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Die
Erfindung richtet sich auf ein Präsentationsmöbel, der im Oberbegriff des
Anspruches 1 angegebenen Art. Ein solches Möbel besteht aus mehreren Möbelelementen,
die durch Verbinder zusammenhängen.
Eine andere Möglichkeit
der Verbinder besteht darin, die Möbelelemente gegenüber Wand- oder
Bodenflächen
abzustützen.
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Um
die Waren erfolgreich Kunden darbieten zu können, kommt es auch auf ein
entsprechend attraktives Aussehen des Möbels an. Das Möbel sollen den
Blick des Kunden ebenso fesseln, wie die darauf dargebotenen Waren.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besondere Raumform für die Möbelelemente und
deren Verbinder zu entwickeln, die preiswert und schnell herzustellen,
auf- und abzubauen sind und sich durch ein gefälliges Aussehen auszeichnen. Dies
wird erfindungsgemäß durch
die im Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere
Bedeutung zukommt.
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Das
erfindungsgemäße Möbelelement
ist ein Rahmen, der aus mehreren Holmen zusammengebaut wird. Die
Holme schließen
miteinander eine Rahmenöffnung
ein. Um diese Rahmen untereinander oder mit weiteren Elementen zu
verbinden, werden Halter verwendet, die in jenem Bereich, wo sie am
Rahmen angreifen, im Wesentlichen alle gleich ausgebildet sind.
In Abhängigkeit
von dem jeweils zu erstellenden Möbel sind die Halter mit unterschiedlichen
Anschlussteilen versehen. Der übereinstimmende
Bereich aller Halter durchsetzt die Rahmenöffnung und greift im Randbereich
der Rahmen-Holme an. Auch wenn die Anschlussteile unterschiedlich sind,
ragen sie in die Rahmenöffnung
hinein und/oder aus der Rahmenöffnung
heraus.
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Es
empfiehlt sich, den Rahmen gemäß Anspruch
2 oder 3 zu gestalten. Wie der übereinstimmende
Bereich des Halters ausgebildet sein kann, wird in den Ansprüchen 4 bis
15 angegeben. Dabei sind der Rahmen und sein Halter aufeinander
in definierter Weise abzustimmen.
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In
den weiteren Unteransprüchen
sind unterschiedliche Möbelelemente
genannt, die wahlweise dabei eingesetzt werden können. Die dabei verwendeten
Anschlusselemente an den Haltern sind dazu bestimmt, einen Rahmen
allein gegenüber
einer Raumfläche
zu positionieren, oder mit anderen Rahmen bzw. Möbelelementen zu kombinieren.
Die verschiedenen Möglichkeiten
dafür sind
in den Ansprüchen
16, 19, 22, 24, 27, 30 und 33 erwähnt.
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Weitere
Maßnahmen
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung
in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1,
in perspektivischer Darstellung, den erfindungsgemäßen Halter
vor seiner Montage einerseits und ein Teilstück eines zugehörigen Rahmen-Holms
mit Löchern
andererseits,
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2 + 3,
in entsprechender Darstellung, die in 1 gezeigten
Bauteile in einer Zwischenphase bzw. einer Endphase der Montage
des Halters, der in diesem Anwendungsfall mit einem als Abhängearm ausgebildeten
Anschlussteil versehen ist, an welchem, wie aus
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4 zu
entnehmen ist, Kleiderbügel
abgehängt
werden können.
