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DE202009006801U1 - Sitz- und/oder Liegemöbel - Google Patents

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DE202009006801U1 DE200920006801 DE202009006801U DE202009006801U1 DE 202009006801 U1 DE202009006801 U1 DE 202009006801U1 DE 200920006801 DE200920006801 DE 200920006801 DE 202009006801 U DE202009006801 U DE 202009006801U DE 202009006801 U1 DE202009006801 U1 DE 202009006801U1
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Abstract

Sitz- und/oder Liegemöbel mit einem Gestell, mit wenigstens einem Sitzflächenteil, sowie mit wenigstens einem Rückenlehnenteil, das auf dem Sitzflächenteil aufliegt und mittels einer einzelnen, an dem Gestell beweglich gelagerten Trägeranordnung zur Veränderung einer Sitzflächentiefe längs des Sitzflächenteiles verstellbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägeranordnung (7, 11) einen linearbeweglich gelagerten Führungsschlitten (11) umfasst, der parallel zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles (3) verschiebbar an dem Gestell (2) gelagert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sitz- und/oder Liegemöbel mit einem Gestell, mit wenigstens einem Sitzflächenteil sowie mit wenigstens einem Rückenlehnenteil, das auf dem Sitzflächenteil aufliegt und mittels einer einzelnen, an dem Gestell beweglich gelagerten Trägeranordnung zur Veränderung einer Sitzflächentiefe längs des Sitzflächenteiles verstellbar gelagert ist.
  • Ein derartiges Sitz- und/oder Liegemöbel ist aus der DE 20 2006 005 139 U1 bekannt. Das bekannte Sitz-/Liegemöbel weist beidseitig neben einem Rückenlehnenteil Schwenkbeschläge auf, durch die der Rückenlehnenteil in zwei unterschiedlichen Positionen auf dem Sitzflächenteil abgelegt werden kann. Die Schwenkbeschläge umfassen Parallelogrammlenker, deren unterer Schwenkpunkt etwa auf Höhe einer Oberfläche des Sitzflächenteiles positioniert sind.
  • Die DE 20 2007 013 776 U1 offenbart ein ähnliches Sitzmöbel, bei dem die Rückenlehnenteile ebenfalls über Parallelogrammlenkeranordnungen relativ zu einem Sitzflächenteil verlagerbar sind, um unterschiedliche Sitzflächentiefen für das Sitzflächenteil zu realisieren. Bei diesem Sitzmöbel sind die Parallelogrammlenkerbeschläge in dem Sitzflächenteil versenkt angeordnet und ragen durch Längsschlitze in dem Sitzflächenteil zu dem entsprechenden Rückenlehnenteil nach oben. Zudem ist für jeden Rückenlehnenteil lediglich ein einzelner, zentraler Schwenkbeschlag vorgesehen, der den entsprechenden Rückenlehnenteil mittig stützt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sitz- und/oder Liegemöbel der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine verbesserte Einstellung unterschiedlicher Sitzflächentiefen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Trägeranordnung einen linearbeweglich gelagerten Führungsschlitten umfasst, der parallel zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles verschiebbar an dem Gestell gelagert ist. Durch die Linearbeweglichkeit des Führungsschlittens ist es möglich, den wenigstens einen Rückenlehnenteil parallel zu einer Oberfläche des Sitzflächenteils zu verlagern, ohne dass bei unterschiedlicher Einstellposition ein Höhenversatz zwischen Rückenlehnenteil und Sitzflächenteil vorliegt, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist. Die Linearbeweglichkeit des Rückenlehnenteiles mittels des Führungsschlittens ermöglicht zudem eine stufenlose Verschiebbarkeit. Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich in besonders vorteilhafterweise für Polstermöbel, insbesondere für Sitz- und/oder Liegesofas oder für Sessel. Durch eine einzelne Trägeranordnung für jeweils einen Rückenlehnenteil ist es möglich, die Verstellmechanik unsichtbar unterzubringen. Vorzugsweise ist der Führungsschlitten unterhalb des Sitzflächenteiles und damit ebenfalls unsichtbar in einer Unterkonstruktion gelagert, die Teil des Gestells ist. Der Begriff des Gestells ist allgemein zu verstehen als Tragkonstruktion mit oder ohne Fußteil, die stabil auf einem Untergrund aufsteht und die Sitzflächen- und Rückenlehnenteile trägt. Die erfindungsgemäße Lösung ist auch für nicht gepolsterte Sitz- und/oder Liegemöbel vorgesehen.
