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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Laderaum eines Transportfahrzeugs
mit Doppelboden aus ortsverlagerbaren Bodenbrettern, die aus einer
zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung in eine
zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung verbringbar
und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten Haltevorrichtung
schwenkbeweglich verbunden sind.
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Doppelböden
ermöglichen es, einen Laderaum in einem Transportfahrzeug
besser auszunutzen. Insbesondere bei flachem Transportgut, das aber
nicht beliebig aufeinander gestapelt werden kann oder darf, ist
es nicht möglich, mit einer Lage des Transportguts die
verfügbare Höhe des Laderaums voll auszunutzen.
Für dieses Transportgut verdoppelt sich die Staufläche,
wenn ein weiterer Boden in den Laderaum eingezogen werden kann.
Da in einem Laderaum jedoch nicht immer ein identisches Transportgut
befördert wird, sondern dieses häufig wechselt,
sind die Bodenbretter des Doppelbodens meistens an die Seite verschwenkbar,
um dadurch wieder die volle Höhe des Laderaums verfügbar
zu haben. Zumindest in der Nichtgebrauchsstellung sind die Bodenbretter
von einer Haltevorrichtung gehalten, die an der Seitenwand des Laderaums
befestigt ist. Bekannte Doppelbodeneinrichtungen sind immer fest
installiert. Transportfahrzeuge ohne eine Doppelbodeneinrichtung
sind nachträglich nur mit einem erheblichem Montageaufwand
mit einem Doppelboden nachrüstbar.
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Aus
der Schrift
DE 44 12 067 ist
es beispielsweise bekannt, Tragprofile für einen Doppelboden
an Führungsschienen zu befestigen, die auf gegenüberliegenden
Seitenwänden des Laderaums befestigt sind. Der Laderaum
kann sich beispielsweise in einem LKW-Anhänger in Gestalt
eines Wechselkoffers oder eines Trailers mit Schiebewänden
befinden, aber auch andere Laderäume kommen in Betracht. Die
seitlichen Führungsschienen sind fest mit den Seitenwänden
verbunden. Die Tragprofile sind zwar aus einer horizontalen in eine
vertikale Lage und wieder zurück verschwenkbar, sie können
jedoch nur mit erheblichem Montageaufwand aus dem Laderaum ganz
entfernt werden, indem sie jeweils einzeln von den Führungsschienen
abgebaut werden. Wegen dieses Montageaufwands verbleiben die Tragprofile im
Normalfall dauerhaft im Laderaum.
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Dort
beanspruchen sie jedoch einen Teil des Laderaums, der sonst für
Transportzwecke voll zur Verfügung stünde, und
ihr Gewicht vermindert die im Lageraum transportierbare Nutzlast.
Durch ihr Gewicht erhöht sich auch der Energieverbrauch
des zugehörigen Transportfahrzeugs. Die räumliche
Einschränkung des Laderaums ist besonders deshalb nachteilig,
weil die Abmessungen vieler Transportbehältnisse und Verpackungen
auf die üblichen Maße eines Laderaums abgestimmt
sind und die wenigen Zentimeter, die die Führungsschienen
und/oder die Tragprofile in den Laderaum hineinragen, schon verhindern
können, den Laderaum vollständig mit Transportgut
in Normmaßen zu füllen.
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Demgemäß ist
es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Laderaum zu schaffen,
der die Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen
vermeidet.
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Die
Aufgabe wird für einen gattungsgemäßen
Laderaum gelöst, indem die Haltevorrichtung lösbar
mit der Seitenwand verbunden ist.
