DE20313024U1 - Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement - Google Patents
Einbruchhemmendes Holzfenster-/TürelementInfo
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Description
Alcutec Wolfgang Olschewsky
Werburger Str. 22
Werburger Str. 22
32139 Spenge
Patentanwalt
Vertreter beim Europäischen Patentamt und
beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Meisenstraße 96
D-33607 Bielefeld
Fon 0521.2997367
Fax 0521.2997368
Die Erfindung betrifft ein einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement mit einem in einem Gebäudedurchbruch festgelegten Fenster-/Türrahmen und mindestens einem mittels Scharnierbändern und Sicherheitsverriegelungen im Fenster-ZTürrahmen aufgenommenen Fenster-/Türflügel mit darin eingelassener Verglasung, wobei im Bereich des Fenster-/Türspaltes zwischen beweglichem Fenster-TTürflügel und festem Fenster-/Türrahmen Metallprofile zur Durchstoßhemmung von Einbruchswerkzeugen angeordnet sind.
Im Stand der Technik sind mannigfaltige Konstruktionen bekannt, die mittels unterschiedlicher konstruktiver Bauelemente das widerrechtliche öffnen von Fenstern und Türen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes von bis zu mehreren Minuten verhindern sollen. Je nach Länge des Zeitraumes, in dem die Fenster-/Türkonstruktion der mit unterschiedlich schwerem Einbruchswerkzeug hantierenden Person von außen das Öffnen des Fensters oder der Tür erschweren bzw. unmöglich machen soll, unterscheidet man unterschiedliche Widerstandsklassen, die mit ihren Anforderungen in der Europäischen Norm DIN EN V 1627-1630 festgelegt sind. Die Widerstandsklassen sind - beginnend mit WK 1 aufsteigend bis WK 6 gekennzeichnet, wobei innerhalb der einzelnen Widerstandsklassen bei der Prüfung auf Einbruchshemmung unterschiedliche Einbruchshilfsmittel benutzt werden dürfen.
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Aufgrund des verwendeten Materials besitzen einfache Holzfenster-/Türkonstruktionen naturgemäß gegenüber Einbruchsversuchen nur einen geringen Widerstand. Es sind deshalb aus dem Stand der Technik unterschiedliche Möglichkeiten bekannt geworden, die Einbruchshemmung von Holzfenstern und -türen zu erhöhen. Als ein wesentliches Element der konstruktiven Gestaltung bietet sich hierbei das Einbringen von Metallprofilen unterschiedlichen Querschnittes sowohl in den Fenster/Türrahmen als auch in den Fenster-/Türflügeln an. Mit derartigen Hilfsmitteln lassen sich die entsprechenden Fenster-/Türkonstruktionen gegen ein öffnen mit einfachen Werkzeugen - wie großen Schraubendrehern, Zangen und Keilen - schützen, sodass in den betreffenden Fällen die Widerstandsklasse WK 2 erreicht werden kann.
Aus dem Stand der Technik ist jedoch bislang kein wirtschaftlich herstellbares Holzfenster-/Türelement bekannt, bei dem die Widerstandsklasse WK 3 erreichbar ist, da für diese Widerstandsklasse als Einbruchhilfsmittel unter anderem ein so genannter Kuhfuß verwendet werden darf, der aufgrund seiner Gestaltung und des sich ergebenden Hebelarms große Kräfte auf die Fenster-/Türkonstruktion wirken lässt..
Aus den geschilderten Rahmenbedingungen ergibt sich daher die Aufgabe der Erfindung, ein einbruchhemmendes Ho!zfenster-/Türelement bereitzustellen, welches durch einfache konstruktive Gestaltung so weiterentwickelt ist, dass die Prüfkriterien der bislang nicht erreichbaren Widerstandsklasse WK 3 erreicht oder übertroffen werden.
Diese Aufgabe wird in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruches 1 durch die im kennzeichnenden Teil dargelegte technische Lehre gelöst.
