DE20211968U1 - Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten - Google Patents
Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere TischplattenInfo
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Description
5613/G/001
Worms, 02. August 2002
der Firma
schärf Büromöbel GmbH
Mainzer Str. 183
67547 Worms
betreffend eine
„Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere von Tischplatten"
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten, mit einem Außenrohr, mit einem Innenrohr, mit einer Höheneinstelleinrichtung, mit einer Verriegelungseinrichtung, wobei das Innenrohr mit der Tischplatte oder dgl. verbindbar ist und wobei die Verriegelungseinrichtung das Außenrohr durchgreift und in Sperrstellung mit der Höheneinstelleinrichtung des Innenrohrs zusammenwirkt.
Die Höhenverstellung von Möbeln erfolgt in vielen Bereichen, seien es Schränke, die nivelliert und an die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden, oder auch Tische und Stühle, die in der Höhe an körperliche Bedürfnisse angepasst werden.
Aus der Praxis ist eine Vorrichtung zur Höhenverstellung von Tischplatten bekannt, wobei das innerhalb eines Außenrohres des Tischuntergestells angeordnete Innenrohr mit der Tischplatte verbunden ist. Das Innenrohr umfasst eine Höheneinstelleinrichtung in Form von vertikal beabstandeten Öffnungen. Des weiteren ist eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen, die in Sperrstellung mittels Sperrstift in die Öffnungen eingreift. Der Sperrstift wird von außen über einen Inbusschlüssel betätigt. Zu Höhenverstellzwecken wird der Stift aus der Öffnung des Innenrohres gelöst und das Innenrohr wird im Außenrohr nach oben oder unten bewegt. Dabei ist blind eine Übereinstimmung zwischen Stifthöhe und gewünschter Öffnung im Innenrohr zu erreichen, damit der Stift wieder in Eingriff mit der Öffnung gebracht werden kann. Üblich ist die Verbindung über ein Innengewinde in der Öffnung und ein Außengewinde am Stift.
Bei der aus der Praxis bekannten Vorrichtung ist zunächst nachteilig, dass ein Werkzeug erforderlich ist, damit die Höheneinstellung vorgenommen werden kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Abstände der Öffnungen am Innenrohr nur zufällig eine Anpassung an das gewünschte Maß, insbesondere an Körpermaße, erlauben, also eine wirkliche Abstimmung nicht stattfindet. Nur ungefähr kann eine Position erreicht werden oder eben nur dann, wenn die gewünschte Höhe zufällig mit der Höhe der Öffnung übereinstimmt. Schließlich ist während der Höheneinstellung auch noch nachteilig, dass der Verriegelungsstift nur blind in die Öffnung eingreifen kann und nach der Einstellung unter Umständen nochmals ein Verschieben des Innenrohres stattfinden muss, damit die der gewünschten Höhe
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am nächsten kommende Öffnung in die Ebene des Verriegelungsstiftes gelangt und die Verriegelung stattfinden kann.
Ausgehend von dem aus der Praxis bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, die eine präzise Höheneinstellung auf ein vorgegebenes Maß ermöglicht.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet, dass die Höheneinstelleinrichtung gering zueinander beabstandete Eingriffelemente aufweist, in deren Abstände entsprechende Eingriffelemente der Verriegelungseinrichtung eingreifen und dass das Innenrohr eine sich über den gesamten Stellweg erstreckende Ausnehmung aufweist, die vom Verriegelungsbauteil durchgriffen wird.
Ausgehend von dem aus der Praxis bekannten Stand der Technik ist zunächst erkannt worden, dass die herkömmliche Höheneinstellung wegen des von den Abständen der Öffnungen am Innenrohr vorgegebenen Rastermaßes nur innerhalb desselben vorgenommen werden kann und dass die Verriegelung erschwert wird, da der Sperrstift blind in Eingriff mit der Öffnung am Innenrohr gebracht wird und dabei ggf. nochmals eine Änderung der Einstellung erfolgt. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine Höheneinstellung weitgehend unabhängig von einem Rastermaß erfolgen kann, wenn entsprechende der Höheneinstellung dienende Eingriffelemente, die sowohl an der Höheneinstelleinrichtung als auch am Verriegelungsbauteil angeordnet sind, einen sehr geringen Abstand voneinander aufweisen und wenn eine sich über den gesamten Stellweg erstreckende Ausnehmung am Innenrohr vorgesehen ist. Die Verriegelungseinrichtung kann somit an jeder beliebigen Stelle des Stellweges in Verbindung mit der Höheneinstelleinrichtung gebracht werden, so dass tatsächlich die gewünschte Höhe eingestellt werden kann. Außerdem sind die Eingriffelemente in jeder Position miteinander in Eingriff bringbar, so dass sich das Problem der Blindsuche durch den Sperrstift und der ggf. erforderlichen Nachstellung entsprechend Rastermaß gar nicht stellt.
