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DE20119544U1 - Elektrisch beheizbares Kochgefäß - Google Patents

Elektrisch beheizbares Kochgefäß

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Publication number
DE20119544U1
DE20119544U1 DE20119544U DE20119544U DE20119544U1 DE 20119544 U1 DE20119544 U1 DE 20119544U1 DE 20119544 U DE20119544 U DE 20119544U DE 20119544 U DE20119544 U DE 20119544U DE 20119544 U1 DE20119544 U1 DE 20119544U1
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DE
Germany
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cooking vessel
heating
vessel according
wall
vessel wall
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20119544U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eichenauer Heizelemente GmbH and Co KG
Original Assignee
Fritz Eichenauer GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fritz Eichenauer GmbH and Co KG filed Critical Fritz Eichenauer GmbH and Co KG
Priority to DE20119544U priority Critical patent/DE20119544U1/de
Publication of DE20119544U1 publication Critical patent/DE20119544U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J36/00Parts, details or accessories of cooking-vessels
    • A47J36/02Selection of specific materials, e.g. heavy bottoms with copper inlay or with insulating inlay
    • A47J36/04Selection of specific materials, e.g. heavy bottoms with copper inlay or with insulating inlay the materials being non-metallic
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47J27/00Cooking-vessels
    • A47J27/21Water-boiling vessels, e.g. kettles
    • A47J27/21008Water-boiling vessels, e.g. kettles electrically heated
    • A47J27/21041Water-boiling vessels, e.g. kettles electrically heated with heating elements arranged outside the water vessel
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47J27/21058Control devices to avoid overheating, i.e. "dry" boiling, or to detect boiling of the water
    • A47J27/21066Details concerning the mounting thereof in or on the water boiling vessel
    • A47J27/21075Details concerning the mounting thereof in or on the water boiling vessel relating to the boiling sensor or to the channels conducting the steam thereto

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Cookers (AREA)

Description

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pO/ta Patentanwälte
Dipl. Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leitner Dr. phil. not. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991 European Patent Attorneys
EA01 E007DEU/Be01 sO15/TW-Dr-Mm/Beß3.11.2001 Fritz Eichenauer GmbH & Co. KG, Georg-Todt-Straße 1-3, D-76870 Kandel
Elektrisch beheizbares Kochgefäß Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein elektrisch beheizbares Kochgefäß mit einer Gefäßwand aus Glas oder Keramik und mit einem Heizeinsatz, welcher einen metallischen Heizboden, an dessen Unterseite ein Heizkörper befestigt ist, aufweist, wobei der Heizboden an einem an der Gefäßwand vorgesehenen Ringansatz anliegt. Ein derartiges Kochgefäß ist aus der DE 100 06 248 A1 bekannt.
Glas oder Keramik, insbesondere Porzellan, sind chemisch beständige, gesundheitlich unbedenkliche Materialien und lassen sich vorteilhaft leicht reinigen. Insbesondere Porzellan eignet sich hervorragend dazu, einem Kochgefäß ein gefälliges Äußeres zu geben und den Eindruck eines qualitativ hochwertigen Produktes zu vermitteln. Ein besonderes Problem bereitet bei einem solche Kochgefäß mit einer Gefäßwand aus einem spröden Material wie Glas oder Keramik jedoch die Befestigung des Heizeinsatzes an der Gefäßwand. Die bei Kochgefäßen mit Gefäßwänden aus Kunststoff oder Metall üblichen Methoden, wie beispielsweise Einklipsen oder Einbördeln lassen sich auf Gefäßwände aus Glas oder Keramik
f Zerrennerstmße 23-25 \'£fy^.f/2Pk'/^egm: ·· ·| :'*: \\\'\ \ ^ Posha&k Karlsruhe 16852-750 (BLZ66010075)
Telefon(07231)39840\% Tetefax(07T3l\3%84'44 \ *"\ "".· :*·· %"\% Sparkassetyorzheim803812(BLZ66650085)
&iacgr; Es gelten ausschließlich unseref Allgemeinen Geschäftsbedingungen" * * VAT kegislration No. DE 144 180005