Wesentliche Merkmale dieser technischen Lehre sind, dass mindestens zwei im Fenster-/Türrahmen und Fenster-/Türflügel umlaufende Metallprofile parallel zur Verglasungsebene des Holzfensters oder der Tür unmittelbar benachbart im Bereich des Fenster-/Türspaltes innerhalb einer Kontaktebene einen Überlappungsbereich bilden, wobei jeweils ein Metallprofil am Fenster-/Türrahmen und am Fenster-
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/Türflügel angeordnet ist, und wobei das im Fenster-TTürrahmen angeordnete bei zur Gebäudeinnenseite öffnenden Fenster-ZTürflügeln zur Fenster-/Türaußenseite liegende Metallprofil an seiner zur Kontaktebene gerichteten Innenseite einen größeren Überlappungsbereich mit dem weiteren Metallprofil aufweist als an seiner der Kontaktebene abgewandten Außenseite.
Durch die geschilderten konstruktiven Merkmale entsteht im Bereich des Fenster-/Türspaltes zwischen Fenster-/Türflügel und Fenster-/Türrahmen zum einen eine selbst mit schwerem Einbruchswerkzeug nicht aufzusprengende Barriere, wobei gleichzeitig zusätzlich durch die spezielle Gestaltung an der Oberseite des außen liegenden Metallprofils ein Kraftangriffspunkt bzw. ein Widerlager für den Ansatz des Einbruchswerkzeuges verhindert wird. Dies ist selbst dann der Fall, falls durch vorbereitende Maßnahmen ein Teilbereich des Fenster-/Türrahmens bereits abgesplittert ist. Entsprechende Versuche mit einer derartigen erfindungsgemäßen Holzfensterkonstruktion zeigen, dass die entsprechenden Zeiten, die benötigt werden, um ein derartiges Fenster oder eine Tür mit den geschilderten Einbruchswerkzeugen zu öffnen, wesentlich über den durch die oben angeführte DIN-ENV Norm geforderten Zeiträumen liegt.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen einbruchshemmenden Holzfensters oder einer Holztür ergeben sich darüber hinaus zusammen mit den Merkmalen des Hauptanspruches aus der Offenbarung der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere aus produktionstechnischen Gegebenheiten als vorteilhaft erwiesen, wenn die Änderung der Größe des Überlappungsbereiches linear in Form einer Geraden erfolgt. Dies bedeutet, dass das zur Fenster-/Türaußenseite im FensterTTürrahmen angeordnete Metallprofil an seiner zum Fenster-/Türflügel weisenden Oberseite eine Anfasung erhält, die ein Abgleiten beispielsweise eines Kuhfußes in diesem Bereich gewährleistet.
Die Änderung der Größe des Überlappungsbereiches kann in anderen speziellen Anwendungsfällen jedoch zweckmäßigerweise auch bogenförmig in Form einer
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Kurvenbahn erfolgen, wobei selbstverständlich auch eine Kombination von Kurvenbahn und Geraden denkbar ist.
Um die Sicherheitsanforderungen mit einfachen und kostengünstigen Mitteln realisieren zu können, hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft erwiesen, die Metallprofile mit einem im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt zu versehen, da derartige Metallprofile als Stangenmaterial kostengünstig am Markt verfügbar sind und die zum Einbringen derartiger Metallprofile notwendigen Nuten innerhalb des Fenster-/Türrahmens bzw. des Fenster-/Türflügels sich mit wirtschaftlich günstigen Arbeitstechniken herstellen lassen.
