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DE20101891U1 - Mappe zum Einlegen von Schriftstücken - Google Patents

Mappe zum Einlegen von Schriftstücken

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Publication number
DE20101891U1
DE20101891U1 DE20101891U DE20101891U DE20101891U1 DE 20101891 U1 DE20101891 U1 DE 20101891U1 DE 20101891 U DE20101891 U DE 20101891U DE 20101891 U DE20101891 U DE 20101891U DE 20101891 U1 DE20101891 U1 DE 20101891U1
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Germany
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Expired - Lifetime
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DE20101891U
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English (en)
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Lehmann Matthias De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE20101891U priority Critical patent/DE20101891U1/de
Publication of DE20101891U1 publication Critical patent/DE20101891U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F21/00Indexing means; Indexing tabs or protectors therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/04Covers with retention means

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

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1
Mappe zum Einlegen von Schriftstücken
Die Erfindung betrifft eine Mappe zum Einlegen von Schriftstücken, die aufklappbar gestaltet ist und im Verkehr von natürlichen Personen mit Behörden, aber von Behörden untereinander vorteilhaft eingesetzt werden kann. Besonders geeignet ist die Mappe zum Einreichen von Bewerbungsunterlagen.
Es ist bereits bekannt, Schriftstücke in Mappen einzulegen, sei es zum Zwecke des Versandes oder des Präsentierens. So beschreibt das Gebrauchsmuster DE 298 02 477 U1 eine Bewerbungsmappe aus Karton für DIN A4-Unterlagen mit zwei Klemmschienen und einer Dreiecktasche aus Kunststoff. Die geschlossene Mappe trägt auf Seite 1 eine Aufschrift, auf Seite 3 eine Dreiecktasche rechts unten, auf den Seiten 4 und 5 je eine Klemmschiene links, die Seite 6 bildet die Rückseite. Das Ziel des Gebrauchsmusters wird darin gesehen, daß der Bewerber durch Einreichen seiner Unterlagen in einer Mappe wie beschrieben einen guten ersten Eindruck hinterläßt, der dazu führt, daß seine Bewerbung überhaupt bearbeitet wird.
Weiterhin ist ein Aktendeckel nach dem Gebrauchsmuster G 92 01 663.4 bekannt, der insbesondere für vertrauliche Bewerbungsunterlagen. Als Vorteile werden die Verschließbarkeit des Aktendeckels durch eine Heftleiste und das mögliche Versenden in einem Fensterbriefumschlag durch Aussparen des Adreßfeldes hervorgehoben
Es ist weiterhin eine Mappe für Datenblätter, Formulare etc. bekannt, die im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 beschrieben wird. Die Mappen sollen in einer Halterung angebracht werden, die mehrere Mappen der gleichen Art aufnehmen kann. In der Mappe selbst soll eine federnde Klemmleiste angebracht sein. Auf einer dem Klemmspalt abgewandten Seite des Bogens ist eine Klarsichtfolie angeordnet, die eine zur Längskante hin offene Tasche bildet.
Bekannt ist ferner eine Mappe für Bewerbungsunterlagen der Firma Business Line, Düsseldorf, auf der die dritte Seite von sechs Seiten eine Klemmschiene trägt, in die Blätter eingelegt und arretiert werden können. Seite vier trägt Einkerbungen, die dazu dienen sollen, weitere Papierbogen, offenbar bevorzugt der Größe A4, an den vier Ecken einzuklemmen und derart zu arretieren.
Die Patentschrift DE 3428034 C1 stellt eine Mappe vor, die sich durch die Wirkung einer gebogenen Schiene selbstständig öffnet und mit einem Reißverschluß zugehalten wird.
Das Gebrauchsmuster G 89 09 998.2 vom 21.08.1989 beschreibt eine Klemmmappe mit zwei über einen Falz verbundenen Mappendeckeln sowie einer Klammer, die im Falz angeordnet ist und einen Teil der Blätter festhält, einen anderen Teil verschiebbar hält.
Im Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 wird eine Mappe vorgeschlagen, die einem Buch ähnlich sehen soll und in deren Innerem Hefte, Blätter und dergleichen mit Drahtschienen befestigt werden. Der Eindruck eines Buchrückens wird durch eine vorgegebene Wölbung erweckt, die angebrachte Nieten verdeckt.
Das Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 schlägt eine Sammelmappe für ungelochte Blätter vor, die von einer Klemmschiene gehalten werden. Die Klemmschiene wird durch besondere Anschlagnocken in vorbestimmter Stellung gehalten, um das Einlegen von Blättern, vorzugsweise A4, zu erleichtern.
Die bekannten Lösungen haben eine Reihe von Nachteilen.
Im Falle der Lösung nach Gebrauchsmuster 298 02 477 Ut ist die Numerierung der Seiten unüblich. Trotzdem sollen die Bezeichnungen aus der Abbildung verwendet werden, damit Verständnis erzielt wird. Jedenfalls besteht der wesentliche Nachteil darin, daß das Befestigen der einliegenden Papierbogen mit einer Klemmschiene links auf der zu klappenden Seite 5 zwangsläufig dazu führt, daß das Papier um-
knickt und beim Schließen der Mappe zu häßlichen Falten in den Blättern führt. Das gleiche gilt für die Dreiecktasche rechts unten.
Das Gebrauchsmuster G 92 0163.4 hat den Nachteil der unterschiedlich großen Seiten der Aktendeckel, von denen die eine 30 mm größer ist als die andere. Das Verschließen des Aktendeckels mit einer Lasche ist nicht zeitgemäß und ausnehmend unpraktisch. Die Befestigung von Papierbogen ist unbestimmt, es werden gleichermaßen Musterklammern, Heftbänder, Heftklammern, Klemmschienen, Patentfedern oder Urkunden-Niet-Ösen aufgezählt.
