführungsform nach Fig. 3, so dass im Wesentlichen die gleichen geometrischen Verhältnisse zwischen den beiden Beschlagplatten 5 und 6 vorliegen.
Wie ein Vergleich mit Fig. 3 zeigt, ergibt sich bei der Ausführungsform nach Fig. 5 der gleiche Bewegungsablauf zwischen den beiden Beschlagelementen 5 und 6, wobei das an der Beschlagplatte 5 angelenkte Ende 7a des Führungsstabes 7 dem Zapfen 5a der Ausführungsform nach Fig. 3 entspricht, der in der gekrümmten Führungsbahn 6a auf einer Kreisbogenbahn geführt ist. Auch bei dieser Ausführungsform kann ein Zapfen 5 a vorgesehen sein, der beispielsweise in eine Öse am Ende 7a des Führungsstabes 7 eingreift. Bei einer anderen Ausgestaltung kann das Ende 7a unmittelbar an der Beschlagplatte 5 angelenkt sein.
Fig. 6 zeigt in den Stellungen der Fig. 3 und der Fig. 5 eine weitere Ausführungsform, bei der an der Beschlagplatte 6 zwar eine gekrümmte Führungsbahn 8 ausgebildet ist, die aber gerade Abschnitte 8a und 8b aufweist, die über einen Kreisbogen 8c so miteinander verbunden sind, dass die geraden Abschnitte 8a und 8b etwa in einem Winkel von 90° zueinander liegen. In der oberen Darstellung in Fig. 6 sind die geraden Abschnitte 8a und 8b kürzer wiedergegeben, weil es nicht erforderlich ist, dass sich diese geraden Abschnitte über die Seitenlänge der Beschlagplatte 6 erstrecken, wie dies in der zweiten und dritten Abbildung in Fig. 6 wiedergegeben ist.
An der Beschlagplatte 5 ist ein Eingriffselement bzw. Zapfen 9 angebracht, der in die Führungsbahn 8 in der Beschlagplatte 6 eingreift. An der Beschlagplatte 5 ist ferner eine gerade Führungsbahn 10 ausgebildet, die in der Endstellung bei 0° etwa senkrecht zum geraden Abschnitt 8b der Führungsbahn 8 liegt und in der anderen Endstellung bei 90° senkrecht zu dem geraden Abschnitt 8a der Führungsbahn 8. Mit der Führungsbahn 10 steht ein Eingriffselement bzw. Zapfen 11 in Eingriff, der an der Beschlagplatte 6 fest angebracht ist. Mit diesem Zapfen 11 ist eine Zugfeder
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12 verbunden, deren anderes Ende bei 13 an der Beschlagplatte 5 befestigt ist. Während der Zapfen 9 der Beschlagplatte 5 bei der Schwenkbewegung aus der O°-Stellung in die 90°-Stellung entlang der etwa rechtwinkligen Führungsbahn 8 entlang geführt wird, verschiebt sich der Zapfen 11 der Beschlagplatte 6 in der geraden Führungsbahn 10 der Beschlagplatte 5. Die Feder 12 kann entfallen, sie ist aber als Stabilisierungselement zweckmäßig, das vor allem in den Endstellungen bei 0° und 90° die Beschlagplatte 5 relativ zur Beschlagplatte 6 stabilisiert, indem sie die Beschlagplatte 5 in Richtung auf den an der Beschlagplatte 6 befestigten Zapfen 11 zieht. Da der Abstand der Zapfen 9 und 11 durch die Form der Führungsbahn 8 über den Schwenkbereich von 90° nicht gleich bleibt, kann sich der Zapfen 11 in der Führungsbahn 10 während der Schwenkbewegung entsprechend verschieben, wobei die gerade Führung 10,11 die gleiche Funktion hat wie die gerade Führung 5b, 6b in Fig. 3 und Fig. 5.
Claims (10)
1. Möbelbeschlag umfassend ein erstes Beschlagelement (5) mit beabstandeten Eingriffselementen (5a, 5b) und ein zweites Beschlagelement (6) mit einer gekrümmten Führungsbahn (6a; 7) und einer geraden Führungsbahn (6b), wobei das eine Eingriffselement (5a) mit der gekrümmten Führungsbahn (6a; 7) und das andere Eingriffselement (5b) mit der geraden Führungsbahn (6b) in Eingriff steht.
2. Möbelbeschlag nach Anspruch 1, wobei die Führungsbahnen als Nuten (6a, 6b) und die Eingriffselemente als Zapfen (5a, 5b) ausgebildet sind.
3. Möbelbeschlag nach Anspruch 1, wobei die gekrümmte Führungsbahn durch einen am zweiten Beschlagelement (6) angelenkten Führungsstab (7) ausgebildet ist, dessen anderes Ende (7a) eine gekrümmte Führungsbahn beschreibt und mit dem ersten Beschlagelement (S) gelenkig verbunden ist.
4. Möbelbeschlag nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die gekrümmte Führungsbahn (6a; 7) etwa halbkreisförmig gestaltet ist und die gerade Führungsbahn (6b) auf einem Radius in der Mitte der gekrümmten Führungsbahn außerhalb von dieser derart verläuft, dass das der gekrümmten Führungsbahn am nächsten liegende Ende (6b') der geraden Führungsbahn (6b) einen Abstand von dieser hat.
5. Möbelbeschlag nach Anspruch 4, wobei der Abstand der Eingriffselemente (5a, 5b) voneinander der Strecke zwischen innenliegendem Ende (6b') der geraden Führungsbahn (6b) und einem der Enden (6a') der gekrümmten Führungsbahn (6a) entspricht.
6. Möbelbeschlag umfassend ein erstes Beschlagelement (5) mit einer geraden Führungsbahn (10) und einem Eingriffselement (9) in einem Abstand von der geraden Führungsbahn (10), ein zweites Beschlagelement (6) mit einer gekrümmten Führungsbahn (8), wobei ein an dem zweiten Beschlagelement (6) fest angebrachtes Eingriffselement (11) mit der geraden Führungsbahn (10) des ersten Beschlagelementes (5) in Eingriff steht.
7. Möbelbeschlag nach Anspruch 6, wobei die gekrümmte Führungsbahn gerade Abschnitte (8a, 8b) aufweist, die über einen gekrümmten Abschnitt (8c) so verbunden sind, dass sie etwa rechtwinklig zueinander liegen.
8. Möbelbeschlag nach den Ansprüchen 6 und 7, wobei an dem Eingriffselement (11) eine Zugfeder angreift, die mit dem anderen Ende an dem ersten Beschlagelement (S) befestigt ist.
9. Möbelbeschlag nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Beschlagelemente (5, 6) als Platten ausgebildet sind.
10. Sitzmöbel mit einem stationären Teil (1) und einem relativ dazu in der Sitzebene verschwenkbaren Teil (2), das mit dem stationären Teil verbunden ist, wobei am stationären Teil (1) das zweite Beschlagelement (6) mit gekrümmter und gerader Führungsbahn und am verschwenkbaren Teil (2) das erste Beschlagelement (5) mit beabstandeten Eingriffselementen (5a, 5b) angebracht ist.
Priority Applications (1)
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