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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein flexibles Fachsystem, bestehend
aus einer Mehrzahl zusammenhängender
Zellen, die von flexiblen Wänden aufgespannt
werden und die durch Aneinanderlegen gegenüberliegender oder benachbarter
Wände der Zellen
zusammenlegbar sind, wobei die Zellen in mehreren Reihen nebeneinander
angeordnet sind, so daß sie
ein Feld bzw. Array von Zellen bilden.
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Entsprechende
flexible Fachsysteme sind im Stand der Technik bekannt. Insbesondere
ist ein entsprechendes flexibles Fachsystem beschrieben in einer
noch nicht veröffentlichten,
aber gleichzeitig anhängigen
deutschen Patentanmeldung Nr. 10 2004 008 969.8 derselben Anmelderin.
Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich eine
Verbesserung des in dieser vorgenannten deutschen Patentanmeldung
beschriebenen Fachsystems.
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Zusammenlegbare
Fachsysteme sind an sich im Stand der Technik bekannt. Beispielsweise sind
Fachsysteme bekannt, die aus parallel angeordneten Streifen aus
Pappe bestehen, die in regelmäßigen Abständen von
einer Seite her Einschnitte aufweisen und die mit korrespondierend
ausgebildeten Pappstreifen, welche sich senkrecht zu den erstgenannten,
parallelen Pappstreifen erstrec ken, zusammengesteckt sind, die ebenfalls
entsprechende, seitlich in etwa bis zur Hälfte ragende Schlitze aufweisen,
so daß die
einander kreuzenden Pappstreifen im Bereich der jeweils einander
zugewandten Schlitze zusammengesteckt werden, wobei der Schlitz
eines Streifens jeweils eine Hälfte
des gegenüberliegend und
senkrecht zu dem erstgenannten verlaufenden Pappstreifens umgreift,
in die sich der Schlitz dieses Streifens nicht hineinerstreckt.
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Diese
Facheinteilungen kann man, indem sie diagonal geschert werden, auch
in einen mehr oder weniger eng gefalteten Zustand zusammenlegen.
Allerdings wird das zusammengefaltete System deutlich länger und
erreicht eine Länge,
die im wesentlichen der Summe zweier Seiten des zuvor in rechtwinkliger
Form aufgespannten Fachsystems erreicht.
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Diese
Fachsysteme sind außerdem
nicht flexibel, d.h. die aus Pappe oder dergleichen bestehenden
Wände sind
relativ starr und können
sich nicht flexibel an in den Fächern
aufgenommene Gegenstände
anschmiegen. Außerdem
kann ein solches Fachsystem leicht auseinanderfallen bzw. leicht
auseinandergezogen werden, da die wechselseitig ineinander greifenden
Schlitzbereiche keinen sicheren Halt bieten. Derartige Systeme verschleißen außerdem relativ
schnell, wenn sie Belastungen ausgesetzt werden und z.B. auch, wenn
sie mehrfach zusammengefaltet und wieder aufgefaltet werden. Wenn
in den Fächern
aufgenommene Gegenstände in
einer Richtung etwas größer sind
als das betreffende Fach, können
die entsprechenden Pappstreifen auch leicht beschädigt werden
oder einreißen.
Das flexible Fachsystem, welches in der gleichzeitig anhängigen deutschen
Patentanmeldung 10 2004 008 969.8 beschrieben wird, bringt demgegenüber bereits
Verbesserungen, da es aus flexiblen Bahnen besteht, die sich der
Form eines Gegenstandes wesentlich besser anpassen können und
die gleichzeitig aus einem wesentlich belastbareren Textil- oder
Vliesmaterial hergestellt sein können
als Pappe. Ein Nachteil dieses bekannten Systems besteht jedoch
darin, daß es
für den
Gebrauch jeweils in einen entsprechenden starren Behälter eingesetzt
und in seiner äußeren Form
den Abmessungen des äußeren Behälters angepaßt werden
muß, um
darin ein entsprechendes Fachsystem aufzuspannen. Das Fachsystem
muß dabei
entweder durch entsprechende Gegenstände gefüllt und dadurch stabilisiert
werden, oder aber es muß durch
zusätzliche
Mittel mit den Wänden
des entsprechenden Behälters
verbunden werden, um in aufgespannter Form zu verbleiben.
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Dabei
ist es zwar weiterhin nicht ausgeschlossen, daß der Behälter ein zusammenklappbarer
Behälter
ist, jedoch gibt es kaum eine sinnvolle Möglichkeit, das Fachsystem gemeinsam
mit dem entsprechenden Behälter
zusammenzuklappen.
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Gegenüber diesem
Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
flexibles Fachsystem zu schaffen, welches zwar einerseits den Vorteil
einer hohen Flexibilität
der einzelnen Zellen bzw. der Wände
der Zellen aufweist, gleichzeitig jedoch auch allein für sich frei aufstellbar ist
und nicht in sich zusammenfällt
oder sich zusammenzieht, wenn es in aufgespanntem Zustand in einen
größeren Behälter gestellt
wird, ohne mit dessen Wänden
verbunden zu werden.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
daß die Außenwände von
auf gegenüberliegenden
Seiten des Arrays liegenden Reihen von Zellen jeweils eine starre
Wand aufweisen, welche ihrerseits mindestens je ein über die
mit der starren Wand verbundene Reihe des Arrays hinausragendes,
weiteres starres Wandelement aufweist, welches unter einem Abknickwinkel
von mindestens 30° zu
dem Array hin mit der starren Wand verbunden bzw. verbindbar ist.
