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Die Erfindung betrifft ein Ladungssicherungsrungensystem zur Sicherung von Ladung eines Nutzfahrzeugs, insbesondere Anhängers oder Sattelaufliegers, mit einer Ladungssicherungsrunge zur Anlage an die Ladung und einer Abstützung zum Halten der Ladungssicherungsrunge, wobei die Abstützung eine Stütze zum Abstützen der Ladungssicherungsrunge am Nutzfahrzeug und einen Abstandshalter zur Positionierung der Stütze gegenüber der Ladungssicherungsrunge umfasst. Ferner betrifft die Erfindung ein Nutzfahrzeug mit einem solchen Ladungssicherungsrungensystem.
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Nutzfahrzeuge in Form von Anhängern und/oder Sattelaufliegern sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt. Dabei können die Nutzfahrzeuge beispielsweise hinsichtlich ihrer Aufbauten unterschieden werden. Nutzfahrzeuge können sogenannte offene Aufbauten aufweisen, die den Laderaum nicht nach oben sondern nur teilweise zur Seite begrenzen. Dies kann durch sogenannte Ladebordwände erfolgen, die zum Be- und Entladen nach unten unter das Niveau des Ladebodens geschwenkt werden können. Ferner sind sogenannte Kofferaufbauten bekannt, die einen Laderaum umschließen und eine feste Stirnwand, feste Seitenwände und ein festes Dach aufweisen. An der Rückseite der Kofferaufbauten sind dann Rückwandtüren, ein Rolltor oder andere Einrichtungen zum Be- und Entladen des Nutzfahrzeugs vorgesehen. Bei sogenannten Planenaufbauten sind die Seitenwände durch wenigstens eine Plane verschlossen, die sich auch über das Dach erstrecken kann und von einer Struktur aus Rungen, Holmen und Spriegeln gehalten wird. Können die Seitenwandplanen längs des zugehörigen Holms nach vorne oder hinten verschoben werden, um den Laderaum zum Be- und Entladen zu öffnen, spricht man von Curtainsidern.
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Die mit den Nutzfahrzeugen zu transportierende Ladung muss gegenüber einem Verrutschen oder Kippen gesichert werden. Hierzu sind unterschiedliche Ladungssicherungsmittel bekannt. Beispielsweise kann die Ladungssicherung über sogenannte Steckrungen oder Ladungssicherungsrungen erfolgen, die in Öffnungen oder Steckrungenaufnahmen des Ladebodens eingesteckt werden können und in diesen Öffnungen in etwa vertikaler Ausrichtung gehalten werden. Die Ladung kann sich gegen die Steckrungen abstützen, welche die Ladung dabei gegenüber einem Verrutschen sichern.
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Die Ladungssicherung mit Steckrungen wird insbesondere beim Transport von Coils praktiziert. Coils, also etwa aufgewickelte Stahlbänder oder Stahlbleche, werden typischerweise mit Curtainsidern transportiert, in deren Ladeboden in Längsrichtung eine Coilmulde eingelassen ist. Die Coilmulde weist meist eine Aussparung mit einem trapezförmigen Querschnitt auf und kann auch andere zylinderförmige Ladung wenigstens teilweise aufnehmen. Wird kein Coil oder eine vergleichbare Ladung in der Coilmulde transportiert, können Ladebodensegmente in die Coilmulde eingelegt werden, um einen ebenen Ladeboden zu erhalten und auch gewöhnliche Ladung transportieren zu können. Bei solchen Fahrzeugen können die Öffnungen zum Einstecken der Steckrungen im Ladeboden neben der Coilmulde, in den in die Coilmulde einlegbaren Ladebodensegmenten oder in der Coilmulde selbst vorgesehen sein. Die Steckrungen sollen dabei insbesondere ein Verrutschen der Ladung und im Falle einer schmalen Ladung ein Umkippen der Ladung verhindern. In der
DE 10 2008 011 704 A1 ist ein Spannbalken zur Ladungssicherung beschrieben, der quer über die Coilmulde gelegt werden kann und Öffnungen zum Einstecken von Steckrungen bereitstellt. Die Steckrungen werden dann durch Seile gegenüber dem Coil verspannt.
