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DE20109000U1 - Bauelement aus einer Glasplatte - Google Patents

Bauelement aus einer Glasplatte

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DE20109000U1
DE20109000U1 DE20109000U DE20109000U DE20109000U1 DE 20109000 U1 DE20109000 U1 DE 20109000U1 DE 20109000 U DE20109000 U DE 20109000U DE 20109000 U DE20109000 U DE 20109000U DE 20109000 U1 DE20109000 U1 DE 20109000U1
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pane
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MAIER and CO
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MAIER and CO
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    • B32B17/10Layered products essentially comprising sheet glass, or glass, slag, or like fibres comprising glass as the main or only constituent of a layer, next to another layer of a specific material of synthetic resin
    • B32B17/10005Layered products essentially comprising sheet glass, or glass, slag, or like fibres comprising glass as the main or only constituent of a layer, next to another layer of a specific material of synthetic resin laminated safety glass or glazing
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    • B32B17/10293Edge features, e.g. inserts or holes
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    • E06B3/34Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement
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Description

PATENTANWALT Fasanenstr. 7
DR.-ING. WERNER LORENZ D-89522 Heidenheim
28.05.2001 Se/ul
Akte: MAI 5303GM/DE
Anmelder:
Maier & Co.
Badenbergstraße 36
89520 Heidenheim
Bauelement aus einer Glasplatte
Die Erfindung betrifft ein Bauelement, für innen- und außenarchitektonische Anwendungen, für den Bau von Möbeln, Naßzellen oder dergleichen, oder für Bodenbeläge, welches aus einer Glasplatte besteht.
Grundlegend ist der Einsatz von Glas, insbesondere von Flachglas für Anwendungen der oben genannten Art bekannt .
Dabei sind die Gläser auf verschiedene bekannte Arten miteinander verbindbar. Beispielsweise beim Einsatz als Bodenbelag oder dergleichen werden die Glasplatten
mit einer Fuge zueinander verlegt, welche dann mit einem entsprechenden Dichtmaterial verfugt werden. Beim Einsatz in Möbeln werden die Gläser sehr häufig mit Teilen aus anderen Materialien, beispielsweise Holz oder dergleichen, verklemmt. Sind Scharniere oder ähnliches vonnöten, welche an die Gläser angreifen müssen, beispielsweise um diese als Türen verwenden zu können, so sind meist aufwendige Einrichtungen an den Gläsern angebracht, welche über Verbindungseinrichtungen durch Bohrungen'oder dergleichen im Glas zwei Elemente verbinden, welche auf den beiden Seiten des Glases angeordnet sind.
Derartige Einrichtungen sind weder übermäßig schön noch sehr sinnvoll, da das Glas im Bereich der Bohrungen punktuell sehr hoch belastet wird und gegebenenfalls von diesen Bohrungen ausgehend Risse oder dergleichen in dem Glas entstehen können.
Ein weiteres Problem kann bei der Verwendung von Gläsern auftreten, wenn diese an ihren Stirnseiten über U-förmige Halteelemente oder U-förmige Dichtelemente befestigt werden, wie es beispielsweise bei der Verwendung als Wandelement in Duschkabinen, als Ganzglas-
türen oder dergleichen üblich ist. Im Bereich dieser Dichtungen, welche die Oberfläche des Glases von seiner Stirnseite her U-förmig umfassen, kann es nämlich zu Ablagerungen von Schmutz kommen. Dadurch, daß durch die Dichtungen eine einheitliche glatte Oberfläche des Glases gestört ist, kann sich zwischen den Dichtungen und dem Glas Schmutz absetzen. Eine Reinigung ist nur sehr schwer möglich. Sind die Dichtungen darüber hinaus aus transparentem Material, um optisch nicht allzu sehr aufzufallen, so führt der sich zwischen Glas und Dichtung ansammelnde Schmutz zu einem sehr unschönen Anblick.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit zu schaffen, um Bauelemente, welche aus einer Glasplatte bestehen, derart untereinander oder mit weiterführenden Verbindungselementen zu verbinden, daß die einheitlich glatte Oberfläche der Glasplatte keine nennenswerte Störung erfährt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Glasplatte wenigstens eine Scheibe aus einem Flachglas aufweist, wobei in wenigstens eine der Stirnseiten der Glasplatte eine Nut eingebracht ist.
