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DE202004009530U1 - Transportbehälter mit schwenkbarer Trennvorrichtung - Google Patents

Transportbehälter mit schwenkbarer Trennvorrichtung Download PDF

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DE202004009530U1
DE202004009530U1 DE202004009530U DE202004009530U DE202004009530U1 DE 202004009530 U1 DE202004009530 U1 DE 202004009530U1 DE 202004009530 U DE202004009530 U DE 202004009530U DE 202004009530 U DE202004009530 U DE 202004009530U DE 202004009530 U1 DE202004009530 U1 DE 202004009530U1
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transport container
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transport
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Conteyor Multibag Systems NV
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Abstract

Transportbehälter (1) zum Transport oder zur Lagerung von Stückgut mit einer Bodeneinheit (2) und vertikalen Wänden (3), wobei der Innenraum des Transportbehälters durch wenigstens eine Trennvorrichtung (5) in wenigstens zwei Kammern (4) unterteilbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Trennvorrichtung (5) über eine gelenkartige Verbindung (6, 16, 26) mit wenigstens einer Innenfläche des Transportbehälters verbunden ist, wobei diese Trennvorrichtung (5) um die gelenkartige Verbindung (6, 16, 26) so schwenkbar ist, daß die Aufteilung des Behältervolumens auf die Kammern (4) variierbar ist.

Description

  • Diese Erfindung betrifft einen Transportbehälter zum Transport oder zur Lagerung von Stückgut mit einer Bodeneinheit und vertikalen Wänden, wobei der Innenraum des Transportbehälters durch wenigstens eine Trennvorrichtung in wenigstens zwei Kammern unterteilbar ist. Diese Erfindung betrifft desweiteren ein Verfahren zum Be- und Entladen eines solchen Transportbehälters.
  • Zwischen produzierenden und verarbeitenden Betrieben, Vertriebsunternehmen und Verbrauchern findet ein reger Warenverkehr statt. Für die Vielzahl an verschiedenen Waren sind entsprechend auch eine Vielzahl an verschiedenen Transportbehältnissen erforderlich. So besteht insbesondere bei Stückgütern ein großer Bedarf an Transportbehältnissen, die auf die spezifischen Anforderungen des zu transportierenden Stückgutes abgestimmt sind.
  • Herkömmliche Transportbehälter für Stückgüter sind in der Regel relativ starr konstruiert, d.h. sie sind in ihrer Geometrie und in ihren Eigenschaften auf den Transport einer speziellen Sorte Stückgut abgestimmt. Das heißt, daß mit einem solchen Transportbehälter lediglich solche Stückgüter transportiert werden können, für deren Transport der Transportbehälter entworfen wurde. Der Transport eines anderen Stückgutes, das vielleicht auch nur leicht von dem Stückgut abweicht, für dessen Transport der Transportbehälter eigentlich konstruiert war, ist gegebenenfalls schon nicht mehr möglich.
  • Es besteht daher ein Bedarf nach Transportbehältern für den Transport von Stückgütern, die flexibler einsetzbar sind, d.h., daß diese Transportbehälter auch für Stückgüter, die in Form, Größe und Materialeigenschaft nur gering voneinander abweichen, geeignet sein sollte.
  • Stückgüter, die relativ unproblematisch zu transportieren sind, weisen in der Regel eine im wesentlichen quaderförmige Grundgestalt auf. Quaderförmige Stückgüter können leicht unter optimaler Platzausnutzung in Transportbehälter mit entsprechender Gestalt eingebracht werden, wobei mehrere solcher Stückgüter nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sein können, ohne daß sich größere, ungenutzte Zwischenräume ergeben. Wenn zusätzlich zur Schonung zwischen den nebeneinander und/oder aufeinander angeordneten Stückgütern Trennvorrichtungen vorgesehen sind, so ergibt sich zudem ein stabiles System, bei dem das Verrutschen bzw. das Verkanten der Stückgüter bei geeigneter Anordnung kaum vorkommt.
  • Bei Stückgütern, die von dieser idealen Grundform mehr oder weniger stark abweichen, ergeben sich Probleme bei der idealen Raumausnutzung und der Stabilität von mehreren nebeneinander und/oder aufeinander angeordneten Stückgütern. Es besteht daher auch ein großer Bedarf nach Transportbehältern, die insbesondere für den Transport von im wesentlichen nicht quaderförmigen Stückgütern geeignet sind. Beispiele für solche nicht quaderförmigen Stückgüter sind Stückgüter, deren Grundgestalt in wenigstens einer Betrachtungsebene im wesentlichen dreieckig, trapezförmig, rautenförmig oder kreis- bzw. ellipsenförmig ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Transportbehälter bereitzustellen, der möglichst flexibel einsetzbar ist, d. h. für den Transport von verschiedenen Stückgütern, die in ihrer Form, Größe und Materialeigenschaft geringfügig voneinander abweichen. Ein besonderer Aspekt dieser Erfindung ist es, einen Transportbehälter zu entwickeln, der so flexibel einsetzbar ist, daß er insbesondere auch für den Transport von im wesentlichen nicht quaderförmigen Stückgütern unter optimaler Raumausnutzung geeignet ist, z. B. für den Transport von Stückgütern, deren Grundgestalt in wenigstens einer Betrachtungsebene im wesentlichen einem Dreieck, einem Trapez oder einem Parallelogramm entspricht.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Transportbehälter der vorgenannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die wenigstens eine Trennvorrichtung über eine gelenkartige Verbindung mit wenigstens einer Innenfläche des Transportbehälters verbunden ist, wobei diese Trennvorrichtung um die gelenkartige Verbindung so schwenkbar ist, daß die Aufteilung des Behältervolumens auf die Kammern variierbar ist.