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In
den weiteren Figuren sind die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten
des erfindungsgemäßen Rahmens
sowie Halters gezeigt. Es zeigen:
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5 den
Rahmen, in dessen Rahmen-Holmen eine Schar von Löchern zur Montage des Halters
vorgesehen sind, und zwar in Draufsicht, wobei der Halter als „Abstand-Halter" gegenüber einer
ortsfesten Gebäudefläche verwendet
wird,
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6 eine
Seitenansicht des in 5 gezeigten Rahmens im Längsschnitt
längs der
dortigen Schnittlinie VI-VI,
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7,
in Vergrößerung,
das in 5 mit VII markierte Detail im Fußbereich
des erfindungsgemäßen Rahmens,
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8,
in perspektivischer Darstellung, den in 5 gezeigten
Rahmen mit den Haltern, wobei der Rahmen mit den Haltern als Präsentationsmöbel zur
Schaustellung und/oder zum Verkauf von Waren dient,
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9 in
einer gegenüber 8 größeren Darstellung
ein Detail des in den 5 bis 8 gezeigten,
Rahmens, wo auch die Verwendung des Halters als Arm-Träger gemäß 3 und 4 mit dargestellt
ist,
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10 die
Darstellung des montierten Halters an einem Rahmen, und zwar in
seiner Funktion als Stangen-Träger,
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11,
in perspektivischer Darstellung einen als Präsentationsmöbel für Kleidungsstücke fungierenden
Rahmen, wo über
an gegenüberliegenden Holmen
vorgesehenen Stangen-Trägern
gemäß 10 eine
Konfektionsstange eingehängt
ist, wobei in
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12,
in Vergrößerung und
im Ausbruch, ein Horizontalschnitt durch den in 11 gezeigten Rahmen
längs der
Schnittlinie XII-XII gezeigt ist,
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13 ein
Teilstück
eines weiteren, in den 16 und 17 gezeigten
Präsentationsmöbels, bei
dem der Halter als Boden-Träger
fungiert, und zwar in einer Seitenansicht vor dem Aufsetzen eines Bodens,
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14 eine
geschnittene Draufsicht auf den Boden-Träger von 13 längs der
horizontalen Schnittlinie XIV-XIV von 13,
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15 eine
geschnittene Vorderansicht des in 13 gezeigten
Boden-Trägers im
Vertikalschnitt längs
der Schnittlinie XV-XV von 13,
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16 eine
Draufsicht auf ein drittes Präsentationsmöbel, dessen
Rahmen als Mittenraummöbel
fungiert und mit den als Boden-Träger gemäß 13 bis 15 ausgerüsteten Haltern
versehen ist,
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17 eine
geschnittene Seitenansicht auf den in 16 gezeigten
Rahmen längs
der dortigen Schnittlinie XVII-XVII,
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18 + 19,
in jeweils perspektivischer Darstellung ein oberes und ein unteres
Detail des in den 16 bzw. 17 gezeigten
Rahmens,
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20–22 in
Vorderansicht, Seitenansicht bzw. Draufsicht ein viertes Präsentationsmöbel aus
zwei Rahmen, die als Tischmöbel
fungieren und mit Haltern versehen ist, die als Rahmen-Verbinder dienen,
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23,
in perspektivischer Darstellung ein Detail des in den 20 bis 22 gezeigten
einen der beiden Rahmen,
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24 die
Ansicht eines fünften
Präsentationsmöbels mit
einem einzelnen Rahmen, wobei das Möbel als Vorlagetisch fungiert
und der zugehörige Halter
die Funktion eines Platten-Trägers
hat, und
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25 + 26 eine
geschnittene Seitenansicht bzw. geschnittene Draufsicht auf den
in 24 gezeigten Vorlagetisch längs der dortigen Schnittlinie
XXV–XXV
bzw. XXVI–XXVI.
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Das
erfindungsgemäße Möbel umfasst
mindestens einen Rahmen, der, wie am besten aus 5 zu
erkennen ist, vier Holmen 41 bis 44 aufweist.
Die Holme schließen
zwischen sich eine Rahmenöffnung 45 ein.
Der Rahmen 40 besteht aus zwei vertikalen Holmen 41, 42,
die in ihrem der Rahmenöffnung 45 benachbarten Randbereich 46 bzw. 47 mit einer
Schar von Löchern 10 versehen
sind. Die Löcher 10 sind
jeweils in einer vertikalen Reihe 15 angeordnet. Die beiden
vertikalen Holme 41, 42 werden oben und unten
durch zwei waagerechte Holme 43, 44 miteinander
verbunden.
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Das
Besondere der Erfindung besteht nun darin, dass zur Verbindung dieser
Rahmen 40 untereinander oder gegenüber ortsfesten Gebäudeflächen universelle
Halter verwendet werden, die jeweils mit Anschlussteilen für verschiedene
Funktionen versehen sein können.
Dabei durchsetzt der Halter 20 und fallweise auch ein am
Halter 20 vorgesehener Anschlussteil die Rahmenöffnung 45.
Trotz ihrer verschiedenen Funktionen haben alle Halter eine übereinstimmende
Raumform, die anhand der 1 bis 4 näher erläutert werden
soll.
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In
den 1 bis 4 ist nur ein Teilstück des Rahmens 40 gezeigt,
der fallweise auch als Möbelwand
ausgebildet sein könnte.
