DE20119251U1 - Drehflügelfenster - Google Patents
DrehflügelfensterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Drehflügelfenster mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 bzw. Anspruch 16 und Anspruch 19.
Drehflügelfenster sind in ein- oder mehrflügiger Ausführung als Fest-, Dreh-, Kipp- oder Dreh-Kipp-Fenster bekannt. Ein Drehflügelfenster weist grundsätzlich einen Außenrahmen, einen oder mehrere Fensterflügel mit einem ein Fensterelement einfassenden Flügelrahmen sowie eine Verriegelung auf. Der oder die &iacgr;&ogr; Fensterflügel sind jeweils um eine Schwenkachse schwenkbar.
Bei mehrflügligen Drehflügelfenstem wird im geschlossenen Zustand mindestens ein Schenkel der Flügelrahmen nicht vom Außenrahmen eingefaßt bzw. kommt mit diesem nicht in Ansatz. Für diese Schenkel kann also der Außenrahmen weder als ggf. abdichtender Anschlag noch als Aufnahme für Verriegelungs- bzw. Verriegelungsgegenelemente dienen.
Bekannte mehrflüglige Drehflügelfenster weisen daher einen senkrechten Pfosten auf, der für die genannten Schenkel einen Anschlag bildet und gegebenenfalls auch Verriegelungs- bzw. Verriegelungsgegenelemente aufnimmt. Der Pfosten liegt dann genau in der Trennlinie zwischen zwei im geschlossenen Zustand aneinandergrenzenden Fensterflügeln.
Bei mehrflügligen Drehflügelfenstem mit Stulpleiste ist ein derartiger Pfosten überflüssig. Die Stulpleiste ist derart entlang der Schließkante eines Fensterflügels angeordnet, daß sie für den angrenzenden Fensterflügel einen ggf. abdichtenden Anschlag bildet und nach außen hin einen optischen Abschluß darstellt. Die Stulpleiste ist in der Regel als Leiste ausgebildet, deren Länge im wesentlichen der Höhe des die Stulpleiste tragenden Fensterflügels entspricht. Der Anschlag für den angrenzenden, zweiten Fensterflügel wird dadurch gebildet, daß die Stulpleiste senkrecht zu ihrer Erstreckungsrichtung etwas über dem die Stulpleiste tragenden Fensterflügel "übersteht" und damit eine Anschlagfläche bildet. In der Ausgestaltung des Drehflügelfensters mit Stulpleiste ist es erforderlich, daß der die Stulpleiste tragende Fensterflügel mit dem Außenrahmen verriegelbar ist, um die auftretenden Anschlagkräfte aufnehmen zu können.
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Bei der Ausgestaltung der in Rede stehenden ein- oder mehrflügligen Drehflügelfenster als einbruchhemmende Fenster ergibt sich grundsätzlich die Forderung, hohe auf den oder die Flügelrahmen wirkende Kräfte aufnehmen zu können und außerdem einen wirksamen Schutz gegen Einbruchversuche mittels Einbruchswerkzeugen wie Brecheisen o. dgl. zu bieten.
Bei mehrflügligen Drehflügelfenstern stellt u.a. die Trennlinie zwischen zwei aneinandergrenzenden Fensterflügeln eine Schwachstelle dar. Entlang dieser
&iacgr;&ogr; Trennlinie entsteht ein Spalt zwischen den beiden Fensterflügeln. Bei entsprechender Krafteinwirkung, insbesondere beim gewaltsamen Eintreiben einer Brechstange in den Spalt, kann dieser mit vergleichsweise geringem Aufwand aufgebrochen werden, da eine Ableitung der einwirkenden Kräfte nur an der Ober- und der Unterkante der Fensterflügel erfolgt. Die Brechstange läßt sich zunächst zwischen einer ggf. vorhandenen Stulpleiste und Fensterflügel drücken, um dann weiter den Spalt an der Trennlinie aufzubrechen.
Ein bekanntes Drehflügelfenster, von dem die Erfindung ausgeht, zeigt eine Möglichkeit zur Reduzierung dieses Einbruchrisikos. Das zwei- oder dreiflüglige Drehflügelfenster weist eine Stulpleiste auf, die über ihre Länge mit einem Flacheisen - Sicherheitsschiene - verstärkt ist. Diese Verstärkung, die parallel zur Fensterfläche ausgerichtet ist und auf dem die Stulpleiste tragenden Fensterflügel aufliegt, verhindert, daß ein Brecheisen unter die Stulpleiste getrieben werden kann. Um die bei einem derartigen Einbruchsversuch auftretenden Kräfte optimal in den Außenrahmen ableiten zu können, ist eine Verriegelung der Fensterflügel mit dem Außenrahmen durch mehrere umlaufend in den Flügelrahmen angeordnete Verriegelungselemente vorgesehen, die in korrespondierende Verriegelungsgegenelemente im Außenrahmen eingreifen. Je nach gewünschter Einbruchhemmung weisen die Verriegelungselemente und die korrespondierenden Verriegelungsgegenelemente eine unterschiedliche Tragkraft auf. Dies bedeutet, sie lassen Kraftbelastungen, insbesondere im Falle eines Einbruchs, unterschiedlicher Höhe zu.
