DE20016514U1 - Aufbewahrungskiste aus Karton - Google Patents
Aufbewahrungskiste aus KartonInfo
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Description
Aufbewahrungskiste aus Karton
Bpschreibuna
Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungskiste sowie ein Einlegeteil für die Halterung von Einlegeböden in einer derartigen Kiste. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Kiste aus Karton oder Pappe, so daß im folgenden überwiegend von Karton die Rede ist, ohne daß damit eine Beschränkung verbunden sein soll.
Für Lager- und Transportzwecke werden häufig Aufbewahrungskisten aus Karton verwendet. Auch können derartige Aufbewahrungskisten in Archiven eingesetzt werden. In der Regel besteht eine derartige Kiste aus einem quaderförmigen Behälter, in den das betreffende Gut lose verstaut werden kann. Der Behälter kann durch einen 0 separaten Deckel oder einen Faltdeckel verschlossen werden. Häufig besteht jedoch der Wunsch, auch bei solchen Aufbewahrungskisten aus Karton eine Unterteilung, beispielsweise mit Einlegeböden, durchzuführen. Hier besteht ein Problem darin, die Einlegeböden in der Kiste zu fixieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Einlegeteil für die Halterung von Einlegeböden aus Karton für eine derartige Kiste zu schaffen.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Einlegeteil gelöst, daß zwei zusammenfaltbare Kartonplatten aufweist, die über wenigstens einen gefalzten Streifen miteinander verbunden sind derart, daß die Kartonplatten in der zusammengeklappten Lage einen
Abstand aufweisen, wobei wenigstens eine Kartonplatte mit wenigstens einem Längsschlitz versehen ist, der sich zumindest teilweise über wenigstens einen gefalzten Streifen erstreckt und somit einen Einschub für den Einlegeboden bildet. Mit einem derartigen Einlegeteil ist es möglich, eine stabile Halterung für die betreffenden Einlegeböden ebenfalls aus Karton auszubilden. Da die beiden Kartonplatten mit Abstand zueinander verlaufen, wird durch die in der Einbaulage innere, den Längschlitz aufweisende Kartonplatte ein Auflager für den Einlegeboden gebildet, das mit Abstand zur Stirnkante verläuft. Damit wird ein stabiler Halt des Bodens auch aus Karton erreicht. Das Einlegeteil kann aus einem einstückigen Zuschnitt bereit gestellt werden, in dem die betreffenden Falzstreifen vorgefertigt, vorgeknickt und die Längsschlitze vorhanden sind.
Es ist zweckmäßig, wenn sich die Längsschlitze in den Falzstreifen erstrecken, der zwischen den Kartonplatten 0 vorhanden ist. Dadurch wird erreicht, daß das Einlegeteil in der Einbaulage von vorne bis auf die Schlitze eine einheitliche und geschlossene Form aufweist.
Insbesondere ist es hierbei möglich, daß an dem geschlitzten Falzstreifen ein Steg verbleibt, der senkrecht zu den Längsschlitzen verläuft und als Träger für Beschriftungsfelder dient. Die Beschriftung kann unmittelbar auf dem Steg erfolgen oder aber auf einem Beschriftungsbogen, der vorzugsweise vorgefalzte Beschriftungsstreifen aufweist derart, daß er zwischen Einlegeteil und Innenwandung der Kiste gesteckt werden kann, während der Beschriftungssteifen auf dem Steg zum Anliegen kommt. Es können auf einem solchen Bogen mehrere schmale Beschriftungsstreifen vorgesehen sein, die durch 5 Perforationen voneinander getrennt sind. Bei einem
anderen Gebrauch der Kiste wird der alte Beschriftungsstreifen abgetrennt und der sich daran anschließende Streifen umgeknickt. Insbesondere kann die Beschriftung mit einem herkömmlichen Drucker durchgeführt werden. Hiermit ist es in einfacher Weise möglich, die einzelnen, durch die Einlegeböden gebildeten Fächer, zu beschriften. Eine Archivierung oder eine geordnete Ablage wird hiermit erleichtert.
Es kann vorgesehen werden, daß die Längsschlitze mit Abstand zum freien Ende der betreffenden Kartonplatte enden und daß die Einlegeböden dort entsprechend verjüngt ausgebildet sind. Dadurch erhält das Einlegeteil trotz der vorhandenen Längsschlitze eine ausreichende Steifheit.