Der eigentliche Halter 20 ist gabelförmig ausgebildet und lässt sich
in vier Bestandteile gliedern. Es gibt zunächst die beiden Gabel-Schenkel 21, 22,
dann einen die beiden Schenkel 21, 22 verbindenden
Gabel-Steg 23 und schließlich einen
Dorn 24, der, grob gesprochen, ins Gabel-Innere 25 weist.
Die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 bestehen aus
Platten, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, aber
flächenmäßig unterschiedlich
ausgebildet sind. Die den Dorn 24 tragende Schenkelplatte 21 hat
zwar, vom Gabel-Steg 23 aus gesehen, die gleiche Plattenlänge 26,
wie die Plattenlänge 27 der
dornfreien Schenkelplatte 22, jedoch unterschiedliche Plattenbreiten 28, 29.
Damit überdeckt
die dorntragende Schenkelplatte 21 die dornfreie Schenkelplatte 22 ganz.
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Der
Dorn 24 steht im Wesentlichen senkrecht auf der Innenfläche seiner
Schenkelplatte 21 und sein freies, in den 1 bis 3 durch
Punktschraffur hervorgehobenes Ende 34 ist gegenüber der
ihm zugewandten Kante 32 des gegenüberliegenden dornfreien Schenkels 22 versetzt.
Der diesen Versatz 33 bestimmende Abstand zwischen dem Dorn 24 und
der Plattenkante 32 ist größer/gleich dem aus 1 erkennbaren
Randabstand 31 gegenüber
der Kante 30 der Rahmen 40. In 1 ist
die Wand-Rückseite 49 sichtbar,
welche mit der Wand-Schmalseite 48 die
vorerwähnte
Wandkante 30 bestimmt. Die gegenüberliegende Wand-Vorderseite 37 ist
in 4 zu erkennen. Der Rahmen hat eine Wanddicke 38,
die kleiner/gleich der lichten Weite 35 zwischen den Innenflächen der
beiden Plattenschenkel 21, 22 ausgebildet ist.
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Anhand
der 1 bis 3 soll die Montage des Halters 20 am
Rahmen 40 erläutert
werden. Die Montage erfolgt durch eine mehrphasige Einrenkbewegung.
Die Anfangsphase der Einrenkbewegung ist in 1 veranschaulicht.
Bezogen auf die aus 3 ersichtliche Endlage des Halters 20,
die dort durch die Hilfslinie 14 verdeutlicht ist, nimmt
der Halter 20 in der Anfangsphase von 1 eine
Winkellage ein, die dort durch die Hilfslinie 13 verdeutlicht
ist. In dieser Anfangsphase wird das freie Ende 34 des
Dorns 24 vom Halter 20 mit dem gewünschten
Loch 10 des Rahmens 40 ausgerichtet. Das Loch 10 ist
als durchgehende Bohrung ausgebildet, die von der Wandvorderseite 37 gemäß 4 bis
zur Wandrückseite 49 von 2 geht.
Dann folgt die erste Bewegungsphase der Einrenkbewegung.
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Die
erste Bewegungsphase 11 besteht darin, dass der Dorn 24 in
der Winkellage 13 des Halters parallel zu sich selbst bewegt
wird, bis der Dorn 24 in seiner vollen Dornlänge im Loch
bzw. in der Bohrung 10 eingefahren ist. Diese erste Bewegungsphase 11 kann
daher als „Einsteckphase" bezeichnet werden. Nach
Vollzug der Einsteckphase 11 gemäß 2 folgt
als zweite Phase 12 der Einrenkbewegung eine Drehung des
Halters 20 um eine strichpunktiert dort markierte Drehachse 16,
nämlich
um den vorerwähnten
Dorn 24 in der Bohrung 10 des Rahmens 40.
Diese zweite Bewegungsphase 12 ist also eine „Drehphase" des Halters 20,
der dabei aus einer Winkellage 13 in 2 bis
zu seiner Endlage 14 in 3 gelangt.
Wegen der erläuterten
Bemaßung
des Halters liegt in der Endlage 14 vom Halter 20 der
Gabel-Steg 23 an der Schmalseite 48 des Rahmens 40 an.
Die Endlage 14 des Halters 20 ist stabil, weil
der dorntragende Schenkel 21 sich an der Wandvorderseite 37 gemäß 4 abstützt, während der
dornfreie Schenkel 22 an der aus 3 erkennbaren
Wandrückseite 49 anliegt.