Trotz der oben genannten Maßnahmen verbleiben zwei mögliche Vorgehens-Varianten, um den Spalt des Drehflügelfensters gewaltsam zu öffnen. Zum einen ist es denkbar, das Flacheisen an der Seite, an der es über den die Stulpleiste
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tragenden Fensterflügel übersteht, mit einer Brechstange zu "unterhebeln". Damit läßt sich das Flacheisen zunächst in eine Position bringen, in der es das weitere Aufbrechen des Spaltes weniger behindert. Zum anderen besteht die Möglichkeit, einen Meißel derart anzusetzen, daß dieser Meißel seitlich am Flacheisen vorbei, diagonal durch den Spalt getrieben wird. Auch mit dieser Vorgehensvariante könnte der Spalt entsprechend aufgebrochen werden. Alle derartigen "Angriffe" gehen von der Seite der Stulpleiste aus, die den genannten Überstand aufweist (Angriffskante).
&iacgr;&ogr; Eine weitere Steigerung der Einbruchhemmung läßt sich durch eine Verstärkung der Sicherungsschiene einerseits und durch eine Erhöhung der Tragkraft bzw. der Anzahl von Verriegelungselementen andererseits erreichen. Mit diesen Maßnahmen ist allerdings eine Beeinträchtigung der Fensteroptik einerseits und des Bedienkomforts - die Betätigungskräfte steigen im Allgemeinen mit der Anzahl der Verriegelungselemente - andererseits verbunden.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte, zuvor erläuterte, Drehflügelfenster derart auszugestalten und weiterzuentwickeln, daß eine maximale Einbruchhemmung ohne Beeinträchtigung der Fensteroptik und des Bedienungskomforts gewährleistet ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß zunächst durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
Wesentlich ist zunächst, daß die Sicherungsschiene nicht als Flacheisen ausgeführt ist, sondern im Querschnitt T-förmig ist. Die Sicherungsschiene weist damit einen ersten waagerechten leistenförmigen Bestandteil und einen mit dem ersten Bestandteil verbundenen zweiten, dazu senkrechten leistenförmigen Bestandteil auf. Die Bezeichnungen "waagerechter Bestandteil" und "senkrechter Bestandteil" sind hier als Definitionen in Bezug auf die Form des T-förmigen Querschnitts zu verstehen. Ein T-förmiger Querschnitt weist grundsätzlich zwei senkrecht aufeinanderstehende Bestandteile auf, von denen im Sinne der Form des Buchstabens "T" der eine waagerecht und der andere senkrecht angeordnet ist. "Senkrecht" und "Waagerecht" sind damit vorliegend nicht als absolute, sondem als relative Richtungsangaben zu verstehen.
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Die Sicherungsschiene ist derart an einem Fensterflügel angeordnet, daß im geschlossenen Zustand der waagerechte Bestandteil parallel zur Fensterfläche ausgerichtet ist und den an der Trennlinie verbleibenden Spalt zwischen zwei Fensterflügeln nach außen hin abdeckt und der senkrechte Bestandteil im Spalt auf dem die Sicherungsschiene tragenden Fensterflügel aufliegt.
Damit wird erreicht, daß eine "Schwächung" der Sicherungsschiene von der Angriffskante aus nicht mehr möglich ist. Beim Eintreiben einer Brechstange zwischen dem waagerechten Bestandteil der Sicherungsschiene und dem Fensterflügel stößt die Brechstange unmittelbar auf den senkrechten Bestandteil der Sicherungsschiene. Ein Unterhebeln der Sicherungsschiene ist damit nicht mehr möglich. Es ist weiterhin nicht mehr möglich, einen Meißel am waagerechten Bestandteil der Sicherungsschiene vorbei diagonal durch den Spalt zu treiben, da auch dieser durch den senkrechten Bestandteil der Sicherungsschiene gestoppt würde.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Stabilität des Drehflügelfensters, insbesondere gegenüber Kräften senkrecht zur Fensterfläche, wesentlich erhöht wird. Die T-formige Struktur der Sicherheitsschiene führt nämlich dazu, daß die Steifigkeit des Fensters im Bereich der Trennlinie zwischen zwei aneinandergrenzenden Fensterflügeln in der genannten Richtung erheblich erhöht wird.
Eine weitere Erhöhung der Einbruchhemmung des erfindungsgemäßen Drehflügelfensters läßt sich dadurch erreichen, daß die Sicherungsschiene in ihrem Querschnitt unsymmetrisch ausgeführt ist. Damit ist gemeint, daß der waagerechte Bestandteil der Sicherungsschiene auf der Seite, die den Spalt abdeckt, möglichst kurz ist, und dagegen auf der Seite, die auf dem die Sicherungsschiene tragenden Fensterflügel aufliegt, möglichst lang ist. Damit ist gewährleistet daß einerseits eine optimale Befestigung der Sicherungsschiene gegeben ist, und daß andererseits der mögliche Hebel zum Aushebern der Sicherungsschiene minimal ist.
Die genannten Maßnahmen zum Schutz der Trennlinie vor einem gewaltsamem Eindringen bieten nur dann die gewünschte Einbruchhemmung, wenn im Fen-
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sterrahmen zur Verriegelung entsprechende Verriegelungselemente vorgesehen sind, die in Verriegelungsgegenelemente im Außenrahmen eingreifen.