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Durch
die lösbare Befestigung kann die Haltevorrichtung leicht
aus dem Laderaum entfernt werden. Danach steht der volle Laderaum
für das Transportgut zur Verfügung. Die verfügbare
Nutzlast kann voll ausgenutzt werden, und der Energieverbrauch wird
nicht durch nutzlos bewegte Masse erhöht. Durch die leichte
Montage und Demontage des Doppelbodens kann dieser auch bei Laderäumen
nachge rüstet werden, oder ein Doppelboden kann für mehrere
Laderäume vorgesehen und je nach Bedarf hin und her getauscht
werden.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Haltevorrichtung zumindest
zwei Trägerelemente auf, die an gegenüber liegenden
Seitenwänden des Laderaums angebracht sind, und jedes Bodenbrett
an einer Endseite über ein Gelenk beweglich mit einem ersten
Trägerelement und an der gegenüberliegenden Endseite über
eine Auflagefläche mit einem zweiten Trägerelement
verbunden und zumindest das erste Trägerelement an Rungen
oder seitlichen Stützen des Transportfahrzeugs lösbar
befestigt ist. Durch die Aufteilung der Haltevorrichtung auf zumindest
zwei Trägerelemente ist die Montage und Demontage vereinfacht,
weil die Haltevorrichtung nicht mehr so sperrig ist. Es kann auch
flexibler reagiert werden: ist der Doppelboden in einen Laderaum
mit seitlichen Schiebeplanen eingebaut, genügt es zum Be-
und Entladen, das zweite Trägerelement aus dem Laderaum
zu entfernen, soweit das überhaupt erforderlich ist. Dieses
ist leichter, und das erste Trägerelement mit den damit
verbundenen Bodenbrettern kann in der Einbaulage verbleiben.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung weist das erste Trägerelement
eine Stangenführung für eines oder mehrere Bodenbretter
auf, an der entlang eine mit dem zugehörigen Bodenbrett
verbundene Führungshülse längsbeweglich
ist. Die Stangenführung ermöglicht ein sicheres
und Platz sparendes Verstauen der Bodenbretter bei Nichtgebrauch.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist im Laderaum zumindest eine
bodenseitige Fixierleiste angeordnet, an der die Bodenbretter mit
ihrer nicht mit dem ersten Trägerelement verbundenen Endseite
festlegbar sind. Durch die Festlegung der Bodenbretter am Boden
wird verhindert, dass sich die Bodenbretter allzu leicht aus ihrer
Nichtgebrauchsstellung ungewollt lösen können.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung sind das erste Trägerelement
zusammen mit den damit verbundenen Bodenbrettern und/oder das zweite Trägerelement
dem Laderaum entnehmbar. Durch die Entnehmbarkeit ist der Laderaum
leicht und schnell umrüstbar. Der Zwischenboden kann bei
Bedarf leicht zwischen verschiedenen Trailern getauscht werden.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung sind das erste und/oder das zweite
Trägerelement in eine oder mehrere an der entsprechenden
Seitenwand befestigte Aufnahmetaschen einhängbar und dort über
lagefixierende Sperrelemente verriegelbar. Durch das Einhängen
des oder der Trägerelemente in Aufnahmetaschen sichern
sich diese mit ihrem Eigengewicht in der Einbaulage. Schon hierdurch
wird ein hohes Maß an Befestigungssicherheit erzielt. Wenn
der Zwischenboden beladen ist, drückt zusätzlich
noch das Ladungsgewicht die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen.
Um den selbstsichernden Effekt des Eigengewichts nutzen zu können,
wird vorgeschlagen, die Aufnahmetaschen mit einer nach oben weisenden Öffnung
zu versehen, durch die die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen
eingelegt und wieder heraus genommen werden können. Die Trägerelemente
können leicht von Hand oder auch mit einem Gabelstapler
aus den Aufnahmetaschen ausgehoben oder in diese eingesetzt werden.
Die Umrüstung ist dadurch schnell und einfach möglich.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung werden Aufnahmetaschen verwendet,
die auch zur Aufnahme von Seitenlatten einer Seitenwand nutzbar sind.
Soweit die Trägerelemente in die Aufnahmetaschen eingesteckt
sind, werden an dieser Stelle keine Seitenlatten zur Stabilisierung
der Seitenwand benötigt. Auch werden keine besonderen Befestigungsvorrichtungen
benötigt, die das Gewicht und den Bauaufwand des Transportfahrzeugs
erhöhen. Die Aufnahmetaschen werden multifunktional genutzt.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung sind als lagefixierende Sperrelemente
Bolzen, Schrauben und/oder Riegel verwendet, die in vorhandene Aufnahmetaschen
einsteckbar sind. Entsprechende Sperrelemente sichern die Trägerelemente
in ihrer Einbaulage zusätzlich gegen ein ungewolltes Herauslösen.
