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DE20115645U1 - Glasscheibe für Sicherheitseinrichtungen - Google Patents

Glasscheibe für Sicherheitseinrichtungen

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Publication number
DE20115645U1
DE20115645U1 DE20115645U DE20115645U DE20115645U1 DE 20115645 U1 DE20115645 U1 DE 20115645U1 DE 20115645 U DE20115645 U DE 20115645U DE 20115645 U DE20115645 U DE 20115645U DE 20115645 U1 DE20115645 U1 DE 20115645U1
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DE
Germany
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pane
glass
luminescent
frame
glass pane
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Application number
DE20115645U
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English (en)
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PERMALIGHT LEUCHTFARBEN AG
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PERMALIGHT LEUCHTFARBEN AG
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
    • E06B3/66309Section members positioned at the edges of the glazing unit
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B3/00Devices or single parts for facilitating escape from buildings or the like, e.g. protection shields, protection screens; Portable devices for preventing smoke penetrating into distinct parts of buildings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06B7/28Other arrangements on doors or windows, e.g. door-plates, windows adapted to carry plants, hooks for window cleaners
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    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
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Description

Glasscheibe für Sicherheitseinrichtungen
Glasscheiben befinden sich häufig in solchen Türen und Fenstern, die im Gefahrenfalle als Notausgänge zur Verfügung stehen müssen. Es ist üblich, alle Notausgänge mit einem lumineszierenden Material zu kennzeichnen, das in der Dunkelheit nachleuchtet und dadurch auch bei einem völligen Ausfall aller Lichtquellen die Notausgänge erkennbar macht. Das lumineszierende Material ist in der Regel eine auf der zu kennzeichnenden Fläche aufgebrachte, mit Leuchtpigmenten ausgerüstete Leuchtfolie.
Bei Fenstern und verglasten Türen können derartige Leuchtfolien nur in der Umgebung des Glases, aber nicht auf dem Glas selbst angebracht werden, weil sonst die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe verloren geht. Dies hat häufig zur Folge, daß der Glasbereich nicht immer sicher und eindeutig genug erkannt werden kann. Dabei ist es aus Sicherheitsgründen wichtig, gerade den Glasbereich besonders gut erkennbar zu machen, zumal beispielsweise eine Verglasung im Notfall mitunter auch zerschlagen werden muß, um einen Ausgang frei zu machen.
Hier setzt die Erfindung ein. Sie hat zum Ziel, ein Glasscheibe so zu gestalten, daß der verglaste Bereich in der Dunkelheit besonders gut erkennbar ist. Dieses Ziel erreicht die Erfindung durch eine solche Ausbildung der Scheibe, daß zumindest ein Teil des Scheibenbereichs lumineszierend nachleuchtet. Dies kann in unterschiedlicher Weise verwirklicht werden.
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In einer ersten Ausführungsform der Erfindung können Leuchtpigmente ganzflächig auf die Scheibe oder auf einen Teil des Scheibenbereichs aufgebracht werden, vorzugsweise in solcher Streudichte, daß bei noch ausreichender Leuchtkraft die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe möglichst wenig beeinträchtigt wird. Es ist aber ebenso möglich, einen an den Rändern der Scheibe befindliche Rahmen auf seiner zur Scheibe hinweisenden Seite lumineszierend auszurüsten. Die letztere Ausführungsform 1st besonders wirksam bei Mehrscheibengläsern (auch Thermopane genannt), die zur Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes von Glasflächen dienen und aus zwei oder mehr im Abstand voneinander angeordneten Scheiben bestehen, welche an ihren Rändern mit einem Rahmen, meistens einem Metallrahmen, luftdicht verbunden sind. Dabei strahlt das von den Leuchtpigmenten abgegebene Licht in den Innenraum zwischen den Scheiben und erleuchtet so die Scheiben auf indirekte Weise.
Es hat sich gezeigt, daß eine Glasscheibe, die bei Sicherheitseinrichtungen eingesetzt werden soll, durch die erfindungsgemäße Ausrüstung auch in völliger Dunkelheit hervorragend erkennbar ist, und zwar, wenn die Leuchtpigmente entsprechend angeordnet werden, genau in ihrem Umriß. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß die Leuchtstärke, offenbar als Folge von Reflexionen an der Glasoberfläche, deutlich größer erscheint, als normal zu erwarten gewesen wäre. Insgesamt ist somit eine optimale Funktion der erfindungsgemäßen Ausrüstung als Sicherheitsmerkmal erfüllt.
In der beigefügten Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht. Dabei stellen dar:
Fig 1 schematisch die rechte untere Ecke eines Zweischeibenglases, und
