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DE10044969A1 - Wandprofilleiste - Google Patents

Wandprofilleiste

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DE10044969A1
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    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor
    • A47F5/0846Display panels or rails with elongated channels; Sliders, brackets, shelves, or the like, slidably attached therein
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/06Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
    • A47B96/067Horizontal rails as suspension means in a cantilever arrangement

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Abstract

Es wird eine Wandprofilleiste (50) zum Einbau in eine Wand, vorzugsweise eine Hohlbauwand mit einem Montageflansch (52) und einem aus zwei parallelen Schenkeln (55, 56) gebildeten länglichen Aufnahmeschlitz für ein Einhängeelement vorgeschlagen, das durch eine Kippbewegung in den Aufnahmeschlitz (54) eingeführt werden kann und in vollständig eingehängter Position den Aufnahmeschlitz (54) zur Fixierung hintergreift. Zur Bereitstellung eines möglichst wenig augenfällig werdenden Aufnahmeschlitzes (54) weist die Wandprofilleiste (50) in einem Bereich von der Vorderkante (62) der Schenkel (55, 56) in Einführrichtung und parallel zur kompletten Wandebene ausschließlich die den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkel (55, 56) auf, wobei die Schenkel (55, 56) an der Vorderkante in einer Richtung senkrecht zum Aufnahmeschlitz und parallel zur Wand an der Vorderkante die geringste Einbauhöhe aufweisen. Darüber hinaus sind die den Aufnahmeschlitz (54) bildenden Schenkel (55, 56) zur Aufnahme eines quer zur Längsrichtung des Aufnahmeschlitzes bogenförmig verlaufenden Verankerungsorgans ausgebildet, wobei der Aufnahmeschlitz eine Breite besitzt, die die Dicke des Verankerungsorgans an seinem Ansatz am Einhängeelement nur wesentlich übersteigt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Wandprofilleiste nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik
Wandprofilleisten für Einhängeelemente sind in unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt geworden.
Bei horizontalen Ausführungsformen ist im Allgemeinen eine Wandprofilleiste in eine Wand derart eingelassen, dass ein Aufnahmeschlitz frei bleibt. Nach dem Aufnahmeschlitz weiten sich die Profilleisten in Wandrichtung auf.
Ein in einen solchen Aufnahmeschlitz passendes Einhängeelement umfasst normalerweise ein abgewinkeltes Verankerungsorgan aus Flachmaterial. Zum Einhängen des Einhängeelements in die Profilleiste wird dieses gekippt, so dass ein im eingehängten Zustand senkrecht nach oben stehender Schenkel des gewinkelten Verankerungsorgans aus der Senkrechten in Richtung Wand betrachtet nach hinten geneigt in den Aufnahmeschlitz eingeführt werden kann. Anschließend wird das Einhängeelement entlang der Wandung ausgerichtet, wodurch der senkrecht nach oben abstehende Teil des Verankerungsorgans den Aufnahmeschlitz in der aufgeweiteten Profilleiste hintergreift und eine Fixierung des Einhängelements eintritt. Der im eingehängten Zustand bei senkrechter Wand horizontal verlaufende Schenkel des abgewinkelten Verankerungsorgans ist in seiner Länge vorteilhafterweise auf die Stärke der Wand abgestimmt, die den Aufnahmeschlitz oben und unten begrenzt und vom senkrechten Abschnitt des gewinkelten Verankerungsorgans hintergriffen wird. Damit lässt sich eine verrutschsichere Positionierung des Einhängeelements senkrecht zur Wand erreichen.
Der Aufnahmeschlitz muss somit eine Mindestbreite aufweisen, die das Einführen des gewinkelten Verankerungsorgans in gekipptem Zustand noch ermöglicht, was einem Vielfachen der Wandstärke des gewinkelten Verankerungsorgans entspricht.
