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DE20119902U1 - Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton - Google Patents

Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton

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DE20119902U1
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Germany
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folded
folded cardboard
application
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Expired - Lifetime
Application number
DE20119902U
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English (en)
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Lehmann Matthias De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE20119902U priority Critical patent/DE20119902U1/de
Publication of DE20119902U1 publication Critical patent/DE20119902U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/04Covers with retention means

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton
Die Erfindung betrifft eine Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton, die aufklappbar gestaltet ist und vorzugsweise zum Einreichen von Bewerbungsunterlagen bei Behörden, aber auch bei Betrieben und Einrichtungen vorteilhaft eingesetzt werden kann.
Bewerbungsmappen sind in unterschiedlichen Ausführungen auf dem Markt.-Nur in besonderen Fällen sind sie ausschließlich zu diesem Zweck hergestellt. Zumeist sind Mappen aus gefalztem Karton für Schriftstücke aller Art im Angebot, die auch als Bewerbungsmappen cjeeignet sind. Aber auch vielen anderen Zwecken dienen können, zum Beispiel dem Verkehr von Behörden untereinander oder für Gesuche von Bürgern an Behörden.
So ist es bereits bekannt, Schriftstücke in Mappen einzulegen, sei es zum Zwecke des VersaDdes_oder .de&Eräsentiemas. _Das Gebrauchsmuster. .DE_29Bi32 47ZU1 beschreibt eine Bewerbungsmappe aus Karton für DIN A4-Unterlagen mit zwei Klemmschienen und einer DreJecktasche aus Kunststoff. Die geschlossene Mappe trägt auf Seite 1 eine Aufschrift, auf Seite 3 eine Dreiecktasche rechts unten, auf den Seiten 4 und 5 je eine Klemmschiene links, die Seite 6 bildet die Rückseite. Das Ziel des Gebrauchsmusters wird darin gesehen, dass der Bewerber durch Einreichen seiner Unterlagen in einer Mappe wie beschrieben einen guten ersten Eindruck hinterlässt, der dazu führt, dass seine Bewerbung überhaupt bearbeitet wird.
Weiterhin ist ein Aktendeckel nach dem Gebrauchsmuster G 92 01 663.4 bekannt, der insbesondere für vertrauliche Bewerbungsunterlagen. Als Vorteile werden die Verschließbarkeit des Aktendeckels durch eine Heftleiste und das mögliche Versenden in einem Fensterbriefumschlajg durch Aussparen des Adreßfeldes hervorgehoben
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Es ist weiterhin eine Mappe für Datenblätter, Formulare etc. bekannt, die im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 beschrieben wird. Die Mappen sollen in einer Halterung angebracht werden, die mehrere Mappen der gleichen Art aufnehmen kann. In der Mappe selbst soll eine federnde KlemmJeiste angebracht sein. Auf einer dem Klemmspalt abgewandten Seite des Bogens ist eine Klarsichtfolie angeordnet, die eine zur Längskante hin offene Tasche bildet.
Bekannt ist ferner eine Mappe für Bewerbungsunterlagen der Firma Business Line, Düsseldorf, auf der die dritte Seite von sechs Seiten eine Klemmschiene trägt, in die Blätter eingelegt und arretiert werden können. Seite vier trägt Einkerbungen, die dazu dienen sollen, weitere Papierbogen, offenbar bevorzugt der Größe A4, an den vier Ecken einzuklemmen und derart zu arretieren.
Die Patentschrift DE 3428034 C1 stellt eine Mappe vor, die sich durch die Wirkung einer gebogenen Schiene selbstständig öffnet und mit einem Reißverschluß zugehalten wird.
Das Gebrauchsmuster G 89 09 998.2 vom 21.08.1989 beschreibt eine Klemmmappe mit zwei über einen Falz verbundenen Mappendeckeln sowie einer Klammer, die im Falz angeordnet ist und einen Teil der Blätter festhält, einen anderen Teil verschiebbarJaält.
Im Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 wird eine Mappe vorgeschlagen, die einem Buch ähnlich sehen soll und in deren Innerem Hefte, Blätter und dergleichen mit Drahtschienen befestigt werden. Der Eindruck eines Buchrückens wird durch eine vorgegebene Wölbung erweckt, die angebrachte Nieten verdeckt.
Das Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 schlägt eine Sammelmappe für ungelochte Blätter vor, die von einer Klemmschiene gehalten werden. Die Klemmschiene wird durch besondere Anschlagnocken in vorbestimmter Stellung gehalten, um das Einlegen von Blättern, vorzugsweise A4, zu erleichtem.
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Die bekannten Lösungen haben eine Reihe von Nachteilen.
Im Falle der Lösung nach Gebrauchsmuster 298 02 477 111 ist die Numerierung der Seiten unüblich. Trotzdem sollen die Bezeichnungen aus der Abbildung verwendet werden, damit Verständnis erzielt wird. Jedenfalls besteht der wesentliche Nachteil darin, dass das Befestigen der einliegenden Papierbogen mit einer Klemmschiene links auf der zu klappenden Seite 5 zwangsläufig dazu führt, dass das Papier umknickt und beim Schließen der Mappe zu häßlichen Falten in den Blättern führt. Das gleiche gilt für die Dreiecktasche rechts unten.
Das Gebrauchsmuster G 92 0163.4 hat den Nachteil der unterschiedlich großen Seiten der Aktendeckel, von denen die eine 30 mm größer ist als die andere. Das Verschließen des Aktendeckels mit einer Lasche ist nicht zeitgemäß und ausnehmend unpraktisch. Die Befestigung von Papierbogen ist unbestimmt, es werden gleichermaßen Musterklammern, Heftbänder, Heftklammern, Klemmschienen, Patentfedern oder Urkunden-Niet-Ösen aufgezählt.