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Im Hinblick auf die Eingriffelemente der Verriegelungseinrichtung ist es von besonderem Vorteil, wenn diese einen Funktionsteil und einen Betätigungsteil umfasst. Die Eingriffelemente könnten dem Funktionsteil zugeordnet sein, der sich im wesentlichen im Innenrohr erstreckt. Der Betätigungsteil könnte einerseits ein Griffelement aufweisen, welches von außen zugänglich ist und andererseits über ein stabförmiges Element durch das Außenrohr und das Innenrohr hindurch fest mit dem Funktionsteil verbunden sein. Über das Griffelement des Betätigungsteils könnten die Eingriffelemente des Funktionsteils mit den Eingriffelementen der Höheneinstelleinrichtung in und außer Eingriff gebracht werden.
Der Arretierungsmechanismus könnte über mindestens eine Druckfeder am Funktionsteil herbeigeführt werden. Dabei könnte der Betätigungsteil gegen die Federkraft der Druckfeder arbeiten, um die Sperrstellung beizubehalten, in der sich die Eingriffelemente des Funktionsteils mit den Eingriffelementen der Höheneinstelleinrichtung in Eingriff befinden. Die Druckfedern könnten als Spiralfedern vorliegen. Die Entriegelung könnte so vonstatten gehen, dass mit dem Betätigungsteil eine Entspannung der Druckfeder herbeigeführt wird. Während sich die Druckfeder ausdehnt, kommen die Eingriffelemente des Funktionsteils mit den Eingriffelementen der Höheneinstelleinrichtung außer Eingriff und das Innenrohr mit der Höheneinstelleinrichtung kann verschoben werden. Bspw. könnte der Betätigungsteil die Spannung und Entspannung der Feder über ein Gewinde realisieren.
Die Druckfeder könnte auf einem Zapfen des Funktionsteils angeordnet sein, welcher sich in einer der Ausnehmung des Innenrohres entsprechenden Ausnehmung der Höheneinstelleinrichtung erstreckt. Der Zapfen könnte sowohl in Sperr- wie in Entriegelungsstellung in der Ausnehmung verbleiben. Am Zapfen könnten Abstandhalter für die Feder angeordnet sein, um die Reibung durch geringe Kontaktflächen zu vermindern.
Um die Verbindung der Eingriffelemente zu realisieren, müssen diese einander zugewandt sein. Von besonderem Vorteil ist es, die Stabilität des Innenrohrs zur Anlage der Höheneinstelleinrichtung auszunutzen, so dass die Eingriffelemente der Höheneinstelleinrichtung in das Innere des Innenrohres und die Eingriffelemente der Verriegelungseinrichtung zum Außenrohr weisen könnten. An dieser
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Stelle sei erwähnt, dass die Anordnung der Höheneinstelleinrichtung grundsätzlich auch im Außenrohr erfolgen könnte. Bei dieser Ausführung käme es allerdings darauf an, dass die Höheneinstelleinrichtung in der Stabilität einem Innenrohr ähnlich wäre. Außerdem müssten Verdrehsicherungsmaßnahmen in Form von Nuten oder dgl. getroffen werden.
Von erfindungswesentlicher Bedeutung ist der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzielbare Vorteil einer weitgehend stufenlosen Höheneinstellung, die dadurch erreicht wird, dass die Eingriffelemente jeweils Bestandteile einer Zahnleiste sind, wobei der Abstand von Zahnspitze zu Zahnspitze der jeweiligen Zahnleiste ca. 2 mm beträgt. Selbst wenn einmal bei einer Höheneinstellung vor der Arretierung Zahnspitze auf Zahnspitze treffen sollte, würde die Abweichung beim Verzahnen vernachlässigbar gering sein. Anstelle von Zahnleisten wären auch Vielkeilleisten als Eingriffelemente möglich.
