DE20119671U1 - Präsentationsmappe - Google Patents
PräsentationsmappeInfo
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Landscapes
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Description
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•••••••ÜL±ftic>i&· Naumann Gewerblicher Rechtsschutz· Intellectual Property
4489/G/001
Heidelberg, 5. Dezember 2001/kb/us*
betreffend eine
Daniela Hartl
Herchenbaderstraße 1 b
76530 Baden-Baden
und
Bernd Neumaier
Heschmattweg 17
76534 Baden-Baden
„Präsentationsmappe"
Repräsentanz Spanien
E - 03720 Benissa, Alicante
Luisenstraße 14 D-69115 Heidelberg Telefon +49 62 21/60 43-0 Telefax +49 62 21/60 43-60 e-mail: un@hd-patent.de
Die Erfindung betrifft eine Präsentationsmappe, insbesondere für Bewerbungsunterlagen, mit einem mindestens eine Vorderseite und eine Rückseite umfassenden Mappendeckel.
Mappen der in Rede stehenden Art sind aus der Praxis seit Jahren bekannt. Die Mappen werden für Bewerbungen bei der Stellensuche oder für Präsentationszwecke bei Kunden, beispielsweise auf Ausstellungen, verwendet. Die Mappen fungieren dabei als Aufnahme für Zeugnisse und Bewerbungsfotos oder für Prospekte zur Präsentation von Produkten.
Es sind darüberhinaus Mappen bekannt, die der Aufbewahrung von Akten dienen und in besonderer Weise so ausgestaltet sind, dass sie als Einstellmappen in Aktenschränken Verwendung finden. Aus der DE 196 50 156 A1 ist eine solche Einstellmappe zur Schriftgutaufbewahrung bekannt, die aus einem einteiligen Mappendeckel gefertigt ist. Aus dem Mappendeckel sind Mittel zum Befestigen, Einstecken und/oder Abheften der Dokumente herausgearbeitet, wodurch ein problemloses Recycling der Einstellmappe ermöglicht wird. Darüber hinaus weisen solche Einstellmappen an ihrem Rückdeckel Beschriftungsfelder auf, die in Form einer kleinen Zunge über die Vorderseite der Mappe hinausragen. Diese Beschriftungsfelder können mit Aktenzeichen oder Ähnlichem versehen werden.
Es sind außerdem Mappen am Markt, die auf der Vorderseite eine Kunststofftasche zur Aufnahme eines Bildes aufweisen. Allerdings ist diese Kunststofftasche nicht geeignet, einen optisch ansprechenden Eindruck der Mappe zu erzeugen.
Ganz allgemein haben die bereits bekannten Mappen den Nachteil, dass sie Individualisierungsmerkmale des Versenders entweder nicht optisch ansprechend oder nur durch mühsames Suchen innerhalb der Mappe dem Betrachter offenbaren. Der Betrachter einer Präsentationsmappe ist daher meistens gezwungen, durch zeitraubendes Durchblättern die wesentlichen Daten des Absenders in Erfahrung zu bringen. Insofern ist ein positives Abheben von der Masse der Mitbewerber in einprägsamer Weise nicht möglich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mappe der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sie einem Betrachter schnell und optisch ansprechend charakteristische Individualisierungsmerkmale des Absenders offenbart.
Die erfindungsgemäße Päsentationsmappe löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1. Danach ist die gattungsbildende Präsentationsmappe so ausgebildet, dass in der Vorderseite eine Bildaufnahme mit einem nach außen geöffneten Sichtfenster ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass ein Sichtfenster auf der Vorderseite in einfacher Weise den Blick auf ein Bild freigibt. Die Vorkehrung einer Bildaufnahme mit einem Sichtfenster macht eine Kunststofftasche für das Bild überflüssig. Insofern kann auf teuren Kunststoff verzichtet werden. Darüber hinaus erlaubt ein Sichtfenster auf der Vorderseite eine optisch besonders ansprechende Ausgestaltung der Präsentationsmappe, die ein Bild ganz ohne störende Kunststoffschicht offenbart. Dabei werden vor allem keine Details des Bildes durch eine Kunststoffschicht verdeckt oder unkenntlich gemacht. In ganz besonders auffälliger Weise hebt sich die Präsentationsmappe von anderen Mappen positiv ab, da der Empfänger sofort den Absender erkennen kann. Insofern offenbart die erfindungsgemäße Mappe einem Betrachter schnell und in optisch ansprechender Weise charakteristische Individualisierungsmerkmale des Absenders.
