DE9414248U1 - Aktenordner - Google Patents
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Description
Dipl.-lng. KLAUS WESTPHAL J I* J ; W^cfctraese 33* * . I Telefon (0 7721) 56007
Dr. rer.nat. BERND MUSSGNUG J I .· · J D-? 8<XeivS-tflUlfv4iSN Telex 7921573wemud
Dr.-Ing. PETER NEUNERT * ·.* ..' I Telefax (07721) 55164
Dipi.-!ng. ROBERT GÖHRING
Dr. rer. nat. OTTO BÜCHNER Flossmannstrasse 30a Telefon (0 89) 83 2446
Patentanwälte D-81245 MÜNCHEN Telefax (089) 8340966
European Patent Attorneys
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Michael Mayer
Schildeckstraße 40
78665 Frittlingen
Aktenordner
Die Erfindung betrifft einen Aktenordner zum Aufbewahren von
Unterlagen im DIN A4-Forraat und mindestens einem die Unterlagen
trennenden Register.
Aktenordner werden in großem Umfang zum Aufbewahren von
schriftlichen Unterlagen eingesetzt. Häufig werden diese Unterlagen durch Einfügen von Registerblättern in solchen
Aktenordnern geordnet abgelegt. Die Aktenordner können, abhängig von den darin abzulegenden Unterlagen, unterschiedliche
Abmessungen haben. Die am häufigsten verwendeten Aktenordner sind zum Ablegen von DIN A4-Blättern vorgesehen
und etwa 31,5 cm hoch und etwa 28 cm breit. Solche Aktenordner sind bestens dazu geeignet, um zuvor gelochte DIN A4-Blätter
darin abheften zu können.
Es besteht jedoch auch häufig das Bedürfnis, Unterlagen ungelocht in solchen Aktenordnern ablegen zu können. Dies
ist häufig bei wichtigen Dokumenten der Fall, wie z.B. Zeugnissen oder Versicherungsunterlagen.
Postbank: Karlsruhe 769 79-754 BäSl^tirtto: peofcjene.8ar^*fG-^i'!in9en (BLZ 69470039) 146332 V.A.T. No. DE142989261
Es ist bekannt, solche Unterlagen in Klarsichthüllen zu
stecken und diese randseitig mit einer Lochung versehene Klarsichthüllen im Aktenordner abzuheften. Vorteilhaft an
solchen Klarsichthüllen ist, daß ohne den Ringhefter des Aktenordners öffnen zu müssen, das Dokument aus der Klarsichthülle
herausgezogen bzw. in die Klarsichthülle eingesteckt werden kann.
Problematisch bei der Verwendung von solchen Klarsichthüllen
ist jedoch, daß diese mit einer Lochung versehenen Klarsichthüllen breiter als DIN A4-Format sind. Bei der zusätzlichen
Verwendung von Registerblättern überdeckt die Klarsichthülle mit den darin befindlichen Dokumenten regelmäßig
die Registerfahnen, so daß ein schnelles Auffinden der einzelnen Dokumente anhand des Registers nicht mehr möglich
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aktenordner anzugeben, der die vorgenannten Nachteile vermeidet und in
welchem schnell und sicher sowohl gelochte als auch ungelochte Unterlagen auffindbar sind und ein Umknicken der
Registereinlagen bzw. der Dokumente wirksam vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Aktenordner mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, einen Aktenordner zum Aufbewahren von Unterlagen in DIN A4-Format und
mindestens einem die Unterlagen trennenden Register bereitzustellen, in welchem das Register Registerblätter aufweist,
die breiter als DIN A4-Forraat sind. Die Registerblätter sind
randseitig und an ihrer Lochung gegenüberliegend mit Registerfahnen
versehen. Des weiteren ist der Aktenordner mindestens so groß, daß die an der Lochung vom Aktenordner
gehaltenen Registerblätter samt Registerfahnen vollständig von den Aktenordnerdeckeln überlappt werden.