Im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 wird der oder die eingelegten Papierbogen mit einer Klarsichtfolie abgedeckt. Beim Lesen der Papiere ist jedesmal die Klarsichtfolie aus der Klemmleiste herauszunehmen oder - falls sie nicht eingeführt worden ist - zur Seite zu räumen. Dabei hat eine derartige Folie keine vernünftige Funktion. Ist sie aus Weichplast, wird sie beim Schließen der Mappe zerknittern. Ist sie aus Hartplast, kann sie nicht umgelegt werden, sondern ist zum Lesen der Papiere jedesmal zu entfernen.
Die im Handel befindliche Lösung der Business Line GmbH, Düsseldorf hat den Nachteil, dass die Papiere im Format A 4 in den Einkerbungen zerknittern und die bekannten Eselsohren bilden, die allgemein als Zeichen unsorgfältigen Umgangs mit Dokumenten_giit.
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Die in PS DE 3428034 C1 beschriebene Lösung hat den Nachteil, dass die eingelegten Blätter, Dokumente und dergleichen geknickt werden, da die Mappe im geschlossenen Zustand nur A5-Format aufweist.
Die technische Lehre des Gebrauchsmusters G 89 09 998.2 hat den Nachteil, dass Dokumente, Blätter und dergleichen lediglich zwischen zwei Deckeln festgehalten werden mit allen Mißhelligkeiten des Verlierens, des Herausrutschens von Papieren und dergleichen. Die Arretierung der Dokumente ist nicht zuverlässig, die Fläche zum Befestigen der Bogen A4 oder kleiner reicht nicht.
Das Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 hat den Nachteil, dass die Mappe unhandlich ist und den Zweck der Aufnahme von Blättern und Dokumenten zum Mitführen in Konferenzen, zum Einsenden von Bewerbungen und dergleichen nicht erfüllt. Die Fertigung durch Nieten und Schweißen (Ansprüche 5 und 6) entsprechen nicht heutigen Erfordernissen.
Die Sammelmappe für ungelochte Blätter nach Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 hat den Nachteil, dass durch ihre unelegante und klobige Gestaltung der Zweck einer Bewerbungsmappe verfehlt wird. Diese Mappe ist für den Versand in üblichen A4-Briefumschlägen nicht mehr geeignet, da sie durch die Klemmschiene Übergröße aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mappe für Dokumente, Schriftstücke, Bewerbungsunterlagen und dergleichen zu schaffen, die auf der Basis einer sechsseitigen Faltmappe die dauerhafte und zuverlässige Aufbewahrung, Präsentation und den Versand derartiger Mappen gestattet. Die Mappe für Schriftstücke soll den Eindruck von Eleganz und Zweckmäßigkeit erwecken und insoweit für Bewerbungen, Präsentationen auf Messen und Ausstellungen und dergleichen geeignet sein.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine sechsseitige Mappe vorgeschlagen wird, die auf den Seiten 3 und 4Je eine Klemmleiste längs des Falzes trägt und auf Seite 4 je eine Klemmleiste oben und unten. Erfindungsgemäß wird Seite 5 derart ausgestaltet, dass die Befestigung von Papierblättern durch zwei Klarsicht-Dreieckstaschen erfolgt, die rechts oben und links unten auf der Seite 5 angebracht sind. Dadurch werden Papierseiten zuverlässig arretiert und gegen Einknicken sicher geschützt.
Seite 1 trägt eine Aufschrift, die zweckmäßig im Prägedruckverfahren gefertigt wird. Bevorzugt ist in der vorliegenden Gebrauchsmusteranmeldung die Prägedruckaufschrift: Bewerbung.
Die Falzung wird derart ausgeführt, dass eine Höhe von 3 bis 20 mm erreicht wird. Dadurch sind universell je nach Fassungsvermögen der Klemmschiene und Papierstärke mehrere DIN A4-Seiten einfach und sicher einzulegen, zu präsentieren und zu versenden.
Die Kartonstärke ist von 250 bis 500 g/m2 variabel.
Der Vorteil der beiden Klarsichttaschen, wie sie auf Seite 5 angebracht sind, ist erheblich. Die optimale Kantenlänge der Klarsichttasche liegt bei 8 cm. Das haben lange und aufwendige Erprobungen ergeben. Es ist keinesfalls gleichgültig oder etwa naheliegend, die Klarsichttaschen in der beschriebenen Anordnung anzubringen. Die Praxis zeigt, dass bei einem Anbringen der Taschen wie erfindungsgemäß beschrieben und beansprucht die beste und schonendste Behandlung wichtiger Schriftstücke gesichert ist, währen das Anbringen der Klarsichttaschen nebeneinander diese vorteilhafte Wirkung nicht ergibt. Dasjgilt für beide Varianten: beide Taschen oben oder beide Taschen links außen auf Seite 5. Weiterhin vorteilhaft ist das mögliche Erfassen herauszunehmender Blätter durch Eingriff Mitte rechts, das nur durch die Erfindung gewährleistet ist.
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Nach dem Bearbeiten von Schriftstücken auf den Seiten 3 und 4 wird die Mappe zusammengeklappt und dabei z.B. das Material auf Seite 5 oder etwas vergleichbares anderes dem Empfänger der Mappe noch einmal vorgestellt, so dass dieser es sich nachhaltig merkt. Zum Beispiel die Titelseite der Bewerbung mit einem Foto.
Die Seiten 3 und 4 tragen jeweils am linken Rand Klemmschienen, die A4 Blätter aufnehmen und es erlauben, diese leicht herauszunehmen und zu lesen, auch eine andere Zuordnung oder Rangfolge vorzunehmen oder dergleichen.
Seite 6 ist die Rückseite der Mappe.
Die vorgestellte Mappe ist geeignet, im A4-Format als Bewerbungsmappe zu dienen. Ohne den Prägedruck: Bewerbung - kann sie mir oder ohne Eindrucke auf Konferenzen, auf Messen und Ausstellungen, im Verkehr von Behörden oder Betrieben untereinander oder mit natürlichen Personen in beiden Richtungen eingesetzt werden.
Die Mappe kann in gleicher Aufmachung der Seiten 1 bis 6 auch als kleine Konferenzmappe im Format A5 hergestellt werden.