Eine weitere Lehre der Erfindung, der eigenständige Bedeutung zukommt, löst die oben genannte Problemstellung mit den Merkmalen von Anspruch 16.
Nach dieser weiteren, ein- oder mehrflüglige Drehflügelfenster betreffende Lehre der Erfindung ist mindestens ein Betätigungselement vorgesehen, dem eine Übertragungseinrichtung zugeordnet ist. Die Übertragungseinrichtung ist mit dem Betätigungselement einerseits und mit einem Verriegelungselement oder mehreren Verriegelungselementen andererseits mechanisch gekoppelt. Wesentlich ist, daß die mechanische Kopplung zwischen Betätigungselement und Übertragungseinrichtung ein Untersetzungsgetriebe, vorzugsweise ein mehrstufiges Untersetzungsgetriebe aufweist. Der besonders vorteilhafte Effekt des Untersetzungsgetriebes besteht darin, daß die Betätigungskräfte erheblich reduziert werden. Gerade bei den Verriegelungselementen mit hohen Tragkräften, die bei einbruchhemmenden Fenstern eingesetzt werden, und die normalerweise zu hohen resultierenden Betätigungskräften führen, ist dies besonders günstig.
Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung nach Anspruch 19 ein ein- oder mehrflügliges Drehflügelfenster, das eine weitere einbruchhemmende Maßnahme aufweist. Auch nach dieser Lehre der Erfindung ist mindestens ein Betätigungselement mit Übertragungseinrichtung und Verriegelungselement bzw. Verriegelungselementen, ggf. auch mit einem Untersetzungsgetriebe vorgesehen.
Vorschlagsgemäß ist hier mindestens ein vom Betätigungselement getrennt ausgebildetes Blockierelement vorgesehen, das eine Blockierung der Übertragungseinrichtung ermöglicht. Neben der hohen Sicherheit bietet die Verriegelung durch ein derartiges Blockierelement speziell bei Altfenstern den Vorzug, daß die gewünschte Einbruchhemmung auch unter Beibehaltung des originalen Betätigungsknaufs erreichbar ist. In diesen Fällen ist es besonders vorteilhaft, daß das erfindungsgemäße Blockierelement an irgendeiner Stelle im Flügelrahmen in der Nähe der Übertragungseinrichtung vorgesehen werden kann.
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Es gibt natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, die genannten Lehren der Erfindung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu darf auf die Unteransprüche verwiesen werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung den Aufbau eines erfindungsgemäßen
Drehflügelfensters,
Fig. 2 das erfindungsgemäße Drehflügelfenster aus Fig. 1 im Schnitt H-II,
Fig. 3 das erfindungsgemäße Drehflügelfenster aus Fig. 1 im Schnitt &Pgr;&Igr;
&Pgr;&Igr;,
Fig. 4 das erfindungsgemäße Drehflügelfenster aus Fig. 1 im Schnitt IV-
IV,
Fig. 5 das erfindungsgemäße Drehflügelfenster aus Fig. 1 im Schnitt III-
III, hier mit einem Fensterelement aus Verbundwerkstoff,
Fig. 6 eine ausschnittweise Darstellung der Struktur der Verriegelung des
erfindungsgemäßen Drehflügelfensters aus Fig. 1.
Fig. 1 zeigt ein Drehflügelfenster 1 mit einem Außenrahmen 2 und mit zwei Fensterflügeln 3,4. Die Fensterflügel 3,4 sind jeweils um eine Schwenkachse 5,6 schwenkbar. Beide Fensterflügel 3,4 weisen jeweils einen Flügelrahmen 7,8 auf. Die Flügelrahmen 7,8 fassen Fensterelemente 9,10 ein, die vorzugsweise als Glasscheiben ausgeführt sind.
Im geschlossenen Zustand des Drehflügelfensters 1 bilden die Fensterflügel 3,4 eine geschlossene Fensterfläche. Dies bedeutet, daß die einzelnen Fensterflügel derart entlang einer Trennlinie 11 formschlüssig in Ansatz kommen, daß die Fensterfläche - ohne Bildung von Zwischenräumen - geschlossen ist.
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Es ist zu beachten, daß neben der in Fig. 1 gezeigten, im wesentlichen konventionellen Formgestaltung eines Drehflügelfensters von der erfindungsgemäßen Lehre auch solche Drehflügelfenster eingeschlossen werden, die nicht-rechteckige Fensterflügel aufweisen, und bei denen die Trennlinie 11 oder die Trennlinien nicht gerade, sondern weitgehend beliebig verlaufen.
Fig. 2 zeigt eine im wesentlichen entlang der Trennlinie 11 angeordnete Sicherungsschiene 12. Die Sicherungsschiene ist in Fig. 2 am linken Fensterflügel, also am Fensterflügel 3 angeordnet und deckt im geschlossenen Zustand den an &iacgr;&ogr; der Trennlinie 11 verbleibenden Spalt 13 zwischen den beiden Fensterflügeln 3,4 ab.
