DE29909593U1 - Tür oder Fenster - Google Patents
Tür oder FensterInfo
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Description
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 1 | |
| „Tür oder Fenster" | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Dietrich-B onhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | |
| Bez.: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anm.: | ||
| Vertreter: | ||
Die Erfindung betrifft eine Tür oder ein Fenster mit mindestens einem in eine Wandöffnung einsetzbaren Blendrahmen und mindestens einem darin gelagerten Flügelrahmen, wobei außenseitig Profilbereiche des Blendrahmens Profilbereiche des Flügelrahmens überlappen und innenseitig Profilbereiche des Blendrahmens von Profilbereichen des Flügelrahmens abgedeckt sind und wobei außenseitige Profile sowohl des Blendrahmens als auch des Flügelrahmens jeweils mit inneren Profilen des Blendrahmens bzw. des Flügelrahmens über Isolierelemente verbunden sind.
Eine derartige Tür- oder Fensterkonstruktion ist aus der DE 44 23 944 A1 bekannt und wird vor allem in Hafträumen eingesetzt. Aus diesem Grunde weist die bekannte Konstruktion rauminnenseitig Verkleidungsprofile auf, die an den Innenseiten der Schenkel des Flügelrahmens und/oder des Blendrahmens angeordnet sind und diese Schenkel - zumindest teilweise - überdecken. Die Verkleidungsprofile sind im Vergleich zu den übrigen Profilen der Fensterkonstruktion verstärkt ausgeführt und sollen auf diese Weise ein Aufhebeln des Fensters mittels handbetätigter Werkzeuge (z.B. Schraubenzieher oder Brecheisen) von der Innenseite her verhindern.
Des weiteren wird an derartige Haftraumfenster bzw. -türen aber auch die Aufgabe gestellt, daß sie innenseitig keine Befestigungsmöglichkeiten, beispielsweise für irgendwelche Strangulierungsmittel, bieten dürfen, um in den damit ausgerüsteten Hafträumen auch suizidgefährdete Personen unterbringen zu können. Aus diesem Grunde überlappen die Verkleidungsprofile des Flügelrahmens die des Blendrahmens innenseitig ebenso wie ein an einer Glashalteleiste befestigtes Dichtungsprofil, das mit Dichtstreifen an der Glasscheibe anliegt. Hierdurch soll einerseits der Falzbereich und eine dort angeordnete Anschlagdichtung geschützt sowie andererseits ein Herausreißen des Dichtungsprofils an der Glasscheibe verhindert werden.
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 2 | |
| „Tür oder Fenster'1 | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | |
| Bez.; | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anm.: | ||
| Vertreter: | ||
Die Verbindung der Verkleidungsprofile mit dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen erfolgt über Schrauben, deren Köpfe in der Schließstellung des Flügelrahmens ausnahmslos unzugänglich überdeckt sind. Somit ist eine unbefugte Demontage der Verkleidungsprofile in Schließstellung des Fensters bzw. der Tür unmöglich. Außerdem besteht prinzipiell die Möglichkeit, vorhandene Fenster- bzw. Türkonstruktionen mit derartigen Verkleidungsprofilen nachzurüsten, um in den zugehörigen Hafträumen beispielsweise auch suizidgefährdete Personen unterbringen zu können.
Das aus der DE 44 23 944 A1 bekannte Fenster ist des weiteren mit einer verschiebbaren Platte versehen, die in Längsrichtung des zugeordneten Profils verschiebbar ist und in Abhängigkeit von ihrer Stellung eine kreisrunde Einführöffnung für einen Getriebegriff zur Betätigung des Fensters absperrt bzw. freigibt. Die Platte ist dabei in einer hinterschnittenen Nut des Verkleidungsprofils gelagert und mit einem senkrecht von der Plattenebene abstehenden Bolzen versehen. Dieser steht \n Schleppverbindung mit einer Zahnstange, die mit Hilfe eines Ritzels, dessen Zähne mit den Zähnen der Zahnstange kämmen, auf- und abbewegbar ist.