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nicht zuletzt wegen der insbesondere bei Porzellan sehr viel größeren Fertigungstoleranzen (bis zu 2 mm) nicht übertragen. Insbesondere dürfen die unvermeidlichen thermischen Ausdehnungen des Heizbodens nicht zu gefährlichen mechanischen Spannungen führen, welche die Gefäßwand zerstören könnten. Trotzdem muß eine wasserdichte Verbindung des Heizbodens mit der Gefäßwand gegeben sein. Die DE 100 06 248 A1 schlägt vor, den Heizeinsatz mittels eines in einer Ringnut eingesetzten Federringes gegen einen an der Gefäßwand vorgesehenen Ringansatz zu pressen. Nachteilig hieran ist jedoch, daß sich eine Ringnut in der harten und spröden Gefäßwand nur unter großem Aufwand und Schwierigkeiten vorsehen läßt. Nachteilig ist insbesondere auch, daß eine konstante und wohl definierte Preßkraft des Federrings auf den Heizboden sich nicht zuletzt wegen der bei Porzellan unvermeidlichen Fertigungstoleranzen nicht oder nur sehr schwer verwirklichen läßt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, einen Weg aufzuzeigen, wie bei einem elektrisch beheizbaren Kochgefäß mit einer Gefäßwand aus Glas oder Keramik ein Heizeinsatz einfacher befestigt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein elektrisch beheizbares Kochgefäß mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Heizeinsatz eine den Heizboden stützende Umfangswand aufweist und über einen oder mehrere nach außen abstehende Vorsprünge von unten mittels eines gesonderten Befestigungsmittels an einem unteren Rand oder einer Schulter der Gefäßwand befestigt ist. Vorteilhaft wird der Heizboden von der Umfangswand gestützt und benötigt daher keinen seitlichen Kontakt mit der Gefäßwand. Thermische Ausdehnungen des Heizbodens führen deshalb auch nicht zu einem Druck auf die Gefäßwand, so daß gefährliche mechanische Spannungen vermieden werden und trotzdem über den Ringansatz eine dichte Verbindung des Heizbodens mit der Umfangswand
gegeben ist. Die Befestigung des Heizeinsatzes über einen oder mehrere von der Umfangswand nach außen abstehende Vorsprünge von unten mittels eines gesonderten Befestigungsmittels an einem unteren Rand oder einer Schulter der Gefäßwand bietet den Vorteil, daß der untere Rand bzw. die Schulter der Gefäßwand leicht zugänglich ist, so daß sich der Einbau des Heizeinsatzes einfach durchführen läßt. Bei den von der Umfangswand nach außen abstehenden Vorsprüngen kann es sich beispielsweise um Laschen oder einen Ring handeln, welcher auf dem unteren Rand bzw. der Schulter der Gefäßwand aufliegt. Die gesonderten Befestigungsmittel können beispielsweise als Klebstoff schicht, welche den oder die Vorsprünge mit dem unteren Rand oder der Schulter der Gefäßwand verbindet oder auch als Schrauben oder Bolzen ausgeführt sein. Vorteilhaft werden durch die erfindungsgemäße Befestigungsart auch nur geringe Anforderungen an die Fertigungstoleranzen der Gefäßwand gestellt, so daß sich diese Befestigung insbesondere auch bei Porzellangefäßen vorteilhaft anwenden läßt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Vorsprünge von einer über die Umfangswand hervorstehenden Bodenplatte ausgebildet sind. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß beim Befestigen der von der über die Umfangswand hervorstehenden Bodenplatte gebildeten Vorsprünge über die Umfangswand Druck auf den Heizboden ausgeübt wird und so der Heizboden gegen den Ringansatz gepreßt wird. Vorteilhaft wird so besonders zuverlässig eine dichte Verbindung des Heizbodens mit dem Ringansatz der Gefäßwand gewährleistet, insbesondere falls - was bevorzugt, aber bei entsprechend geringen Fertigungstoleranzen nicht unbedingt erforderlich ist - zwischen dem Ringansatz und dem Heizboden eine Dichtung vorgesehen ist. Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme ist, daß die von der Bodenplatte ausgebildeten Vorsprünge vom Heizkörper allenfalls unwesentlich erwärmt werden, so daß die Befestigung nicht zu die Gefäßwand belastenden thermischen Spannungen führt.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß in der Gefäßwand am unteren Rand oder dem unteren Ringansatz Sacklöcher vorgesehen sind, welche der Befestigung des Heizeinsatzes an der Gefäßwand dienen. Vorteilhaft läßt sich durch Eingriff von Befestigungsmitteln, beispielsweise Bolzen oder Schrauben, eine mechanisch zuverlässige Befestigung des Heizeinsatzes an der Gefäßwand erreichen. Insbesondere läßt sich auf diese Art und Weise je nach Tiefe des Eingriffs der Befestigungsmittel in die Sacklöcher der über die Umfangswand auf den Heizboden ausgeübte Druck dosiert und wohl definiert einstellen. In idealer Weise wird so das Auftreten schädlicher radialer Spannungen, welche zu einem Bersten der Gefäßwand führen können, vermieden und über eine belastbare mechanische Befestigung zugleich auch die Dichtigkeit der Verbindung des Heizbodens verbessert. Der über die stützende Umfangswand auf den Heizboden ausgeübte Druck führt insbesondere zu einem Verpressen der zwischen dem Heizboden und dem Ringansatz bevorzugt vorhandenen Dichtung.
