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DE202006008108U1 - Möbel insbesondere zur Präsentation und/oder zum Verkauf von Waren - Google Patents

Möbel insbesondere zur Präsentation und/oder zum Verkauf von Waren Download PDF

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DE202006008108U1
DE202006008108U1 DE202006008108U DE202006008108U DE202006008108U1 DE 202006008108 U1 DE202006008108 U1 DE 202006008108U1 DE 202006008108 U DE202006008108 U DE 202006008108U DE 202006008108 U DE202006008108 U DE 202006008108U DE 202006008108 U1 DE202006008108 U1 DE 202006008108U1
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Dula Werke Dustmann and Co GmbH
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Abstract

Möbel (50.1 bis 50.5) insbesondere zur Präsentation und/oder zum Verkauf von Waren (90, 91),
bestehend aus Möbelelementen, die durch Verbinder entweder miteinander zusammenhängen oder gegenüber Wand- oder Bodenflächen (50; 60) des das Möbel (50.1 bis 50.5) aufnehmenden Raums abgestützt sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein Möbelelement des Möbels (50.1 bis 50.5) ein Rahmen (40) aus Holmen (41 bis 44) ist, die zwischen sich eine Rahmenöffnung (45) einschließen,
dass die Verbinder aus Haltern (20) bestehen, welche die Rahmenöffnung (45) durchsetzen und im Randbereich der Holme (41 bis 44) angreifen, dass der Halter (20) einen Anschlussteil (51 bis 57) aufweist, der in die Rahmenöffnung (45) hineinragt und/oder aus der Rahmenöffnung (45) herausragt,
und dass der Anschlussteil (51 bis 57) wenigstens eines der Halter (20) zur Verbindung eines weiteren Rahmens (40) oder eines anderen Möbelelements (65 bis 66'; 84, 85), wie eines Bodens (66), dient.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf ein Präsentationsmöbel, der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Ein solches Möbel besteht aus mehreren Möbelelementen, die durch Verbinder zusammenhängen. Eine andere Möglichkeit der Verbinder besteht darin, die Möbelelemente gegenüber Wand- oder Bodenflächen abzustützen.
  • Um die Waren erfolgreich Kunden darbieten zu können, kommt es auch auf ein entsprechend attraktives Aussehen des Möbels an. Das Möbel sollen den Blick des Kunden ebenso fesseln, wie die darauf dargebotenen Waren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besondere Raumform für die Möbelelemente und deren Verbinder zu entwickeln, die preiswert und schnell herzustellen, auf- und abzubauen sind und sich durch ein gefälliges Aussehen auszeichnen. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Das erfindungsgemäße Möbelelement ist ein Rahmen, der aus mehreren Holmen zusammengebaut wird. Die Holme schließen miteinander eine Rahmenöffnung ein. Um diese Rahmen untereinander oder mit weiteren Elementen zu verbinden, werden Halter verwendet, die in jenem Bereich, wo sie am Rahmen angreifen, im Wesentlichen alle gleich ausgebildet sind. In Abhängigkeit von dem jeweils zu erstellenden Möbel sind die Halter mit unterschiedlichen Anschlussteilen versehen. Der übereinstimmende Bereich aller Halter durchsetzt die Rahmenöffnung und greift im Randbereich der Rahmen-Holme an. Auch wenn die Anschlussteile unterschiedlich sind, ragen sie in die Rahmenöffnung hinein und/oder aus der Rahmenöffnung heraus.
  • Es empfiehlt sich, den Rahmen gemäß Anspruch 2 oder 3 zu gestalten. Wie der übereinstimmende Bereich des Halters ausgebildet sein kann, wird in den Ansprüchen 4 bis 15 angegeben. Dabei sind der Rahmen und sein Halter aufeinander in definierter Weise abzustimmen.
  • In den weiteren Unteransprüchen sind unterschiedliche Möbelelemente genannt, die wahlweise dabei eingesetzt werden können. Die dabei verwendeten Anschlusselemente an den Haltern sind dazu bestimmt, einen Rahmen allein gegenüber einer Raumfläche zu positionieren, oder mit anderen Rahmen bzw. Möbelelementen zu kombinieren. Die verschiedenen Möglichkeiten dafür sind in den Ansprüchen 16, 19, 22, 24, 27, 30 und 33 erwähnt.
  • Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
  • 1, in perspektivischer Darstellung, den erfindungsgemäßen Halter vor seiner Montage einerseits und ein Teilstück eines zugehörigen Rahmen-Holms mit Löchern andererseits,
  • 2 + 3, in entsprechender Darstellung, die in 1 gezeigten Bauteile in einer Zwischenphase bzw. einer Endphase der Montage des Halters, der in diesem Anwendungsfall mit einem als Abhängearm ausgebildeten Anschlussteil versehen ist, an welchem, wie aus
  • 4 zu entnehmen ist, Kleiderbügel abgehängt werden können.
