DE3234859A1 - Schluesseldepot - Google Patents
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Description
ex
Colt International GmbH o^!"'!"9" !' 1^ Vk oUSse
■■ Dipl.-!ng. Dietrich Busse
Briener Straße 186 Dipl.-Ing. Egon Bünemann
4190 Kleve d-4500 Osnabrück
Großhandelsring 6 Postfach 1226 Fernsprecher (05 41) 58 60 81 U. 58 60 82
Telegramme: patgewar Osnabrück
20. September 1982 EB/Rh
,Schlüsseldepot
Die Erfindung betrifft ein Schlüsseldepot nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein solches Schlüsseldepot ist aus der DE-OS 29 02 193 im Zusammenhang' mit einem Sicherheitsschloß entnehmbar.
Es versteht sich jedoch, daß die Bezeichnungen "Schlüssel" und "Schloß", nicht auf spezielle Gestaltungen festgelegt/
sondern im weitesten Sinne zu. verstehen sind und auch moderne Ersatzformen wie fiagnetkarten oder sonstige nichtmechanische
Schlüssel und dazu passende Schlösser umfassen
sollen. I
Schlüsseldepots sollen Schlüssel für den Benutzungsfall
auf eine geordnete und kontrollierbare Weise bereithalten.
Dabei, kommen sowohl solche Schlüsse+ in Betracht, die
für laufende Benutzer bereitstehen wie auch solche, die für besondere Fälle wie etwa als Generalschlüssel für
Feuerwehren, Polizei usw. dienen. Damit läßt sich eine unüberschaubare.
Verteilung von Schlüsseln vermeiden und eine la,ufende Überwachung der Schlüssel einrichten.
Bei einem mehr oder weniger leicht zugänglichen Schlüsseldepot muß Unbefugten die Möglichkeit einer Entnahme zuverlässig
versperrt sein. Dementsprechend is't es Aufgabe der Erfindung, ein Schlüsseldepot zu schaffen, das eine bestmögliche
Sicherung gegen unbefugte Schlüsselentnahme gibt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit einem Schlüsseldepot nach dem Anspruch 1 gelöst. Dabei liefert ein Code-Signal
mit einer geeigneten Eingabeeinrichtung, etwa einer Zifferntastatur, bequeme und zuverlässige Handhabungsmögüchkeiten,
die dem zur Vergügung stehen, der den Code kennt.Der Code darf nicht mit technischen Mitteln von
außen abrufbar oder in Herstellerunterlagen, Benutzerlisten o. dgl. vermerkt sein, sonst ist de.r Schutz des
Codes nicht gewährleistet 'und gegen eine Weitergabe nicht hinreichend überwachbar und absicherbar. Der bestmögliche
Schutz, gegen eine unbefugte Entnahme erscheint somit dann gegeben, wenn das Code-Signal lediglich im Schlüsseldepot
und im Gedächtnis des befugten Benutzers gespeichert ist und im übrigen von außen unzugänglich und unveränderbar
bleibt, nachdem eine Erstbenutzung stattgefunden hat.
Das Code-Signal wird vorzugsweise mit Einschaltung eines unbeeinflußbaren Zufallsgenerator im Schlüsseldepot bei
der Erstbenutzung erzeugt, es kann aber auch auf sonstige, nicht entschlüsselbare Weise im Gerät festgelegt sein oder
auch bei der Erstbenutzung durch den Befugten eingegeben werden-
In jedem Fall kann zweckmäßig eine Ausgabeeinrichtung, etwa in Form einer Sichtanzeige und/oder eines Druckwerks, vorgesehen
sein, um das Code-Signal bei der Erstbenutzung erkennbar
ζλγ machen. Da eine spätere Ausgabe des Codesignals ausgeschlossen
ist, fällt es dann allein dem Benutzer zu, das Code-Signal geheimzuhalten.
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Bei der Erstbenutzung wird zweckmäßig von einer elektrischen Schlüsselüberwachung Gebrauch gemacht, die z.B. in an
sich bekannter Weise beim ersten Einstecken und Umschließen eines Sicherheitsschlüssels in ein passendes Schloß ein
verläßliches Identifikations- und Anwesenheitssignal
liefert. Das erstmalige Auftreten dieses Signals gibt dann die Einspeicherung und/oder Ausgabe des Code-Signals
frei. Es versteht sich, daß eine Erstbenutzung auch dadurch erfolgen kann, daß ein zuvor schon im Schloß
verwarter Schlüssel erstmalig entnommen wird oder daß auf irgendeine andere Weise, z.B. über eine Sondertaste, ein
Erstbenutzungssignal in die Code-Auswertung eingegeben wird. ·
Das elektrische Anwesenheitssignal kann weiterhin dazu
verwandt werden, alle Schlüsseientnahmen zu protokollieren,
wenn das Schlüsseldepot mit einer geeigneten Aufzeichnungseinrichtung
ausgestattet ist. Daneben interessiert die Aufzeichnung von Code-Eingaben und Signalausgaben, um im
Bedarfsfall alle wesentlichen Vorgänge im Schlüsseldepot rekonstruieren zu können.