Vorzugsweise beträgt
der mögliche
Abknickwinkel 90° zu
dem Array hin und besonders bevorzugt bis zu 180° zumindest in der von dem Array
von Zellen abgewandten Richtung.
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Die
auf gegenüberliegenden
Seiten des Arrays mit jeweils der äußersten Reihe von Zellen verbundenen,
starren Wandelemente lassen sich in Richtung aufeinander zu zusammenschieben,
wobei die dazwischenliegenden Zellen zusammenfallen, oder sie lassen
sich auch in der Gegenrichtung auseinanderziehen, wobei die dazwischenliegenden
Zellen aufgespannt werden. Dabei können diese gegenüberliegenden
Wandelemente auch in ihrer Längsrichtung
relativ zueinander versetzt werden, so daß das Array mehr oder weniger
geschert wird. Das mindestens eine zusätzliche Wandelement, welches
an das erste Wandelement anschließt, das mit einer der äußeren Reihen
von Zellen verbunden ist, kann dann in Richtung des Arrays abgeknickt
bzw. umgeklappt werden und bildet so für eine verbleibende Seite des Arrays,
die bis dahin kein starres Wandelement aufwies, eine zusätzliche
starre Wand. Zweckmäßigerweise
ist das freie Ende dieses weiteren starren Wandelements so ausgebildet,
daß es
mit dem zugewandten Ende der gegenüberliegenden starren Wand verbindbar
ist, welche auf der gegenüberliegenden
Seite des Arrays vorgesehen ist. Das gleiche geschieht auch mit
dem weiteren starren Wandelement, welches an der Wand der gegenüberliegenden Seite
angebracht ist.
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Es
ist auch möglich,
beide Enden der an den äußersten
Reihen befestigten starren Wände
mit je einem entsprechend kürzer
ausgebildeten, auf beiden Seiten überstehenden und unter einem
entsprechenden Abknickwinkel verbindbaren oder verbundenen weiteren
starren Wandelement zu versehen. Wenn die genannten starren Wände auseinandergezogen
sind, werden die an gegenüberliegenden Wänden angeordneten
und überstehenden
Wandelemente in einem entsprechend abgeknickten Zustand angebracht
oder umgeklappt, wobei die freien Enden der überstehenden Wandelemente an
gegenüberliegenden
Wänden
zusammentreffen und miteinander verbunden werden.
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Wie
bereits erwähnt,
ist eine Variante der Erfindung besonders bevorzugt, bei welcher
diese weiteren starren Wandelemente zu der von dem Array von Zellen
abgewandten Seite hin um 180° gegenüber dem
ersten starren Wandelement abgeknickt bzw. umgeklappt werden können. Sie
liegen dann mit ihrer Außenseite
flach an der Außenseite
der starren Wände
an. Zweckmäßigerweise
ist zwischen der starren Wand und dem weiteren starren Wandelement
ein Scharnier vorgesehen, wobei dieses Scharnier auch ein Biegescharnier
sein kann, welches aus einem flexiblen Band oder Streifen besteht.
Wenn die flexiblen Wandelemente aus Kunststoff bestehen, kann das
Scharnier beispielsweise auch aus einem bewußt dünnwandig und einstückig mit
der starren Wand hergestellten Verbindungsabschnitt zwischen der
Wand und dem starren Wandelement gebildet werden.
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Darüber hinaus
ist eine Ausführungsform
der Erfindung bevorzugt, bei welcher die Zellen so aufgebaut sind
wie bei dem flexiblen Fachsystem der
DE 10 2004 008 969.8 , indem
nämlich
die Reihen von Zellen gebildet sind durch eine Mehrzahl paralleler Bahnen,
wobei jeweils benachbarte Bahnen entlang im wesentlichen paralleler
Linien miteinander verbunden sind und die Verbindungsstellen jeweils
benachbarter Reihen gegeneinander versetzt sind.
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Die äußeren Reihen
des Arrays bzw. die äußeren Wände des
flexiblen Teils des Arrays können beispielsweise über Klettband
mit der starren Wand verbunden sein, sie können aber auch angeheftet sein,
angenäht,
angeklebt oder angetackert sein. Besonders bevorzugt ist eine Variante
der vorliegenden Erfindung, bei welcher die äußeren flexiblen Wände der
Mehrzahl zusammenhängender
Zellen zumindest über
einen Teil des Verbindungsbereichs mit der starren Wand in Längsrichtung
einer Reihe von Verbindungspunkten verschiebbar an der starren Wand befestigt
sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht
es, daß die
Befestigungspunkte beim Auseinanderziehen der gegenüberliegenden
starren Wände
und bei der entsprechenden Verformung der flexiblen Wandelemente,
die dann in etwa wellenförmig
oder zickzackförmig
verlaufen, näher
zusammenrücken
können
und einen kleineren Abstand haben als in dem zusammengelegten Zustand,
in welchem die beiden starren Wände
aufeinander zubewegt werden, so daß sich dazwischen die flexiblen
Wandelemente in einen flachen, ebenen Zustand strecken, so daß in diesem
Zustand die Befestigungspunkte an der starren Wand einen weiteren
Abstand annehmen können,
indem sie in Längsrichtung
in einer entsprechenden Führung
gleiten. Die Befestigung kann beispielsweise über eine Art von Knöpfen oder
Nieten erfolgen, die in Längsschlitzen
der starren Wand verschiebbar gelagert sind. Dabei kann beispielsweise ein
zentraler Befestigungspunkt unverschiebbar fixiert sein.