  • In Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Trägeranordnung lösbare Arretiermittel, um den Führungsschlitten in unterschiedlichen Längspositionen zu blockieren oder für eine Verschiebung freizugeben. Die Arretiermittel können form- oder kraftschlüssig wirksam sein. Sie können durch separate Betätigungselemente wie Knöpfe, Hebel oder ähnliches manuell in die Blockier- oder Freigabestellung überführt werden. Alternativ ist vorgesehen, eine zwangsgesteuerte Überführung der Arretiermittel in die Blockierstellung und/oder die Freigabestellung vorzunehmen. Entsprechende Zwangssteuerungsmittel sind vorzugsweise mechanisch ausgeführt und weisen bewegliche Elemente auf, die in wenigstens einer Richtung federbelastet sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Arretiermittel eine Rastschiene mit mehreren, längs des Verschiebeweges des Führungsschlittens angeordneten Raststellen, und dem Führungsschlitten ist wenigstens ein korrespondierendes, beweglich gelagertes Rastelement zugeordnet, das in einer Raststellung in eine korrespondierende Raststelle formschlüssig eingreift. Dies ist eine besonders einfache und funktionssichere Ausgestaltung.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Rastelement in Richtung seiner Raststellung federbeaufschlagt, und es ist wenigstens ein Fangmittel vorgesehen, um das Rastelement gegen die Federkraft der Federbeaufschlagung in einer Freigabestellung halten zu können. Diese Ausgestaltung bildet eine Zwangssteuerung abhängig von entsprechenden Verschiebebewegungen des Führungsschlittens und damit des Rü ckenlehnenteiles, ohne dass über separate Betätigungsmittel ein Lösen oder ein Blockieren des Rastelementes erfolgen muss.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Rückenlehnenteil einen um eine zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles etwa parallele Schwenkachse klappbaren Lehnenrahmen, der fest mit der Trägeranordnung verbunden ist. Der Lehnenrahmen weist wenigstens zwei Teile auf, wobei ein feststehender Rahmenteil fest mit der Trägeranordnung verbunden ist. An dem feststehenden Rahmenteil ist wenigstens ein weiterer Rahmenteil um die horizontale Schwenkachse schwenkbeweglich gelagert. Dadurch ist es möglich, den Rückenlehnenteil in unterschiedliche Formen zu überführen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Lehnenrahmen zwischen einer aufrechten, ersten Endstellung und einer auf einen Teil seiner aufrechten Höhe zusammengeklappten zweiten Endstellung insbesondere stufenlos verschwenkbar. Die Verschwenkung kann in Stufen oder stufenlos erfolgen. Vorzugsweise ist der schwenkbare obere Rahmenteil aus seiner aufrechten Endstellung V-artig nach vorne geschwenkt, so dass der in der aufrechten Endstellung rückseitige Abschnitt dieses Rahmenteils die Rückenstützung für eine auf dem Sitz- und/oder Liegemöbel sitzende Person übernimmt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind für die Endstellungen Endanschläge im Bereich von Scharnieranordnungen einer Schwenklagerung des Lehnenrahmens vorgesehen. Dadurch ist eine sichere Stützung des Rückenlehnenteils im Bereich der entsprechenden Endstellungen vorgesehen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Lehnenrahmen über ein einzelnes, rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Führungsschlittens nach oben abragendes Trägerprofil an dem Führungsschlitten gehalten.