Weiterhin ist zweckmäßig, wenn die Kartonplatten mit ihren freien Enden durch in Schlitze eingreifende Laschen zusammengehalten werden. Dadurch kann das Einlegeteil 0 ohne Hilfsmittel zusammengehalten werden.
Es kann in vielen Fällen ausreichend sein, wenn die Einlegeböden aus einer einfachen Kartonplatte bestehen. Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist 5 vorgesehen, daß ein Einlegeboden aus zwei zusammenhängenden und zusammenklappbaren Kartonplatten besteht, die unmittelbar aufeinander legbar sind. Die Verjüngungen der Einlegeböden, die nicht in den Längsschlitzen der Einlegeteile gehalten werden, sind 0 dann vorzugsweise an den freien Enden der Kartonplatten
vorhanden. Durch diese Maßnahmen wird ein doppellagiger Einlegeboden bereitgestellt, der eine hinreichende Stabilität auch für die Aufnahme von schwereren Gegenständen, wie Prospekten oder dergleichen, aufweist.
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Es ist in jedem Fall zweckmäßig, wenn die Höhe des Einlegeteils im wesentlichen genau der lichten Höhe der Kiste und insbesondere geringfügig größer ist, damit das Einlegeteil in der Kiste klemmend gehalten wird. Damit kann auf eine weitere Befestigung, beispielsweise mit Doppelklebeband oder Leim, verzichtet werden. Es kann aber auch vorgesehen werden, daß der Einlegeboden eine Breite aufweist, die ausreicht, die Einlegeteile klemmend in der Kiste zu halten.
Die Aufbewahrungskiste gemäß der Erfindung ist als quaderförmiger Behälter ausgebildet und mit wenigstens zwei Einlegeteilen gemäß der oben erläuterten Art versehen. Die Einlegeteile befinden sich an gegenüberliegenden Seite des Innenraums. Es werden Einschübe gebildet, in der die gewünschte Anzahl von Einlegeböden eingeführt werden können. Für eine stabile Kiste es zweckmäßig, doppelwandige Seiten vorzusehen. Auch eine solche Kiste kann aus einem einstückigen 0 Zuschnitt bestehen. Der Zuschnitt kann mittlere, über Knickfalze zusammenhängende Felder aufweisen, an die sich einerseits nach oben jeweils Felder anschließen, die durch Schlitze bis zu den mittleren Feldern voneinander getrennt sind, und an die sich andererseits nach unten vier Felder anschließen, von denen ein Feld und das übernächste Feld an dem dazwischen liegenden Feld seitlich gehalten und durch Schlitze entlang den mittleren Feldern davon und durch einen Schlitz von dem vierten unteren Feld getrennt sind, um eine 0 doppelwandige, einseitig offene Kiste zu bilden. Der Boden ist dann vierlagig.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Aufbewahrungskiste gemäß der Erfindung in perspektivischer Darstellungsform,
Fig. 2 den Zuschnitt eines Einlegeteils gemäß der
Erfindung,
Fig. 3 die Draufsicht auf ein zusammengeklapptes
Einlegeteil,
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Fig. 4 den Zuschnitt eines Einlegebodens,
Fig. 5 den Zuschnitt für den quaderf örmigen
Behälter und
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Fig. 6 a - i den Zusammenbau des Behälters aus einem
Zuschnitt gemäß Figur 5.
Die in der Zeichnung dargestellte Aufbewahrungskiste weist einen quaderförmigen, einseitig offenen Behälter 11 auf, in dem an zwei gegenüberliegenden inneren Seitenwandungen je ein Einlegeteil 12 für die Halterung von Einlegeböden 13 vorhanden ist. Ein Einlegeteil 12 besteht aus zwei zusammenfaltbaren Kartonplatten 14, 15, die über einen Falzstreifen 16 miteinander verbunden sind. An den gegenüberliegenden Seiten sind Laschen 17 und Schlitze 18 vorhanden, um die Kartonplatten 14, 15 in der zusammengeklappten Lage zu halten.