  • In den weiteren Figuren sind die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Rahmens sowie Halters gezeigt. Es zeigen:
  • 5 den Rahmen, in dessen Rahmen-Holmen eine Schar von Löchern zur Montage des Halters vorgesehen sind, und zwar in Draufsicht, wobei der Halter als „Abstand-Halter" gegenüber einer ortsfesten Gebäudefläche verwendet wird,
  • 6 eine Seitenansicht des in 5 gezeigten Rahmens im Längsschnitt längs der dortigen Schnittlinie VI-VI,
  • 7, in Vergrößerung, das in 5 mit VII markierte Detail im Fußbereich des erfindungsgemäßen Rahmens,
  • 8, in perspektivischer Darstellung, den in 5 gezeigten Rahmen mit den Haltern, wobei der Rahmen mit den Haltern als Präsentationsmöbel zur Schaustellung und/oder zum Verkauf von Waren dient,
  • 9 in einer gegenüber 8 größeren Darstellung ein Detail des in den 5 bis 8 gezeigten, Rahmens, wo auch die Verwendung des Halters als Arm-Träger gemäß 3 und 4 mit dargestellt ist,
  • 10 die Darstellung des montierten Halters an einem Rahmen, und zwar in seiner Funktion als Stangen-Träger,
  • 11, in perspektivischer Darstellung einen als Präsentationsmöbel für Kleidungsstücke fungierenden Rahmen, wo über an gegenüberliegenden Holmen vorgesehenen Stangen-Trägern gemäß 10 eine Konfektionsstange eingehängt ist, wobei in
  • 12, in Vergrößerung und im Ausbruch, ein Horizontalschnitt durch den in 11 gezeigten Rahmen längs der Schnittlinie XII-XII gezeigt ist,
  • 13 ein Teilstück eines weiteren, in den 16 und 17 gezeigten Präsentationsmöbels, bei dem der Halter als Boden-Träger fungiert, und zwar in einer Seitenansicht vor dem Aufsetzen eines Bodens,
  • 14 eine geschnittene Draufsicht auf den Boden-Träger von 13 längs der horizontalen Schnittlinie XIV-XIV von 13,
  • 15 eine geschnittene Vorderansicht des in 13 gezeigten Boden-Trägers im Vertikalschnitt längs der Schnittlinie XV-XV von 13,
  • 16 eine Draufsicht auf ein drittes Präsentationsmöbel, dessen Rahmen als Mittenraummöbel fungiert und mit den als Boden-Träger gemäß 13 bis 15 ausgerüsteten Haltern versehen ist,
  • 17 eine geschnittene Seitenansicht auf den in 16 gezeigten Rahmen längs der dortigen Schnittlinie XVII-XVII,
  • 18 + 19, in jeweils perspektivischer Darstellung ein oberes und ein unteres Detail des in den 16 bzw. 17 gezeigten Rahmens,
  • 2022 in Vorderansicht, Seitenansicht bzw. Draufsicht ein viertes Präsentationsmöbel aus zwei Rahmen, die als Tischmöbel fungieren und mit Haltern versehen ist, die als Rahmen-Verbinder dienen,
  • 23, in perspektivischer Darstellung ein Detail des in den 20 bis 22 gezeigten einen der beiden Rahmen,
  • 24 die Ansicht eines fünften Präsentationsmöbels mit einem einzelnen Rahmen, wobei das Möbel als Vorlagetisch fungiert und der zugehörige Halter die Funktion eines Platten-Trägers hat, und
  • 25 + 26 eine geschnittene Seitenansicht bzw. geschnittene Draufsicht auf den in 24 gezeigten Vorlagetisch längs der dortigen Schnittlinie XXV–XXV bzw. XXVI–XXVI.
  • Das erfindungsgemäße Möbel umfasst mindestens einen Rahmen, der, wie am besten aus 5 zu erkennen ist, vier Holmen 41 bis 44 aufweist. Die Holme schließen zwischen sich eine Rahmenöffnung 45 ein. Der Rahmen 40 besteht aus zwei vertikalen Holmen 41, 42, die in ihrem der Rahmenöffnung 45 benachbarten Randbereich 46 bzw. 47 mit einer Schar von Löchern 10 versehen sind. Die Löcher 10 sind jeweils in einer vertikalen Reihe 15 angeordnet. Die beiden vertikalen Holme 41, 42 werden oben und unten durch zwei waagerechte Holme 43, 44 miteinander verbunden.
  • Das Besondere der Erfindung besteht nun darin, dass zur Verbindung dieser Rahmen 40 untereinander oder gegenüber ortsfesten Gebäudeflächen universelle Halter verwendet werden, die jeweils mit Anschlussteilen für verschiedene Funktionen versehen sein können. Dabei durchsetzt der Halter 20 und fallweise auch ein am Halter 20 vorgesehener Anschlussteil die Rahmenöffnung 45. Trotz ihrer verschiedenen Funktionen haben alle Halter eine übereinstimmende Raumform, die anhand der 1 bis 4 näher erläutert werden soll.
  • In den 1 bis 4 ist nur ein Teilstück des Rahmens 40 gezeigt, der fallweise auch als Möbelwand ausgebildet sein könnte. Der eigentliche Halter 20 ist gabelförmig ausgebildet und lässt sich in vier Bestandteile gliedern. Es gibt zunächst die beiden Gabel-Schenkel 21, 22, dann einen die beiden Schenkel 21, 22 verbindenden Gabel-Steg 23 und schließlich einen Dorn 24, der, grob gesprochen, ins Gabel-Innere 25 weist. Die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 bestehen aus Platten, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, aber flächenmäßig unterschiedlich ausgebildet sind. Die den Dorn 24 tragende Schenkelplatte 21 hat zwar, vom Gabel-Steg 23 aus gesehen, die gleiche Plattenlänge 26, wie die Plattenlänge 27 der dornfreien Schenkelplatte 22, jedoch unterschiedliche Plattenbreiten 28, 29. Damit überdeckt die dorntragende Schenkelplatte 21 die dornfreie Schenkelplatte 22 ganz.
  • Der Dorn 24 steht im Wesentlichen senkrecht auf der Innenfläche seiner Schenkelplatte 21 und sein freies, in den 1 bis 3 durch Punktschraffur hervorgehobenes Ende 34 ist gegenüber der ihm zugewandten Kante 32 des gegenüberliegenden dornfreien Schenkels 22 versetzt. Der diesen Versatz 33 bestimmende Abstand zwischen dem Dorn 24 und der Plattenkante 32 ist größer/gleich dem aus 1 erkennbaren Randabstand 31 gegenüber der Kante 30 der Rahmen 40. In 1 ist die Wand-Rückseite 49 sichtbar, welche mit der Wand-Schmalseite 48 die vorerwähnte Wandkante 30 bestimmt. Die gegenüberliegende Wand-Vorderseite 37 ist in 4 zu erkennen. Der Rahmen hat eine Wanddicke 38, die kleiner/gleich der lichten Weite 35 zwischen den Innenflächen der beiden Plattenschenkel 21, 22 ausgebildet ist.