Zur Sicherung gegen Manipulationsversuche wird zweckmäßig
vorgesehen, daß Eingaben falscher Codes Alarm auslösen/ sei es mit offenem, auch vom Verursacher bemerktem Alarm oder
sei es mit stillem Alarm, etwa über eine überwachungsleitung
zur Polizei, zu einem Überwachungsinstitut oder
'sonst für den Alarmfall beauftragten Personen. Ein besonderes
Alarmsignal wird zweckmäßig als Notsignal für den Fall vorgesehen, daß der Befugte zur Beschaffung des
• Schlüssels erpreßt wird. Für diesen Fall wird zweckmäßig ein Not-Codesignal vorgesehen, das z.B. zur Merkerleichterung
aus dem Code-Signal abgeleitet ist/ etwa als Umkehrung der Reihenfolge eines Ziffern-Code-Signals. Auch
sonstige. Vertauschungen einer Ziffern-Reihenfolge oder
der Ersatz einzelner Ziffern durch spezielle Notsignalziffern können geeignet sein, ein ständig präsentes Notsignal
zu schaffen. Die Code-Auswertung kann hierauf zur Überwachung mit dem Fachmann geläufigen Mitteln eingestellt
werden. Das Notsignal wird dann regelmäßig nur als verdecktes Signal an hierzu vorgesehene Empfänger weitergegeben.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der
~ Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert ist-Die
Zeichnung zeigt in einer einzigen Figur ein Flußdiagramm für die Inbenutzungnahme und die laufende Benutzung
eines Schlüsseldepots.
Das Schlüsseldepot nach dem Ausführungsbeispiel ist in
baulicher Hinsicht als Wandschrank bzw. Wandtresor mit einer Bedienungstafel zu verstehen, in die mehrere (N)
Schließzylinder für Sicherheitsschlüssel bis zu ihrer Stirnseite wie beim Einbau in Türen eingesenkt sind.
Unter den in einem Rasterfeld angeordneten Schließzylindern
weist die Bedientafel eine Eingabeeinrichtung mit einem Zifferntastenfeld auf und weiter oben ist eine
Ausgabeeinrichtung mit einer elektronischen Ziffernanzeige auf einem Ziffern-Druckwerk angeordnet.
Die Schließzylinder sind eben solche, wie sie auch für
Türen verwandt werden und bei denen das Einstecken und Entnehmen des Schlüssels in einer üblicherweise bei senkrechtem
Einsteckschlitz vorgesehenen Stellung möglich ist, die nachfolgend "Entnahmestellung" genannt wird,
während eine andere, um 90° gedrehte Stellung keine Entnähme des eingesteckten und gedrehten Schlüssels zuläßt
und mit "Sperrstellung" bezeichnet werden soll.
Auf jeden der Schließzylinder wirkt ein elektromagnetisch betätigter Riegel ein, so daß der Schließzylinder mit
dem Schlüssel nur dann von der Sperrstellung in die Entnahmestellung rückgedreht werden kann, wenn der Riegel
diese Bewegung freigibt.
Jeder Schließzylinder ist weiterhin mit einer Schlüsselüberwachung
ausgestattet, die hier in besonders einfacher Weise in einem elektrischen Kontakt besteht, der beim übergang
des Schließ ?y linder s von der Entnahmeste llung zur
Sperrstellung schließt. Daraus ergibt sich eine Stellungsüberwachung für den Schließzylinder, die bei der verläßlichen mechanischen Identifizierung des Schlüssels durch
den Schließzylinder letztlich auch eine Schlüsselüberwachung darstellt.
Die vorbeschriebenen Teile sind mit einer elektrischen
Code-Auswertung verbunden, die in der Lage ist, ein von der Eingabeeinrichtung einlaufendes Code-Signal zu prüfen-
und ein Freigabesignal an den elektromagnetischen Riegel des; betreffenden Schließzylinders auszugeben. Die Schlüsselüberwachung
liefert dabei zusätzliche Signale, auf deren Auswertung noch zurückzukommen sein wird.
Eine besondere Bedeutung für die Sicherheit des Schlüsseldepots hat die Inbenutzungnahitie, insbesondere die Erstbenutz-ung.