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Die Steckrungen müssen grundsätzlich sehr stabil und biegesteif sein, und zwar insbesondere dann, wenn die Steckrungen nicht mit Seilen oder Zurrgurten abgespannt werden. Daher müssen die Steckrungen entsprechend massiv und damit schwer ausgebildet werden, was zugleich die Handhabung erschwert. Aber selbst dann ist es nicht ausgeschlossen, dass zusätzliche Maßnahmen zur Ladungssicherung erforderlich sind oder weitere Steckrungen verwendet werden müssen, um eine zuverlässige Ladungssicherung, insbesondere von schwerer und/oder kippeliger Ladung, zu gewährleisten. Im Falle der
DE 10 2008 011 704 A1 müssen zusätzlich zu den Steckrungen noch Spannbalken auf dem Nutzfahrzeug mitgeführt werden, was einen zusätzlichen Aufwand erfordert. In der
AT 005 619 U1 ist ferner ein Ladungssicherungsrungensystem der eingangs genannten Art beschrieben. Weitere Ladungssicherungssysteme sind aus der
DE 10 2008 044 503 B3 und der
DE 20 2009 016 060 U1 bekannt.
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Bisher sind also oft nicht nur zusätzliche Ladungssicherungsmittel erforderlich, sondern es muss auch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Ladungssicherung betrieben werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Be- und Entladens eines Nutzfahrzeugs unterbleibt daher oft eine zufriedenstellende Ladungssicherung. Wird die Ladungssicherung vorschriftsmäßig durchgeführt, kostet dies dagegen Zeit, die für den eigentlichen Transport der Ladung fehlt.
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Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Ladungssicherungsrungensystem und das Nutzfahrzeug jeweils der eingangs genannten und zuvor näher beschriebenen Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine Ladungssicherung einfach, sicher, schnell und zuverlässig erfolgen kann.
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Diese Aufgabe ist bei einem Ladungssicherungsrungensystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Abstützung aus einer der Ladungssicherung dienenden Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung zusammenlegbar ausgebildet ist und dass die Stütze und der Abstandshalter in der Nichtgebrauchsstellung mit in der Gebrauchsstellung voneinander beabstandeten Abschnitten wenigstens teilweise ineinander greifen.
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Ferner ist die zuvor genannte Aufgabe bei einem Nutzfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 16 dadurch gelöst, dass das Ladungssicherungsrungensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15 ausgebildet ist.
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Die Erfindung hat erkannt, dass die Ladungssicherung durch eine Kombination der Ladungssicherungsrunge mit einer Abstützung zu einem
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Ladungssicherungsrungensystem positiv beeinflusst werden kann. Dabei ist die Abstützung wenigstens aus einer Stütze zum Abstützen der Ladungssicherungsrunge und einem Abstandshalter zum Positionieren der Stütze relativ zur Ladungssicherungsrunge gebildet. Somit ist eine konstruktiv einfache Ausgestaltung der Abstützung möglich. Zudem kann die Abstützung aus einer Gebrauchsstellung, in der die Abstützung als Stütze der Ladungssicherungsrunge dient, in eine Nichtgebrauchsstellung überführt werden, um das Ladungssicherungsrungensystem einfach und platzsparend verstauen zu können, wenn es nicht benötigt wird. Dies wird insbesondere auch dadurch erreicht, dass die Stütze und der Abstandshalter in der Nichtgebrauchsstellung wenigstens abschnittsweise platzsparend ineinander greifen, und zwar in Abschnitten, die in der Gebrauchsstellung nicht in dieser Form ineinander greifen. Dann gestaltet sich die Abstützung in der Nichtgebrauchsstellung platzsparender als in der Gebrauchsstellung.