Wie bereits erwähnt, könnte die Höhenverstelleinrichtung innerhalb des Innenrohres angeordnet und mit diesem fest verbunden sein und eine der Ausnehmung des Innenrohres entsprechende Ausnehmung aufweisen, welche ebenfalls von der Verriegelungseinrichtung durchgriffen wird. Die feste Verbindung könnte zu Austauschzwecken lösbar sein, sollte die Höheneinstelleinrichtung beschädigt sein. Damit die Eingriffelemente der Höheneinstelleinrichtung nicht von der Druckfeder des Funktionsteils beeinträchtigt werden, könnte um die Ausnehmung der Höheneinstelleinrichtung ein zum Inneren des Innenrohres weisender Rand vorgesehen sein, gegen den sich die Druckfeder abstützen kann.
Der Funktionsteil könnte sowohl in der Sperr- und Entriegelungsstellung höhenmäßig in ein und derselben Position verbleiben. Dies könnte durch den Betätigungsteil, nämlich durch das stabförmige Element oder das langgestreckte Gewindestück, welches durch das Außenrohr und das Innenrohr hindurch fest mit dem Funktionsteil verbunden ist, realisiert werden. Zweckmäßigerweise könnte die Verriegelungseinrichtung im Bereich des oberen Endes der Ausnehmung des Innenrohrs bzw. der Höheneinstelleinrichtung, in deren Nullstellung bzw. minimalst eingefahrenen Stellung angeordnet sein. Auf diese Weise könnte das Innenrohr mit der Höhenverstelleinrichtung über den gesamten, durch die beiden deckungs-
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gleichen Ausnehmungen definierten Stellweg verschoben werden. Der Stellweg könnte bspw. ca. 20 cm betragen.
In materialmäßiger und herstellungstechnischer Hinsicht könnten die Eingriffelemente und der Funktionsteil einstückig ausgeführt sein und aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Denkbar wäre auch eine Konfektionierung einer Kunststoff- und/oder Metallzahnleiste mit einem Funktionsteil aus Metall und/oder Kunststoff.
Der Funktionsteil könnte zur Erlangung einer besonders leichten Bauform im wesentlichen die Form eines U-Profils aufweisen. Die Schenkel des U-Profils könnten sich in das Innere des Innenrohres erstrecken und an der dem Außenrohr zugewandten Seite des die Schenkel verbindenden Basisteils des U-Profils könnten zwei Zapfen für die Druckfedern vorgesehen sein. Des weiteren könnte im Basisteil eine Durchtrittsöffnung eingebracht sein, durch die der Betätigungsteil bzw. dessen Gewindestück hindurchragt. Weiterhin könnte an der dem Inneren des Innenrohres zugewandten Seite des Basisteils des U-Profils eine Vertiefung zur Aufnahme einer der Fixierung des Betätigungsteils bzw. des Gewindestücks dienenden Gewindemutter vorgesehen sein.
Von weiterer erfindungswesentlicher Bedeutung ist die Tatsache, dass durch den von Hand bedienbaren Betätigungsteil kein Werkzeug erforderlich ist, um die Entriegelung und die Arretierung vorzunehmen. Insbesondere könnte ein Griffelement vorgesehen sein, an dem ein langgestrecktes Gewindestück angeordnet ist.
Im Hinblick auf eine besonders einfache und unfallsichere Handhabung könnte das Griffelement des Betätigungsteils als für sich bekannter Kipphebel ausgeführt sein. Der Kipphebel ist insofern vorteilhaft, dass unabhängig von der tatsächlichen Verdrehstellung des Griffhebels beim Arretieren oder Lösen gewünschte Stellungen eingenommen werden, nämlich einerseits die zum Außenrohr parallele Sperrstellung, wobei der Kipphebel nicht abragt und somit keine Verletzungsgefahr verursacht. Andererseits könnte sich der Kipphebel während der Entriegelung und der Höhenverstellung temporär quer oder in anderer gewünschter Position zum Außenrohr erstrecken.
