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DE20304614U1 - Mappe für Bewerbungsunterlagen (Image) - Google Patents

Mappe für Bewerbungsunterlagen (Image)

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Publication number
DE20304614U1
DE20304614U1 DE20304614U DE20304614U DE20304614U1 DE 20304614 U1 DE20304614 U1 DE 20304614U1 DE 20304614 U DE20304614 U DE 20304614U DE 20304614 U DE20304614 U DE 20304614U DE 20304614 U1 DE20304614 U1 DE 20304614U1
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Germany
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Expired - Lifetime
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DE20304614U
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English (en)
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Lehmann Matthias De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE20304614U priority Critical patent/DE20304614U1/de
Publication of DE20304614U1 publication Critical patent/DE20304614U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/02Filing appliances comprising only one pocket or compartment, e.g. single gussetted pockets

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

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Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen (Image)
Die Erfindung betrifft eine Mappe für Schriftstücke, insbesondere Bewerbungsunterlagen, aus gefalztem Karton, die aufklappbar gestaltet ist und im Verkehr von natürlichen Personen mit Behörden, zum Einreichen von Anträgen und Antragsunterlagen, eingesetzt werden kann. Sie ist als Antragsmappe ebenso geeignet wie im Einsatz als Bewerbungs- und Präsentationsmappe.
Es ist bereits bekannt, Schriftstücke in Mappen einzulegen, sei es zum Zwecke des Versandes oder des Präsentierens. So beschreibt das Gebrauchsmuster DE 298 02 477 U1 eine Bewerbungsmappe aus Karton für DIN A4-Unterlagen mit zwei Klemmschienen und einer Dreiecktasche aus Kunststoff. Die geschlossene Mappe trägt auf Seite 1 eine Aufschrift, auf Seite 3 eine Dreiecktasche rechts unten, auf den Seiten 4 und 5 je eine Klemmschiene links, die Seite 6 bildet die Rückseite. Das Ziel des Gebrauchsmusters wird darin gesehen, daß der Bewerber durch Einreichen seiner Unterlagen in einer Mappe wie beschrieben einen guten ersten Eindruck hinterläßt, der dazu führt, daß seine Bewerbung überhaupt bearbeitet wird. Die Vorderseite kann beschriftet sein, die Rückseite trägt Namen und Anschrift des Vertreibers.
Weiterhin ist ein Aktendeckel nach dem Gebrauchsmuster G 92 01 663.4 bekannt, der insbesondere für vertrauliche Bewerbungsunterlagen. Als Vorteile werden die Verschließbarkeit des Aktendeckels durch eine Heftleiste und das mögliche Versenden in einem Fensterbriefumschlag durch Aussparen des Adreßfeldes hervorgehoben
Es ist weiterhin eine Mappe für Datenblätter, Formulare etc. bekannt, die im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 beschrieben wird. Die Mappen sollen in einer Halterung angebracht werden, die mehrere Mappen der gleichen Art aufnehmen kann. In der Mappe selbst soll eine federnde Klemmleiste angebracht sein. Auf einer dem Klemmspalt abgewandten Seite des Bogens ist eine Klarsichtfolie angeordnet, die
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eine zur Längskante hin offene Tasche bildet.
Bekannt ist ferner eine Mappe für Bewerbungsunterlagen der Firma Business Line, Düsseldorf, auf der die dritte Seite von sechs Seiten eine Klemmschiene trägt, in die Blätter eingelegt und arretiert werden können. Seite vier trägt Einkerbungen, die dazu dienen sollen, weitere Papierbogen, offenbar bevorzugt der Größe A4, an den vier Ecken einzuklemmen und derart zu arretieren.
Die Patentschrift DE 3428034 C1 stellt eine Mappe vor, die sich durch die Wirkung einer gebogenen Schiene selbstständig öffnet und mit einem Reißverschluß zugehalten wird.
Das Gebrauchsmuster G 89 09 998.2 vom 21.08.1989 beschreibt eine Klemmmappe mit zwei über einen Falz verbundenen Mappendeckeln sowie einer Klammer, die im Falz angeordnet ist und einen Teil der Blätter festhält, einen anderen Teil verschiebbar hält.