Mit dieser liegt das Code-Signal in jedem Fall fest und bleibt fortan unzugänglich und unveränderbar gespeichert«
Zur Sicherung gegen unbefugten Zugang zum elektrischen Teil des Schlüsseldepots ist dieser nicht
nur in einem abgeschlossenen und eingemauerten Teil des Depots angeordnet, es werden auch Armierungen wie bei
Safes vorgesehen, wobei die Wandungen mit zusätzlichen elektrischen Einbruchsüberwachungen gesichert sind.
Zur Inbetriebnahme des Geräts wird (nach Einbau und Installation) ein Startsignal (vgl. Flußdiagramm) eingegeben,
das über die Zifferntastatur erfolgen kann und dann zu
einer Systemmeldung zur Anzeige der Betrxebsbereitschaft führt- Dann kann eine weitere Eingabe zur Systemgenerierung
■ eingegeben werden, nach der die Festlegung der Code-Signale erfolgt.
Eine Anfangsbedingung für die Erstbenutzung ist hier, daß alle Schlüssel entnommen sind. Wird nun ein Schlüssel von
seinem Inhaber in den zugehörigen Schließzylinder eingesteckt
und aus der Entnahmestellung in die Riegelstellung
·7·
gedreht, dann geht ein Meldesignal für die Schlüsselplazierung
an die Code-Auswertung. Diese besitzt einen Gode-Generator mit einer Zufallssteuerung, die zwar nicht
alle Ziffern des Codes zu betreffen brauchen aber immerhin so viel Freiheiten enthält, daß die Zufallschance für einen
unbefugten Dritten, das Code-Signal versuchsweise zu treffen, äußert klein ist. Das so vom Code-Generator erzeugte
Code-Signal wird an die Ausgabeeinrichtung geleitet, wo es angezeigt und ausgedruckt wird, so daß der Benutzer
einen Merkzettel erhält, mit dem er sich anfangs den Code noch verläßlich einprägen kann. Der Code wird auch gleichzeitig
in der Code-Auswertung abgespeichert. Danach wird das Code-Signal sowohl im Code-Generator wie auch in der
Ausgabeeinrichtung gelöscht, um jeden .unbefugten Zugriff auszuschließen.
Es versteht sich, daß bei der Benutzung nur jeweils ein Schlüsselcode, d.h. ein Code-Signal für den jeweils erstmalig
eingesteckten Schlüssel ausgegeben wird. Der Vorgang wiederholt sich, sobald ein anderer Schlüssel erstmals
eingesteckt und gedreht wird.
Die Entnahme des in der Riegelstellung festgelegten Schlüssels ist nur bei Eingabe des Code-Signals über die
Eingabeeinrichtung möglich. Die elektrische Code-Auswertung vergleicht das eingegebene Signal mit dem aespeicherten
Code-Signal und liefert ein Freigabesignal an den elektromagnetischen Riegel, wonach der Schlüssel in
die Freigabestellung gedreht und entnommen werden kann. Nach
der Schlüsselentnahme wird der als Schnappriegel ausgebildete Riegel in seine Sperrstellung gebracht, so daß
der Schlüssel bei der Schlüsselrückgabe nach dem Einstecken und Drehen hinter den Riegel rastet und blockiert igt. Ein
nicht selbstschnappender Riegel würde bei der Schlüsselübergabe elektrisch in seine Blockierstellung zu steuern
sein, sobald der Schlüssel gedreht ist.
./It.
Die Code-Auswertung erfolgt unter gleichzeitiger Protokollierung
der Vorgänge in einem Zeitprotokoll, wozu diese Vorgänge mit entsprechenden Kennungen und der zugehörigen
ührzeit abgespeichert werden, wie es das Flußdiagramm jeweils unter "Zeitprotokoll" vermerkt. Das Zeitprotokoli
registriert insbesondere auch die von der elektrischen Schlüsselüberwachung angelieferten Signale, so daß die
Schlüsselbenutzung nachvollziehbar ist. Der Aufzeichnungsträger
des Aufzeichnungsträgers ist ohne Eingriff in die Abschirmung der Code-Auswertung zugänglich.
Das Zeitprotokoll setzt eine Uhr oder dgl. Zeitgeber voraus, mit dem auch zusätzliche Sicherungen erstellt werden können,
in dem beispielsweise zu bestimmten Zeiten bestimmte
15.Schlüssel generell gegen eine Entnahme gesperrt werden,
wenn etwa die Benutzung eines Schlüssels nur zu allgemeinen Betriebszeiten oder nur außerhalb von Betriebszeiten in Betracht
kommt, und diese Betriebszeiten werden langfristig im. voraus unveränderbar einprogrammiert, um Manipulationen
zn erschweren.