Ss hat sich als günstig herausgestellt, den Aktenordner als
einen Ringaktenordner auszubilden, dessen vorderer und hinterer Aktendeckel eine Höhe von etwa 31,5 cm und eine Bre
von etwa 30 cm aufweist. Eine derartige Dimensionierung des Aktenordners stellt sicher, daß weder die im Aktenordner
abgehefteten DIN A4-Blätter noch die Registerblätter beschädigt oder umgeknickt werden können, da diese vollständig
innerhalb der Aktenordnerdeckel liegen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, mindestens eines der Registerblätter mit einer Sichthülle auszustatten,
in welche ein Blatt im DIN A4-Format vollständig einschiebbar ist, wobei die Registerfahnen der Register
außerhalb des Sxchthüllenbereiches angeordnet sind. Hierdurch wird sichergestellt, daß die einzelnen Registerreiter
der Registerblätter von diesem DIN A4-Blatt nicht verdeckt werden. Ein sicheres Auffinden der einzelnen Unterlagen
anhand der Registereinteilung ist somit weiterhin in einfacher Weise sichergestellt.
Zweckmäßigerweise wird das Sichthüllenregxsterblatt auf einer Seite mit einer Klarsichtfolie und auf der anderen
Seite mit einem undurchsichtigen Material versehen. Das Sichthüllenregxsterblatt ist hierfür taschenförmig ausgestattet,
wobei die Rückseite beispielsweise aus einem individuell eingefärbten Kunststoffmaterial bestehen kann, auf
welches eine Klarsichtfolie geklebt ist. An der Kunststoffolie sind die Registerfahnen bzw. die Registerfahne
randseitig und gegenüber der Lochung zum Einheften angeordnet.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besteht das Register
aus einem Hauptregister und einer Vielzahl von Unterregistern, wobei die Unterregisterblätter zwischen die Registerblätter
des Hauptregisters derart einzuordnen sind, daß diese im an der Lochung gehaltenen Zustand vollständig von
den Registerblättern des Hauptregisters überdeckt werden. Der wesentliche Vorteil dieser Weiterbildung besteht darin,
daß bei aufgeklapptem Aktenordner zunächst die einzelnen Unterregisterblätter nicht sichtbar sind und somit ein
grober Überblick anhand des Hauptregisters über die im Aktenordner abgelegten Unterlagen herrscht. Erst wenn das
entsprechende Hauptregisterblatt umgeblättert wurde, wird das Unterregister sichtbar. Ein systematisches Aufsuchen der
im Aktenordner entsprechend den Registern abgelegten Unterlagen ist somit in einfacher Weise möglich.
Die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, die Registerblätter
mit Sichthüllen zu versehen. Vielmehr ist es auch möglich, auf dem Aktenordner selbst Sichthüllentaschen
anzubringen. Solche Sichthüllentaschen sind bereits auf dem Aktenrücken von Aktenordnern bekannt. Gemäß der Erfindung
ist es jedoch weiter vorgesehen, auf der Vorderseite des vorderen Aktenordnerdeckels eine Sichthülle anzubringen, die
bei der eingangs erwähnten Ausgestaltung des Aktenordners so groß gewählt werden kann, daß ohne weiteres ein DIN A4-Blatt
eingeschoben werden kann.