Diese Nut bietet entsprechende Möglichkeiten, um mit weitergehenden Elementen, welche im Vergleich zu der Nut dementsprechend mit einem z.B. als "Feder" zu bezeichnenden Vorsprung ausgebildet sind, verbunden zu werden. Diese Elemente können beispielsweise Dichteinrichtungen, in die Nut eingespritzte, beim Kontakt mit Luft aushärtende Dichtmaterialien, Verbindungswinkel, Scharniere, Drahtseile oder dergleichen sein.
Der Anmelderin hat sich dabei überraschenderweise gezeigt, daß das Einbringen einer Nut in die Stirnseite einer Scheibe aus Flachglas durch Material abtragende Maßnahmen möglich ist. In einer besonders günstigen Ausbildung der Erfindung kann die Nut dabei in das Flachglas eingefräst bzw. eingesägt oder eingeschliffen werden. Die Nut beeinträchtigt die grundsätzlichen Eigenschaften des Flachglases nicht und bietet eine Möglichkeit, die oben angeführten Elemente über Klemmeinrichtungen oder in einer besonders günstigen Weise über Kleben an der Glasplatte anzubringen.
Die idealen Maße, so hat die Anmelderin herausgefunden, liegen dabei in einem Bereich von 2 bis 15 mm
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Tiefe der Nut bei einer vergleichbaren Breite. Die Dicke einer derartigen Scheibe aus handelsüblichem Flachglas, in welche eine derartige Nut, idealerweise über materialabhebende Verfahren, eingebracht werden kann, liegt in einer Größenordnung von ca. 6 bis 30 mm. Die Fläche sowie die Form der Glasplatte kann beliebig sein. Dabei sind selbstverständlich nicht nur ebene Glasplatten sondern auch gebogene Glasplatten oder dergleichen für das Einbringen der erfindungsgemäßen Nut geeignet.
In einer alternativen Lösung der oben genannten Aufgabe der Erfindung kann ein Teil der Stirnseiten der Glasplatte auch derartige Ausnehmungen aufweisen, daß im Bereich der Stirnseite ein Vorsprung in der Art einer Feder entsteht.
Die entsprechende Glasplatte kann dann ohne weitere Elemente, gegebenenfalls lediglich mit einer Dichtoder Klebemasse, mit einer anderen Glasplatte, welche die erfindungsgemäße Nut aufweist, in der Art eines Nut- und Federsystems verbunden werden, entgegen der allgemeinen Annahme, der Werkstoff Glas sei hierzu zu spröde.
Nach dem Einbringen der Nut in das Flachglas kann dieses Flachglas, welches im allgemeinen aus einem Floatglas bestehen wird, falls es gewünscht wird oder erforderlich erscheint, einem an sich bekannten thermischen Härteverfahren unterzogen werden, so daß ein Einscheiben-Sicherheitsglas mit den bekannt guten Eigenschaften entsteht. Dieses kann dann selbstverständlich mit wenigstens einem weiteren Einscheiben-Sicherheitsglas oder wenigstens einem Floatglas und wenigstens einer entsprechenden Splitterschutzfolie zu einem zwei oder mehr Scheiben umfassenden Verbundsicherheitsglas kombiniert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen und aus den anhand der Zeichnung nachfolgend prinzipmäßig dargestellten Ausführungsbeispielen.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen Glasplatte in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen Glasplatte in einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen Glasplatte in einer dritten Ausführung s form;
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen Glasplatte in einer vierten Ausführungsform;
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine Glasplatte gemäß Fig. 1 mit einem Dichtungselement;
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine Glasplatte gemäß Fig. 1 mit einem Verbindungselement;
Fig. 7 einen Querschnitt durch zwei Glasplatten gemäß Fig. 1, welche mit einem winkelförmigen Verbindungselement verbunden sind; und
Fig. 8 zwei Glasplatten gemäß den Figuren 1 und 4, welche miteinander verbunden sind.