Nach erfindungsgemäßer Lehre ist die Sicherungsschiene 12 im Querschnitt im wesentlichen T-formig ausgestaltet und weist damit einen ersten waagerechten leistenförmigen Bestandteil 14 und einen zweiten senkrechten leistenförmigen Bestandteil 15 auf. Wie in Fig. 2 zu sehen ist, ist der waagerechte Bestandteil 14 im wesentlichen parallel zur Fensterfläche angeordnet, der senkrechte Bestandteil 15 ist im Spalt 13 angeordnet und liegt auf dem die Sicherungsschiene 12 tragenden Fensterflügel 3 - auf dessen Flachseite - auf.
Der Versuch, ein Brecheisen an der "gefährdeten" Kante der Sicherungsschiene 12 - Angriffskante 16 - anzusetzen und zwischen den waagerechten Bestandteil 14 der Sicherungsschiene 12 und den Flügelrahmen 7,8 zu treiben, führt dazu, daß das Brecheisen an dem senkrechten Bestandteil 15 der Sicherungsschiene 12 anstößt. Ein Aushebeln der Sicherungsschiene 12 ist damit nicht möglich. Auch ein Eintreiben eines Meißels diagonal durch den Spalt 13, in Fig. 2 rechts an der Sicherungsschiene 12 vorbei, ist nicht denkbar.
Damit die Sicherungsschiene 12 nicht selbst einen Hebel beim Eintreiben einer Brechstange in die Angriffskante 16 bildet, ist der T-förmige Querschnitt der Sicherungsschiene 12 derart unsymmetrisch ausgebildet, daß im geschlossenen Zustand die Überdeckung des die Sicherungsschiene 12 tragenden Fensterflügels 3 durch die Sicherungsschiene 12 wesentlich höher ist als die Überdeckung des korrespondierenden Fensterflügels 4 (Faktor von ca. 4 bis 5). Die Überdeckung des Fensterflügels 4 durch die Sicherungsschiene 12 ist also derart ausgelegt, daß der Spalt 13 gerade noch geschützt wird.
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Aufgrund der im Falle eines Einbruchs besonders hohen auf den waagerechten leistenförmigen Bestandteil 14 wirkenden Kräfte ist nach bevorzugter Lehre der waagerechte leistenförmige Bestandteil 14 der Sicherungsschiene 12 stärker auszulegen als der senkrechte leistenförmige Bestandteil 15. Eine beispielhafte Auslegung sieht eine Leistenstärke von ca. 5 mm für den waagerechten Bestandteil und ca. 2,5 mm für den senkrechten Bestandteil vor.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der waagerechte Bestandteil 14 und/oder der &iacgr;&ogr; senkrechte Bestandteil 15 der Sicherungsschiene 12 am Fensterflügel 3, vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung, befestigt ist. Es kommen auch beliebige andere Befestigungsmittel in Frage, sofern sie die notwendigen Haltekräfte aufbringen. Weitere Beispiele sind hier Niet- oder ggf. Klebverbindungen.
Eine besonders wirksame Einbruchhemmung läßt sich dann realisieren, wenn die Sicherungsschiene 12 aus hochfesten Material, vorzugsweise aus Stahl besteht.
Wie in der Beschreibungseinleitung bereits beschrieben wurde, weisen herkömmliche Drehflügelfenster ohne Pfosten eine Stulpleiste auf. Nach besonderer Ausgestaltung der Lehre der Erfindung ist eine entsprechende Stulpleiste 17 vorgesehen, die auf die Sicherungsschiene 12 aufgesetzt ist. Die Stulpleiste 17 übernimmt hier lediglich die Funktion eines optischen Abschlusses und ggf. einer zusätzlichen Abdichtung.
Nach bevorzugter Ausgestaltung der vorschlagsgemäßen Lehre sind einerseits Maßnahmen zur Verriegelung der beiden Fensterflügel 3,4 untereinander sowie zur Verriegelung der Fensterflügel 3,4 gegen den Außenrahmen 2 vorgesehen. Je nach Anwendungsfall kann es allerdings auch vorteilhaft sein, von der Verriegelung der beiden Fensterflügel 3,4 untereinander abzusehen.
Eine entsprechende Verriegelung der beiden Fensterflügel 3,4 untereinander zeigt Fig. 2 durch Verriegelungselemente 18 im Flügelrahmen 8, die in Verriegelungsgegenelemente 19 im korrespondierenden Flügelrahmen 7 eingreifen. Die Verriegelungselemente 18 sind vorliegend als verlagerbare Bolzen ausgeführt, der Stand der Technik gibt hier jedoch eine Fülle weiterer möglicher Ausgestaltungen.
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Eine Verriegelung zwischen Fensterflügel 3,4 und Außenrahmen 2 ist in Fig. 3 und Fig. 4 dargestellt. Hier sind im Flügelrahmen 7,8 Verriegelungselemente 20,21 vorgesehen, die in Verriegelungsgegenelemente 22,23 im Außenrahmen 2 eingreifen. Diese Verriegelung ist in Fig. 3 an den vertikal verlaufenden Schenkeln des Außenrahmens 2, in Fig. 4 an den horizontal verlaufenden Schenkeln des Außenrahmens 2 vorgesehen.
Alle oben genannten Verriegelungskonzepte lassen sich jeweils in ihrer Wirkungsweise auch umkehren, so daß an die Stelle von Verriegelungselementen 18,20,21 und Verriegelungsgegenelementen 19,22,23 jeweils die entsprechenden Verriegelungsgegenelemente und Verriegelungselemente treten.