  • Anhand der 1 bis 3 soll die Montage des Halters 20 am Rahmen 40 erläutert werden. Die Montage erfolgt durch eine mehrphasige Einrenkbewegung. Die Anfangsphase der Einrenkbewegung ist in 1 veranschaulicht. Bezogen auf die aus 3 ersichtliche Endlage des Halters 20, die dort durch die Hilfslinie 14 verdeutlicht ist, nimmt der Halter 20 in der Anfangsphase von 1 eine Winkellage ein, die dort durch die Hilfslinie 13 verdeutlicht ist. In dieser Anfangsphase wird das freie Ende 34 des Dorns 24 vom Halter 20 mit dem gewünschten Loch 10 des Rahmens 40 ausgerichtet. Das Loch 10 ist als durchgehende Bohrung ausgebildet, die von der Wandvorderseite 37 gemäß 4 bis zur Wandrückseite 49 von 2 geht. Dann folgt die erste Bewegungsphase der Einrenkbewegung.
  • Die erste Bewegungsphase 11 besteht darin, dass der Dorn 24 in der Winkellage 13 des Halters parallel zu sich selbst bewegt wird, bis der Dorn 24 in seiner vollen Dornlänge im Loch bzw. in der Bohrung 10 eingefahren ist. Diese erste Bewegungsphase 11 kann daher als „Einsteckphase" bezeichnet werden. Nach Vollzug der Einsteckphase 11 gemäß 2 folgt als zweite Phase 12 der Einrenkbewegung eine Drehung des Halters 20 um eine strichpunktiert dort markierte Drehachse 16, nämlich um den vorerwähnten Dorn 24 in der Bohrung 10 des Rahmens 40. Diese zweite Bewegungsphase 12 ist also eine „Drehphase" des Halters 20, der dabei aus einer Winkellage 13 in 2 bis zu seiner Endlage 14 in 3 gelangt. Wegen der erläuterten Bemaßung des Halters liegt in der Endlage 14 vom Halter 20 der Gabel-Steg 23 an der Schmalseite 48 des Rahmens 40 an. Die Endlage 14 des Halters 20 ist stabil, weil der dorntragende Schenkel 21 sich an der Wandvorderseite 37 gemäß 4 abstützt, während der dornfreie Schenkel 22 an der aus 3 erkennbaren Wandrückseite 49 anliegt. In der Endlage 14 umgreift der Halter 20 den Rahmen 40 an drei Seiten.
  • Weil am Halter 20 noch ein Anschlusselement, z.B. der aus 3 und 4 erkennbare Abhängearm 51 sitzt, ist die Endlage 14 von 3 auch deswegen besonders stabil, weil der Schwerpunkt des gesamten Gebildes 20, 51 deutlich unterhalb der beschriebenen Drehachse 16 des Dorns in der Bohrung 10 des Rahmens 40 liegt. Der Schwerpunkt nimmt seine tiefste Lage ein. Der Abhängearm 51 ragt aus der Ebene des Rahmens 40, nämlich ihrer aus 4 erkennbaren Wandvorderseite 37 heraus und kann z.B. aus 4 erkennbare Kleiderbügel 36 aufnehmen. Der Halter 20 ist folglich in den Ausführungsbeispielen von 1 bis 4 als „Arm-Träger 20.1'' ausgebildet. Weil der Dorn 24 eine in 1 ersichtliche Dornlänge 39 aufweist, die im Wesentlichen der lichten Weite 35 der Gabel zwischen ihren beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 ausgebildet ist und damit der Wanddicke 38 entspricht, verschließt das freie Stirnende 34 vom Dorn 24 die Öffnungsbohrung auf der Wandrückseite 49. Es sind natürlich auch andere Bemessungen des Dorns 24 möglich.
  • Im Falle des Arm-Trägers 20.1 übernimmt das in 1 erkennbare hintere Endstück 61 des Abhängearms 51 die neue Funktion, zugleich den Gabel-Steg 23 des Halters 20 zu bilden. Der Abhängearm 51 hat ein Kantprofil 17, das im vorliegenden Fall sogar quadratisch ausgebildet ist. Die zwischen zwei Kanten eingeschlossene, aus 1 erkennbare Seitenfläche 18 in diesem erwähnten hinteren Arm-Endstück 61 erfüllt die geschilderte Steg-Funktion im Halter 20.
  • Wie bereits erwähnt wurde, fungiert die Möbelwand, die vorzugsweise als Rahmen 40 gemäß 5 bis 7 ausgebildet ist, als Präsentationsmöbel zur Schaustellung und/oder zum Verkauf von beliebigen Waren. Von diesem Präsentationsmöbel sind in den 5 bis 26 fünf verschiedene Ausführungsbeispiele gezeigt.
  • Im Fall der 5 bis 9 bildet ein einziger Rahmen 40 ein solches Präsentationsmöbel in Form eines Wandgestells 50.1. Wie 9 veranschaulicht, können auch mehrere solcher Rahmen nebeneinander angeordnet sein. Auch dabei werden Halter 20 verwendet, die allerdings mit einem Anschlussteil 52 in Form einer in sich teleskopierbaren Abstandsstange versehen sind. Das Wandgestell 50.1 wird, wie am besten 6 zeigt, in einem Abstand 19 gegenüber einer ortsfesten Fläche, z.B. einer Gebäudefläche 50 aufgestellt. Zur Anpassung der Abstandsstange 52 an den gewünschten Wandabstand 19 des Wandgestells 50.1 von der Gebäudewand 50 besteht die Abstandsstange 52 aus zwei Stangen-Stücken 58, 59, wie am besten aus 9 zu erkennen ist. Das eine Stangen-Stück 58 ist fest mit dem Halter 20 verbunden und bildet mit seinem hinteren Endstück 62 zugleich den bereits im ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Gabel-Steg des dortigen Halters 20. Auch dieses Stangenstück 58 hat Vierkantprofil, dessen vordere schauseitige Rohröffnung durch einen Ansatz 68 in seitlicher Verlängerung des schauseitigen Plattenschenkels 21 abgedeckt ist.