Mit einer Schubstange, die in einer hinterschnittenen Nut des Schenkels geführt ist, läßt sich der Flügelrahmen in eine Dreh-, Kipp- oder Klappstellung bringen. Dazu ist es jedoch erforderlich, zuvor die Platte durch Betätigung des Ritzels in eine die Öffnung freigebende Position zu überführen, um sodann den Getriebegriff einführen zu können, mit dem die Schubstange betätigbar ist.
Das Ritzel ist Bestandteil eines Schlosses, das mittels eines Sicherheitsschlüssels betätigbar ist. Für die Einführung des Sicherheitsschlüssels in das Schloß reicht
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| 31. Mai 1999 | ||
| DB/MJ(4644) | ||
| Art: | Gebrauchsmusteranmeldung | |
| Bez.: | „Tür oder Fenster" | |
| Aiun.: | Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | |
| Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3,35037 Marburg | ||
| Vertreter: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen |
eine in dem VerkleidungsprofiI vorzusehende kleine unverfängliche Öffnung, die in der Ansichtsebene des Flügelrahmens angeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein für den Einsatz in Hafträumen zur Unterbringung suizidgefährdeter Personen geeignetes Fenster bzw. eine Tür vorzuschlagen, die sich durch ihren einfachen Aufbau auszeichnet und dennoch den mit von Hand betätigten Werkzeugen ausübbaren Belastungen ohne weiteres standhält.
Ausgehend von der Tür oder dem Fenster der eingangs beschriebenen Art, wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein eine innenseitige Oberfläche des Flügelrahmens bildendes Profil als Kastenprofil ausgebildet ist, das unmittelbar mit mindestens einem Isolierelement verbunden und mit einem Randstreifen eine an den Falz angrenzende innenseitige Oberfläche des Blendrahmens überlappt, wobei an oder in dem Kastenprofil ein Betätigungsmechanismus für einen Dreh- und/oder Kippbeschlag vorgesehen ist, der mittels eines in eine Einführöffnung in dem Kastenprofil einführbaren Betätigungsorgan betätigbar ist, wobei die Einführöffnung von einer in dem Kastenprofil beweglich gelagerten Verschlußplatte wahlweise versperrbar oder freigebbar ist und wobei die Verschlußplatte mittels eines Profilzylinders beweglich ist, dessen Längsachse mit der Längsachse der Einführöffnung einen Winkel von 90° einschließt.
Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion kann auf die Verbindung separater Verkleidungsprofile mit den übrigen Blend- bzw. Flügelrahmenschenkeln gänzlich verzichtet werden. Vielmehr besteht der gesamte Flügelrahmenaufbau, der sich innenseitig der Isolierelemente erstreckt, aus einem Kastenprofil. Außerdem verleiht die Einteiligkeit des Kastenprofils dem Flügelrahmen eine enorme Stabilität. Ein Zerstören von Schraubverbindungen zwischen einem Verkleidungsprofil und einem
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 4 | |
| „Tür oder Fenster" | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Dietrich-Bonhoefifer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | |
| Bez.: | Patentanwälte Bauer Sc Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anm.: | ||
| Vertreter: | ||
damit verbundenen Grundprofil ist bei der erfindungsgemäßen Konstruktion nicht möglich. Somit erfüllt diese Konstruktion in gleichermaßen guter Weise sowohl die Anforderungen an die Verhinderung von Suiziden als auch an eine Verhinderung des Aufbrechens. .