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Auch die Eingriffelemente und die Höheneinstelleinrichtung könnten einstückig hergestellt sein und aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen, was im Hinblick auf eine verminderte Abnutzung von Vorteil ist.
Im Hinblick darauf, dass bei einem Möbelstück zumeist an mehreren Stellen, insbesondere zwei bis vier Füßen, die Höhe gleichzeitig auf ein Niveau verstellt wird, kommt es auf eine genaue Positionierung der Höheneinstelleinrichtung im Innenrohr an. So könnte in vorteilhafter Weise an der Höheneinstelleinrichtung ein Positioniervorsprung angeordnet sein, welcher in eine am Innenrohr vorgesehene Aussparung eingreift. Da das Innenrohr und die Höheneinstelleinrichtung in engen Toleranzen abgestimmt sind, ist es im Hinblick auf das Einbringen des Positioniervorsprungs in das Innenrohr, zur unterhalb des oberen Endes angeordneten Aussparung, von Vorteil, wenn die Höheneinstelleinrichtung ein Scharnier aufweist, welches ein abgewinkelten Einbringen in das Innenrohr ermöglicht. Des weiteren könnte die Höheneinstelleinrichtung zu Montagezwecken eine Befestigung aufweisen, welche mit einer Befestigung am Innenrohr zusammenwirkt. Eine konstruktiv einfache Variante der Befestigung stellt eine Verschraubung dar, die durch zwei deckungsgleiche Bohrungen an der Höheneinstelleinrichtung und an dem Innenrohr erfolgt.
Innerhalb des Innenrohres könnten Führungsgleiter vorgesehen sein, die einerseits als Aufnahmebegrenzung und Führung für die in das Innenrohr einzusetzende und dort zu fixierende Höheneinstelleinrichtung dienen. Über sein oberes Ende könnte das Innenrohr, insbesondere über die Führungsgleiter und einen daran angeordneten Traversenrahmen, mit einer Tischplatte verbunden sein. Die Führungsgleiter bilden zu dem vorgenannten Montagezweck Schraubkanäle aus. Beim Einstellen oder Nivellieren eines Möbelstückes könnte sich eine am Innenrohr angeordnete abriebsichere Skala als hilfreich erweisen. Das Außenrohr könnte Bestandteil eines Fußteils eines Tisches sein, wobei die Formgebung des Fußes für die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine Rolle spielt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung könnte auch bei Geräteschränken, Projektionsgeräten, Bühnenbauten und dergleichen Anwendung finden.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungsbeispiele der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in schematischer Perspektivdarstellung ein Außenrohr und ein Innenrohr gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung
ßen Vorrichtung
Fig. 2 eine Rückansicht der Höheneinstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Höheneinstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung der Höheneinstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung entlang der Linie A-A in Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht der Höheneinstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Funktionsteils der Verriegelungseinrichtung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 7 eine Rückansicht des Funktionsteils der Verriegelungseinrichtung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 8 eine Aufsicht des Funktionsteils der Verriegelungseinrichtung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 9 eine Perspektivdarstellung des Funktionsteils der Verriegelungseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung nebst Gewindemutter,
Fig. 10 eine Perspektivdarstellung der Verriegelungseinrichtung in Verbindung mit der Höhenverstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, in Rückansicht,
Fig. 11 eine Perspektivdarstellung der Verriegelungseinrichtung in Verbindung mit der Höhenverstelleinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung - in Vorderansicht,
Fig. 12 eine rein schematische Perspektivdarstellung des Innenrohres der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 13 eine Perspektivdarstellung des Betätigungsteils der Verriegelungseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 14 eine explosionsartige Perspektivdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Aus den Fig. ergibt sich eine Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten, mit einem Außenrohr 1, mit einem Innenrohr 2, mit einer Höheneinstelleinrichtung 3, mit einer Verriegelungseinrichtung 4. Das Innenrohr 2 ist mit der Tischplatte oder dgl. verbindbar. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass die Verriegelungseinrichtung 4 das Außenrohr 1 durchgreift. Die Fig. 10 und 11 verdeutlichen, wie die Verriegelungseinrichtung 4 in Sperrstellung mit der Höheneinstelleinrichtung 3 des Innenrohrs 2 zusammenwirkt.