Bei gängigen Ausführungsformen beträgt die Breite des Aufnahmeschlitzes normalerweise 10 mm oder mehr. Solche Ausführungsformen sind daher als deutliche Wandunterbrechung erkennbar und können überdies, da sie nur teilweise von einem eingehängten Verankerungsorgan ausgefüllt werden, leicht verschmutzen.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wandprofilleiste bereitzustellen, die bei vergleichsweise gleicher Belastbarkeit in einem in einer Wand eingebauten Zustand optisch dezenter in Erscheinung tritt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung geht zunächst von einer Wandprofilleiste zum Einbau in eine Wand, vorzugsweise eine Hohlbauwand, mit einem Montageflansch und einem aus zwei parallel zueinander verlaufenden Schenkel gebildeten vorzugsweise in Montageposition horizontal verlaufenden länglichen Aufnahmeschlitz für ein Einhängeelement aus, das durch eine Kippbewegung in den Aufnahmeschlitz eingeführt werden kann und in vollständig eingehängter Position den Aufnahmeschlitz zur Fixierung hintergreift. Der Kern der Erfindung liegt nun darin, dass die Wandprofilleiste in einem Bereich von der Vorderkante der beiden Schenkel in Einführrichtung und parallel zur kompletten Wandebene ausschließlich die den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkel aufweist, wobei die Schenkel an der Vorderkante und in Richtung senkrecht zum Aufnahmeschlitz und parallel zur Wand an der Vorderkante die geringste Einbauhöhe aufweisen. Des Weiteren ist für die Erfindung wesentlich, dass die den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkel zur Aufnahme eines quer zur Längsrichtung des Aufnahmeschlitzes bogenförmig verlaufenden Verankerungsorgans ausgebildet sind, wobei der Aufnahmeschlitz eine Breite besitzt, d. h. der Abstand der Schenkel im vorderen Bereich in einer Richtung quer zum länglichen Aufnahmeschlitz, die die Dicke des Verankerungsorgans an seinem Ansatz am Einhängeelement nur unwesentlich übersteigt. Durch diese Maßnahmen lässt sich bei vergleichbarer Belastungsfähigkeit eines Einhängeelements eine dazugehörige Wandprofilleiste mit im Vergleich zu herkömmlichen Wandprofilleisten deutlich kleinerem Aufnahmeschlitz realisieren. Bei einer herkömmlichen Materialstärke eines Verankerungsorgans von 3 mm ist bei einem bogenförmig ausgestalteten Verankerungsorgan, das beispielsweise aus einer entsprechend gebogenen Schiene besteht, ein Aufnahmeschlitz erforderlich, der nur unwesentlich breiter als 3 mm ist, z. B. 3,5 mm. Damit tritt der sichtbare Teil der Wandprofilleiste nach dem Einbau in eine Hohlwand im Vergleich zu herkömmlichen Wandprofilleisten, insbesondere wenn eine Vielzahl von Wandprofilleisten in der Hohlbauwand angeordnet sind, deutlich dezenter und optisch gefälliger in Erscheinung. Beim Einbau in eine Hohlbauwand wird beispielsweise der Montageflansch an einer rückseitigen Wand befestigt, wobei die von vorne sichtbaren Wandelemente über entsprechende Ausrichtmittel an der Wandprofilleiste und passende Ausfräsungen an den Rändern der Wandprofilleiste exakt an die den schmalen Aufnahmeschlitz begrenzenden Schenkel angestoßen werden können. Die Kraftübertragung eines Einhängeelements erfolgt dabei in erster Linie über die Schenkel und den Montageflansch, an welchem die Schenkel angeordnet sind, auf die rückseitige Montagewand der Hohlbauwand. In der deutschen Offenlegungsschrift ist eine Einhak- und Aufhängevorrichtung für Einrichtungselemente offenbart. Diese Vorrichtung besitzt einen Federsteckteil und mindestens einen Nut-Steckteil, die miteinander koppelbar sind, wobei ein Teil der Befestigung an der Wand und der andere an einem aufzuhängenden Einrichtungselement angeordnet ist. Das Nutteil enthält einen Sitz, der sich gekrümmt in sein Inneres erstreckt, wobei das Federteil einen komplementär dazu passenden gebogenen Vorsprung aufweist, der durch eine bogenförmige Einführbewegung in den Sitz eingeführt werden kann. Als wesentlichen Bestandteil enthält die Vorrichtung einen Querbalken, der waagrecht an einer Wand befestigt werden kann. Im Querbalken ist die Nut vorgesehen, die das Steckteil enthält, in welchem der gebogene Sitz ausgebildet ist. Die komplette Anordnung soll an einer Wand, z. B. an einer gefliesten Wand befestigt werden, um die Möglichkeit zu bieten, in optisch gefälliger Weise daran Hängemöbel, Konsolen oder Wandverkleidungsplatten anzubringen. Die Problematik eines von außen sichtbaren Aufnahmeschlitzes wird in der DE 195 32 005 nicht behandelt. Vielmehr wird der Fachmann dazu angeleitet, ein Einsteckteil, in welchem der bogenförmige Sitz ausgebildet ist, in einer quadratischen oder rechteckigen Nut unterzubringen, deren Breite den Aufnahmeschlitz des Sitzes mehrfach übersteigt, so dass das Einsteckteil in seiner ganzen Breite von außen vollständig sichtbar ist. Die vorliegende Erfindung will gerade dies vermeiden. Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise ist lediglich ein schmaler Aufnahmeschlitz und gegebenenfalls die Vorderkanten der den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkel nach dem Einbau in eine Hohlbauwand sichtbar. Damit wirken sich viele in einer Hohlbauwand angeordnete Profilleisten, insbesondere wenn sie nicht mit einem Einhängeelement besetzt sind, was im Ladenbau häufig vorkommt, optisch nicht störend aus. Vielmehr passen sich die sichtbaren Elemente der Wandprofilleiste optisch angenehm in die Struktur der Hohlbauwand ein.
