Beschreibung: G 97 181
KBE Vertriebsgesellschaft
für Kunststoffprodukte GmbH
66763 Dillingen
Beschlag für einen Flügelrahmen von Fenstern oder Türen.
Die Neuerung betrifft einen Beschlag mit Stulpschiene, Treibstange und
Schlleßzapfen für einen Flügelrahmen von Fenstern oder Türen, wobei der Flügelrahmen auf seiner Falzseite mindestens eine Beschlagnut zum Einsetzen
der Stulpschiene und der Treibstange des Beschlages aufweist.
Derartige Beschläge für Fenster oder Türen sind vielfältig bekannt und werden
beispielsweise bei aus Hohlprofilen aus thermoplastischem Kunststoff
hergestellten Fensterrahmen eingesetzt.
Bei den üblicherweise verwendeten Fenstern oder Türen aus Hohlprofilen eines
thermoplastischen Kunststoffes ist es üblich, zur Erhöhung der Rahmensteifigkeit ein oder mehrere Verstärkungsprofile aus Stahl, Blech od.
dgl. in geeignete Hohlkammern des Flügelrahmens einzusetzen, was jedoch zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordert und erhebliche Kosten bei der
Herstellung derartiger Fenster oder Türen hervorruft.
Andererseits ist man jedoch bestrebt, die Herstell kosten für derartige Fenster
oder Türen, die mit Beschlägen ausgerüstet werden, zu verringern, um derartige Fenster oder Türen möglichst preiswert herstellen zu können.
Aufgabe der Neuerung ist daher, einen Beschlag für einen Flügelrahmen von
Fenstern oder Türen vorzuschlagen, bei dessen Verwendung die
Gesamtkosten des damit ausgerüsteten Fensters oder der Tür verringert werden.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit einem Beschlag gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
,10 Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen
entnehmbar.
Neuerungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die Stulpschiene des Beschlages
auf einer Seite einen über die Beschlagnut hinausgehend verbreitert ausgebildeten Stützbereich aufweist und mit dem Stützbereich auf der
Falzseite des Flügelrahmens aufsetzbar und befestigbar ist.
Überraschend wurde hierbei gefunden, daß diese mittels Stützbereich
verbreitert ausgebildete Stulpschiene gegenüber herkömmlichen Beschlagen
nicht nur eine wesentlich stabilere und steifere Befestigung am Flügelrahmen
ermöglicht, sondern darüber hinaus auch die Stabilität des Flügelrahmenprofils, in dem der neuerungsgemäß verbreitert ausgebildete Beschlag eingesetzt ist,
derart erhöht wird, daß auf den bisher notwendigen Einsatz von Verstärkungsprofilen im Inneren des Flügelrahmens zumindest teilweise
verzichtet werden kann. Es wird somit durch Verwendung des
neuerungsgemäßen Beschlages sowohl das Verstärkungsprofil im Inneren des Flügelrahmens an sich eingespart, wie auch das aufwendige Einführen des
Verstärkungsprofils in eine geeignete Hohlkammer entfällt, so daß es lediglich
erforderlich ist, den neuerungsgemäß vorgeschlagenen Beschlag in die hierfür vorgesehene Beschlagnut in an sich bekannter Weise einzusetzen, wobei
durch die neuerungsgemäß verbreiterte Stulpschiene die erforderliche Steifigkeit des Flügelrahmens sichergestellt wird.
Vorteilhaft ist die Stulpschiene mit dem verbreiterten Stützbereich in einer
solchen Gesamtbreite ausgeführt, daß sie mindestens doppelt so breit wie die zum Einsetzen in die Beschlagnut erforderliche Breite einer bekannten
Stulpschiene ausgebildet ist. Der neuerungsgemäße Beschlag weist von daher gegenüber einem üblicherweise verwendeten Beschlag, dessen Stulpschiene in
etwa der Breite der Beschlagnut angepaßt ist, mindestens die doppelte Breite auf, was durch die neuerungsgemäße Verbreiterung mittels des Stützbereiches
erzielt wird.
Weiterhin wird vorgeschlagen, daß der neuerungsgemäße Beschlag eine solche
Breite aufweist, daß er zwischen zwei auf der Falzseite des Flügelrahmens
ausgebildete Vorsprünge einsetzbar ist. Derartige Vorsprünge sind teilweise an
den handelsüblichen Profilen für Flügelrahmen bereits vorhanden bzw. lassen sich mit geringem Aufwand durch entsprechende Werkzeuge oder
nachträgliche Bearbeitung an den Profilen für den Flügelrahmen auf der Falzseite ausbilden. Der neuerungsgemäße Beschlag kann somit exakt
zwischen diesen als Anschläge dienenden Vorsprüngen eingepaßt werden und in dieser Position auf der Falzseite befestigt werden.