Durch die Zusammenfassung des Grundprofils und des darauf aufgesetzten Verkleidungsprofils - wie sie aus der DE 44 21 944 A1 bekannt sind - zu einem einteiligen Kastenprofil wird die Möglichkeit zur Montage des Profilzylinders in der Weise geschaffen, daß dessen Längsachse parallel zur Verglasungsebene verläuft und somit mit der Mittelachse der Einführöffnung für das Betätigungsorgan einen Winkel von 90° einschließt. Somit verläuft aber die Längsachse des Profilzylinders auch parallel zu der Ebene der Verschlußplatte, so daß sich deren Betätigung wesentlich vereinfacht. Auf komplizierte Mitnehmereinrichtungen bzw. eine 90°- Umlenkung des Kraftflusses zwischen Profilzylinder und Verschlußplatte kann bei der erfindungsgemäßen Konstruktion gänzlich verzichtet werden. Aus diesem Grunde läßt sich die Tür bzw. das Fenster gemäß der Erfindung trotz seiner hohen sicherheitstechnischen Qualitäten auf vergleichsweise kostengünstige Weise herstellen.
Wenn das Kastenprofil einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt besitzt, ist das Widerstandsmoment in zwei senkrecht zueinander stehenden Biegeebenen sehr groß. Mittels von Hand betätigter Hebelwerkzeuge läßt sich ein derartiges Kastenprofil nicht wegbiegen, so daß der Falzbereich vor unbefugten Manipulationen zuverlässig geschützt ist. Dieser Schutz des Falzbereichs bewirkt gleichzeitig auch eine Erhöhung des Suizidschutzes, da infolge der mangelnden Biegbarkeit keinerlei Befestigungsmöglichkeiten für Strangulierungsmittel, die beispielsweise von Spalten oder Ritzen gebildet werden, geschaffen werden können.
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 5 | |
| „Tür oder Fenster" | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | |
| Bez.: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anra.: | ||
| Vertreter: | ||
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kastenprofil in den dem Rauminneren zugewandten Bereichen eine Wandstärke aufweist, die mindestens das 1,5fache der Wandstärke in den übrigen Bereichen des Kastenprofils beträgt. Auf diese Weise kann das Profil insgesamt leichter ausgeführt werden, als wenn alle Bereiche die gleiche Wandstärke aufweisen würden. Das Widerstandsmoment um die Längsachse des besonders gefährdeten L-Schenkels, der einen Teil des Blendrahmens überlappt, ist auf diese Weise besonders groß.
Wenn der den Falz überlappende L-Schenkel ebenfalls einen L-förmigen Querschnitt aufweist, läßt sich eine besonders große Dicke des Flügelrahmens realisieren, so daß auch der Einbau von Glasscheiben sehr großer Stärke möglich ist. Trotz der großen Stärke des Flügelrahmens kann die Stärke des den Falzbereich überlappenden L-Schenkels vergleichsweise gering gehalten werden, da dessen dem Blendrahmen zugewandter L-Schenkel auch bei Blendrahmenprofilen mit einem üblichen Querschnitt den Falzbereich zuverlässig abdeckt. Auf diese Weise ergibt sich ein insgesamt etwa U-förmiger Querschnitt des Kastenprofils, dessen große Erstreckung in eine Richtung senkrecht zur Scheibenebene neben der Verwendung starker Glasscheiben beispielsweise auch die Unterbringung von Beschlagteilen und Schlössern erlaubt.
Die Erfindung weiter ausgestaltend, ist vorgesehen, daß der den Falz überlappende L-Schenkel mit einem eine Anschlagdichtung unzugänglich abdeckenden Randstreifen versehen ist. Hierdurch wird ein Herausreißen der Anschlagdichtung, die beispielsweise als Strangulierungsmittel Verwendung finden könnte, zuverlässig verhindert.