  • Dieses mit dem Halter 20 einstückige, rohrartige Stangen-Stück 58 nimmt in seinem Rohrinneren das entsprechend kleiner dimensionierte andere Stangen-Stück 59 der Abstandsstange 52 auf, welches ebenfalls ein entsprechend dimensioniertes Kantprofil aufweist. Dieses eingreifende Stangen-Stück 59 besitzt einen Endflansch 69, der durch Schrauben od. dgl. an der Gebäudefläche 50 befestigt ist. Eine aus 9 ersichtliche Klemmschraube 67 fixiert die benötigte Ausschublänge des inneren Stangen-Stücks 59 aus dem äußeren Stangen-Stück 58 fest.
  • Wie anhand der 8 erläutert wird, kann ein weiteres Anschlussteil des erfindungsgemäßen Halters 20 aus einem Fußgestänge 53 bestehen, welches U-förmig ausgebildet ist. Auch in diesem Fall könnte ein Teilstück 64 vom U-Verbindungsstück 64 den Gabel-Steg 23 in Analogie zu 1 bilden. Die beiden U-Enden bilden ein Paar von Standfüßen 63.1, 63.2. So wird der Halter 20 zu einem Fußstützen-Halter 20.3.
  • Beim tatsächlichen Wandgestell 50.1 wird allerdings, wie 7 zeigt, das Fußgestänge 53 über dornfreie Platten 21' gabelartig um den jeweiligen Holm 41 des Rahmens 40 herumgelegt, wobei das beschriebene Verbindungsstück 64, welches mit den endseitigen Standfüßen 63.1 bzw. 63.2 versehen ist, die Rahmenöffnung 45 durchsetzt. Die Schenkelplatte 21' kann durch Schrauben 71 am Rahmen-Holm 81 festgeschraubt sein, die dann die Funktion des in den übrigen Fällen verwendeten Dorns 24 übernehmen. Der ganze Fußbügel 53 besteht aus Vierkantprofilen. Das Rohrinnere der Standfüße 63.1 nimmt einen Einsatz 72 mit Mutterngewinde auf. In dem Muttergewinde 72 ist eine Stellschraube 73 verschraubbar, deren Schraubenkopf sich an einer Grundfläche 60 des Gebäudes abstützt. Durch Verdrehen der Stellschraube 73 lässt sich der aus 7 erkennbare Höhenabstand 70 des unteren Rahmen-Holms 74 gegenüber der Grundfläche 60 einstellen.
  • In den 10 bis 11 ist der am Halter 20 befindliche Anschlussteil als Aufnahme 54 für eine Stange 65 ausgebildet. Diese Aufnahme 54 besteht aus einem U-Stück 74, das an der Außenseite des Gabel-Stegs 23 zwischen den beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 verläuft. Wie besonders gut aus 12 hervorgeht, entsteht der Gabel-Steg 23 durch eine Abwinkelung des Plattenmaterials für den dornfreien Gabel-Schenkel 22.
  • Der mit dem U-Stück 74 ausgerüstete Halter 20 hat in den 10 bis 11 die Funktion eines Stangen-Trägers 20.4. Wie 8, 11 und 12 zeigen, wird ein Paar von solchen Stangen-Trägern 20.4 verwendet, um zwischen gegenüberliegenden, vertikalen Rahmen-Holmen 41, 42 eine Konfektionsstange 65 einzuhängen. Das kann auch bei einem Rahmen 40 des bereits beschriebenen Wandgestells 50.1 von 8 erfolgen. Die eingehängte Konfektionsstange 65 kann über Kleiderbügel od. dgl. eine Aufhänge-Ware 90 aufnehmen. Genauso gut kann man den als Stangen-Träger 20.4 ausgebildeten erfindungsgemäßen Halter bei einem Rahmen 40 des aus 11 erkennbaren zweiten Ausführungsbeispiels eines Präsentationsmöbels 50.2 verwenden. In 11 handelt es sich um ein sogenanntes „Mittelraummöbel" handelt. Dieses Mittelraummöbel 50.2 ergibt sich, wenn man den Rahmen 40, wie
  • 11 erkennen lässt, mit zwei der im Zusammenhang mit 7 beschriebenen Fußbügeln 53 versieht.
  • In den 13 bis 15 wird als Anschlussteil am Halter 20 eine Stütze 55 für einen aus 16 bis 18 ersichtlichen Boden 66 benutzt. Diese Stütze 55 besteht im vorliegenden Fall aus einer Winkelprofil-Schiene 75, an deren einer Winkelleiste 76 die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 des Halters 20 sitzen und z.B. daran festgeschweißt sind. Ein Abschnitt 78 dieser vertikalen Winkelleiste 76 erzeugt den Gabel-Steg 23 zwischen den beiden Schenkeln 21, 22 Zur Lagefixierung der Böden 66 können die horizontalen Winkelleisten 77, wie am besten aus 13 bis 15 hervorgeht, mit mehreren Stiften 79 versehen sein, während die zugehörigen Böden mit entsprechenden Ausnehmungen für die Stifte 79 ausgerüstet ist. Diese einstückige Ausbildung zwischen der Boden-Stütze 55 und dem Halter 20 lässt einen Boden-Träger 20.5 entstehen.
  • Eine erste Anwendung eines solchen Boden-Trägers 20.5 ist bereits in 8 bei einem Wandgestell 50.1 gezeigt. Der dort von einem solchen Boden-Träger-Paar aufgenommene Boden 66 dient in diesem Fall zur Schaustellung und/oder zum Verkauf einer Stapel-Ware 91. Das Entsprechende ist anhand eines dritten Präsentationsmöbels 50.3 in den 16 bis 19 veranschaulicht.
