DE20016453U1 - Mappe für Schriftstücke (2) - Google Patents
Mappe für Schriftstücke (2)Info
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B42—BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
- B42F—SHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
- B42F7/00—Filing appliances without fastening means
- B42F7/04—Covers with retention means
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Description
Mappe für Schriftstücke (2)
Die Erfindung betrifft eine Mappe für Schriftstücke, die aufklappbar gestaltet ist und im Verkehr von natürlichen Personen mit Behörden, aber von Behörden untereinander vorteilhaft eingesetzt werden kann. Sie ist als Konferenzmappe ebenso geeignet wie im Einsatz als Bewerbungsmappe.
Es ist bereits bekannt, Schriftstücke in Mappen einzulegen, sei es zum Zwecke des Versandes oder des Präsentierens. So beschreibt das Gebrauchsmuster DE 298 02 477 U1 eine Bewerbungsmappe aus Karton für DlN A4-Unterlagen mit zwei Klemmschienen und einer Dreiecktasche aus Kunststoff. Die geschlossene Mappe trägt auf Seite 1 eine Aufschrift, auf Seite 3 eine Dreiecktasche rechts unten, auf den Seiten 4 und 5 je eine Klemmschiene links, die Seite 6 bildet die Rückseite. Das Ziel des Gebrauchsmusters wird darin gesehen, daß der Bewerber durch Einreichen seiner Unterlagen in einer Mappe wie beschrieben einen guten ersten Eindruck hinterläßt, der dazu führt, daß seine Bewerbung überhaupt bearbeitet wird.
Weiterhin ist ein Aktendeckel nach dem Gebrauchsmuster G 92 01 663.4 bekannt, der insbesondere für vertrauliche Bewerbungsunterlagen. Als Vorteile werden die Verschließbarkeit des Aktendeckels durch eine Heftleiste und das mögliche Versenden in einem Fensterbriefumschlag durch Aussparen des Adreßfeldes hervorgehoben
Es ist weiterhin eine Mappe für Datenblätter, Formulare etc. bekannt, die im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 beschrieben wird. Die Mappen sollen in einer Halterung angebracht werden, die mehrere Mappen der gleichen Art aufnehmen kann. In der Mappe selbst soll eine federnde Klemmleiste angebracht sein. Auf einer dem Klemmspalt abgewandten Seite des Bogens ist eine Klarsichtfolie angeordnet, die eine zur Längskante hin offene Tasche bildet.
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Bekannt ist ferner eine Mappe für Bewerbungsunterlagen der Firma Business Line, Düsseldorf, auf der die dritte Seite von sechs Seiten eine Klemmschiene trägt, in die Blätter eingelegt und arretiert werden können. Seite vier trägt Einkerbungen, die dazu dienen sollen, weitere Papierbogen, offenbar bevorzugt der Größe A4, an den vier Ecken einzuklemmen und derart zu arretieren.
Die Patentschrift DE 3428034 C1 stellt eine Mappe vor, die sich durch die Wirkung einer gebogenen Schiene selbstständig öffnet und mit einem Reißverschluß zugehalten wird.
Das Gebrauchsmuster G 89 09 998.2 vom 21.08.1989 beschreibt eine Klemmmappe mit zwei über einen Falz verbundenen Mappendeckeln sowie einer Klammer, die im Falz angeordnet ist und einen Teil der Blätter festhält, einen anderen Teil verschiebbar hält.
Im Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 wird eine Mappe vorgeschlagen, die einem Buch ähnlich sehen soll und in deren Innerem Hefte, Blätter und dergleichen mit Drahtschienen befestigt werden. Der Eindruck eines Buchrückens wird durch eine vorgegebene Wölbung erweckt, die angebrachte Nieten verdeckt.
Das Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 schlägt eine Sammelmappe für ungelochte Blätter vor, die von einer Klemmschiene gehalten werden. Die Klemmschiene wird durch besondere Anschlagnocken in vorbestimmter Stellung gehalten, um das Einlegen von Blättern, vorzugsweise A4, zu erleichtern.
Die bekannten Lösungen haben eine Reihe von Nachteilen.
Im Falle der Lösung nach Gebrauchsmuster 298 02 477 U1 ist die Numerierung der Seiten unüblich. Trotzdem sollen die Bezeichnungen aus der Abbildung verwendet werden, damit Verständnis erzielt wird. Jedenfalls besteht der wesentliche Nachteil darin, daß das Befestigen der einliegenden Papierbogen mit einer Klemmschiene links auf der zu klappenden Seite 5 zwangsläufig dazu führt, daß das Papier um-
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knickt und beim Schließen der Mappe zu häßlichen Falten in den Blättern führt. Das gleiche gilt für die Dreiecktasche rechts unten.