Bevorzugt sind in den Sacklöchern Einsätze, insbesondere Dübel oder Gewindehülsen, vorgesehen, in welche die Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben, eingreifen, welche die Vorsprünge mit der Gefäßwand verbinden. Vorteilhaft läßt sich so, insbesondere durch eine Verschraubung, der über die Umfangswand auf den Heizboden ausgeübte Druck wohl definiert einstellen und bleibt auch über lange Zeit im wesentlichen unverändert erhalten. Besonders bevorzugt ist es, die Einsätze in die Sacklöcher zu kleben. Eine Verklebung gewährleistet vorteilhaft nicht nur eine besonders belastbare mechanische Verbindung, sondern eignet sich auch hervorragend dazu, die, insbesondere bei Porzellan, unvermeidlichen Fertigungstoleranzen auszugleichen. Bevorzugt verlaufen die Sacklöcher in der Gefäßwand längs, was den Vorteil bietet, daß der von der Umfangswand auf den Heizboden ausgeübte Druck so am besten einstellbar ist. Längs verlaufende Sacklöcher lassen sich darüberhinaus auch leicht fertigen, insbesondere da der untere Rand der Gefäßwand bzw. die Schulter am unteren Rand der Gefäßwand sowohl bei der Fertigung als auch bei der Montage leicht zugänglich ist.
Bevorzugt weisen die Vorsprünge Durchbrüche auf, durch welche die Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben, in die Sacklöcher eingreifen. Vorteilhaft wird so die Montage des Heizeinsatzes weiter erleichtert. Gegebenenfalls kann zwischen die Vorsprünge und dem unteren Rand bzw. der Schulter des Gefäßbodens noch ein elastischer Zwischenring eingelegt werden. Als zusätzliche Möglichkeit vorhandene Fertigungstoleranzen auszugleichen, ist es vorteilhaft die Durchbrüche als Längsschlitze auszuführen.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Gefäßwand in einem Abschnitt, mit welchem sie den Heizeinsatz umschließt, verdickt ausgeführt ist. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Gefäßwand den mit der Befestigung des Heizeinsatzes verbundenen mechanischen Belastungen, welche beispielsweise durch die Sacklöcher bedingt sind, besser standhalten kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zwischen dem Ringansatz der Gefäßwand und dem Heizboden eine Dichtung vorgesehen ist, welche bevorzugt als, vorzugsweise gummielastischer, Dichtring ausgebildet ist. Zwar läßt sich eine dichte Verbindung des Ringansatzes mit dem Heizboden auch ohne eine dazwischenliegende Dichtung erreichen, doch erfordert dies eine sehr maßgenaue Fertigung hinsichtlich der Oberflächen des Ringansatzes und des Heizbodens. Eine solche Dichtung läßt sich beispielsweise auch durch eine Klebeverbindung mittels eines hitzebeständigen Klebstoffes herstellen, jedoch erleichtert ein Dichtring vorteilhaft nicht nur den Einbau und gegebenenfalls einen Austausch eines schadhaften Heizeinsatzes, sondern isoliert auch die Gefäßwand thermisch besonders gut vom Heizboden. Vorteilhaft wird so das Auftreten gefährlicher thermischer Spannungen in der Gefäßwand vermieden. Bevorzugt ist der Dichtring in einer Ringnut in dem von der Gefäßwand ausgebildeten Ringansatz gelagert. Vorteilhaft wird so der Dichtring von der Ringnut in seiner Lage gehalten, was sowohl den Einbau des Heizeinsatzes erleichtert, als auch die Zuverlässigkeit der Dichtung erhöht.