DE20116911U1 - Schaumteil, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von Fahrzeugsitzen - Google Patents
Schaumteil, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von FahrzeugsitzenInfo
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Description
18. Oktober 2001
F.S. Fehrer GmbH & Co. KG FEH-088
97318 Kitzingen Ste/hil
von Fahrzeugsitzen
Die Erfindung betrifft ein Schaumteil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiter betrifft die Erfindung eine Befestigungsvorrichtung und eine Reparaturvorrichtung zur Verwendung an derartigen Schaumteilen.
Ein gattungsgemäßes Schaumteil ist beispielsweise aus der DE 298 22 649 Ul bekannt. In dieses Schaumteil wird bei der Herstellung eine Befestigungsvorrichtung derart eingeschäumt, dass ein an der Befestigungsvorrichtung vorgesehenes clipsartiges Befestigungselement aus dem Schaumkörper des Schaumteils hervorragt. In dieses Befestigungselement kann beim Beziehen des Schaumteils mit einem Bezug, beispielsweise aus Stoff oder Leder, ein am Bezug befestigtes Gegenstück in rastenden Eingriff gebracht werden. Im Ergebnis kann also der Bezug am Schaumteil durch einfaches Einclipsen des Gegenstücks in das Befestigungselement befestigt werden.
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass der Bezug nach der Befestigung am Schaumteil wieder abgenommen werden muss, um einen neuen
Bezug zu befestigen. Wird beispielsweise bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen durch die Qualitätskontrolle festgestellt, dass der Bezugsstoff verschmutzt ist, muss der Bezugsstoff vom Fahrzeugsitz abgenommen und durch einen neuen Bezug ersetzt werden. Das Lösen des Bezuges vom Schaumteil erfordert bei der gattungsgemäßen Befestigung des Bezuges mittels einer Clipsverbindung, dass das am Bezug befestigte Gegenstück aus dem clipsartigen Befestigungselement gelöst wird. Da die Befestigungselemente in der Regel nicht frei zugänglich sind, kann der Bezugsstoffhäufig nur dadurch vom Schaumteil abgenommen werden, dass er bei Aufwendung einer ausreichend hohen Kraft nach oben abgezogen wird. Dabei treten häufig Beschädigungen an den Befestigungselementen der Befestigungsvorrichtungen auf, so dass später der neue Bezug an den beschädigten Befestigungselementen nicht mehr mit einer ausreichenden Zuverlässigkeit eingeclipst werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Schaumteil vorzuschlagen, bei dem der Bezug auch bei Beschädigungen der clipsartigen Befestigungselemente noch sicher befestigt werden kann. Weiter ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Befestigungsvorrichtungen und Reparaturvorrichtungen zur Verwendung an erfindungsgemäßen Schaumteilen vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird durch ein Schaumteil, eine Befestigungsvorrichtung und eine Reparaturvorrichtung nach der Lehre der unabhängigen Hauptansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Schaumteil beruht auf dem Grundgedanken, dass an der Befestigungsvorrichtung im Falle der Beschädigung des clipsartigen Befestigungselements eine Reparaturvorrichtung befestigt werden kann. Diese Reparaturvorrichtung weist dabei ihrerseits ein clipsartiges Befestigungselement auf, in das das form- und/oder funktionskomple-
mentär am Bezug angeordnete Gegenstück eingeclipst werden kann. Im Ergebnis kann also das an der Befestigungsvorrichtung vorgesehene Befestigungselement durch das an der Reparaturvorrichtung angeordnete Befestigungselement in seiner Funktion ersetzt werden. Am Basiselement der Befestigungsvorrichtung ist zur Realisierung der Erfindung ein Kupplungsorgan vorzusehen, damit die Reparaturvorrichtung am Basiselement mit ausreichender Festigkeit fixiert werden kann.
In welcher Art das Kupplungsorgan zur Befestigung der Reparaturvorrichtung an der eingeschäumten Befestigungsvorrichtung ausgebildet ist, ist grundsätzlich beliebig. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Reparaturvorrichtung in das Kupplungsorgan eingeclipst werden kann. Durch das Einclipsen der Reparaturvorrichtung ist sichergestellt, dass der sichere Sitz der Reparaturvorrichtung bei der Montage auch ohne Sichtkontakt festgestellt werden kann. Außerdem ist das Lösen der Reparaturvorrichtung von der eingeschäumten Befestigungsvorrichtung auch im Dauerbetrieb bzw. beim Auftreten von Vibrationen zuverlässig ausgeschlossen.
