DE20116881U1 - Vorrichtung zum Haltern und Transportieren von Trinkgefäßen (Einzelkelchteller) - Google Patents
Vorrichtung zum Haltern und Transportieren von Trinkgefäßen (Einzelkelchteller)Info
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Description
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Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Haltern und manuellem Transportieren von Trinkgefäßen, insbesondere von mehreren gleichartigen Bechern zur Verwendung als sogenannte „Einzelbecher" beim kirchlichen Abendmahl. Einzelbecher - gefüllt mit Wein werden in zunehmendem Maße im kirchlichen Bereich während einer Abendmahlshandlung eingesetzt.
Die zur Zeit gebräuchlichen Lösungen für das Abendmahl mit Einzelbechern sehen wie folgt aus: Aus dem Katalog „Kirchliches Kunsthandwerk" der Firma C. Ludwig, München, 2000/2001, S. 6 sind runde Lochscheiben bekannt, die. direkt auf einen flachen Teller (Tablett) gelegt werden. Die Becher werden in diese Lochplatte gestellt und sind so ein wenig vor dem Verrutschen geschützt. Diese Lösung ist jedoch weder stapelbar noch kippstabil.
Ein anderes Modell besteht aus einer dünnen, rechteckigen Platte, die zwei sich gegenüberstehende, nach unten gebogene Seitenwände aufweist, also aus einem Stück besteht. Dieses Gestell ist zwar stapelbar und einigermaßen kippstabil, jedoch unhandlich im Gebrauch. Beim Anfassen und Halten sowie vor allem bei der Weitergabe dieses bekannten Gestells von Person zu Person besteht die Gefahr, dass die Kelche versehentlich herausgedrückt und verkippt werden. Beim Stapeln von drei oder vier Gestellen zu einem Turm besteht bei leichten Anstößen außerdem noch die Gefahr des Umfallens. Darüber hinaus ist dieses Modell recht gewöhnungsbedürftig, da es eher den Eindruck eines „Gestells", als eines Tellers erweckt, vgl. hierzu den Katalog „Kirche und Kunst" der Firma Eggert, Hamburg, 2000, Seite 31)
Schließlich ist eine Vorrichtung bekannt, die aus einer zylindrischen Aluminiumschüssel besteht, auf der eine Lochplatte für neununddreißig besonders kleine Gläschen liegt. Die Schüsseln sind stapelbar, extrem leicht und verrutschsicher, jedoch wird die manuelle Einzelentnahme durch die minimale Größe der Gläschen und die Enge der Anordnung erschwert, wodurch die ganze Konstruktion etwas unhandlich wird. Für größere Gläschen bzw. Zinnbecher, wie sie hierzulande gerne verwendet werden, ist sie gebrauchsuntauglich. Das dünne Material unterliegt zudem einer starken Verbeulungsgefahr, vgl. den Katalog der Geschäftskette „Live Way - Christian bookstores " und C. Ludwig, München 2000/2001, Seite 29.
Der Neuerung liegt daher das Problem zugrunde, einen Teller zu schaffen, der eine Vielzah von mit Wein gefüllten Bechern verschüttungssicher und kippstabil hält und manuell transportabel
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macht, dabei aber ein störendes Becherklappern vermeidet. Er sollte darüber hinaus stapelbar sein und dabei immer noch etwaigen leichten Anstößen verrutschungssicher standhalten.
Diese Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den weiteren Schutzansprüchen.
Mit der vorliegenden Neuerung wird erreicht, dass die gefüllten Becher mit einer hohen Kippstabilität und Verschüttungssicherheit in der Vorrichtung, individuell entnommen sowie wieder zurückgestellt werden können.
Die Neuerung wird nunmehr an Hand der Figuren näher erläutert. Es zeigen in rein schematischer Darstellung:
Fig. 1: eine Seitenansicht der neuerungsgemäßen Vorrichtung; Fig. 2: eine Stapelfolge von zwei Vorrichtungen gemäß Fig. 1; Fig. 3: eine Draufsicht auf eine runde Lochplatte;
Fig.4: eine vergrößerte Seitenansicht von Fig. 1 im Detail-Ausschnitt mit eingesetztem Gefäß, auf einer Tischplatte stehend;
Fig. 5a-5c. Draufsichten auf eine quadratische, achteckige bzw. oval abgerundete Lochplatte;
Fig. 6: eine Variante des in Fig. 4 dargestellten Detail-Ausschnitts, und zwar mit einem Griff-Wulst.
