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Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe mit
einer ersten und einer zweiten, von der ersten unabhängigen,
individuellen Kennung. Eine solche Waffe ist etwa aus der
DE-OS 44 33 337 bekannt,
bei der neben der, üblichen
Waffennummer, die in den Rahmen oder das Griffstück der Waffe grundsätzlich eingeschlagen
ist, auch ein Chip vorgesehen ist, der zusätzlich alle zur Identifizierung
der Waffe notwendigen Informationen enthält.
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Die Unterbringung eines Chip im Griffstück einer
Waffe ist auch aus der GB-A-2 340 589 bekannt.
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Bei der bekannten Waffe kann der
Chip gegebenenfalls abgenommen werden, so daß sie sich dann nicht von einer
anderen Waffe unterscheidet, die von vorne herein nie einen Chip
aufwies.
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Bekanntlich sind in den meisten Ländern mindestens
die Faustfeuerwaffen so weitgehend registriert, daß bei einer
aufgefundenen oder bei einer Straftat verwendeten Waffe deren Herkunft
lückenlos feststellbar
ist. So ist erkennbar, welcher Berechtigte (Waffenhändler, Soldat,
Zivilperson) die Waffe als letzter erworben hat und folglich noch
immer in deren Besitz sein müßte. Wurde
die Waffe entwendet oder verloren, so müßte dieser Umstand aktenkundig sein.
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Zum Zwecke der Registrierung weist
jede Waffe die schon oben erwähnte
Waffennummer auf, eine aus Ziffern und/oder Buchstaben bestehende, individuelle
Kennung, die in deren Hauptteil eingeschlagen ist, etwa in das Griffstück einer
Selbstladepistole. Diese Kennung wird im folgenden als "Nummer" bezeichnet. Es muß bei einer
Waffe, die aus irgendwelchen Gründen
keine Nummer aufweist, eine solche sogar nachträglich eingebracht werden.
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Soweit das Griffstück aus Metall
besteht, wird dieses über
eine beträchtliche
Tiefe unter der eingeschlagenen Nummer hinweg verdichtet, so daß das einfache
Herausfeilen der Nummer nicht verhindert, daß diese später wiederhergestellt und abgelesen
werden kann. Wenn aber der entsprechende Abschnitt des Griffstücks ausgeschnitten
oder mehrfach mit gleichartigen Schlagbuchstaben oder -ziffern überstempelt
wird, ist die Reproduktion der Nummer unmöglich oder mindestens sehr
schwierig.
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Soweit ein Griffstück aus Kunststoff
besteht, ist in diesen eine Metallplatte eingelassen, die die Nummer
trägt.
Diese Platte kann herausgefräst
werden, ohne die Waffe so unbrauchbar zu machen, daß nicht
noch mindestens einige Schüsse
mit ihr abgegeben werden können.
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Um es zumindest zu erschweren, die
Identifizierung einer Waffe nachträglich unmöglich zu machen, ist es bekannt,
mindestens Teile der Nummer in alle möglichen Teile einzuschlagen.
Diese Maßnahme
diente ursprünglich
allerdings dazu, beim militärischen
Waffenreinigen ein Vertauschen von Einzelteilen zu vermeiden.
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Nun ist es bekannt, daß eine geringe
Anzahl von Berechtigten ihre Waffen rechtswidrig an Unberechtigte
weitergibt. Wird eine solche Waffe aufgefunden, kann deren Berechtigter
aufgrund der Nummer ohne weiteres ermittelt werden, soweit dies
nicht durch Entfernen oder Unlesbarmachen der Nummer unmöglich gemacht
ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es nun,
eine Handfeuerwaffe derart weiterzuentwickeln, daß deren Identifizierung
stets möglich
bleibt, auch wenn Bemühungen
unternommen wurden, die Nummer unleserlich zu machen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe geht die
Erfindung davon aus, daß es
grundsätzlich
keine Möglichkeit
gibt, das Entfernen, Überstempeln
oder Unkenntlichmachen der Nummer gänz lich zu verhindern oder einen
Chip, wie er eingangs erwähnt
ist, zu entfernen oder zu löschen.
