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Die
Erfindung betrifft ein Sitz- und/oder Liegemöbel mit einem
Gestell, mit wenigstens einem Sitzflächenteil sowie mit
wenigstens einem Rückenlehnenteil, das auf dem Sitzflächenteil
aufliegt und mittels einer einzelnen, an dem Gestell beweglich gelagerten
Trägeranordnung zur Veränderung einer Sitzflächentiefe
längs des Sitzflächenteiles verstellbar gelagert
ist.
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Ein
derartiges Sitz- und/oder Liegemöbel ist aus der
DE 20 2006 005 139
U1 bekannt. Das bekannte Sitz-/Liegemöbel weist
beidseitig neben einem Rückenlehnenteil Schwenkbeschläge
auf, durch die der Rückenlehnenteil in zwei unterschiedlichen Positionen
auf dem Sitzflächenteil abgelegt werden kann. Die Schwenkbeschläge
umfassen Parallelogrammlenker, deren unterer Schwenkpunkt etwa auf Höhe
einer Oberfläche des Sitzflächenteiles positioniert
sind.
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Die
DE 20 2007 013 776
U1 offenbart ein ähnliches Sitzmöbel,
bei dem die Rückenlehnenteile ebenfalls über Parallelogrammlenkeranordnungen relativ
zu einem Sitzflächenteil verlagerbar sind, um unterschiedliche
Sitzflächentiefen für das Sitzflächenteil
zu realisieren. Bei diesem Sitzmöbel sind die Parallelogrammlenkerbeschläge
in dem Sitzflächenteil versenkt angeordnet und ragen durch
Längsschlitze in dem Sitzflächenteil zu dem entsprechenden
Rückenlehnenteil nach oben. Zudem ist für jeden Rückenlehnenteil
lediglich ein einzelner, zentraler Schwenkbeschlag vorgesehen, der
den entsprechenden Rückenlehnenteil mittig stützt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Sitz- und/oder Liegemöbel der
eingangs genannten Art zu schaffen, das eine verbesserte Einstellung
unterschiedlicher Sitzflächentiefen ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Trägeranordnung
einen linearbeweglich gelagerten Führungsschlitten umfasst,
der parallel zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles
verschiebbar an dem Gestell gelagert ist. Durch die Linearbeweglichkeit
des Führungsschlittens ist es möglich, den wenigstens
einen Rückenlehnenteil parallel zu einer Oberfläche
des Sitzflächenteils zu verlagern, ohne dass bei unterschiedlicher
Einstellposition ein Höhenversatz zwischen Rückenlehnenteil
und Sitzflächenteil vorliegt, wie dies beim Stand der Technik
der Fall ist. Die Linearbeweglichkeit des Rückenlehnenteiles
mittels des Führungsschlittens ermöglicht zudem
eine stufenlose Verschiebbarkeit. Die erfindungsgemäße
Lösung eignet sich in besonders vorteilhafterweise für
Polstermöbel, insbesondere für Sitz- und/oder
Liegesofas oder für Sessel. Durch eine einzelne Trägeranordnung
für jeweils einen Rückenlehnenteil ist es möglich,
die Verstellmechanik unsichtbar unterzubringen. Vorzugsweise ist
der Führungsschlitten unterhalb des Sitzflächenteiles
und damit ebenfalls unsichtbar in einer Unterkonstruktion gelagert,
die Teil des Gestells ist. Der Begriff des Gestells ist allgemein
zu verstehen als Tragkonstruktion mit oder ohne Fußteil,
die stabil auf einem Untergrund aufsteht und die Sitzflächen-
und Rückenlehnenteile trägt. Die erfindungsgemäße
Lösung ist auch für nicht gepolsterte Sitz- und/oder
Liegemöbel vorgesehen.