Die Verbindung des Kastenprofils mit einer separaten Glasleiste wird überflüssig, wenn der mit mindestens einem Isolierelement verbundene L-Schenkel an seiner einer Verglasung zugewandten Seite mit einer einstückig mit dem Kastenprofil
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| \.: : ·..*·.·' *·* ··" | 31. Mai 1999 | |
| DB/MT (4644) | ||
| Art: | Gebrauchsmusteranmeldung | |
| Bez.: | „Tür oder Fenster" | |
| Anm.: | Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | |
| Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | ||
| Vertreter: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
ausgebildeten Glasleiste versehen ist, an der über einen Verglasungskeil eine Glasscheibe abstützbar ist. Gegenüber separaten, nachträglich eingesetzten Glasleisten bietet eine derartige einstückige Ausbildung der Glasleiste mit dem Kastenprofil eine sehr viel größere Festigkeit. Um unterschiedliche Glasstärken einsetzen zu können, ist eine entsprechende Ablängung der Glasleiste erforderlich, die bei der Herstellung des Kastenprofils eine solche Länge aufweist, daß die dünnste der möglichen Verglasungen abstützbar ist. Da die einstückige Glasleiste notwendigerweise in den Bereich der Verglasung hineinragt, ist eine Montage der Glasscheibe ausschließlich von der Außenseite der Tür bzw. des Fensters her möglich.
Wenn die Glasleiste und der Verglasungskeil mittels einer sich im wesentlichen bis zu der dem Rauminneren zugewandten Oberfläche der Verglasung erstreckenden Abdeckleiste überdeckt sind, die im Querschnitt L-förmig und in eine angepaßte Nut im Kastenprofil einsetzbar ist, kann auch eine unbefugte Entnahme des Verglasungskeils sicher verhindert werden. Vorteilhafterweise wird die Abdeckleiste selbst in die Nut eingeklebt und ist daher ebenfalls von dazu unbefugten Personen nicht entnehmbar.
Im Hinblick auf die Aufgabe, konstruktionsbedingt Suizidversuche nicht zu begünstigen, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Abdeckleiste im eingesetzten Zustand bündig mit der zugeordneten Oberfläche des Kastenprofils abschließt.
Schließlich wird nach der Erfindung noch vorgeschlagen, die Verschlußplatte mit einer Zahnstange zu versehen, deren Zähne von dem Rauminneren weg weisen, wobei der bündig mit dem Kastenprofil abschließende Profilzylinder ein an die Zahnstange angepaßtes Ritzel aufweist.
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 7 | |
| „Tür oder Fenster" | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | |
| Bez.: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anm.: | ||
| Vertreter: | ||
Auf diese Weise wird eine sehr einfache Möglichkeit für den Antrieb einer verschiebbar gelagerten Verschlußplatte geschaffen. Da dieser Antrieb aufgrund des Eingriffs des Ritzels in die Zahnstange sehr direkt ist, kann auf jegliche weitere Umlenk- und Antriebsmittel verzichtet werden. Dies wirkt sich wiederum kostensenkend aus.
Die Möglichkeit zur Montage des Profilzylinders mit seiner zur Verglasungsebene parallelen Längsachse wird dabei insbesondere auch dadurch geschaffen, daß das Grundprofil und das Verkleidungsprofil bei der erfindungsgemäßen Konstruktion zu einem einteiligen Kastenprofil zusammengefaßt sind, das senkrecht zur Verglasungsebene einen entsprechend großen Bauraum aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels eines Haftraumfensters, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Horizontalschnitt durch je einen Schenkel eines Flügelrah mens und eines Blendrahmens;
Fig. 2 wie Fig. 1, jedoch im Bereich eines Profilzylinders zur Betätigung einer Verschlußplatte, und
Fig. 3 wie Fig. 1, jedoch im Bereich eines Griffgetriebes.