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Umfangswand geschlossen ist. Eine Gefäßwand aus Glas oder Keramik ist naturgemäß spröde und kann deshalb beim Gebrauch des Kochgefäßes leicht zu Bruch gehen. Bei einem Heizeinsatz mit einer geschlossenen Umfangswand ist ein Benutzer auch im Falle einer Zerstörung der spröden Gefäßwand vor einem unbeabsichtigten Kontakt mit spannungsführenden Teilen des Heizeinsatzes geschützt. Bevorzugt sind die Bodenplatte und die Umfangswand einstückig ausgebildet. Diese Maßnahme erleichtert nicht nur die Fertigung, sondern erhöht vorteilhaft auch die mechanische Stabilität des Heizeinsatzes. Insbesondere bei einer geschlossenen Umfangswand sind die spannungsführenden Teile des Heizeinsatzes auf diese Art und Weise auch bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Gefäßwand schützend von der Bodenplatte, der Umfangswand und dem Heizboden umgeben. Vorteilhaft wird so das Risiko eines Stromschlages für den Benutzer weiter vermindert. Bevorzugt ist weiterhin, daß der Heizeinsatz gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet ist. Nicht nur bei einer Beschädigung der Gefäßwand besteht grundsätzlich auch die Gefahr eines Eindringens von Wasser in den Heizeinsatz, was einen gefährlichen Kurzschluß verursachen könnte. Bei einem gegen das Eindringen von Wasser abgedichteten Heizeinsatz ist die Gefahr eines Kurzschlusses sowie eines Stromschlages für den Benutzer vorteilhaft reduziert. Bevorzugt befindet sich zwischen dem Heizboden und der Umfangswand ein Dichtring. Vorteilhaft läßt sich auf diese Art und Weise eine dichte Verbindung zwischen Heizboden und Umfangswand gewährleisten, welche sich fertigungstechnisch leicht verwirklichen läßt. Ein Dichtring bietet darüberhinaus den Vorteil, von der Umfangswand auf den Heizboden ausgeübten Druck gleichmäßig zu verteilen, was die Dichtigkeit weiter verbessert.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein Temperaturbegrenzer vorgesehen ist, welcher sowohl am Heizboden als auch an der Bodenplatte und/oder der Umfangswand befestigt ist. Aus Sicherheitsgründen ist ein Temperaturbegrenzer bei elektrisch beheizbaren Kochgefäßen üblich. Ein
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solcher Temperatubegrenzer benötigt einen guten mechanischen und thermischen Kontakt zum Heizboden und dem Heizkörper, um eine gefährliche Überhitzung desselben erkennen zu können. Die erfindungsgemäße Maßnahme, den Temperaturbegrenzer zusätzlich auch am Gehäuseboden und/oder der Gehäusewand zu befestigen, hat den Vorteil, daß der Temperaturbegrenzer dem Heizeinsatz eine erhöhte mechanische Stabilität verleiht. Insbesondere falls, was bevorzugt ist, die Umfangswand mit dem Heizboden lediglich über einen Dichtring verbunden ist, läßt sich durch diese Maßnahme vorteilhaft ein Dichtring zwischen Heizboden und Seitenwand vorpressen, wodurch sich auf besonders elegante Weise eine spannungsfreie Abdichtung des Heizeinsatzes gegen das Eindringen von Wasser verwirklichen läßt. Bevorzugt ist der Temperaturbegrenzer mit der Bodenplatte verschraubt oder vernietet, was vorteilhaft sowohl eine kostengünstige Fertigung als auch eine mechanisch besonders zuverlässige Verbindung erlaubt. Die Befestigung des Temperaturbegrenzers an der Unterseite des Heizbodens kann vorteilhaft in der üblichen Weise, beispielsweise durch Verschrauben oder Vernieten mit einem an der Unterseite des Heizbodens angebrachten Blech, erfolgen.