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In
Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Trägeranordnung
lösbare Arretiermittel, um den Führungsschlitten
in unterschiedlichen Längspositionen zu blockieren oder
für eine Verschiebung freizugeben. Die Arretiermittel können
form- oder kraftschlüssig wirksam sein. Sie können
durch separate Betätigungselemente wie Knöpfe,
Hebel oder ähnliches manuell in die Blockier- oder Freigabestellung überführt
werden. Alternativ ist vorgesehen, eine zwangsgesteuerte Überführung
der Arretiermittel in die Blockierstellung und/oder die Freigabestellung
vorzunehmen. Entsprechende Zwangssteuerungsmittel sind vorzugsweise
mechanisch ausgeführt und weisen bewegliche Elemente auf,
die in wenigstens einer Richtung federbelastet sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Arretiermittel
eine Rastschiene mit mehreren, längs des Verschiebeweges
des Führungsschlittens angeordneten Raststellen, und dem
Führungsschlitten ist wenigstens ein korrespondierendes,
beweglich gelagertes Rastelement zugeordnet, das in einer Raststellung
in eine korrespondierende Raststelle formschlüssig eingreift.
Dies ist eine besonders einfache und funktionssichere Ausgestaltung.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Rastelement in Richtung
seiner Raststellung federbeaufschlagt, und es ist wenigstens ein
Fangmittel vorgesehen, um das Rastelement gegen die Federkraft der
Federbeaufschlagung in einer Freigabestellung halten zu können.
Diese Ausgestaltung bildet eine Zwangssteuerung abhängig
von entsprechenden Verschiebebewegungen des Führungsschlittens
und damit des Rü ckenlehnenteiles, ohne dass über
separate Betätigungsmittel ein Lösen oder ein
Blockieren des Rastelementes erfolgen muss.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Rückenlehnenteil
einen um eine zu einer Oberfläche des Sitzflächenteiles
etwa parallele Schwenkachse klappbaren Lehnenrahmen, der fest mit
der Trägeranordnung verbunden ist. Der Lehnenrahmen weist
wenigstens zwei Teile auf, wobei ein feststehender Rahmenteil fest
mit der Trägeranordnung verbunden ist. An dem feststehenden
Rahmenteil ist wenigstens ein weiterer Rahmenteil um die horizontale
Schwenkachse schwenkbeweglich gelagert. Dadurch ist es möglich,
den Rückenlehnenteil in unterschiedliche Formen zu überführen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Lehnenrahmen zwischen
einer aufrechten, ersten Endstellung und einer auf einen Teil seiner
aufrechten Höhe zusammengeklappten zweiten Endstellung
insbesondere stufenlos verschwenkbar. Die Verschwenkung kann in
Stufen oder stufenlos erfolgen. Vorzugsweise ist der schwenkbare
obere Rahmenteil aus seiner aufrechten Endstellung V-artig nach
vorne geschwenkt, so dass der in der aufrechten Endstellung rückseitige
Abschnitt dieses Rahmenteils die Rückenstützung
für eine auf dem Sitz- und/oder Liegemöbel sitzende
Person übernimmt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind für die Endstellungen
Endanschläge im Bereich von Scharnieranordnungen einer
Schwenklagerung des Lehnenrahmens vorgesehen. Dadurch ist eine sichere
Stützung des Rückenlehnenteils im Bereich der entsprechenden
Endstellungen vorgesehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Lehnenrahmen über
ein einzelnes, rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Führungsschlittens
nach oben abragendes Trägerprofil an dem Führungsschlitten
gehalten.