Wie Fig. 1 zeigt, weist der hier beschriebene Einzelkelchteller zwei übereinanderliegende, vorzugsweise runde Platten 1 und 2 auf, die durch vier Sockel 5, von denen in der Seitenansicht aber nur zwei zu sehen sind, voneinander getrennt sind. Dadurch entsteht zwischen beiden parallel angeordneten Platten 1 und 2 ein Zwischenraum von ca. 25mm, in dem die aus der Lochplatte 1 partiell herausragenden Becher 9 formschlüssig gehaltert sind, ohne auf der
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Trageplatte 2 aufzusetzen. Die Sockel 5 zwischen den Platten 1 und 2 sowie die Füße 6 unter der Trageplatte 2 sind in dieser Ausfuhrungsform von zylindrischer Gestalt.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass der in Fig. 1 dargestellte einstückige Modul Ml in der Weise stapelbar ist, dass die Füße 6 des Moduls Ml formschlüssig in die Vertiefungen 4 des Moduls M2 passen. Durch dieses Zusammenspiel von Vertiefungen 4 auf der Lochplatte 1 und Füßen unter der Trageplatte 2 wird die Vorrichtung stapelbar und verrutschungssicher bei leichten Anstößen oder beim Tragen von zwei bis drei gestapelten Moduln. Die Trageplatte 2 zum Anfassen und die Sockel 5 zur Trennung beider Platten 1 und 2 gewährleisten, dass dieselbe Person die Vorrichtung mit einer Hand halten und gleichzeitig mit der anderen Hand einen Becher 9 entnehmen und trinken kann. Die Trageplatte 2 steht in einem solchen Abstand zur oberen Lochplatte 1, dass die Becher 9 nicht aufsetzen können. Dadurch wird ein übermäßiges Klappern beispielsweise im Rahmen einer stillen Kommunionsfeier vermieden.
Da kein Teil der Konstruktion abnehmbar ist, ist der Abstand der Platten so ausgelegt, dass eine Säuberung leicht möglich ist. Um eine lange Haltbarkeit zu erreichen und ungewollte Wasseransammlungen an eventuell undicht gewordenen Stellen zu vermeiden, wurde auf übliche Schraubkonstruktionen verzichtet und statt dessen ein transparent aushärtender Klebstoff verwendet.
In Fig. 3 ist eine vorteilhafte Variante der Lochplatte 1 dargestellt. Man erkennt zwölf Löcher zur Aufnahme von entsprechend dimensionierten Gefäßen, vgl. auch die Fig. 4, in der in Detaildarstellung ein Becher 9 formschlüssig in der Lochplatte 1 gehaltert ist. Acht Löcher sind in Fig. 3 auf einem viktiven äußeren Lochkreis 7 und vier Löcher auf einem viktiven inneren Lochkreis 8 gleich beabstandet angeordnet. Damit ist eine optimale Flächenausfullung gegeben.