In der Endlage 14 umgreift der Halter 20 den Rahmen 40 an
drei Seiten.
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Weil
am Halter 20 noch ein Anschlusselement, z.B. der aus 3 und 4 erkennbare
Abhängearm 51 sitzt,
ist die Endlage 14 von 3 auch deswegen
besonders stabil, weil der Schwerpunkt des gesamten Gebildes 20, 51 deutlich
unterhalb der beschriebenen Drehachse 16 des Dorns in der
Bohrung 10 des Rahmens 40 liegt. Der Schwerpunkt nimmt
seine tiefste Lage ein. Der Abhängearm 51 ragt
aus der Ebene des Rahmens 40, nämlich ihrer aus 4 erkennbaren
Wandvorderseite 37 heraus und kann z.B. aus 4 erkennbare
Kleiderbügel 36 aufnehmen.
Der Halter 20 ist folglich in den Ausführungsbeispielen von 1 bis 4 als „Arm-Träger 20.1'' ausgebildet. Weil der Dorn 24 eine
in 1 ersichtliche Dornlänge 39 aufweist, die
im Wesentlichen der lichten Weite 35 der Gabel zwischen
ihren beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 ausgebildet
ist und damit der Wanddicke 38 entspricht, verschließt das freie
Stirnende 34 vom Dorn 24 die Öffnungsbohrung auf der Wandrückseite 49.
Es sind natürlich
auch andere Bemessungen des Dorns 24 möglich.
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Im
Falle des Arm-Trägers 20.1 übernimmt das
in 1 erkennbare hintere Endstück 61 des Abhängearms 51 die
neue Funktion, zugleich den Gabel-Steg 23 des Halters 20 zu
bilden. Der Abhängearm 51 hat
ein Kantprofil 17, das im vorliegenden Fall sogar quadratisch
ausgebildet ist. Die zwischen zwei Kanten eingeschlossene, aus 1 erkennbare
Seitenfläche 18 in
diesem erwähnten
hinteren Arm-Endstück 61 erfüllt die
geschilderte Steg-Funktion im Halter 20.
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Wie
bereits erwähnt
wurde, fungiert die Möbelwand,
die vorzugsweise als Rahmen 40 gemäß 5 bis 7 ausgebildet
ist, als Präsentationsmöbel zur
Schaustellung und/oder zum Verkauf von beliebigen Waren. Von diesem
Präsentationsmöbel sind
in den 5 bis 26 fünf verschiedene Ausführungsbeispiele
gezeigt.
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Im
Fall der 5 bis 9 bildet
ein einziger Rahmen 40 ein solches Präsentationsmöbel in Form eines Wandgestells 50.1.
Wie 9 veranschaulicht, können auch mehrere solcher Rahmen
nebeneinander angeordnet sein. Auch dabei werden Halter 20 verwendet,
die allerdings mit einem Anschlussteil 52 in Form einer
in sich teleskopierbaren Abstandsstange versehen sind. Das Wandgestell 50.1 wird,
wie am besten 6 zeigt, in einem Abstand 19 gegenüber einer
ortsfesten Fläche,
z.B. einer Gebäudefläche 50 aufgestellt.
Zur Anpassung der Abstandsstange 52 an den gewünschten
Wandabstand 19 des Wandgestells 50.1 von der Gebäudewand 50 besteht
die Abstandsstange 52 aus zwei Stangen-Stücken 58, 59, wie
am besten aus 9 zu erkennen ist. Das eine Stangen-Stück 58 ist
fest mit dem Halter 20 verbunden und bildet mit seinem
hinteren Endstück 62 zugleich
den bereits im ersten Ausführungsbeispiel
beschriebenen Gabel-Steg des dortigen Halters 20. Auch
dieses Stangenstück 58 hat
Vierkantprofil, dessen vordere schauseitige Rohröffnung durch einen Ansatz 68 in
seitlicher Verlängerung
des schauseitigen Plattenschenkels 21 abgedeckt ist.
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Dieses
mit dem Halter 20 einstückige,
rohrartige Stangen-Stück 58 nimmt
in seinem Rohrinneren das entsprechend kleiner dimensionierte andere Stangen-Stück 59 der
Abstandsstange 52 auf, welches ebenfalls ein entsprechend
dimensioniertes Kantprofil aufweist. Dieses eingreifende Stangen-Stück 59 besitzt
einen Endflansch 69, der durch Schrauben od. dgl. an der
Gebäudefläche 50 befestigt
ist. Eine aus 9 ersichtliche Klemmschraube 67 fixiert
die benötigte
Ausschublänge
des inneren Stangen-Stücks 59 aus
dem äußeren Stangen-Stück 58 fest.