Ein zur Wandprofilleiste passendes Verankerungsorgan kann an vielfältigen Bauteilen angeordnet werden, beispielsweise an einem Hakenelement, einer Regalstütze, Tablaren oder kistenförmigen Aufnahmeelementen, um nur einige Beispiele aus dem Bereich des Ladenbaus zu nennen.
Die Wandprofilleiste wird vorzugsweise in eine Hohlbauwand derart eingebettet, dass lediglich der Aufnahmeschlitz von außen zugänglich ist und gegebenenfalls die den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkel von außen sichtbar sind. Der vergleichsweise schmale Aufnahmeschlitz tritt dadurch in seiner optischen Wirkung nicht nur weniger augenfällig in Erscheinung, sondern ist auch weniger anfällig gegen Verschmutzung, beispielsweise gegenüber einem Absetzen von Staub.
Um einen möglichst spielfreien Sitz des Verankerungsorgans und damit einem Einhängelement zu erreichen, wird überdies vorgeschlagen, dass sich zumindest ein Schenkel von zangenartig zusammenlaufenden Schenkeln entsprechend der Bogenform des Verankerungsorgan aufweitet.
Um Unterbrechungen im sichtbaren Teil einer Hohlbauwand durch sichtbare Vorderkanten der den Aufnahmeschlitz bildenden Schenkeln klein zu halten, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Dicke der Schenkel zumindest im Bereich der Vorderkante nicht wesentlich größer, vorzugsweise kleiner ist als die Breite des Aufnahmeschlitzes.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Wandprofilleiste einen Querschnitt auf, bei welchem die Schenkel bis zu ihren Vorderkanten am von außen sichtbaren Aufnahmeschlitz zangenartig zusammenlaufen. Damit lässt sich nicht nur eine günstige Kraftübertragung auf den Montageflansch realisieren, an welchem die Schenkel gegebenenfalls über ein Zwischenprofil angeordnet sind, sondern auch der Anschluss der Ränder von angrenzenden Wandplatten an den Schenkeln vereinfachen. Denn für das passende Anstoßen der Ränder der Wandplatten im Querschnitt betrachtet, müssen in diesem Fall keine schwierig herzustellenden Konturen eingebracht, beispielsweise in Holzwandplatten eingefräst werden.
Im Weiteren ist es für eine besonders flexible Montage bevorzugt, wenn die Schenkel symmetrisch angeordnet sind oder die Wandprofilleiste eine Symmetrieebene aufweist, die mittig durch den Aufnahmeschlitz verläuft.