Auch Sperrnocken oder ähnliche verschwenkbare Elemente
können als Sperrelemente verwendet werden. Die Sperrwirkung
kann je nach Ausgestaltung der Sperrelemente form- und/oder kraftschlüssig
bewirkt werden. Eine werkzeuglose Montage der Sperrelemente kann
vorgesehen sein, um die Montage und Demontage zu vereinfachen.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Trägerelemente
kürzer als die Länge einer Seitenwand des Transportfahrzeugs.
Kürzere Trägerelemente sind leichter handhabbar.
Zudem erlaubt eine Teilung der Trägerelemente über
die Länge des Transportfahrzeugs hinweg, einen Zwischenboden nur über
eine Teillänge des Transportfahrzeugs einzubauen. So ist
es beispielsweise möglich, Trägerelemente vorzusehen,
die sich nur über eine halbe, drittel oder viertel Länge
des Transportfahrzeugs erstrecken. Die Trägerelemente können
dabei flexibel nur an einer oder mehreren Positionen im vorderen, mittleren
oder hinteren Bereich des Transportfahrzeugs angeordnet werden.
Sie können so lang ausgestaltet sein, dass sie den Abstand
zwischen zwei Rungen überbrücken.
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Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes der vorstehend
angesprochenen Ausführungsbeispiele unter Beachtung der
Rückbezüge auf eine beliebige Weise mit den anderen
beschriebenen Ausführungsbeispielen kombiniert werden kann,
soweit dies sinnvoll ist, so dass diesbezüglich bei der Anpassung
der Erfindung an einen konkreten Anwendungsfall ein großer
Gestaltungsspielraum für den Fachmann besteht.
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Weitere
Abwandlungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung und der
Zeichnung.
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Die
Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert werden.
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Es
zeigen:
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1:
eine Ansicht auf das Heck eines Transportfahrzeugs,
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2:
eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts II aus 1,
und
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3:
eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts III aus 1.
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In 1 ist
eine Ansicht von schräg hinten in den Laderaum eines Transportfahrzeugs 2 gezeigt, wie
beispielsweise einen LKW-Trailer. In den Laderaum ist ein Doppelboden 4 eingebaut,
der im Ausführungsbeispiel aus einer Anzahl zumindest annähernd
horizontal und quer zur Längsachse des Transportfahrzeugs
angeordneter Bodenbretter zusammen gesetzt ist. Unterhalb des Doppelbodens 4 befindet
sich also der normale Boden des Laderaums, der in 1 nicht
näher gezeigt ist. Die Seitenwand des Laderaums wird im
Ausführungsbeispiel durch Rungen 6 wie die Eckrunge 6a und
die Mittelrunge 6b begrenzt. Anstelle der Rungen und einer
seitlichen Plane können auch Wandtafeln mit Pfosten als
Seitenwand und dergleichen vorhanden sein.
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Die
Bodenbretter sind an einem oder mehreren Trägerelementen 8 befestigt
und aus einer zumindest annähernd waagerechten Gebrauchsstellung
in eine zumindest annähernd vertikale Nichtgebrauchsstellung
verbringbar und mit einer an einer Seitenwand des Laderaums befestigten
Haltevorrichtung schwenkbeweglich verbunden. Über ein Gelenk 10 ist
ein Bodenbrett mit einer Stange 12 verbunden, die von einem
oberen und unteren Querträger 14 ortsfest gehalten
ist. Über eine Führungshülse 16 kann
das gelenkseitige Ende eines Bodenbretts entlang der von der zugehörigen
Stange 12 vorgegebenen Bewegungsbahn bis zum oberen Ende
der Stange 12 angehoben werden. Das dem Gelenk 10 abgewandte
Ende des Bodenbretts kann während der Anhebebewegung des
gelenkseitigen Endes des Bodenbretts nach unten verschwenkt werden,
bis es auf dem Boden oder einer sonstigen Abstützvorrichtung aufsteht.
Die Bewegungen der Endseiten eines Bodenbretts sind in 1 durch
entsprechende Richtungspfeile angedeutet.