  • Durch die gelenkartige Verbindung der Trennvorrichtung mit einer Innenfläche des Transportbehälters weist der erfindungsgemäße Transportbehälter die gewünschte Flexibilität auf. Je nach zu transportierendem Stückgut, kann die Trennvorrichtung um die gelenkartige Verbindung verschwenkt werden. Die Volumenaufteilung der Kammern des Transportbehälters ist auf diese Weise variierbar und kann so an Größe und Form des zu transportierenden Stückgutes angepaßt werden. Im Extremfall kann eine Trennvorrichtung sogar eine derartige Position einnehmen, daß durch diese Trennvorrichtung keine Aufteilung des Innenraums des Transportbehälters mehr stattfindet. Die Verschwenkbarkeit der Trennvorrichtung über die gelenkartige Verbindung ist insbesondere für den Transport von Stückgütern von Vorteil, die in ihrer Grundgestalt von der Quaderform relativ stark abweichen, wie z. B. Stückgüter, deren Grundgestalt in wenigstens einer Betrachtungsebene einem Dreieck, Trapez oder Parallelogramm entspricht. Die verschwenkbare Trennvorrichtung des erfindungsgemäßen Transportbehälters ermöglicht es, zwei oder mehrere solcher Stückgüter in den Transportbehälter einzubringen, und mit einer Trennvorrichtung voneinander zu separieren, ohne dabei größere Zwischenräume entstehen zu lassen, die das Gesamtvolumen des Transportbehälters unnötig vergrößern würden. Die vorgenannten nicht quaderförmigen Stückgüter können in einem erfindungsgemäßen Transportbehälter so eingebracht werden, daß sich eine stabile Anordnung ergibt, bei der das Verrutschen der Stückgüter beim Transport vermieden wird.
  • Als Innenflächen eines erfindungsgemäßen Transportbehälters werden hier die Flächen des Transportbehälters bezeichnet, die in den Innenraum des Transportbehälters weisen bzw. an diesen unmittelbar angrenzen. Zu diesen Innenflächen zählen die nach innen weisenden Flächen der Bodeneinheit und die entsprechenden Flächen der vertikalen Wände. Transportbehälter, die neben der Bodeneinheit eine weitere im wesentlichen horizontale Begrenzung aufweisen, wie zum Beispiel einen Deckel oder horizontale Unterteilungselemente, können gemäß dieser Erfindung auch an der Innenfläche des Deckels oder den Flächen der horizontalen Unterteilungselemente mit einer oder mehreren hier beschriebenen schwenkbaren Trennvorrichtungen verbunden sein. Als Innenflächen zählen auch die Flächen von zusätzlichen vertikalen Begrenzungen im Innenraum des Transportbehälters. Mit einer Innenfläche verbunden bedeutet, daß die Verbindung über die Innenfläche des entsprechenden Behälterbauteils (z.B. Bo deneinheit, vertikale Wand) erfolgt, wobei das Verbindungsmittel (z.B. Nagel, Schraube) dieses Bauteil auch vollständig durchdringen kann.
  • Bevorzugt sind Transportbehälter, bei denen die Trennvorrichtung im wesentlichen aus flexiblem Material gefertigt ist. Eine Trennvorrichtung aus flexiblem Material kann sich beispielsweise einer unregelmäßigen oder gewölbten Oberfläche besser anpassen und ist zudem schonender für Stückgüter mit empfindlichen Oberflächen. Besonders bevorzugt sind Trennvorrichtungen aus flexiblem Material, die wenigstens abschnittsweise mit Verstärkungen versehen sind, welche vorzugsweise in Form von Fasermaterialien oder Profilen aus beispielsweise Kunststoff oder anderen wenigstens halbsteifen Materialien in die Trennvorrichtung eingearbeitet oder auf diese aufgebracht sind. Insbesondere sind Trennvorrichtungen aus im wesentlichen flexiblem Material bevorzugt, bei denen solche Verstärkungen bezogen auf die gelenkartige Verbindung im distalen Bereich der Trennvorrichtung vorgesehen sind.
  • Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist auch die Bodeneinheit aus flexiblem Material gefertigt. Bei anderen Ausführungsformen ist wenigstens ein Teil der vertikalen Wände aus flexiblem Material gefertigt. Bei der Auswahl der Materialien für Bodeneinheit, vertikale Wände und Trennvorrichtung kann also wahlweise flexibles Material gewählt werden, wobei von den jeweiligen Anforderungen an den Transportbehälter abhängig ist, welcher Teil des Transportbehälters aus flexiblem Material und welcher Teil aus nicht flexiblem Material gefertigt ist.
  • Der Vorteil der Verwendung von flexiblen Materialien ist neben der Fähigkeit des flexiblen Materials, sich einem Transportgut etwas anzupassen, auch die Schonung der Oberflächen und Kanten des Transportgutes. Ein erfindungsgemäßer Transportbehälter, der vollständig aus flexiblem Material gefertigt ist, ist besonders bevorzugt, da dieser in entladenem Zustand zusammengefaltet bzw. zusammengerollt werden kann und somit platzsparend gelagert oder transportiert werden kann.