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Dadurch
ist eine zentrale, mittige Abstützung des Rückenlehnenteiles
erzielbar.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Führungsschlitten
unterhalb des Sitzflächenteiles angeordnet, und in dem
Sitzflächenteil ist ein Längsschlitz vorgesehen,
durch den das Trägerprofil hindurchragt. Dadurch ist die
Trägeranordnung und die Verstellmechanik unsichtbar im
Gestell des Sitz- und/oder Liegemöbels und unterhalb des
Sitzflächenteiles angeordnet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Länge und
Ausrichtung des Längsschlitzes auf einen maximalen Verschiebeweg
des Trägerprofils abgestimmt. Damit erfolgt auch eine Abstimmung
auf den Verschiebeweg des Führungsschlittens.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Trägerprofil
einen abgerundeten Außenquerschnitt auf. Diese Ausgestaltung
ist insbesondere bei Ausführung des Sitz- und/oder Liegemöbels als
Polstermöbel vorteilhaft. Denn bei einem Polstermöbel
ist vorzugsweise auch eine Polsterung im Bereich des Längsschlitzes
vorgesehen. Der abgerundete Außenquerschnitt des Trägerprofils
verhindert, dass die Polsterung bei einer Verschiebung des Trägerprofils
beschädigt wird. Vorzugsweise ist das Trägerprofil
ein Profilrohr mit einem runden, vorzugsweise einem ovalen Querschnitt.
Die geometrische Längsachse dieses Ovalquerschnittes erstreckt
sich vorzugsweise in Längsrichtung des Längsschlitzes und
damit des Verschiebeweges, so dass der Längsschlitz relativ
schmal gestaltet werden kann.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
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1 zeigt
eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Sitz- und/oder Liegemöbels in Form eines Polstersofas,
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2 schematisch
in aufgeschnittener Darstellung einen Ausschnitt des Polstersofas
nach 1, wobei ein Rückenlehnenteil in mehreren
unterschiedlichen Positionen dargestellt ist,
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3a perspektivisch
eine Trägeranordnung und einen Lehnenrahmen für
den Rückenlehnenteil des Polstersofas nach den 1 und 2,
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3b Detaildarstellungen
eines oberen Rahmenteils des Lehnenrahmens nach 3a,
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4 in
perspektivischer, schematischer Darstellung eine Führungsmechanik
der Trägeranordnung für den Rückenlehnenteil
nach den 1 und 2,
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5 eine
Rastschiene der Führungsmechanik nach 4,
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6 eine
Rastanordnung der Führungsmechanik nach 4,
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7 eine
Fangplatte der Führungsmechanik nach 4,
die mit den in den 5 und 6 dargestellten
Elementen der Führungsmechanik zusammenwirkt, und
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8 bis 11 verschiedene
Darstellungen der Rastfunktion der Führungsmechanik nach den 4 bis 7.
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Ein
Sitz- und/oder Liegemöbel in Form eines als Sofa gestalteten
Polstermöbels 1 weist eine auch als Gestell 2 bezeichnete
Tragkonstruktion auf. Auf der Tragkonstruktion ist ein Sitzflächenteil 3 angeordnet.
Auf dem Sitzflächenteil 3 sind – auf
eine Sitzposition bezogen – in einem hinteren Bereich zwei
Rückenlehnenteile 4 angeordnet. Jeder Rückenlehnenteil 4 ist
an einem zentralen Trägerprofil 7 gehalten, das
sich durch einen Längsschlitz 5 in jedem Sitzflächenteil 3 nach
unten erstreckt und dort an einem Führungsschlitten 11 einer
Führungsmechanik befestigt ist. (2 bis 4).
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Jeder
Rückenlehnenteil weist, wie anhand der 2 und 3a, 3b erkennbar
ist, einen Lehnenrahmen 8, 10 auf, der von einer
Polsterung überzogen ist. Auch der Sitzflächenteil 3 ist
mit einer Polsterung versehen. Der Lehnenrahmen 8 bis 10 ist mehrteilig
aufgebaut. Er weist einen unteren Rahmenteil 8 auf, der
fest mit dem zentralen Trägerprofil 7 verbunden
ist. Das Trägerprofil 7 ist auf dem Führungsschlitten 11 festgeschweißt.