Darüber hinaus ist es auch möglich, auf der Innenseite des vorderen Aktenordnerdeckels eine oder meherer Sichthüllen
aufzubringen, vorzugsweise aufzukleben bzw. aufzuschweißen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, auf
der Innenseite des vorderen Aktendeckels eine Sichthülle zur Aufnahme einer oder mehrerer Visitenkarten anzuordnen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines konkreten Ausführungsbeispieles
eines Aktenordners im Zusammenhang mit Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 Eine perspektivische Ansicht eines Aktenordners nach der Erfindung im geschlossenen Zustand,
Figur 2 eine Draufsicht auf den in Figur 1 dargestellten Aktenordner bei geöffneten Aktenordnerdeckeln
sowie noch zugeklapptem Register, und
Figur 3 eine ähnliche Ansicht wie in Figur 2, jedoch mit aufgeklappten Registerblättern.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern, sofern nicht anders angegeben, gleiche Teile mit
gleicher Bedeutung. Das Ausführungsbeispiel· geht davon aus, daß insbesondere Unterlagen im DIN A4-Format innerhalb des
Aktenordners abzulegen sind. Dies bedeutet jedoch für die Erfindung keinerlei Einschränkungen. Die Erfindung kann in
analoger Weise jederzeit auf DIN A5 bzw. DIN A6-0rdner oder dergleichen angewandt werden.
In Figur 1 ist ein erfindungsgemäßer Aktenordner in perspektivischer
Darstellung gezeigt. Der Aktenordner ist mit den Bezugszeichen 1 gekennzeichnet und verfügt über einen hinteren
bzw. unteren Aktenordnerdeckel 2 und einem vorderen bzw. oberen Aktenordnerdeckel 3, welche miteinander über einen
Aktenordnerrücken 4 in Verbindung stehen. Der Aktenordnerrücken 4 weist die bei Aktenordnern bekannte Öffnung 5 auf,
die einerseits dazu dient, festzustellen, ob im Aktenordner 1 Unterlagen abgeheftet sind und andererseits zum Greifen
notwendig ist, wenn der Aktenordner 1 aus einer Aktenordnerwand herausgezogen werden soll.
Der Aktenordnerrücken 4 ist zusätzlich mit einer Sichthülle 7 versehen, in welche ein Blatt einschiebbar ist, das den
Inhalt des Aktenordners 1 kennzeichnet.
In an sich bekannter Weise befinden sich auf dem vorderen Aktenordnerdeckel 3 zwei Schlitze, durch welche die beim
Ringaktenordner ebenfalls bekannten Ringhalter 8 ragen.
Der in Figur 1 dargestellte Aktenordner 1 weist eine Höhe H auf, die weitgehend bisher bekannten Aktenordnern im DIN
A4-Format entsprechen. Die Höhe H kann beispielsweise etwa 31,5 cm betragen. Der Aktenordnerrücken 4 ist zum Beispiel 7
cm breit. Hierdurch ist die Tiefe T des Aktenordners 1 bestimmt. Erfindungsgemäß weisen die beiden Aktenordnerdeckel
2, 3 eine Breite B auf, die deutlich breiter als DIN A4-Format ist. Im Gegensatz zu den üblichen DIN A4 Aktenordnern
mit einer Breite B von etwa 2 8,0 bis 28,5 cm, weist der erfindungsgemäße Aktenordner von Figur 1 eine Breite B
von etwa 30,0 cm auf. Der erfindungsgemäße Aktenordner 1 ist
somit etwa 1,5 bis 2 cm breiter als ein üblicher DIN A4-Aktenordner.
Auf der Vorderseite des vorderen Aktenordnerdeckels 3 ist, wie in Figur 1 dargestellt, eine Sichthülle 6 aufgebracht,
z.B. aufgeklebt oder aufgeschweißt, in welche ein DIN A4-Blatt einschiebbar ist. Diese Sichthülle 6 eignet sich
bestens dazu, in Form eines DIN A4- Blattes nähere Informationen über die im Aktenordner 1 befindlichen Unterlagen zu
geben.
In Figur 2 ist der Aktenordner 1 von Figur 1 im auseinandergeklappten
Zustand gezeigt, wobei der Betrachter auf die Innenseiten der Aktenordnerdeckel 2, 3 blickt. Wie in Figur
2 ersichtlich, sind auf der Innenseite des oberen Aktenordnerdeckels 3 zwei weitere Sichthüllen 14, 15 aufgebracht.
