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DE202008015816U1 - Laderaum eines Transportfahrzeugs mit Doppelboden - Google Patents

Laderaum eines Transportfahrzeugs mit Doppelboden Download PDF

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DE202008015816U1
DE202008015816U1 DE202008015816U DE202008015816U DE202008015816U1 DE 202008015816 U1 DE202008015816 U1 DE 202008015816U1 DE 202008015816 U DE202008015816 U DE 202008015816U DE 202008015816 U DE202008015816 U DE 202008015816U DE 202008015816 U1 DE202008015816 U1 DE 202008015816U1
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transport vehicle
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Brueggen Oberflachen- und Systemlieferant GmbH
BRUEGGEN OBERFLAECHEN und SYST
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Brueggen Oberflachen- und Systemlieferant GmbH
BRUEGGEN OBERFLAECHEN und SYST
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D33/00Superstructures for load-carrying vehicles
    • B62D33/04Enclosed load compartments ; Frameworks for movable panels, tarpaulins or side curtains
    • B62D33/042Enclosed load compartments ; Frameworks for movable panels, tarpaulins or side curtains divided into compartments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
    • B62D25/20Floors or bottom sub-units
    • B62D25/2054Load carrying floors for commercial vehicles

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
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Abstract

Laderaum eines Transportfahrzeugs (2) mit Doppelboden (4) aus ortsverlagerbaren Bodenbrettern, die aus einer zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung in eine zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung verbringbar und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten Haltevorrichtung schwenkbeweglich verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung lösbar mit der Seitenwand verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Laderaum eines Transportfahrzeugs mit Doppelboden aus ortsverlagerbaren Bodenbrettern, die aus einer zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung in eine zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung verbringbar und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten Haltevorrichtung schwenkbeweglich verbunden sind.
  • Doppelböden ermöglichen es, einen Laderaum in einem Transportfahrzeug besser auszunutzen. Insbesondere bei flachem Transportgut, das aber nicht beliebig aufeinander gestapelt werden kann oder darf, ist es nicht möglich, mit einer Lage des Transportguts die verfügbare Höhe des Laderaums voll auszunutzen. Für dieses Transportgut verdoppelt sich die Staufläche, wenn ein weiterer Boden in den Laderaum eingezogen werden kann. Da in einem Laderaum jedoch nicht immer ein identisches Transportgut befördert wird, sondern dieses häufig wechselt, sind die Bodenbretter des Doppelbodens meistens an die Seite verschwenkbar, um dadurch wieder die volle Höhe des Laderaums verfügbar zu haben. Zumindest in der Nichtgebrauchsstellung sind die Bodenbretter von einer Haltevorrichtung gehalten, die an der Seitenwand des Laderaums befestigt ist. Bekannte Doppelbodeneinrichtungen sind immer fest installiert. Transportfahrzeuge ohne eine Doppelbodeneinrichtung sind nachträglich nur mit einem erheblichem Montageaufwand mit einem Doppelboden nachrüstbar.
  • Aus der Schrift DE 44 12 067 ist es beispielsweise bekannt, Tragprofile für einen Doppelboden an Führungsschienen zu befestigen, die auf gegenüberliegenden Seitenwänden des Laderaums befestigt sind. Der Laderaum kann sich beispielsweise in einem LKW-Anhänger in Gestalt eines Wechselkoffers oder eines Trailers mit Schiebewänden befinden, aber auch andere Laderäume kommen in Betracht. Die seitlichen Führungsschienen sind fest mit den Seitenwänden verbunden. Die Tragprofile sind zwar aus einer horizontalen in eine vertikale Lage und wieder zurück verschwenkbar, sie können jedoch nur mit erheblichem Montageaufwand aus dem Laderaum ganz entfernt werden, indem sie jeweils einzeln von den Führungsschienen abgebaut werden. Wegen dieses Montageaufwands verbleiben die Tragprofile im Normalfall dauerhaft im Laderaum.