Ein unterer Querträger des unteren Rahmenteils 8 ist
im Bereich einer Oberseite des Tragprofils 7 und damit
oberhalb einer Oberfläche des Sitzflächenteiles 3 fest
mit dem Trägerprofil 7 verschweißt. Der
Querträger erstreckt sich etwa parallel zu der Oberfläche
des Sitzflächenteils 3 und quer zu einer Bewegungsrichtung
des Führungsschlittens 11. An den Querträger 8 schließen
sich im Bereich seiner gegenüberliegenden Stirnenden zwei nach
oben abragende Schenkelprofile an, an denen über Scharnieranordnungen 9 der
obere Rahmenteil 10 schwenkbeweglich gehalten ist. Die
Scharnieranordnungen 9 sind derart ausgeführt,
dass der Rückenlehnenteil 4 zwischen einer oberen,
aufrechten Endstellung und einer V-artig nach vorne geklappten, unteren
Endstellung verschwenkbar ist. Die unterschiedlichen Endstellungen
sind anhand der 2 und 3a, 3b erkennbar.
Die Scharnieranordnungen 9 weisen, wie anhand der 3b erkennbar ist,
nicht näher bezeichnete Endanschläge auf, die die
aufrechte Endstellung und die nach unten geklappte Endstellung jedes
Rückenlehnenteiles 4 begrenzen und definieren.
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Die
Scharnieranordnungen 9 für die schwenkbewegliche
Lagerung des oberen Rahmenteils 10 relativ zum unteren
Rahmenteil 8 des Lehnenrahmens sind derart ausgeführt,
dass die Schwenklagerbereiche einen relativ hohen Kraftschluss definieren.
Dadurch ist es möglich, den beweglichen Rahmenteil 10 durch
den entsprechenden Kraftschluss in jeder Stellung der Scharnieranordnungen 9 in
seiner Position zu sichern. Der Kraftschluss ist derart ausgeführt,
dass er durch manuelle Bedienung mittels einer Bedienperson, die
den Rahmenteil ergreift und verschwenkt, bewegt werden kann.
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Das
Trägerprofil 7 und damit auch jeder Rückenlehnenteil 4 sind
gemeinsam mit dem Führungsschlitten 11 längs
einer Führungsschienenanordnung 12 verfahrbar
gelagert. Die Führungsschienenanordnung 12 ist
fest mit dem Gestell 2 verbunden und in Abstand unterhalb
des Sitzflächenteiles 3 in der Tragkonstruktion,
d. h. in dem Gestell 2, angeordnet. Die Führungsschienenanordnung 12 erstreckt
sich im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche des Sitzflächenteiles 3 und
ist in Richtung einer Sitztiefenerstreckung ausgerichtet. Die Sitztiefenerstreckung verläuft
von einer Vorderkante des Sitzflächenteiles 3 nach
hinten zu dem Rückenlehnenteil 4. Der Führungsschlitten 11 ist
mit Hilfe von Gleitlagerungen oder mit Hilfe von Wälzlagerungen
an der Führungsschienenanordnung 12 linear verschiebbar
gehalten. Der Führungsschlitten 11 weist lediglich
zwei Freiheitsgrade auf, nämlich längs der Führungsschienenanordnung 12 nach
vorne und nach hinten. Gegen ein Abheben des Führungsschlittens 11 und
der Führungsschienenanordnung 12 nach oben ist
der Führungsschlitten 11 gesichert.
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Um
den Führungsschlitten 11 in verschiedenen Stellungen
arretieren zu können, weist die Führungsmechanik
zusätzlich eine als Arretiermittel dienende Rastmechanik 13 bis 15 auf,
die anhand der 4 bis 11 nachfolgend
näher erläutert wird. In dem Führungsschlitten 11,
der ein gehäuseartiges Hohlprofil umfasst, ist eine Rastschiene 14 angeordnet, die
fest mit dem Führungsschlitten 11 verbunden ist.