Eine weitere Steigerung der Steifigkeit des mit dem neuerungsgemäßen
Beschlag ausgerüsteten Flügelrahmens wird dadurch erreicht, daß der verbreiterte Stützbereich der Stulpschiene eine Sicke aufweist, die
beispielsweise als im Querschnitt betrachtet etwa U-förmige Ausknickung des
Stützbereiches ausgebildet sein kann. Mittels dieser neuerungsgemäß
vorgeschlagenen Sicke werden die Trägheitsmomente Ix und IY des
neuerungsgemäßen Beschlages im Bereich seines verbreiterten Stützbereiches
gesteigert, was sich vorteilhaft auf die Gesamtsteifigkeit des mit dem
neuerungsgemäßen Beschlag ausgerüsteten Flügelrahmens auswirkt.
Die im Bereich des verbreiterten Stützbereiches ausgebildete Sicke kann je
nach Ausführungsform des Flügelrahmens in Richtung auf einen zum
Flügelrahmen zugehörigen Blendrahmen vorstehend ausgebildet sein, da
üblicherweise zwischen dem Blendrahmen und dem Flügelrahmen im Falzbereich eine umlaufende Falzkammer gebildet ist, in der genügend
Freiraum für die derart hineinragende Sicke des neuerungsgemäßen Beschlages vorgesehen ist.
Es sind jedoch auch Flügelrahmen bekannt, die zwei nebeneinander angeordnete Beschlagnuten als äußere und innere Beschlagnut aufweisen, die
beispielsweise unterschiedlich gestaltet sind, um verschiedene Arten von
Beschlagen, wie Spreizgetriebe oder Drehkippbeschläge in jeweils einer
speziell dafür ausgebildeten Beschlagnut aufzunehmen. Beispielsweise kann die äußere Beschlagnut für die Aufnahme eines Spreizgetriebes vorgesehen
sein, während die innere Beschlagnut als Euro-Beschlagnut für die Aufnahme
von Drehkipp-Beschlägen vorgesehen ist. In einem solchen Fall ist vorteilhaft
die Sicke im verbreiterten Stützbereich der Stulpschiene derart angeordnet, daß sie in die neben der die Treibstange und die Stulpschiene aufnehmende
Beschlagnut ausgebildete zweite Beschlagnut auf der Falzseite des Flügelrahmens einsetzbar ist und von daher keinen Raum innerhalb der
zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen ausgebildeten Falzkammer einnimmt.
In jedem Fall wird der Stützbereich mit Vorteil im Bereich der Sicke mit dem
Flügelrahmen auf dessen Falzseite verbunden, beispielsweise mittels einer durch die Sicke geführten Schraube am Flügelrahmen verschraubt.
Der neuerurigsgemäß vorgeschlagene Beschlag ist vorteilhaft nach Art eines
Spreizgetriebes ausgebildet, dessen Schließzapfen mit einem auf der Falzseite
des zugehörigen Blendrahmens befestigbaren Sehließteil in Wirkverbindung
bringbar ist. Ein derartiges Schließteil kann z. B. bei Verwendung eines
Flügelrahmens mit zwei Beschlagnuten und Aufnahme des Beschlages in der äußeren Beschlagnut zwei nebeneinander angeordnete Ausnehmungen
aufweisen, die mit den Beschlagnuten des Flügelrahmens korrespondieren. Der Schließzäpfen ist bei geschlossenem Flügelrahmen in eine erste, äußere
Ausnehmung des Schließteiles und bei einem bestimmten Öffnungswinkel des
Flügelrahmens in eine zweite, innere Ausnehmung des Schließteiles einführbar. Diese Einführbarkeit des Schließzapfens in eine innere Ausnehmung bei einem
bestimmten Öffnungswinkel des Flügelrahmens ermöglicht eine Spaltlüftung
eines derart ausgebildeten Fensters oder einer Tür, wobei der Flügelrahmen in dieser Spaltlüftungsstellung mittels des neuerungsgemäßen Beschlages
verriegelbar ist, so daß ein ausreichender Widerstand gegenüber einem
Einbruchversuch oder ähnlicher äußerer Gewaltanwendung erzielbar ist.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Aufsicht auf einen neuerungsgemäßen Beschlag,
Figur 2 den Einsatz des Beschlages gemäß Figur 1 in einem Flügelrahmen,
Figur 3 eine weitere Ausführungsform des neuerungsgemäßen Beschlages,
Figur 4 eine weitere Ausführungsform des neuerungsgemäßen Beschlages,
20
Figur 5 einen Schnitt durch ein Fenster gemäß Schnitt A - A in Figur 7
unter Verwendung eines neuerungsgemäßen Beschlages gemäß Figur 1,
Figur 6a einen Schnitt durch ein Fenster unter Verwendung eines Beschlages
gemäß Figur 3 bei geschlossenem Fenster,
Figur 6b die Darstellung des Fensters gemäß Figur 6a mit leicht geöffnetem
Flügelrahmen,
30
Figur 7 die Ansicht eines Fensters.