  • Dadurch ist eine zentrale, mittige Abstützung des Rückenlehnenteiles erzielbar.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Führungsschlitten unterhalb des Sitzflächenteiles angeordnet, und in dem Sitzflächenteil ist ein Längsschlitz vorgesehen, durch den das Trägerprofil hindurchragt. Dadurch ist die Trägeranordnung und die Verstellmechanik unsichtbar im Gestell des Sitz- und/oder Liegemöbels und unterhalb des Sitzflächenteiles angeordnet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Länge und Ausrichtung des Längsschlitzes auf einen maximalen Verschiebeweg des Trägerprofils abgestimmt. Damit erfolgt auch eine Abstimmung auf den Verschiebeweg des Führungsschlittens.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Trägerprofil einen abgerundeten Außenquerschnitt auf. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei Ausführung des Sitz- und/oder Liegemöbels als Polstermöbel vorteilhaft. Denn bei einem Polstermöbel ist vorzugsweise auch eine Polsterung im Bereich des Längsschlitzes vorgesehen. Der abgerundete Außenquerschnitt des Trägerprofils verhindert, dass die Polsterung bei einer Verschiebung des Trägerprofils beschädigt wird. Vorzugsweise ist das Trägerprofil ein Profilrohr mit einem runden, vorzugsweise einem ovalen Querschnitt. Die geometrische Längsachse dieses Ovalquerschnittes erstreckt sich vorzugsweise in Längsrichtung des Längsschlitzes und damit des Verschiebeweges, so dass der Längsschlitz relativ schmal gestaltet werden kann.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sitz- und/oder Liegemöbels in Form eines Polstersofas,
  • 2 schematisch in aufgeschnittener Darstellung einen Ausschnitt des Polstersofas nach 1, wobei ein Rückenlehnenteil in mehreren unterschiedlichen Positionen dargestellt ist,
  • 3a perspektivisch eine Trägeranordnung und einen Lehnenrahmen für den Rückenlehnenteil des Polstersofas nach den 1 und 2,
  • 3b Detaildarstellungen eines oberen Rahmenteils des Lehnenrahmens nach 3a,
  • 4 in perspektivischer, schematischer Darstellung eine Führungsmechanik der Trägeranordnung für den Rückenlehnenteil nach den 1 und 2,
  • 5 eine Rastschiene der Führungsmechanik nach 4,
  • 6 eine Rastanordnung der Führungsmechanik nach 4,
  • 7 eine Fangplatte der Führungsmechanik nach 4, die mit den in den 5 und 6 dargestellten Elementen der Führungsmechanik zusammenwirkt, und
  • 8 bis 11 verschiedene Darstellungen der Rastfunktion der Führungsmechanik nach den 4 bis 7.
  • Ein Sitz- und/oder Liegemöbel in Form eines als Sofa gestalteten Polstermöbels 1 weist eine auch als Gestell 2 bezeichnete Tragkonstruktion auf. Auf der Tragkonstruktion ist ein Sitzflächenteil 3 angeordnet. Auf dem Sitzflächenteil 3 sind – auf eine Sitzposition bezogen – in einem hinteren Bereich zwei Rückenlehnenteile 4 angeordnet. Jeder Rückenlehnenteil 4 ist an einem zentralen Trägerprofil 7 gehalten, das sich durch einen Längsschlitz 5 in jedem Sitzflächenteil 3 nach unten erstreckt und dort an einem Führungsschlitten 11 einer Führungsmechanik befestigt ist. (2 bis 4).
  • Jeder Rückenlehnenteil weist, wie anhand der 2 und 3a, 3b erkennbar ist, einen Lehnenrahmen 8, 10 auf, der von einer Polsterung überzogen ist. Auch der Sitzflächenteil 3 ist mit einer Polsterung versehen. Der Lehnenrahmen 8 bis 10 ist mehrteilig aufgebaut. Er weist einen unteren Rahmenteil 8 auf, der fest mit dem zentralen Trägerprofil 7 verbunden ist. Das Trägerprofil 7 ist auf dem Führungsschlitten 11 festgeschweißt. Ein unterer Querträger des unteren Rahmenteils 8 ist im Bereich einer Oberseite des Tragprofils 7 und damit oberhalb einer Oberfläche des Sitzflächenteiles 3 fest mit dem Trägerprofil 7 verschweißt. Der Querträger erstreckt sich etwa parallel zu der Oberfläche des Sitzflächenteils 3 und quer zu einer Bewegungsrichtung des Führungsschlittens 11. An den Querträger 8 schließen sich im Bereich seiner gegenüberliegenden Stirnenden zwei nach oben abragende Schenkelprofile an, an denen über Scharnieranordnungen 9 der obere Rahmenteil 10 schwenkbeweglich gehalten ist. Die Scharnieranordnungen 9 sind derart ausgeführt, dass der Rückenlehnenteil 4 zwischen einer oberen, aufrechten Endstellung und einer V-artig nach vorne geklappten, unteren Endstellung verschwenkbar ist. Die unterschiedlichen Endstellungen sind anhand der 2 und 3a, 3b erkennbar. Die Scharnieranordnungen 9 weisen, wie anhand der 3b erkennbar ist, nicht näher bezeichnete Endanschläge auf, die die aufrechte Endstellung und die nach unten geklappte Endstellung jedes Rückenlehnenteiles 4 begrenzen und definieren.