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Durch die Abstützung muss die Ladungssicherungsrunge bedarfsweise nicht so stabil und schwer ausgebildet werden, so dass die Ladungssicherungsrunge auch leichter handhabbar wird. Zudem können bedarfsweise weitere Ladungssicherungsmittel eingespart werden. Infolge der einfachen Handhabung des Ladungssicherungsrungensystems im Vergleich zu ansonsten erforderlichen Ladungssicherungsmaßnahmen wird zudem erreicht, dass die Ladungssicherung auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorschriftsmäßig durchgeführt wird. Für den Fahrer oder eine andere Person ist dies nämlich ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen.
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Bei einer ersten bevorzugten Ausgestaltung des Ladungssicherungsrungensystems sind die Stütze und der Abstandshalter derart schwenkbar miteinander verbunden, dass die Stütze und der Abstandshalter gegeneinander aus der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung geschwenkt werden können. Es ist also nicht erforderlich, die Stütze von dem Abstandshalter zu trennen und anschließend bedarfsweise in der Nichtgebrauchsstellung wieder miteinander zu verbinden. Das Schwenken ermöglicht zudem bedarfsweise ein einfaches Einklappen, Zusammenlegen oder Zusammenfalten der Abstützung.
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Dabei kann die Abstützung beim Verstellen von der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung mit der Ladungssicherungsrunge verbunden bleiben. Dies hat den Vorteil, dass weniger Teile zu handhaben sind. Allerdings kann dadurch der konstruktive und händische Aufwand für das Verstellen der Abstützung aus der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung und zurück ansteigen. Deshalb kann es bevorzugt sein, wenn die Abstützung, insbesondere jeweils die Stütze und der Abstandshalter, lösbar mit der Ladungssicherungsrunge verbunden ist. Dies gilt natürlich insbesondere für den Fall, dass die wenigstens eine Verbindung zwischen der Abstützung und der Ladungssicherungsrunge schnell und einfach getrennt und wieder geschlossen werden kann. Dazu bietet sich beispielsweise die Verwendung wenigstens eines Bolzenelements an. Dieses kann beispielsweise zum Trennen der Verbindung aus der Verbindung herausgezogen und zum Fügen der Verbindung wieder in die Verbindung eingesteckt werden. Dabei kann das Bolzenelement einfach durch wenigstens ein Sicherungsmittel, wie etwa einen Splint oder eine Mutter, gesichert werden.
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Um die Handhabung beim Einstellen des Ladungssicherungsrungensystems, das Verstellen der Abstützung von der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung und/oder das Verstellen der Abstützung von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung zu vereinfachen, kann es zweckmäßig sein, wenn die Stütze und der Abstandshalter jeweils mit der Ladungssicherungsrunge verbunden sind. Dies ist in besonderem Maße der Fall, wenn die wenigstens eine Verbindung schwenkbar ist, etwa um die Zahl der Freiheitsgrade bei der Handhabung zu erhöhen.
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Damit die Stütze und der Abstandshalter einfach und stabil ausgebildet sein und zugleich problemlos in der Nichtgebrauchsstellung wenigstens teilweise ineinander greifen können, kann die Stütze und/oder der Abstandshalter wenigstens abschnittsweise als offenes Profil ausgebildet sein. Dann kann beispielsweise auch die Ladungssicherungsrunge in der Nichtgebrauchsstellung der Abstützung teilweise in die Abstützung eingreifen, wobei die Abstützung bedarfsweise mit der Ladungssicherungsrunge verbunden sein kann aber nicht muss. Besonders zweckmäßig ist es dabei grundsätzlich, wenn das wenigstens eine Profil einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweist. Dies gilt nicht nur aus räumlichen und Stabilitätsgründen, sondern bedarfsweise auch deshalb, weil die Ladungssicherungsrunge einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweist und die Abstützung dann zweckmäßig mit der Ladungssicherungsrunge zusammenwirken kann.