Fig. 1 zeigt eine Glasplatte 1, welche in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer Scheibe 2 eines Flachglases besteht. An einer Stirnseite 3 der Scheibe 2, der sogenannten Glaskante, ist eine Nut 4 in die Glasplatte 1 eingebracht. Als bevorzugte Möglichkeit ist hier ein Material abtragendes Verfahren, wie beispielsweise Schleifen oder Fräsen, geeignet, es wäre jedoch auch vorstellbar, daß bei der Herstellung der Scheibe 2 aus Flachglas über umformende Verfahren die Nut 4 in die Stirnseite 3 der Scheibe 2 eingebracht werden kann.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei welcher auf die Scheibe 2, insbesonder wenn diese zu Einscheiben-Sicherheitsglas weiterverarbeitet worden ist, in an sich bekannter Weise eine Splitterschutzfolie 5 aufgebracht worden ist, so daß ein Verbundglas entsteht.
Grundsätzlich läßt sich zu der Splitterschutzfolie 5 auch ein entsprechendes Farbdekor auf die Scheibe 2
aufbringen, wobei dieses entweder in die Folie integriert sein kann oder über Siebdruckverfahren entweder auf die Seite der Splitterschutzfolie 5 oder gegebenenfalls auch auf die der Splitterschutzfolie 5 abgewandte Oberfläche der Scheibe 2 aufgebracht werden kann. Um dieses beispielsweise durch Siebdruck aufgebrachte Dekor besser haltbar zu machen, kann dieses gegebenenfalls auch eingebrannt werden, so daß es besonders resistent gegenüber äußeren Einflüssen wird.
Fig. 3 zeigt eine alternative Ausführungsform der Glasplatte 1, wobei diese hier aus zwei Scheiben 2a, 2b zusammengesetzt ist, welche über die an sich bekannte Splitterschutzfolie 5 zu einem Zweischeibenverbund-Sicherheitsglas zusammengefügt sind. Auch hier ist in die Stirnseite 3 die Nut 4 eingebracht, welche sich, wie hier dargestellt, über beide Scheiben 2a, 2b erstrecken kann. Grundsätzlich kann die Nut 4 jedoch auch über nur eine der beiden Scheiben 2a bzw. 2b verlaufen. In diesem Fall wäre es dann angebracht, diese mit der Nut 4 versehene Scheibe in einer etwas größeren Dicke auszubilden als die zweite, über die Splitterschutzfolie 5 mit der ersten Scheibe 2a verbundene Scheibe 2b. Grundlegend wäre es hier dann auch denk-
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bar, daß z.B. die dünnere der Scheiben 2a bzw. 2b das oben bereits erwähnte Dekor tragen könnte, oder gegebenenfalls auch durchgehend aus einem eingefärbten Glas bestehen kann.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform der Glasplatte 1 dargestellt, bei der über zwei Ausnehmungen 6, 7 an der Stirnseite 3 ein Vorsprung 8 gebildet wird. Der Vorsprung 8 kann in an sich bekannter Weise mit den Nuten 4, beispielsweise in den angrenzenden Glasplatten 1 oder auch mit Nuten in aus anderem Materialien bestehenden Verbindungssystemen zusammenarbeiten.
Grundlegend ist es selbstverständlich auch denkbar, daß zwei der Stirnseiten 3 der Glasplatte 1 jeweils eine Nut 4 aufweisen, während die beiden anderen jeweils mit dem Vorsprung 8 versehen sind.
Fig. 5 zeigt einen ersten Anwendungsfall für die Nut 4 in der Glasplatte 1, wobei der Aufbau der Glasplatte 1 hierfür von untergeordneter Bedeutung ist. Es sind sämtliche denkbaren Aufbauten, beispielsweise auch die
in den obigen Figuren beschriebenen Aufbauten, möglich.
In der Nut 4 ist eine Dichteinrichtung 9, welche in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als im Querschnitt wenigstens annähernd kreisförmige Dichtung ausgebildet ist, integriert. Die Dichteinrichtung 9 kann in der Nut 4 verklemmt oder mittels eines hier nicht dargestellten Klebers in die Nut 4 eingeklebt sein.
Die Dichteinrichtung 9 kann dabei sämtliche üblichen Dichtungsaufgaben übernehmen, ohne daß die Oberfläche der Glasplatte 1 außer im Bereich der Stirnseite 3 beeinträchtigt wird. Neben einer optisch sehr ansprechenden Qualität der Glasplatte 2 erlaubt die unbeeinträchtigte ebene Oberfläche eine sehr günstige Möglichkeit zur Reinigung derselben.