  • Die Scharnieranordnungen 9 für die schwenkbewegliche Lagerung des oberen Rahmenteils 10 relativ zum unteren Rahmenteil 8 des Lehnenrahmens sind derart ausgeführt, dass die Schwenklagerbereiche einen relativ hohen Kraftschluss definieren. Dadurch ist es möglich, den beweglichen Rahmenteil 10 durch den entsprechenden Kraftschluss in jeder Stellung der Scharnieranordnungen 9 in seiner Position zu sichern. Der Kraftschluss ist derart ausgeführt, dass er durch manuelle Bedienung mittels einer Bedienperson, die den Rahmenteil ergreift und verschwenkt, bewegt werden kann.
  • Das Trägerprofil 7 und damit auch jeder Rückenlehnenteil 4 sind gemeinsam mit dem Führungsschlitten 11 längs einer Führungsschienenanordnung 12 verfahrbar gelagert. Die Führungsschienenanordnung 12 ist fest mit dem Gestell 2 verbunden und in Abstand unterhalb des Sitzflächenteiles 3 in der Tragkonstruktion, d. h. in dem Gestell 2, angeordnet. Die Führungsschienenanordnung 12 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche des Sitzflächenteiles 3 und ist in Richtung einer Sitztiefenerstreckung ausgerichtet. Die Sitztiefenerstreckung verläuft von einer Vorderkante des Sitzflächenteiles 3 nach hinten zu dem Rückenlehnenteil 4. Der Führungsschlitten 11 ist mit Hilfe von Gleitlagerungen oder mit Hilfe von Wälzlagerungen an der Führungsschienenanordnung 12 linear verschiebbar gehalten. Der Führungsschlitten 11 weist lediglich zwei Freiheitsgrade auf, nämlich längs der Führungsschienenanordnung 12 nach vorne und nach hinten. Gegen ein Abheben des Führungsschlittens 11 und der Führungsschienenanordnung 12 nach oben ist der Führungsschlitten 11 gesichert.
  • Um den Führungsschlitten 11 in verschiedenen Stellungen arretieren zu können, weist die Führungsmechanik zusätzlich eine als Arretiermittel dienende Rastmechanik 13 bis 15 auf, die anhand der 4 bis 11 nachfolgend näher erläutert wird. In dem Führungsschlitten 11, der ein gehäuseartiges Hohlprofil umfasst, ist eine Rastschiene 14 angeordnet, die fest mit dem Führungsschlitten 11 verbunden ist. Die Rastschiene 14 ist als Vierkanthohlprofil ausgeführt, das sowohl im Bereich seiner Oberseite als auch im Bereich seiner Unterseite jeweils mit einer Rastnutanordnung 14c versehen ist. Die Rastnutanordnungen 14c der Oberseite und der Unterseite sind identisch zueinander gestaltet, so dass sie in einer Draufsicht exakt zueinander fluchten. Die Oberseite und die Unterseite der Rastschiene 14 sind über Schenkelstege 14a, 14b miteinander verbunden, die demzufolge entsprechende Seitenkanten der Rastschiene 14 bilden. In eine offene Stirnseite der Rastschiene 14 eingeführt ist eine Steuerschiene 13, die durch Verschweißung, durch Vernietung oder in ähnlicher Art und Weise fest mit der Unterkonstruktion und damit fest mit dem Gestell 2 und der Führungsschienenanordnung 12 verbunden ist. Die Steuerschiene 13 erstreckt sich parallel zu der Führungsschienenanordnung 12. Die Rastschiene 14 ist im Einsatz mit dem Führungsschlitten 11 längs der Steuerschiene 13 verschiebbar. Hierzu ist sie fest mit dem Führungsschlitten verbunden, vorzugsweise verschweißt.