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zur Dampfstoppregelung ein Dampfführungskanal vorgesehen ist. Mittels eines solchen Dampfführungskanals ist es einem Temperaturbegrenzer möglich, den Heizkörper nicht nur abzuschalten, wenn eine gefährliche Überhitzung des Heizeinsatzes eintritt, sondern auch, sobald im Kochgefäß befindliches Wasser siedet. Ein solcher Dampfführungskanal läßt sich beispielsweise in der Gefäßwand, vorzugsweise im Bereich eines an der Gefäßwand vorgesehenen Handgriffes, vorsehen oder auch als ein den Heizboden durchbrechendes Dampfführungsrohr ausführen. Ein separates Dampfführungsrohr bietet den Vorteil einer einfacheren Fertigung, da die Schwierigkeiten in der spröden Gefäßwand einen Dampfführungskanal vorzusehen, vermieden sind. Darüberhinaus sind aber auch andere Arten denkbar, welche ein Abschalten des Heizkörpers ermöglichen, sobald im Kochgefaß befindliches Wasser siedet. Vorteilhaft läßt sich dies beispielsweise durch
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den Einsatz eines IC oder eines Mikroprozessors erreichen, welcher beispielsweise an der Unterseite des Heizbodens gemessene Temperaturdaten und Temperaturänderungsgeschwindigkeiten auswertet, so daß auf einen Dampfführungskanal verzichtet werden kann. Dem Fachmann sind darüberhinaus aber auch noch weitere Möglichkeiten einer Dampfstoppregelung geläufig (z.B. Mikroboilsystem), welche hier nicht im einzelnen erläutert werden müssen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile werden anhand der Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Gleiche oder einander entsprechende Teile sind dabei mit übereinstimmenden Bezugszahlen bezeichnet. Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kochgefäßes im Querschnitt,
Figur 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kochgefäßes im Querschnitt, und
Figur 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kochgefäßes im Querschnitt.
Figur 1 zeigt ein elektrisch beheizbares Kochgefäß 1 mit einer Gefäßwand 2 aus Porzellan, Glas oder einem anderen keramischen Werkstoff. Dieses Kochgefäß 1 verfügt über einen Heizeinsatz 10 mit einem metallischen Heizboden 11, an dessen Unterseite ein Heizkörper 12 befestigt ist. Der Heizeinsatz 10 weist eine den Heizboden 11 stützende Umfangswand 13b auf, welche mit einer Bodenplatte 13a verbunden ist. Von der über die Umfangswand 13b hervorstehenden Bodenplatte 13a sind Vorsprünge 13c ausgebildet, welche der Befestigung des Heizeinsatzes 10 an einer Schulter 9 am unteren Rand der Gefäßwand 2 dienen. Hierzu weist die Schulter 9 in der Gefäßwand 2 längs vertaufende Sacklöcher 6 auf, in welche als Gewindehülsen ausgebildete Einsätze 7 eingeklebt sind. In den
Vorsprüngen 13c sind Durchbrüche 15 vorgesehen, durch welche hindurch als Schrauben ausgebildete Befestigungsmittel 8 in die als Gewindehülsen ausgeführten Einsätze 7 eingreifen. Beim Anziehen der Schrauben 8 wird auf diese Art und Weise über die Umfangswand 13b auf den Heizboden 11 Druck ausgeübt, welcher die als Dichtring ausgeführte Dichtung 3 gegen den von der Gefäßwand 2 ausgebildeten Ringansatz 5 preßt, so daß eine dichte und spannungsfreie Verbindung des Heizbodens 11 mit der Gefäßwand 2 gegeben ist.