Fig 2 schematisch die rechte untere Ecke eines Einscheibenglases.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 sind zwei Glasscheiben 1 und 2 an ihren Rändern luftdicht mit einem Rahmen 3 verschweißt. Sie werden durch den Rahmen im Abstand voneinander gehalten. Der Zwischenraum zwischen den Scheiben ist mit Luft oder einem anderen Gas gefüllt, das trocken sein muß, um Kondensationen an den Scheiben zu vermeiden.
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Die zum Innenraum zwischen den Scheiben hinweisende Oberfläche 4 des Rahmens 1st nachleuchtend ausgerüstet, im vorliegenden Beispiel dadurch, daß sie mit einer lumineszierenden Emaille überzogen ist. Damit wird erreicht, daß das Isolierglas bei Dunkelheit von seinen Rändern her gewissermaßen angestrahlt erscheint und so bei Dunkelheit absolut sicher erkannt werden kann. Von Vorteil ist dabei auch, daß in der Umgebung der Scheibe, beispielsweise auf dem sie tragenden Fenster- oder Türrahmen, keine Leuchtmarkierung angebracht zu sein braucht, jedenfalls nicht zu dem Zweck, den Glasbereich erkennbar zu machen.
Die Erfindung ist nicht auf Zweischeibengläser beschränkt, sondern ebenso auf Gläser mit drei und mehr Scheiben anwendbar. Auch braucht die nachleuchtende Ausrüstung der Innenfläche 4 des Rahmens 3 nicht in einer lumineszierenden Emaille zu bestehen, vielmehr ist jede Art einer nachleuchtenden Ausrüstung beispielsweise mit Leuchtfolie oder Leuchtfarbe möglich. Die nachleuchtend ausgerüstete Emaille wird jedoch bevorzugt, weil sie den bei starker Sonneneinstrahlung und besonders auch 1m Brandfall auftretenden hohen Temperaturen besser widersteht, während eine Folie oder Farbe sich bei hohen Temperaturen leicht ablösen und abplatzen kann.
Auch bei Einscheibengläsern hat sich ein nachleuchtend ausgerüsteter Rahmen gut bewährt. Eine andere für Einscheibengläser, aber auch für Mehrscheibengläser gut geeignete Lösung ist in Fig.2 dargestellt. Dort ist gezeigt, das der Randteil 6 des Scheibenbereichs einer Glasscheibe 5 mit Leuchtpigmenden besetzt ist, um den Scheibenumfang 1m Dunkeln kenntlich zu machen.
Die Leuchtpigmente können beliebig beschaffen sein, beispielsweise selbsthaftend ausgerüstet oder in einem farblosen Lack oder einer farblosen Folie dispergiert. Sie können auch mit jeder geeigneten Technik auf das Glas aufgebracht sein, beispielsweise im Siebdruck oder durch Aufsprühen, Aufstreichen oder Aufkleben. Auch eine Wärme-Fixiereung nach Art eines leichten Anschmelzens an die Glasoberfläche ist möglich. Wichtig ist nur, daß sich überhaupt Leuchtpigmente auf der Glasoberfläche befinden. Die Streudichte der Pigmente soll dabei zweckmäßig so gewählt sein, daß einerseits genügend Lichtdurchlässigkeit und andrerseits genügend Leuchtkraft gegeben ist.
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Im übrigen müssen die Pigmente nicht unbedingt im Randbereich der Scheibe angebracht sein, sie können auch die ganze Scheibe bedecken, zu einer Beschriftung geformt sein oder ein Symbol darstellen, beispielsweise ein sich diagonal über die Scheibe erstreckendes Kreuz.
Eine interessante Alternative ergibt sich dadurch, daß anstelle der nachleuchtenden Leuchtpigmente oder zusätzlich zu ihnen sog. elektro-lumineszierende Phosphore eingesetzt werden. Das sind Leuchtphosphore, die durch Anlegen einer Spannung (von z.B. den üblichen 220/230 V) zum Leuchten angeregt und ebnso wie die nachleuchtenden Pigmente verarbeitet werden, z.B. in eine Folie eingearbeitet oder m Siebdruckverfahren aufgetragen. Zwar versagen die elektro-lumineszierenden Phosphore bei Ausfall der anregenden Spannung (weshalb sie vorzugsweise in Kombination mit den nachleuchtenden Pigmenten eingesetzt werden sollten), aber sie haben dafür den großen Vorteil, daß ihre Leuchtkraft konstant bleibt, solange die erforderliche Spannung anliegt. Das ist für viele Anwendungen, beispielsweise auch in der Werbung, sehr nützlich.

Claims (6)

1. Glasscheibe für Sicherheitseinrichtungen, gekennzeichnet durch eine solche Ausbildung der Scheibe, daß zumindest ein Teil des Scheibenbereichs lumineszierend nachleuchtet.
2. Glasscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Leuchtpigmente (6) ganzflächig auf die Scheibe oder auf einen Teil (5) des Scheibenbereichs aufgebracht sind.
3. Glasscheibe nach Anspruch 1, vorzugsweise in Verbindung mit einem Mehrscheibenglas, bestehend aus mindestens zwei im Abstand angeordneten Glasscheiben, die an ihren Rändern mit einem Rahmen verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) auf seiner dem Innenraum zwischen den Scheiben (1) und (2) zugewandten Oberfläche (4) nachleuchtend ausgerüstet ist.
4. Glasscheibe nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Oberfläche (4) des Rahmens (3) eine Schicht aus lumineszierendem Material aufgebracht ist.
5. Glasscheibe nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche (4) des Rahmens (3) mit einer lumineszierenden Emaille überzogen ist.
6. Glasscheibe nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß elektro-lumineszierende Phosphore anstelle der Leuchtpigmente oder in Kombination mit ihnen eingesetzt sind.
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