DE202006011166U1 - Essplatzanordnung in einer Tischplatte oder Tischauflage - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47G—HOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
- A47G23/00—Other table equipment
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- A47B13/08—Table tops; Rims therefor
- A47B13/16—Holders for glasses, ashtrays, lamps, candles or the like forming part of tables
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Abstract
Essplatzanordnung
(2, 3, 4, 5), insbesondere in einer Tischplatte und/oder einer Tischauflage, gekennzeichnet
durch mindestens eine Ausnehmung (6, 7, 8, 9, 10, 11) auf der Oberseite
der Tischplatte (1) und/oder in der Tischauflage.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Essplatzanordnung, insbesondre in einer Tischplatte und/oder Tischauflage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Unterschiedlich gestaltete Tischplatten und Essplatzanordnungen für verschiedene Anwendungszwecke sind bekannt.
- So beschreibt die
DE 295 19 063 U1 einen Tischset aus einer flachen Materialbahn, deren Oberseite einen Tellerauflagebereich aufweist, wobei neben genannten Auflagebereich eine Tasche z.B. zur Aufnahme von Servietten angeordnet ist. - In der
DE 8525915 U1 ist ein Tisch mit Tischplatte und einem drehbaren Tablett dargestellt. Die Tischplatte ist ringförmig ausgebildet und weist unterhalb des Tabletts eine Aussparung auf, die ein Absenken des Tabletts in die Ebene der Tischplatte ermöglicht. Bei Absenken des Tabletts in die Ebene der Tischplatte wird somit der Eindruck einer geschlossenen Tischplatte erweckt. - Für ältere oder behinderte Menschen ist es ersterbenswert, über einen Essplatz zu verfügen, der eine stabile Lagerung des zu verwendenden Geschirrs ermöglicht.
- Hierfür wurden Unterlagen entwickelt, die ein Verrutschen von Geschirr und Gläsern auf einem Tisch oder Tablett verhindern, ebenfalls bekannt.
- So bietet die Firma Dycem Technologies (www.dycem.com) rutschfeste Unterlagen aus Kunststoffmaterial an, das auf beiden Seiten haftende Eigenschaften aufweist und somit Gegenstände sicher auf ihrem Platz hält. Die Unterlagen können leicht von allen Oberflächen entfernt werden. Sie sind insbesondere als Auflage für Tabletts und Tische geeignet, und verhindern ein Wegrutschen von Geschirr und Besteck.
- Diese bekannten Lösungen sind jedoch optisch und ästhetisch nicht ansprechbar, da Kunststoffunterlagen selten den Ansprüchen an einen gepflegten Essplatz genügen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine Essplatzanordnung in einer Tischplatte oder Tischauflage zur Verfügung zu stellen, die sowohl ein Verrutschen von Geschirr und Besteck verhindert als auch optisch ansprechend ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Essplatzanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Die erfindungsgemäße Essplatzanordnung, insbesondere in einer Tischplatte und/oder Tischauflage, ist durch mindestens eine Ausnehmung, bevorzugt zwei bis sechs Ausnehmungen, auf der Oberseite der Tischplatte und/oder Tischauflage gekennzeichnet.
- Die erfindungsgemäßen Ausnehmungen dienen einerseits der sicheren Lagerung von Geschirr, Gläsern und Besteck und andererseits der Einhaltung bestimmter, optisch ansprechender Abstände von Geschirr, Gläsern und Besteck. Die Essplatzanordnung wird somit den Ansprüchen an einen gepflegten, aber dennoch sicheren und rutschfesten Essplatz gerecht.
- Vorteilhafterweise weist die Essplatzanordnung mindestens eine erste Ausnehmung als Stellfläche für mindestens einen Teller auf, wobei die Ausnehmung für die Tellerstellfläche in Form eines Kreises ausgebildet ist.
- Weiterhin ist es von Vorteil, dass die Essplatzanordnung mindestens eine Ausnehmung als Stellfläche für mindestens ein Trinkgefäß wie Gläser oder Tassen aufweist. Die Ausnehmung für mindestens eine Trinkgefäßstellfläche ist dabei bevorzugt in Form eines Rechteckes mit den Seiten a und b ausgebildet, wobei die Seite a größer oder gleich der Seite b (a ≥ b) sein kann.
- Es ist ebenfalls vorteilhaft, dass die Essplatzanordnung mindestens eine Ausnehmung als Lagerfläche für mindestens ein Essgerät wie Messer, Gabel oder Löffel aufweist. Die Ausnehmung für mindestens eine Essgerätlagerfläche ist mit Vorteil in Form eines Rechteckes mit den Seiten c und d ausgebildet, wobei die Seite c wesentlich größer ist als die Seite d (c » d).