Claims (10)

1. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton, dadurch gekennzeichnet, dass,
Karton derart gefalzt wird,
dass eine sechsseitige Mappe entsteht, bei welcher die Seiten 4 und 5 nach innen geklappt werden
die Seiten 3 und 4 aufeinander zu liegen kommen
und anschließend die Seiten 2 und 5,
und die Seiten 3 und 4 eine Klemmleiste längs des Falzes links tragen die Seite 5 zwei Dreiecktaschen aus Klarsichtfolie trägt, die rechts oben und links
unten angeordnet sind,
wobei Dreiecktaschen und Klemmleisten Papierbopen aufnehmen können.
2. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Falzung eine Höhe von 3 bis 20 mm aufweist.
3. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartonstärke variabel ist zwischen 250 und 500 g/m2.
4. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Seite 1 mit einer Aufschrift im Prägedruck versehen ist.
5. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufschrift auf Seite 1: Bewerbung - lautet.
6. Bewerbungsmappe gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Marken (Warenzeichen), Siegel, Schriften angebracht sind.
7. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Format A4 beträgt.
8. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass das Format A5 beträgt.
9. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Farbgebung die Farbe Zinkoxid dominiert.
10. Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf Seite 6 unten mittig eine Marke zur Herkunftskennzeichnung der Bewerbungsmappe angebracht ist.
DE20119902U 2001-12-07 2001-12-07 Bewerbungsmappe aus gefalztem Karton Expired - Lifetime DE20119902U1 (de)

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Date Code Title Description
R207 Utility model specification

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