Das in Fig. 1 in einem Teilschnitt dargestellte Fenster 1 besteht aus einem in eine Wandöffnung einsetzbaren und mit einem nicht dargestellten Gebäudeteil verbindbaren Blendrahmen 2, einem darin dreh- und kippbar gelagerten Flügelrahmen 3 sowie einer darin eingesetzten und abgebrochen dargestellten Verglasung 4.
| Gebrauchsmusteranmeldung | Seite 8 | |
| „Tür oder Fenster" | 31. Mai 1999 | |
| Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | DB/MJ (4644) | |
| Art: | Djetrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3,35037 Marburg | |
| Bez.; | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen | |
| Anm.: | ||
| Vertreter: | ||
Der Blendrahmen 2 besteht aus einem äußeren Profilteil 5, das über zwei als Isolierstege ausgebildete Isolierelemente 6 mit einem inneren Profilteil 7 gekoppelt ist. Der Flügelrahmen 3 weist innenseitig ein im wesentlichen L-förmiges Kastenprofil 8 auf, das ebenfalls über zwei als Isolierstege ausgebildete Isolierelemente 6 und 9 mit einem massiven Mittelprofil 10 verbunden ist. Dieses Mittelprofil 10 ist formschlüssig mit einem äußeren Deckschalenprofil 11 verbunden, wobei diese Verbindung zusätzlich mit Hilfe einer Senkkopfschraube 12 fixiert ist.
Ein mit dem äußeren Profilteil 5 des Blendrahmens 2 bündig abschließender Schenkel 13 des Deckschalenprofils 11 überdeckt nach der von der Außenseite des Fensters 1 her erfolgenden Montage der Verglasung 4 einen Randbereich derselben. Die Abstützung der Verglasung 4 an dem Deckschalenprofil 11 erfolgt über eine Glasdichtung 14.
Außenseitig überlappt ein hohl ausgeführter Schenkel 15 des äußeren Profilteils 5 des Blendrahmens 2 einen zurückversetzten Schenkel des Z-förmigen Deckschalenprofils 11 sowie die darin befindliche Senkkopfschraube 12.
Auf der Innenseite des Fensters 1 überlappt ein L-Schenkel 16 des Kastenprofils 8 einen Abschnitt des inneren Profilteils 7 des Blendrahmens 5, wobei der L-Schenkel 16 im Querschnitt ebenfalls L-förmig ausgestaltet ist. Mit seinem freien Ende erstreckt sich der L-Schenkel 16 bis nahezu an die nach innen gewandte Oberfläche des inneren Profilteils 7 des Blendrahmens 5, wobei eine Anschlagdichtung 17 von einem massiven Randstreifen 18 des L-Schenkels 16 unzugänglich abgedeckt ist.
Das Kastenprofil 8 weist an einem der Verglasung 4 zugewandten L-Schenkel 19 eine einstückig mit diesem ausgebildete Glasleiste 20 auf, die sich über einen Verglasungskeil 21 an der Innenseite der Verglasung 4 abstützt.
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| 31. Mai 1999 | ||
| DB/MJ(4644) | ||
| Art: | Gd>rauchsmusteranmeldung | |
| Bez.: | „Tür oder Fenster" | |
| Anm.: | Sälzer Sicherheitstechnik GmbH, | |
| Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | ||
| Vertreter: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen |
Da für alle Arten von Verglasungen 4 immer dasselbe Deckschalenprofil 11 zum Einsatz kommen soll, ist es erforderlich, die Glasleiste 20 entsprechend der Stärke der Verglasung 4 abzulängen.
In eine Nut 22 des Kastenprofils 8 ist eine im Querschnitt winkelförmige Abdeckleiste 23 eingesetzt sowie damit verklebt. Die Abdeckleiste 23 erstreckt sich mit einem L-Schenkel bis nahezu an die Innenseite der Verglasung 4 und überdeckt daher den Verglasungskeil 21 unzugänglich. Des weiteren schließt dieser L-Schenkel der Abdeckleiste 23 bündig mit der dem Blendrahmen 2 abgewandten Oberfläche 24 des Kastenprofils 8 ab.