Die Sichthülle 15 weist etwa DIN A7-Format auf und ist zum Einstecken einer Visitenkarte vorgesehen.
Wie Figur 2 weiter zeigt, ist auf dem unteren Aktenordnerdeckel
2 ein Ringhalter 8 in an sich bekannter Weise angeordnet. Dieser Ringhalter 8 ist zur Halterung eines Registers
mit Registerblättern 9 sowie zwischen diesen Registerblättern 9 abgelegten Unterlagen vorgesehen. Erfindungsgemäß
sind die Registerblätter 9 breiter als DIN A4-Format ausgebildet. Die Registerblätter 9 können beispielsweise 23,5 cm
breit sein und eine Höhe von etwa 30 cm aufweisen. An den in Figur 2 linksseitigen Rand sind die Registerblätter 9 mit
einer Lochung 11 versehen, um vom Ringhalter 8 aufgenommen zu werden. Am gegenüberliegenden Rand sind die Registerblätter
9 mit Registerfahnen 12 ausgestattet, welche beispielsweise
mit Zahlen versehen sind. Eine Registerfahne 12 kann beispielsweise 1,5 cm breit sein, so daß sich im Bereich der
Registerfahne 12 eine insgesamte Breite des Registerblattes 9 von 25 cm ergibt. Bei handelsüblichen DIN A4-Aktenordnern
mit einer Breite B von etwa 28,5 cm wurden diese breiten Registerblätter 9 unter Berücksichtigung der Breite des
Ringhalters 8 über den Rand der Aktenordnerdeckel 2,3 hinausragen
und somit insbesondere beim Einschieben in Aktenordnerwänden knicken, was selbstverständlich unerwünscht
ist. Aufgrund der breiten Ausbildung der Aktenordnerdeckel 2,3 beim erfindungsgemäßen Aktenordner wird dies vermieden.
Wie in Figur 2 weiter zu erkennen ist, weist zumindest das
erste bzw. das oberste Registerblatt 9 eine Sichthülle 10 auf, die nahezu das gesamte Registerblatt 9 abdeckt. Zweckmäßigerweise
ist die Sichthülle 10 gerade so groß gewählt, daß ein DIN A4-Blatt in die Sichthülle 10 einschiebbar ist.
Die Registerblätter 9 können grundsätzlich aus jedem geeigneten Material bestehen. Vorteilhafterweise bestehen die
einzelnen Registerblätter 9 aus Kunststoffmaterial, das in einer vorgegebenen Farbe eingefärbt ist. Auf der Vorderseite
eines Registerblattes, daß mit einer Sichthülle versehen sein soll, wird 2weckmäßigerweise eine Klarsichtfolie aufgeschweißt.
Hierdurch wird eine Tasche für ein DIN A4-Blatt gebildet.
Wird in diese Sichthülle ein geeignet beschriftetes DIN A4-Blatt eingelegt, kann ein Inhaltsregister des Aktenordners
zur Verfügung gestellt werden, das einerseits ein sicheres Auffinden der im Aktenordner 1 abgelegten Unterlagen
schnell ermöglicht und andererseits vor Verschmutzung und Knicken geschützt ist, da es sich in einer Sichthülle
befindet. Darüber hinaus kann ohne weiteres durch Austausch dieses DIN A4-Blattes das Inhaltsverzeichnis geändert werden,
so daß es in einfacher Weise möglich ist, eine Änderung der im Aktenordner 1 abgelegten Unterlagen auch in einem
geänderten Inhaltsverzeichnis zu dokumentieren.
In Figur 3 ist der Aktenordner 1 gemäß Figur 2 dargestellt, allerdings wurde das erste Registerblatt 9 umgeblättert.