Nach einer bevorzugten konstruktiven Ausführungsform der Erfindung, ist das Kupplungsorgan als Steg ausgebildet, der sich zwischen dem eingeschäumten Basiselement und dem eigentlichen Befestigungselement der Befestigungsvorrichtung erstreckt. An der Reparaturvorrichtung sind funktionskomplementär zum stegartigen Kupplungsorgan zwei relativ zueinander elastisch aufspreizbare Haltearme vorgesehen. Wird nun das eigentliche Befestigungselement der Befestigungsvorrichtung beschädigt, können die Haltearme der Reparaturvorrichtung von seitlich auf den Steg aufgeschoben und so am Steg eingeclipst werden. Die aufspreizbaren Haltearme umschließen dabei den Steg und fixieren dadurch die Lage der Reparaturvorrichtung an der Befestigungsvorrichtung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Steg eine kreisförmige oder kreisabschnittsförmige Außenkontur aufweist. Dadurch wird es ermöglicht,
dass bei der Montage der Reparaturvorrichtung an der eingeschäumten Befestigungsvorrichtung keine exakte Fügebewegung eingehalten werden muss, sondern dass die Haltearme der Reparaturvorrichtung aus verschiedensten Fügerichtungen auf den Steg aufgeschoben werden können.
Die Montage der Reparaturvorrichtung an der Befestigungsvorrichtung kann außerdem noch dadurch erleichtert werden, dass an den Enden der Haltearme Einführschrägen vorgesehen sind. Das heißt, die Haltearme brauchen lediglich ungefähr am Steg zur Anlage gebracht werden, wobei die Zentrierung der Haltearme durch entsprechenden Vorschub entlang der Einführschrägen erfolgt.
Um eine exakte Befestigung des Bezuges relativ zum Schaumteil auch für den erfindungsgemäßen Reparaturfall zu ermöglichen, bei dem das am Bezug befestigte Gegenstück an dem Befestigungselement der Reparaturvorrichtung eingeclipst wird, ist es vorteilhaft, dass die Lage der Reparaturvorrichtung relativ zur Befestigungsvorrichtung in einer bestimmen Sollposition bzw. in einem bestimmten Sollbereich gesichert ist. Zur Sicherung der Relativposition der Reparaturvorrichtung kann deshalb am Steg eine Ausnehmung vorgesehen sein, in die ein an der Reparaturvorrichtung vorgesehenes Positionierelement formschlüssig zum Eingriff gebracht wird.
Um das Einführen des Positionierelements in die Ausnehmung am Steg bei der Montage zu vereinfachen, ist es besonders vorteilhaft, wenn das Positionierelement keilförmig mit einer Zentrierspitze ausgebildet ist.
Um die Reparaturvorrichtung alternativ zueinander in mehreren Sollpositionen an der Befestigungsvorrichtung fixieren zu können, kann die Ausnehmung derart ausgebildet sein, dass sie den Steg durchgehend durchgreift und zu zumindest zwei Seiten hin offen ist. Im Ergebnis kann dadurch das Positionierelement an den verschiedenen Öffnungen der Ausnehmungen zum Eingriff gebracht werden.
Zur zuverlässigen Befestigung des Bezuges am Schaumteil muss bei Verwendung der erfindungsgemäßen Reparaturvorrichtung dafür gesorgt sein, dass erhebliche Abziehkräfte vom Befestigungselement der Reparaturvorrichtung ins Basiselement der in das Schaumteil eingeschäumten Befestigungsvorrichtung übertragen werden können. Ist das Kupplungsorgan als Steg ausgebildet und an der Reparaturvorrichtung Haltearme zur clipsartigen Befestigung am Steg vorgesehen, können die am Steg einleitbaren Abziehkräfte dadurch erheblich vergrößert werden, dass am Ende des Steges ein über den Umfang des Steges überstehender Flansch vorgesehen ist. Die Haltearme werden bei der Montage zwischen diesem Flansch und der gegenüberliegenden Seite des Basiselements eingeführt und können nach dem Einclipsen an dem überstehenden Flansch zur Anlage kommen. Im Ergebnis wird dadurch das Abziehen der Haltearme vom Steg in Richtung des Bezuges zuverlässig vermieden.