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Die äußeren flexiblen
Bahnen können
aber auch ohne weiteres an Punkten, die den Befestigungspunkten
der jeweiligen Zwischenebene entsprechen, fest mit der starren Wand
verbunden sein, wobei sich die äußere Bahn
dann notwendigerweise in Falten legt, denn der Abstand der starren
Befestigungspunkte sollte dem Abstand der Kontaktflächen bzw.
-Linien der flexiblen Bahnen im aufgespannten Zustand entsprechen.
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Da
nur zwei der starren Wände
auf gegenüberliegenden
Seiten des Arrays mit der jeweils äußersten Reihe von Zellen verbunden
sind bzw. die Außenwand
der äußersten
Reihen bilden, während die
anderen Wände
als überstehende
Wandabschnitte abknickbar und scharnierartig bezüglich der erstgenannten Wände bewegbar
sind, läßt sich
das erfindungsgemäße flexible
Fachsystem in einen sehr engen Zustand zusammenfalten und läßt sich
dennoch mit einer durch die starren Wände bzw. Wandelemente vorgegebenen
Kantenlänge
als ein Array bzw. Feld von Zellen frei aufstellen und aufspannen,
wobei die einzelnen Zellen eine wohldefinierte Form und Größe annehmen.
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Es
versteht sich, daß man
dieses flexible und zusammenfaltbare Fachsystem zu einer größeren Transport-
oder Lagervorrichtung erweitern kann, welche ein äußeres Gehäuse oder
einen Rahmen aufweist, dessen Innenmaße einem ganzzahligen Vielfachen
(einschließlich
dem Einfachen) der Außenmaße des bzw.
der jeweiligen darin aufzunehmenden flexiblen Fachsysteme entspricht.
Entsprechende flexible Fachsysteme können selbstverständlich auch übereinander
gestapelt werden. Dabei kann man beispielsweise je ein gefülltes Fachsystem
mit einer Folie oder Bahn oder auch einer dünnen Platte abdecken und ein
weiteres flexibles Fachsystem darüber anordnen, zweckmäßigerweise
so, daß jeweils die
starren Wandelemente der übereinander
angeordneten Fachsysteme miteinander ausgerichtet sind. Zweckmäßig ist
es weiterhin, wenn die flexiblen Wände aus einem elastischen Material
bestehen, welches um zumindest 20 bis 50% dehnbar ist. Auf diese
Weise kann man sicherstellen, daß sich die flexiblen Wände beim
Zusammenlegen des Fachsystems entsprechend zusammenziehen und damit
weniger Platz in Anspruch nehmen als ein Fachsystem, dessen Wände aus
nicht dehnbarem, flexiblem Material bestehen.
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Bevorzugte
oder zweckmäßige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung weisen im einzelnen die folgenden Merkmale
auf, die sowohl unabhängig
voneinander als auch in Kombination miteinander realisiert werden
können.
Die flexiblen Wände 2 bestehen
vorzugsweise aus einem textilen Material, d.h. z.B. aus einem Gewebe
oder aus einem nicht-gewobenen textilen Material, wie z.B. einem
Filz. Die jeweils äußeren der
flexiblen Bahnen sind an Befestigungspunkten, möglichst parallelen Befestigungslinien
oder Befestigungsflächen
an der starren Wand 5 befestigt, wobei der Abstand der
Befestigungspunkte bzw. -linien oder -flächen entlang der starren Wand 5 gemessen
kleiner ist als derselbe Abstand, wenn er entlang der flexiblen
Bahn 2 gemessen wird, d.h. die äußeren flexiblen Bahnen 2 verlaufen
gewellt bzw. in Falten gelegt, wenn das flexible Fachsystem sich
in einem zusammengeklappten Zustand befindet. Die starren Wände und
die Wandelemente 6, 6', 6'', 16 und 17 sowie
die Bodenelemente 18, 19 können z.B. aus einem Kartonmaterial
hergestellt sein, sie können
aber auch aus anderen, vorzugsweise dünnwandigen, mehr oder weniger
steifen oder halbsteifen Materialien hergestellt sein, wie z.B.
dünnen
Kunststoffplatten, z.B. aus einem thermoplastischen Kunststoff,
oder sie könnten auch
aus Sperrholz oder dünnen
Metall- bzw. Blechplatten gefertigt sein, wobei Scharniere bzw.
Scharnierverbindungen am einfachsten in Form elastischer Streifen
aus einem textilen Material oder aus Kunststoff gebildet werden.