Erfindungsgemäß weist die Höheneinstelleinrichtung 3 gering zueinander beabstandete Eingriffelemente 5 auf, in deren Abstände entsprechende Eingriffelemente 6 der Verriegelungseinrichtung 4 eingreifen, was besonders deutlich in den Fig. 3, 5, 6, 7, 10, 11 dargestellt ist. Des weiteren ist erfindungswesentlich, dass Innenrohr 2 eine sich über den gesamten Stellweg erstreckende, in Fig. 12
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gezeigte Ausnehmung 7 aufweist, die von der Verriegelungseinrichtung 4 durchgriffen wird.
Die Verriegelungseinrichtung 4 umfasst einen Funktionsteil 8 und einen Betätigungsteil 9. Der Funktionsteil 8 ist mit den Eingriffelemente 6 ausgestattet und erstreckt sich im wesentlichen im Innenrohr 2. Der Betätigungsteil 9 ist fest mit dem Funktionsteil 8 verbunden. Über das in Fig. 13 gezeigte, von außen zugängliche Griffelement 16 des Betätigungsteils 9 werden die Eingriffelemente 6 des Funktionsteils 8 mit den Eingriffelelementen 5 der Höheneinstelleinrichtung 3 in und außer Eingriff gebracht. Der Funktionsteil 8 weist zwei Druckfedern 10 auf, von denen eine in Fig. 6 dargestellt ist. Der Betätigungsteil 9 arbeitet gegen die Federkraft der Druckfedern 10, um die Sperrstellung beizubehalten, in der die Eingriffelemente 6 des Funktionsteils 8 mit den Eingriffelementen 5 der Höheneinstelleinrichtung 3 in Eingriff sind. Mit dem Betätigungsteil 9 kann eine Entspannung der Druckfedern 10 in dem Maße herbeigeführt werden, dass die Eingriffelemente 6 des Funktionsteils 8 mit den Eingriffelementen 5 der Höheneinstelleinrichtung 3 außer Eingriff geraten. Dann kann das Innenrohr 2 mit der Höheneinstelleinrichtung 3 verschoben werden. Die Druckfedern 10 sitzen auf Zapfen 11 des Funktionsteils 8, in eigens dafür vorgesehenen Federaufnahmebohrungen 23. Die Zapfen 11 erstrecken sich in eine Ausnehmung 12 der Höheneinstelleinrichtung 3 sowohl in Sperr- wie in Entriegelungsstellung.
Die Zusammenschau der Fig. 10, 11, 1 lässt erkennen, dass die Eingriffelemente 6 der Verriegelungseinrichtung 4 zum Außenrohr 1 weisen und dass die Eingriffelemente 5 der Höheneinstelleinrichtung 3 in das Innere des Innenrohres 2 weisen. Aufgrund der Ausbildung der Eingriffelemente 5, 6 als Zahnleisten findet eine weitgehend stufenlose Höheneinstellung stattfindet. Der Abstand der als Zähne vorliegenden Eingriffelemente 5, 6 beträgt von Zahnspitze zu Zahnspitze der jeweiligen Zahnleiste ca. 2 mm.
Wie sich aus Fig. 14 besonders deutlich entnehmen lässt, gehört die Höhenverstelleinrichtung 3 innerhalb des Innenrohres 2 angeordnet und wird mit diesem fest verbunden. Die Ausnehmung 7 des Innenrohres 2 entspricht deckungsgleich der Ausnehmung 12 der Höheneinstelleinrichtung 3. Beide Ausnehmungen 12, 7 wer-
den von der Verriegelungseinrichtung 4 durchgriffen. In Fig. 5 ist gezeigt, dass die Ausnehmung 12 von einem nicht näher bezeichneten Rand umgeben ist. Gegen diesen Rand stützen sich die Druckfedern 10 des Funktionsteils 8 ab.