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In
der Ansicht in 1 ist nur ein Trägerelement 8 auf
einer Seite des Laderaums zu sehen, erfindungsgemäß ist
auf der gegenüberliegenden Seite des Laderaums ein zweites
Trägerelement 8 vorhanden, auf das die Bodenbretter
mit einer Endseite auflegbar und von dem diese abstützbar
sind. Das in 1 dargestellte Trägerelement 8 setzt
sich im Ausführungsbeispiel zusammen aus einem oberen und
einem unteren Querträger 14 und dazwischen befestigten
Stangen 12, die gemeinsam ein einstückig einbaubares
und entnehmbares Bauelement bilden. Die Endseiten der Querträger 14 sind
in Aufnahmetaschen 18 eingelegt, die an den Rungen 6a, 6b befestigt
sind. Für das dem ersten Trägerelement 8 gegenüber
liegend angeordnete und zeichnerisch nicht dargestellte zweite Trägerelement 8,
das der Auflage der dem Gelenk abgewandten Enden der Bodenbretter
dient, sind keine Stangen 12 erforderlich, da die dort
aufliegenden Enden der Bodenbretter nicht über Gelenke 10 mit
dem Trägerelement 8 verbunden sind und vom zweiten
Trägerelement 8 weg geschwenkt werden. Für
den Funktionszweck des zweiten Trägerelements 8 genügt
es vielmehr, dieses als einfachen Querträger 14 auszubilden.
Ein erstes oder zweites Trägerelement 8 bildet
mit einem oder mehreren Querträgern 14 und, soweit
vorhanden, den Stangen 12 in Verbindung mit den Gelenken 10 und
den Führungshülsen 16 jeweils eine einer
Seitenwand zugeordnete Haltevorrichtung im Sinne dieser Erfindung.
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Wie
aus den 2 und 3 erkennbar
ist, sind die Aufnahmetaschen 18 als U-förmige
Aufnahmekörper mit einer nach oben weisenden Aufnahmeöffnung
ausgestaltet. Die Querträger 14 können
nach oben hin aus den Aufnahmetaschen 18 ausgehoben und
danach seitlich von den Seitenwänden entfernt werden. Auf
diese Weise ist es einfach möglich, eine Haltevorrichtung
für den Doppelboden 4 von einer Seitenwand zu
lösen. In den 2 und 3 sind die
Querträger 14 durch ein zusätzliches
Sperrelement 20 gesichert, das sich durch den Querschnitt des
Querträgers 14 hindurch erstreckt. Das Sperrelement
kann einfach und schnell entfernt werden, beispielsweise als Schraube
durch einfaches Lösen und Entfernen der Schraube.
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Auf
die gleiche Weise ist auch das zweite Trägerelement 8 aus
den Aufnahmetaschen 18 aushebbar und von der Seitenwand
lösbar.
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In 1 ist
erkennbar, dass sich die Trägerelemente 8 nicht über
die volle Länge des Transportfahrzeugs erstrecken, sondern
nur über den Abstand der Eckrunge 6a zur Mittelrunge 6b.
Bei einem Entfernen nur der Trägerelemente 8 in
diesem Abschnitt wäre der Laderaum hier über seine
volle Höhe ohne Doppelboden 4 beladbar, während
der Doppelboden 4 im benachbarten Teilabschnitt eingebaut
bleiben kann. Die erfindungsgemäße Befestigungstechnik des
Doppelbodens ermöglicht also eine sehr große Flexibilität
und kann an verschiedene Anforderungen an die Gestaltung des Laderaums
angepasst werden.
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Bodenseitig
kann eine Fixierleiste vorgesehen sein, die zeichnerisch nicht näher
dargestellt ist, an dem das dem Gelenk 12 abgewandte Ende
der Bodenbretter lagefixierbar sein kann.
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Das
vorstehend näher erläuterte Ausführungsbeispiel
dient der Erläuterung der Erfindung, die Erfindung ist
jedoch nicht auf das erläuterte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten,
die Erfindung auf eine ihm als geeignet erscheinende Weise an einen
konkreten Anwendungsfall anzupassen, in dem die einzelnen Bestandteile
der Erfindung in geeigneter Weise miteinander kombiniert oder angepasst
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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