Der Mappendeckel könnte einteilig ausgeführt sein und mehrere aufklappbare Seiten umfassen, die miteinander durch eine Falz verbunden sind. Eine solche Ausgestaltung vermittelt dem Betrachter eine ganz besondere Kompaktheit der Präsentationsmappe, da die Seiten zusammenhängend sind und die Präsentationsmappe quasi „aus einem Guß" gefertigt ist.
Eine besonders einfache Aufnahme von Dokumenten durch die Vorderseite könnte bewirkt werden, wenn die Innenseite der Vorderseite mit einer Lage belegt wäre, die lediglich an den Seitenrändern mit der Vorderseite verbunden ist. Zwischen die Lage und die Innenseite der Vorderseite können Dokumente wie in
einen Umschlag eingeführt und sicher zwischen Lage und Vorderseite gehalten werden. In vorteilhafter Weise werden die Dokumente durch eine solche Aufbewahrung vor Verschmutzungen besonders wirkungsvoll geschützt. Es ist auch denkbar, dass das Bild zwischen der Innenseite der Vorderseite und der Lage aufnehmbar ist. Dabei ist denkbar, dass das Bild über Schlitze und Aussparungen in der Lage zwischen die Lage und die Innenseite der Vorderseite geschoben wird.
Damit ein Bild bei weiteren Versendungen erneut verwendet werden kann, könnte dieses in einer Tasche an der Innenseite der Vorderseite angeordnet sein. Die Anordnung des Bildes in einer Tasche ermöglicht es beispielsweise dem Versender von Bewerbungen, auf Klebstoffe zu verzichten, die das Bild für immer an ein Dokument binden, das nach einem erfolglosen Bewerbungsprozess letztlich weggeworfen werden muss. Die Ausbildung einer Tasche oder einer anderen Aufnahme an der Innenseite der Vorderseite der Präsentationsmappe würde demzufolge eine Kostenreduzierung bewirken, da teure Bilder mehrmals verwendet werden können. In ganz besonders vorteilhafter Weise könnte die Innenseite der Vorderseite oder eine andere Seite eine Tasche für eine Visitenkarte umfassen. Die Visitenkarte könnte dabei so angeordnet sein, dass auch sie durch ein geeignetes Sichtfenster in der Vorderseite bei geschlossener Präsentationsmappe erkennbar ist, wodurch dem Empfänger sofort persönliche schriftliche Daten des Absenders der Präsentationsmappe mitgeteilt werden. Hinsichtlich einer diskreteren Aufbewahrung der Visitenkarte könnte die Tasche auch im Inneren der Präsentationsmappe angeordnet sein, so dass die Visitenkarte erst nach Öffnen der Mappe zu sehen ist.
Die erfindungsgemäße Präsentationsmappe löst die eingangs genannte Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 5. Danach ist die Präsentationsmappe so ausgebildet, dass die Vorderseite und/oder weitere Seiten der Präsentationsmappe mit Schrift- und/oder Bildinformationen versehen ist bzw. sind.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine Individualisierung einer Präsentationsmappe dadurch erzielt werden kann, dass auf der Vorderseite oder auf
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weiteren Seiten Schrift- und/oder Bildinformationen vorgesehen sind. Eine optisch ansprechende Ausgestaltung der Präsentationsmappe wird durch die Beschriftung dahingehend erzielt, dass der Absender durch Auswahl eines besonders attraktiven Schrifttyps die optische Wirkung der Präsentationsmappe ganz nach seinem Geschmack beeinflussen kann. Darüberhinaus kann er durch entsprechende Wort- oder Bildwahl ganz gezielt Informationen übermitteln. Insofern offenbart die erfindungsgemäße Mappe einem Betrachter schnell und in optisch ansprechender Weise charakteristische Individualisierungsmerkmale des Absenders.