- Die Essplatzanordnung kann insgesamt eine Ausnehmung für eine Tellerstellfläche, zwei Ausnehmungen für Trinkgefäßstellflächen und/oder zwei oder drei Ausnehmungen für Essgerätlagerflächen umfassen.
- Mit Vorteil ist Ausnehmung für die Tellerstellfläche in einem definierten Abstand von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage, symmetrisch entlang einer, durch den Mittelpunkt der bevorzugt kreisrunden Ausnehmung, zur Kante der Tischplatte oder Tischauflage verlaufenden Senkrechten, angeordnet.
- Die Ausnehmung für die Trinkgefäßstellfläche ist vorteilhafterweise in einem definierten Abstand, ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage oberhalb der Ausnehmung für die Tellerstellfläche angeordnet. Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn die Ausnehmung für die Trinkgefäßstellfläche mit einem Winkel von ca. 45° in Bezug auf die durch den Mittelpunkt der genannten Ausnehmung verlaufenden Senkrechten angeordnet ist.
- Es ist ebenfalls von Vorteil, wenn die Ausnehmung für die Essgerätelagerfläche in einem definierten Abstand zur Ausnehmung für die Tellerstellfläche angeordnet ist. Bevorzugt sind dabei zwei der Ausnehmungen für die Essgerätelagerfläche ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage jeweils seitlich neben der Ausnehmung für die Teller-Stellfläche und eine weitere Ausnehmung für die Essgerätelagerfläche, ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage oberhalb der Ausnehmung für die Tellerstellfläche angeordnet.
- Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ebenfalls durch eine Tischplatte gemäß den Ansprüchen 19 und 20 sowie eine Tischauflage gemäß Anspruch 21 gelöst.
- Die Tischplatte weist danach mindestens eine oder zwei bis vier Essplatzanordnungen mit den beschriebenen Merkmalen auf.
- Der Flächenteil der erfindungsgemäßen Tischplatte besteht beispielsweise aus Massivholz, geleimter Tischlerplatte, einer Stein- oder Metallplatte.
- Die erfindungsgemäße Tischauflage kann z.B. in Form eines Platzsets ausgebildet sein und ist durch mindestens eine Essplatzanordnung mit den oben beschriebenen Merkmalen charakterisiert. Die Tischauflage wird aus Holz, Papier oder Polymermaterial hergestellt.
- Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figur der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel erläutert. Es zeigt:
-
1 : eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tischplatte -
1 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tischplatte1 . Die Tischplatte umfasst insgesamt vier Essplatzanordnungen2 ,3 ,4 ,5 . Somit können bis zu vier Personen gleichzeitig an einem Tisch mit der erfindungsgemäßen Tischplatte Platz nehmen. Eine Essplatzanordnung ist eine Anordnung geometrischer Formen, die in der Tischplatte selbst und/oder in einer Tischauflage vorgesehen ist, wobei die geometrischen Formen Geschirrteilen und/oder Besteck zugeordnet sind. Die Tischplatte kann z.B. auch an einem Rollstuhl oder Kinderstuhl montiert sein. - Jede Essplatzanordnung
2 ,3 ,4 ,5 besteht aus einer kreisrunden Ausnehmung für die Tellerstellfläche6 , zwei rechteckigen Ausnehmungen für die Trinkgestellflächen10 ,11 und drei rechteckigen Ausnehmungen für die Essgerätelagerflächen7 ,8 ,9 . - Ausgehend von einer am Tisch sitzenden Person mit Blick auf die Tischplatte
1 , wobei die Ausnehmung6 für die Tellerstellfläche mittig vor der Person angeordnet ist, sind die rechteckigen Ausnehmungen7 ,8 für die Essgerätelagerflächen seitlich neben der Ausnehmung6 für die Tellerstellfläche in die Tischplatte1 eingefügt. Die Ausnehmung9 für die Essgerätelagerfläche ist oberhalb der Tellerstellfläche6 eingefügt. - Die rechteckigen im Vergleich zu den Essgerätelagerflächen
7 ,8 ,9 kleineren Ausnehmungen10 ,11 für die Trinkgestellflächen sind schräg, in ca. einem Winkel von 45° ausgehend vom Mittelpunkt der Tellerstellfläche6 , oberhalb derselben angeordnet. - Die hier dargestellte Ausführungsform für eine Essplatzanordnung an einer Tischplatte ist lediglich beispielhaft. Die Geometrie, die in
1 dargestellt ist, könnten ebenso in Papier verwirklicht werden, so dass eine Tischauflage mit entsprechenden Ausnehmungen (d.h. Löchern im Papier) verwendet wird. Auch eine Kombination einer Essplatzanordnung in einem Tischplatte und einer entsprechenden Tischauflage ist möglich. -
- 1
- Tischplatte
- 2, 3, 4, 5
- Essplatzanordnung
- 6