  • In 16 handelt es sich um einen einzelnen Rahmen 40, der als Mittenraummöbel 50.3 genutzt wird. Es sind mehrere Paare von Boden-Trägern 20.5 an den beiden Rahmen-Holmen 41, 42 positioniert, welche mit ihren beschriebenen Winkelprofil-Schienen 75 die Rahmenöffnung 45 durchsetzen. Auch dieses Mittenraummöbel 50.3 ist durch die bereits mehrfach beschriebenen beiden Fußbügel 53 auf der Grundfläche 60 des Gebäudes abgestellt. Wie 17 und vor allen Dingen 19 zeigen, können auch die beiden Fuß-Bügel 53 zur Halterung einer zusätzlichen Bodenplatte 66' dienen.
  • In den 20 bis 23 ist ein viertes Präsentationsmöbel 50.4 verdeutlicht, wo zwei Paare von Rahmen 40 miteinander verbunden sind und somit ein „Tischmöbel" bilden. In diesem Fall werden zwei Rahmen 40 über eine Verbindungsstange miteinander verbunden, an deren Enden zwei Halter 20 sitzen. Die Verbindungsstange 56 und die Halter 20 sind durch Schweißen od. dgl. fest miteinander verbunden, wodurch aus den Halter-Paaren 20, 20 ein Rahmen-Verbinder 20.6 entsteht. Jeder der beiden an der gemeinsamen Stange 56 sitzenden Halter 20 greift an den Holmen gegenüberliegender Rahmen 40 an, wobei der Aufbau der Halter zueinander spiegelbildlich ist. Innerhalb eines Rahmen-Verbinders 20.6 sind aber die dorntragenden Schenkelplatten 21 mit ihren Dornen gleichgerichtet. Der Dorn verläuft parallel zur Verbindungsstange 56. Zur Sicherung der Rahmen-Verbinder 20.6 können die Schenkelplatten, z.B. die dornfreie Schenkelplatte 22, mit aus 23 ersichtlichen Durchbrüchen 80 versehen sein, durch welche eine Schraube 71 zwecks Befestigung im Rahmen-Schenkel 41 hindurchgeführt werden kann.
  • Ausweislich der 20 bis 22 fungieren die an den vertikalen Rahmen-Holmen 41 einerseits und 42 andererseits sitzenden beiden Rahmen-Verbinder 20.6 zugleich als Stützen für Bodenplatten 81. Diese Bodenplatten 81 dienen im vorliegenden Fall zur Schaustellung von Stapel-Waren 91, wie aus 23 zu ersehen ist. Die endseitigen Halter 20 der Rahmen-Verbinder 20.6 umgreifen die Rahmenöffnung 45. Die auf ihnen abgestützten Bodenplatten 81 dagegen durchsetzen die Rahmenöffnung 45 und setzen sich mit Endabschnitten 83 außerhalb der Rahmen 40 fort.
  • Wie aus 23 zu entnehmen ist, dient ein solcher Rahmen-Verbinder 20.6 zugleich dazu, um die unteren, waagerechten Rahmen-Holme 44 in definierter Entfernung zueinander zu halten. Dazu umgreifen die an den beiden Enden der Verbindungsstange 56 sitzenden Halter 20 jeweils den zugehörigen Rahmen-Holm 44. Der eine Gabel-Schenkel 21 ist mit einer Abwinkelung 82 versehen, die als Gabel-Steg fungiert und endseitig an der Verbindungsstange 56 festgeschweißt ist. Nach Ausführung der Einrenkmontage gemäß 1 bis 4 liegt die Abwinkelung 82 an der Schmalseite 48 des Rahmen-Holms 44 an. Auch hier können zur Erhöhung der Eingriffsfestigkeit Schrauben 71 die beschriebenen Durchbrüche 80 in beiden Gabel-Schenkeln 21, 22 durchgreifen.
  • In den 24 bis 26 ist als fünftes Präsentationsmöbel 50.5 ein „Tisch" gezeigt. Der Tisch 50.5 lässt sich in zwei Möbelteile gliedern, nämlich in einen Platten-Winkel 84, 85 und einen einzelnen Rahmen 40. Der Platten-Winkel besteht aus einer Vertikalplatte 84, die zugleich als der eine Tischfuß für die andere vertikal verlaufende Tischplatte 85 dient. Die Tischplatte 85 durchsetzt die Rahmenöffnung 45, wobei der Rahmen 40 mit seinen beiden vertikalen Holmen 41, 42 das andere Paar von Tischfüßen bildet.
  • Auch in diesem Fall wirken zwei Halter 20 mit je einem der beiden Rahmen-Holme 41, 42 zusammen. An jedem der beiden Halter 20 befindet sich als siebenter Anschlussteil ein Arm 57, der in diesem Fall als Stütze der Tischplatte 85 dient. Das aus 25 erkennbare Endstück 87 des Arms 57 fungiert wieder als Gabel-Schenkel, der im Montagefall die Rahmenöffnung 45 durchsetzt und die beiden Gabel-Schenkel 21, 22 auf beiden Seiten des jeweiligen Rahmen-Holms 41 bzw. 42 miteinander verbindet. Der Arm 57 verläuft etwa antiparallel zu dem nicht näher gezeigten Dorn des Halters und erstreckt sich mit seinem freien Armende in Richtung der Vertikalplatte 84 vom Platten-Winkel. Der mit dem Arm 57 kombinierte Halter 20 hat jetzt die Funktion eines Platten-Trägers 20.7.
  • Der Arm 57 dieses Platten-Trägers 20.7 hat auch eigene, an der Tischplatte 85 angreifende Befestigungsmittel. Dazu besitzt der Arm 57 abragende Flansche 86 mit Durchbrüchen für Schrauben 88, die von der Plattenunterseite aus in die Tischplatte 85 eingeschraubt werden.