Wie der Detailausschnitt A der Figur 1 zeigt, ist der Dichtring 3 in einer Ringnut 4 gelagert und auf diese Art und Weise zuverlässig in seiner Lage fixiert. Der Detailausschnitt A der Figur 1 zeigt auch, daß der Heizboden 11 seitlich von der Gefäßwand 2 beabstandet angebracht ist. Auf diese Art und Weise ist vermieden, daß die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten der Materialien von Gefäßwand 2 und Heizboden 11 zu Spannungen führen, welche die Gefäßwand 2 belasten und im Extremfall sogar zerstören könnten.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Umfangswand 13b geschlossen ausgeführt, so daß ein Benutzer auch im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung der spröden Gefäßwand 2 vor einem Stromschlag durch einen unbeabsichtigten Kontakt mit einem spannungsführenden Teil des Heizeinsatzes 10 geschützt ist. Die Umfangswand 13b ist zusammen mit der Bodenplatte 13a als einstückiges Spritzgußteil 13 ausgeführt, welches zusammen mit dem Heizboden 11 den Innenraum 30 des Heizeinsatzes 10 umschließt, so daß im Falle einer Zerstörung der Gefäßwand 2 vor einem Stromschlag geschützt ist. Selbstverständlich können die Umfangswand 13b und die Bodenplatte 13a aber auch als separate Teile aus Metall oder Kunststoff ausgeführt sein. Der Heizeinsatz 10 ist, wie der Detailausschnitt A der Figur 1 zeigt, durch den Dichtring 14 gegen ein Eindringen von Wasser abgedichtet, so daß vorteilhaft die Gefahr eines Kurzschlusses reduziert ist. Der Dichtring 14 weist zwei Schenkel auf, welche die Umfangswand 13b umschließen. Auf diese Art und Weise ist der Dichtring 14 zuverlässig und rutschfest mit der Umfangswand 13b verbunden. Anstelle des Dichtringes 14 läßt sich aber
auch eine Klebeverbindung zwischen der Unterseite des Heizbodens 11 und der Umfangswand 13b vorsehen, um eine wasserdichte Verbindung erreichen. Selbst ein temperaturbeständiger elastischer Kleber gleicht thermische Spannungen jedoch nicht so gut aus, wie der gummielastische Dichtring 14.
Wie man in Figur 1 auch sieht, umschließt die Gefäßwand 2 den Heizeinsatz 10 vollständig und entzieht ihn so dem Anblick eines Betrachters. Vorteilhaft beeinträchtigt der Heizeinsatz 10 auf diese Art und Weise nicht den ästhetisch vorteilhaften Eindruck der Gefäßwand 2 aus Porzellan. Anstatt den Heizeinsatz 10 an der Schulter 9 der Gefäßwand 2 zu befestigen, kann der Heizeinsatz 10 aber auch ebenso gut am unteren Rand der Gefäßwand 2 befestigt werden. In diesem Fall ist aber die Bodenplatte 13a sichtbar und es lastet das gesamte Gewicht des Kochgefäßes 1 auf der Bodenplatte 13a, so daß diese und deren Befestigungen einer wesentlich größeren mechanischen Belastung standhalten müssen.
Die Gefäßwand 2 ist in jenem Abschnitt, in welchem sie den Heizeinsatz 10 umschließt, verdickt ausgeführt, um die Befestigung des Heizeinsatzes 10 zu gewährleisten, ohne daß die mechanische Stabilität der Gefäßwand 2 beeinträchtigt ist. Insbesondere erlaubt es diese Maßnahme, in der Gefäßwand 2 Sacklöcher 6 vorzusehen, ohne die mechanische Stabilität der Gefäßwand 2 zu beeinträchtigen.