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Wie
anhand der 8 erläutert wird, kann ein weiteres
Anschlussteil des erfindungsgemäßen Halters 20 aus
einem Fußgestänge 53 bestehen, welches
U-förmig ausgebildet
ist. Auch in diesem Fall könnte
ein Teilstück 64 vom
U-Verbindungsstück 64 den
Gabel-Steg 23 in Analogie zu 1 bilden.
Die beiden U-Enden
bilden ein Paar von Standfüßen 63.1, 63.2.
So wird der Halter 20 zu einem Fußstützen-Halter 20.3.
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Beim
tatsächlichen
Wandgestell 50.1 wird allerdings, wie 7 zeigt,
das Fußgestänge 53 über dornfreie
Platten 21' gabelartig
um den jeweiligen Holm 41 des Rahmens 40 herumgelegt,
wobei das beschriebene Verbindungsstück 64, welches mit
den endseitigen Standfüßen 63.1 bzw. 63.2 versehen
ist, die Rahmenöffnung 45 durchsetzt.
Die Schenkelplatte 21' kann
durch Schrauben 71 am Rahmen-Holm 81 festgeschraubt
sein, die dann die Funktion des in den übrigen Fällen verwendeten Dorns 24 übernehmen.
Der ganze Fußbügel 53 besteht
aus Vierkantprofilen. Das Rohrinnere der Standfüße 63.1 nimmt einen
Einsatz 72 mit Mutterngewinde auf. In dem Muttergewinde 72 ist
eine Stellschraube 73 verschraubbar, deren Schraubenkopf
sich an einer Grundfläche 60 des
Gebäudes
abstützt.
Durch Verdrehen der Stellschraube 73 lässt sich der aus 7 erkennbare
Höhenabstand 70 des
unteren Rahmen-Holms 74 gegenüber der Grundfläche 60 einstellen.
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In
den 10 bis 11 ist
der am Halter 20 befindliche Anschlussteil als Aufnahme 54 für eine Stange 65 ausgebildet.
Diese Aufnahme 54 besteht aus einem U-Stück 74,
das an der Außenseite
des Gabel-Stegs 23 zwischen den beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 verläuft. Wie
besonders gut aus 12 hervorgeht, entsteht der
Gabel-Steg 23 durch eine Abwinkelung des Plattenmaterials
für den
dornfreien Gabel-Schenkel 22.
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Der
mit dem U-Stück 74 ausgerüstete Halter 20 hat
in den 10 bis 11 die
Funktion eines Stangen-Trägers 20.4.
Wie 8, 11 und 12 zeigen,
wird ein Paar von solchen Stangen-Trägern 20.4 verwendet,
um zwischen gegenüberliegenden,
vertikalen Rahmen-Holmen 41, 42 eine Konfektionsstange 65 einzuhängen. Das
kann auch bei einem Rahmen 40 des bereits beschriebenen
Wandgestells 50.1 von 8 erfolgen.
Die eingehängte
Konfektionsstange 65 kann über Kleiderbügel od.
dgl. eine Aufhänge-Ware 90 aufnehmen. Genauso
gut kann man den als Stangen-Träger 20.4 ausgebildeten
erfindungsgemäßen Halter
bei einem Rahmen 40 des aus 11 erkennbaren
zweiten Ausführungsbeispiels
eines Präsentationsmöbels 50.2 verwenden.
In 11 handelt es sich um ein sogenanntes „Mittelraummöbel" handelt. Dieses
Mittelraummöbel 50.2 ergibt
sich, wenn man den Rahmen 40, wie
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11 erkennen
lässt,
mit zwei der im Zusammenhang mit 7 beschriebenen
Fußbügeln 53 versieht.
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In
den 13 bis 15 wird
als Anschlussteil am Halter 20 eine Stütze 55 für einen
aus 16 bis 18 ersichtlichen
Boden 66 benutzt. Diese Stütze 55 besteht im
vorliegenden Fall aus einer Winkelprofil-Schiene 75, an
deren einer Winkelleiste 76 die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 des
Halters 20 sitzen und z.B. daran festgeschweißt sind.