  • Die Steuerschiene 13 stellt ein plattenartiges Flachprofil dar, das in einem in den Führungsschlitten 11 hineinragenden Endbereich mit einer Aussparung 18 versehen ist. In der Aussparung 18 ist eine Steuerplatte 16 schwenkbeweglich angeordnet, deren Dicke etwa der Dicke der Steuerschiene 13 entspricht. Die Form der Steuerplatte 16 ist anhand der 6 gut erkennbar. Die Steuerplatte 16 weist eine Lagernase 19 auf, die einen entsprechenden Hinterschnitt der Aussparung 18 der Steuerschiene 13 hintergreift. Die Lagernase 19 und der Hinterschnitt bilden einen Schwenklagerpunkt der Steuerplatte 16, um diese in der Ebene der Aussparung 18 und der Steuerschiene 13 innerhalb der Aussparung 18 begrenzt verschwenken zu können. Die Steuerplatte 16 trägt einen Rastzapfen 17, der die Steuerplatte 16 zu beiden Stirnseiten hin durchdringt, so dass er von beiden Oberflächen der Steuerplatte 16 auf recht abragt. Der Rastzapfen 17 dient dazu, in die Rastnutanordnungen 14c der Rastschiene 14 oben und unten einzugreifen.
  • Der zu der Aussparung 18 benachbarte Stirnendbereich der Steuerschiene 13 weist zudem zwei Fanghaken 21 auf, die etwa rechtwinklig zu einer Seite hin von der Oberfläche der Steuerschiene 13 abragen. Diese dienen zur Mitnahme einer Fangplatte 15 (7), die zwischen der Steuerschiene 13 und der Oberseite der Rastschiene 14 und damit zwischen der Steuerschiene 13 der oberen Rastnutanordnung 14c angeordnet ist. Die Fangplatte 15 besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Die Rastschiene 14, die Steuerschiene 13 wie auch die Steuerplatte 16 und der Rastzapfen 17 hingegen bestehen vorzugsweise aus Stahl. Die Steuerplatte 16 wird in der in 6 gezeigten Ansicht von einer Druckfeder 20 in Form einer Schraubendruckfeder nach rechts gegen eine Innenkante der Aussparung 18 gedrückt. Diese Federbelastung dient dazu, den Rastzapfen 17 immer gegen die entsprechend rechte Seite jeder Rastnutanordnung 14c gedrückt zu halten.
  • Die Fangplatte 15 ist in Längsrichtung der Rastschiene 14 gleitbeweglich zwischen den gegenüberliegenden Schenkelstegen 14a, 14b der Rastschiene 14 geführt. Ein elastisch wirksamer Klemmbügel 24, der einstückig an der Fangplatte 15 angeformt ist, schafft einen kraftbegrenzten, kraftschlüssigen Rückhalt, um durch Klemmwirkung eine zeitweise Positionssicherung der Fangplatte 15 bewirken zu können. Die Fangplatte 15 weist eine Aussparung 22 auf, durch die ein Zapfenende des Rastzapfen 17 hindurchragt. Die Aussparung 22 ist so gewählt, dass die Schwenkbewegung des Rastzapfens 17 hierdurch nicht behindert wird. Die Aussparung 22 weist an einer, im Funktionszustand den Fanghaken 21 zugewandten Seite, eine Fangnut 23 auf, die offen in die Aussparung 22 übergeht. Die Fangnut 23 ist so bemessen, dass der Rastzapfen 17 in der Fangnut 23 im Wesentlichen spielfrei aufgenommen werden kann.
  • Die Funktionsweise der so gebildeten Rastmechanik, um den Führungsschlitten 11 in verschiedenen Stellungen zu arretieren oder freizugeben, wird nachfolgend anhand der 8 bis 11 beschrieben. Für eine normale Rastfunktion wird der Rastzapfen 17 durch die Druckfeder 20 permanent zur rechten Seite hin belastet, wodurch der Rastzapfen 17 bei einer Verschiebung des Führungsschlittens und damit der Rastschiene 14 gemäß der Darstellung der 8 bis 11 nach oben zwangsläufig immer in die nächstfolgende Rastnut der Rastnutanordnung 14c einrastet. Die Rastnuten sind, wie anhand der 5 und 8 bis 11 erkennbar ist, derart schräg ausgeführt, dass der Rastzapfen 17 in Schieberichtung der Rastschiene 14 nach unten immer arretiert ist. Wenn die Rastschiene 14 gemäß 9 so weit nach oben verschoben wird, dass der Rastzapfen 17 in das stirnseitige Nutende der Rastnutanordnung 14c, das in Schieberichtung der Rastschiene 14 erstreckt ist, hineingleitet, wird der Rastzapfen 17 gegen die Druckkraft der Druckfeder 20 in eine Schwenkstellung nach links ausgelenkt. Sobald der Rastzapfen 17 am Stirnende des Nutendes anschlägt, führt eine weitere Bewegung der Rastschiene 14 und des Führungsschlittens 11 dazu, dass die Rastschiene und dabei auch das Nutende in Richtung der Fanghaken 21 der Steuerschiene bewegt wird. An