Die Rastschiene 14 ist als Vierkanthohlprofil ausgeführt,
das sowohl im Bereich seiner Oberseite als auch im Bereich seiner
Unterseite jeweils mit einer Rastnutanordnung 14c versehen
ist. Die Rastnutanordnungen 14c der Oberseite und der Unterseite
sind identisch zueinander gestaltet, so dass sie in einer Draufsicht
exakt zueinander fluchten. Die Oberseite und die Unterseite der
Rastschiene 14 sind über Schenkelstege 14a, 14b miteinander
verbunden, die demzufolge entsprechende Seitenkanten der Rastschiene 14 bilden.
In eine offene Stirnseite der Rastschiene 14 eingeführt
ist eine Steuerschiene 13, die durch Verschweißung,
durch Vernietung oder in ähnlicher Art und Weise fest mit
der Unterkonstruktion und damit fest mit dem Gestell 2 und
der Führungsschienenanordnung 12 verbunden ist.
Die Steuerschiene 13 erstreckt sich parallel zu der Führungsschienenanordnung 12.
Die Rastschiene 14 ist im Einsatz mit dem Führungsschlitten 11 längs
der Steuerschiene 13 verschiebbar. Hierzu ist sie fest
mit dem Führungsschlitten verbunden, vorzugsweise verschweißt.
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Die
Steuerschiene 13 stellt ein plattenartiges Flachprofil
dar, das in einem in den Führungsschlitten 11 hineinragenden
Endbereich mit einer Aussparung 18 versehen ist. In der
Aussparung 18 ist eine Steuerplatte 16 schwenkbeweglich
angeordnet, deren Dicke etwa der Dicke der Steuerschiene 13 entspricht. Die
Form der Steuerplatte 16 ist anhand der 6 gut
erkennbar. Die Steuerplatte 16 weist eine Lagernase 19 auf,
die einen entsprechenden Hinterschnitt der Aussparung 18 der
Steuerschiene 13 hintergreift. Die Lagernase 19 und
der Hinterschnitt bilden einen Schwenklagerpunkt der Steuerplatte 16,
um diese in der Ebene der Aussparung 18 und der Steuerschiene 13 innerhalb
der Aussparung 18 begrenzt verschwenken zu können.
Die Steuerplatte 16 trägt einen Rastzapfen 17,
der die Steuerplatte 16 zu beiden Stirnseiten hin durchdringt,
so dass er von beiden Oberflächen der Steuerplatte 16 auf recht
abragt. Der Rastzapfen 17 dient dazu, in die Rastnutanordnungen 14c der
Rastschiene 14 oben und unten einzugreifen.
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Der
zu der Aussparung 18 benachbarte Stirnendbereich der Steuerschiene 13 weist
zudem zwei Fanghaken 21 auf, die etwa rechtwinklig zu einer
Seite hin von der Oberfläche der Steuerschiene 13 abragen.
Diese dienen zur Mitnahme einer Fangplatte 15 (7),
die zwischen der Steuerschiene 13 und der Oberseite der
Rastschiene 14 und damit zwischen der Steuerschiene 13 der
oberen Rastnutanordnung 14c angeordnet ist. Die Fangplatte 15 besteht
vorzugsweise aus Kunststoff. Die Rastschiene 14, die Steuerschiene 13 wie
auch die Steuerplatte 16 und der Rastzapfen 17 hingegen
bestehen vorzugsweise aus Stahl. Die Steuerplatte 16 wird
in der in 6 gezeigten Ansicht von einer
Druckfeder 20 in Form einer Schraubendruckfeder nach rechts
gegen eine Innenkante der Aussparung 18 gedrückt. Diese
Federbelastung dient dazu, den Rastzapfen 17 immer gegen
die entsprechend rechte Seite jeder Rastnutanordnung 14c gedrückt
zu halten.