In den Figuren 5 a bis 5 c sind weitere neuerungsgemäße Varianten für die Geometrie der Lochplatte 1 dargestellt. In Fig. 5a weist die quadratische Lochplatte la eine 4-zählige Symmetrie auf; dies gilt für die in Fig. 5b gezeigte achteckige Variante Ib ebenfalls. Fig. 5c zeigt eine ovale bzw. eine abgerundete Lochplatte Ic. Im Rahmen der vorliegenden Neuerung sind selbstverständlich auch andere geometrische Lochplatten-Formen realisierbar; ebenso
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können an Stelle von kreisrunden Löchern 3 dann andere Lochgeometrien vorgesehen sein, wenn die entsprechenden Formen der einzusetzenden Gefäße komplementäre Raumformen aufweisen. Die neuerungsgemäße Vorrichtung kann außer in ihrer Größe und ihrer Form auch hinsichtlich der Stärke des Materials sowie der Lochanzahl verändert werden. Vorteilhafter Weise wird die Vorrichtung aus Acrylglas gefertigt. Dieses Material wird aus designerischen Gründen bevorzugt; es gibt dem gesamten Modul einen gewünschten Ausdruck von ,,Leichtigkeit" ohne fragil zu wirken. Auch andere Herstellungsmaterialien wie z.B. Holz oder Metall sind denkbar. Die Anzahl der Füße 6 und der Sockel 5 kann von je vier auf je drei reduziert werden. Bei größeren Tellern für z.B. 40 Becher könnte die Trageplatte 2 entfallen, da ein solch schweres Modell ohnehin nicht mehr mit nur einer Hand zu tragen bzw. weiterzureichen ist. Gegebenenfalls müsste es auf einer festen Unterlage (Tisch) stehen und beidhändig transportiert werden. Bei einem solchen Modell wäre eine angesetzte Verdickung 11 im Haltebereich der Lochplatte 1 von Vorteil, vgl. Fig. 6. Nicht dargestellt, aber gleichermaßen im Rahmen der vorliegenden Neuerungen liegend, ist die Anbringung einer ergonomisch günstigen wulstförmigen Verdickung im peripheren Bereich der Unterseite der Trageplatte 2.
Die Bemaßung der neuerungsmäßigen Vorrichtung hängt naturgemäß von dem gewählten Material und der gewünschten Becher-Anzahl ab. Bei einer Lochanzahl von 12 bis 14 Stück und Acrylglas als Material haben die Lochplatten 1 und die Trageplatte 2 jeweils einen Durchmesser von 250 mm. Beide Platten 1 und 2 sind aus Gründen der Stabilität und des Designs ca. 6mm dick.
Die auf der Lochplatte 1, la, Ib, Ic vorgesehenen vier Vertiefungen 4 weisen zweckmäßiger Weise eine Tiefe von ca. 2mm auf, in die die Füße 6 des nächsten Moduls Ml beim Stapeln gemäß Fig. 2 gestellt werden. Die Vertiefungen 4 des einen Moduls M2 entsprechen in ihrer Form den Füßen 6 (rund, eckig) und sind vorzugsweise quadratisch am Tellerrand angeordnet. Wie Fig. 2 zeigt, stehen Füße 6, Sockel 5 und Vertiefungen 4 direkt übereinander. Dadurch wird eine Klebung unsichtbar. Es ist auch möglich, dass jeder Modul Ml, M2,... von vorne herein einstückig - beispielsweise mittels einer an sich bekannten Spritzgusstechnik - gefertigt ist.
Die Vorteile der vorliegenden Neuerung bestehen gegenüber dem vorbekannten Stand der Technik in folgenden Aspekten:
verschüttungssicheres Haltern und Transportieren der mit gefüllten Bechern bestückten Vorrichtung;
das Transportieren kann einhändig geschehen, so dass mit der anderen Hand ein Becher entnommen und nach der Benutzung wieder zurückgestellt werden kann;
die Entnahme des Bechers geschieht mühelos; sie „klappern" nicht während des
Weiterreichens in der Vorrichtung;
es besteht aufgrund der neuerungsgemäßen Raumform eine leicht zu bewerkstelligende Reinigung der Vorrichtung;
„gefährliche" Schmutz-Ecken gibt es nicht;
technische Funktion und ästhetisches design ergänzen sich synergetisch.