Der Außenrahmen 2 und/oder die Flügelrahmen 7, 8 können aus beliebigem Material, soweit es eine hinreichende Festigkeit aufweist, hergestellt werden. Insbesondere bietet sich dafür Holz, Kunststoff, Stahl oder Verbundwerkstoff an.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, den Außenrahmen 2 und/oder die Flügelrahmen 7,8 aus Holz und/oder aus Verbundwerkstoff herzustellen, wobei das Material integrierte Metalleinlagen aufweist, insbesondere Stahlbolzen etc. Hiermit ist eine besonders hohe Einbruchhemmung bei bestehender holzähnlicher Optik gewährleistet.
Um die durch die Sicherungsschiene 12 erzielbare Einbruchhemmung nicht durch ein mögliches Aushebeln der Fensterscheibe 9,10 bzw. der die Fensterscheibe 9,10 einfassenden Glasleiste 24 wieder zu reduzieren, ist es nach bevorzugter Lehre vorgesehen, einen Stahlwinkel 25 entlang der Fügestelle zwischen Glasleiste 24 und Fensterscheibe 9,10 anzuordnen. Der Stahlwinkel 25 ist mit dem einen Schenkel zwischen der Glasleiste 24 und dem Flügelrahmen 7,8 und mit dem anderem Schenkel nach Außen hin parallel zur Fensteroberfläche ausgerichtet in Überdeckung mit der Glasleiste 24 angeordnet. Hiermit wird erreicht, daß das Eintreiben einer Brechstange zwischen Flügelrahmen 7, 8 und Glasleiste 24 von außen nicht mehr möglich ist. Um den Stahlwinkel 25 weiter zu verstärken, ist es nach bevorzugter Lehre vorgesehen, den Stahlwinkel 25 in seiner Kante strukturverstärkend zu verschweißen.
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In der Regel sind die Fensterelemente 9, 10 als Glasscheiben ausgeführt. Für besondere Sicherheits- und Schutzfunktionen sind diese Glasscheiben mehrschichtig ausgeführt. Bei besonderen Anforderungen an die Sicherheit ist es ebenfalls vorgesehen, die Glasscheiben in hoher Festigkeit und hoher Glasstärke, vorzugsweise aus Panzerglas, auszugestalten.
In bestimmten Anwendungsbereichen wird das erfindungsgemäße Drehflügel-Sicherheitsfenster 1 nicht oder nur zum Teil als Sichtfenster genutzt, so daß nach weiterer bevorzugter Lehre mindestens eines der von den Flügelrahmen 7, 8 eingefaßten Fensterelemente 9, 10 in einem Verbundwerkstoff ausgeführt sind. Einen solchen Verbundwerkstoff zeigt Fig. 5, der sich aus zwei Außenschichten, einer eingeschlossenen 15 mm Schicht Hartschaum und einem 2 mm Stahlblech zusammensetzt. Diese Sandwich-Bauweise bietet eine besonders hohe Festigkeit, wie aus anderen technischen Bereichen bereits bekannt ist.
Eine weitere, eigenständige Lehre der Erfindung betrifft die Verriegelung eines ein- oder mehrflügligen Drehflügelfensters. Zur Betätigung der ggf. vorhandenen Verriegelungselemente 18,20,21, also zum Verriegeln des Drehflügelfensters, ist hier mindestens ein Betätigungselement 26, vorzugsweise als Knauf oder als Fensterhebel vorgesehen, das über eine Übertragungseinrichtung 27 mit einem Verriegelungselement 18,20,21 oder mehreren Verriegelungselementen 18,20,21 mechanisch gekoppelt ist. Fig. 6 zeigt dies schematisch. Diese mechanische Kopplung ist derart ausgestaltet, daß durch die Betätigung des Betätigungselements 26 das Eingreifen der Verriegelungselemente 18,20,21 in Verriegelungsgegenelemente 19,22,23 steuerbar ist.
Die Übertragungseinrichtung 27 kann nach bevorzugter Lehre als Koppelstange ausgeführt sein, die über einen Exzenter oder ein Ritzel am Betätigungselement 26 in ihrer Längsrichtung verschoben wird und starr mit einem Verriegelungselement 18,20,21 oder mehreren Verriegelungselementen 18,20,21 verbunden ist.
Es kann auch vorteilhaft sein, mehrere, vorzugsweise zwei Betätigungselemente 26 an einem Fensterflügel 3,4 vorzusehen, die jeweils unterschiedlichen Verriegelungselementen 18,20,21 zugeordnet sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Betätigungselemente 26 abschließbar ausgestaltet sind und bei einem
Einbruch aufgebrochen werden. Bei mehreren derartig abschließbaren Betätigungselementen 26 wird die Einbruchhemmung durch Erhöhung des Aufwands für einen Einbruch erheblich gesteigert.