  • Dort beanspruchen sie jedoch einen Teil des Laderaums, der sonst für Transportzwecke voll zur Verfügung stünde, und ihr Gewicht vermindert die im Lageraum transportierbare Nutzlast. Durch ihr Gewicht erhöht sich auch der Energieverbrauch des zugehörigen Transportfahrzeugs. Die räumliche Einschränkung des Laderaums ist besonders deshalb nachteilig, weil die Abmessungen vieler Transportbehältnisse und Verpackungen auf die üblichen Maße eines Laderaums abgestimmt sind und die wenigen Zentimeter, die die Führungsschienen und/oder die Tragprofile in den Laderaum hineinragen, schon verhindern können, den Laderaum vollständig mit Transportgut in Normmaßen zu füllen.
  • Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Laderaum zu schaffen, der die Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen vermeidet.
  • Die Aufgabe wird für einen gattungsgemäßen Laderaum gelöst, indem die Haltevorrichtung lösbar mit der Seitenwand verbunden ist.
  • Durch die lösbare Befestigung kann die Haltevorrichtung leicht aus dem Laderaum entfernt werden. Danach steht der volle Laderaum für das Transportgut zur Verfügung. Die verfügbare Nutzlast kann voll ausgenutzt werden, und der Energieverbrauch wird nicht durch nutzlos bewegte Masse erhöht. Durch die leichte Montage und Demontage des Doppelbodens kann dieser auch bei Laderäumen nachge rüstet werden, oder ein Doppelboden kann für mehrere Laderäume vorgesehen und je nach Bedarf hin und her getauscht werden.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Haltevorrichtung zumindest zwei Trägerelemente auf, die an gegenüber liegenden Seitenwänden des Laderaums angebracht sind, und jedes Bodenbrett an einer Endseite über ein Gelenk beweglich mit einem ersten Trägerelement und an der gegenüberliegenden Endseite über eine Auflagefläche mit einem zweiten Trägerelement verbunden und zumindest das erste Trägerelement an Rungen oder seitlichen Stützen des Transportfahrzeugs lösbar befestigt ist. Durch die Aufteilung der Haltevorrichtung auf zumindest zwei Trägerelemente ist die Montage und Demontage vereinfacht, weil die Haltevorrichtung nicht mehr so sperrig ist. Es kann auch flexibler reagiert werden: ist der Doppelboden in einen Laderaum mit seitlichen Schiebeplanen eingebaut, genügt es zum Be- und Entladen, das zweite Trägerelement aus dem Laderaum zu entfernen, soweit das überhaupt erforderlich ist. Dieses ist leichter, und das erste Trägerelement mit den damit verbundenen Bodenbrettern kann in der Einbaulage verbleiben.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist das erste Trägerelement eine Stangenführung für eines oder mehrere Bodenbretter auf, an der entlang eine mit dem zugehörigen Bodenbrett verbundene Führungshülse längsbeweglich ist. Die Stangenführung ermöglicht ein sicheres und Platz sparendes Verstauen der Bodenbretter bei Nichtgebrauch.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist im Laderaum zumindest eine bodenseitige Fixierleiste angeordnet, an der die Bodenbretter mit ihrer nicht mit dem ersten Trägerelement verbundenen Endseite festlegbar sind. Durch die Festlegung der Bodenbretter am Boden wird verhindert, dass sich die Bodenbretter allzu leicht aus ihrer Nichtgebrauchsstellung ungewollt lösen können.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind das erste Trägerelement zusammen mit den damit verbundenen Bodenbrettern und/oder das zweite Trägerelement dem Laderaum entnehmbar. Durch die Entnehmbarkeit ist der Laderaum leicht und schnell umrüstbar. Der Zwischenboden kann bei Bedarf leicht zwischen verschiedenen Trailern getauscht werden.