Der Betätigungsteil 9 hält den Funktionsteil 8 in Sperr- und Entriegelungsstellung höhenmäßig in ein und derselben Position. Die Verriegelungseinrichtung 4 ist im Bereich des oberen Endes der Ausnehmung 7, 12 des Innenrohrs 2 bzw. der Höheneinstelleinrichtung 3, in deren Nullstellung bzw. minimalst eingefahrenen Stellung angeordnet und verbleibt dort, während in Entriegelungsstellung das Innenrohr 2 und die Höheneinstelleinrichtung 3 nach oben, später ggf. wieder nach unten verschoben werden. Der Stellweg beträgt hier ca. 20 cm, kann jedoch den verschiedensten Bedürfnissen angepasst sein.
Die Eingriffelemente 6 und der Funktionsteil 8 sind einstückig ausgebildet und bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Aus den Fig. 8 und 9 ergibt sich, dass der Funktionsteil 8 im wesentlichen die Form eines U-Profils aufweist. In montiertem Zustand erstrecken sich die Schenkel des U-Profils in das Innere des Innenrohres 2. An der dem Außenrohr 1 zugewandten Seite des Basisteils des U-Profils sind die beiden Zapfen 11 für die Druckfedern 10 vorgesehen sowie eine Durchtrittsöffnung 13, durch die der Betätigungsteil 9 hindurchragt. An der dem Inneren des Innenrohres 2 zugewandten Seite des Basisteils des U-Profils ist eine Vertiefung 14 zur Aufnahme einer der Fixierung des Betätigungsteils 9 dienenden Gewindemutter 15 vorgesehen. Zur Erleichterung der Montage der Gewindemutter 15 dienen zwei Halteteile 25 des Funktionsteils 8.
Die beiden vorliegenden Ausführungsbeispiele greifen auf einen Betätigungsteil 9 mit einem Griffelement 16 und einem Gewindestück 24 zurück, wobei das Gewindestück 24 stets mit der Gewindemutter 15 in Verbindung bleibt und nur zur Lösung der Arretierung bzw. zur Entspannung der Druckfedern 10 so viel gelockert wird, dass das Höheneinstellteil 3 und das Innenrohr 2 in vertikaler Richtung verschoben werden können. Die Zapfen 11 erstrecken sich auch in Entriegelungsstellung in die Ausnehmung 12. Das Griffelement 16 ist als Kipphebel ausgeführt. Unabhängig vom Grad der Verdrehung des Gewindestücks 24 in die Gewindemutter 15 kann stets eine zum Außenrohr 1 parallele Stellung eingenommen wer-
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den. Mit der für sich bekannten Mechanik des Kipphebels kann auch - bspw. in der Entriegelungsstellung - eine zum Außenrohr 1 senkrechte Querstellung eingenommen werden.
Auch die Eingriffelemente 5 und die Höheneinstelleinrichtung 3 sind einstückig ausgebildet und bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff. An der Höheneinstelleinrichtung 3 ist ein Positioniervorsprung 17 angeordnet, welcher in eine am Innenrohr 2 vorgesehene Aussparung 18 eingreift. Außerdem weist die Höheneinstelleinrichtung 3 zu Montagezwecken eine Befestigung 19 auf, welche mit einer Befestigung 20 am Innenrohr 2 zusammenwirkt. Die Befestigungen 19, 20 sind hier zunächst als Bohrungen vorgegeben, durch die eine Verschraubung erfolgt. Weiterhin weist die Höheneinstelleinrichtung 3 zum abgewinkelten Einbringen in das Innenrohr 2 ein Scharnier 21 auf.
Das Innenrohr 2 ist außerdem mit Führungsgleitern 22 ausgestattet. Die Führungsgleiter 22 am oberen Ende des Innenrohres 2 enthalten Schraubkanäle und können mit einem hier nicht dargestellten Traversenrahmen verbunden werden, an dem bspw. eine Tischplatte angeordnet ist. Außerdem dienen die Führungsgleiter 22 als Aufnahmebegrenzung und Führung für die in das Innenrohr 2 einzusetzende und dort zu fixierende Höheneinstelleinrichtung 3, die im Querschnitt weitgehend an einen Teil der Innenausgestaltung des Innenrohres 2 angepasst ist.