Ein Abschnitt 78 dieser vertikalen Winkelleiste 76 erzeugt den
Gabel-Steg 23 zwischen den beiden Schenkeln 21, 22 Zur
Lagefixierung der Böden 66 können die horizontalen
Winkelleisten 77, wie am besten aus 13 bis 15 hervorgeht,
mit mehreren Stiften 79 versehen sein, während die
zugehörigen
Böden mit
entsprechenden Ausnehmungen für
die Stifte 79 ausgerüstet
ist. Diese einstückige
Ausbildung zwischen der Boden-Stütze 55 und
dem Halter 20 lässt einen
Boden-Träger 20.5 entstehen.
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Eine
erste Anwendung eines solchen Boden-Trägers 20.5 ist bereits
in 8 bei einem Wandgestell 50.1 gezeigt.
Der dort von einem solchen Boden-Träger-Paar aufgenommene Boden 66 dient
in diesem Fall zur Schaustellung und/oder zum Verkauf einer Stapel-Ware 91.
Das Entsprechende ist anhand eines dritten Präsentationsmöbels 50.3 in den 16 bis 19 veranschaulicht.
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In 16 handelt
es sich um einen einzelnen Rahmen 40, der als Mittenraummöbel 50.3 genutzt
wird. Es sind mehrere Paare von Boden-Trägern 20.5 an den beiden
Rahmen-Holmen 41, 42 positioniert, welche mit
ihren beschriebenen Winkelprofil-Schienen 75 die
Rahmenöffnung 45 durchsetzen. Auch
dieses Mittenraummöbel 50.3 ist
durch die bereits mehrfach beschriebenen beiden Fußbügel 53 auf
der Grundfläche 60 des
Gebäudes
abgestellt. Wie 17 und vor allen Dingen 19 zeigen,
können auch
die beiden Fuß-Bügel 53 zur
Halterung einer zusätzlichen
Bodenplatte 66' dienen.
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In
den 20 bis 23 ist
ein viertes Präsentationsmöbel 50.4 verdeutlicht,
wo zwei Paare von Rahmen 40 miteinander verbunden sind
und somit ein „Tischmöbel" bilden. In diesem
Fall werden zwei Rahmen 40 über eine Verbindungsstange
miteinander verbunden, an deren Enden zwei Halter 20 sitzen.
Die Verbindungsstange 56 und die Halter 20 sind
durch Schweißen
od. dgl. fest miteinander verbunden, wodurch aus den Halter-Paaren 20, 20 ein Rahmen-Verbinder 20.6 entsteht.
Jeder der beiden an der gemeinsamen Stange 56 sitzenden
Halter 20 greift an den Holmen gegenüberliegender Rahmen 40 an,
wobei der Aufbau der Halter zueinander spiegelbildlich ist. Innerhalb
eines Rahmen-Verbinders 20.6 sind
aber die dorntragenden Schenkelplatten 21 mit ihren Dornen
gleichgerichtet. Der Dorn verläuft parallel
zur Verbindungsstange 56. Zur Sicherung der Rahmen-Verbinder 20.6 können die
Schenkelplatten, z.B. die dornfreie Schenkelplatte 22,
mit aus 23 ersichtlichen Durchbrüchen 80 versehen sein,
durch welche eine Schraube 71 zwecks Befestigung im Rahmen-Schenkel 41 hindurchgeführt werden
kann.
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Ausweislich
der 20 bis 22 fungieren die
an den vertikalen Rahmen-Holmen 41 einerseits und 42 andererseits
sitzenden beiden Rahmen-Verbinder 20.6 zugleich als Stützen für Bodenplatten 81. Diese
Bodenplatten 81 dienen im vorliegenden Fall zur Schaustellung
von Stapel-Waren 91, wie aus 23 zu
ersehen ist. Die endseitigen Halter 20 der Rahmen-Verbinder 20.6 umgreifen
die Rahmenöffnung 45.
Die auf ihnen abgestützten
Bodenplatten 81 dagegen durchsetzen die Rahmenöffnung 45 und setzen
sich mit Endabschnitten 83 außerhalb der Rahmen 40 fort.