Um zusätzlich zu den bislang geschilderten erfindungsgemäßen Merkmalen des Schutzes des Fenster-/Türspaltes auch im Bereich der im Fenster-/Türflügel vorhandenen Verglasung die Einbruchshemmung zu erhöhen, hat es sich darüber hinaus als zweckmäßig erwiesen, die Verglasung in einer Glasfalznut aufzunehmen, welche an ihren Seitenwandungen und an ihrem Boden mit einer Auskleidung in Form mindestens eines Metallprofils - zumindest abschnittsweise - versehen ist. in das Metallprofil ist die Verglasung eingesetzt, wobei diese konstruktive Gestaltung einem Herausdrücken oder Heraushebeln der Verglasung vorbeugt.
Die Metallprofilauskleidung kann entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung dabei von zwei im Wesentlichen winkel- oder L-förmig gestalteten, durch eine Rast-Vorrichtung formschlüssig miteinander verbundenen Metallprofilen gebildet sein. Die Rastverbindung zwischen den beiden Winkel- oder L-Profilen erleichtert das Einsetzen der Verglasung und bietet gleichzeitig einen ausreichenden Zusammenhalt der Metallprofilauskleidung.
Die Befestigung der Metallprofile kann dabei kraftschlüssig mittels Verschraubung oder Verklebung erfolgen.
Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 eine Schnittdarstellung durch Fenster-/Türrahmen und Fenster-
/Türflügel eines erfindungsgemäßen Holzfenster-/Türelementes und,
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Figur 2 eine Schnittdarstellung durch den Fenster-/Türflügel im Bereich der
Glasfalznut entsprechend der Linie B-B aus Figur 1.
Glasfalznut entsprechend der Linie B-B aus Figur 1.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Fensterelementes beschrieben. Gleichwohl gilt die Erfindung gleichermaßen für Holztürelemente.
Das in Figur 1 im Querschnitt dargestellte Holzfensterelement besitzt als wesentliche Bauelemente einen in eine hier nicht näher dargestellte Gebäudeöffnung eingesetzten Fensterrahmen 1 und einen mittels Scharnierbändern und mehreren Verriegelungseinrichtungen 8 im Fensterrahmen aufgenommenen Fensterflügel 2. In den Fensterflügel 2 wiederum ist in einer Glasfalznut 9 eine Verglasung 3 eingesetzt. Die Verglasung 3 entspricht in üblicher Weise einer für die Einbruchshemmung notwendigen Sicherheitsverglasung.
Aus der Figur 1 ist deutlich ersichtlich, dass als wesentliche erfindungsgemäße Gestaltungselemente im Fensterrahmen 1 in einer Nut 11 ein Metallprofil 4 von im Wesentlichen rechteckförmiger Gestalt eingesetzt ist, gleichzeitig ist in den Fensterflügel 2 in einer Nut 12 ein Metaliprofil 5 eingesetzt. Dieses weist ebenfalls eine rechteckförmige Gestalt auf. Die Metallprofile 4 und 5 sind so angeordnet, dass sie sich in einer Kontaktebene 6 überlappen, sodass der Überlappungsbereich 7 gebildet ist. Die Kontaktebene 6 bzw. der Überlappungsbereich 7 sind dabei parallel zur Verglasungsebene 10 angeordnet. Die Metallprofile 4 und 5 sind dabei sowohl im Fensterrahmen 1 als auch im Fensterflügel 2 umlaufend angeordnet, sodass der Fensterspalt 13 durch die sich überlappenden Metallprofile 4 und 5 geschlossen und geschützt ist.
Als weiteres erfindungswesentliches Merkmal ist der Figur 1 zu entnehmen, dass das im Fensterrahmen 1 angeordnete zur Fensteraußenseite liegende Metallprofil 4 an seiner zur Kontaktebene 6 gerichteten Innenseite 14 den Überlappungsbereich 7 mit dem Metallprofil 5 bildet, dessen Größe in der Darstellung der Figur 1 mit Ei gekennzeichnet ist. An der der Kontaktebene 6 abgewandten Außenseite des Metallprofils 4 beträgt die Größe E2 des projizierten Überlappungsbereiches ein nicht unwesentlich kleineres Maß. Durch die unterschiedlichen Größen des Über-
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lappungsbereiches 7 ist an der Oberkante des Metallprofils 4 eine Fase 16 von etwa 45 Grad gebildet.