Selbstverständlich
sind auch reguläre
Scharnierverbindungen mit Zapfen und Ösen denkbar. Die Wände, Wandelemente
und Bodenelemente können
auch ein textiles Material aufweisen, und z.B. aus zweilagigem textilem
Material bestehen, die Taschen oder Schlaufen bilden und in welche
einfach Platten aus Karton, Kunststoff oder einem anderen steifen
oder halbsteifen Material eingeschoben sind. Soweit die textilen
Bahnen für
Wände und
Bodenelemente und Wandelemente einstückig zusammenhängen, werden
dann die Scharniere einfach durch die doppellagigen textilen Bahnen
bzw. die Verbindungsstücke
zwischen doppellagigen, textilen Taschen oder Bahnen gebildet.
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Die
zusammenklappbaren Wandelemente und in gleicher Weise auch die zusammenklappbaren
Bodenelemente sollten möglichst
einfach und leicht miteinander in Verbindung bringbare Endabschnitte
aufweisen, wie z.B. Schlitz oder Schlitz-Hakenverbindungen, die
in einfacher Weise ineinandergehakt werden können, indem die jeweiligen,
einander gegenüberliegenden
Elemente leicht gegeneinander verschoben und wieder in die reguläre Position
zurückgebracht
werden. Desgleichen kommen einfache Klettbandverbindungen oder auch einfach
ein Reibungseingriff für
die Verbindung in Frage. Bodenelemente müssen dabei nicht notwendigerweise
fest miteinander oder mit ihrem freien Ende fest mit einem Wandelement
verbunden werden, da es unter Umständen ausreicht, wenn der Boden
auf einer Unterlage aufliegt und das Fachsystem darauf ruht. Insbesondere
wenn das Fachsystem nicht als Ganzes mit darin befindlichen Gegenständen entnommen
werden muß,
können
die Bodenelemente 18 bzw. 19 einfach einseitig
mit einem Wandelement 5 verbunden sein, während das
andere Ende des Bodenelements frei beweglich bleibt.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
und der zugehörigen
Figuren. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht von oben auf ein mehrkammeriges Unterteilungselement
entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2004 008 969.8, welches
horizontal auseinandergezogen wird,
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2 eine
Draufsicht auf das Unterteilungselement nach 1, welches
horizontal auseinandergezogen wurde, in einem Zustand ohne (linker Teil)
und mit Transportbehälter
(rechter Teil),
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3 eine
Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung mit starren Wänden
und jeweils zwei abknickbaren starren Wandelementen,
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4 schematisch
eine Draufsicht auf eine Variante des Systems nach 3,
bei welcher die starren, abknickbaren Wandelemente jeweils nur an einem
Ende der ersten starren Wandelemente vorgesehen sind,
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5 ein
Schema eines Verfahrens zur Herstellung des flexiblen Zellenarrays,
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6 eine
weitere Variante mit umklappbaren Bodenelementen,
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7 eine
Variante mit einem einzelnen umklappbaren Bodenelement und
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8 stapelbare
flexible Fachsysteme mit Zwischenboden.
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In 1 ist
dargestellt, wie ein erfindungsgemäßes mehrkammeriges Unterteilungselement 10 schrittweise
entfaltet bzw. aufgespannt wird. Die Darstellung ist so zu verstehen,
daß, wenn
das Unterteilungselement horizontal aufgefaltet bzw. auseinandergezogen
wird, die Darstellung eine Draufsicht von oben auf das Unterteilungselement
ist. Auf der linken Seite von 1 ist zu
erkennen, daß in
diesem Zustand noch nicht alle Bahnen 2 entfaltet sind.
Die in der Darstellung oberen vier Bahnen 2 sind allerdings schon
auseinandergezogen und bilden dadurch, daß sie an gemeinsamen Kontaktflächen miteinander verbunden
sind, drei Reihen von im wesentlichen kreisförmigen bis elliptischen Kammern
bzw. Zellen 1 aus. Auf der rechten Seite von 1 ist
das Unterteilungselement 10 beinahe vollständig aufgefaltet,
und es sind sieben Reihen 4 von Zellen 1 zu erkennen, die
durch die Bahnen 2 ausgebildet werden, da jeweils benachbarte
Bahnen 2 über
gemeinsame Kontaktflächen 9 miteinander
verbunden sind.
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In 2 ist
ein Unterteilungselement 1 zu erkennen, das vollständig aufgefaltet
bzw. aufgespannt ist. An den am weitesten außen befindlichen Punkten der
Bahnen 3 befinden sich Fixierungselemente aus Klebeband
und/oder Klettband 9, über
die das Unterteilungselement 1 in einem Transportbehälter fixierbar
ist (rechte Seite von 2).
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Wie
man anhand der 1 und 2 erkennt,
besteht das flexible Fachsystem aus flexiblen Wänden 2, die im zusammengelegten
Zustand einen Stapel dicht aufeinanderliegender Bahnen bilden. Jeweils
benachbarte Bahnen sind an Kontaktflächen, vorzugsweise in Streifenform
senkrecht zur Papierebene, miteinander verbunden und die Position
dieser Kontaktflächen
bzw. Kontaktstreifen wechselt jeweils von einer Zwischenebene zur
nächsten.