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Die Erfindung schlägt daher
vor, daß die zweite,
von der ersten unabhängige,
individuelle Kennung an einer geheimen Stelle verborgen angebracht
wird, deren Existenz dem Handel und dem Kunden unbekannt ist und
nur dem Hersteller, gegebenenfalls auch noch den Ordnungsbehörden, bekannt
ist, oder aus harmlos wirkenden Elementen besteht, die als Kennungsträger nicht
kenntlich sind.
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Es ist grundsätzlich bekannt, auch eine komplizierte
Elektronik in einer Waffe unterzubringen (WO-A-01 61268), aber diese
Elektronik ist ohne weiteres auffindbar und kann dann manipuliert
werden.
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Der Hersteller gibt lediglich bekannt,
daß er imstande
ist, eine Waffe auch dann noch zu identifizieren, wenn deren Nummer
entfernt, verstümmelt oder
unleserlich gemacht ist. Der Hersteller hält aber geheim, auf welche
Weise diese Identifizierung erfolgt. Wird die Waffe von einer Ordnungs-
oder Gerichtsbehörde
beim Hersteller eingesandt, dann ermittelt er die geheime Kennzeichnung
und kann sie, soweit sie sich von der Nummer unterscheidet, dieser Nummer
aufgrund seiner Herstellungsaufzeichungen zuordnen. Die Waffe wird
dann wieder an die Behörde
ausgeliefert, und es wird ihr gleichzeitig die ursprüngliche
Nummer mitgeteilt. Die geheime zweite Identifizierungskennung kann
verbleiben, wo sie ist.
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Es entsteht der Eindruck, die erste,
allgemein sichtbare und widerrechtlich entfernte Nummer sei durch
ein besonderes Verfahren wieder lesbar geworden; daß die Identifizierung
aufgrund einer geheimen, zweiten Kennung erfolgte, ist nicht offenbar. Der
Straftäter
wird sich daher bemühen,
die sichtbare Nummer möglichst
gründlich
zu entfernen, aber nicht nach einer zweiten Kennung suchen.
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Diese braucht daher nicht mit besonderer Sorgfalt
verbor gen zu werden, sondern es ist ausreichend, daß sie dem
normalen Benutzer nicht zur Kenntnis gelangt.
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Erfindungsgemäß enthält die zweite Kennung Informationen,
aus denen sich die Seriennummer der Waffe ableiten läßt.
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Diese zweite Kennung ist an einer
verborgenen Stelle angeordnet, etwa im Magazinschacht, oder auch
nicht als Kennung erkennbar, etwa als Strichcode in den Einfräsungen zum
Halten und Betätigen
des Schlittens oder als Auslassungen von Feldern in der Fischhaut
der Griffschalen, so daß ein Benutzer
die zweite Kennung gegebenenfalls zwar erblicken kann, aber daraus
nicht ableitet, er habe eine Kennung vor sich.
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Das Einbringen einer Kennung an einem
verborgenen Ort der Waffe bringt allerhand Schwierigkeiten mit sich.
Aus diesem Grunde ist es bevorzugt, daß die zweite Kennung auf einem
Kennungsträger angeordnet
ist (Anspruch 2). Der Kennungsträger kann
außerhalb
der Waffe gegebenenfalls in einer separatenen Firma hergestellt
und mit der zweiten Kennzeichnung versehen werden und wird dann
an oder in der Waffe, vorzugsweise dem Griffstück oder dem Gehäuse, angebracht,
wobei die Anbringung erheblich vereinfacht ist. Der Kennungsträger kann
dabei so beschaffen sein, daß die
Kennung nicht von außen
sichtbar oder ohne Hilfsmittel erkennbar ist. Beim Ablesen kann
dann der Kennungsträger
gegebenenfalls abgelöst
und gelesen werden.
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Es kann aber auch von Vorteil sein,
daß der Kennungsträger mit
einer Abdeckung versehen ist (Anspruch 3), die ihn vor der Erkennung
schützt
und verhindert, daß er
erblickt werden kann. Zum Ablesen der zweiten Kennung kann diese
Abdeckung notfalls entnommen werden. Die Abdeckung schützt den Kennungsträger auch
vor Außeneinflüssen, besonders
vor Waffenöl,
das ihn zersetzen könnte.