1, la, Ib, Ic-Lochplatte
2 - Trageplatte
3 - Loch / Löcher
4 - Vertiefung(en)
5 - Sockel
6 - Fuß / Füße
7 - (äußerer) Lochkreis
8 - (innerer) Lochkreis
9 - Becher
10 - Tisch(auflage)
11 - wulstforaiige Verdickung
Ml, M2 - Modul(e): einstückige Kombination aus (1; 5) + (2; 6)
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Haltern und manuellem Transportieren einer Vielzahl von Gefäßen, insbesondere Trinkbechern, dadurch gekennzeichnet, dass sie
a) zwei tellerartige Platten (1, 2) aufweist, die zueinander parallel ausgerichtet und mittels Sockeln (5) voneinander beabstandet sind, wobei
b) die obere Platte als Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c) mit einer Vielzahl von Löchern (3) zur Aufnahme einer entsprechenden Anzahl von Gefäßen (9) ausgebildet ist und
c) an der Unterseite der unteren Platte (2) Füße (6) zum Abstellen auf einer Tischauflage (10) vorgesehen sind, und dass
d) die Vorrichtung als einstückiges Modul (M1, M2) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (3) der Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c) und die Außenformen der Gefäße (9) derart dimensioniert sind, dass die Gefäße (9) formschlüssig gehaltert sind derart, dass sie einerseits partiell aus der Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c) herausragen und andererseits partiell in den zwischen beiden Platten (1, 2) befindlichen Zwischenraum herabragen, ohne jedoch auf der Oberseite der unteren Platte (2) aufzusetzen.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei Sockel (5) sowie mindestens drei Füße (6) vorgesehen sind, wobei Sockel (5) und Füße (6) jeweils zueinander ausgerichtet sind.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Füße (6) und Sockel (5) vorzugsweise zylindrischer oder auch quadratischer Form sind.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Lochplatte (1) ausgebildete obere Platte und die als Trageplatte (2) ausgebildete untere Platte kreisrund und - vorzugsweise - gleichdimensioniert sind.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (1, 2) die Form eines Quadrats (1a), eines gleichmäßigen Vielecks - insbesondere eines Achtecks (1b) - bzw. eines Ovals oder einer abgerundeten Fläche (1c) aufweist.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c,) auf ihrer Oberseite Vertiefungen (4) aufweist, die mit den jeweiligen Unterseiten der Füße (6) formschlüssig korrespondieren derart, dass mehrere aufeinander gestellte Module (M1, M2) eine verwackelungssichere Stapelfolge ergeben.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Peripherbereich an der Unterseite der Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c) und/oder an der Unterseite der Trageplatte (2) eine wulstförmige griffartige oder umlaufende Verdickung zur ergonomischen Handhabung vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (3) unter optimaler Ausnutzung der Plattenfläche auf der Lochplatte (1, 1a, 1b, 1c) symmetrisch zueinander angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (3) auf einem äußeren und einem inneren Lochkreis (7 bzw. 8) jeweils abstandsgleich angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (3) eine konische oder zylindrische Bohrung aufweisen.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Kunststoff-Material, insbesondere aus Acrylglas, hergestellt ist.
13. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Verbundmaterial, aus Holz oder aus Metall bzw. einer Metalllegierung hergestellt ist.
14. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung von Acrylglas und bei Platzierung von zwölf bis vierzehn Löchern (3) folgende Dimensionierungen gegeben sind:
Dicke der Platten (1, 2): 6 mm;
Durchmesser der Platten (1, 2): 250 mm;
Zwischenraum zwischen den Platten (1, 2): 25 mm;
Vertiefungen (5): 2 mm
Durchmesser der Löcher (3): 33 mm
Dicke der Platten (1, 2): 6 mm;
Durchmesser der Platten (1, 2): 250 mm;
Zwischenraum zwischen den Platten (1, 2): 25 mm;
Vertiefungen (5): 2 mm
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15. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gefäße (9) Einzelkelche zur Aufnahme von Abendmahlswein sind.
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Publications (1)
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| DE20116881U1 true DE20116881U1 (de) | 2002-02-14 |
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005092156A1 (de) * | 2004-03-25 | 2005-10-06 | Leufke Michael T | Doppelseitig verwendbares tablett |
| CN102488436A (zh) * | 2011-12-27 | 2012-06-13 | 陈梓平 | 平面排水构件 |
| CN102499562A (zh) * | 2011-12-27 | 2012-06-20 | 陈梓平 | 平面排水构件 |
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| CN103859965A (zh) * | 2014-04-03 | 2014-06-18 | 刘斐 | 一种可叠加的餐用托盘 |
-
2001
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