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Darüber hinaus
ist es selbstverständlich möglich, den
Wechsel der Kontaktflächen
nicht in der dargestellten, regelmäßigen Form vorzunehmen, bei welcher
in jeder zweiten Ebene die Kontaktfläche wieder dieselbe Position
hat, sondern die Kontaktflächen
könnten
beispielsweise in Längsrichtung
(in den Figuren horizontal) der Bahnen auch jeweils um ein Drittel
oder ein Viertel des Abstandes der Kontaktflächen innerhalb einer Ebene
versetzt sein.
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Was
die konkrete Herstellung des aus den flexiblen Wänden bzw. Bahnen
2 bestehenden
Teils des Fachsystems angeht, wird auf die bereits erwähnte ältere Anmeldung
der Anmelderin
DE 10 2004
008 969.8 verwiesen, deren Inhalt hier durch diese Bezugnahme übernommen
wird.
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Des
weiteren wird auf 5 und die zugehörige Beschreibung
Bezug genommen, die im wesentlichen aus der älteren Patentanmeldung Nr.
10 2004 008 969.8 übernommen
wurde.
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Wichtig
ist bei der vorliegenden Erfindung unter anderem, daß die freien
Enden der überstehenden
Elemente entweder mit dem entsprechenden Ende eines gegenüberliegenden, überstehenden Wandelements
oder aber mit dem Ende eines mit einer gegenüberliegenden Reihe von Zellen
verbundenen starren Wandelementes lösbar verbunden werden kann.
Erst diese Lösbarkeit
der Verbindung ermöglicht
in einfacher Weise ein Zusammenfalten in einen sehr platzsparenden
Zustand, indem, wie bereits erwähnt,
die abknickbaren Wandelemente von dem jeweils gegenüberliegenden
Teil gelöst
und um 180° auf
die Rückseite
des mit ihnen verbundenen starren Wandelements zurückgeklappt
werden.
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In
den 3a–c erkennt
man eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fachsystems
in drei verschiedenen Zuständen,
wobei 3a einen im wesentlichen vollständig zusammengelegten
Zustand zeigt, 3b einen teilweise entfalteten Zustand
zeigt und 3c einen vollständig entfalteten
bzw. aufgespannten Zustand zeigt, in welchem das Fachsystem selbständig aufgestellt
oder in einen größeren Behälter hineingestellt
werden kann.
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Wie
man in 3a erkennt, besteht das flexible
Fachsystem aus einer ganzen Reihe paralleler und nebeneinander bzw.
aufeinander liegender Bahnen 2 aus einem flexiblen Material.
Benachbarte Bahnen sind jeweils entlang von beabstandeten Flächenbereichen
miteinander verbunden, wobei in benachbarten Verbindungsebenen die
Flächenbereiche,
entlang welcher die jeweils an die Verbindungsebene angrenzenden
Bahnen befestigt werden, gegeneinander versetzt sind. Dies wird
deutlicher erkennbar in dem teilweise entfalteten Zustand gemäß 3b.
Wie man in den 3a und 3b weiterhin
sieht, sind die äußersten
flexiblen Wandelemente 2, d.h. in 3a das
am weitesten unten liegende und das am weitesten oben liegende flexible
Wandelement 2, jeweils noch an einer starren Wand 5 befestigt.
Die starre Wand 5 hat wiederum an beiden entgegengesetzten
Enden jeweils zwei Verlängerungen mit
ebenfalls starren, aber gegenüber
dem Wandelement 5 abknickbaren Wandelementen 6' bzw. 6''. Diese starren Wandelemente ragen
in Längsrichtung der übereinander
liegenden Bahnen (d.h. in 3a nach
rechts und links) über
die flexiblen Wände
bzw. Bahnen 2 hinaus. Die freien Enden der Bahnen 6' weisen eine
Lasche 12 auf und das Ende des jeweils gegenüberliegenden
Wandelements 6'' weist einen passenden
Schlitz 13 auf, durch welchen die Lasche 12 hindurchsteckbar
ist und welcher so bemessen ist, daß die Lasche 12 mit
zwei nach oben und unten abstehenden Vorsprüngen in dem Schlitz 13 bzw.
hinter dem Schlitz 13 verhakt. In dem in 3a dargestellten
Zustand sind die Wandelemente 6', 6'' nur
geringfügig
gegenüber
den starren Wänden 5 abgewinkelt und
erstrecken sich im wesentlichen in Längsrichtung des zusammengelegten
Stapels flexibler Bahnen 2, welche insgesamt mit den starren
Wänden und
Wandelementen das flexible Fachsystem bilden. Werden die beiden
starren Wände 5 auseinandergezogen,
so daß sie
einen größeren Abstand
voneinander haben, so geht das flexible Fachsystem über den in 3b dargestellten
Zustand schließlich
in den in 3c dargestellten Zustand über, in
welchem das flexible Fachsystem voll aufgespannt ist und die einzelnen
Zellen 1 geöffnet
sind, so daß sie
mit den darin unterzubringenden Gegenständen bestückt werden können.