  • Unter einer gelenkartigen Verbindung wird hier eine bewegliche Verbindung zwischen Trennvorrichtung einerseits und Innenfläche des Transportbehälters andererseits verstanden. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist diese gelenkartige Verbindung ein Scharnier oder Gelenk, das zwischen Trennvorrichtung und Innenfläche des Transportbehälters vorgesehen ist. Eine Trennvorrichtung aus nicht flexiblem Material kann dann über das bewegliche Scharnier oder Gelenk verschwenkt werden. Bei anderen Ausführungsformen der Erfindung ist die bewegliche Verbindung von Trennvorrichtung und Innenfläche des Transportbehäl ters über flexible Bögen oder Bahnen verwirklicht, die zwischen Trennvorrichtung und Innenfläche des Transportbehälters vorgesehen sind und mit diesen durch Aufnähen, Auftackern, Vernieten, Verschweißen, Verkleben oder auf andere Weise fest verbunden sind. Vorzugsweise weisen solche flexiblen Bögen oder Bahnen einen im wesentlichen dreieckigen bis halbkreisförmigen Zuschnitt auf. Besonders bevorzugt sind pro Trennvorrichtung zwei dieser flexiblen Bögen oder Bahnen vorgesehen, die beispielsweise auf der einen Seite jeweils an einer von zwei sich gegenüberliegenden Längskanten der Trennvorrichtung fixiert sind und auf der anderen Seite an der Innenfläche des Transportbehälters befestigt sind.
  • Bei alternativen Ausführungsformen mit einer Trennvorrichtung aus flexiblem Material, ist die Trennvorrichtung in einem Fixierungsbereich auf die Innenfläche des Transportbehälters aufgeklebt, aufgetackert oder aufgenäht. Die Trennvorrichtung kann auch mit der Innenfläche des Transportbehälters vernagelt, verschraubt, vernietet oder verschweißt sein. In all diesen Fällen ist die flexible Trennvorrichtung in dem Bereich, der an den Fixierungsbereich angrenzt, gelenkartig bewegbar. Bei solchen Ausführungsformen ist das Vorsehen eines gesonderten Scharniers oder Gelenks nicht zwingend erforderlich.
  • Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen, bei denen die Trennvorrichtung an einem Ende über ein Gelenk oder Scharnier und am anderen Ende über eine Bahn aus flexiblem Material mit der Innenfläche des Transportbehälters verbunden ist. Ebenso sind Ausführungsformen bevorzugt, bei denen eine flexible Trennvorrichtung an einem Ende einen gelenkartig bewegbaren Bereich aufweist, der an einen Bereich unmittelbar angrenzt, der an der Innenfläche des Transportbehälters fixiert ist, und am anderen Ende über eine Bahn aus flexiblem Material mit der Innenfläche des Transportbehälters verbunden ist.
  • Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Trennvorrichtung entlang einer ihrer Längskanten über ein Gelenk oder Scharnier mit der Innenfläche des Transportbehälters verbunden und zusätzlich entlang der zwei an diese Längskante angrenzenden Längskanten mit der Innenfläche des Transportbehälters verbunden. Eine solche Trennvorrichtung weist vorzugsweise eine im wesentlichen gleichschenklig-trapezförmige Gesamtgrundfläche auf.
  • Bei speziellen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Transportbehälters ist der Transportbehälter durch wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung in mindestens zwei Hauptkammern unterteilt, die ihrerseits durch mindestens eine schwenkbare Trennvorrichtung variabel aufteilbar sind. Nicht schwenkbare Trennvorrichtungen sind zusätzliche vertikale Begrenzungen im Innenraum des Transportbehälters. Daher können auch die nach innen weisen den Flächen von nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen mit schwenkbaren Trennvorrichtungen verbunden sein.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn schwenkbare und nicht schwenkbare Trennvorrichtungen alternierend angeordnet sind. Die alternierende Anordnung von schwenkbaren und nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der erfindungsgemäße Transportbehälter für den Transport oder die Lagerung von Stückgütern verwendet wird, deren Grundgestalt in wenigstens einer Betrachtungsebene im wesentlichen einem rechtwinkligen Trapez oder einem rechtwinkligen Dreieck entspricht.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung sich im Wesentlichen parallel zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtung vertikal erstreckt, während sich bei anderen bevorzugten Ausführungsformen wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtung vertikal erstreckt. Auf diese Weise wird eine weitere Unterteilung eines erfindungsgemäßen Transportbehälters erzielt, wobei die Unterteilung nicht nur in einer Dimension sondern auch in einer zweiten Dimension erfolgt. Besonders bevorzugt ist es, wenn sich bei einem erfindungsgemäßen Transportbehälter wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung im Wesentlichen parallel zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtung vertikal erstreckt und sich wenigstens eine weitere nicht schwenkbare Trennvorrichtung im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtung vertikal erstreckt.