Die Schrift- und/oder Bildinformationen könnten auf der Vorderseite des Mappendeckels oder weiteren Seiten aufgeprägt sein und wären so gegen Verrutschen, Verwischen oder sonstige Störungen resistent. Eine besonders ansprechende Haptik könnte durch eine Blindprägung erzielt werden. Auch eine Heißfolienprägung ist denkbar, um eine besonders widerstandsfähige und gleichzeitig ansprechende Ausgestaltung der Präsentationsmappe zu erzielen. Bei einer solchen Ausgestaltung ist in besonders vorteilhafter Weise dafür gesorgt, dass die Präsentationsmappe nicht nur besonders widerstandsfähig ist, sondern auch einen teuren und qualitativ hochwertigen Eindruck vermittelt.
Eine besonders schnelle und kostengünstige Beschriftung der Seiten der Präsentationsmappe könnte durch einen Druckprozess erzielt werden, bei dem der Absender jeglichen Schrifttyp frei wählen kann. Die Seiten könnten beispielsweise mit Digitaldruck bedruckt werden, wodurch eine besonders exakte und optisch auffällige Ausgestaltung erzielt wird.
Die erfindungsgemäße Präsentationsmappe löst die eingangs genannte Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 11. Danach ist die Präsentationsmappe so ausgebildet, dass mindestens eine Seite des Mappendeckels auf einen Streifen mit einer Aufnahme für Dokumente reduziert ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine solche Ausgestaltung dem Empfänger der Präsentationsmappe wichtige Dokumente auf einen Blick optisch
ansprechend präsentiert. Dies wird vor allem dadurch bewirkt, dass Dokumente quasi eine Seite der Präsentationsmappe darstellen und unabhängig vom übrigen Inhalt der Präsentationsmappe betrachtet und durchgeblättert werden können. Besonders wichtige Dokumente können so unabhängig von eher unwesentlichen Informationen schnell und leicht zugänglich präsentiert werden. Insofern offenbart die erfindungsgemäße Präsentationsmappe einem Betrachter schnell und in optisch ansprechender Weise charakteristische Individualisierungsmerkmale des Absenders.
Eine besonders praktische Verbindung der Dokumente mit dem Streifen könnte durch eine Aufnahme erzielt werden, die die Dokumente reversibel aufnimmt. Als besonders geeignete Aufnahme ist eine Klemmleiste denkbar, die aus Kunststoff gefertigt ist und aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften sehr leicht mit Dokumenten bestückt werden kann.
Auch die übrigen Seiten könnten zur besonders festen Fixierung von Dokumenten Klemmleisten aufweisen. Dabei ist es denkbar, dass zwei Klemmleisten, die parallel zum oberen und/oder unteren Seitenrand angeordnet sind, weitere Dokumente aufnehmen. Hierbei ist insbesondere denkbar, dass die Klemmleisten lediglich am oberen oder unteren Seitenrand befestigt sind, was ebenfalls ein einfaches Umblättern oder Umschlagen von eingeklemmten Dokumenten erlaubt.
Eine Anordnung einer Klemmleiste parallel zum linken und/oder rechten Seitenrand hätte den Vorteil, dass Dokumente im eingeklemmten Zustand in einfacher Weise wie in einem Buch umgeblättert werden können, da diese nur an einer Seite befestigt sind.
Eine Aufnahme von gelochten Dokumenten könnte durch Einheftmittel realisiert werden, die in bekannter Weise aus Metall oder Kunststoff hergestellt werden.