0 Im einzelnen ist die Ausbildung der Falzstreifen 16 und der Kartonplatten 14, 15 so getroffen, daß die Kartonplatte in der zusammengeklappten Lage einen Abstand aufweisen. Es sind eine Vielzahl von Längsschlitzen 19 in der eine Kartonplatte 15 vorhanden, die sich teilweise in 5 den Falzstreifen 16 erstrecken. Damit werden in der
zusammengeklappten Lage Einschübe für die Einlegeböden gebildet. Es ist vorgesehen, daß die Tiefe der die Längsschlitze 19 tragenden Kartonplatte 15 etwas geringer ist als die Tiefe der Kartonplatte 14, so daß, wie in Figur 3 ersichtlich, ein in etwa trapezförmiger Querschnitt erzeugt wird. Ferner ist vorgesehen, daß Längsschlitze 19 sich nur soweit in den Falzsstreifen 16 erstrecken, daß ein Steg 20 senkrecht zu den Längsschlitzen verbleibt, auf dem Beschriftungsfelder aufgebracht werden können. Durch die Schräge des Trapezes wird zudem eine ausreichende Breite des Steges für eine gut lesbare Beschriftung erzeugt.
Es ist wenigstens ein Beschriftungsbogen 3 6 vorgesehen, der vorzugsweise vorgefalzte Beschriftungsstreifen 37 aufweist derart, daß er zwischen Einlegeteil und Innenwandung der Kiste gesteckt werden kann, während der Beschriftungssteifen auf dem Steg 20 zum Anliegen kommt.
Es können auf einem solchen Bogen mehrere schmale Beschriftungsstreifen vorgesehen sein, die durch Perforationen 3 8 voneinander getrennt sind. Bei einem anderen Gebrauch der Kiste wird der alte Beschriftungsstreifen abgetrennt und der sich daran anschließende Streifen umgeknickt. Die Breite des Streifens entspricht im wesentlichen dem Steg 20, während die Länge des Streifens im wesentlichen dem lichten Maß der Kiste entspricht.
Insbesondere ist es mit einem solchen Bogen möglich, die 0 Beschriftung mit einem herkömmlichen Drucker durchzuführen. Selbstverständlich kann auf jeder Seite der Kiste ein derartiger Beschriftungsbogen eingesteckt werden. Die Beschriftungsstreifen können zudem mit einem Kleber in der umgeknickten Lage fixiert werden.
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Die Höhe des Einlegeteils ist vorzugsweise so bemessen, daß es im wesentlichen exakt der lichten Höhe des quaderförmigen Behälters 11 entspricht. Die Längsschlitze 19 enden mit Abstand zum freien Ende 21 der Kartonplatte 15. Damit wird erreicht, daß die Kartonplatte 15 trotz der Längsschlitze eine hinreichende Stabilität aufweist. Die Einlegeböden 13 bestehen ebenfalls aus zwei übereinanderklappbare Kartonplatten 22. Die freien Enden 23 der Kartonplatten 22 sind verjüngt ausgebildet, da diese Bereiche mit den Bereichen des Einlegeteils 12 zusammenwirken, die nicht geschlitzt sind. Die zusammengeklappten Einlegeböden 13 werden in die Längsschlitze 19 eingeführt, und es kann in der Kiste die gewünschte Anzahl von Fächern bereitgestellt werden.
Fig. 5 zeigt einen möglichen Zuschnitt für einen doppelwandigen Behälter 11 zur Aufnahme derartiger Einlegeteile 12 und Einlegeböden 13. Es sind vier zusammenhängende, vorgeknickte Felder 24 vorgesehen, deren Abmessungen den seitlichen Wänden des Behälters 11 entsprechen. An diese Felder 24 schließen sich in der gezeigten Abbildung obere vier Felder 25 an, die jeweils durch einen Schlitz 26 voneinander getrennt sind, der sich bis zu den mittleren Feldern 24 erstreckt. Ferner 5 sind untere Felder 27, 28, 29, 30 vorgesehen, von denen die Felder 28 und 3 0 seitlich über Knickfalze an dem unteren Feld 2 9 gehalten und über Schnitte 31 entlang den mittleren Feldern 24 von diesen getrennt sind. Ferner ist das Feld 28 durch einen Schlitz 32 vom unteren Feld 27 0 getrennt. Es kann vorgesehen werden, daß die Felder 28, 3 0 eine geringere Breite als die anderen Felder aufweisen.
Weiterhin ist eine Klebelasche 34 vorhanden, um aus dem Zuschnitt eine Röhre 35 zu bilden, aus welcher der
Behälter 11 gefaltet werden kann. In den Figuren 6a bis i sind die Schritte zum Zusammenbau des Behälters 11 schematisch und durch Pfeile selbsterläuternd dargestellt.
Es ist hiermit möglich, eine sehr stabile Aufbewahrungskiste mit Einlegeböden nur aus Karton bereitzustellen. Die besondere Ausbildung der Einlegeteile 12 ermöglicht zudem eine Beschriftung der einzelnen Fächer, wodurch beispielsweise die Archivierung wesentlich übersichtlicher erfolgen kann.