  • Vorzugsweise ist wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung aus flexiblem Material gefertigt. Besonders bevorzugt ist es, wenn alle nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen aus flexiblem Material gefertigt sind. Die Vorteile der Verwendung von flexiblem Material bei der Fertigung von erfindungsgemäßen Transportbehältern wurde bereits oben ausführlich diskutiert. Unter anderem sind besonders bevorzugte Transportbehälter gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß sie im entladenen Zustand zusammenfaltbar oder einrollbar sind.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfassen die flexiblen Materialien Gewebe- und Folienmaterialien. Besonders bevorzugte Materialien sind Folien aus Kunststoff oder technische Textilien, wie z. B. Gestricke, Kettengewirke und biaxiale Strukturen. Technische Textilien sind sehr belastbar, stabil und reißfest und trotzdem von außerordentlich geringem Gewicht. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von technischen Textilien, deren Textilmaschen so angeordnet sind, daß die Maschen ineinander und auseinander gleiten können. Durch das Ineinander- und Auseinandergleiten gewinnt ein entsprechendes technisches Textil zusätzliche Elastizität. Besonders bevorzugt sind Materialien, die sich nicht elektrostatisch aufladen und Materialien, die wasserfest und resistent gegen verschiedene Flüssigkeiten, wie z. B. wäßrige Lösungen, Emulsionen oder Öle sind.
  • Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende der Trennvorrichtung eine Halteleiste vorgesehen ist. Diese Halteleiste ist vorzugsweise aus wenigstens halbsteifem Material gefertigt. Durch eine solche Halteleiste wird das Bewegen der Trennvorrichtung, insbesondere von flexiblen oder elastischen Trennvorrichtungen erleichtert. Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen ist die Halteleiste so ausgestaltet, daß sie das Hereinfallen der Trennvorrichtung in den Innenraum des Transportbehälters verhindert. Dies wird z. B. dadurch erreicht, daß die Halteleiste etwas breiter als die Trennvorrichtung gearbeitet ist, so daß sie auf den vertikalen Wänden und/oder den nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen, die im wesentlichen senkrecht zu einer schwenkbaren Trennvorrichtung angeordnet sind, aufliegt.
  • Bei Ausführungsformen mit mehr als einer schwenkbaren Trennvorrichtung sind wenigstens zwei schwenkbare Trennvorrichtungen vorzugsweise über eine gemeinsame Halteleiste miteinander verbunden. Hierdurch wird die Schwenkbewegung der verschiedenen Trennvorrichtungen koordiniert. Je nach Anordnung der Trennvorrichtungen und dem zu transportierenden Stückgut ist eine solche Koordination nicht immer gewünscht, und bei solchen Ausführungsformen wird die separate Beweglichkeit der schwenkbaren Trennvorrichtungen bevorzugt.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist wenigstens eine Halteleiste so ausgestaltet, daß sie im Rahmen eines automatisierten Verfahrens maschinell bewegbar ist.
  • Je nach den Umständen kann es gewünscht sein, daß ein erfindungsgemäßer Transportbehälter in einen dafür vorgesehenen Transportrahmen eingebracht werden kann. Dementsprechend sind bevorzugte Transportbehälter gemäß der vorliegenden Erfindung in einen Transportrahmen einhängbar oder einstellbar, wobei die Außenabmessung des Transportbehälters oder ein Vielfaches davon um so viel geringer als die Innenabmessung des Transportrahmens gewählt ist, daß wenigstens ein Transportbehälter in den Transportrahmen einbringbar ist. Bei mehreren Transportbehältern, die in einen solchen Transportrahmen eingebracht werden, sind diese übereinander und/oder nebeneinander angeordnet. Besonders vorteilhaft ist die Kombination von Transportbehältern und Transportrahmen, da für deren Fertigung unterschiedliche Materialien mit verschiedenen Eigenschaften gewählt werden können. Eine vorteilhafte Kombination ist z. B. die Kombination von einem Transportbehälter aus flexiblem Material und einem Transportrahmen aus steifem Material. Das flexible Material ist von Vorteil für die Schonung des zu transportierenden Stückguts und die Steifigkeit des Transportrahmens ermöglicht es, erfindungsgemäße Transportsysteme aus Transportbehälter und Transportrahmen aufeinander zu stapeln. Bei einigen Transportrahmen besteht der Rahmen lediglich aus einem Gestänge, das aus einem Material gefertigt ist, das hinsichtlich der Stapelbarkeit genügend Stabilität aufweist. Weitere Ausführungsformen sind durch Transportrahmen gekennzeichnet, die einem nach oben geöffneten Kasten gleichen, dessen Wände zusätzlichen Schutz für das Transportgut bieten.
  • Die in einen Transportrahmen eingehängten bzw. eingestellten Transportbehälter sind vorzugsweise in dem Transportrahmen fixierbar, insbesondere mit doppeltem Klebeband, Profilen und/oder Klettband fixierbar. Durch die Fixierung der Transportbehälter in dem Transportrahmen wird vermieden, daß es während des Transports zu einem Verrutschen der Transportbehälter in dem Transportrahmen kommt.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Be- und Entladen eines Transportbehälters mit einer schwenkbaren Trennvorrichtung wird die Trennvorrichtung zum Beladen in eine erste Ladeposition geklappt, wobei sich eine erste Kammer öffnet, in die ein erstes Transportgut einbringbar ist. Nach dem Einbringen dieses ersten Transportgutes wird die Trennvorrichtung in eine zweite Ladeposition geklappt. Hierbei öffnet sich eine zweite Kammer, in die ein zweites Transportgut eingebracht wird. Die zweite Ladeposition ist vorzugsweise auch die Transportposition. Zum Entladen wird zunächst das zweite Transportgut aus der zweiten Kammer entnommen, anschließend die Trennvorrichtung in die ursprüngliche erste Ladeposition geklappt und dann das erste Transportgut aus der ersten Kammer entnommen. Die vorgenannten Verfahrensschritte können alle auch maschinell in einem automatisierten Ladeverfahren vorgenommen werden.