Eine ganz besonders kostengünstige Fixierung von Dokumenten könnte dadurch erzielt werden, dass in mindestens einer Seite des Mappendeckels oder in mit
diesen verbundenen Lagen nahe dem oberen und/oder unteren Seitenrand steifelastische Abheftzungen bzw. Einstecktaschen ausgebildet sind, die nach Herausbiegen aus der Seitenebene selbsttätig wieder in Richtung der Seitenebene zurückfedern. Eine solche Ausgestaltung verzichtet auf externe Befestigungsmittel völlig und kann problemlos aus den Seiten oder Lagen ausgestanzt bzw. ausgeformt werden. Ganz in Abhängigkeit von der Wahl des Materials der Seiten kann eine besonders weiche und schonende Fixierung von Dokumenten erzielt werden, bei der keinerlei Knicke in die Dokumente eingebracht werden.
Die Abheftzungen könnten halbkreisförmig ausgebildet und lediglich mit ihrem Durchmesser mit den Seiten verbunden sein. Dadurch wäre eine besonders stabile Befestigung der Abheftzungen an den Seiten gewährleistet. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung wäre die hohe Steifigkeit beim Umbiegen der Abheftzungen, da die Abheftzungen an ihrer längsten Seite mit den Seiten verbunden sind.
Eine besonders einfache Zugänglichkeit und Bedienung der Abheftzungen mit den Fingern könnte dadurch erzielt werden, dass tangential zu den Abheftzungen sichelförmige Löcher ausgestanzt sind, in die mit den Fingern eingegriffen werden kann, um die Abheftzungen umzubiegen.
Die Abheftzungen könnten ebenso trapezförmig ausgebildet und mit ihrer Grundseite mit den Seiten oder einer Lage verbunden sein. Eine solche Ausgestaltung der Abheftzungen hätte den Vorteil, dass die Dokumente durch eine breitere Fläche der Abheftzungen fixiert werden. Die Vorkehrung solcher trapezförmiger Abheftzungen hätte außerdem den Vorteil, dass nur wenige Abheftzungen ausgebildet werden müssen, um eine gute Fixierung zu erzielen.
An den trapezförmigen Abheftzungen könnten halbkreisförmige Löcher ausgestanzt sein, die dem Eingriff der Finger zum Umbiegen der Abheftzungen dienen. Hierdurch ist eine besonders einfache Zugänglichkeit und Bedienbarkeit der Abheftzungen gewährleistet.
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Eine besonders elegante Präsentation einer Visitenkarte könnte dadurch erreicht werden, dass eine innere Lage, die mit der Vorderseite verbunden ist, eine Stanzung oder einen Schlitz aufweist, in den die Visitenkarte eingeschoben werden kann. Eine solche Ausgestaltung würde es zudem erlauben, dass die Visitenkarte in einfacher Weise aus der Präsentationsmappe entnommen werden kann.
Hinsichtlich eines besonders akkuraten Erscheinungsbildes könnte eine innere Lage, die mit der Vorderseite verbunden ist, einen Streifen aufweisen, der eine Klemmleiste abdeckt. Die Lage könnte dabei etwas breiter als die Vorderseite ausgeführt sein, wodurch automatisch ein über die Abmessungen der Vorderseite hinausragender Streifen entsteht. Bei entsprechender Anordnung der Lage würde der Streifen eine Klemmleiste auf einer angrenzenden Seite bedecken.
Eine Verschmutzung der Präsentationsmappe könnte vor allem vermieden werden, wenn der Mappendeckel oder einzelne Seiten mit einer Folie überzogen sind. Der Überzug der Seiten mit einer Folie stabilisiert zudem die Präsentationsmappe und erschwert ein Zerreißen einzelner Seiten. In ganz besonders vorteilhafter Weise könnten die Seiten in Folie eingeschweißt werden, da bei einer solchen Behandlung eine zusätzliche Stabilisierung der Seiten durch die Schweißnähte der Folien gegeben ist.