Aus Fig. 14 ergibt sich das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welches sich dadurch vom ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet, dass das Außen- und Innerohr 1, 2 als Doppelrohr ausgebildet sind. Es geht hierbei um einen gestalterischen Aspekt bzgl. der Fußausbildung für einen Tisch, wobei das Außenrohr 1 Bestandteil dieses Fußteils des Tisches ist.
Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele eingeschränkt ist.
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| 1 | . Außenrohr |
| 2 | Innenrohr |
| 3 | Höheneinstelleinrichtung |
| 4 | Verriegelungseinrichtung |
| 5 | Eingriffelemente von 3 |
| 6 | Eingriffelemente von 4 |
| 7 | Ausnehmung von 2 |
| 8 | Funktionsteil von 4 |
| 9 | Betätigungsteil von 4 |
| 10 | Druckfedern |
| 11 | Zapfen |
| 12 | Ausnehmung von 3 |
| 13 | Durchtrittsöffnung in 8 |
| 14 | Vertiefung für 15 |
| 15 | Gewindemutter für 9 |
| 16 | Griffelement von 9 |
| 17 | Positioniervorsprung an 3 |
| 18 | Aussparung an 2 |
| 19 | Befestigung an 3 |
| 20 | Befestigung an 2 |
| 21 | Scharnier an 3 |
| 22 | Führungsgleiter |
| 23 | Federaufnahmebohrung für 10 |
| 24 | Gewindestück an 9,16 |
| 25 | Halteteil für 15 |
Claims (27)
1. Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten, mit einem Außenrohr (1), mit einem Innenrohr (2), mit einer Höheneinstelleinrichtung (3), mit einer Verriegelungseinrichtung (4), wobei das Innenrohr (2) mit der Tischplatte oder dgl. verbindbar ist und wobei die Verriegelungseinrichtung (4) das Außenrohr (1) durchgreift und in Sperrstellung mit der Höheneinstelleinrichtung (3) des Innenrohrs (2) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Höheneinstelleinrichtung (3) gering zueinander beabstandete Eingriffelemente (5) aufweist, in deren Abstände entsprechende Eingriffelemente (6) der Verriegelungseinrichtung (4) eingreifen und dass das Innenrohr (2) eine sich über den gesamten Höheneinstellbereich erstreckende Ausnehmung (7) aufweist, die von der Verriegelungseinrichtung (4) durchgriffen wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (4) einen Funktionsteil (8) und einen Betätigungsteil (9) umfasst.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsteil (8) die Eingriffelemente (6) umfasst und sich im wesentlichen im Innenrohr (2) erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsteil (9) fest mit dem Funktionsteil (8) verbunden ist und dass über den von außen zugänglichen Betätigungsteil (9) die Eingriffelemente (6) des Funktionsteils (8) mit den Eingriffelelementen (5) der Höheneinstelleinrichtung (3) in und außer Eingriff bringbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsteil (8) mindestens eine Druckfeder (10) umfasst und dass der Betätigungsteil (9) gegen die Federkraft der Druckfeder (10) arbeitet, um die Sperrstellung beizubehalten, in der die Eingriffelemente (6) des Funktionsteils (8) mit den Eingriffelementen (5) der Höheneinstelleinrichtung (3) in Eingriff sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Betätigungsteil (9) eine Entspannung der Druckfeder (10) in dem Maße herbeiführbar ist, dass die Eingriffelemente (6) des Funktionsteils (8) mit den Eingriffelementen (5) der Höheneinstelleinrichtung (3) außer Eingriff geraten und somit das Innenrohr (2) mit der Höheneinstelleinrichtung (3) verschoben werden kann.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (10) auf einem Zapfen (11) des Funktionsteils (8) angeordnet ist, welcher sich in einer Ausnehmung (12) der Höheneinstelleinrichtung (3) erstreckt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffelemente (6) der Verriegelungseinrichtung (4) zum Außenrohr (1) weisen und dass die Eingriffelemente (5) der Höheneinstelleinrichtung (3) in das Innere des Innenrohres (2) weisen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitgehend stufenlose Höheneinstellung stattfindet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffelemente (5, 6) jeweils Bestandteile einer Zahnleiste sind und dass der Abstand von Zahnspitze zu Zahnspitze der jeweiligen Zahnleiste ca. 2 mm beträgt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Höheneinstelleinrichtung (3) innerhalb des Innenrohres (2) angeordnet und mit diesem fest verbunden ist und eine der Ausnehmung (7) des Innenrohres (2) entsprechende Ausnehmung (12) aufweist, welche ebenfalls von der Verriegelungseinrichtung (4) durchgriffen wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Druckfeder (10) des Funktionsbauteils (8) gegen die Höheneinstelleinrichtung (3), insbesondere gegen den zum Inneren des Innenrohres (2) weisenden Rand der Ausnehmung (12), abstützen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsteil (9) den Funktionsteil (8) in Sperr- und Entriegelungsstellung höhenmäßig in ein und derselben Position hält.