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In
diesem Zustand ist das flexible Fachsystem frei aufstellbar, da
sowohl die Wände 5 als
auch die Wandelemente 6', 6'' im wesentlichen starr sind und
damit ein im wesentlichen rechteckiges Feld aus einzelnen Zellen 1 aufspannen,
das mit den dafür vorgesehenen
Gegenständen
bestückt
werden kann. Ein solches flexibles Fachsystem kann entweder allein
frei aufgestellt werden oder aber es wird in einen Behälter hineingestellt,
dessen Außenmaße entweder
den Außenmaßen des
flexiblen Fachsystems 10 entsprechen oder aber ein Vielfaches
der Länge und/oder
Breite des flexiblen Fachsystems betragen, so daß gegebenenfalls mehrere derartige
flexible Fachsysteme in einen größeren Behälter hineingestellt
werden können.
Außerdem
können
entsprechende Behälter
auch ohne weiteres aufeinander gestapelt werden, wenn man darauf
achtet, daß jeweils die
starren Wände 5 und
Wandelemente 6, 6' und 6'' einer höheren Lage von flexiblen Fachsystemen
auf den starren Wänden
und Wandelementen 5, 6, 6', 6'' der
darunterliegenden Schicht aufsitzen. Im wesentlichen sollten die übereinander
angeordneten Wände und
Wandelemente übereinander
gestapelter Fachsysteme miteinander ausgerichtet sein. Wenn ein äußerer Behälter vorgesehen
ist, dessen Innenmaße genau
den Außenmaßen eines
gemäß 3c entfalteten,
flexiblen Fachsystems entsprechen oder aber dessen Innenmaße ein ganzzahliges
Vielfaches der Maße
des flexiblen Fachsystems 10 entsprechen, so wird eine
entsprechende übereinander
ausgerichtete Anordnung automatisch sichergestellt, wenn eine Ebene
vollständig
mit entsprechenden flexiblen Fachsystemen ausgefüllt wird und dann die nächste Ebene
darüber
geschichtet wird. Dabei ist es weiterhin möglich, beispielsweise eine
Textilbahn, eine Folie oder auch eine Platte zwischen die verschiedenen Ebenen
entsprechender flexibler Fachsysteme zu legen.
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Eine
weitere Variante eines flexiblen Fachsystems gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in den 4a und b dargestellt. 4a zeigt
das flexible Fachsystem 10' in
einem weitgehend entfalteten Zustand mit geöffneten Zellen 1,
die in mehreren Reihen 4 neben- bzw. übereinander angeordnet sind, wobei
die jeweils äußerste Reihe
flexible Wände 2 aufweist,
die mit starren Wänden 5 verbunden
sind. In diesem Fall ist ein weiteres starres Wandelement abknickbar
bzw. scharnierartig beweglich jeweils mit nur einem Ende der starren
Wände 5 verbunden
und seine Länge
entspricht der gewünschten
Breite des flexiblen Fachsystems in dem vollständig aufgespannten Zustand.
Wie anhand der Pfeile A angedeutet wird, kann das starre Wandelement 6 so
weit verschwenkt werden, daß ein
freies Ende mit dem verbleibenden freien Ende der gegenüberliegenden starren
Wand 5 verbunden werden kann und umgekehrt kann das am
anderen Ende mit derselben starren Wand gelenkig verbundene Wandelement 6 mit seinem
freien Ende an dem verbleibenden freien Ende der ersten starren
Wand 5 befestigt werden. Die Endabschnitte jeder zweiten
Reihe von Zellen können
beispielsweise Haken, Klettbänder
oder dergleichen aufweisen, mit welchen sie gegebenenfalls mit den
abknickbaren Wandelementen 6 verbindbar sind.
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Im übrigen muß das flexible
Fachsystem im aufgespannten Zustand nicht notwendigerweise eine rechtwinklige
Form annehmen, sondern man kann sich beispielsweise bei dem in 4a darge stellten Zustand
ohne weiteres vorstellen, daß die
obere starre Wand 5 im wesentlichen horizontal nach links
verschoben wird, während
die starren Wandelemente 6' ihren
Winkel gegenüber
den Wänden 5 nicht
verändern,
wobei die Verschiebung nach links und etwas nach unten der oberen
Wand 5 solange erfolgt, bis die freien Enden der Wandelemente 6 und
der Wände 5 einander
berühren
und mit geeigneten Verbindungsmitteln miteinander verbunden werden
können.
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Darüber hinaus
wird durch die Pfeile B angedeutet, daß die starren Wandelemente 6 auch
von dem Array aus Zellen 1 weg um 180° auf die Rückseite der starren Wände 5 geklappt
werden können, wobei
außerdem
die beiden Wände 5 aufeinander zubewegt
werden können,
so daß die
einzelnen Zellen 1 in sich zusammenfallen und die flexiblen
Wände 2 einen
Stapel flach aufeinanderliegender ebener Bahnen bilden. In 4b sind
dabei die versetzt angeordneten Verbindungspunkte zwischen benachbarten
Bahnen auf verschiedenen Ebenen jeweils durch Punkte angedeutet.