Zeichnungen
In den Zeichnungen sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Angabe weiterer Vorteile und Einzelheiten näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein Einhängeelement mit einer herausstehenden Kleiderbügelstange in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 ein Einhängeelement mit zwei Auslegern und einer daran eingehängten Konfektionsstange in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 ein Einhängeelement mit Fachboden und Begrenzungsblech in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 4 ein Einhängeelement mit Fachboden in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 5 ein Einhängeelement mit Fachboden, der durch Zugstäbe gehalten wird, in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 6 der Einführvorgang eines Einhängeelements in eine in einer Wand angeordneten Wandprofilleiste durch sieben Positionen des Einhängeelements in einem Schnittbild symbolisch dargestellt,
Fig. 7 eine separat dargestellte Wandprofilleiste im Querschnitt, so wie sie in der Ausführungsform gemäß Fig. 6 eingesetzt wird,
Fig. 8 eine im Querschnitt dargestellte weitere Ausführungsform einer Wandprofilleiste,
Fig. 9a-c eine dritte Ausführungsform einer Wandprofilleiste in Draufsicht und zwei Seitenansichten und
Fig. 9d eine vergrößerte Schnittansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 9a-c entlang der Schnittlinie A-A'.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein erstes Einhängeelement 1 dargestellt, das ein Verankerungsorgan 2 in Form eines schienenförmigen Rundprofilausschnittes umfasst, das am oberen Ende einer Befestigungsplatte 3 angeordnet ist. An der Befestigungsplatte 3 sind flächige Abstandshalter 4, 5 ausgebildet, um eine exakte Positionierung der Verankerungsschiene 2 und damit der Platte 3 in Bezug auf eine Wand zu gewährleisten.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Platte ist ein Flansch 6 angeordnet, in welchem ein Stab 7 für die Anordnung von z. B. Kleiderbügeln (nicht gezeigt) montiert ist. Am Ende des Stabes 7 ist ein Anschlagelement 8 ausgebildet, um zu verhindern, dass Kleiderbügel vom Stab 7 rutschen. Die Krümmung der gebogenen Verankerungsschiene 2 kann beispielsweise auf einer Kreislinie liegen. In Fig. 2 ist ein Einhängeelement 10 abgebildet, das zwei Tragarme 11, 12 umfasst, an deren wandseitigem Ende jeweils eine Platte 3 mit einer am oberen Ende der Platte 3 angeordneten gebogenen Verankerungsschiene 2 gemäß Fig. 1 montiert ist. Abstandshalter 17 gewährleisten eine gewünschte Positionierung im Hinblick auf eine nicht dargestellte Wandoberfläche. Am vorderen Ende der doppelwandig ausgestalteten Tragarme 11, 12 ist über zwei T-ankerförmig ausgestaltete Aufhängeeinrichtungen 13, 14 eine Quertraverse 15 mit eingelassenem Konfektionsrohr 16, zum beispielsweise Aufhängen von Kleidungsstücken aufgehängt.
Das Einhängeelement 20 gemäß Fig. 3 umfasst einen Fachboden 21, an dessen hinteren Ende eine sich über die Rückseite erstreckende Anschlagplatte 22 mit am oberen Ende angeformter bogenförmiger Verankerungsschiene 23 und Abstandshaltern 27 befestigt ist. Am vorderen Rand des Fachbodens 21 ist ein Winkelprofil 24 montiert, das als Anschlagelement dient. Zur Aussteifung dieser Anordnung sind das Winkelprofil 24 und die Anschlagplatte 22 jeweils im Seitenbereich mit einem Stab 25, 26 verbunden.
In Fig. 4 ist eine weitere Variationsmöglichkeit eines Einhängeelements 30 zur Anbringung eines Fachbodens 21 verdeutlicht. Hierzu wird der Fachboden 31 in den Außenbereichen jeweils von einem Auflagearm 32 untergriffen, der an einer Platte 33 mit gebogener Verankerungsschiene 34 befestigt ist. Zusätzlich ist an der Platte 33 ein Aufnahmeorgan 35 zur Halterung und Positionierung des Fachbodens 31 auf den Auflagearmen 32 vorgesehen. Abstandshalter 36 gewährleisten eine exakte Positionierung der Anschlagplatten 33 mit Verankerungsschiene 34 an einer Montagewand (nicht gezeigt).
Die Ausführungsform eines Einhängeelements 40 gemäß Fig. 5 entspricht bezüglich der Anschlagplatte 22 und der Verankerungsschiene 23 dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3. Im Gegensatz hierzu sind zur Aussteifung der Anordnung jedoch Seitenstäbe 41, 42, anstatt zu einem Winkelanschlag, schräg in den vorderen Bereich des Fachbodens 21 geführt.
In Fig. 6 wird verdeutlicht, wie beispielsweise eine Anschlagplatte 3 mit gebogener Verankerungsschiene 2 in eine Wandprofilleiste 50 eingeschwenkt wird. Hierzu sind sieben Momentaufnahmen des Schwenkvorganges abgebildet. Beispielhaft ist die Wandprofilleiste 50 in eine Hohlwand 51 eingefügt. Hierzu ist die Wandprofilleiste 50 mit einem Montageflansch 52 an der Rückwand 53 der Hohlwand montiert.