Nach dieser weiteren Lehre der Erfindung ist es vorgesehen, daß die mechanische Kopplung zwischen Betätigungselement 26 und Übertragungseinrichtung 27 ein Untersetzungsgetriebe 28 aufweist, so daß die Betätigungskräfte reduziert werden. Dabei kann auch vorgesehen werden, daß die mechanische Kopplung ausschließlich durch das Untersetzungsgetriebe 27 gebildet wird. Mit den reduzierten Betätigungskräften ein motorisch betriebenes Betätigungselement 26 wäre dann mit vergleichsweise geringem Aufwand realisierbar.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist das Untersetzungsgetriebe 28 mehrstufig ausgelegt, so daß eine besonders niedrige Betätigungskraft erreichbar ist.
Im Hinblick auf eine einfache und kostengünstige Realisierung ist die Ausgestaltung des Untersetzungsgetriebes 28 als eigenständige Getriebekomponente vorteilhaft, deren Eingang mit dem Betätigungselement 26 und deren Ausgang mit der Übertragungseinrichtung 27 mechanisch gekoppelt ist. Dann ist es denkbar, ein aus dem Stand der Technik bekanntes Getriebe als Zukaufteil für das Untersetzungsgetriebe 28 zu nutzen.
Zur weiteren Erhöhung der Einbruchhemmung des Drehflügelfensters ist nach einer weiteren Lehre der Erfindung ein betätigbares Blockierelement 29 vorgesehen, das derart mit der Übertragungseinrichtung 27 gekoppelt ist, daß durch dieses Blockierelement 29 eine Blockierung der Übertragungseinrichtung 27 möglich ist. Das Blockierelement 29 weist zur Betätigung vorzugsweise ein Zylinderschloß 30 o. dgl. auf. Die Realisierung des Blockierelements 29 gestaltet sich besonders einfach, wenn die Übertragungseinrichtung 27, wie weiter oben beschrieben, als Koppelstange ausgeführt ist und diese Koppelstange ein Profil 31, vorzugsweise ein Ritzel, Ausnehmungen o. dgl. aufweist, in das das Blockierelement 29, vorzugsweise mittels eines Bolzens 32 o. dgl. zur Blockierung eingreifen kann.
Schließlich darf darauf hingewiesen werden, daß das erfmdungsgemäße Drehflügelfenster auch als Bestandteil eines Fenstersystems ausgebildet sein kann,
das Oberlichter, zusätzliche Seitenfenster o. dgl. beinhaltet. Weiterhin können die vorschlagsgemäßen Lösungsansätze auf Türen, Tore o. dgl. Anwendung finden.
Claims (21)
1. Drehflügelfenster mit einem Außenrahmen (2) und mit mindestens zwei Fensterflügeln (3, 4), wobei die Fensterflügel (3, 4) um jeweils eine Schwenkachse (5, 6) schwenkbar sind, wobei die Fensterflügel (3, 4) jeweils einen Flügelrahmen (7, 8) aufweisen, wobei die Flügelrahmen (7, 8) jeweils ein Fensterelement (9, 10) einfassen,
wobei im geschlossenen Zustand des Fensters (1) die Fensterflügel (3, 4) eine geschlossene Fensterfläche bilden und zumindest teilweise formschlüssig jeweils entlang einer Trennlinie (11) miteinander in Ansatz kommen,
wobei im wesentlichen entlang der Trennlinie (11) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) an einem der beiden Fensterflügel (3) eine Sicherungsschiene (12) angeordnet ist, wobei- die Sicherungsschiene (12) den an der Trennlinie (11) im geschlossenen Zustand verbleibenden Spalt (13) zwischen den beiden Fensterflügeln (3, 4) nach Außen hin derart verschließt, daß einem Aufbrechen des Spalts (13) durch äußere Krafteinwirkung, insbesondere durch ein gewaltsames Eintreiben einer Brechstange in den Spalt (13), entgegengewirkt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungsschiene (12) im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ausgestaltet ist und daß damit die Sicherungsschiene (12) einen ersten waagerechten leistenförmigen Bestandteil (14) und einen zweiten senkrechten leistenförmigen Bestandteil (15) aufweist und daß im geschlossenen Zustand der waagerechte Bestandteil (14) parallel zur Fensterfläche ausgerichtet ist und den an der Trennlinie (11) im geschlossenen Zustand verbleibenden Spalt (13) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) nach Außen hin abdeckt und der senkrechte Bestandteil (15) im Spalt (13) auf dem die Sicherungsschiene (12) tragenden Fensterflügel (3) aufliegt.
wobei im geschlossenen Zustand des Fensters (1) die Fensterflügel (3, 4) eine geschlossene Fensterfläche bilden und zumindest teilweise formschlüssig jeweils entlang einer Trennlinie (11) miteinander in Ansatz kommen,
wobei im wesentlichen entlang der Trennlinie (11) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) an einem der beiden Fensterflügel (3) eine Sicherungsschiene (12) angeordnet ist, wobei- die Sicherungsschiene (12) den an der Trennlinie (11) im geschlossenen Zustand verbleibenden Spalt (13) zwischen den beiden Fensterflügeln (3, 4) nach Außen hin derart verschließt, daß einem Aufbrechen des Spalts (13) durch äußere Krafteinwirkung, insbesondere durch ein gewaltsames Eintreiben einer Brechstange in den Spalt (13), entgegengewirkt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungsschiene (12) im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ausgestaltet ist und daß damit die Sicherungsschiene (12) einen ersten waagerechten leistenförmigen Bestandteil (14) und einen zweiten senkrechten leistenförmigen Bestandteil (15) aufweist und daß im geschlossenen Zustand der waagerechte Bestandteil (14) parallel zur Fensterfläche ausgerichtet ist und den an der Trennlinie (11) im geschlossenen Zustand verbleibenden Spalt (13) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) nach Außen hin abdeckt und der senkrechte Bestandteil (15) im Spalt (13) auf dem die Sicherungsschiene (12) tragenden Fensterflügel (3) aufliegt.
2. Drehflügelfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der T- förmige Querschnitt der Sicherungsschiene (12) derart unsymmetrisch ausgebildet ist, daß im geschlossenen Zustand die Überdeckung des die Sicherungsschiene (12) tragenden Fensterflügels (3) durch die Sicherungsschiene (12) wesentlich, vorzugsweise vier bis fünffach höher ist als die Überdeckung des korrespondierenden Fensterflügels (4).
3. Drehflügelfenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der waagerechte leistenförmige Bestandteil (14) der Sicherungsschiene (12) etwa doppelt so stark ausgelegt ist wie der senkrechte leistenförmige Bestandteil (15), insbesondere daß der waagerechte Bestandteil (14) ca. 5 mm und der senkrechte Bestandteil (15) ca. 2,5 mm stark ist.
4. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der waagerechte Bestandteil (14) und/oder der senkrechte Bestandteil (15) am Fensterflügel (3), insbesondere durch eine Schraubverbindung, befestigt sind.
5. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsschiene (12) aus hochfestem Material, vorzugsweise aus Stahl, besteht.
6. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trennlinie (11) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) an einem der beiden Fensterflügel (3) eine Stulpleiste (17) aus Holz und/oder Kunststoff vorgesehen ist, die den im geschlossenen Zustand an der Trennlinie (11) verbleibenden Spalt (13) zwischen zwei Fensterflügeln (3, 4) nach Außen hin abdeckt und daß die Sicherungsschiene (12) zwischen Fensterflügel (3) und Stulpleiste (17), vorzugsweise innerhalb der Stulpleiste (17) angeordnet ist.
7. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Flügelrahmen (7, 8) Verriegelungselemente (18) vorgesehen sind, die in Verriegelungsgegenelemente (19) im korrespondierenden Flügelrahmen (7, 8) eingreifen.
8. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Flügelrahmen (7, 8) und/oder im Außenrahmen (2) Verriegelungselemente (20, 21) vorgesehen sind, die in Verriegelungsgegenelemente (22, 23) im Außenrahmen (2) und/oder im Flügelrahmen (7, 8) eingreifen.
9. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrahmen (2) und/oder die Flügelrahmen (7, 8) aus Holz, Kunststoff, Stahl oder Verbundwerkstoff bestehen.
10. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrahmen (2) und/oder die Flügelrahmen (7, 8) aus Holz und/oder aus Verbundwerkstoff, jeweils mit integrierten Metalleinlagen, insbesondere mit integrierten Stahlbolzen, bestehen.
11. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fensterelement (9, 10) von einer Glasleiste (24) eingefaßt ist, daß die Fügestelle zwischen Glasleiste (24) und Flügelrahmen (7, 8) durch einen über die Länge der Glasleiste (24) verlaufenden Stahlwinkel (25) gegen ein Aushebeln der Glasleiste (24) und/oder des Fensterelements (9, 10) von Außen geschützt ist, daß der erste Schenkel des Stahlwinkels (25) zwischen Glasleiste (24) und Flügelrahmen (7, 8) und der zweite Schenkel des Stahlwinkels (25) nach Außen hin parallel zur Fensterfläche ausgerichtet in Überdeckung mit der Glasleiste angeordnet ist und daß der Stahlwinkel (25) vorzugsweise in seiner linienförmigen Kante zur Verstärkung verschweißt ist.
12. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Flügelrahmen (7, 8) eingefaßten Fensterelemente (9, 10) als Glasscheiben ausgeführt sind.
13. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der von den Flügelrahmen (7, 8) eingefaßten Fensterelemente (9, 10) für Sicherheits- und Schutzfunktionen mehrschichtig ausgeführt ist.
14. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der von den Flügelrahmen (7, 8) eingefaßten Fensterelemente (9, 10) für Sicherheits- und Schutzfunktionen in hoher Festigkeit und in hoher Glasstärke, vorzugsweise aus Panzerglas, ausgeführt ist.
15. Drehflügelfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der von den Flügelrahmen (7, 8) eingefaßten Fensterelemente (9, 10) in einem Verbundwerkstoff ausgeführt ist.