Dies ist im Vergleich zu dem in 3a dargestellten,
zusammengeklappten Zustand ein besonders platzsparender Zustand,
da nunmehr die abknickbaren starren Wandelemente 6 nicht
mehr über
die (in dieser Darstellung der Richtung von links nach rechts entsprechenden)
Länge der
einzelnen Bahnen 2 hinausragen.
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Es
versteht sich, daß die
Ausführungsform nach
den 3a–3c in ähnlicher
Weise verwendet bzw. modifiziert werden kann, indem die in den Schlitz 13 eingesteckte
Lasche 12 aus diesem Schlitz herausgezogen wird und dann
beide starre Wandelemente an beiden Enden der Wände 5 jeweils um 180° nach hinten
auf die Rückseite
der Wände 5 geklappt
werden.
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5 zeigt
nochmals ein mögliches
Verfahren zur Herstellung des inneren Teils des flexiblen Fachsystems
ohne die Wände 5 und
Wandelemente 6, welches nur aus den flexiblen Wänden 2 besteht.
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Die
schematischen Darstellungen in den 5A–I zeigen
ein Verfahren zur Herstellung eines Unterteilungselements gemäß der vorliegenden
Erfindung. In 5A wird von einer Rolle 8 ein Stück Bahn 2 in
Richtung einer Fixiervorrichtung 7 abgerollt. In 5B ist
dargestellt, wie ein Stück
der Bahn 2 von der Rolle 8 abgeschnitten wird.
Dieses Stück
der Bahn 2 ist auf eine Halterungsvorrichtung (nicht dargestellt)
fixiert. Wie in 5C dargestellt, bewegt sich
diese Halterungsvorrichtung mit der Bahn 2 nach oben unter
der Fixiervorrichtung 7 hindurch, wobei diese auf die Bahn
in vorgegebenen Abständen
durchgehende Kontaktstreifen aus Klebstoff aufträgt. Gleichzeitig wird von der
Rolle 8 ein weiteres Stück
Bahn in Richtung der Fixiervorrichtung 7 abgerollt. In 5D wird
ein von der Rolle 8 abgerolltes Stück Bahn 2 abgeschnitten.
Gleichzeitig wird die zur einen Hälfte mit Kontaktstreifen aus
Klebstoff versehene Bahn 2 um die Hälfte ihrer Länge nach
links transportiert. In 5E ist
dann zu sehen, daß die zur
Hälfte
mit Kontaktstreifen versehene Bahn 2 erneut unter der Fixiervorrichtung 7 hindurchgeführt wird,
wobei diese auf die nicht mit Kontaktstreifen ver sehene Hälfte der
Bahn 2 Klebstoffstreifen aufträgt. Die nun über ihre
ganze Breite mit Klebstoffstreifen in vorgegebenen Abständen versehene Bahn 2 befindet
sich unter der Bahn 2, die in 5C von
der Rolle 8 abgewickelt wurde. Diese bisher nicht mit Klebstoff
versehene Bahn wird auf die bereits vollständig mit Klebstoff versehene
Bahn abgesenkt und auf diese angedrückt. Daraufhin wird die Halterungsvorrichtung
um die Hälfte
des Abstands zwischen den Kontaktstreifen, die auf der ersten Bahn aufgetragen
wurden, nach rechts oder links versetzt. Dementsprechend werden,
wie in 5F dargestellt, die Kontaktstreifen
auf der Oberseite der zweiten Bahn 2 um eben diese Hälfte des
Abstands zwischen den Kontaktstreifen, die auf der ersten Bahn 2 aufgetragen
wurden, versetzt aufgetragen, während
die Halterungsvorrichtung mit den zwei Bahnen unter der Fixiervorrichtung 7 durchgeführt wird.
Ebenso aus 5F zu erkennen ist, daß erneut
ein Stück
Bahn 2 von der Rolle 8 abgerollt wird. Dieses
Stück Bahn 2 wird
von der Rolle 8 in 5G abgeschnitten.
Gleichzeitig bewegt sich die Halterungsvorrichtung um die Hälfte der
Breite der Bahn 2 nach rechts. Anschließend (5H) bewegt
sich die Halterungsvorrichtung mit den zwei Bahnen unter der Fixiervorrichtung 7 hindurch,
wobei auf die zweite Hälfte
der zweiten Bahn die Klebstoffstreifen aufgetragen werden. Sobald
dies geschehen ist, wandert die Halterungsvorrichtung mit den zwei
Bahnen wieder um die Hälfte des
Abstands zwischen den Kontaktstreifen zurück in die Ausgangsposition
von 5A. Nach dem Absenken und Andrücken der dritten Bahn auf die
Oberseite der zweiten Bahn wandert die Halterungsvorrichtung mit
den drei Bahnen erneut unter der Fixierungsvorrichtung 7 hindurch
(5I). Der in 5I dargestellte
Vorgang entspricht im wesentlichen den Vorgängen, die bereits in 5C erläutert wurden.
Einziger Unterschied ist, daß die
Klebstoffstreifen nicht auf die erste Bahn wie in 5C,
sondern auf die über
die erste und zweite Bahn geschichtete dritte Bahn aufgetragen werden.