  • 10
    Loch, Bohrung
    11
    Einrenkbewegung, Einsteckphase (1)
    12
    Einrenkbewegung, Drehphase (2)
    13
    Winkellage von 20 bei 11 (1)
    14
    Endlage von 20 (3, 4)
    15
    Lochreihe von 10 (1, 5)
    16
    Drehachse für 12 (2)
    17
    Kantprofil, Vierkantprofil von 51 (1)
    18
    Seitenfläche von 17 (1)
    19
    Abstand zwischen 50.1 und 50 (6)
    20
    Halter, Gabel (1 bis 4)
    20.1
    Arm-Träger aus 20 (1 bis 4)
    20.2
    Abstand-Halter aus 20 (8, 9)
    20.3
    Fußstützen-Halter aus 20 (8)
    20.4
    Stangen-Träger aus 20 (10, 12)
    20.5
    Boden-Träger (13 bis 15)
    20.6
    Rahmen-Verbinder (20 bis 23)
    20.7
    Platten-Träger (25 bis 26)
    21
    dorntragender Gabelschenkel, erste Schenkelplatte
    21'
    Schenkelplatte (7)
    22
    dornfreier Gabel-Schenkel, zweite Schenkelplatte
    23
    Steg, Gabelsteg von 20 (1)
    24
    Dorn an 21 (1)
    25
    Gabelinneres (1)
    26
    Plattenlänge von 21 (1)
    27
    Plattenlänge von 22 (1)
    28
    Plattenbreite von 21 (1)
    29
    Plattenbreite von 22 (1)
    30
    Kante von 40 (1)
    31
    Randabstand von 10 gegenüber 32 (1)
    32
    Plattenkante von 22 (1)
    33
    Versatz, Abstand zwischen 32, 24 (1)
    34
    Dornende, freies Stirnende (1)
    35
    lichte Weite zwischen 21, 22 (1)
    36
    Kleiderbügel von 20.1 (4)
    37
    Wandvorderseite von 40 (4)
    38
    Wanddicke von 40 (1)
    39
    Dornlänge von 24 (1)
    40
    Möbelwand, Rahmen (5)
    41
    erster vertikaler Holm von 40 (5)
    42
    zweiter vertikaler Holm von 40 (5)
    43
    oberer waagerechter Holm von 40 (5)
    44
    unterer waagerechter Holm von 40 (5)
    45
    Rahmenöffnung von 40
    46
    Randbereich von 41
    47
    Randbereich von 42
    48
    Schmalseite von 40 (1)
    49
    Wandrückseite von 40 (1)
    50
    Gebäudefläche (6)
    50.1
    erstes Präsentationsmöbel, Wandgestell
    50.2
    zweites Präsentationsmöbel, Mittelraummöbel (11)
    50.3
    drittes Präsentationsmöbel, weiteres Mittelraummöbel (16 bis 19)
    50.4
    viertes Präsentationsmöbel, Tischmöbel (20 bis 23)
    50.5
    fünftes Präsentationsmöbel, Tisch (24 bis 26)
    51
    erster Anschlussteil an 20, Abhängearm (1 bis 4)
    52
    zweiter Anschlussteil an 20, Abstandhaltestange (8, 9)
    53
    dritter Anschlussteil an 20, Fußbügel (8)
    54
    vierter Anschlussteil an 20, Aufnahme für 65 (10)
    55
    fünfter Anschlussteil an 20, Stütze für 66 (13 bis 15)
    56
    sechster Anschlussteil an 20, Verbindungsstange (20 bis 23)
    57
    siebenter Anschlussteil an 20, Arm (24 bis 26)
    58
    erstes Außenstangenstück von 52 (9)
    59
    zweites Innenstangenstück von 52 (9)
    60
    Grundfläche (6, 7)
    61
    hinteres Endstück von 51
    62
    hinteres Endstück von 52
    63.1
    erster Standfuß von 53
    63.2
    zweiter Standfuß von 53
    64
    Verbindungsstück von 53 (8)
    65
    erstes Möbelelement, Konfektionsstange (11, 12)
    66
    zweites Möbelelement, Bodenplatte für 55 (16)
    66'
    drittes Möbelelement, Fußplatte für 53 (19)
    67
    Klemmschraube für 52 (9)
    68
    Ansatz an 21 für 58 (9)
    69
    Endflansch an 59 (9)
    70
    Höhenabstand von 40, 60 (7)
    71
    Schraube für 21' bzw. 21 (7, 23)
    72
    Einsatz mit Muttergewinde (7)
    73
    Stellschraube mit Kopf (7)
    74
    U-Stück (10, 12)
    75
    Winkelprofil-Schiene für 55 (13 bis 15)
    76
    vertikale Winkelleiste von 75 (13 bis 15)
    77
    horizontale Winkelleiste von 75 (13 bis 15)
    78
    Abschnitt von 76 für 23 (14)
    79
    Stift an 77 für 66 (13 bis 15)
    80
    Durchbruch in 22 für 71 (23)
    81
    viertes Möbelelement, Bodenplatte (20 bis 23)
    82
    Abwinkelung von 21 für 23 (23)
    83
    Endabschnitt von 81 (22)
    84
    fünftes Möbelelement, Platten-Winkel, Vertikalplatte (24 bis 26)
    85
    fünftes Möbelelement, Platten-Winkel, Tischplatte (24 bis 26)
    86
    Flansch an 57 (26)
    87
    Endstück von 57 (25)
    88
    Schraube bei 86 (24, 25)
    90
    Aufhänge-Ware (8, 11)
    91
    Stapel-Ware (1 und 23)

Claims (35)

  1. Möbel (50.1 bis 50.5) insbesondere zur Präsentation und/oder zum Verkauf von Waren (90, 91), bestehend aus Möbelelementen, die durch Verbinder entweder miteinander zusammenhängen oder gegenüber Wand- oder Bodenflächen (50; 60) des das Möbel (50.1 bis 50.5) aufnehmenden Raums abgestützt sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Möbelelement des Möbels (50.1 bis 50.5) ein Rahmen (40) aus Holmen (41 bis 44) ist, die zwischen sich eine Rahmenöffnung (45) einschließen, dass die Verbinder aus Haltern (20) bestehen, welche die Rahmenöffnung (45) durchsetzen und im Randbereich der Holme (41 bis 44) angreifen, dass der Halter (20) einen Anschlussteil (51 bis 57) aufweist, der in die Rahmenöffnung (45) hineinragt und/oder aus der Rahmenöffnung (45) herausragt, und dass der Anschlussteil (51 bis 57) wenigstens eines der Halter (20) zur Verbindung eines weiteren Rahmens (40) oder eines anderen Möbelelements (65 bis 66'; 84, 85), wie eines Bodens (66), dient.