Die Präsentationsmappe könnte in vorteilhafter Weise vorn und hinten benutzbare Seiten aufweisen, wobei sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite einer jeden Seite Dokumente angeordnet sein können. In Abhängigkeit von der Anzahl der zu präsentierenden Dokumente könnte die Präsentationsmappe zwei, drei oder mehrseitig ausgebildet sein, wobei jede Seite vorne und hinten verwendbar sein kann. Die Vorkehrung mehrerer Seiten hätte den Vorteil, dass eine Vielzahl von Dokumenten in der Präsentationsmappe gleichmäßig verteilt angeordnet werden können.
Eine ästhetisch ganz besonders ansprechende Ausgestaltung der Präsentationsmappe könnte erzielt werden, wenn die Präsentationsmappe im aufgeklappten Zustand eine Ansicht auf drei Seiten ermöglicht. Es ist allerdings ebenso
denkbar, dass im Sinne einer übersichtlichen Präsentation lediglich der Blick auf zwei Seiten beim Aufklappen freigegeben wird. Ganz in Abhängigkeit von der Anzahl der zu präsentierenden Dokumente könnte jegliche sinnvolle Seitenanzahl vorgesehen sein.
Im Sinne einer kompatiblen Ausgestaltung hinsichtlich der zu präsentierenden Dokumente könnte die Präsentationsmappe Seiten aufweisen, die in einem vorzugsweise vergrößerten DIN A 4 Format ausgeführt sind. Eine solche Dimensionierung der Präsentationsmappe hat den Vorteil, dass nahezu alle gängigen Dokumentenarten problemlos aufgenommen werden können.
Eine besonders kostengünstige Herstellung der Präsentationsmappen könnte erzielt werden, wenn diese aus Karton gefertigt werden. Eine stabile und qualitativ höherwertige Ausführung könnte durch Verwendung von Kunststoff erzeugt werden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die den Schutzansprüchen 1, 5 und 11 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht die wesentlichen Teile eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Präsentations-mappe und
Fig. 2 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Präsentationsmappe, wobei eine Seite auf einen Streifen 16 zur Aufnahme von Dokumenten reduziert ist.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Ansicht eine Präsentationsmappe mit einem Mappendeckel 1, wobei der Mappendeckel 1 eine Vorderseite 2 und eine Rückseite 3 umfasst. Der Mappendeckel 1 ist einteilig ausgeführt und umfasst drei aufklappbare Seiten, die jeweils an einer Falz miteinander verbunden sind. In der Vorderseite 2 ist eine Bildaufnahme mit einem nach außen geöffneten Sichtfenster 4 zur Ansicht eines Bildes ausgebildet. Die Vorderseite 2 weist an ihrer Innenseite eine Tasche 5 zur Aufnahme des Bildes auf. Die Innenseite der Vorderseite 2 weist parallel zu ihrem oberen und unteren Seitenrand Klemmleisten 6 zum Befestigen von Dokumenten auf. Die mittlere Seite der Mappe weist an ihrem linken Seitenrand eine parallel zur Falz orientierte Klemmleiste 7 zur Befestigung von Dokumenten auf.
Die rechte Seite der Präsentationsmappe weist im Bereich des oberen und unteren Seitenrands steif-elastische Abheftzungen 8 auf, die nach Herausbiegen aus der Seitenebene selbsttätig wieder in Richtung der Seitenebene zurückfedern. Die Abheftzungen 8 sind als Mittel zum Befestigen, Einstecken und/oder Abheften von Dokumenten aus dem Mappendeckel 1 herausgearbeitet. Die Abheftzungen 8 sind halbkreisförmig ausgebildet und mit ihrem Durchmesser am Mappendeckel 1 befestigt. Tangential zu den Abheftzungen 8 sind sichelförmige Löcher 9 ausgestanzt, die dem Eingriff der Finger zum Umbiegen der Abheftzungen 8 dienen.
Die Präsentationsmappe zeigt im aufgeklappten Zustand eine Ansicht auf drei Seiten, die in einem vergrößerten DIN A 4 Format ausgeführt sind.