Um ein besonders großes Widerstandsmoment um seine Längsachse zu erhalten, weist das Kastenprofil 8 in den dem Rauminneren zugewandten Bereichen eine Wandstärke auf, die ca. das 1,5fache der Wandstärke in den übrigen Bereichen des Kastenprofils 8 beträgt. Auf diese Weise ist ein Wegbiegen des L-Schenkels 16 auch bei einer Manipulation mit Hebelwerkzeugen unmöglich, so daß ein innerer Falzbereich des Fensters 1 unzugänglich ist.
Sowohl das innere Profilteil 7 des Blendrahmens 2 als auch das Kastenprofil 8 des Flügelrahmens 3 sind mit Verriegelungselementen 25 und 26 verbunden, die durch Verschiebung in Längsrichtung der Rahmenprofile formschlüssig miteinander in Eingriff bringbar sind. Während die Verriegelungselemente 25 des Blendrahmens 2 fest mit dessen innerem Profilteil 2 verbunden ist, ist das Verriegelungselement 26 des Flügelrahmens 3 mit einer Schubstange 27 gekoppelt, die in einer angepaßten Nut innerhalb des L-Schenkels 19 des Kastenprofils 8 verschiebbar gelagert ist.
Wie sich aus Fig. 3 ergibt, ist die Schubstange 27 mit einer Verzahnung versehen, die mit einer angepaßten Verzahnung 28 in Eingriff steht, die sich an einem Ritzel 29 eines Dreh-/Kipp-Getriebes 30 befindet. Der Antrieb des Dreh-/Kipp-Getriebes
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| 31. Mai 1999 | ||
| DB/MJ (4644) | ||
| Art: | Gebrauchsmusteranmeldung | |
| Bez.: | „Tür oder Fenster" | |
| Anm.: | Säizer Sicherheitstechnik GmbH, | |
| Dietrich-Bonhoeffer-Strasse 1-3, 35037 Marburg | ||
| Vertreter: | Patentanwälte Bauer & Bauer, Am Keilbusch 4, 52080 Aachen |
erfolgt über ein in Fig. 3 nicht dargestelltes Betätigungsorgan, das mit seiner Betätigungswelle in eine angepaßte Öffnung 31 in dem Dreh-/Kipp-Getriebe 30 einführbar und somit kraftschlüssig mit dem Ritzel 29 koppelbar ist. In dem Kastenprofil 8 befindet sich eine Einführöffnung 32 für das Betätigungsorgan, die in Fig. 3 mit einer entsprechenden Einführöffnung 33 in einer Verschlußplatte 34 fluchtet. Die Verschlußplatte 34 befindet sich längsverschiebbar in einer angepaßten Kammer des Kastenprofils 8 und dient zum Verschluß der Einführöffnung 32, um bei entferntem Betätigungsorgan keine Befestigungsmöglichkeit für Strangulierungsmittel zu schaffen.
Aus Fig. 2 läßt sich erkennen, daß die Betätigung der Verschlußplatte 34 mit Hilfe eines Profilzylinders 35 erfolgt, dessen Längsachse sich parallel zur Verglasungsebene erstreckt und damit mit der Mittelachse der Einführöffnung 32 einen Winkel von 90° einschließt. Der Profilzylinder 35 schließt innenseitig ungefähr bündig mit der Oberfläche 24 des Kastenprofils 8 ab und bietet daher - abgesehen von seiner unverfänglichen Einführöffnung für einen Sicherheitsschlüssel - keinerlei Befestigungsmöglichkeit für Strangulierungsmittel.
Im Inneren des Kastenprofils 8 ist der Profilzylinder 35 mit einem Ritzel 36 versehen, dessen Verzahnung mit einer entsprechenden Verzahnung einer Zahnstange 37 kämmt, die fest mit der Verschlußplatte 34 verbunden ist. Durch eine Drehbewegung des in den Profilzylinder eingeführten Sicherheitschlüssels läßt sich somit eine Vertikalverschiebung der Verschlußplatte 34 erreichen, die in nur einer Stellung die Betätigungsöffnung 32 im Kastenprofil 8 freigibt und diese ansonsten zum Inneren des Kastenprofils 8 hin versperrt. Der Profilzylinder 35 ist mit Hilfe einer Senkkopfschraube 38 an einer mit dem Kastenprofil 8 verbundenen Profilzylinderhalterung 39 befestigt.