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Besonders platzsparend und einfach in der Handhabung ist es, wenn der Abstandshalter in der Nichtgebrauchsstellung wenigstens im Wesentlichen in der Stütze aufgenommen ist und/oder umgekehrt. Dies lässt sich zudem beispielsweise leicht dadurch erreichen, dass die Stütze und/oder der Abstandshalter einen Abschnitt mit U-förmigem Querschnitt aufweist. Wenn dies für die Stütze und den Abstandshalter gleichermaßen gilt, können die Querschnitte bevorzugt korrespondierend zueinander ausgebildet sein.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Ladungssicherungsrunge in der Nichtgebrauchsstellung der Abstützung wenigstens teilweise in der Abstützung, insbesondere in der Stütze und/oder dem Abstandshalter, aufgenommen sein oder umgekehrt. Dann können die Abstützung und die Ladungssicherungsrunge in der Nichtgebrauchsstellung gemeinsam und platzsparend gelagert werden. Bedarfsweise können die Abstützung und die Ladungssicherungsrunge dabei miteinander verbunden sein, um die Handhabung zu vereinfachen und den Verlust von Einzelteilen zu vermeiden.
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Um in der Nichtgebrauchsstellung ein unbeabsichtigtes Verstellen von Stütze und Abstandshalter gegeneinander zu verhindern, kann der Abstandshalter in der Nichtgebrauchsstellung über eine Arretierverbindung mit der Stütze verbunden sein. Dies kann die einzige Verbindung zwischen der Stütze und dem Abstandshalter sein.
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Es kann aber beispielsweise auch noch eine Schwenkverbindung zwischen der Stütze und dem Abstandshalter vorgesehen sein. Durch das Schließen der Arretierverbindung wird das Verschwenken von Stütze und Abstandshalter um die Schwenkverbindung blockiert. Um die Arretierverbindung einfach fügen und wieder lösen zu können, kann die Arretierverbindung mit Hilfe eines Bolzenelements gebildet werden.
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Besonders einfach und stabil ist es, wenn die Ladungssicherungsrunge aus einem Vierkantprofil gebildet wird. Dann kann die Ladungssicherungsrunge beispielsweise auch verdrehsicher in einer Öffnung mit viereckigem Querschnitt gehalten werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Ladungssicherungsrunge aus einem Hohlprofil gebildet werden, was den Materialverbrauch einschränkt und die Ladungssicherungsrunge leichter handhabbar macht.
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Wenn die Stütze an einem Ende eine schräg zur Längserstreckung und/oder eine abgerundete Aufstandsfläche aufweist, mit der die Stütze auf dem Nutzfahrzeug aufstehen kann, kann die Stütze die Ladungssicherungsrunge einfach und effektiv abstützen. Dabei kann die Stütze sowohl mit dem Ladeboden als auch mit der Ladungssicherungsrunge einen spitzen Winkel einschließen, so dass von der Ladungssicherungsrunge hohe Kräfte aufgenommen und übertragen werden können. Um in einfacher Weise eine geeignete Neigung der Stütze zum Ladeboden und zur Ladungssicherungsrunge bereitstellen zu können, kann die Längserstreckung der Stütze wenigsten 1,5 mal, insbesondere wenigstens 2 mal, solang sein wie die Längserstreckung des Abstandshalters.