Das Gebrauchsmuster G 92 0163.4 hat den Nachteil der unterschiedlich großen Seiten der Aktendeckel, von denen die eine 30 mm größer ist als die andere. Das Verschließen des Aktendeckels mit einer Lasche ist nicht zeitgemäß und ausnehmend unpraktisch. Die Befestigung von Papierbogen ist unbestimmt, es werden gleichermaßen Musterklammern, Heftbänder, Heftklammern, Klemmschienen, Patentfedern oder Urkunden-Niet-Ösen aufgezählt.
Im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 wird der oder die eingelegten Papierbogen mit einer Klarsichtfolie abgedeckt. Beim Lesen der Papiere ist jedesmal die Klarsichtfolie aus der Klemmleiste herauszunehmen oder - falls sie nicht eingeführt worden ist -zur Seite zu räumen. Dabei hat eine derartige Folie keine vernünftige Funktion. Ist sie aus Weichplast, wird sie beim Schließen der Mappe zerknittern. Ist sie aus Hartplast, kann sie nicht umgelegt werden, sondern ist zum Lesen der Papiere jedesmal zu entfernen.
Die im Handel befindliche Lösung der Business Line GmbH, Düsseldorf hat den Nachteil, daß die Papiere im Format A 4 in den Einkerbungen zerknittern und die bekannten Eselsohren bilden, die allgemein als Zeichen unsorgfältigen Umgangs mit Dokumenten gilt.
Die in PS DE 3428034 C1 beschriebene Lösung hat den Nachteil, daß die eingelegten Blätter, Dokumente und dergleichen geknickt werden, da die Mappe im geschlossenen Zustand nur A5-Format aufweist.
Die technische Lehre des Gebrauchsmusters G 89 09 998.2 hat den Nachteil, daß Dokumente, Blätter und dergleichen lediglich zwischen zwei Deckeln festgehalten werden mit allen Mißhelligkeiten des Verlierens, des Herausrutschens von Papieren und dergleichen. Die Arretierung der Dokumente ist nicht zuverlässig, die Fläche zum Befestigen der Bogen A4 oder kleiner reicht nicht.
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Das Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 hat den Nachteil, daß die Mappe unhandlich ist und den Zweck der Aufnahme von Blättern und Dokumenten zum Mitführen in Konferenzen, zum Einsenden von Bewerbungen und dergleichen nicht erfüllt. Die Fertigung durch Nieten und Schweißen (Ansprüche 5 und 6) entsprechen nicht heutigen Erfordernissen.
Die Sammelmappe für ungelochte Blätter nach Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 hat den Nachteil, daß durch ihre unelegante und klobige Gestaltung der Zweck einer Bewerbungsmappe verfehlt wird. Diese Mappe ist für den Versand in üblichen A4-Briefumschlägen nicht mehr geeignet, da sie durch die Klemmschiene Übergröße aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mappe für Dokumente, Schriftstücke, Bewerbungsunterlagen und dergleichen zu schaffen, die auf der Basis einer sechsseitigen Faltmappe die dauerhafte und zuverlässige Aufbewahrung, Präsentation und den Versand derartiger Mappen gestattet. Die Mappe für Schriftstücke soll den Eindruck von Eleganz und Zweckmäßigkeit erwecken und insoweit für Bewerbungen, Präsentationen auf Messen und Ausstellungen und dergleichen geeignet sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine sechsseitige Mappe vorgeschlagen wird, die auf Seite 2 zwei Dreieckstaschen aus Klarsichtfolie und auf den Seiten 3 und 4 eine Klemmleiste längs des Falzes trägt. Erfindungsgemäß wird Seite 2 derart ausgestaltet, daß die Befestigung von Papierblättern durch zwei Klarsicht-Dreieckstaschen erfolgt, die rechts oben und links unten auf der Seite 2 angebracht sind. Dadurch werden Papierseiten zuverlässig arretiert und gegen Einknicken siGher geschützt.
Seite 1 kann eine Aufschrift tragen, die zweckmäßig im Prägedruckverfahren gefertigt wird.
Die Falzung wird derart ausgeführt, daß eine Höhe von 3 bis 20 mm erreicht wird. Dadurch sind universell je nach Fassungsvermögen der Klemmschiene und Papierstärke mehrere DIN A4-Seiten einfach und sicher einzulegen, zu präsentieren und zu versenden.
Die Kartonstärke ist von 250 bis 500 g/m2 variabel.