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind das erste und/oder das zweite Trägerelement in eine oder mehrere an der entsprechenden Seitenwand befestigte Aufnahmetaschen einhängbar und dort über lagefixierende Sperrelemente verriegelbar. Durch das Einhängen des oder der Trägerelemente in Aufnahmetaschen sichern sich diese mit ihrem Eigengewicht in der Einbaulage. Schon hierdurch wird ein hohes Maß an Befestigungssicherheit erzielt. Wenn der Zwischenboden beladen ist, drückt zusätzlich noch das Ladungsgewicht die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen. Um den selbstsichernden Effekt des Eigengewichts nutzen zu können, wird vorgeschlagen, die Aufnahmetaschen mit einer nach oben weisenden Öffnung zu versehen, durch die die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen eingelegt und wieder heraus genommen werden können. Die Trägerelemente können leicht von Hand oder auch mit einem Gabelstapler aus den Aufnahmetaschen ausgehoben oder in diese eingesetzt werden. Die Umrüstung ist dadurch schnell und einfach möglich.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung werden Aufnahmetaschen verwendet, die auch zur Aufnahme von Seitenlatten einer Seitenwand nutzbar sind. Soweit die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen eingesteckt sind, werden an dieser Stelle keine Seitenlatten zur Stabilisierung der Seitenwand benötigt. Auch werden keine besonderen Befestigungsvorrichtungen benötigt, die das Gewicht und den Bauaufwand des Transportfahrzeugs erhöhen. Die Aufnahmetaschen werden multifunktional genutzt.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind als lagefixierende Sperrelemente Bolzen, Schrauben und/oder Riegel verwendet, die in vorhandene Aufnahmetaschen einsteckbar sind. Entsprechende Sperrelemente sichern die Trägerelemente in ihrer Einbaulage zusätzlich gegen ein ungewolltes Herauslösen. Auch Sperrnocken oder ähnliche verschwenkbare Elemente können als Sperrelemente verwendet werden. Die Sperrwirkung kann je nach Ausgestaltung der Sperrelemente form- und/oder kraftschlüssig bewirkt werden. Eine werkzeuglose Montage der Sperrelemente kann vorgesehen sein, um die Montage und Demontage zu vereinfachen.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Trägerelemente kürzer als die Länge einer Seitenwand des Transportfahrzeugs. Kürzere Trägerelemente sind leichter handhabbar. Zudem erlaubt eine Teilung der Trägerelemente über die Länge des Transportfahrzeugs hinweg, einen Zwischenboden nur über eine Teillänge des Transportfahrzeugs einzubauen. So ist es beispielsweise möglich, Trägerelemente vorzusehen, die sich nur über eine halbe, drittel oder viertel Länge des Transportfahrzeugs erstrecken. Die Trägerelemente können dabei flexibel nur an einer oder mehreren Positionen im vorderen, mittleren oder hinteren Bereich des Transportfahrzeugs angeordnet werden. Sie können so lang ausgestaltet sein, dass sie den Abstand zwischen zwei Rungen überbrücken.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes der vorstehend angesprochenen Ausführungsbeispiele unter Beachtung der Rückbezüge auf eine beliebige Weise mit den anderen beschriebenen Ausführungsbeispielen kombiniert werden kann, soweit dies sinnvoll ist, so dass diesbezüglich bei der Anpassung der Erfindung an einen konkreten Anwendungsfall ein großer Gestaltungsspielraum für den Fachmann besteht.
  • Weitere Abwandlungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung und der Zeichnung.
  • Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Ansicht auf das Heck eines Transportfahrzeugs,
  • 2: eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts II aus 1, und
  • 3: eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts III aus 1.