Nach dem ersten Registerblatt 9 erscheinen weitere Registerblätter 16, welche jedoch kleiner als die Registerblätter 9
sind und nicht über deren Randbereich hinausragen. Im Ausführungsbeispiel von Figur 3 sind diese Registerblätter 16
etwa halb so hoch wie die Registerblätter 9 und randseitig mit Registerfahnen versehen, die die alphanumerische Kenn-
IV' :":: : &Ggr;&igr;
zeichnung ABC tragen. Diese Registerblätter 16, hier insgesamt drei, sind jeweils auf ihrer Vorderseite mit einer
Sichthüllentasche 17 versehen, in welche geeignet dimensionierte Blätter einschiebbar sind.
Der erfindungsgemäße Aktenordner 1 weist somit ein Register mit einem Hauptregister, das Registerblätter 9 enthält und
eine Vielzahl von Unterregistern auf, welche kleinere Registerblätter 16 enthalten. Die Registerblätter 16 des Unterregisters
sind zwischen den Registerblättern 9 des Hauptregisters so angeordnet, daß sie im an ihrer Lochung gehaltenen
Zustand vollständig von den Registerblättern 9 des Hauptregisters überdeckt werden. Hierdurch ist es in einfacher
Weise möglich, zunächst anhand des Inhaltsregisters auf dem ersten Registerblatt 9 zu entscheiden, zu welchem Sachgebiet
Unterlagen eingesehen werden sollen. Ist das entsprechende Registerblatt 9 des Hauptregisters umgeblättert,
erscheinen die Registerblätter 16 des Unterregisters, nach deren Umblättern das gesuchte Dokument erreicht ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Aktenordner 1 samt Register ist es
somit in einfacher Weise möglich, schnell und gezielt im Aktenordner abgelegte Unterlagen zu finden. Dank der erfindungsgemäßen
Ausbildung des Aktenordners wird darüber hinaus gewährleistet, daß Dokumente im DIN A4-Format abgelegt
werden können, ohne daß diese Dokumente durch Lochung, Knicken, Falten oder dergleichen beeinträchtigt werden
müssen.
Dipl.-lng. KLAUS WESTPHAL J J» "· JVaWsis-asae 33. **. * Telefon (0 7721) 56007
Dr. rer.nat. BERND MUSSGNUG I J ,· · 8-78048 &lgr;^-^/&idiagr;&eacgr;&idiagr;,&Igr;^&dgr;^&iacgr;&iacgr;. Telex 7921573 wemu d
Dr.-lng. PETER NEUNERT ·* ···· *··" *.* .,' J Telefax (07721) 55164
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mamOOl BEZUGSZEICHENLISTE
1 Aktenordner
2 unterer Aktenordnerdeckel
3 oberer Aktenordnerdeckel
4 Aktenordnerrücken
5 Öffnung
6 Sichthüllentasche
7 Sichthüllentasche
8 Ringhalter
9 Registerblatt
10 Sichthülle
11 Lochung
12 Registerfahne
13 Schlitz
14 Sichthüllentasche
15 Sichthüllentasche
16 Registerblatt
H Höhe
B Breite
T Tiefe
B Breite
T Tiefe
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&igr; (BLZ 694 7QQ 39) 146 332 V. A.T. No. DE142989261
Claims (9)
- Dipl.-lng. KLAUS WESTPHAL I &iacgr;* J ;WafJ§trä$3e 38**. &iacgr; Telefon (0 7721) 56007Dr. rer.nat. BERND MUSSGNUG &Idigr; I ,* * lD-ipO4»y&·$&&&&, Telex 7921573 wemu dDr.-Ing. PETER NEUNERT " "*· ·· ·· ..* Z Telefax (07721) 55164Dipl.-lng. ROBERT GÖHRINGDr. rer. nat. OTTO BU C H N ER Flossmannstrasse 30a Telefon (089) 832446PATENTANWÄLTE D-81245 MÜNCHEN Telefax (089) 83409European Patent AttorneysmamOOlSCHÜTZANSPRÜCHE1. Aktenordner zum Aufbewahren von Unterlagen im DIN A4-Format und mindestens einem die Unterlagen trennenden Register, dadurch gekennzeichnet, daß das Register Registerblätter (9) aufweist, welche breiter als DIN A4-Format sind, daß die Registerblätter (9) randseitig und einer Lochung (11) gegenüberliegend mit Registerfahnen (12) versehen sind, und daß der Aktenordner (1) mindestens so groß ist, daß die an der Lochung (11) vom Aktenorder (1) gehaltenen Registerblätter (9) vollständig von den Aktenordnerdeckeln (2, 3) des Aktenordners (1) überlappt werden.