Im Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 wird eine Mappe vorgeschlagen, die einem Buch ähnlich sehen soll und in deren Innerem Hefte, Blätter und dergleichen mit Drahtschienen befestigt werden. Der Eindruck eines Buchrückens wird durch eine vorgegebene Wölbung erweckt, die angebrachte Nieten verdeckt.
Das Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 schlägt eine Sammelmappe für ungelochte Blätter vor, die von einer Klemmschiene gehalten werden. Die Klemmschiene wird durch besondere Anschlagnocken in vorbestimmter Stellung gehalten, um das Einlegen von Blättern, vorzugsweise A4, zu erleichtern.
Das Gebrauchsmuster 200 07 163.7 beschreibt eine sechsseitige Mappe, in der A4-Blätter durch längs des Falzes durch Klemmleisten gehaltert werden. Eine Arretierung von Papierblättern erfolgt zusätzlich durch eine Klarsichtdreiecktasche. Das Gbm 200 15 179.7 variiert diese Ausgestaltung, ebenso das Gbm 200 16 453.8. Das Gbm 200 18 927.1 führt eine neuartige Anordnung von Klemmleisten zur
Arretierung von Papierbogen ein, Im Gbm 201 01 891.8 sind die Klemmleisten durch Aussparungen ersetzt, welche Papierblätter arretierend aufnehmen können. Eine speziell für Bewerbungen vorgesehene Mappe stellt das Gbm 201 19 902.5 vor, wobei das Befestigen von Papierbogen durch Klemmleisten längs des Falzes und an der Stirnseite erfolgt, eine zusätzliche Sicherheit geben Klarsicht-Dreieckstaschen.
Das Gebrauchsmuster 295 06 783 beschreibt eine Mappe zum Aufnehmen von Formularen und ist nach Angabe des Erfinders besonders geeignet für den Krankenhausbetrieb, weil sie neben einem flachen Grundkörper ein Biegegelenk aufweist.
Die erfinderische Lösung des Gbm 298 16 556 ist eine Dokumentensammelmappe, bei der eine Grundplatte an ihren vier Seiten jeweils eine Klappseite trägt. Gbm 299 09 119 stattet Präsentationsmappen mit einer Hülle aus, die mit einem Rastrand versehen sind. Gbm 299 20 749 befaßt sich mit dem Befestigen einer Klemmschiene, die zugleich die Mappe stabilisieren soll. Im Gbm 201 19 671 ist eine Bewerbungsmappe vorgestellt, die in der Vorderseite eine Aussparung für ein Foto trägt. Gbm 201 03 195 verschließt eine Mappe mit Magnetkraft.
Die bekannten Lösungen haben eine Reihe von Nachteilen.
Im Falle der Lösung nach Gebrauchsmuster 298 02 477 U1 ist die Numerierung der Seiten unüblich. Trotzdem sollen die Bezeichnungen aus der Abbildung verwendet werden, damit Verständnis erzielt wird. Jedenfalls besteht der wesentliche Nachteil darin, daß das Befestigen der einliegenden Papierbogen mit einer Klemmschiene links auf der zu klappenden Seite 5 zwangsläufig dazu führt, daß das Papier umknickt und beim Schließen der Mappe zu häßlichen Falten in den Blättern führt. Das gleiche gilt für die Dreiecktasche rechts unten.
Das Gebrauchsmuster G 92 0163.4 hat den Nachteil der unterschiedlich großen Seiten der Aktendeckel, von denen die eine 30 mm größer ist als die andere. Das
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Verschließen des Aktendeckels mit einer Lasche ist nicht zeitgemäß und ausnehmend unpraktisch. Die Befestigung von Papierbogen ist unbestimmt, es werden gleichermaßen Musterklammern, Heftbänder, Heftklammern, Klemmschienen, Patentfedern oder Urkunden-Niet-Ösen aufgezählt.
Im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 wird der oder die eingelegten Papierbogen mit einer Klarsichtfolie abgedeckt. Beim Lesen der Papiere ist jedesmal die Klarsichtfolie aus der Klemmleiste herauszunehmen oder - falls sie nicht eingeführt worden ist - zur Seite zu räumen. Dabei hat eine derartige Folie keine vernünftige Funktion. Ist sie aus Weichplast, wird sie beim Schließen der Mappe zerknittern. Ist sie aus Hartplast, kann sie nicht umgelegt werden, sondern ist zum Lesen der Papiere jedesmal zu entfernen.