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Um das Auffinden des Kennungsträgers noch
besser zu verhindern, ist dieser gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung im Inneren der Waffe an oder in deren Gehäuse bzw.
Griffstück
angebracht (Anspruch 4). Bevorzugt ist eine Vertiefung oder Bohrung
im Griffstück
oder im Gehäuse
angeordnet, die den Kennungsträger
aufnimmt und die durch den eingebrachten Kennungsträger selbst oder die
obengenannte Abdeckung derart verschlossen wird, daß nicht
erkennbar ist, daß an
dieser Stelle ein Kennungsträger
verborgen ist. Diese Vertiefung ist bevorzugt an einer massiven
Stelle des Griffstücks
angebracht und nur nach einer Seite hin offen, so daß der eingesetzte
Kennungsträger
dann, wenn er durch eine Abdeckung, einen Farbfleck oder seine eigene
Oberfläche
vor Sicht gedeckt ist, selbst bei einer aufmerksamen Überprüfung der
Waffe nicht mehr erkennbar ist.
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Die Kennungsträger können recht klein sein, so daß ein Griffstück oder
Gehäuse
unzählige
Möglichkeiten
zur Unterbringung des Kennungsträgers bietet.
Die Aussparung, besonders eine Bohrung, kann als Durchgangsaussparung
oder -bohrung ausgebildet sein, die beiderseits mit einer Abdeckung oder
einem ähnlichen
Sichtschutz versehen ist, so daß der
Kennungsträger
ohne weiteres aus der Aussparung oder Bohrung herausgeschoben werden kann.
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Bevorzugt ist der Kennungsträger in den Kunststoff
eines Kunststoffgriffstücks
eingebettet (Anspruch 5), z.T. ist er in eine Aussparung eingeklebt.
Dabei wird der Kennungsträger,
wenn er einen Vorsprung bildet; den Eindruck einer Verstärkung oder
eines sonstigen, funktionswesentlichen Teils des Griffstücks erwecken
und von einem Straftäter mit
großer
Sicherheit nicht entfernt werden, da von diesem der Kennungsträger für die Funktion
der Waffe, besonders für
die Dauerfestigkeit des Griffstücks, für wesentlich
angesehen wird.
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Der Kennungsträger kann ein graviertes Metalltäfelchen
sein, das zum Ablesen unter Umständen entnommen
werden muß.
Bevorzugt ist der Kennungsträger
aber als ein Chip, vorzugsweise als ein Transponder, ausgebildet
(Anspruch 6). Wesentlich ist, daß diese Kennungsträger keine
eigene Stromversorgung haben, sondern beim Abfragen induktiv erregt
und mit Strom versorgt werden. Wesentlich ist, daß ein solcher
Chip oder Transponder auf Distanz abgefragt werden kann, zugleich
aber sehr geringe Abmessungen hat und schließlich erhebliche Informationsmengen
bevorraten kann. Der Transponder kann somit in ein Kunststoffgriffstück zur Gänze eingelassen
bleiben, während
er abgefragt wird.
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Es ist zwar bereits bekannt, elektronische Codierungen
oder Einrichtungen an Waffen zu verwenden (WO 98/04880,
DE 40 22 038 und
DE 39 11 804 ), doch ist
die Existenz dieser Einrichtungen dem Benutzer der Waffe zwangsläufig bekannt.
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Das Abfragegerät kann eine Aufnahme für das Griffstück oder
Gehäuse
haben, sowie mehrere Fühler
oder Antennen, und es braucht nicht erkennbar zu sein, welcher der
Fühler
oder welche der Antennen beim Abfragen erregt wird. Somit wird es auch
beim Abfragen nicht erkennbar, wo der Chip oder Transponder untergebracht
ist. Es ist also möglich,
an die Ordnungsbehörden
Lesegeräte
auszuliefern, mittels deren die erfindungsgemäßen Handfeuerwaffen untersucht
werden können,
um deren zweite Kennung zu ermitteln. Diese Lesegeräte lassen aber
keinen Rückschluß darüber zu am
welcher Stelle der Waffe der Transponder oder Chip sitzt.