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Wie
aus 23 zu entnehmen ist, dient ein solcher Rahmen-Verbinder 20.6 zugleich
dazu, um die unteren, waagerechten Rahmen-Holme 44 in definierter
Entfernung zueinander zu halten. Dazu umgreifen die an den beiden
Enden der Verbindungsstange 56 sitzenden Halter 20 jeweils
den zugehörigen
Rahmen-Holm 44. Der eine Gabel-Schenkel 21 ist
mit einer Abwinkelung 82 versehen, die als Gabel-Steg fungiert
und endseitig an der Verbindungsstange 56 festgeschweißt ist.
Nach Ausführung
der Einrenkmontage gemäß 1 bis 4 liegt
die Abwinkelung 82 an der Schmalseite 48 des Rahmen-Holms 44 an.
Auch hier können
zur Erhöhung der
Eingriffsfestigkeit Schrauben 71 die beschriebenen Durchbrüche 80 in
beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 durchgreifen.
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In
den 24 bis 26 ist
als fünftes
Präsentationsmöbel 50.5 ein „Tisch" gezeigt. Der Tisch 50.5 lässt sich
in zwei Möbelteile
gliedern, nämlich
in einen Platten-Winkel 84, 85 und
einen einzelnen Rahmen 40. Der Platten-Winkel besteht aus
einer Vertikalplatte 84, die zugleich als der eine Tischfuß für die andere
vertikal verlaufende Tischplatte 85 dient. Die Tischplatte 85 durchsetzt
die Rahmenöffnung 45,
wobei der Rahmen 40 mit seinen beiden vertikalen Holmen 41, 42 das
andere Paar von Tischfüßen bildet.
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Auch
in diesem Fall wirken zwei Halter 20 mit je einem der beiden
Rahmen-Holme 41, 42 zusammen. An jedem der beiden
Halter 20 befindet sich als siebenter Anschlussteil ein
Arm 57, der in diesem Fall als Stütze der Tischplatte 85 dient.
Das aus 25 erkennbare Endstück 87 des
Arms 57 fungiert wieder als Gabel-Schenkel, der im Montagefall die Rahmenöffnung 45 durchsetzt
und die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 auf beiden
Seiten des jeweiligen Rahmen-Holms 41 bzw. 42 miteinander
verbindet. Der Arm 57 verläuft etwa antiparallel zu dem
nicht näher gezeigten
Dorn des Halters und erstreckt sich mit seinem freien Armende in
Richtung der Vertikalplatte 84 vom Platten-Winkel. Der
mit dem Arm 57 kombinierte Halter 20 hat jetzt
die Funktion eines Platten-Trägers 20.7.
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Der
Arm 57 dieses Platten-Trägers 20.7 hat auch
eigene, an der Tischplatte 85 angreifende Befestigungsmittel.
Dazu besitzt der Arm 57 abragende Flansche 86 mit
Durchbrüchen
für Schrauben 88,
die von der Plattenunterseite aus in die Tischplatte 85 eingeschraubt
werden.
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- 10
- Loch,
Bohrung
- 11
- Einrenkbewegung,
Einsteckphase (1)
- 12
- Einrenkbewegung,
Drehphase (2)
- 13
- Winkellage
von 20 bei 11 (1)
- 14
- Endlage
von 20 (3, 4)
- 15
- Lochreihe
von 10 (1, 5)
- 16
- Drehachse
für 12 (2)
- 17
- Kantprofil,
Vierkantprofil von 51 (1)
- 18
- Seitenfläche von 17 (1)
- 19
- Abstand
zwischen 50.1 und 50 (6)
- 20
- Halter,
Gabel (1 bis 4)
- 20.1
- Arm-Träger aus 20 (1 bis 4)
- 20.2
- Abstand-Halter
aus 20 (8, 9)
- 20.3
- Fußstützen-Halter
aus 20 (8)
- 20.4
- Stangen-Träger aus 20 (10, 12)
- 20.5
- Boden-Träger (13 bis 15)
- 20.6
- Rahmen-Verbinder