Zur Verdeutlichung der Wirkungsweise dieser erfmdungsgemäßen Gestaltung ist in der Figur 1 "schematisch" der vordere Bereich eines so genannten Kuhfußes K dargestellt, mit dem versucht werden soll, die dargestellte Fensterkonstruktion aufzuhebein. Es ergibt sich dabei, dass die Spitze des Kuhfußes durch die Fase 16 selbst bei abgesplittertem Überschlag 17 am Fensterrahmen 1 zwangsläufig am Metallprofil 4 abgleitet, sodass ein Zugriff auf die hinter den Metallprofilen 4 und 5 angeordneten Verriegelungseinrichtungen 8 sicher vermieden wird. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung wird dem zum Aufbrechen des Fensters verwendeten Kuhfuß somit kein Angriffspunkt bzw. Widerlager zur Krafteinleitung geboten.
Voraussetzung für die einbruchshemmende Wirkung des erfindungsgemäßen Holzfensters ist somit sowohl die dichte Anlage der Metallprofile 4 und 5 im Überlappungsbereich 7 als auch die spezielle Anordnung der Fase 16 am Metallprofil 4.
Die Fase 16 kann dabei sowohl geradlinig ausgeführt sein, wie dies in der Figur 1 dargestellt ist, es sind darüber hinaus selbstverständlich auch eine kurvenförmige, d. h. runde Ausformung der Phase 16 sowie eine Kombination aus einer geraden und kurvenförmigen Phase 16 denkbar. Entscheidend ist, dass das Metallprofil 4 an seiner Außenseite 15 einen geringeren Überlappungswert E2 aufweist als der Wert Ei an seiner Innenseite 14.
Ergänzend zu der bislang beschriebenen erfmdungsgemäßen Gestaltung kann zur weiteren Erhöhung der Einbruchshemmung die Verglasung 3, die in einer Glasfalznut 9 aufgenommen ist, zusätzlich gegen Herausdrücken oder Heraushebeln in der Form gesichert werden, dass die Seitenwandungen der Glasfalznut 9 sowie deren Boden mit einer Auskleidung 18 in Form eines Metallprofiles zumindest abschnittsweise versehen ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1 und 2 besteht die Auskleidung 1 aus zwei formschlüssig durch eine Rastvorrichtung 19 miteinander verbundenen Metallprofilen 20 und 21. Die Rastvorrichtung 19 ist hierbei der Schnittdarstellung der Figur 2 zu entnehmen. Dabei weist im vorliegenden Fall das
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Metallprofil 20 eine hakenförmige Gestalt auf, welche in eine korrespondierende Ausnehmung 22 des Metallprofils 21 einführbar und durch seitliche Verschiebung in den u-förmig ausgebildeten Taschen 23 der Ausnehmung 22 einklinkbar ist. Die Rastvorrichtung 19 erleichtert somit das Einsetzen der Verglasung 3 in die Glaspfalznut 9. Die angesprochenen Metallprofile 20 und 21 sind dabei durch eine kraftschlüssige Verbindung wie eine Verklebung oder durch Verschrauben in der Glaspfalznut 9 des Fensterflügels fixierbar.
Somit ist die Verglasung 3 auch bei von außen abgesplittertem Glasfalzanschlag 24 gegen Heraushebeln geschützt. Gleichzeitig wird durch die Auskleidung der Glasfalznut 9 mittels der Metallprofile 20 und 21 die Glasleiste 25 bei Stoßangriffen von außen entlastet.