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Schließlich ist es auch denkbar,
einen Chip, Transponder oder sonstigen fernablesbaren Kennungsträger in das
Griffstück
bei dessen Herstellung mit einzuspritzen, soweit dieser Kennungsträger ausreichend
temperaturbeständig
ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist der Transponder zylindrisch oder eckig und sitzt im
Griffstück
(Anspruch 7). Er könnte etwa
in einer Sackbohrung sitzen. Eine solche Sackbohrung ist mit einfachsten
Mitteln in das Griffstück oder
Gehäuse
einbringbar. Wenn der Transponder in der Bohrung sitzt, ist die
durch den Transponder oder einen Stopfen verschlossene Sackbohrung als
solche nicht mehr erkennbar; die noch sichtbaren Spuren könnten genauso
Spuren eines Formstempels sein.
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Da die entsprechenden Transponder
sehr klein sind, ist eine Bohrung mit ca. 2,5 mm Durchmesser und
10 mm Länge
ausreichend. Eine solche Bohrung kann an sehr vielen Stellen eines
vorhandenen Griffstücks
eingebracht werden. Wird ein Griffstück speziell unter Berücksichtigung
der Erfindung geschaffen, können
noch weitere Möglichkeiten
für die
Unterbringung des Transponders geschaffen werden.
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Es ist grundsätzlich möglich, die zweite, geheime
Kennung auf die erste, vorhandene abzustimmen, so daß beide
kennungen miteinander übereinstimmen.
Dies ist aber zunächst
oft sehr schwierig zu realisieren und würde außerdem die Geheimhaltungskette
durchlöchern,
da auf diese Weise mehr Personen mit der geheimen Kennzeichnung
in Kontakt kämen,
als dies unbedingt notwendig wäre.
Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Kennungen
jedoch unterschiedlich (Anspruch 8). Dabei werden z.B. vorprogrammierte Transponder
geliefert und mit kleinstmöglichem
Aufwand in die Waffen eingesetzt. Anschließend werden mittels eines Lesegerätes die
Transponder abgelesen und in einer Liste der eingeschlagenen Nummer der
Waffe zugeordnet. Das Lesegerät
kann aber, wie schon oben vermerkt, so ausgebildet werden, daß ihm die
Lage des Transponders nicht entnommen werden kann.
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Die erfindungsgemäße Handfeuerwaffe, lässt sich
beispielsweise wie folgt herstellen: vorprogrammierte, zylindrische
Transponder werden bereitgestellt; in das mit der ersten Kennung
versehene Griffstück
oder Gehäuse
der Handfeuerwaffe wird eine passende Ausnehmung für den Transponder eingebracht;
der Transponder wird in die Ausnehmung eingelassen und schließlich die
Kennung des Transponders in einem Lesegerät abgelesen und der ersten
Kennung zugeordnet. Dieses (hier nicht beanspruchte) Verfahren hat
den Vorteil, daß die
Geheimhaltung bestens gewährleistet
ist, sofern keine Informationen aus der Firma nach außen gelangen,
daß die
Waffe eine zweite Kennung hat, und wo diese Kennung angeordnet ist.
Die Öffentlichkeit,
auch die Behörden,
brauchen nur zu wissen, daß es
dem Hersteller gelingt, auch völlig
entfernte Nummern noch abzulesen. Daß dies auf dem Umweg über eine
geheime zweite "Nummer" geschieht, braucht
Außenstehenden
nicht bekannt zu sein.
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Der in die Ausnehmung, etwa eine
Sackbohrung, eingeführte
Transponder wird bevorzugt durch einen Deckel oder einen Anstrich
verdeckt oder von vorneherein eingegossen oder eingespritzt. Anschließend kann,
wenn die Bohrung oder Ausnehmung, die den Tranponder aufnimmt, von
der Außenoberfläche ausgeht,
die übliche
oder eine zusätzliche Oberflächen-Nachbearbeitung
des Griffstücks
durchgeführt
werden, so daß die
Ausnehmung oder Bohrung unauffindbar verborgen ist.