In den Figuren 5 und 7 ist ein Fenster mit einem Blendrahmen 1 und einem
hieran beweglich in bekannter Weise angeschlagenem Flügelrahmen 2, der eine Verglasung 3 trägt, dargestellt. Entlang des hier beispielsweise
dargestellten linken Vertikalholms 2a des Flügelrahmens 2 ist ein Beschlag 4
vorgesehen, der eine Verriegelung des schwenkbar am Blendrahmen 1 angeschlagenen Flügelrahmens 2 ermöglicht.' Der Beschlag 4 ist dazu auf der
Falzseite 20 des aüsschnittsweise in der Figur 5 dargestellten Abschnitts des
Flügelrahmens 2a in eine Beschlagnut 21 einsetzbar und mit einem auf der
Falzseite 10 des Blendrahmens 1a befestigten Schließteil 5 in Wirkverbindung
bringbar, so daß eine Verriegelung des Flügelrahmens in seiner geschlossenen Stellung am Blendrahmen bewirkbar ist.
Der Beschlag ist in der Figur 1 in näheren Einzelheiten dargestellt. Er umfaßt
eine Stulpschiene 41, auf deren einer Seite in bekannter Weise eine Treibstange 40 angeordnet und längsverschieblich geführt ist und einen auf
der anderen Seite der Stulpschiene 41 vorstehenden Schließzapfen 43, der mittels der Treibstange 40 betätigbar ist und mit dem Schließteil 5 des
Blendrahmens in Wirkverbindung bringbar ist, so daß der Beschlag nach Art
eines Spreizgetriebes ausgebildet ist. Gegenüber dem bekannten Spreizgetriebe-Beschlägen ist die Stulpschiene 41 zu einer Seite hin verbreitert
ausgebildet und weist einen an die Stulpschiene 41 anschließenden, diese
verbreiternden Stützbereich 410 mit einer hierin ausgebildeten Sicke 42 auf.
Wie auch aus der Figur 2 ersichtlich, ist der Beschlag 4 auf die Falzseite 20
des Flügelrahmens 2a aufsetzbar. Hierbei wird in an sich bekannter Weise die Treibstange 40 und die Stulpschiene 41 in die hierfür vorgesehene
Beschlagnut 21 des Flügelrahmens 2a eingesetzt, wozu die Stulpschiene 41
eine Breite B1 entsprechend der Breite N der Beschlagnut 21 aufweist. Diese Breite N der Beschlagnut beträgt üblicherweise 16 mm. Der gegenüber der
Stulpschiene 41 verbreiterte Stützbereich 410 reicht auf einer Seite der Stulpschiene 41 über die Beschlagnut 21 hinaus und ist auf der Falzseite 20
des Flügelrahmens aufsetzbar und dort befestigbar, was beispielsweise mittels
Schrauben oder ähnlichem erfolgen kann. Der Stützbereich 410 der
Stulpschiene 41 weist dabei eine Breite B2 auf, so daß sich eine Gesamtbreite B des Beschlages ergibt, die mindestens doppelt so breit wie die vorangehend
erwähnte, zum Einsetzen in die Beschlagnut erforderliche Breite B1 der
Stulpschiene 41 ausgebildet ist.
Der Flügelrahmen 2a weist darüber hinaus auf seiner Falzseite 20 zwei
stufenförmige Vorsprünge oder Absätze 21a, 22a auf und der Beschlag 4 ist in einer solchen Breite B ausgeführt, daß er mit seinen beiden Enden 41a, 41b
exakt in den von den Vorsprüngen 2Ta, 22a begrenzten Bereich der Falzseite 20 einpaßbar und dort halterbar ist.