Zur Ausbildung eines Aufnahmeschlitzes 54 besitzt die Wandprofilleiste 50 zwei symmetrisch angeordnete zangenartige Schenkel 55, 56, die im Bereich der Vorderkante ungefähr parallel zueinander verlaufen und deren vordere Kanten exakt in eine Sichtwand 57 der Hohlwand 51 eingepasst sind. Damit sind von außen lediglich der Aufnahmeschlitz 54 und die den Aufnahmeschlitz begrenzenden vorderen Ränder der Schenkel 55, 56 sichtbar. Die Wandprofilleiste 50 ist für einen flexiblen Einbau symmetrisch zu einer Ebene, die senkrecht zum Montageflansch 52 und mittig durch den Aufnahmeschlitz 54 verläuft.
Die Schenkel 55, 56 weiten sich vom Aufnahmeschlitz ins Innere der Hohlprofilleiste 50 entsprechend der Form der gebogenen Verankerungsschiene 2 auf. Dabei bietet die Hohlprofilleiste Platz für die Aufnahme der gebogenen Verankerungsschiene 2, bis das Einhängeelement 3 mit flächigen Abstandshaltern 58, 59, 60 auf der Sichtwand 57 aufliegt.
Auf diese Weise lässt sich ein im Wesentlichen spielfreier Sitz der Verankerungsschiene 2 und damit des Einhängeelements 3 in der Wandprofilleiste 50 im Zusammenspiel mit der Sichtwand 57 realisieren.
Fig. 7 zeigt die Wandprofilleiste 50 in einer vergrößerten separaten Darstellung. In dieser Darstellung wird insbesondere die Außenkontur der Schenkel 55 und 56 deutlich. In einem Bereich 61 von der Vorderkante 62 der Schenkel 55, 56 in Richtung Montageflansch 52 verlaufen die Oberflächenabschnitte der Schenkel parallel zueinander. Auf diese Weise wird es möglich, eine anstoßende Sichtwand 57 (in Fig. 7 nicht dargestellt) möglichst genau an die Schenkel 55 und 56 anzufügen, da ein zum Montageflansch exakt senkrechter Abschnitt am Rand einer Sichtwand sich werkzeugtechnisch vergleichsweise einfach herstellen lässt. Des Weiteren sind Federn 63 und 64 am Ende der Schenkel 55, 56 ausgebildet. Diese können als Anschlagelement für eine Hohlbauwand bzw. als Federelement in einer dazu passenden Nut einer Hohlbauwand zu deren besseren Positionierung und Fixierung genutzt werden. Die Schenkel 55, 56 gehen in Fig. 7 beispielhaft in einen Profilabschnitt 65 über, der einen Steg 66 parallel zum Montageflansch 52 aufweist. Bei einem vorgegebenen Abstand der Vorderkanten 62 der Schenkel 55, 56 zum Montageflansch 52 findet durch diese Maßnahme eine Aussteifung der Wandprofilleiste 50 statt. Ohne Zwischensteg 66 zum Montageflansch 52 verlaufende Schenkel 55, 56 könnten vergleichsweise nur geringeren Belastungen eines Einhängeelement standhalten.
Die Wandprofilleiste 70 gemäß Fig. 8 unterscheidet sich von der Wandprofilleiste 50 gemäß Fig. 7 dadurch, dass sie bezüglich ihres Aufnahmeschlitzes nicht symmetrisch ist. Vielmehr verläuft ein unterer Schenkel 71 in Bezug auf einen Montageflansch 72 senkrecht. Durch diese Maßnahme kann der Rand einer an den unteren Schenkel 71 anschließenden Sichtwand (nicht dargestellt) für einen exakten Übergang zur Wandprofilleiste einfacher ausgestaltet werden.
Die Wandprofilleiste 50, 70 kann als laufendes Profil oder entsprechend der Wandprofilleiste 80 gemäß der Fig. 9a-d als eine vorgefertigte Einheit mit vorgegebener Schlitzlänge 1 ausgebildet werden. Hierzu sind an einem Montageflansch 81 seitlich geschlossene Schenkel 82 vorgesehen, die in den Montageflansch 81 unmittelbar übergehen. Durch die seitlichen Wandabschnitte 83 werden die Schenkel 82 "ausgesteift", so dass für eine erforderliche Festigkeit der Wandprofilleiste 80 auf ein Profilabschnitt 65 gemäß der Ausführungsform nach Fig. 7 verzichtet werden kann.