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Insgesamt wird somit eine Handfeuerwaffe geschaffen,
die zusätzlich
zur üblichen
Seriennummer an verborgener Stelle einen Transponder oder Chip aufweist,
der identifizierende Informationen enthält, die der genannten Seriennummer
zuordenbar sind. Da es dem Publikum unbekannt ist, daß ein solcher
Transponder oder Chip vorhanden ist, und da er auch nicht sichtbar
ist, bleibt er aller Wahrscheinlichkeit nach unerkannt, auch wenn
die Seriennummer der Waffe entfernt oder unkenntlich gemacht wird,
so daß diese
Seriennummer jederzeit rekonstruiert werden kann.
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Der Gegenstand der Erfindung wird
anhand der beigefügten,
schematischen Zeichnung beipielsweise noch näher erläutert.
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In dieser zeigt:
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1 die
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Selbstladepistole, und
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2 eine
Teilansicht aus der Richtung II in 1.
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In 1 ist
eine Selbstladepistole in Seitenansicht gezeigt, mit einem Griffstück 1,
das überwiegend
aus Kunststoff besteht und an dem ein Abzugsbügel 3 einstückig angeformt
ist.
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Der Abzugsbügel 3 weist eine vordere Griff-Fläche auf,
um beim Schießen
mit der Hand, die nicht den Griff der Pistole umfaßt und zusätzlich die Pistole
von vorne her stützt,
eine zuverlässige
Anlagefläche
zu geben. Da diese Anlagefläche
im wesentlichen geradlinig verläuft
und nur an der Unterseite nach vorne vorspringt, um ein Abrutschen
zu verhindern, weist der Abzugsbügel
vorne und unten eine Verdickung auf, wie sie auch bei anderen Pistolen
dieser Art erkennbar ist.
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In dieser Verdickung sitzt eine Sack-Querbohrung,
die von der Oberfläche
der Waffe ausgeht, die in 1 sichtbar
ist. In dieser Querbohrung sitzt ein kleiner Transponder, der bevorzugt
dort eingeklebt ist, Über
dem Transponder sitzt eine eine Abdeckung 7, die bündig mit
der Außenoberfläche des
Abzugsbügels 3 abschließt.
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Die gezeigte Pistole, genauer gesagt,
ihr Griffstück 1,
weist außerdem
eine übliche
Seriennummer 9 auf, die von unten her sichtbar ist und
in eine Metallplatte (nicht gezeigt) eingeschlagen ist, die in den
Kunststoff des Griffstücks 1 fest
mit eingegossen ist. Diese Metallplatte liegt nach unten offen und
könnte
von unten her mit einem in einer Fräsmaschine eingespannten, einem
Fingerfräser ähnelnden
Schleifwerkzeug so weit abgetragen werden, daß die Seriennummer völlig entfernt
und auch nicht mehr rekonstruierbar ist.
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In diesem Falle wird das Griffstück 1 mit
seinem Abzugsbügel
in ein Lesegerät
(nicht gezeigt) gehalten, das die Informationen erfaßt, die
auf dem Transponder 5 gespeichert sind. Diese Informationen wurden
bereits bei der Herstellung der Waffe werkseitig abgelesen und in
einer Liste der Seriennummer zugeordnet. Diese Seriennummer ist
somit jederzeit rekonstruierbar, auch wenn sie spurlos entfernt
ist.
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Der Transponder ist an einer Stelle
eingesetzt, die von Metallteilen möglichst weit entfernt ist, damit
eine ungestörte
Ablesung erfolgen kann. Dies ist jedoch nicht notwendig, und es
ist grundsätzlich möglich, auch
an anderen, beliebigen Stellen den Transponder anzubringen, besonders
an Stellen, die nicht so ohne weiteres entfernt werden können wie etwa
der Abzugsbügel,
der ja einfach abgesägt
werden könnte.