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beispielhaft erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Befestigungsvor
richtung in Ansicht von oben;
Fig. 2 die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer
ersten seitlichen Ansicht;
Fig. 3 die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer
zweiten seitlichen Ansicht;
Fig. 4 eine Reparaturvorrichtung zur Verwendung an der Be-
festigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in Ansicht von
oben;
Fig. 5 die Reparaturvorrichtung gemäß Fig. 4 in einer ersten
seitlichen Ansicht;
Fig. 6 die Reparaturvorrichtung gemäß Fig. 4 in einer zweiten
seitlichen Ansicht;
Fig. 7 eine zweite Ausführungsform einer Befestigungsvor
richtung in Ansicht von oben;
Fig. 8 die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 7 in einer
ersten seitlichen Ansicht;
Fig. 9 die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 7 in einer
zweiten seitlichen Ansicht;
Fig. 10 eine Reparaturvorrichtung zur Verwendung an der Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 7 in Ansicht von o-
ben;
Fig. 11 die Reparaturvorrichtung gemäß Fig. 10 in einer ersten
seitlichen Ansicht;
Fig. 12 die Reparaturvorrichtung gemäß Fig. 10 in einer zwei-
ten seitlichen Ansicht.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Befestigungsvorrichtung 01 ist aus einem plattenförmigen Basiselement 02 und einem daran einstückig angeformten Befestigungselement 03 aufgebaut.
Das Basiselement 02 wird bei der Herstellung erfindungsgemäßer Schaumteile derart in der Schäumform positioniert, dass es in den Schaumkörper eingeschäumt wird, um so die Befestigungsvorrichtung 01 am Schaumkörper zu befestigen. Um die Ausreißkräfte zwischen Schaumkörper und Befestigungsvorrichtung 01 zu erhöhen, sind im Basiselement 02 Ausnehmungen 04 vorgesehen, die vom Schaumkörper durchschäumt werden. Das Befestigungselement 03 wird von zwei aufspreizbaren Armen 05 und 06 gebildet, deren freie Enden jeweils eine Hinterschneidung aufweisen.
Wie in Fig. 3 schematisch angedeutet, kann bei der Befestigung eines Bezuges 07 an einem erfindungsgemäßen Schaumteil ein beispielsweise in der Art eines Kunststoffprofils ausgebildetes Gegenstück 08, das am Bezug 07 festgenäht ist, von oben in den Zwischenraum zwischen die beiden Arme 05 und 08 eingedrückt werden, so dass beim Zurückfedern der Arme 05 und 06 das Gegenstück 08 in das Befestigungselement 03 eingeclipst ist. Soll der Bezug 07 wieder von der Befestigungsvorrichtung 01 gelöst werden, muss das Gegenstück 08 nach oben aus dem Zwischenraum zwischen den Armen 05 und 06 herausgezogen werden, wobei Beschädigungen an den Hinterschneidungen der Arme 05 und 06 vorkommen können. Diese Beschädigungen der Arme 05 und 06 können dann die Befestigung eines neuen Bezuges am Befestigungselement 03 unmöglich machen.
Um bei Beschädigungen des Befestigungselements 03 an der Befestigungsvorrichtung 01 nicht das gesamte Schaumteil unbrauchbar werden zu lassen, kann die Reparaturvorrichtung 09, wie sie in den Zeichnungen Fig. 4 bis Fig. 6 dargestellt ist, Verwendung finden. An der Reparaturvorrichtung 09 ist ebenfalls ein Befestigungselement 10 mit zwei aufspreizbaren Armen 11 und 12 vorgesehen. Die konstruktive Ausbildung des Befestigungselements 10 entspricht dabei exakt dem Befestigungselement 03, so dass das Gegenstück 08 problemlos am Befestigungselement 10 eingeclipst werden kann (s. Fig. 6).