Im Gebrauchsmuster G 94 14 490.7 wird der oder die eingelegten Papierbogen mit einer Klarsichtfolie abgedeckt. Beim Lesen der Papiere ist jedesmal die Klarsichtfolie aus der Klemmleiste herauszunehmen oder - falls sie nicht eingeführt worden ist- zur Seite zu räumen. Dabei hat eine derartige Folie keine vernünftige Funktion. Ist sie aus Weichplast, wird sie beim Schließen der Mappe zerknittern. Ist sie aus Hartplast, kann sie nicht umgelegt werden, sondern ist zum Lesen der Papiere jedesmal zu entfernen.
Die im Handel befindliche Lösung der Business Line GmbH, Düsseldorf hat den Nachteil, daß die Papiere im Format A 4 in den Einkerbungen zerknittern und die bekannten Eselsohren bilden, die allgemein als Zeichen unsorgfältigen Umgangs mit Dokumenten gilt. Das ist darin begründet, daß infolge der Anordnung der Einkerbungen die Ecken der A 4 -Papierbogen durch die Einkerbungen geführt werden müssen, um arretiert zu werden, was notwendig die geschilderten negativen Folgen hat.
Die in PS DE 3428034 C1 beschriebene Lösung hat den Nachteil, daß die eingelegten Blätter, Dokumente und dergleichen geknickt werden, da die Mappe im geschlossenen Zustand nur A5-Format aufweist.
Die technische Lehre des Gebrauchsmusters G 89 09 998.2 hat den Nachteil, daß Dokumente, Blätter und dergleichen lediglich zwischen zwei Deckeln festgehalten
werden mit allen Mißhelligkeiten des Verlierens, des Herausrutschens von Papieren und dergleichen. Die Arretierung der Dokumente ist nicht zuverlässig, die Fläche zum Befestigen der Bogen A4 oder kleiner reicht nicht.
Das Gebrauchsmuster G 82 23 990.8 hat den Nachteil, daß die Mappe unhandlich ist und den Zweck der Aufnahme von Blättern und Dokumenten zum Mitführen in Konferenzen, zum Einsenden von Bewerbungen und dergleichen nicht erfüllt. Die Fertigung durch Nieten und Schweißen (Ansprüche 5 und 6) entsprechen nicht heutigen Erfordernissen.
Die Sammelmappe für ungelochte Blätter nach Gebrauchsmuster G 85 12 806.6 hat den Nachteil, daß durch ihre unelegante und klobige Gestaltung der Zweck einer Bewerbungsmappe verfehlt wird. Diese Mappe ist für den Versand in üblichen A4-Briefumschlägen nicht mehr geeignet, da sie durch die Klemmschiene Übergröße aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mappe für Dokumente, Schriftstücke, Bewerbungsunterlagen und dergleichen zu schaffen, die auf der Basis einer sechsseitigen Faltmappe die dauerhafte und zuverlässige Aufbewahrung, Präsentation und den Versand derartiger Mappen gestattet. Die Mappe zum Einlegen von Schriftstücken soll den Eindruck von Eleganz und Zweckmäßigkeit erwecken und insoweit für Bewerbungen, Präsentationen auf Messen und Ausstellungen und dergleichen geeignet sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine sechsseitige Mappe vorgeschlagen wird, die auf Seite 2 unbelastet von Schriftstücken bleibt und auf Seite 3 eine Klemmleiste längs des Falzes trägt. In diese Klemmleiste, die über die fast volle Länge der Seite 3 verläuft, können Papiere im unterschiedlichsten Format bis A4 arretiert werden.
Seite 1 kann eine Aufschrift tragen, die zweckmäßig im Prägedruckverfahren gefertigt wird. Bevorzugt wird die Prägung "Bewerbung" eingebracht werden.
Erfindungsgemäß werden eingelegte Blätter auf der Seite 4 und gegebenenfalls auch auf Seite 5 durch Halterungen befestigt, die aus dem Material der Mappe durch dreiseitiges Ausstanzen erhalten werden. Die Besonderheit besteht darin, das die Halterungen trapezförmig ausgestaltet sind mit einer Kantenlänge an der langen Trapezseite von ca. 3 bis 4 cm, an der kurzen Trapezseite von 2 bis 3 cm bei einer Höhe von ca. 1 cm. Ihr Kantenabstand vom Rand der Seiten 4 oder 5 beträgt dabei ca. 3 bis 4 cm. Die Stanzungen sind derart angeordnet, daß links unten und rechts oben je zwei Ausstanzungen die eingelegten Blätter halten.
Die Falzung der Mappe wird derart ausgeführt, daß eine Höhe von 3 bis 10 mm erreicht wird. Dadurch sind universell je nach Fassungsvermögen der Klemmschiene und Papierstärke mehrere DIN A4-Seiten einfach und sicher einzulegen, zu präsentieren und zu versenden.
Seite 6 bleibt frei und vermittelt - da vom Aussehen her der Seite 1 äquivalent - den Eindruck von Geschlossenheit und Eleganz der Mappe.
Die Kartonstärke ist von 250 bis 500 g/m2 variabel.
Der Vorteil der jeweils vier Halterungen, wie sie auf Seiten 4 und 52 angebracht sind, ist erheblich. Die optimale Kantenlänge der Ausstanzungen liegt bei 3,5 cm, die Höhe bei 1 cm. Das haben lange und aufwendige Erprobungen ergeben. Es ist keinesfalls gleichgültig oder etwa naheliegend, die Halterungen in der beschriebenen Anordnung anzubringen. Die Praxis zeigt, daß bei einem Anbringen der Halterungen wie erfindungsgemäß beschrieben und beansprucht die beste und schonendste Behandlung wichtiger Schriftstücke gesichert ist, während das Einbringen bekannter Befestigungselemente, auch Schlitzungen oder Ausstanzungen für Papierseiten diese vorteilhafte Wirkung nicht ergibt. Das gilt für beide erfindungsgemäßen Varianten: Halterungen nur auf Seite 4 oder auf den Seiten 4 und 5. Weiterhin vorteilhaft ist das mögliche Erfassen herauszunehmender Blätter durch Eingriff unten rechts oder oben links, gleichermaßen auf den Seiten 4 und 5, das nur durch die Erfindung gewährleistet ist.