diesem Fanghaken 21 liegt die Fangplatte 15 an, so dass der Rastzapfen 17 bei entsprechenden Relativbewegungen zwischen Rastschiene 14 und Steuerschiene 13 zwangsläufig in die Fangnut 23 eingesteuert wird. der Rastzapfen 17 bleibt anschließend bei einer entsprechenden Verschiebebewegung der Rastschiene 14 in dieser Fangnut 23 gefangen, bis sich die Bewegungsrichtung der Rastschiene 14 und des Führungsschlittens wieder umgekehrt. Dies bedeutet, dass der Rastzapfen 17 längs der Rastnutanordnung – in der Fangnut 23 gefangen – bis zum gegenüberliegenden Stirnendbereich der Rastnutanordnung 14c transportiert werden kann, ohne dass er in die schräge Rastnut hineingleiten kann. Eine Umkehr der Bewegungsrichtung führt dazu, dass der Rastzapfen 17 aus der Fangnut 23 wieder frei kommt und in der Folge wieder permanent durch die Druckfeder 20 gegen die rechte Seite der Rastnutanordnung 14c gedrückt wird. In dieser Bewegungsrichtung kann der Rastzapfen 17 somit erneut in die entsprechende Rastnut hineingleiten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006005139 U1 [0002]
    • - DE 202007013776 U1 [0003]

Claims (11)

  1. Sitz- und/oder Liegemöbel mit einem Gestell, mit wenigstens einem Sitzflächenteil, sowie mit wenigstens einem Rückenlehnenteil, das auf dem Sitzflächenteil aufliegt und mittels einer einzelnen, an dem Gestell beweglich gelagerten Trägeranordnung zur Veränderung einer Sitzflächentiefe längs des Sitzflächenteiles verstellbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägeranordnung (7, 11) einen linearbeweglich gelagerten Führungsschlitten (11) umfasst, der parallel zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles (3) verschiebbar an dem Gestell (2) gelagert ist.
  2. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägeranordnung lösbare Arretiermittel (13 bis 15) umfasst, um den Führungsschlitten (11) in unterschiedliche Längspositionen zu blockieren oder für eine Verschiebung freizugeben.
  3. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiermittel eine Rastschiene (14) mit mehreren, längs des Verschiebeweges des Führungsschlittens (11) angeordneten Raststellen (14c) umfassen, und dass wenigstens ein korrespondierendes, beweglich gelagertes Rastelement (17) vorgesehen ist, das in einer Raststellung in eine korrespondierende Raststelle (14c) formschlüssig eingreift.
  4. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (17) in Richtung seiner Raststellung federbeaufschlagt ist, und dass wenigstens ein Fangmittel (15, 23) vorgesehen ist, um das Rastelement (17) gegen die Federkraft der Federbeaufschlagung in einer Freigabestellung halten zu können.
  5. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenlehnenteil (4) einen um eine zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles (3) etwa parallele Schwenkachse klappbaren Lehnenrahmen (8, 10) umfasst, der fest mit der Trägeranordnung (7, 11) verbunden ist.
  6. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (8, 10) zwischen einer aufrechten, ersten Endstellung und einer auf einen Teil seiner aufrechten Höhe zusammengeklappten zweiten Endstellung stufenlos verschwenkbar ist.
  7. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass für die Endstellungen Endanschläge im Bereich von Scharnieranordnungen (9) einer Schwenklagerung des Lehnenrahmens (8, 10) vorgesehen sind.
  8. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (8, 10) über ein einzelnes, rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Führungsschlittens (11) nach oben abragendes Trägerprofil (7) an dem Führungsschlitten (11) gehalten ist.
  9. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (11) unterhalb des Sitzflächenteiles (3) angeordnet ist, und dass in dem Sitzflächenteil (3) ein Längsschlitz (5) vorgesehen ist, durch den das Trägerprofil (7) hindurchragt.
  10. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge und Ausrichtung des Längsschlitzes (5) auf einen maximalen Verschiebeweg des Trägerprofils (7) abgestimmt ist.
  11. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerprofil (7) einen abgerundeten Außenquerschnitt aufweist.
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