Weiter sind an der Reparaturvorrichtung 09 zwei aufspreizbare Haltearme 13 und 14 vorgesehen, die der Befestigung der Reparaturvorrichtung 09 an der Befestigungsvorrichtung 01 im Falle der Beschädigung des einstückig an der Befestigungsvorrichtung 01 angeformten Befestigungselements 03 dienen. Wie insbesondere aus Fig. 2 und Fig. 3 erkennbar, erstreckt sich an der Befestigungsvorrichtung 01 zwischen dem Basiselement 02 und dem Befestigungselement 03 ein Steg 15, der von einer durchgehenden Ausnehmung 16 in zwei Stegabschnitte 15a und 15b aufgeteilt wird. Der Steg 15 weist an den Außenseiten der Stegabschnit-
ten 15a und 15b eine kreisringförmige Außenkontur auf. Zur Befestigung der Reparaturvorrichtung 09 an der Befestigungsvorrichtung 01 wird die Reparaturvorrichtung 09 in einer parallel zum Basiselement 02 gerichteten Fügebewegung auf den Steg 15 seitlich aufgeschoben, so dass die Haltearme 13 und 14 die Außenkontur des Stegs 15 umfassen.
Um das Aufschieben der Reparaturvorrichtung 09 mit den Haltearmen und 14 am Steg 15 der Befestigungsvorrichtung 01 zu erleichtern, sind an den Haltearmen 13 und 14 jeweils Einführschrägen 17 vorgesehen, so dass die Reparaturvorrichtung 09 aus verschiedenen Winkeln auf den Steg 15 aufgeschoben werden kann. Außerdem erleichtern die Einführschrägen 17 das kontinuierliche Aufspreizen der Haltearme 13 und 14.
Zwischen den Haltearmen 13 und 14 erstreckt sich an der Reparaturvorrichtung 09 ein keilförmig ausgebildetes Positionierelement 18, dessen freies Ende als Zentrierspitze ausgebildet ist. Das Positionierelement 18 kommt beim Aufschieben der Reparaturvorrichtung 09 am Steg 15 der Befestigungsvorrichtung 01 in der Ausnehmung 16 formschlüssig zum Eingriff und sichert so die Lage der Reparaturvorrichtung 09 relativ zum Basiselement 02 der Befestigungsvorrichtung 01. Durch das Positionierelement 18 wird dabei eine Lage der eingeclipsten Reparaturvorrichtung 09 definiert, bei der zwischen den Befestigungsvorrichtungen 03 und 10 kein seitlicher Versatz vorhanden ist, so dass im Ergebnis der Bezug 07 mit dem daran angenähten Gegenstück 08 in der gewünschten Sollposition an der Reparaturvorrichtung 09 befestigbar ist. Da die Ausnehmung den Steg 15 durchgehend durchgreift, kann die Reparaturvorrichtung 09 sowohl von rechts als auch von links auf den Steg 15 aufgeschoben werden.
Zwischen dem Befestigungselement 03 und dem Basiselement 02 der Befestigungsvorrichtung 01 ist ein über den Umfang des Stegs 15 überstehender Flansch 19 angeformt, an dessen Unterseite die Haltearme 13 und 14 der Reparaturvorrichtung 09 zur Anlage kommen können.
&Lgr; 4 f > * *
Die Fig. 7 bis 9 zeigen eine zweite Ausführungsform 20 einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung. Der grundsätzliche Aufbau der Befestigungsvorrichtung 20 entspricht dem Aufbau der Befestigungsvorrichtung 01. Im Unterschied zum Befestigungselement 03 der Befestigungsvorrichtung 01 ist jedoch an der Befestigungsvorrichtung 20 ein Befestigungselement 21 vorgesehen, das von einem Befestigungshaken und einem Sicherungssteg 23 gebildet wird. Wie in Fig. 9 angedeutet, kann in das Befestigungselement 21 ein drahtförmiges Gegenstück 24, das mit einem in Fig. 9 nicht dargestellten Bezug verbunden ist, eingeclipst werden. Der Sicherungssteg 23 verhindert dabei ein ungewolltes Lösen des drahtförmigen Gegenstücks 24 aus dem Befestigungselement 21.