Der Vorteil der beiden Klarsichttaschen, wie sie auf Seite 2 angebracht sind, ist erheblich. Die optimale Kantenlänge der Klarsichttasche liegt bei 8 cm. Das haben lange und aufwendige Erprobungen ergeben. Es ist keinesfalls gleichgültig oder etwa naheliegend, die Klarsichttaschen in der beschriebenen Anordnung anzubringen. Die Praxis zeigt, daß bei einem Anbringen der Taschen wie erfindungsgemäß beschrieben und beansprucht die beste und schonendste Behandlung wichtiger Schriftstücke gesichert ist, währen das Anbringen der Klarsichttaschen nebeneinander diese vorteilhafte Wirkung nicht ergibt. Das gilt für beide Varianten: beide Taschen oben oder beide Taschen links außen auf Seite 2. Weiterhin vorteilhaft ist das mögliche Erfassen herauszunehmender Blätter durch Eingriff unten Mitte links, das nur durch die Erfindung gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß werden weiterhin Klarsichttaschen der für Seite 2 beschriebenen Art auch auf Seite 5 der sechsseitigen Mappe dergestalt angebracht, daß sie rechts oben und links unten A4 Blätter festhalten können. Diese Lösung erweitert im Vergleich zu bisher bekannten Lösungen die Fläche für Schriftstücke, die durch Beschreiben und das Anbringen von Zeichnungen vom Besitzer zum Beispiel im Verlauf einer Konferenz angefertigt werden. Weil Seite 5 beim Schließen der Mappe nach innen geklappt wird, sind diese Schriftstücke beim Transport geschützt, die Oberfläche der Seite 5 wird nicht verschmutzt und nicht geknickt.
Bei Bewerbungen kann auf Seite 5 vorteilhaft das Deckblatt des Einreichers mit seinem Foto und den wichtigsten Daten zur Person angeordnet werden, so daß es sofort ins Auge fällt, ohne aufdringlich zu wirken.
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Firmen können auf dieser Seite ihr Logo und ihre Anschrift präsentieren und sich damit sogleich und nachhaltig vorstellen.
Nach dem Bearbeiten der Schriftstücke auf den Seiten 3 und 4 wird die Mappe zusammengeklappt und dabei werden die Schriftstücke von Seite 5 - sei es das Foto des Bewerbers oder das Logo der Firma oder etwas vergleichbares anderes dem Empfänger der Mappe noch einmal vorgestellt, so daß dieser es sich nachhaltig merkt.
Die Seiten 3 und 4 tragen jeweils am linken Rand Klemmschienen, die A4 Blätter aufnehmen und es erlauben, diese leicht auszutauschen.
Seite 6 ist die Rückseite der Mappe.
Die vorgestellte Mappe ist geeignet, im A4-Format als Bewerbungsmappe zu dienen und auf Konferenzen eingesetzt zu werden.
Die Mappe kann in gleicher Aufmachung der Seiten 1 bis 6 auch als kleine Konferenzmappe im Format A5 hergestellt werden.
Claims (5)
1. Mappe für Schriftstücke aus gefalztem Karton, dadurch gekennzeichnet, daß,
Karton derart gefalzt wird,
daß eine sechsseitige Mappe entsteht, bei welcher
die Seiten 4 und 5 nach innen geklappt werden
die Seiten 3 und 4 aufeinander zu liegen kommen
und anschließend die Seiten 2 und 5,
und die Seite 2 ebenso wie die Seite 5 zwei Dreieckstaschen aus Klarsichtfolie trägt,
die derart angeordnet sind,
daß sich eine Dreieckstasche rechts oben und die andere links unten befindet,
und die Seiten 3 und 4 je eine Klemmleiste längs des Falzes links trägt,
die Papierbogen aufnehmen kann.
Karton derart gefalzt wird,
daß eine sechsseitige Mappe entsteht, bei welcher
die Seiten 4 und 5 nach innen geklappt werden
die Seiten 3 und 4 aufeinander zu liegen kommen
und anschließend die Seiten 2 und 5,
und die Seite 2 ebenso wie die Seite 5 zwei Dreieckstaschen aus Klarsichtfolie trägt,
die derart angeordnet sind,
daß sich eine Dreieckstasche rechts oben und die andere links unten befindet,
und die Seiten 3 und 4 je eine Klemmleiste längs des Falzes links trägt,
die Papierbogen aufnehmen kann.
2. Mappe für Schriftstücke aus gefalztem Karton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzung eine Höhe von 3 bis 20 mm aufweist.
3. Mappe für Schriftstücke aus gefalztem Karton nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonstärke variabel ist zwischen 250 und 500 g/m2.
4. Mappe für Schriftstücke nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Seite 1 mit einer Aufschrift im Prägedruck versehen ist.
5. Mappe für Schriftstücke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Marken (Warenzeichen), Siegel, Schriften angebracht sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20016453U DE20016453U1 (de) | 2000-09-22 | 2000-09-22 | Mappe für Schriftstücke (2) |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20016453U DE20016453U1 (de) | 2000-09-22 | 2000-09-22 | Mappe für Schriftstücke (2) |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20016453U1 true DE20016453U1 (de) | 2000-12-21 |
Family
ID=7946839
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20016453U Expired - Lifetime DE20016453U1 (de) | 2000-09-22 | 2000-09-22 | Mappe für Schriftstücke (2) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20016453U1 (de) |
-
2000
- 2000-09-22 DE DE20016453U patent/DE20016453U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010125 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20031203 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: LEHMANN, MATTHIAS, DE Free format text: FORMER OWNER: GEMS, ILONA, 04430 BOEHLITZ-EHRENBERG, DE Effective date: 20061020 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20061023 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20081022 |
|
| R153 | Extension of term of protection rescinded |
Effective date: 20090122 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20081118 |