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Um das Ladungssicherungsrungensystem an unterschiedliche Ladesituationen anpassen zu können, bietet es sich an, wenn die Abstützung, insbesondere die Stütze und der Abstandshalter, in wenigstens zwei unterschiedlichen Gebrauchsstellungen gegenüber der Ladungssicherungsrunge positioniert werden kann bzw. werden können. So lässt sich beispielsweise die Neigung der Stütze gegenüber der Ladungssicherungsrunge und/oder dem gegenüber dem Ladeboden des Nutzfahrzeugs anpassen. Es kann aber alternativ oder zusätzlich auch die Höhe der Stütze gegenüber der Ladungssicherungsrunge verändert werden. Dies ist beispielsweise nützlich, wenn die Ladungssicherungsrunge zum Zwecke der Ladungssicherung sowohl in eine Steckrungenaufnahme des eigentlichen Ladebodens als auch in eine Steckrungenaufnahme in einer Coilmulde eingesteckt werden soll, um beispielsweise wahlweise sowohl auf dem Ladeboden stehende Ladung als auch in die Coilmulde gelegte Ladung sichern zu können. Dabei bietet es sich aus Stabilitätsgründen und für eine leichtere Handhabbarkeit an, wenn die Abstützung, insbesondere die Stütze und der Abstandshalter, in wenigstens zwei unterschiedlichen Gebrauchsstellungen mit der Ladungssicherungsrunge verbindbar ist bzw. sind. Dabei kann es von besonderem Nutzen sein, wenn in den wenigstens zwei unterschiedlichen Gebrauchsstellungen die Stütze in unterschiedlichen Winkeln gegenüber der Ladungssicherungsrunge positioniert ist. So kann beispielsweise auf unterschiedliche Ladung oder unterschiedliche Platzverhältnisse reagiert werden.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Ladungssicherungsrunge wenigstens eine Aufnahme für ein Bolzenelement zum lösbaren Befestigen der Abstützung, insbesondere der Stütze und/oder des Abstandshalters aufweist. So kann die Montage der Abstützung mit der Ladungssicherungsrunge vereinfacht werden, und zwar insbesondere in der Gebrauchsstellung. Bedarfsweise gilt dies aber ebenso oder alternativ für die Nichtgebrauchsstellung.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Nutzfahrzeugs ist die Ladungssicherungsrunge in eine Steckrungenaufnahme des Ladebodens oder der Coilmulde eingesteckt, wobei sich die Ladungssicherungsrunge über die Stütze gegenüber dem Ladeboden abstützt. Die Stütze kann dabei durch den Abstandshalter in Position gehalten werden. Dieser wird unter Last folglich insbesondere auf Zug belastet. Dies ist eine einfache und stabile Ausgestaltung.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Abstützung in der Nichtgebrauchsstellung in einer Steckrungenhalterung unterhalb des Ladebodens oder in einer Coilmulde gelagert werden. Das Ladungssicherungsrungensystem behindert damit das Beladen des Ladebodens nicht und ist zugleich jederzeit verfügbar.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
- 1 ein erfindungsgemäßes Nutzfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Ladungssicherungsrungensystem schematischen in einer perspektivischen Ansicht,
- 2 ein Detail des Nutzfahrzeugs aus 1 mit zwei Ladungssicherungsrungensystemen in einer Gebrauchsstellung in einer perspektivischen Ansicht,
- 3A-B die Verbindung zwischen der Ladungssicherungsrunge und der Stütze in einer Seitenansicht und in einer Schnittdarstellung entlang der Schnittebene B-B aus 3A und
- 4 ein Ladungssicherungsrungensystem aus 2 in einer Seitenansicht,
- 5 Abstützungen von Ladungssicherungsrungensystemen gemäß 4 in einer Nichtgebrauchsstellung und aufgenommen in einem Rungenhalter unterhalb des Ladebodens in einer perspektivischen Detailansicht des Nutzahrzeugs gemäß 1.
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In der 1 ist ein Nutzfahrzeug 1 mit einem Planenaufbau 2 in Form eines Curtainsiders dargestellt, der von einer Zugmaschine Z gezogen wird. Das dargestellte und insoweit bevorzugte Nutzfahrzeug 1 umfasst eine feste Stirnwand 3, eine Rückwand 4 mit zwei Flügeltüren 5 und einem Rückwandrahmen 6, einer Dachplane 7 und zwei entlang der Längsholme verschiebbar gehaltenen Seitenwandplanen 8. Zur besseren Veranschaulichung ist ein Teil einer Seitenwandplane 8 in der 1 weggelassen worden. So wird der Blick in den Laderaum 9 und auf den Ladeboden 10 freigegeben, auf dem eine Ladung L abgestellt ist. Der Ladeboden 10 weist eine Reihe von Steckrungenaufnahmen 11 auf, die in Querrichtung und Längsrichtung des Nutzfahrzeugs 1 verteilt angeordnet sind. In zwei der Steckrungenaufnahmen 11 sind Ladungssicherungsrungen 12 von Ladungssicherungsrungensystemen 13 eingesteckt, um eine Ladungssicherung nach hinten zu gewährleisten.