Zur Verwendung an der Befestigungsvorrichtung 20 ist eine Reparaturvorrichtung 25 vorgesehen, die in den Fig. 10 bis 12 dargestellt ist. Der grundsätzliche Aufbau der Reparaturvorrichtung 25 entspricht dem Aufbau der Reparaturvorrichtung 09 mit den Haltearmen 13 und 14 und dem Positionierelement 18. Im Unterschied zur Reparaturvorrichtung ist jedoch an der Reparaturvorrichtung 25 ein Befestigungselement 26 angeformt, dessen Aufbau und Funktionsweise dem Befestigungselement 21 mit einem Befestigungshaken 27 und einem Sicherungssteg 28 entspricht.
Claims (12)
1. Schaumteil, beispielsweise aus Polyurethan oder dergleichen, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von Fahrzeugsitzen, mit mindestens einer in einer Vertiefung angeordneten Befestigungsvorrichtung (01, 20) zur Befestigung eines Bezuges (07) am Schaumteil, wobei die Befestigungsvorrichtung (01, 20) mindestens ein clipsartiges Befestigungselement (03, 21) aufweist, in das ein form- und/oder funktionskomplementäres am Bezug (07) angeordnetes Gegenstück (08, 24) in rastenden Eingriff bringbar ist, und wobei die Befestigungsvorrichtung (01, 20) ein Basiselement (02) aufweist, das im Schaumteil eingeschäumt ist und an dem das clipsartige Befestigungselement (03, 21) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass am Basiselement (02) zumindest ein Kupplungsorgan (15) vorgesehen ist, an dem eine Reparaturvorrichtung (09, 25) fixierend zum Eingriff bringbar ist, wobei die Reparaturvorrichtung (09, 25) mindestens ein clipsartiges Befestigungselement (10, 26) aufweist, in das ein form- und/oder funktionskomplementäres am Bezug (07) angeordnetes Gegenstück (08, 24) in rastenden Eingriff bringbar ist.
2. Schaumteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reparaturvorrichtung (09, 25) in das Kupplungsorgan (15) eingeclipst werden kann.
3. Schaumteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsorgan als Steg (15) zwischen Basiselement (02) und Befestigungselement (10, 26) ausgebildet ist, wobei an der Reparaturvorrichtung (09, 25) zwei relativ zueinander elastisch aufspreizbare Haltearme (13, 14) vorgesehen sind, die zur Fixierung der Reparaturvorrichtung (09, 25) am Steg eingeclipst werden können.
4. Schaumteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (15) eine kreisförmige oder kreisabschnittsförmige Außenkontur aufweist.
5. Schaumteil nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass an den freien Enden der Haltearme (13, 14) Einführschrägen (17) vorgesehen sind.
6. Schaumteil nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Steg (15) zumindest eine Ausnehmung (16) vorgesehen ist, in der ein an der Reparaturvorrichtung (09, 25) vorgesehenes Positionierelement (18) zur Positionierung der Reparaturvorrichtung (09, 25) in einer Sollposition bzw. in einem Sollbereich formschlüssig zum Eingriff bringbar ist.
7. Schaumteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (18) keilförmig mit einer Zentrierspitze ausgebildet ist.
8. Schaumteil nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (16) den Steg (15) durchgehend durchgreift und zu zumindest zwei Seiten hin offen ist.
9. Schaumteil nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am zum Befestigungselement (03, 21) gerichteten Ende des Steges (15) ein Flansch (19) vorgesehen ist, an dem die Haltearme (13, 14) abstützend zur Anlage kommen können.
10. Schaumteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der zu den Haltearmen (13, 14) weisenden Seite des Flansches (19) und der zu den Haltearmen weisenden Seite des Basiselements (02) ungefähr der Wandungsstärke der Haltearme (13, 14) in diese Richtung entspricht.
11. Befestigungsvorrichtung (01, 20) mit einem Kupplungsorgan (15) zur Verwendung in einem Schaumteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
12. Reparaturvorrichtung (09, 25) zur Befestigung an einer Befestigungsvorrichtung (01, 20) in einem Schaumteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20116911U DE20116911U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Schaumteil, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von Fahrzeugsitzen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20116911U DE20116911U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Schaumteil, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von Fahrzeugsitzen |
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| DE20116911U Expired - Lifetime DE20116911U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Schaumteil, insbesondere zur Verwendung als Polsterelement bei der Herstellung von Fahrzeugsitzen |
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