Die Wandprofilleiste 80 lässt sich zum Beispiel als Gussteil realisieren und ist wie die vorangegangenen Ausführungsformen für den Einbau in eine Wand, insbesondere Hohlbauwand vorgesehen. Hierfür wird zum Beispiel in eine Sichtwand eine entsprechende Aussparung eingebracht, in welcher zumindest der vordere Bereich der Schenkel und der Wandabschnitte 83 aufgenommen ist, so dass von der Sichtseite nur der Aufnahmeschlitz 84 mit der Berandung durch die Vorderkante der Schenkel 82 und der seitlichen Wandabschnitte 83 zu sehen ist.
Bezugszeichenliste
1
Einhängeelement
2
Verankerungsorgan
3
Platte
4
flächiger Abstandshalter
5
flächiger Abstandshalter
6
Flansch
7
Stab
8
Anschlagelement
10
Einhängeelement
11
Tragarm
12
Tragarm
13
Aufhängeeinrichtung
14
Aufhängeeinrichtung
15
Quertraverse
16
Konfektionsrohr
17
Abstandshalter
20
Einhängeelement
21
Fachboden
22
Platte
23
Verankerungsschiene
24
Winkelprofil
25
Stab
26
Stab
27
Abstandshalter
30
Einhängeelement
31
Fachboden
32
Auflagearm
33
Platte
34
Verankerungsschiene
35
Aufnahme
36
Abstandshalter
40
Einhängeelement
41
Seitenstab
42
Seitenstab
50
Wandprofilleiste
51
Hohlwand
52
Montageflansch
53
Rückwand
54
Aufnahmeschlitz
55
Schenkel
56
Schenkel
57
Seitenwand
58
Abstandshalter
59
Abstandshalter
60
Abstandshalter
61
Oberflächenbereich
62
Vorderkante
63
Feder
64
Feder
65
Profilabschnitt
66
Steg
70
Wandprofilleiste
71
Schenkel
72
Montageflansch
80
Wandprofilleiste
81
Montageflansch
82
Schenkel
83
Wandabschnitte
84
Aufnahmeschlitz

Claims (5)

1. Wandprofilleiste (50, 70) zum Einbau in eine Wand (51), vorzugsweise eine Hohlwand, mit einem Montageflansch (52, 72) und einem aus zwei parallelen Schenkeln gebildeten länglichen Aufnahmeschlitz (54, 84) für ein Einhängeelement (1), das durch eine Kippbewegung in den Aufnahmeschlitz (54, 84) eingeführt werden kann und in vollständig eingehängter Position den Aufnahmeschlitz (54, 84) zur Fixierung hintergreift, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandprofilleiste (50, 70, 80) in einem Bereich von der Vorderkante (62) in Richtung senkrecht zum Aufnahmeschlitz (54, 84) und parallel zur Wand (57) an der Vorderkante (52) die geringste Einbauhöhe aufweist, und dass die den Aufnahmeschlitz (54, 84) bildenden Schenkel (55, 56, 71, 82) zur Aufnahme eines quer zur Längsrichtung des Aufnahmeschlitzes bogenförmig verlaufenden Verankerungsorgans (2, 23, 34) ausgebildet sind, wobei der Aufnahmeschlitz (54, 84) im Bereich der Vorderkanten der Schenkel eine Breite b aufweist, die die Dicke d des Verankerungsorgans (2, 23, 34) an seinem Ansatz am Einhängeelement (1) nur unwesentlich übersteigt.
2. Wandprofilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Schenkel (55, 56, 71, 82) zumindest im Bereich der Vorderkante (62) nicht wesentlich größer ist als die Breite des Aufnahmeschlitzes (54, 84) in diesem Bereich.
3. Wandprofilleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (55, 56, 71, 82) bis zu ihren Vorderkanten (62) am vom außen sichtbaren Aufnahmeschlitz (54, 84) zangenartig zusammenlaufen.
4. Wandprofilleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (55, 56, 82) symmetrisch angeordnet sind.
5. Wandprofilleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Symmetrieebene, die mittig durch den Aufnahmeschlitz (54, 84) verläuft.
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