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In der 2 ist ein Detail des Nutzfahrzeugs 1 aus 1 mit einer anderen Ladung in Form eines Coils C dargestellt. Im Ladeboden 10 ist eine Coilmulde 14 eingelassen, in die das Coil C eingelegt ist. In die Coilmulde 14 können alternativ Ladebodensegmente gelegt 15 werden, so dass sich ein ebener Ladeboden 10 ergibt. Am Ende der Coilmulde 14 sind zwei Steckrungenaufnahmen 11 mit quadratischem Querschnitt vorgesehen, in denen Ladungssicherungsrungen 12 der beiden Ladungssicherungsrungensysteme 13 eingesteckt sind. Weitere Steckrungenaufnahmen sind im Bereich der Coilmulde 14 vorgesehen. Auch in diese Steckrungenaufnahmen können Ladungssicherungsrungen 12 der Ladungssicherungsrungensysteme 13 eingesteckt werden. Dann stecken die Ladungssicherungsrungen 12 aber bedarfsweise tiefer im Ladeboden 10 als dies in 2 dargestellt ist.
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Die Ladungssicherungsrungensysteme 13 weisen neben der Ladungssicherungsrunge 12 eine Abstützung 16 auf, die durch eine Stütze 17 und einen Abstandshalter 18 gebildet wird. Die Stütze 17 ist dabei mit einem Ende schwenkbar mit der Ladungssicherungsrunge 12 verbunden. Das gegenüberliegende Ende der Stütze 17 steht mit einer entsprechend zur Längserstreckung der Stütze 17 geneigten Aufstandsfläche 19 auf dem Ladeboden 10 auf und zwar in einem gewissen Abstand zur Ladungssicherungsrunge 12, der durch den Abstandshalter 18 festgelegt wird. Die Stütze 17 verläuft daher schräg zwischen dem Ladeboden 10 und der Ladungssicherungsrunge 12. Der Abstandshalter 18verläuft beim dargestellten und insoweit bevorzugten Ladungssicherungsrungensystem 13 annähernd parallel zum Ladeboden 10 und ist über eine Schwenkverbindung 20 schwenkbar sowohl mit der Stütze 17 als auch mit der Ladungssicherungsrunge 12 verbunden. Die schwenkbaren Verbindungen 21,22 der Abstützung 16 mit der Ladungssicherungsrunge 12 sind beim dargestellten und insoweit bevorzugten Ladungssicherungsrungensystem 13 mit einem Bolzenelement 23,24 versehen, das die Abstützung 16 an der Ladungssicherungsrunge 12 hält und dabei durch Öffnungen 25,26 der Abstützung 16 und der Ladungssicherungsrunge 12 hindurchgreift. Dies ist beispielhaft in den 3A-B für die Verbindung 21 zwischen der Ladungssicherungsrunge 12 und der Stütze 17 in einer Seitenansicht und einer Schnittansicht dargestellt. Das Bolzenelement 23 ist gegenüber einem Herausrutschen durch zwei Splinte 27 an gegenüberliegenden Seiten gesichert. Grundsätzlich wäre ein Splint ausreichend, wenn an der anderen Seite ein Bolzenkopf für eine formschlüssige Verbindung sorgen würde.
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In der 4 ist ein Ladungssicherungsrungensystem 13 in einer Gebrauchsstellung in einer Seitenansicht dargestellt. Das dargestellte und insoweit bevorzugte Ladungssicherungsrungensystem 13 weist dabei eine Ladungssicherungsrunge 12 mit vier Öffnungen 25,26,28,29 auf, die es erlauben die Abstützung 16 in wenigstens zwei, tatsächlich aber vier unterschiedlichen Gebrauchsstellungen mit der Ladungssicherungsrunge 12 zu verbinden. Dabei können die Stütze 17 und der Abstandshalter 18 unterschiedliche Winkel mit der Ladungssicherungsrunge 12 und untereinander einschließen, was jedoch aufgrund der Schwenkverbindungen 20,21,22 unproblematisch ist. Um die Abstützung 16 von einer Gebrauchsstellung in eine andere Gebrauchsstellung zu verstellen, muss lediglich wenigstens ein Bolzenelement 23,24 entfernt und die somit gelöste Verbindung 21,22 an einer anderen Stelle durch erneutes Einstecken des Bolzenelements 23,24 wieder geschlossen werden. Dies gilt für die Verbindung 21 zwischen der Stütze 17 und der Ladungssicherungsrunge 12 wie für die Verbindung 22 zwischen dem Abstandshalter 18 und der Ladungssicherungsrunge 12, und zwar jeweils unabhängig voneinander. Daher können vier unterschiedliche Gebrauchsstellungen der Abstützung 16 bereitgestellt werden.