Die im Handel befindliche Lösung der Business Line GmbH, Düsseldorf hat den Nachteil, daß die Papiere im Format A 4 in den Einkerbungen zerknittern und die bekannten Eselsohren bilden, die allgemein als Zeichen unsorgfältigen Umgangs mit Dokumenten gilt.
Die in PS DE 3428034 C1 beschriebene Lösung hat den Nachteil, daß die eingelegten Blätter, Dokumente und dergleichen geknickt werden, da die Mappe im geschlossenen Zustand nur A5-Format aufweist.
Die technische Lehre des Gebrauchsmusters G 89 09 998.2 hat den Nachteil, daß Dokumente, Blätter und dergleichen lediglich zwischen zwei Deckeln festgehalten werden mit allen Mißhelligkeiten des Verlierens, des Herausrutschens von Papieren und dergleichen. Die Arretierung der Dokumente ist nicht zuverlässig, die Fläche zum Befestigen der Bogen A4 oder kleiner reicht nicht.
Das Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 hat den Nachteil, daß die Mappe unhandlich ist und den Zweck der Aufnahme von Blättern und Dokumenten zum Mitführen in Konferenzen, zum Einsenden von Bewerbungen und dergleichen nicht erfüllt. Die Fertigung durch Nieten und Schweißen (Ansprüche 5 und 6) entsprechen nicht
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heutigen Erfordernissen.
Die Sammelmappe für ungelochte Blätter nach Gebrauchsmuster G 8512 806.6 hat den Nachteil, daß durch ihre unelegante und klobige Gestaltung der Zweck einer Bewerbungsmappe verfehlt wird. Diese Mappe ist für den Versand in üblichen A4-Briefumschlägen nicht mehr geeignet, da sie durch die Klemmschiene Übergröße aufweist.
Die Gbm 200 07 163.7, 200 15 179.7, 200 16 453.8, 200 18 927.2, 201 01 891.8, 201 19 902.5 sind zur Lösung der dort jeweils gestellten Aufgabe zwar geeignet, erfüllen aber für Bewerbungen nicht alle Anforderungen, die in der heutigen Zeit an Übersichtlichkeit und sofortigen Zugriff auf wesentliche Unterlagen gestellt werden.
Gbm 295 06 783 zum Beispiel ist einem Buch ähnlich gestaltet und ausschließlich für den Krankenhausbetrieb einsetzbar. Gbm 298 16 556 ist unhandlich durch das Erfordernis, die mit dem Grundkörper verbundenen vier Seiten nach den vier Himmelsrichtungen aufklappen zu müssen. Der in Gbm 299 09 119 vorgeschlagene Rastrand für kunststoffummantelte Präsentationsmappen ist für Bewerbungsmappen überflüssig. Die Gbm 201 03 195, 201 19 671, 295 06 783, 299 09 119 sind unpraktisch in der Ausführung und keineswegs benutzerfreundlich. Sie sind weder von ihrer Gestaltung her attraktiv und geeignet, eine Bewerbung zu fördern noch in ihrer technischen Ausführung vorteilhaft.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Mappe für Dokumente, Schriftstücke, Bewerbungsunterlagen und dergleichen zu schaffen, die auf der Basis einer sechsseitigen Faltmappe die dauerhafte und zuverlässige Aufbewahrung, Präsentation und den Versand derartiger Mappen gestattet. Die Mappe für Schriftstücke soll den Eindruck von Eleganz und Zweckmäßigkeit erwecken und insoweit für Bewerbungen, Präsentationen auf Messen und Ausstellungen und dergleichen geeignet sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine sechsseitige Mappe vorgeschlagen wird, in der die Seiten 3 und 4 jeweils links je eine Klemmleiste längs des Falzes tragen. Erfindungsgemäß wird die Seite 5 derart ausgestaltet, dass in die Schmalseiten mehrere, vorzugsweise jeweils zwei Schlitzstanzungen derart eingebracht werden, dass entstandene Kreisbogen in die Richtung der Fläche zeigen und sich die Stanzung an beiden Seiten die Kreisbogen in nahezu rechtem Winkel fortsetzt, wobei diese letztgenannte Stanzung si ch als geschwungene Kurve anschließt und dabei eine knickartige Abwinkelung vermeidet. Die Höhe des Kreisbogens entspricht etwa einem Drittel des Durchmessers eines gedachten Kreises. In die Schlitzstanzung wird ein oder mehrere Papierbogen eingefügt, die dort sicher gehalten werden bei elegantem Aussehen dieser Seite. Für den Fall, dass die Seite 5 nicht durch Papierbogen belegt ist, ergibt sich sogar die Möglichkeit, die auf Seite 4 in der Klemmhalterung arretierten Papierseiten zusätzlich an den Schlitzstanzungen zu befestigen. Das wird wahrscheinlich selten notwendig sein.