Claims (9)
1. Tür oder Fenster mit mindestens einem in eine Wandöffnung einsetzbaren Blendrahmen und mindestens einem darin gelagerten Flügelrahmen, wobei außenseitig Profilbereiche des Blendrahmens Profilbereiche des Flügelrahmens überlappen und innenseitig Profilbereiche des Blendrahmens von Profilbereichen des Flügelrahmens abgedeckt sind und wobei außenseitige Profile sowohl des Blendrahmens als auch des Flügelrahmens jeweils mit inneren Profilen des Blendrahmens bzw. des Flügelrahmens über Isolierelemente verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein eine innenseitige Oberfläche des Flügelrahmens (3) bildendes Profil als Kastenprofil (8) ausgebildet ist, das unmittelbar mit mindestens einem Isolierelement (6, 9) verbunden und mit einem Randstreifen eine an den Falz angrenzende innenseitige Oberfläche des Blendrahmens (2) überlappt, wobei an oder in dem Kastenprofil (8) ein Betätigungsmechanismus für einen Dreh- und/oder Kippbeschlag vorgesehen ist, der mittels eines in eine Einführöffnung (32) in dem Kastenprofil (8) einführbaren Betätigungsorgan betätigbar ist, wobei die Einführöffnung (32) von einer in dem Kastenprofil (8) beweglich gelagerten Verschlußplatte (34) wahlweise versperrbar oder freigebbar ist und wobei die Verschlußplatte (34) mittels eines Profilzylinders (35) beweglich ist, dessen Längsachse mit der Längsachse der Einführöffnung (32) einen Winkel von 90° einschließt.
2. Tür oder Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kastenprofil (8) einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt besitzt.
3. Tür oder Fenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kastenprofil (8) in den dem Rauminneren zugewandten Bereichen eine Wandstärke aufweist, die mindestens das 1,5fache der Wandstärke in den übrigen Bereichen des Kastenprofils (8) beträgt.
4. Tür oder Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der den Falz überlappende L-Schenkel (16) ebenfalls einen L-förmigen Querschnitt aufweist.
5. Tür oder Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der den Falz überlappende L-Schenkel (16) mit einem eine Anschlagdichtung (17) unzugänglich abdeckenden Randstreifen (18) versehen ist.
6. Tür oder Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mit mindestens einem Isolierelement (6, 9) verbundene L-Schenkel (19) an seiner einer Verglasung (4) zugewandten Seite mit einer einstückig mit dem Kastenprofil (8) ausgebildeten Glasleiste (20) versehen ist, an der über einen Verglasungskeil (21) eine Glasscheibe abstützbar ist.
7. Tür oder Fenster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasleiste (20) und der Verglasungskeil (21) mittels einer sich im wesentlichen bis zu der dem Rauminneren zugewandten Oberfläche der Verglasung (4) erstreckenden Abdeckleiste (23) überdeckt sind, die im Querschnitt L-förmig und in eine angepaßte Nut (22) in dem Kastenprofil (8) einsetzbar ist.
8. Tür oder Fenster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (23) im eingesetzten Zustand bündig mit der zugeordneten Oberfläche (24) des Kastenprofils (8) abschließt.
9. Tür oder Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußplatte (34) mit einer Zahnstange (37) versehen ist, deren Zähne von dem Rauminneren weg weisen, wobei der bündig mit dem Kastenprofil (8) abschließende Profilzylinder (35) ein an die Zahnstange (37) angepaßtes Ritzel (36) aufweist.
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1999
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