16. Drehflügelfenster mit einem Außenrahmen (2) und mit einem Fensterflügel oder mehreren Fensterflügeln (3, 4), wobei der Fensterflügel (3, 4) um eine Schwenkachse (5, 6) schwenkbar ist, wobei der Fensterflügel (3, 4) einen Flügelrahmen (7, 8) aufweist, wobei der Flügelrahmen (7, 8) ein Fensterelement (9, 10) einfaßt, wobei am Flügelrahmen (7, 8) mindestens ein Betätigungselement (26) angeordnet ist, wobei dem Betätigungselement (26) mindestens eine Übertragungseinrichtung (27) zugeordnet ist, wobei der Flügelrahmen (7, 8) Verriegelungselemente (18, 20, 21) aufweist, die in Verriegelungsgegenelemente (19, 22, 23) im korrespondierenden Flügelrahmen (7, 8) und/oder im Außenrahmen (2) eingreifen, wobei eine mechanische Kopplung der Übertragungseinrichtung (27) mit dem Betätigungselement (26) einerseits und mit einem Verriegelungselement (18, 20, 21) oder mit mehreren Verriegelungselementen (18, 20, 21) andererseits vorgesehen ist, wobei über die Übertragungseinrichtung (27) das Eingreifen der Verriegelungselemente (18, 20, 21) in die korrespondierenden Verriegelungsgegenelemente (19, 22, 23) durch die Betätigung des Betätigungselements (26) steuerbar ist,
insbesondere ein Drehflügelfenster nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mechanische Kopplung zwischen Betätigungselement (26) und Übertragungseinrichtung (27) ein Untersetzungsgetriebe (28) aufweist.
insbesondere ein Drehflügelfenster nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mechanische Kopplung zwischen Betätigungselement (26) und Übertragungseinrichtung (27) ein Untersetzungsgetriebe (28) aufweist.
17. Drehflügelfenster nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Untersetzungsgetriebe (28) als mehrstufiges Getriebe ausgebildet ist.
18. Drehflügelfenster nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Untersetzungsgetriebe (28) als eigenständige Getriebekomponente ausgebildet ist, deren Eingang mit dem Betätigungselement (26) und deren Ausgang mit der Übertragungseinrichtung (27) mechanisch gekoppelt ist.
19. Drehflügelfenster mit einem Außenrahmen (2) und mit einem Fensterflügel oder mehreren Fensterflügeln (3, 4), wobei der Fensterflügel (3, 4) um eine Schwenkachse (5, 6) schwenkbar ist, wobei der Fensterflügel (3, 4) einen Flügelrahmen (7, 8) aufweist, wobei der Flügelrahmen (7, 8) ein Fensterelement (9, 10) einfaßt, wobei am Flügelrahmen (7, 8) mindestens ein Betätigungselement (26) angeordnet ist, wobei dem Betätigungselement (26) mindestens eine Übertragungseinrichtung (27) zugeordnet ist, wobei der Flügelrahmen (7, 8) Verriegelungselemente (18, 20, 21) aufweist, die in Verriegelungsgegenelemente (19, 22, 23) im korrespondierenden Flügelrahmen (7, 8) und/oder im Außenrahmen (2) eingreifen, wobei eine mechanische Kopplung der Übertragungseinrichtung (27) mit dem Betätigungselement (26) einerseits und mit einem Verriegelungselement (18, 20, 21) oder mit mehreren Verriegelungselementen (18, 20, 21) andererseits vorgesehen ist, wobei über die Übertragungseinrichtung (27) das Eingreifen der Verriegelungselemente (18, 20, 21) in die korrespondierenden Verriegelungsgegenelemente (19, 22, 23) durch die Betätigung des Betätigungselements (26) steuerbar ist,
insbesondere ein Drehflügelfenster nach einem der Ansprüche 1 bis 15 bzw. 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flügelrahmen (7, 8) mindestens ein vom Betätigungselement (26) getrenntes, betätigbares Blockierelement (29) vorgesehen ist, das derart mit der Übertragungseinrichtung (27) mechanisch gekoppelt ist, daß die Übertragungseinrichtung (27) blockierbar ist.
insbesondere ein Drehflügelfenster nach einem der Ansprüche 1 bis 15 bzw. 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flügelrahmen (7, 8) mindestens ein vom Betätigungselement (26) getrenntes, betätigbares Blockierelement (29) vorgesehen ist, das derart mit der Übertragungseinrichtung (27) mechanisch gekoppelt ist, daß die Übertragungseinrichtung (27) blockierbar ist.
20. Drehflügelfenster nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Blockierelement (26) ein Zylinderschloß (30) o. dgl. zur Betätigung aufweist.
21. Drehflügelfenster nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung (27) als Koppelstange ausgeführt ist, daß die Koppelstange ein Profil (31) aufweist, daß das Blockierelement (29) einen verschiebbaren Bolzen (32) aufweist und daß bei Betätigung des Blockierelements (29) der Bolzen (32) zur Blockierung der Übertragungseinrichtung (27) in das Profil (31) der Koppelstange eingreift.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20119251U DE20119251U1 (de) | 2001-11-27 | 2001-11-27 | Drehflügelfenster |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20119251U DE20119251U1 (de) | 2001-11-27 | 2001-11-27 | Drehflügelfenster |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20119251U1 true DE20119251U1 (de) | 2003-04-10 |
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ID=7964481
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20119251U Expired - Lifetime DE20119251U1 (de) | 2001-11-27 | 2001-11-27 | Drehflügelfenster |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE20119251U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR3026133A1 (fr) * | 2014-09-19 | 2016-03-25 | Trendel A & Fils | Protection de la poignee d'une menuiserie exterieure |
| CN113027303A (zh) * | 2021-02-04 | 2021-06-25 | 雅成电子(深圳)有限公司 | 一种基于面部识别的工厂安防门 |
-
2001
- 2001-11-27 DE DE20119251U patent/DE20119251U1/de not_active Expired - Lifetime
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