Die vorgestellte technische Lösung sieht elegant aus und auch in dem Fall optisch sehr ansehnlich, in dem die Seite 5 nicht belegt ist. Andererseits ist durch Einklappen der Seiten 4 und 5 in die Bewerbungsmappe auf jeden Fall ein Dokument auf Seite 5 zuverlässig gegen eine eventuelle unerwünschte Außeneinwirkung geschützt. So erfüllt die Bewerbungsmappe alle Anforderungen an eine erfolgversprechende Dokumentenpräsentation in einer Personalabteilung eines Betriebes oder einer Behörde, aber auch die Anforderung an die Vorlage von Prospekten für hochwertige Produkte. Im erstgenannten Fall wird Seite 1 eine Aufschrift tragen wie z.B. „Bewerbung", die zweckmäßig im Prägedruckverfahren gefertigt wird, im zweitgenannten Fall die Kennzeichnung der vorzustellenden Ware oder der Dienstleistung.
Die Falzung der Mappe wird derart ausgeführt, daß eine Höhe von 3 bis 20 mm erreicht wird. Dadurch sind universell je nach Fassungsvermögen der Klemmschiene und Papierstärke mehrere DIN A4-Seiten einfach und sicher einzulegen, zu präsentieren und zu versenden.
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Die Kartonstärke ist von 250 bis 500 g/m2 variabel.
Wird die Seite 5 nicht mit einem Dokument belegt, weil zum Beispiel nicht eine Bewerbung, sondern ein Prospekt präsentiert werden soll, so kann auf Seite 5 auf den werbenden Betrieb hingewiesen werden. Nach dem Bearbeiten von Schriftstücken auf den Seiten 2, 3 und 4 wird die Mappe zusammengeklappt und dabei z.B. das Logo der Firma oder etwas vergleichbares anderes - dem Empfänger der Mappe auf Seite 5 noch einmal vorgestellt, so daß dieser es sich nachhaltig merkt.
Seite 6 ist die Rückseite der Mappe.
Die vorgestellte Mappe ist geeignet, im A4-Format als Bewerbungsmappe zu dienen. Sie kann gleichermaßen auf Konferenzen, Messen, Ausstellungen und dergleichen eingesetzt werden.

Claims (8)

1. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen (Image) dadurch gekennzeichnet, daß Karton derart gefalzt wird, daß eine sechsseitige Mappe entsteht, bei welcher
die Seiten 4 und 5 nach innen geklappt werden
die Seiten 3 und 4 aufeinander zu liegen kommen
und anschließend die Seiten 2 und 5, und die Seite 3 und 4 je eine Klemmleiste längs des Falzes links tragen,
die Seite 5 mehrere gestanzte Papierhaltebogen aufweist, die ihrer Form nach Kreisbögen ähnlich sind
und die an beiden Seiten eine nahezu rechtwinklig zum Ende der kreisbogenförmigen Schlitzstanzung weiterführende Schlitzstanzung zeigen, welche das problemlose Wechseln von Papierseiten bedingen.
2. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzung eine Höhe von 3 bis 20 mm aufweist.
3. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonstärke variabel ist zwischen 250 und 500 g/m2.
4. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Seite 1 mit einer Aufschrift versehen ist.
5. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß gegebenenfalls auf Seite 6 Marken (Warenzeichen), Siegel, Schriften angebracht sind.
6. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufschrift "Bewerbung" oder ein Firmeneindruck geprägt, gestanzt, geklebt oder anderweitig aufgebracht ist.
7. Mappe für Bewerbungs- und Präsentationsunterlagen nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß diese für das Format A4 ausgelegt ist.
8. Mappe für Bewerbungsunterlagen nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei freier Seite 5 die Papierhaltebogen auf Seite 4 für das Arretieren von Papierbogen verwendet werden.
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