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| Fenster-/Türrahmen | |
|
W » \fl f \&Lgr;*&Lgr;&Mgr; '*m ^' IWwI l\f ¥■ Wl\ ¥ &phgr;
• |
Fenster-/Türflügel |
| Verglasung | |
| Bezugszeichenliste | Metallprofil |
| 1 | Metallprofil |
| 2. | Kontaktebene |
| 3. | Überlappungsbereich in der Kontaktebene (Ei) |
| 4. | Verriegelungseinrichtung |
| 5. | Glasfalznut |
| 6. | Verglasungsebene |
| 7. | Nut |
| 8. | Nut |
| 9. | Fensterspalt |
| 10. | Innenseite |
| 11. | Außenseite |
| 12. | Fase |
| 13. | Überschlag |
| 14. | Auskleidung |
| 15. | Rastvorrichtung |
| 16. | Metallprofil |
| 17. | Metallprofil |
| 18. | Ausnehmung |
| 19. | Tasche |
| 20. | Glasfalzanschlag |
| 21. | Glasleiste |
| 22. | |
| 23. | |
| 24. | |
| 25. |
PATENTANWALT DIRL.-ING. DETtEF.BRANDT.-· BtELS^BLtJ:. · \'\ 21.08.2003
Claims (9)
1. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement mit einem in einem Gebäudedurchbruch festlegbaren Fenster-/Türrahmen (1) und mindestens einem mittels Scharnierbändern und Verriegelungseinrichtungen (8) im Fenster-/Türrahmen (1) aufgenommenem Fenster-/Türflügel (2) mit darin eingelassener Verglasung (3), wobei im Bereich des Fenster-/Türspaltes (13) zwischen beweglichem Fenster-/Türflügel (2) und festem Fenster-/Türrahmen (1) Metallprofile (4, 5) zur Durchstoßhemmung von Einbruchswerkzeugen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass umlaufend im Fenster-/Türrahmen (1) und Fenster-/Türflügel mindestens zwei Metallprofile (4, 5) parallel zur Verglasungsebene (10) des Holzfensters oder der Holztür unmittelbar benachbart innerhalb einer Kontaktebene (6) einen Überlappungsbereich (7) bilden, wobei jeweils am Fenster-/Türrahmen (1) und am Fenster-/Türflügel (2) ein Metallprofil (4 bzw. 5) angeordnet ist, und wobei das im Fenster-/Türrahmen (1) angeordnete, bei zur Gebäudeinnenseite öffnendem Fenster-Türflügel zur Fenster-/Türaußenseite liegende Metallprofil (4) an seiner zur Kontaktebene (6) gerichteten Innenseite (14) einen Überlappungsbereich mit der Abmessung E1 aufweist, welcher größer ist als der an der der Kontaktebene (6) abgewandten Außenseite (15) projizierte Überlappungsbereich E2.
2. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Größe des Überlappungsbereiches (7) linear in Form einer Geraden erfolgt.
3. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Größe des Überlappungsbereiches (7) bogenförmig in Form einer Kurvenbahn erfolgt.
4. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallprofile (4, 5) einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
5. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verglasung (3) in einer Glasfalznut (9) aufgenommen ist, welche an ihren Seitenwandungen und an ihrem Boden zumindest abschnittsweise mit einer Auskleidung (18) mittels mindestens eines Metallprofils versehen ist.
6. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (18) von zwei im Wesentlichen winkelförmig oder L-förmig gestalteten, durch eine Rastvorrichtung (19) formschlüssig miteinander verbundenen Metallprofilen (20, 21) gebildet ist.
7. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkel oder L-förmig gestalteten Metallprofile (20, 21) mit dem Fenster-/Türflügel (2) kraftschlüssig verbunden sind.
8. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallprofile (20, 21) mit dem Fenster-/Türflügel (2) verschraubt sind.
9. Einbruchhemmendes Holzfenster-/Türelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallprofile (20, 21) mit dem Fenster-/Türflügel (2) verklebt sind.
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| DE20313024U1 true DE20313024U1 (de) | 2003-11-20 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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