Der Heizeinsatz 10 verfügt über einen Temperaturbegrenzer 16, welcher im Falle einer gefährlichen Überhitzung den Heizkörper 12 abschaltet. Dieser Temperaturbegrenzer 16 ist in dem Fachmann bekannter Weise fest mit dem Heizboden 11 verbunden, so daß er mit diesem und insbesondere dem Heizkörper 12 in gutem thermischen Kontakt steht. Um die mechanische Stabilität des Heizeinsatzes 10 zu erhöhen und den zwischen dem Heizboden 11 und der Umfangswand 13b gelagerten Dichtring 14 zuverlässig zu verpressen, ist der Temperaturbegrenzer 16 darüberhinaus an der Bodenplatte 13a befestigt. Vorteilhaft kann so auf weitere Befestigungselemente zum Verbinden des Heizbodens 11 mit der Bodenplatte
13a sowie der Umfangswand 13b vorteilhaft verzichtet werden und ein Heizboden 11, wie er auch bei herkömmlichen Wasserkochern mit einer Gefäßwand aus Kunststoff oder Metall gebräuchlich ist, ohne Modifikationen verwendet werden. Der Heizboden 11 verfügt in dem Fachmann bekannter Weise an seiner Unterseite über eine Befestigungsplatte 17 mit Befestigungsmitteln 18 zum Anbringen des Temperaturbegrenzers 16. Der Temperaturbegrenzer 16 verfügt über Laschen 16a, welche ein Verschrauben mit der Bodenplatte 13a erlauben. Eine besonders kompakte Ausführung des Heizeinsatzes 10 läßt sich verwirklichen, indem, wie in Figur 1 gezeigt, der Temperaturbegrenzer 16 in eine passende Ausnehmung des Gehäusebodens 13a eingreift, so daß die Grundplatte 19 des Temperaturbegrenzers 16 mit der Bodenplatte 13a eine geschlossene Struktur bildet. Auf diese Art und Weise läßt sich der gesamte Heizeinsatz 10 in einfacher Weise als vorgefertigtes Teil herstellen, welches sich in einfacher Weise mit der Gefäßwand 2 zum fertigen Kochgefäß 1 montieren läßt. Selbstverständlich wäre es aber auch möglich, den Heizboden 11 direkt mit der Bodenplatte 13a oder der Umfangswand 13b zu verschrauben.
Das in Figur 1 gezeigte Ausführungsbeispiel eines elektrisch beheizbaren Kochgefäßes 1 wird zum Erhitzen von Flüssigkeit auf eine - nicht gezeigte - Basisstation gestellt, welche in - ebenfalls nicht gezeigte - Ausnehmungen der Bodenplatte 13a eingreift und auf diese Art und Weise den Heizkörper 12 mit einer Spannungsquelle verbindet. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Heizeinsatz 10 mit einem durch die Bodenplatte 13a geführten Kabel zum Anschluß an eine Stromquelle zu versehen.
Figur 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines elektrisch beheizbaren Kochgefäßes 1 mit einer Gefäßwand 2 aus Glas oder Keramik. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel durch den in der Gefäßwand 2 vorgesehenen Dampfführungskanal 20. Sobald im Kochgefäß 1 befindliches Wasser bis zum Siedepunkt erwärmt ist, wird dabei entstehender Dampf durch den Dampfführungskanal 20 vom Gefäßinneren
in das Innere des Heizeinsatzes 10 geleitet. Dies ermöglicht es dem Temperaturbegrenzer 16 den Heizkörper 12 nicht nur im Falle einer gefährlichen Überhitzung, sondern auch dann abzuschalten, wenn die Flüssigkeit bis zum Siedepunkt erwärmt ist. Der Dampfführungskanal 20 verfügt über eine obere Öffnung 21 in der Gefäßwand 2, welche nahe an dem oberen Rand des Kochgefäßes 1 gelegen ist, so daß ein Eintritt von Flüssigkeit in den Dampfführungskanal 20 ausgeschlossen ist. Aus optischen Gründen und auch, um zu verhindern, daß beim Ausgießen Flüssigkeit in den Dampfführungskanal 20 eindringt, ist diese obere Öffnung 21 des Dampfführungskanales 20 dem Ausgießer 22 gegenüberliegend in der Nähe des Griffs 26 angebracht. Der unteren Öffnung 23 des Dampfführungskanales 20 ist in der Seitenwand 13b des Heizeinsatzes 10 gegenüberliegend ein Durchbruch 24 vorgesehen. Ein kurzes durch diesen Durchbruch 24 hindurchgreifendes Rohrstück 25 dient dazu, Dampf aus dem Dampfführungskanal 20 in den Innenraum 30 des Heizeinsatzes 10 einzuleiten.
Figur 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines elektrisch beheizbaren Kochgefäßes 1 mit einer Gefäßwand 2 aus Glas oder Keramik. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Dampfführungskanal 20 nicht in der Gefäßwand vorgesehen, sondern als Dampfführungsrohr 40, welches den Heizboden 11 durchbricht, ausgebildet. Ein solches Dampfführungsrohr 40 läßt sich fertigungstechnisch wesentlich leichter vorsehen, als ein Dampfführungskanal 20 in der Gefäßwand 2, wie er in Figur 2 gezeigt ist, erschwert allerdings die Reinigung etwas.