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Wenn das dargestellte und insoweit bevorzugte Ladungssicherungsrungensystem 13 von der in der 4 dargestellten Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung verstellt werden soll, werden die Verbindungen 21,22 der Abstützung 16 mit der Ladungssicherungsrunge 12 gelöst, indem die Bolzenelemente 23,24 aus den zugehörigen Öffnungen 25,26 gezogen werden. Anschließend werden die Ladungssicherungsrunge 12 und die Abstützung 16 voneinander getrennt, wonach eines der Bolzenelemente 23 wieder durch Öffnungen 25 am freien Ende der Stütze 17 hindurchgeschoben und dort gegenüber Verlieren gesichert werden kann. Der Abstandshalter 18 wird um die Schwenkverbindung 20 mit der Stütze 17 nach oben geschwenkt, bis die Öffnungen 26 des freien Endes des Abstandshalters 18 in Überdeckung mit Öffnungen 30 einer Arretierverbindung 31 der Stütze 17 gelangen. Sodann wird das verbliebene Bolzenelement 24 durch diese Öffnungen 30,26 geschoben und gesichert. Dadurch ist der Abstandshalter 18 in seiner Lage gegenüber der Stütze 17 fixiert und kann nicht mehr gegenüber der Stütze 17 geschwenkt werden.
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Wie sich insbesondere aus der 5 ergibt, kann der Abstandshalter 18 in der Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen vollständig in der Stütze 17 aufgenommen sein. Grundsätzlich wäre aber auch abschnittswiese eine im Wesentlichen vollständige Aufnahme der Stütze in dem Abstandshalter denkbar. Die dargestellte Aufnahme des Abstandshalters 18 in der Stütze 17 wird dadurch erreicht, dass die Stütze 17 und der Abstandshalter 18 aus korrespondierenden Profilen gebildet werden. Im dargestellten und insoweit bevorzugten Fall weisen die Profile einen U-förmigen Querschnitt auf. In der Nichtgebrauchsstellung können die Abstützungen 16 in eine von außen zugängliche Steckrungenhalterung 32 unterhalb des Ladeboden 10 eingeschoben und hieraus wider entnommen werden.
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Bei den in der 5 dargestellten Abstützungen 16 sind die Profile der Stützen 17 nach unten und die Profile der Abstandshalter 18 noch oben offen. Es wäre aber auch denkbar, dass beide Profile nach unten offen sind und in der so zusammengelegten Abstützung zentral noch die Ladungssicherungsrunge wenigstens eingelegt ist. Wenn die Ladungssicherungsrunge 12 zudem an, etwa mit der Arretierverbindung 31 zwischen der Stütze 17 und dem Abstandshalter 18, korrespondierenden Stellen Öffnungen aufweist, könnte die Abstützung 16 auch in der Nichtgebrauchsstellung mit der Ladungssicherungsrunge 12 verbunden sein, und zwar analog wie zuvor beschrieben durch Verwendung wenigstens eines ohnehin vorhandenen Bolzenelements 24 und den zugehörigen Splinten 27. Es könnte also bedarfsweise eine gemeinsame Arretierverbindung 31 zwischen der Ladungssicherungsrunge 12, der Stütze 17 und dem Abstandshalter 18 vorgesehen sein, um die entsprechenden Bauteile in der Nichtgebrauchsstellung platzsparend aneinander zu halten. Auch dann könnte das Ladungssicherungsrungensystem 13 in einer entsprechend dimensionierten Steckrungenhalterung 32 aufgenommen sein.