  • Die vorgenannten erfindungsgemäßen Transportbehälter werden mit Vorteil für den Transport von Stückgütern verwendet, deren Grundgestalt in wenigstens einer Betrachtungsebene eine Geometrie aufweist, die keine Spiegelsymmetrie zeigt, oder deren Grundgestalt im wesentlichen einem gleichschenkligen Dreieck gleicht.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung von Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung aufgeführten Merkmale sind sämtlich untereinander frei kombinierbar, wobei sich die Vorteile der entsprechenden Merkmalskombinationen für den Fachmann aus der Kombination sowie der einer speziellen Ausführungsform zugrundeliegenden Aufgabe ergeben. Dies gilt auch für die Merkmale von weiteren vorteilhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die anhand der folgenden Figuren beispielhaft verdeutlicht werden. Hierbei zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit einer mit der Innenfläche der Bodeneinheit schwenkbar verbundenen Trennvorrichtung,
  • 2: eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit schwenkbaren und nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen, wobei die schwenkbaren Trennvorrichtungen über eine gemeinsame Halteleiste miteinander verbunden sind,
  • 3ae: seitliche Querschnitte durch erfindungsgemäße Transportbehälter mit unterschiedlicher Anordnung der Trennvorrichtung bzw. der Trennvorrichtungen,
  • 4: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit mehreren mit der Bodeneinheit gelenkartig verbundenen Trennvorrichtungen, die separate Halteleisten aufweisen,
  • 5: einen erfindungsgemäßen Transportbehälter, der in einen Transportrahmen eingestellt ist,
  • 6: ein Verfahren zum Be- und Entladen eines erfindungsgemäßen Transportbehälters,
  • 7a: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Transportbehälters der eine Trennvorrichtung aufweist, die mit der Innenfläche einer vertikalen Wand schwenkbar verbundenen ist,
  • 7b: eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters der eine Trennvorrichtung aufweist, die mit der Innenfläche einer vertikalen Wand schwenkbar verbundenen ist,
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit einer Trennvorrichtung, die mittels flexibler Bahnen gelenkartig mit einer vertikalen Wand verbunden ist, in den Stadien a) und b),
  • 9 seitliche Querschnitte durch eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit unterschiedlicher Anordnung der Trennvorrichtungen und
  • 10 seitliche Querschnitte durch eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters mit unterschiedlicher Anordnung der Trennvorrichtungen.
  • Figur 1:
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßer Transportbehälter 1 schematisch dargestellt, der eine rechteckige Bodeneinheit 2 und senkrecht dazu vertikale Wände 3 aufweist. Der Innenraum des Transportbehälters 1 (und damit auch das Behältervolumen) ist durch eine Trennvorrichtung 5 in zwei Kammern 4a und 4b unterteilt. Die Trennvorrichtung 5 ist im Fixierungsbereich 15 mit der Innenfläche der Bodeneinheit 2 fest und in dem an diesen Fixierungsbereich 15 angrenzenden Bereich 26 gelenkartig bewegbar verbunden. Am oberen Ende der Trennvorrichtung 5 ist eine Halteleiste 8 vorgesehen. Bei der hier dargestellten Ausführungsform sind die Bodeneinheit 2, die vertikalen Wände 3 und die Trennvorrichtung 5 aus flexiblem Material gefertigt und die Halteleiste 8 besteht aus halbsteifem Kunststoff.
  • Figur 2:
  • Die in 2 schematisch dargestellte Ausführungsform weist zwei nicht schwenkbare Trennvorrichtungen 7 auf, die sich im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen der drei schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 vertikal erstrecken. Die nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen 7 teilen das Behältervolumen auf zunächst 3 Hauptkammern auf. Diese Hauptkammern sind ihrerseits durch die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 variabel aufteilbar. Die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 sind mit der Innenfläche der Bodeneinheit 2 im Bereich 26 gelenkartig verbunden. Im Fixierungsbereich 15 sind die Trennvorrichtungen 5 fest mit der Innenfläche der Bodeneinheit 2 verbunden. Die oberen Enden der Trennvorrichtungen 5 sind über eine gemeinsame Halteleiste 8 miteinander verbunden. Die Bodeneinheit 2, die vertikalen Wände 3 und die nicht verschwenkbaren Trennvorrichtungen 7 sind aus steifem Material, während die beweglichen Trennvorrichtungen 5 aus flexiblem Material gefertigt sind, wobei in das flexible Material zum Zwecke der Stabilisierung Profilleisten eingearbeitet sind (nicht dargestellt).