Fig. 2 zeigt eine Präsentationsmappe die einteilig aus einem Mappendeckel 1 gefertigt ist. Die Präsentationsmappe umfasst 3 Seiten, die jeweils an einer Falz miteinander aufklappbar verbunden sind. In der Vorderseite 2 ist ein nach außen geöffnetes Sichtfenster 4 zur Ansicht eines Bildes ausgebildet. Die Vorderseite 2 ist durch eine Lage 10 verstärkt, so dass das Bild zwischen der Innenseite der Vorderseite 2 und der Lage 10 positionierbar ist. Die Lage 10 weist einen Streifen 16 zum Abdecken der Klemmleiste 7 auf.
Die rechte äußere Seite der aufgeklappten Präsentationsmappe ist auf einen Streifen 11 mit einer Aufnahme für Dokumente reduziert. Der Streifen 11 umfasst eine Klemmleiste 12 zur Befestigung von Dokumenten.
Die mittlere Seite der Präsentationsmappe weist eine parallel zur Falz orientierte Klemmleiste 7 zur Befestigung von Dokumenten auf. Die Lage 10 weist trapezförmige Abheftzungen 13 auf, die mit ihrer Grundseite an der Lage 10 befestigt sind. Bei den trapezförmigen Abheftzungen 13 handelt es sich um steif-elastische Elemente, die nach Herausbiegen aus der Seitenebene selbsttätig wieder in Richtung der Seitenebene zurückfedern. Die Abheftzungen 13 sind aus der Lage 10 herausgearbeitet und dienen dem Befestigen, Einstecken und/oder Abheften der Dokumente. An den Abheftzungen 13 sind halbkreisförmige Löcher 14 aus der Lage 10 ausgestanzt, die dem Eingriff der Finger zum Umbiegen der Abheftzungen 13 dienen. In der unteren Abheftzunge 13 der Lage 10 ist ein Schlitz 15 zur Aufnahme einer Visitenkarte ausgebildet.
Die Präsentationsmappe ermöglicht im aufgeklappten Zustand eine Ansicht auf drei Seiten, wobei die rechte äußere Seite aus Dokumenten bestehen kann, die mit dem Streifen 11 verbunden sind. Die Seiten sind in einem vergrößerten DIN A 4 Format ausgeführt.
Abschließend sei hervorgehoben, dass die voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele die beanspruchte Lehre erörtern, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (29)
1. Präsentationsmappe, insbesondere für Bewerbungsunterlagen, mit einem mindestens eine Vorderseite (2) und eine Rückseite (3) umfassenden Mappendeckel (1), dadurch gekennzeichnet, dass in der Vorderseite (2) eine Bildaufnahme mit einem nach außen geöffneten Sichtfenster (4) ausgebildet ist.
2. Präsentationsmappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mappendeckel (1) einteilig ausgebildet ist und mehrere aufklappbare Seiten umfasst, die miteinander jeweils durch eine Falz verbunden sind.
3. Präsentationsmappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (2) durch eine Lage (10) verstärkt ist, wobei das Bild zwischen der Innenseite der Vorderseite (2) und der Lage (10) positionierbar ist.
4. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (2) an ihrer Innenseite eine Tasche (5) für die Aufnahme des Bildes aufweist.
5. Präsentationsmappe, insbesondere für Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls nach einem der voranstehenden Ansprüche, mit einem mindestens eine Vorderseite (2) und eine Rückseite (3) umfassenden Mappendeckel (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (2) und/oder weitere Seiten der Präsentationsmappe mit Schrift- und/oder Bildinformationen versehen ist bzw. sind.
6. Präsentationsmappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrift- und/oder Bildinformationen auf den Seiten aufgeprägt sind.
7. Präsentationsmappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrift- und/oder Bildinformationen auf den Seiten mit Blindprägung aufgeprägt sind.
8. Präsentationsmappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrift- und/oder Bildinformationen auf den Seiten mit Heißfolienprägung aufgeprägt sind.
9. Präsentationsmappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrift- und/oder Bildinformationen auf die Seiten aufgedruckt sind.
10. Präsentationsmappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrift- und/oder Bildinformationen auf den Seiten mit Digitaldruck aufgedruckt sind.
11. Präsentationsmappe, insbesondere für Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls nach einem der voranstehenden Ansprüche, mit einem mindestens eine Vorderseite (2) und eine Rückseite (3) umfassenden Mappendeckel (1), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite des Mappendeckels (1) auf einen Streifen (11) mit einer Aufnahme für Dokumente reduziert ist.
12. Präsentationsmappe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (11) eine Aufnahme zur reversiblen Befestigung von Dokumenten umfasst.
13. Präsentationsmappe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme eine Klemmleiste (12) ist.
14. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite parallel zu ihrem oberen und/oder unteren Seitenrand Klemmleisten (6) zum Befestigen von Dokumenten aufweist.
15. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite parallel zu ihrem linken und/oder rechten Seitenrand eine Klemmleiste (7) zur Befestigung von Dokumenten aufweist.
16. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite Einheftmittel für gelochte Dokumente aufweist.
17. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in den Seiten des Mappendeckels (1) oder in mit diesen verbundenen Lagen (10) Mittel zum Befestigen, Einstecken und/oder Abheften der Dokumente ausgebildet sind.
18. Präsentationsmappe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens in einer Seite nahe dem oberen und unteren Seitenrand steif-elastische Abheftzungen bzw. Einstecklaschen ausgebildet sind, die nach Herausbiegen aus der Seitenebene selbsttätig wieder in Richtung der Seitenebene zurückfedern.
19. Präsentationsmappe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abheftzungen (8) halbkreisförmig ausgebildet und mit ihrem Durchmesser mit den Seiten oder der Lage (10) verbunden sind.
20. Präsentationsmappe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass tangential zu den Abheftzungen (8) sichelförmige Löcher (9) ausgespart sind, die dem Eingriff der Finger zum Umbiegen der Abheftzungen (8) dienen.
21. Präsentationsmappe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abheftzungen (13) trapezförmig ausgebildet und mit ihrer Grundseite mit den Seiten oder den Lagen (10) verbunden sind.
22. Präsentationsmappe nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass an den Abheftzungen (13) halbkreisförmige Löcher (14) ausgespart sind, die dem Eingriff der Finger zum Umbiegen der Abheftzungen (13) dienen.
23. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (2) durch eine vorzugsweise innere Lage (10) verstärkt ist, wobei die Lage (10) einen Schlitz oder eine Stanzung (15) als Aufnahme für eine Visitenkarte aufweist.
24. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (2) durch eine vorzugsweise innere Lage (10) verstärkt ist, wobei die Lage (10) einen Streifen (16) als Bedeckung einer Klemmleiste (7) aufweist.
25. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Mappendeckel (1) oder einzelne Seiten mit einer Folie überzogen sind.
26. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Mappendeckel (1) oder einzelne Seiten in Folie eingeschweißt sind.
27. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsmappe im aufgeklappten Zustand eine Ansicht auf mindestens drei Seiten ermöglicht.
28. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten des Mappendeckels (1) in einem vergrößerten DIN A 4 Format ausgeführt sind.
29. Präsentationsmappe nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Mappendeckel (1) aus Karton oder Kunststoff gefertigt ist.
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|---|---|---|---|
| DE20119671U DE20119671U1 (de) | 2001-11-23 | 2001-12-05 | Präsentationsmappe |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE20119061 | 2001-11-23 | ||
| DE20119671U DE20119671U1 (de) | 2001-11-23 | 2001-12-05 | Präsentationsmappe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20119671U1 true DE20119671U1 (de) | 2002-05-08 |
Family
ID=7964342
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20119671U Expired - Lifetime DE20119671U1 (de) | 2001-11-23 | 2001-12-05 | Präsentationsmappe |
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| DE (1) | DE20119671U1 (de) |
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2001
- 2001-12-05 DE DE20119671U patent/DE20119671U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20020613 |
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