  2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffsstelle für den Halter (20) aus einem Loch (10) im Rahmenholm (41, 42) besteht, welches in Abstand (31) von der Rahmenöffnung (45) angeordnet ist und dass ein zum Halter (20) gehörendes Element in das Loch (10) des Holms (41, 42) eingreift.
  3. Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (10) im Holm (41, 42) als eine durchgehende Bohrung ausgebildet ist, welche auf gegenüberliegenden Flächenseiten (37, 49) des Holms (41, 42) austritt.
  4. Möbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Element, welches in das Loch (10) des Holms (41, 42) eingreift, ein Dorn (24) ist, der am Halter (20) sitzt.
  5. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (20) eine Gabel mit zwei Schenkeln (21, 22) aufweist, dass die Gabel (20) den Holm (41, 42) des Rahmens (40) an der Rahmenöffnung (45) U-förmig umgreift, wobei die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) auf gegenüberliegenden Flächenseiten (49, 37) vom Holm (41, 42) positioniert sind, während ein Gabelsteg (23), der die beiden Gabelschenkel (21, 22) verbindet, im Verbindungsfall an jener Schmalseite (48) vom Holm (41, 42) anliegt, welche die Rahmenöffnung (45) bestimmt.
  6. Möbel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) zueinander unterschiedlich ausgebildet sind, wobei der den Dorn (24) tragende Gabel-Schenkel (21) flächenmäßig größer ist als der gegenüberliegende dornfreie Gabel-Schenkel (22), und dass die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) mit mindestens einer ihrer Schenkelkanten (32) in seitlichem Versatz (33) zueinander angeordnet sind.
  7. Möbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der flächenmäßig größere Gabel-Schenkel (21) den Dorn (24) trägt und dass der seitliche Versatz (33) zwischen dem freien Dornende (34) und der Schenkelkante (32) des gegenüberliegenden dornfreien Gabel-Schenkels (22) größer/gleich dem Randabstand (31) des Loches (10) von der Rahmenöffnung (45) ist.
  8. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) aus Platten bestehen, wobei die den Dorn (24) tragende Schenkelplatte (21) die gegenüberliegende dornfreie Schenkelplatte (22) überdeckt.
  9. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (24) im Randbereich seiner Schenkelplatte (21) angeordnet ist.
  10. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelplatten (21, 22) einen Rechteck-Umriss aufweisen.
  11. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Umriss derjenigen Schenkelplatte (21), die auf der Schauseite des Rahmenholms angeordnet ist, im Wesentlichen quadratisch ausgebildet ist, während die Gabel rückseitig eine schmale (29) Rechteckplatte (22) aufweist.
  12. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (24) eine Dornlänge (39) aufweist, die sich im Wesentlichen über die ganze Dicke (39) des Rahmenholms (41, 42) erstreckt.
  13. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (41, 42) des Rahmens (40) in jenem Randbereich, der der Rahmenöffnung (45) zugekehrt ist, eine Schar (15) von Löchern (10) aufweist, von denen wahlweise eines zur Montage des Halters (20) genutzt wird.
  14. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der beiden Plattenschenkel (21, 22) einen Durchbruch (80) aufweist und dass nach der Montage des Halters (20) am Rahmen (40) eine Schraube (71) durch den Schenkel-Durchbruch (80) hindurchführbar und im Rahmen (40) festschraubbar ist, wodurch der Halter (20) fester Bestandteil des Möbels (50.4) ist.
  15. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Montage bzw. Demontage des Halters (20) in einer mehrphasigen Einrenkbewegung (21, 22) bzw. Ausrenkbewegung erfolgt, wobei – zwecks Montage am Rahmen (40) – der Halter (20) bezüglich einer vom Dorn (24) bestimmten Drehachse (16) zunächst in eine Winkellage (13) zu seiner den Montagefall kennzeichnenden Endlage (14) gebracht ist, dass in der Winkellage (13) der Dorn (24) mit demjenigen Loch (10) des Holms (41, 42) ausgerichtet ist, in welchem der Halter (20) montiert werden soll, während der dornfreie Gegenschenkel (22) mit der Rahmenöffnung (45) orientiert ist, dass in einer ersten Phase (11) der Einrenkbewegung, nämlich einer Einsteckphase (11), der in seiner Winkellage (13) befindliche Halter (20) parallel zu sich selbst bewegt wird, bis der Dorn (24) in voller Dornlänge (39) im Loch (10) des Rahmens (40) eingefahren ist, und dass dann, in einer zweiten Phase (12) der Einrenkbewegung, nämlich in einer Drehphase (12), der Halter (20) um seinen im Loch (10) steckenden Dorn (24) gedreht wird, bis ein die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) verbindender Gabel-Steg (23) an derjenigen Schmalseite (38) des Rahmensholms (41, 42) anschlägt, welche die Rahmenöffnung begrenzt.