  • Figur3 a–e:
  • 3a zeigt eine stark schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 mit einer Trennvorrichtung 5 aus steifem Material, die über ein Scharnier 6 mit der Bodeneinheit 2 verbunden ist. Die Darstellung in dieser Figur ist ein seitlicher Querschnitt durch den Transportbehälter 1. Diese Betrachtungsebene des Transportbehälters 1 weist eine rechteckige Querschnittsfläche auf, die durch die Länge der Bodeneinheit 2 und die Höhe der vertikalen Wände 3 aufgespannt wird. Durch die Trennvorrichtung 5 wird die Gesamtquerschnittsfläche des Transportbehälters 1 in die Querschnittsflächen der Kammern 4a und 4b aufgeteilt. Die Querschnittsflächen der Kammern 4a und 4b sind in der hier abgebildeten Position der Trennvorrichtung 5 trapezförmig und daher geeignet, die Stückgüter 10a und 10b, die ebenfalls einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen, in sich aufzunehmen, wobei der Querschnitt der Stückgüter etwas geringer ist als der der Kammern 4a und b.
  • 3b zeigt den Transportbehälter 1 aus 3a, wobei die Trennvorrichtung 5 in einer anderen Position ist. Durch die Veränderung der Trennvorrichtungsposition haben sich die Volumina der Kammern 4a und 4b so verändert, daß der Transportbehälter jetzt für den Transport von anders geformten Stückgütern, nämlich von Stückgütern mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt 10a und 10b, geeignet ist. 3b zeigt so in Kombination mit 3a, wie flexibel ein erfindungsgemäßer Transportbehälter 1 einsetzbar ist, da er zum Transport von Gütern mit unterschiedlicher Gestalt geeignet ist.
  • Der in 3c dargestellte Querschnitt eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 weist im wesentlichen die gleiche Querschnittsfläche wie der in den 3a und 3b dargestellte Transportbehälter auf, wobei diese Querschnittsfläche durch die Trennvorrichtung 5, die mit der Innenfläche der Bodeneinheit 2 über das scharnierartige Element 6 gelenkartig verbunden ist, in zwei Kammern 4a und 4b aufgeteilt wird, die jeweils einen Querschnitt in Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweisen. Die in dieser Abbildung dargestellte Ausführungsform kann dementsprechend zwei Stückgüter in sich aufnehmen, die ebenfalls einen Querschnitt eines rechtwinkligen Dreiecks aufweisen, wobei die Länge der Dreiecksschenkel der Transportwaren geringfügig geringer als die der Schenkel des Kammerquerschnitts sein sollte.
  • 3d zeigt den Transportbehälter 1 aus 3c, wobei die Trennvorrichtung 5 in einer anderen Position ist. Durch die Änderung der Position der Trennvorrichtung weist der Transportbehälter 1 nunmehr im wesentlichen nur noch eine große Kammer 4 von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt auf, in die ein entsprechend groß gewähltes und gestaltetes Stückgut 10 eingebracht ist. 3d zeigt so in Kombination mit 3c, wie flexibel ein erfindungsgemäßer Transportbehälter 1 einsetzbar ist, da er zum Transport von Gütern mit unterschiedlicher Gestalt geeignet ist.
  • Die in 3e dargestellte Ausführungsform ist so ausgestaltet, daß sie sechs Stückgüter 10a bis 10f in sich aufnehmen kann, deren Querschnitt einem rechtwinkligen Trapez gleicht. Die Kammern 4a4f sind alternierend durch schwenkbare Trennvorrichtungen 5 und nicht schwenkbare Trennvorrichtungen 7 voneinander getrennt. Die nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen 7 erstrecken sich im Wesentlichen parallel zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 vertikal im Behälterinnenraum. Die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 sind über gelenkartige Verbindungen 6 mit der Innenfläche der Bodeneinheit 2 verbunden. Am oberen Ende weisen die Trennvorrichtungen 5 jeweils eine Halteleiste 8 auf.
  • Figur 4
  • Die in 4 schematisch dargestellte Ausführungsform ist mit der in 2 dargestellten Ausführungsform weitestgehend vergleichbar. Allerdings ist hier im Unterschied zu 2 keine gemeinsame Halteleiste 8 für die drei Trennvorrichtungen 5 vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform weisen die Trennvorrichtungen 5 jeweils separate Halteleisten 8 auf. Außerdem liegen die scharnierartigen Elemente 6, über die die Trennvorrichtungen 5 mit der Bodeneinheit 2 verbunden sind, und damit die Schwenkachsen der Trennvorrichtungen 5 nicht auf einer gemeinsamen Achse bzw. in einer Reihe. Bodeneinheit 2, vertikale Wände 3 und Trennvorrichtungen 5 sind bei dieser Ausführungsform aus steifem Material.
  • Figur 5
  • Der in 5 schematisch dargestellte, erfindungsgemäße Transportbehälter 1 besteht aus flexiblem Material und ist zur Stabilisierung in einen Transportrahmen 9 eingehängt. Der Transportbehälter 1 weist insgesamt neun schwenkbare Trennvorrichtungen 5 auf, von denen jeweils drei in einer Reihe über eine gemeinsame Halteleiste 8 miteinander verbunden sind.