  • In 1 ist eine Ansicht von schräg hinten in den Laderaum eines Transportfahrzeugs 2 gezeigt, wie beispielsweise einen LKW-Trailer. In den Laderaum ist ein Doppelboden 4 eingebaut, der im Ausführungsbeispiel aus einer Anzahl zumindest annähernd horizontal und quer zur Längsachse des Transportfahrzeugs angeordneter Bodenbretter zusammen gesetzt ist. Unterhalb des Doppelbodens 4 befindet sich also der normale Boden des Laderaums, der in 1 nicht näher gezeigt ist. Die Seitenwand des Laderaums wird im Ausführungsbeispiel durch Rungen 6 wie die Eckrunge 6a und die Mittelrunge 6b begrenzt. Anstelle der Rungen und einer seitlichen Plane können auch Wandtafeln mit Pfosten als Seitenwand und dergleichen vorhanden sein.
  • Die Bodenbretter sind an einem oder mehreren Trägerelementen 8 befestigt und aus einer zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung in eine zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung verbringbar und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten Haltevorrichtung schwenkbeweglich verbunden. Über ein Gelenk 10 ist ein Bodenbrett mit einer Stange 12 verbunden, die von einem oberen und unteren Querträger 14 ortsfest gehalten ist. Über eine Führungshülse 16 kann das gelenkseitige Ende eines Bodenbretts entlang der von der zugehörigen Stange 12 vorgegebenen Bewegungsbahn bis zum oberen Ende der Stange 12 angehoben werden. Das dem Gelenk 10 abgewandte Ende des Bodenbretts kann während der Anhebebewegung des gelenkseitigen Endes des Bodenbretts nach unten verschwenkt werden, bis es auf dem Boden oder einer sonstigen Abstützvorrichtung aufsteht. Die Bewegungen der Endseiten eines Bodenbretts sind in 1 durch entsprechende Richtungspfeile angedeutet.
  • In der Ansicht in 1 ist nur ein Trägerelement 8 auf einer Seite des Laderaums zu sehen, erfindungsgemäß ist auf der gegenüberliegenden Seite des Laderaums ein zweites Trägerelement 8 vorhanden, auf das die Bodenbretter mit einer Endseite auflegbar und von dem diese abstützbar sind. Das in 1 dargestellte Trägerelement 8 setzt sich im Ausführungsbeispiel zusammen aus einem oberen und einem unteren Querträger 14 und dazwischen befestigten Stangen 12, die gemeinsam ein einstückig einbaubares und entnehmbares Bauelement bilden. Die Endseiten der Querträger 14 sind in Aufnahmetaschen 18 eingelegt, die an den Rungen 6a, 6b befestigt sind. Für das dem ersten Trägerelement 8 gegenüber liegend angeordnete und zeichnerisch nicht dargestellte zweite Trägerelement 8, das der Auflage der dem Gelenk abgewandten Enden der Bodenbretter dient, sind keine Stangen 12 erforderlich, da die dort aufliegenden Enden der Bodenbretter nicht über Gelenke 10 mit dem Trägerelement 8 verbunden sind und vom zweiten Trägerelement 8 weg geschwenkt werden. Für den Funktionszweck des zweiten Trägerelements 8 genügt es vielmehr, dieses als einfachen Querträger 14 auszubilden. Ein erstes oder zweites Trägerelement 8 bildet mit einem oder mehreren Querträgern 14 und, soweit vorhanden, den Stangen 12 in Verbindung mit den Gelenken 10 und den Führungshülsen 16 jeweils eine einer Seitenwand zugeordnete Haltevorrichtung im Sinne dieser Erfindung.
  • Wie aus den 2 und 3 erkennbar ist, sind die Aufnahmetaschen 18 als U-förmige Aufnahmekörper mit einer nach oben weisenden Aufnahmeöffnung ausgestaltet. Die Querträger 14 können nach oben hin aus den Aufnahmetaschen 18 ausgehoben und danach seitlich von den Seitenwänden entfernt werden. Auf diese Weise ist es einfach möglich, eine Haltevorrichtung für den Doppelboden 4 von einer Seitenwand zu lösen. In den 2 und 3 sind die Querträger 14 durch ein zusätzliches Sperrelement 20 gesichert, das sich durch den Querschnitt des Querträgers 14 hindurch erstreckt. Das Sperrelement kann einfach und schnell entfernt werden, beispielsweise als Schraube durch einfaches Lösen und Entfernen der Schraube.