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (4) im Bereich des oberen Endes der Ausnehmung (7, 12) des Innenrohrs (2) bzw. der Höheneinstelleinrichtung (3), in deren Nullstellung bzw. minimalst eingefahrenen Stellung angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellweg ca. 20 cm beträgt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffelemente (6) und der Funktionsteil (8) einstückig sind und vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsteil (8) im wesentlichen die Form eines U-Profils aufweist, wobei sich die Schenkel in das Innere des Innenrohres (2) erstrecken und an der dem Außenrohr (1) zugewandten Seite des Basisteils zwei Zapfen (11) für die Druckfedern (10) vorgesehen sind und eine Durchtrittsöffnung (13), durch die der Betätigungsteil (9) hindurchragt und an der dem Inneren des Innenrohres (2) zugewandten Seite des Basisteils eine Vertiefung (14) zur Aufnahme einer der Fixierung des Betätigungsteils (9) dienenden Gewindemutter (15) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (4), insbesondere der Betätigungsteil (9), ein Griffelement (16) und ein langgestrecktes Gewindestück (24) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (16) als Kipphebel ausgeführt ist, wobei unabhängig vom Drehwinkel vorgegebene Stellungen eingenommen werden, insbesondere die zum Außenrohr (1) parallele Sperrstellung.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffelemente (5) und die Höhenverstelleinrichtung (3) einstückig sind und vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass an der Höheneinstelleinrichtung (3) ein Positioniervorsprung (17) angeordnet ist, welcher in eine am Innenrohr (2) vorgesehene Aussparung (18) eingreift.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Höheneinstelleinrichtung (3) zu Montagezwecken eine Befestigung (19) aufweist, welche mit einer Befestigung (20) am Innenrohr (2) zusammenwirkt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Höheneinstelleinrichtung (3) zum abgewinkelten Einbringen in das Innenrohr (2) ein Scharnier (21) aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (2) Führungsgleiter (22) als Aufnahmebegrenzung und Führung für die in das Innenrohr (2) einzusetzende und dort zu fixierende Höheneinstelleinrichtung (3) aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende des Innenrohres, insbesondere über die Führungsgleiter und einen daran angeordneten Traversenrahmen, mit einer Tischplatte verbunden ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass am Innenrohr eine abriebsichere Skala vorgesehen ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenrohr Bestandteil eines Fußteils eines Tisches ist.
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| DE20211968U DE20211968U1 (de) | 2002-08-03 | 2002-08-03 | Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten |
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| DE20211968U DE20211968U1 (de) | 2002-08-03 | 2002-08-03 | Vorrichtung zur Höheneinstellung von Möbeln oder Möbelteilen, insbesondere Tischplatten |
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102006022167B3 (de) * | 2005-12-15 | 2007-05-16 | Moll Hellmuth | Teleskopartige Teileanordnung, beispielsweise Tischbein |
| EP2272397A1 (de) | 2009-07-07 | 2011-01-12 | WINI Büromöbel Georg Schmidt GmbH & Co. KG | Längenverstellbare Stütze |
| EP2534975A1 (de) * | 2011-06-15 | 2012-12-19 | Denz AG | Vorrichtung zum Ein- und Verstellen der Länge von teleskopartig aufgebauten Tischbeinen |
| ITMI20132097A1 (it) * | 2013-12-16 | 2015-06-17 | Unifor Spa | Gamba telescopica per un tavolo |
-
2002
- 2002-08-03 DE DE20211968U patent/DE20211968U1/de not_active Expired - Lifetime
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