  • Figur 6
  • In 6 ist ein Verfahren zum Be- und Entladen eines erfindungsgemäßen Transportbehälters, wie er z. B. in den 1, 2 und 3a dargestellt ist, schematisch dargestellt. In 6a befindet sich die Trennvorrichtung 5 in der ersten Ladeposition 11. Die Halteleiste 8 verhindert, daß die Trennvorrichtung 5 in den Transportbehälterinnenraum fällt. In 6b ist das Einbringen 12 eines ersten Transportgutes 10a in die linke Kammer 4a des Transportbehälters 1 dargestellt. In diesem Zustand weist die rechte Kammer 4b ein deutlich geringeres Volumen als die linke Kammer 4a auf. Um das Volumen der beiden Kammern vorteilhaft zu verändern, wird, wie in 6c dargestellt, die Trennvorrichtung 5 in die zweite Ladeposition 13 gebracht. Hierbei verkleinert sich das Volumen der linken Kammer 4a, während sich das Volumen der rechten Kammer 4b vergrößert. In 6d ist dargestellt, wie in die nun vergrößerte Kammer 4b das Transportgut 10b eingebracht ist, 14. In dieser Position erfolgt dann vorzugsweise auch der Transport.
  • Figur 7a
  • In 7a) ist ein erfindungsgemäßer Transportbehälter 1 dargestellt, der eine Trennvorrichtung 5 aufweist, die im Fixierungsbereich 15 mit der Innenfläche einer vertikalen Wand 3 fest und über den gelenkartig bewegbaren Bereich 26 beweglich verbunden ist. Die Trennvorrichtung 5 dieser Ausführungsform kann in horizontaler Ebene bewegt werden.
  • Figur 7b
  • Die Trennvorrichtung 5 der in 7a) dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 kann in vertikaler Ebene bewegt werden. Diese Trennvorrichtung 5 ist ebenfalls im Anschluß an den Fixierungsbereich 15 mit einer vertikalen Wand 3 schwenkbar verbunden.
  • Figur 8:
  • Die 8a) und b) zeigen schematisch eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 mit einer Trennvorrichtung 5, die mittels flexibler Bahnen 16 gelenkartig mit einer vertikalen Wand 3 verbunden ist. Die flexiblen Bahnen 16 bestehen aus einem flexiblen Textilmaterial und sind sowohl auf die Innenfläche der vertikalen Wand 3 als auch auf die Trennvorrichtung 5 aufgenäht, wobei die Trennvorrichtung 5 aus flexiblem Textilmaterial gefertigt ist, in welches Kunststoffprofile zur Verstärkung eingearbeitet wurden (nicht dargestellt). 8a) stellt die für das Be- und Entladen der unteren Kammer geeignete Position der Trennvorrichtung 5 dar. In 8b) ist die für das Be- und Entladen der oberen Kammer und den Transport im beladenen Zustand geeignete Position der Trennvorrichtung 5 dar.
  • Figur 9:
  • Der auf der linken Seite von 9 dargestellte Querschnitt durch eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 weist in der dargestellten Betrachtungsebene zwölf Kammern auf, die durch die Bodeneinheit 2, die vertikalen Wände 3 und die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 und die nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen 7 gebildet werden, wobei die verwendeten Materialien flexibel und wenigstens zum Teil abschnittsweise mit Verstärkungen versehen sind. In der Dritten Dimension kann diese Ausführungsform weitere schwenkbare und nicht schwenkbare Trennvorrichtungen und entsprechend viele Kammern aufweisen (nicht dargestellt). Hierbei verlaufen die weiteren nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen teilweise parallel und teilweise senkrecht zu den dargestellten nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen 7. Die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 sind mit den Innenflächen der Seitenwände 3 und den Flächen der nicht schwenkbaren Trennvorrichtungen 7 über scharnierartige Elemente 6 gelenkartig verbunden. Die in dieser Abbildung dargestellte Ausführungsform kann in der dargestellten Ebene z.B. zwölf zu lagernde oder zu transportierende Elemente in Kammern mit im wesentlichen trapezförmigem Querschnitt aufnehmen. Diese Abbildung zeigt jedoch den Transportbehälter in entladenem Zustand.
  • Die mittlere Abbildung von 9, zeigt die gleiche Ausführungsform, wobei die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 in einer hochgeklappten Position sind. Durch das Hochklappen der Trennvorrichtungen 5 kann der flexible Transportbehälter horizontal zusammengefaltet werden. Dieser zusammengefaltete Zustand ist schließlich in der rechten Abbildung von 9 dargestellt.
  • Figur 10:
  • Die in 10 dargestellten seitlichen Querschnitte durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 ist mit der Ausführungsform von 9 vergleichbar, wobei hier die schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 im beladenen Zustand entweder im wesentlichen horizontal (linke Abbildung) oder im wesentlichen vertikal (mittlere Abbildung) ausgerichtet sind.
  • Je nach Ausrichtung der schwenkbaren Trennvorrichtungen 5 weist der Transportbehälter 1 in der Betrachtungsebene entweder neun kleine oder drei große Kammern von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt auf, in die Stückgüter 10a10i entsprechender Größe und Gestalt eingebracht sind. Die linke und die mittlere Abbildung von 10 stellen so anschaulich dar, wie flexibel ein erfindungsgemäßer Transportbehälter 1 einsetzbar ist, da er zum Transport von Gütern mit unterschiedlicher Größe und Gestalt geeignet ist.
  • Die rechte Abbildung von 10 stellt diesen speziellen Transportbehälter 1 im entladenen und zusammengefalteten Zustand dar.
  • Für alle dargestellten Figuren ist anzumerken, daß der Fachmann ohne weiteres den schematischen Charakter der Zeichnungen erkennt, so daß er sich bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung beispielsweise nicht an exakte Abmessungen, Größenverhältnisse und Schichtdicken, wie sie in den Figuren dargestellt sind, gebunden fühlen wird. Die entsprechenden vorteilhaften Abmessungen, Größenverhältnisse und Schichtdicken ergeben sich aus den jeweiligen Anforderungen, die größtenteils von der Beschaffenheit der Transportgüter und den bei der Herstellung von erfindungsgemäßen Transportbehältern verwendeten Materialien abhängig sind.