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Claims (16)
1. Einlegeteil (12) für die Halterung von Einlegeböden (13) in einer Kiste, gekennzeichnet durch zwei zusammenfaltbare Kartonplatten (14, 15), die über wenigstens einen gefalzten Streifen (16) miteinander verbunden, wobei wenigstens eine Kartonplatte (15) mit wenigstens einem Längsschlitz (19) versehen ist, der sich zumindest teilweise über wenigstens einen gefalzten Streifen (16) erstreckt und somit einen Einschub für den Einlegeboden (13) bildet.
2. Einlegeteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Längsschlitze (19) in den Falzstreifen (16) erstrecken, der zwischen den Kartonplatten (15, 15) vorhanden ist.
3. Einlegeteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Falzstreifen so bemessen ist, daß die Kartonplatten in der zusammengeklappten Lage einen Abstand aufweisen.
4. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem geschlitzten Falzstreifen (16) ein Steg (20) verbleibt, der senkrecht zu den Längsschlitzen (19) verläuft und als Träger für Beschriftungsfelder dient.
5. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonplatten (14, 15) mit ihren freien Enden durch in Schlitze (18) eingreifende Laschen (17) zusammengehalten werden.
6. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsschlitze (19) mit Abstand zum freien Ende (21) der betreffenden Kartonplatte (15) enden und daß die Einlegeböden (13) dort entsprechend verjüngt ausgebildet sind.
7. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einlegeboden (13) aus zwei zusammenhängenden und zusammenklappbaren Kartonplatten (22) besteht, die unmittelbar aufeinanderlegbar sind.
8. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verjüngungen der Einlegeböden (13) an den freien Enden (23) der Kartonplatten (22) vorhanden sind.
9. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß dessen Höhe im wesentlichen genau der lichten Höhe der Kiste entspricht und insbesondere klemmend gehalten ist.
10. Aufbewahrungskiste mit einem quaderförmigen Behälter (11) und wenigstens einem Einlegeboden (13) und zwei Einlegeteilen (12) aus Karton gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
11. Aufbewahrungskiste nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlegeboden eine Breite aufweist, die ausreicht, die Einlegeteile klemmend in der Kiste zu halten.
12. Aufbewahrungskiste nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Beschriftungsbogen (36) vorgesehen ist, der wenigstens einen Beschriftungsstreifen (37) aufweist derart, daß er zwischen Einlegeteil und Innenwandung der Kiste gesteckt werden kann, während der Beschriftungssteifen auf dem Steg (20) zum Anliegen kommt.
13. Aufbewahrungskiste nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem Beschriftungsbogen (36) mehrere Beschriftungsstreifen (37) vorgesehen sind.
14. Aufbewahrungskiste nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschriftungsstreifen (37) vorgefalzt oder durch Perforationen (38) voneinander getrennt sind.
15. Zuschnitt für eine Aufbewahrungskiste nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch vier mittlere über Knickfalze zusammenhängende Felder (24), an die sich nach oben jeweils Felder (25) anschließen, die durch Schlitze (26) bis zu den mittleren Feldern voneinander getrennt sind, und an die sich nach unten vier Felder (27, 28, 29, 30) anschließen, von denen ein Feld (28) und das übernächste Feld (30) an dem dazwischen liegenden Feld (29) seitlich gehalten und durch Schlitze (31) entlang den mittleren Feldern (24) davon und durch einen Schlitz (32) von dem vierten unteren Feld (27) getrennt sind, um eine doppelwandige, einseitig offene Kiste zu bilden.
16. Zuschnitt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein unteres Feld und das übernächste untere Feld eine geringere Breite als die übrigen unteren Felder aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20016514U DE20016514U1 (de) | 2000-09-23 | 2000-09-23 | Aufbewahrungskiste aus Karton |
Applications Claiming Priority (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20016514U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202004009530U1 (de) * | 2004-06-16 | 2004-09-23 | Conteyor Multibag Systems N.V. | Transportbehälter mit schwenkbarer Trennvorrichtung |
-
2000
- 2000-09-23 DE DE20016514U patent/DE20016514U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202004009530U1 (de) * | 2004-06-16 | 2004-09-23 | Conteyor Multibag Systems N.V. | Transportbehälter mit schwenkbarer Trennvorrichtung |
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