Claims (7)

1. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken, dadurch gekennzeichnet, daß,
Karton derart gefalzt wird,
daß eine sechsseitige Mappe entsteht, bei welcher in geschlossenem Zustand die Seiten 2 und 5 aufeinander zu liegen kommen
und die Seite 2 keine Halterungen für Schriftstücke trägt,
die Seite 3 eine Klemmleiste längs des Falzes trägt,
die Papierbogen unterschiedlicher Größe aufnehmen kann,
die Seiten 4 und 5 mit jeweils vier Ausstanzungen versehen sind, die aufgrund ihrer trapezförmigen Ausgestaltung Papiere im A4-Format sicher arretieren.
2. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzung eine Höhe von 3 bis 10 mm aufweist.
3. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonstärke variabel ist zwischen 250 und 500 g/m2.
4. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Seite 1 mit einer Aufschrift im Prägedruck versehen ist.
5. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Marken (Warenzeichen), Siegel, Schriften angebracht sind.
6. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Prägung mit dem Wort "Bewerbung" erfolgt.
7. Mappe zum Einlegen von Schriftstücken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Ausstanzungen ca 2 bis 4 cm vom Rand der Seite entfernt beginnen und diagonal zueinander auf der Seite 4 und/oder 5 links unten und rechts oben angeordnet sind.
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