  • 1
    Transportbehälter
    2
    Bodeneinheit
    3
    vertikale Wand
    4
    Kammer
    5
    verschwenkbare Trennvorrichtung
    6
    gelenkartige Verbindung
    7
    nicht verschwenkbare Trennvorrichtung
    8
    Halteleiste
    9
    Transportrahmen
    10
    Transportgut
    11
    erste Ladeposition
    12
    Einbringen eines ersten Transportgutes
    13
    zweite Ladeposition
    14
    Einbringen eines zweiten Transportgutes
    15
    Fixierungsbereich
    16
    gelenkartige Verbindung in Form eines flexiblen Bogens
    26
    gelenkartig bewegbarer Bereich

Claims (16)

  1. Transportbehälter (1) zum Transport oder zur Lagerung von Stückgut mit einer Bodeneinheit (2) und vertikalen Wänden (3), wobei der Innenraum des Transportbehälters durch wenigstens eine Trennvorrichtung (5) in wenigstens zwei Kammern (4) unterteilbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Trennvorrichtung (5) über eine gelenkartige Verbindung (6, 16, 26) mit wenigstens einer Innenfläche des Transportbehälters verbunden ist, wobei diese Trennvorrichtung (5) um die gelenkartige Verbindung (6, 16, 26) so schwenkbar ist, daß die Aufteilung des Behältervolumens auf die Kammern (4) variierbar ist.
  2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennvorrichtung (5) im wesentlichen aus flexiblem Material gefertigt ist, wobei Trennvorrichtungen aus flexiblem Material besonders bevorzugt sind, die wenigstens abschnittsweise mit Verstärkungen versehen sind, die vorzugsweise in Form von Fasermaterialien oder Profilen in die Trennvorrichtung eingearbeitet oder auf diese aufgebracht sind.
  3. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodeneinheit (2) und/oder wenigstens ein Teil der vertikalen Wände (3) aus flexiblem Material gefertigt ist.
  4. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennvorrichtung (5) aus flexiblem Material in einem Fixierungsbereich (15) auf die Innenfläche aufgeklebt, aufgetackert oder aufgenäht ist oder mit der Innenfläche vernagelt, verschraubt, vernietet oder verschweißt ist, wobei die flexible Trennvorrichtung (5) in dem Bereich (26), der an den Fixierungsbereich (15) angrenzt, gelenkartig bewegbar ist.
  5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als gelenkartige Verbindung von Trennvorrichtung (5) und Innenfläche des Transportbehälters wenigstens ein Bogen oder eine Bahn aus flexiblem Material (16) vorgesehen ist, vorzugsweise wenigstens zwei Bögen oder Bahnen aus flexiblem Material (16) vorgesehen sind.
  6. Transportbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Bogen oder die eine Bahn bzw. die Bögen oder die Bahnen von im wesentlichen dreieckigem oder gleichschenklig trapezförmigem Zuschnitt sind und vorzugsweise durch Aufnähen, Auftackern, Vernieten, Verschweißen, Verkleben, Festnageln oder Festschrauben mit einer Innenfläche des Transportbehälters bzw. der Trennvorrichtung verbunden ist bzw. sind.
  7. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter (1) durch wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung (7) in mindestens zwei Hauptkammern unterteilt ist, die ihrerseits durch mindestens eine schwenkbare Trennvorrichtung (5) variabel aufteilbar sind.
  8. Transportbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung (7) sich im Wesentlichen parallel zu den Schwenkachsen der schwenkbaren Trennvorrichtung (5) vertikal erstreckt.
  9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine oder wenigstens eine weitere nicht schwenkbare Trennvorrichtung (7) sich im Wesentlichen senkrecht zu der Schwenkachse der schwenkbaren Trennvorrichtung (5) erstreckt.
  10. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine nicht schwenkbare Trennvorrichtung (7) aus flexiblem Material gefertigt ist.
  11. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß flexible Materialien Gewebe- und Folienmaterialien umfassen, vorzugsweise Folien aus Kunststoff oder technische Textilien.
  12. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende der Trennvorrichtung (5) eine Halteleiste (8) aus vorzugsweise wenigstens halbsteifem Material vorgesehen ist.
  13. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei schwenkbare Trennvorrichtungen (5) über eine gemeinsame Halteleiste (8) miteinander verbunden sind.
  14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter in einen Transportrahmen (9) einhängbar oder einstellbar ist, wobei die Außenabmessung des Transportbehälters (1) oder ein Vielfaches davon um so viel geringer als die Innenabmessung des Transportrahmens (9) gewählt ist, daß wenigstens ein Transportbehälter (1) in den Transportrahmen (9) einbringbar ist, wobei bei mehreren Transportbehältern (1) diese übereinander und/oder nebeneinander angeordnet sind.
  15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter (1) in dem Transportrahmen fixierbar ist, vorzugsweise mittels doppeltem Klebeband, Profilen und/oder Klettband.
  16. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter (1) im entladenen Zustand zusammenfaltbar oder einrollbar ist.
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