- Ausnehmung für Tellerstellfläche
- 7, 8, 9
- Ausnehmung für Essgerätlagerfläche
- 10, 11
- Ausnehmung für Trinkgefäßstellfläche
Claims (22)
- Essplatzanordnung (
2 ,3 ,4 ,5 ), insbesondere in einer Tischplatte und/oder einer Tischauflage, gekennzeichnet durch mindestens eine Ausnehmung (6 ,7 ,8 ,9 ,10 ,11 ) auf der Oberseite der Tischplatte (1 ) und/oder in der Tischauflage. - Essplatzanordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei bis sechs Ausnehmungen (
6 ,7 ,8 ,9 ,10 ,11 ). - Essplatzanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine erste Ausnehmung (
6 ) als Stellfläche für mindestens einen Teller dient. - Essplatzanordnung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (
6 ) für mindestens eine Tellerstellfläche in Form eines Kreises ausgebildet ist. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Ausnehmung (
10 ,11 ) als Stellfläche für mindestens ein Trinkgefäß dient. - Essplatzanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (
10 ,11 ) für mindestens eine Trinkgefäßstellfläche in Form eines Rechteckes mit den Seiten a und b ausgebildet ist. - Essplatzanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seite a gleich oder größer ist als die Seite b (a ≥ b).
- Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Ausnehmung (
7 ,8 ,9 ) als Lagerfläche für mindestens ein Essgerät dient. - Essplatzanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Ausnehmung (
7 ,8 ,9 ) für mindestens eine Essgerätlagerfläche in Form eines Rechteckes mit den Seiten c und d ausgebildet ist. - Essplatzanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Seite c wesentlich größer ist als die Seite d (c d).
- Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei Ausnehmungen (
10 ,11 ) für Trinkgefäßstellflächen. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei oder drei Ausnehmungen (
7 ,8 ,9 ) für Essgerätlagerflächen. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (
6 ) für die Tellerstellfläche (6 ) in einem definierten Abstand von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage, symmetrisch entlang einer durch den Mittelpunkt der Ausnehmung (6 ), zur Kante der Tischplatte oder Tischauflage verlaufenden Senkrechten angeordnet ist. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (
10 ,11 ) für die Trinkgefäßstellfläche in einem definiertem Abstand, ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage oberhalb der mindestens einen Ausnehmung (6 ) für die Tellerstellfläche angeordnet ist. - Essplatzanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
10 ,11 ) für die Trinkgefäßstellfläche mit einem Winkel von ca. 45° in Bezug auf die durch den Mittelpunkt der Ausnehmung (6 ) verlaufenden Senkrechten angeordnet ist. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (
7 ,8 ,9 ) für die Essgerätelagerfläche in einem definierten Abstand zur Ausnehmung (6 ) für die Tellerstellfläche angeordnet ist. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Ausnehmungen (
7 ,8 ) für die Essgerätelagerfläche jeweils seitlich neben der Ausnehmung (6 ) für die Tellerstellfläche ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage angeordnet sind. - Essplatzanordnung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine weitere Ausnehmung (
9 ) für die Essgerätelagerfläche oberhalb der Ausnehmung (6 ) für die Tellerstellfläche ausgehend von der Kante der Tischplatte oder Tischauflage angeordnet ist. - Tischplatte (
1 ) mit mindestens einer Essplatzanordnung (2 ,3 ,4 ,5 ) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche. - Tischplatte (
1 ) mit zwei bis vier Essplatzanordnungen (2 ,3 ,4 ,5 ) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18. - Tischauflage mit mindestens einer Essplatzanordnung (
2 ,3 ,4 ,5 ) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18. - Tischauflage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens teilweise aus Holz, Papier, beschichtetem Papier, Pappe, Kunststoff und/oder Stoff besteht.
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Publications (1)
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| JP2020089470A (ja) * | 2018-12-04 | 2020-06-11 | 株式会社Dining Innovation Investment | テーブル及びこれに用いるトレイ |
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2006
- 2006-07-14 DE DE200620011166 patent/DE202006011166U1/de not_active Expired - Lifetime
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