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Bezugszahlenliste: Kochgefäß Dichtring Befestigungsplatte
1 Gefäßwand Durchbrüche Befestigungsmittel
2 Dichtung Temperaturbegrenzer Grundplatte
3 Ringnut 16a Laschen Dampfführungskanal
4 Ringansatz 17 obere Öffnung
5 Sacklöcher 18 Ausgießer
6 Einsätze 19 untere Öffnung
7 Befestigungsmittel 20 Durchbruch
8 Schulter 21 Rohrstück
9 Heizeinsatz 22 Griff
10 Heizboden 23 Innenraum
11 Heizkörper 24 Dampfführungsrohr
12 Spritzgußteil 25
13 13a Bodenplatte 26
13b Umfangswand 30
13c Vorsprünge 40
14
15
16

Claims (21)

1. Elektrisch beheizbares Kochgefäß mit einer Gefäßwand (2) aus Glas oder Keramik und mit einem Heizeinsatz (10), welcher einen metallischen Heizboden (11), an dessen Unterseite ein Heizkörper (12) befestigt ist, aufweist, wobei der Heizboden (11) an einem an der Gefäßwand (12) vorgesehenen Ringansatz (5) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizeinsatz (10) eine den Heizboden (11) stützende Umfangswand (13b) aufweist und über einen oder mehrere nach außen abstehende Vorsprünge (13c) von unten mittels eines gesonderten Befestigungsmittels (8) an einem unteren Rand oder einer Schulter (9) der Gefäßwand (2) befestigt ist.
2. Elektrisch beheizbares Kochgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (13c) von einer über die Umfangswand (13b) hervorstehenden Bodenplatte (13a) ausgebildet sind.
3. Kochgefäß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gefäßwand (2) am unteren Rand oder der Schulter (9) Sacklöcher (6) vorgesehen sind, welche der Befestigung des Heizeinsatzes (10) an der Gefäßwand (2) dienen.
4. Kochgefäß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Sacklöchern (6) Einsätze (7), insbesondere Dübel oder Gewindehülsen, vorgesehen sind, in welche die Befestigungsmittel (8), insbesondere Schrauben eingreifen, welche die Vorsprünge (13c) mit der Gefäßwand (2) verbinden.
5. Kochgefäß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsätze (7) in die Sacklöcher (6) geklebt sind.
6. Kochgefäß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sacklöcher (6) in der Gefäßwand (2) längs verlaufen.
7. Kochgefäß nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (13c) Durchbrüche (15) aufweisen, durch welche die Befestigungsmittel (8), insbesondere Schrauben, in die Sacklöcher (6) eingreifen.
8. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gefäßwand (2) in einem Abschnitt, mit welchem sie den Heizeinsatz (10) umschließt, verdickt herausgeführt ist.
9. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizboden (11) unter Zwischenlage einer Dichtung (3) an dem Ringansatz (5) anliegt.
10. Kochgefäß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen dem Ringansatz (5) und dem Heizboden vorgesehene Dichtung (3) als, vorzugsweise gummielastischer, Dichtring ausgebildet ist.
11. Kochgefäß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtring (3) in einer Ringnut (4) in dem Ringansatz (5) gelagert ist.
12. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangswand (13b) geschlossen ist.
13. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (13a) und die Umfangswand (13b) einstückig ausgebildet sind.
14. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizeinsatz (10) gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet ist.
15. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem Heizboden (13a) und der Umfangswand (13b) ein Dichtring (14) befindet.
16. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Temperaturbegrenzer (16) vorgesehen ist, welcher sowohl am Heizboden (10) als auch an der Bodenplatte (13a) und/oder der Umfangswand (13b) befestigt ist.
17. Kochgefäß nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturbegrenzer (16) mit der Bodenplatte (13a) verschraubt oder vernietet ist.
18. Kochgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Dampfstoppregelung ein Dampfführungskanal (20) vorgesehen ist.
19. Kochgefäß nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfführungskanal (20) in der Gefäßwand (2) vorgesehen ist.
20. Kochgefäß nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfführungskanal (20) im Bereich eines an der Gefäßwand (2) vorgesehenen Handgriffs vorgesehen ist.
21. Kochgefäß nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfführungskanal (20) als ein den Heizboden (11) durchbrechenden Dampfführungsrohr (40) ausgeführt ist.
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