- 2. Aktenordner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Registerblätter (9) eine Sichthülle (10) aufweist, in welche ein Blatt im DIN A4-Format einschiebbar ist, und daß die Registerfahnen (12) der Registerblätter (9) außerhalb des Sichthüllenbereichs angeordnet sind.
- 3. Aktenordner nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Registerblatt (9) mit Sichthülle (10) auf einer Seite eine Klarsichtfolie und auf der anderen Seite ein undurchsichtiges Material aufweist.• · · «aPostbank: Karlsruhe 769 79-754 Bankßonfo: QeütSCne ganl·-«3 Vilfisgen (BLZ 69470039) 146332 V.A-T.No. DE142989261— 2 —
- 4. Aktenordner nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Register ein Hauptregister und eine Vielzahl von ünterregistern aufweist, und daß die Registerblätter (16) des Unterregisters zwischen die Registerblätter (9) des Hauptregisters derart einordbar sind, um im an der Lochung (11) gehaltenen Zustand vollständig von den Registerblättern (9) des Hauptregisters überdeckt zu werden.
- 5. Aktenordner nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktenordner (1) mit Sichthüllentaschen (6, 7, 14, 15) versehen ist.
- 6. Aktenordner nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Sichthüllentasche (6) auf der Außenseite des oberen Aktenordnerdeckels (3) des Aktenordners (1) aufgebracht ist.
- 7. Aktenordner nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Sichthüllentasche (14, 15) auf der Innenseite des oberen Aktenordnerdeckels (3) des Aktenordners (1) angeordnet ist.
- 8. Aktenordner nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sichthüllentasche (7) auf der Außenseite des Aktenordnerrückens (4) aufgebracht ist.
- 9. Aktenordner nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktenordner (1) eine Höhe (H) aufweist, welche der Höhe von üblichen DIN A4-Aktenordnern entspricht, jedoch eine um etwa 1,5 bis 2 cm größere Breite (B) als diese aufweist.-&Bgr;Aktenordner nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktenordner (1) ein Ringaktenordner ist und der untere und obere Aktenordnerdeckel (2, 3) eine Höhe von etwa 31,5 cm und eine Breite von etwa 30 cm aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9414248U DE9414248U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aktenordner |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9414248U DE9414248U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aktenordner |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9414248U1 true DE9414248U1 (de) | 1994-11-10 |
Family
ID=6913211
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9414248U Expired - Lifetime DE9414248U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aktenordner |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9414248U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29912686U1 (de) | 1999-07-15 | 1999-10-07 | Papierverarbeitung Gnadau GmbH & Co. KG, 39249 Gnadau | Ordner mit Fenster aufweisendem Deckel |
| DE29910702U1 (de) * | 1999-06-16 | 2000-11-23 | Walter Hebel GmbH & Co, 57548 Kirchen | Flipchart-Block |
-
1994
- 1994-09-02 DE DE9414248U patent/DE9414248U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29910702U1 (de) * | 1999-06-16 | 2000-11-23 | Walter Hebel GmbH & Co, 57548 Kirchen | Flipchart-Block |
| DE29912686U1 (de) | 1999-07-15 | 1999-10-07 | Papierverarbeitung Gnadau GmbH & Co. KG, 39249 Gnadau | Ordner mit Fenster aufweisendem Deckel |
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