(20 bis 23)
- 20.7
- Platten-Träger (25 bis 26)
- 21
- dorntragender
Gabelschenkel, erste Schenkelplatte
- 21'
- Schenkelplatte
(7)
- 22
- dornfreier
Gabel-Schenkel, zweite Schenkelplatte
- 23
- Steg,
Gabelsteg von 20 (1)
- 24
- Dorn
an 21 (1)
- 25
- Gabelinneres
(1)
- 26
- Plattenlänge von 21 (1)
- 27
- Plattenlänge von 22 (1)
- 28
- Plattenbreite
von 21 (1)
- 29
- Plattenbreite
von 22 (1)
- 30
- Kante
von 40 (1)
- 31
- Randabstand
von 10 gegenüber 32 (1)
- 32
- Plattenkante
von 22 (1)
- 33
- Versatz,
Abstand zwischen 32, 24 (1)
- 34
- Dornende,
freies Stirnende (1)
- 35
- lichte
Weite zwischen 21, 22 (1)
- 36
- Kleiderbügel von 20.1 (4)
- 37
- Wandvorderseite
von 40 (4)
- 38
- Wanddicke
von 40 (1)
- 39
- Dornlänge von 24 (1)
- 40
- Möbelwand,
Rahmen (5)
- 41
- erster
vertikaler Holm von 40 (5)
- 42
- zweiter
vertikaler Holm von 40 (5)
- 43
- oberer
waagerechter Holm von 40 (5)
- 44
- unterer
waagerechter Holm von 40 (5)
- 45
- Rahmenöffnung von 40
- 46
- Randbereich
von 41
- 47
- Randbereich
von 42
- 48
- Schmalseite
von 40 (1)
- 49
- Wandrückseite
von 40 (1)
- 50
- Gebäudefläche (6)
- 50.1
- erstes
Präsentationsmöbel, Wandgestell
- 50.2
- zweites
Präsentationsmöbel, Mittelraummöbel (11)
- 50.3
- drittes
Präsentationsmöbel, weiteres
Mittelraummöbel
(16 bis 19)
- 50.4
- viertes
Präsentationsmöbel, Tischmöbel (20 bis 23)
- 50.5
- fünftes Präsentationsmöbel, Tisch
(24 bis 26)
- 51
- erster
Anschlussteil an 20, Abhängearm (1 bis 4)
- 52
- zweiter
Anschlussteil an 20, Abstandhaltestange (8, 9)
- 53
- dritter
Anschlussteil an 20, Fußbügel (8)
- 54
- vierter
Anschlussteil an 20, Aufnahme für 65 (10)
- 55
- fünfter Anschlussteil
an 20, Stütze
für 66 (13 bis 15)
- 56
- sechster
Anschlussteil an 20, Verbindungsstange (20 bis 23)
- 57
- siebenter
Anschlussteil an 20, Arm (24 bis 26)
- 58
- erstes
Außenstangenstück von 52 (9)
- 59
- zweites
Innenstangenstück
von 52 (9)
- 60
- Grundfläche (6, 7)
- 61
- hinteres
Endstück
von 51
- 62
- hinteres
Endstück
von 52
- 63.1
- erster
Standfuß von 53
- 63.2
- zweiter
Standfuß von 53
- 64
- Verbindungsstück von 53 (8)
- 65
- erstes
Möbelelement,
Konfektionsstange (11, 12)
- 66
- zweites
Möbelelement,
Bodenplatte für 55 (16)
- 66'
- drittes
Möbelelement,
Fußplatte
für 53 (19)
- 67
- Klemmschraube
für 52 (9)
- 68
- Ansatz
an 21 für 58 (9)
- 69
- Endflansch
an 59 (9)
- 70
- Höhenabstand
von 40, 60 (7)
- 71
- Schraube
für 21' bzw. 21 (7, 23)
- 72
- Einsatz
mit Muttergewinde (7)
- 73
- Stellschraube
mit Kopf (7)
- 74
- U-Stück (10, 12)
- 75
- Winkelprofil-Schiene
für 55 (13 bis 15)
- 76
- vertikale
Winkelleiste von 75 (13 bis 15)
- 77
- horizontale
Winkelleiste von 75 (13 bis 15)
- 78
- Abschnitt
von 76 für 23 (14)
- 79
- Stift
an 77 für 66 (13 bis 15)
- 80
- Durchbruch
in 22 für 71 (23)
- 81
- viertes
Möbelelement,
Bodenplatte (20 bis 23)
- 82
- Abwinkelung
von 21 für 23 (23)
- 83
- Endabschnitt
von 81 (22)
- 84
- fünftes Möbelelement,
Platten-Winkel, Vertikalplatte (24 bis 26)
- 85
- fünftes Möbelelement,
Platten-Winkel, Tischplatte (24 bis 26)
- 86
- Flansch
an 57 (26)
- 87
- Endstück von 57 (25)
- 88
- Schraube
bei 86 (24, 25)
- 90
- Aufhänge-Ware
(8, 11)
- 91
- Stapel-Ware
(1 und 23)