Für den Fall der Eingabe eines unrichtigen Code-Signals ist die Ausgabe eines Alarms vorgesehen. Wenn also die Code-Auswertung
eine falsche Signaleingabe feststellt (das in jedem Fall protokolliert wird) löst sie einen Alarm aus.
Weiterhin ist die Ausgabe eines Notsignals auf die Eingabe eines geänderten Code-Signals in dem Fall" möglich, daß der
befugte Schlüsselbenutzer zur Entnahme des Schlüssels erpreßt
wird. In solchen Fällen ist regelmäßig kein allgemeiner Alarm, sondern eine ganz, spezielle, verdeckte Signalgabe als
"Kidnap-Alarm" an eine kompetente Stelle angezeigt. Zweckmäßig besteht das Not-Code-Signal in einer Abwandlung oder
auch Ergänzung des Code-Signals. Im vorliegenden Fall ist vorgesehen, daß die Ziffernfolge des Code-Signals rückwärts
eingegeben wird. Bei der Code-Kontrolle in. der Auswertung erfolgt die Überprüfung zunächst richtungsunabhängig,
so daß auch eine Eingabe des Codes in Rückwärts-
richtung keinen allgemeinen Alarm auslöst. Eine nachgeschaltete Richtungskontrolle führt aber bei rückwärts
eingegebenem Code neben der Schlüsselfreigabe zu einem "Kidnap-Alarm".
Diese Alarmmöglichkeit dient dem Schutz des Befugten, der mit der alleinigen Kenntnis des Codes eine besonders
"verantwortliche, ggf- auch stärker gefährdete Stellung
hat.
M-
Leerseite
Claims (1)
- Patentansprüche:1.) Schlüsseldepot für zumindest einen Schlüssel, der in einem passenden Schloß verwahrt und nur auf ein gesondertes elektrisches Freigabesignal aus dem Schloß entnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlüsseldepot eine Eingabeeinrichtung für ein Code-Signal und eine elektrische Code-Auswertung umfaßt, in der das Code-Signal intern und nach einer Erstbenutzung von außen unzugänglich und unveränderbar gespeichert ist und die das Freigabesignal nach Vergleich des eingegebenen mit dem gespeicherten Code-Signal liefert.2. Schlüsseldepot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Ausgabeeinrichtung umfaßt, mit der das Code-Signal bei der Erstbenutzung des Schlosses ausge-. geben wird.3. Schlüsseldepot nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung eine Sichtanzeige umfaßt.4. Schlüsseldepot nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung ein Druckwerk umfaßt.5. Schlüssel depot nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennze: chnet, daß die Code-Auswertung mit zu-■ζmindest einer Alarm-Ausgabe versehen ist uid ein Alarmsignal nach Eingabe eines falschen Code-Signals auslöst.6. Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ,die Code-Auswertung mit zumindest einer Notsignal-Ausgabe versehen ist und eine Auswertung für ein Not-Code-Signal umfaßt, bei dessen Eingabe über die Eingabeeinrichtung sowohl das Freigabesignal an das Schloß wie auch ein Notsignal ausgegeben wird.7. Schlüsseldepot nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertung für ein Not-Code-Signal auf ein aus dejiri Code-Signal durch eine in vorgebbarer Weise vertauschte Reihenfolge hervorgehendes Not-Code-Signal eingerichtet ist.8. Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Code-Auswertung mit einer Zeitüberwachung für eine auf bestimmte Zeitabschnitte beschränkte Freigabe bzw. außerhalb solcher Zeitabschnitte vorgesehene Auslösung von Alarm- oder Notsignalen verbunden ist., ί ..9. Schlüsseldepot nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, da-ß die Zeitüberwachung von außen unzugänglich und hinsichtlich der Zeitabschnitte langzeitig vorprogrammiert ist.10. Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Freigabesignal eine Freigabezeit zugeordnet ist, nach der das Freigabesignal zurückgenommen wird.„11. Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloß mit einer elektrischen Schlüsselüberwachung ausgestattet ist, deren über-wachungssignal der Codeauswertung für die Ausgabe des
Code-Signal· bei Erstbenutzung und zur Steuerung des Code-Signal -Vergleichs geliefert wird-12. ■ Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Code-Auswertung mit einem Aufzeichnungsgerät zur Protokollierung von Code-Eingaben, Signalausgabe und Schlüsselbetätigung verbunden ist.13. Schlüsseldepot nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Code-Auswertung mit einem zufallsgesteuerten Code-Generator verbunden ist, der das
Code-Signal bei Erstbenutzung des Schlosses zur Ausgabe
über die Ausgabeeinrichtung und zur Speicherung in der Code-Auswertung erzeugt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |