DE102005053279A1 - Bauteil mit Identifikationskomponente - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bauteil einer tragenden Struktur eines Kraftfahrzeugs, mit einer individualisierten Kennzeichnung, wobei in das Bauteil eine elektronische Identifikationskomponente eingebettet, ist, in der Identifikationsdaten zu Überprüfungszwecken abrufbar hinterlegt sind, und die Identifikationskomponente so in das Bauteil eingebettet ist, dass sie aus dem Bauteil nur unter Zerstörung des Bauteils entfernbar ist. Vorzugsweise bildet das Bauteil einen Querträger für einen Armaturenträger.
Description
- Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Bauteil einer tragenden Struktur eines Kraftfahrzeugs mit einer individualisierten Kennzeichnung.
- Im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Diebstahlschutz von Fahrzeugen werden verschiedene Systeme zur Fahrzeugidentifikation verwendet. Seit langer Zeit werden dazu Kennzeichnungen am Fahrzeug angebracht, die mit den Eintragungen im Fahrzeugbrief verglichen werden können, um den rechtmäßigen Eigentümer bestimmen zu können. Die einfachste Methode zur individualisierenden Kennzeichnung ist das Anbringen einer Fahrzeugidentifikationsnummer, die in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein eingetragen ist. Daneben werden heutzutage zusätzliche Kennungssysteme in den Fahrzeugen untergebracht, die einen besseren Diebstahlschutz bieten sollen. Meistens sind die Systeme so ausgelegt, dass Identifikationsdaten in elektronischen Fahrzeugkomponenten hinterlegt sind, die Bestandteile des elektronischen Steuersystems des Fahrzeugs sind. In einer Weiterentwicklung erfolgt eine Abfrage der Identifikationsdaten beim Starten des Fahrzeugs. Die hinterlegten Daten werden mit Kontrolldaten verglichen, die beispielsweise im Zündschlüssel enthalten sind. Ein Nachteil ist, dass die im Fahrzeug hinterlegten Identifikationsdaten beispielsweise durch den Austausch oder die Manipulation der relevanten Steuergeräte, die zur Identifikation benötigt werden, relativ leicht ausgetauscht oder modifiziert werden können. Es hat sich daher gezeigt, dass diese Systeme zur Fahrzeugidentifikation keinen ausreichenden Schutz gegen Diebstahl gewährleisten können.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einfache und zuverlässige Fahrzeugidentifikation zu schaffen.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Bauteil der eingangs bezeichneten Art gelöst, bei dem eine elektronische Identifikationskomponente in das Bauteil eingebettet ist, in welcher Identifikationsdaten zu Überprüfungszwecken abrufbar hinterlegt sind, wobei die Identifikationskomponente so in das Bauteil eingebettet ist, dass sie aus dem Bauteil nur unter Zerstörung des Bauteils entfernbar ist.
- Der Vorteil der erfindungsgemäßen Fahrzeugidentifikation besteht darin, dass über den Einbauort und die Einbauart der Identifikationskomponente sichergestellt ist, dass eine Manipulation der Identifikationskomponente ausgeschlossen ist. Durch das Einbetten einer Identifikationskomponente in ein Bauteil einer tragenden Struktur ist ein Austausch oder eine Modifizierung der Identifikationskomponente nicht oder nur mit sehr aufwendigen Maßnahmen durchführbar. Da die Identifikationskomponente nur unter Zerstörung des Bauteils entfernt werden kann, bedeutet ein Entfernen der Identifikationskomponente auch gleichzeitig den Ersatz des Bauteils, da dieses ja ein Teil der tragenden Struktur des Fahrzeugs ist. Dadurch ist eine eineindeutige, nicht modifizierbare Identifikation eines Fahrzeugs sichergestellt. Als Bauteil eignen sich in der Rohkarosse beispielsweise auch die A-, B- oder C-Säulen, das Dach oder Quer- und Längsträger im Bodenbereich.
- In einer bevorzugten Ausführungsform bildet das Bauteil einen Querträger für einen Armaturenträger. Da dieser an zentraler Stelle in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist und nur mit sehr großem Aufwand ausgetauscht werden kann, ist gewährleistet, dass die Identifikationskomponente nicht ausgewechselt werden kann. Die Nähe zu den im Bereich des Armaturenträgers untergebrachten elektronischen Steuergeräten begünstigt zudem die Einbindung in das elektronische Steuerungssystem des Fahrzeugs.
- Weiterhin bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Identifikationsdaten drahtlos abrufbar sind. Durch das Abrufen der Daten kann ein Abgleich mit gespeicherten Soll-Daten erfolgen. Als Beispiel für eine drahtlose Kommunikation kommen z. B. Transponder, Infrarotkommunikation oder funkbasierte Techniken (Bluetooth) in Frage. Eine besonders kostengünstige und platzsparende Einbettung ist durch die Verwendung von RFID-Transpondern möglich, bei denen die Datenübertragung mittel elektromagnetischer Wellen stattfindet. In einzelnen Fällen ist auch der Einsatz von Magnetstreifen denkbar.
- In einer dazu alternativen Ausführungsform sind die Identifikationsdaten leitungsgebunden abrufbar, beispielsweise mittels Steckverbindungen, Kontaktierung oder Einstecksystemen. Auch die Verwendung von Checkkarten ist für bestimmte Konstellationen vorstellbar.
- Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Identifikationsdaten in einer externen Datenbank erfasst und abrufbar sind. Dadurch lässt sich eine eindeutige Zuordnung von Querträger zu Fahrzeugbrief erreichen. Durch Erfassung in einer zentralen Datenbank kann festgestellt werden, ob ein Bauteil, beispielsweise ein Querträger, ausgetauscht worden ist, was auf einen Diebstahl mit anschließender Manipulation des Fahrzeugs hinweisen könnte. Ein gestohlener Querträger kann so leicht identifiziert werden. Die Verwaltung des Querträgers führt dazu, dass ein Diebstahl oder Missbrauch eines Fahrzeugs nahezu ausgeschlossen werden kann, da Querträger zu den Fahrzeugteilen gehören, die bei legalen Fahrzeugen nur sehr selten, beispielsweise bei sehr schweren Unfällen ausgetauscht werden müssen, andererseits zu Manipulationszwecken nur einem unter extremen Aufwand gewechselt werden können.
- Als zusätzlicher Nebeneffekt können die Identifikationsdaten auch im Bereich der Produktion, Lagerung und Logistik benutzt werden.
- Die vorliegende Erfindung umfasst weiterhin ein Kraftfahrzeug, dessen tragende Struktur wenigstens ein Bauteil nach einer der vorhergehenden Ausführungsformen aufweist.
- Besonders bevorzugt ist ein Kraftfahrzeug, bei dem eine Steuervorrichtung vorgesehen ist, welche die Identifikationsdaten der wenigstens einen Identifikationskomponente zu Beginn des Fahrzeugbetriebs und/oder in zeitlichen Abständen abruft und der Fahrzeugbetrieb nur dann ermöglicht ist, wenn die Identifikationsdaten mit gespeicherten Solldaten übereinstimmen. Dadurch wird ein sehr wirkungsvoller Diebstahlschutz erreicht, bei dem eine Manipulation des Identifikationssystems nahezu ausgeschlossen ist, da die Identifikationskomponente nur unter Zerstörung des Bauteils, in dem sie eingebettet ist, entfernt werden kann und nicht einfach durch eine andere Identifikationskomponente ersetzt werden kann. Das Fahrzeug kann jederzeit anhand der Identifikationsdaten identifiziert werden, da der Fahrzeugbetrieb nur möglich ist, wenn die Identifikationskomponente mit den hinterlegten Identifikationsdaten eingebaut ist. Durch Zuordnung der Identifikationsdaten und Fahrzeughalter lässt sich der Diebstahl eines Fahrzeugs durch einfache Kontrollen sehr leicht feststellen. Möglich ist auch, dass das Abfragen der Identifikationskomponente aus einiger Entfernung drahtlos erfolgen kann, so dass mittels Abfrage der Identifikationsdaten der Kraftfahrzeugstandort leicht ermittelt werden kann.
- Bei drahtloser Abfrage der Identifikationsdaten kann außerdem durch einen zufälligen Einbauort innerhalb des Fahrzeugs ohne größeren konstruktiven Aufwand eine noch größere Sicherheit gegen Manipulation erreicht werden. Einen besonders wirkungs vollen Diebstahlschutz erreicht man, indem mehrere Identifikationskomponenten im Fahrzeug angeordnet sind. Bei der Überprüfung der Daten, beispielsweise zu Beginn des Fahrzeugbetriebs, kann neben dem Abfragen der einzelnen Identifikationsdaten auch eine Relation der Daten untereinander überprüft werden. Durch Einbettung von Identifikationskomponenten in eine möglichst große Anzahl tragender Teile ist ein Austausch aller relevanten Teile, d.h. der Austausch aller mit einer Identifikationskomponente versehenen Teile, schon aus wirtschaftlicher Hinsicht unrentabel, was den Diebstahl eines solchen Fahrzeugs nahezu ausschließt.
Claims (7)
- Bauteil einer tragenden Struktur eines Kraftfahrzeugs, mit einer individualisierten Kennzeichnung, dadurch gekennzeichnet, dass in das Bauteil eine elektronische Identifikationskomponente eingebettet ist, in der Identifikationsdaten zu Überprüfungszwecken abrufbar hinterlegt sind, wobei die Identifikationskomponente so in das Bauteil eingebettet ist, dass sie aus dem Bauteil nur unter Zerstörung des Bauteils entfernbar ist.
- Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil einen Querträger für einen Armaturenträger bildet.
- Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsdaten drahtlos abrufbar sind.
- Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsdaten leitungsgebunden abrufbar sind.
- Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsdaten in einer externen Datenbank erfaßt und abrufbar sind.
- Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass seine tragende Struktur wenigstens ein Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuervorrichtung vorgesehen ist, welche die Identifikationsdaten der wenigstens einen Identifikationskomponente zu Beginn des Fahrzeugbetriebs und/oder in zeitlichen Abständen abruft und der Fahrzeugbetrieb nur dann ermöglicht ist, wenn die Identifikationsdaten mit gespeicherten Soll-Daten übereinstimmen.
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Cited By (1)
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| DE102009052323A1 (de) * | 2009-11-07 | 2011-05-12 | Volkswagen Ag | Verfahren zum Diebstahlschutz für eine Fahrzeugkomponente sowie Fahrzeugkomponente und Fahrzeug |
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