Wie insbesondere aus der Figur 5 ersichtlich, ist somit der Beschlag 4
durchgängig auf der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2a befestigt, wobei der Schließzapfen 43 in Richtung auf die Falzseite 10 des Blendrahmens 1a
vorragt und mittels der im Inneren der Beschlagnut 21 geführten Treibstange 40 betätigbar ist, so daß er mit dem auf der Falzseite 10 des Blendrahmens 1a
befestigten Schließteil 5 im Bereich der Anschlagfläche 51 in Wirkverbindung
bringbar ist , und eine Verriegelung des Flügelrahmens am Blendrahmen
bewirken kann. Zwischen dem Flügelrahmen 2a und dem Blendrahmen 1a ist dabei üblicherweise eine umlaufende Falzkammer zwischen den Falzseite 10,
20 von Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2 ausgebildet, in die die Sicke 42 des verbreiterten Stützbereiches 410 des Beschlages 4 hineinragt, ohne die
Beweglichkeit des Flügelrahmens 2 zu behindern.
Überraschenderweise wurde festgestellt, daß die derart über die Breite der
Beschlagnut 21 verbreiterte Stulpschiene 41 mit ihrem Stützbereich 410 dem
Beschlag 4 eine solche Stabilität verleiht, daß die Steifigkeit eines mit
Beschlag 4 versehenen Flügelrahmens erheblich gesteigert wird. Auf üblicherweise im Inneren einer hierfür geeigneten Kammer 23 des
Flügelrahmens eingesetzte Verstärkungsprofile 24 kann daher bei Einsatz des Beschlages 4 mit seinem verbreiterten Stützbereich 410 verzichtet werden,
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wodurch sich erhebliche Kostenvorteile für die Herstellung eines derartigen
Fensters oder Tür ergeben.
Bei sehr großen Flügeln und entsprechend hohen Flügelgewichten kann es
jedoch von Vorteil sein, entweder im Bereich der horizontalen Holme 2c, 2d
des Flügelrahmens, siehe hierzu Figur 7 und/oder im Bereich der vertikalen
Holme 2a, 2b Verstärkungsprofile 24, wie sie strichliert in Figur 5 angedeutet,
sind, im Inneren der Hohlkammer 23 vorzusehen. Auch der Blendrahmen 1 kann mit entsprechenden Verstärkungsprofilen 14 innerhalb einer Kammer 13
bei Bedarf versehen werden.
Um eine möglichst große Steifigkeit des mit dem Beschlag 4 versehenen
Flügelrahmens zu erhalten, ist der Beschlag vorteilhaft in einer solchen Breite B
ausgeführt, die nahezu der gesamten Breite der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2 entspricht. Die darüber hinaus im Stützbereich 410
ausgebildete Sicke 42 erhöht die Trägheitsmomente Ix und Iy des Beschlages
weiter, so daß eine noch höhere Stabilität des Flügelrahmens erreicht wird.
Darüber hinaus ist eine weitere Stabilitätserhöhung durch Verschraubung des verbreiterten Stützbereiches 410 mit der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2
mittels einer durch die Sicke 42 geführten Schraube bewirkt, was anhand der Linie S in Figur 5 dargestellt ist.
Eine weitere Ausführungsform der Neuerung ist in der Figur 3 dargestellt. Wie
dieser Figur 3 entnehmbar ist, ist hierbei der Flügelrahmen 2 mit dem hier
dargestellten vertikalen Holm 2a mit zwei nebeneinander angeordneten
Beschlagnuten 21, 22 auf seiner Falzseite 20 ausgerüstet, die jeweils
unterschiedliche Gestalt aufweisen, wobei die als äußere Beschlagnut 21
bezeichnete Beschlagnut zur Aufnahme von Spreizgetrieben und die als innere Beschlagnut bezeichnete Beschlagnut 22 nach Art einer sogenannten Euro-Beschlagnut
beispielsweise zur Aufnahme von handelsüblichen Drehkippbeschlägen vorgesehen ist.
Der Beschlag 4 weist wiederum eine Stulpschiene 41 mit einseitig hieran
beweglich geführter Treibstange 40 für einen vorstehenden Schließzapfen 43
auf und ist nach Art eines Spreizgetriebes ausgebildet, so daß er in die hierfür
vorgesehene äußere Beschlagnut 21 einsetzbar ist. Über die Breite der
Beschlagnut 21 hinausgehend ist die Stulpschiene 41 mit einem verbreiterten Stützbereich 410 ausgebildet, die auf dem Falzbereich 20 auflegbar ist und
mit diesem beispielsweise durch Verschrauben verbindbar ist. Die im verbreiterten Stützbereich 410 ausgebildete Sicke 42, die die
Trägheitsmomente des Beschlages 4 erhöht, ist hierbei in Richtung auf die Falzseite 20 des Flügelrahmens 2a zugewandt und in einer solchen Größe
ausgeführt, daß sie in die neben der äußeren Beschlagnut 21 angeordnete
innere Beschlagnut 22 einsetzbar ist, so daß eine bündige Auflage des
Beschlages 4 auf der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2 zwischen den Vorsprüngen 21a, 22a ermöglicht ist, wie auch in der Figur 6a dargestellt.