  16. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das am Halter (20) angreifende Möbelelement (65) aus einer Stange, wie einer Konfektionsstange (65), besteht und dass der zugehörige Anschlussteil (54) am Halter (20) von einer Aufnahme (54) für die Stange (65) gebildet ist und so den Halter (20) zu einem Stangen-Träger (20.4) macht.
  17. Möbel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (54) für die Stange (65) aus einem U-Stück (74) besteht, das an der Gabel (21 bis 23) des Halters (20) sitzt und dass der U-Innenraum als Aufnahme (54) für die Stange (65) fungiert.
  18. Möbel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das U-Stück (74) an der Außenseite des zwischen den beiden Gabel-Schenkeln (21, 22) verlaufenden Gabel-Stegs (23) sitzt und dass nach dem Einhängen im U-Stück (74) die Stange (65) im Wesentlichen in der Ebene des Rahmens (40) verläuft und als Konfektionsstange (65) fungiert.
  19. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelelement eine Platte, wie eine Tischplatte (85), ist und dass der Anschlussteil vom Halter (20) aus einem abragenden Arm (57) besteht, der zur Stütze der Platte (85) dient, als Stützarm fungiert und der den Halter (20) zu einem Platten-Träger (20.7) macht.
  20. Möbel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Endstück des Stützarms (57) zugleich den Gabel-Steg (23) bildet, an welchen die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) befestigt sind.
  21. Möbel nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützarm (57) im Wesentlichen parallel zum Dorn (24) des einen Gabel-Schenkels (21) verläuft.
  22. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (56) an seinen beiden Armenden mit jeweils einem von zwei Haltern (20; 20) versehen ist, die jeweils als Gabel (21 bis 23) ausgebildet sind, dass den beiden Haltern (21; 21) jeweils ein eigener Rahmen (40) mit zugehörigen Löchern (10) zugeordnet ist, dass der Arm als Verbindungsstange (56) zwischen den beiden Rahmen (40) dient und die beiden Halter (21; 21) zu einem Rahmen-Verbinder (20.6) macht.
  23. Möbel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rahmen (40) in Parallelabstand zueinander angeordnet sind.
  24. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelelement ein Boden (66) für das Möbel (50.1; 50.3) ist und dass der Anschlussteil eine Stütze (55) für den Boden (66) ist und den Halter (20) zu einem Boden-Träger (20.5) macht.
  25. Möbel nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (55) des Boden-Trägers (20.5) zugleich zur Befestigung der beiden Gabel-Schenkel (21, 22) dient und somit den Gabel-Steg (23) bildet, welcher die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) untereinander verbindet.
  26. Möbel nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze aus einer Winkelprofil-Schiene (75) besteht und dass im Gebrauchsfall der Boden (66) ins Innere des Winkelprofil-Schiene (75) greift.
  27. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil am Halter (20) aus wenigstens einem Teilstück (58) einer Abstandshaltestange (52) besteht, die ein unmittelbarer, fester Bestandteil des Halters (20) ist und dass die Abstandsstange (52) die Position des Rahmens (40) gegenüber einer ortsfesten Fläche, z.B. Gebäudefläche (50), bestimmt und den Halter (20) zu einem Abstand-Halter (20.2) für die Möbelwand bzw. den Rahmens (40) macht.
  28. Möbel nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Endstück (58) der Abstandsstange (52) zugleich den Gabel-Steg (23) bildet, an welchem die beiden Gabel-Schenkel (21, 22) befestigt sind.
  29. Möbel nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die schauseitige Schenkelplatte (21) einen Ansatz (68) aufweist, welche das schauseitige Stirnende der Abstandsstange (52) abdeckt.
  30. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil am Halter (20) aus einem Abhängearm (51) besteht, der unmittelbar am Halter (20) befestigt ist und den Halter (20) zu einem Arm-Träger (20.1) macht, und dass im Montagefall wenigstens das vordere freie Endstück des Abhängearms (51) vom Halter (20) aus der Ebene der Rahmenöffnung (45) herausragt.
  31. Möbel nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Endstück des Abhängearms zugleich den Gabel-Steg bildet, an welchem die beiden Gabel-Schenkel sitzen.
  32. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (85), die Verbindungsstangen (56), die Abstandsstange (52) und/oder der Abhängearm (51) ein Kantprofil (17) aufweisen, dessen einer, zwischen zwei Kanten eingeschlossener Seitenflächen-Abschnitt (18) den Gabel-Steg (23) des Halters (20) bildet, wobei der Halter als Platten-Träger (20.7), als Wand- bzw. Rahmen-Verbinder (20.6), als Abstand-Halter (20.2) und/oder als Arm-Träger (20.1) fungiert.
  33. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil am Halter (20) aus Füßen (63.1, 63.2) für das Möbel (50.1; 50.2) besteht, die unmittelbar am Halter (20) befestigt sind und den Halter (20) zu einem Fußstützen-Halter (20.3) macht, wobei im Gebrauchsfall die Füße (63.1, 63.2) der mit dem Fußstützen-Halter (20.3) ausgerüstete Rahmen (40) an einer Grundfläche (60) desjenigen Raumes abstützen, in dem sich das Möbel (50.1; 50.2) befindet.
  34. Möbel nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (20) mit mindestens einem Paar (63.1, 63.2) von Füßen versehen ist, die sich an der Grundfläche (60) des Raumes beidseitig der vom Rahmen (40) bestimmten Ebene abstützen.
  35. Möbel nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Fuß-Paar (63.1, 63.2) von den beiden Enden eines U-Bügels (53) gebildet ist, dessen U-Verbindungsstück als Gabel-Steg (23) zur Befestigung der beiden Gabel-Schenkel (21, 22) dient.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2022241873A1 (zh) * 2021-05-21 2022-11-24 浙江砚童家具股份有限公司 一种便于分类存放的多功能衣柜固定装置

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