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Aus
den 5A–I ist
zu erkennen, daß die
Fixierungsvorrichtung 7 während des Verfahrens der Herstellung
von erfindungsgemäßen Unterteilungselementen
stets stationär
ist. Die Halterungsvorrichtung mit der darauf gehalterten Bahn oder
den auf dieser Bahn geschichteten Bahnen wandert quer zur Längsachse
dieser Fixiervorrichtung 7 während des Auftragens der Kontaktstreifen
vor und zurück und
ist zudem parallel zur Längsachse
der Fixiervorrichtung seitlich bewegbar, wodurch abwechselnd die linke
Hälfte
bzw. die rechte Hälfte
der obersten Bahn mit Kontaktstreifen versehen wird.
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In
den 6 und 7 erkennt man eine weitere Variante
eines flexiblen Fachsystems gemäß der vorliegenden
Erfindung. In diesem Fall sind die überstehenden Wandelemente mit 16 und 17 bezeichnet.
Die einander zugewandten Kanten der Wandelemente 16, 17 weisen
jeweils in der Mitte einen horizontalen Schlitz auf und die Breite
der beiden Wandelemente 16, 17 ist jeweils um
mindestens die Hälfte
der Schlitztiefe größer als
es dem halben Abstand zwischen den gegenüberliegenden starren Wänden 5 entspricht.
Beim Zusammenklappen der Seitenwände
werden die einander zugewandten Schlitze einfach ineinander gesteckt
so daß die
beiden Wandelemente zusammenhal ten. Alternativ könnte das Teil 16 eine
in der unteren Hälfte überstehende
Lasche aufweisen und das Teil 17 könnte in der oberen Hälfte eine überstehende
Lasche aufweisen, wobei die LAschen jeweils etwas breiter wären als
es der halben Höhe
der Wandelemente 16, 17 entspricht. Eine oder
beide dieser Laschen können an
den ihren zugewandten Kanten einen Schlitz aufweisen, der so angeordnet
ist, daß beide
Laschen in diesen, dann vertikal verlaufenden Schlitzen passend
ineinandergreifen.
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Zusätzlich weist
dieses flexible Fachelement 10 ebenfalls im wesentlichen
starre oder steife Bodenklappen 18 auf, die unter das flexible
Fachsystem 10 geklappt werden können und somit einen Boden bilden.
Dies erleichtert die Stapelbarkeit. Besonders bevorzugt ist dabei
eine Ausführungsform,
bei welcher die Breite der Bodenklappen 18 bzw. 19,
gemessen von ihrer Verbindungskante mit den starren Wänden 5 zu
ihren freien Kanten, nicht mehr als die Höhe der Seitenwände 5 beträgt. Dies
gewährleistet,
daß im
zusammengefalteten Zustand, in welchem auch die Bodenelemente (über die
oder unter den Wandelementen 16, 17) um 180° gegen die
starren Wände 5 geklappt
werden, die Bodenelemente die Höhe
der starren Wände 5 nicht überragen.
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Alternativ
könnte,
wie in 7 dargestellt ist, auch ein einzelnes Bodenelement 19 vorgesehen sein,
welches die gesamte Breite bzw. Tiefe des flexiblen Fachsystems 10 abdeckt.
Wenn das flexible Fachsystem nicht breiter als hoch ist, kann auch
in diesem Fall das Bodenelement 19 um 180° gegen die starre
Wand 5 geklappt werden, ohne die starre Wand 5 in
der Höhe
zu überragen.
Selbstverständlich können die
Bodenelemente 18 bzw. 19 auch breiter sein als
es der Höhe
der starren Wand 5 entspricht, da die im zusammengeklappten
Zustand über
die Höhe
der starren Wände 5 hinausstehenden
Abschnitte der Bodenelemente 18, 19 bei vielen
Anwendungsfällen
nicht oder kaum störend
sind.
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Es
versteht sich, daß derartige,
mit Bodenelementen 18 bzw. 19 ausgestattete flexible
Fachsysteme 10 in einfacher Weise aufeinander stapelbar sind.
Alternativ ist in 8 eine Variante dargestellt, bei
welcher Zwischenplatten 20 jeweils zwischen zwei übereinander
gestapelte flexible Fachsysteme 10 eingelegt werden, wobei
die Außenmaße der Bodenplatten 20,
d.h. Länge
und Breite, mit Länge
und Breite der entsprechenden flexiblen Fachsysteme 10 vorzugsweise übereinstimmen.
Allerdings ist auch hier eine abweichende Variante denkbar, wenn
beispielsweise mehrere Fachsysteme 10 in einer Ebene nebeneinander
in einem größeren Gehäuse aufgenommen
sind. In diesem Fall können
die Zwischenplatten 20 auch entsprechend größer ausgebildet werden
und entweder den Innenmaßen
des größeren Gehäuses entsprechen
oder einen Bruchteil der Innenmaße des Gehäuses ausmachen, so daß sie insgesamt
den gesamten Gehäusequerschnitt
abdecken.
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Für Zwecke
der ursprünglichen
Offenbarung wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Merkmale, wie sie sich
aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen für einen Fachmann
erschließen,
auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren
Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen
Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder
Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen
wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder
sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher
denkbarer Merkmalskombinationen wird hier nur der Kürze und
der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.