Der in Richtung des Blendrahmens 1a über die Stulpschiene 41 vorstehende
Schließzapfen 43 ist mit einem auf der Falzseite 10 des Blendrahmens 1a
befestigbaren Schließteil 5a in Wirkverbindung bringbar. Zu diesem Zweck
weist das Schließteil 5a zwei nebeneinander angeordnete Ausnehmungen 52, 53 auf, die mit den Beschlagnuten 21, 22 des Flügelrahmens 2a
korrespondieren. Bei geschlossenem Flügelrahmen 2a, wie in Figur 6a
dargestellt, ist der Schließzapfen 43 des Beschlages 4 in die als äußere
Ausnehmung bezeichnete Ausnehmung 52 einführbar und bewirkt eine Verriegelung des am Blendrahmen 1 schwenkbar angeschlagenen
Flügelrahmens 2 in geschlossenem Zustand. Darüber hinaus ermöglicht diese Anordnung von zwei nebeneinander ausgebildeten Ausnehmungen 52, 53 im
Schließteil 5a auch ein Einführen des Schließzapfens 43 bei leicht geöffnetem Flügelrahmen 2 in einer bestimmten Öffnungsstellung, die in der Figur 6b
dargestellt ist. Hierbei ist der Schließzapfen 43 des Beschlages 4 in die als innere Ausnehmung bezeichnete Ausnehmung 53 eingeführt, so daß eine
Spaltlüftung des Fensters ermöglicht ist, der Flügelrahmen jedoch am
Blendrahmen 1 verriegelt ist, so daß einem Einbruchversuch oder ähnlicher
äußerer Gewaltanwendung Widerstand entgegengesetzt wird.
Durch den Einsatz der mit einem verbreiterten Stützbereich 410 ausgebildeten
Stulpschiene 41 des Beschlages 4 wird auch in diesem Ausführungsbeispiel
die Steifigkeit des Flügelrahmens 2a derart gesteigert, daß auf den Einsatz zusätzlicher Verstärkungsprofile 24 im Inneren einer hierfür geeigneten
Hohlkammer 23 des Flügelrahmens 2a verzichtet werden kann. Lediglich bei großen Flügelabmessungen und entsprechenden Flügelgewichten kann es
vorteilhaft sein, in einem oder mehreren Profilabschnitten des Flügelrahmens die gestrichelt dargestellten Verstärkungsprofile 24 innerhalb der Hohlkammer
23 anzuordnen.
Der neuerungsgemäß vorgeschlagene Beschlag mit gegenüber der Breite der
Beschlagnut verbreiterter Stulpschiene 41 ist nicht auf die vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern kann an nahezu
beliebige Querschnitte von Flügelrahmenprofilen angepaßt werden. Ebenso ist es möglich, wie beispielsweise in der Figur 4 dargestellt, in Umkehrung zu
dem in der Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel den Beschlag so auf der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2a zu befestigten, daß die Treibstange und die
Stulpschiene in die innere Beschlagnut 22 des mit zwei nebeneinander angeordneten Beschlagnuten 21, 22 ausgebildeten Flügelrahmens 2a
eingesetzt ist und die im verbreiterten Stützbereich 410 der Stulpschiene 41
ausgebildete Sicke in die neben der inneren Beschlagnut 22 angeordnete
äußere Beschlagnut 21 eingesetzt ist, so daß wiederum eine ebene Auflage
des Beschlages 4 auf der Falzseite 20 des Flügelrahmens 2a ermöglicht wird.
In jedem Fall erhöht der Beschlag 4 mit seiner gegenüber der Beschlagnut 21
bzw. 22 verbreiterten Stulpschiene 41 mittels des Stützbereiches 410 die Steifigkeit des Flügelrahmens 2a derart, daß auf Verstärkungsprofile im
Inneren der Hohlkammer 23 oder einer anderen geeigneten Hohlkammer des
Flügelrahmens 2a verzichtet werden kann, so daß nicht nur das
Verstärkungsprofil 24 an sich eingespart werden kann, sondern auch der
aufwendige Vorgang des Einschiebens des Verstärkungsprofils 24 in die
Hohlkammer 23 entfällt, was insgesamt zur Herstellung eines wesentlich preiswerteren Fensters oder einer Tür unter Verwendung des
neuerungsgemäßen Beschlages führt.