  • Auf die gleiche Weise ist auch das zweite Trägerelement 8 aus den Aufnahmetaschen 18 aushebbar und von der Seitenwand lösbar.
  • In 1 ist erkennbar, dass sich die Trägerelemente 8 nicht über die volle Länge des Transportfahrzeugs erstrecken, sondern nur über den Abstand der Eckrunge 6a zur Mittelrunge 6b. Bei einem Entfernen nur der Trägerelemente 8 in diesem Abschnitt wäre der Laderaum hier über seine volle Höhe ohne Doppelboden 4 beladbar, während der Doppelboden 4 im benachbarten Teilabschnitt eingebaut bleiben kann. Die erfindungsgemäße Befestigungstechnik des Doppelbodens ermöglicht also eine sehr große Flexibilität und kann an verschiedene Anforderungen an die Gestaltung des Laderaums angepasst werden.
  • Bodenseitig kann eine Fixierleiste vorgesehen sein, die zeichnerisch nicht näher dargestellt ist, an dem das dem Gelenk 12 abgewandte Ende der Bodenbretter lagefixierbar sein kann.
  • Das vorstehend näher erläuterte Ausführungsbeispiel dient der Erläuterung der Erfindung, die Erfindung ist jedoch nicht auf das erläuterte Ausführungsbeispiel beschränkt. Dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten, die Erfindung auf eine ihm als geeignet erscheinende Weise an einen konkreten Anwendungsfall anzupassen, in dem die einzelnen Bestandteile der Erfindung in geeigneter Weise miteinander kombiniert oder angepasst werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4412067 [0003]

Claims (9)

  1. Laderaum eines Transportfahrzeugs (2) mit Doppelboden (4) aus ortsverlagerbaren Bodenbrettern, die aus einer zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung in eine zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung verbringbar und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten Haltevorrichtung schwenkbeweglich verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung lösbar mit der Seitenwand verbunden ist.
  2. Laderaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung zumindest zwei Trägerelemente (8) aufweist, die an gegenüber liegenden Seitenwänden des Laderaums angebracht sind, und jedes Bodenbrett an einer Endseite über ein Gelenk (10) beweglich mit einem ersten Trägerelement (8) und an der gegenüberliegenden Endseite über eine Auflagefläche mit einem zweiten Trägerelement (8) verbunden und zumindest das erste Trägerelement (8) an Rungen (6) oder seitlichen Stützen des Transportfahrzeugs (2) lösbar befestigt ist.
  3. Laderaum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Trägerelement (8) eine Stangenführung für eines oder mehrere Bodenbretter aufweist, an der entlang eine mit dem zugehörigen Bodenbrett verbundene Führungshülse (16) längsbeweglich ist.
  4. Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Laderaum zumindest eine bodenseitige Fixierleiste angeordnet ist, an der die Bodenbretter mit ihrer nicht mit dem ersten Trägerelement (8) verbundenen Endseite festlegbar sind.
  5. Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Trägerelement (8) zusammen mit den damit verbundenen Bodenbrettern und/oder das zweite Trägerelement (8) dem Laderaum entnehmbar sind.
  6. Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Trägerelement (8) in eine oder mehrere an der entsprechenden Seitenwand befestigte Aufnahmetaschen (18) einhängbar und dort über lagefixierende Sperrelemente (20) verriegelbar sind.
  7. Laderaum nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Aufnahmetaschen (18) auch zur Aufnahme von Seitenlatten einer Seitenwand nutzbar sind.
  8. Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass als lagefixierende Sperrelemente (20) Bolzen, Schrauben und/oder Riegel verwendet sind, die in vorhandene Aufnahmetaschen (18) einsteckbar sind.
  9. Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerelemente (8) kürzer sind als die Länge einer Seitenwand des Transportfahrzeugs (2).
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Legal Events

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R071 Expiry of right