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Die
Fangplatte 15 ist in Längsrichtung der Rastschiene 14 gleitbeweglich
zwischen den gegenüberliegenden Schenkelstegen 14a, 14b der
Rastschiene 14 geführt. Ein elastisch wirksamer
Klemmbügel 24, der einstückig an der
Fangplatte 15 angeformt ist, schafft einen kraftbegrenzten,
kraftschlüssigen Rückhalt, um durch Klemmwirkung
eine zeitweise Positionssicherung der Fangplatte 15 bewirken
zu können. Die Fangplatte 15 weist eine Aussparung 22 auf,
durch die ein Zapfenende des Rastzapfen 17 hindurchragt.
Die Aussparung 22 ist so gewählt, dass die Schwenkbewegung
des Rastzapfens 17 hierdurch nicht behindert wird. Die
Aussparung 22 weist an einer, im Funktionszustand den Fanghaken 21 zugewandten
Seite, eine Fangnut 23 auf, die offen in die Aussparung 22 übergeht.
Die Fangnut 23 ist so bemessen, dass der Rastzapfen 17 in
der Fangnut 23 im Wesentlichen spielfrei aufgenommen werden kann.
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Die
Funktionsweise der so gebildeten Rastmechanik, um den Führungsschlitten 11 in
verschiedenen Stellungen zu arretieren oder freizugeben, wird nachfolgend
anhand der 8 bis 11 beschrieben.
Für eine normale Rastfunktion wird der Rastzapfen 17 durch
die Druckfeder 20 permanent zur rechten Seite hin belastet,
wodurch der Rastzapfen 17 bei einer Verschiebung des Führungsschlittens
und damit der Rastschiene 14 gemäß der
Darstellung der 8 bis 11 nach
oben zwangsläufig immer in die nächstfolgende
Rastnut der Rastnutanordnung 14c einrastet. Die Rastnuten
sind, wie anhand der 5 und 8 bis 11 erkennbar ist,
derart schräg ausgeführt, dass der Rastzapfen 17 in
Schieberichtung der Rastschiene 14 nach unten immer arretiert
ist. Wenn die Rastschiene 14 gemäß 9 so
weit nach oben verschoben wird, dass der Rastzapfen 17 in
das stirnseitige Nutende der Rastnutanordnung 14c, das
in Schieberichtung der Rastschiene 14 erstreckt ist, hineingleitet,
wird der Rastzapfen 17 gegen die Druckkraft der Druckfeder 20 in eine
Schwenkstellung nach links ausgelenkt. Sobald der Rastzapfen 17 am
Stirnende des Nutendes anschlägt, führt eine weitere
Bewegung der Rastschiene 14 und des Führungsschlittens 11 dazu,
dass die Rastschiene und dabei auch das Nutende in Richtung der
Fanghaken 21 der Steuerschiene bewegt wird. An diesem Fanghaken 21 liegt
die Fangplatte 15 an, so dass der Rastzapfen 17 bei
entsprechenden Relativbewegungen zwischen Rastschiene 14 und
Steuerschiene 13 zwangsläufig in die Fangnut 23 eingesteuert
wird. der Rastzapfen 17 bleibt anschließend bei
einer entsprechenden Verschiebebewegung der Rastschiene 14 in
dieser Fangnut 23 gefangen, bis sich die Bewegungsrichtung
der Rastschiene 14 und des Führungsschlittens
wieder umgekehrt. Dies bedeutet, dass der Rastzapfen 17 längs
der Rastnutanordnung – in der Fangnut 23 gefangen – bis
zum gegenüberliegenden Stirnendbereich der Rastnutanordnung 14c transportiert
werden kann, ohne dass er in die schräge Rastnut hineingleiten
kann. Eine Umkehr der Bewegungsrichtung führt dazu, dass
der Rastzapfen 17 aus der Fangnut 23 wieder frei kommt
und in der Folge wieder permanent durch die Druckfeder 20 gegen
die rechte Seite der Rastnutanordnung 14c gedrückt
wird. In dieser Bewegungsrichtung kann der Rastzapfen 17 somit
erneut in die entsprechende Rastnut hineingleiten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006005139
U1 [0002]
- - DE 202007013776 U1 [0003]