Die Dichteinrichtung 9 kann neben der Wirkung als Dichteinrichtung beispielsweise auch als Dämpfungselement an den Stirnseiten 3 von gläsernen Schiebetüren oder dergleichen vorgesehen sein, so daß diese beim Auftreffen auf ihren Anschlag durch die Dichtungsein-
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richtung 9 abgedämpft werden. Damit wird sowohl die Geräuschbelastung als auch die mechanische Belastung für die Glasplatte 1 reduziert.
Fig. 6 zeigt eine alternative Ausführungsform, bei welcher ein Verbindungselement 10 in die Nut 4 eingebracht ist. Das Verbindungselement 10 kann in die Nut 4 eingeklebt oder über entsprechende Spanneinrichtungen, oder tannenbaum- oder pfeilartige Rastelemente in der Nut 4 verspannt sein. In dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel soll das Verbindungselement 10 beispielsweise einen Teil eines Scharniers darstellen, wie es bei Türelementen aus Glas, z.B. in Möbeln oder bei Duschkabinen, Verwendung finden könnte.
Auch hier ist es besonders günstig, daß keinerlei Beeinträchtigung der Oberfläche hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zur Reinigung der Optik und dergleichen entsteht, da die Befestigung des Verbindungselementes 10 ausschließlich im Bereich der Nut 4 in der Stirnseite 3 der Glasplatte 1 erfolgt.
Analog zu dem Anbringen derartiger Elemente 9, 10 in die Nut 4 wäre es auch denkbar, diese in dem Bereich
der wenigstens einen Ausnehmung 6, 7 anzubringen, welche für das Entstehen des Vorsprungs 8 verantwortlich ist. Bei einer geeigneten Dimensionierung der Elemente 9, 10 können sich ähnlich günstige Eigenschaften hinsichtlich der Optik erschließen, wie beim Anbringen in der Nut 4.
In Fig. 7 ist eine weitere Anwendungsmöglichkeit erkennbar, bei der ein winkelförmig ausgebildetes Verbindungselement 11 zwei der Glasplatten 1 miteinander verbindet.
Auch hier kann das Verbindungselement 11 gemäß dem oben bereits Beschriebenen entweder über Kleber oder über Klemmeinrichtungen oder dergleichen in den Nuten 4 der beiden Glasplatten 1 verankert werden, wodurch ein optisch sehr ansprechender Aufbau entsteht, bei welchem die ebenen Flächen der Glasplatten 1 - mit Ausnahme der Stirnseiten 3 - nicht durch Befestigungselemente oder dergleichen beeinträchtigt werden.
In Fig. 8 ist eine weitere Möglichkeit zur Verwendung der Nut 4 angedeutet, bei der die Glasplatten 1 gemäß den Figuren 1 und 4 über eine Nut- und Federverbindung
entsprechend verbunden werden. Es reicht aus, wenn in dem Bereich zwischen der Nut 4 und der Feder 8 ein transparenter Kleber oder dergleichen eingebracht wird, wodurch die beiden Glasplatten 1 fest, aber annähernd unsichtbar miteinander verbunden werden. Die Glasplatten 1 können, wie eingangs bereits erwähnt, als Bauelemente, Fassadenverkleidungen, Bodenbeläge oder dergleichen mit Nut- und Federverbindung, welche bisher ausschließlich bei anderen, weniger harten und spröden Materialien zu realisieren war, eingesetzt werden.

Claims (21)

1. Bauelement, für innen- und außenarchitektonische Anwendungen, für den Bau von Möbeln, Naßzellen oder dergleichen, oder für Bodenbeläge, welches aus einer Glasplatte besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) wenigstens eine Scheibe (2) aufweist, wobei in wenigstens eine Stirnseite (3) der Glasplatte (1) eine Nut (4) eingebracht ist.
2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (4) über materialabhebende Verfahren in die Glasplatte (1) eingebracht sind.
3. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (4) bei der Herstellung der Glasplatte (1) durch umformende Verfahren in dieselbe eingebracht sind.
4. Bauelement nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nut (4) Dichtungselemente (9) angeordnet sind.
5. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nut (4) Verbindungselemente (10, 11) angeordnet sind.
6. Bauelement für innen- und außenarchitektonische Anwendungen, für den Bau von Möbeln, Naßzellen oder dergleichen, oder für Bodenbeläge, welches aus einer Glasplatte besteht, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Stirnseiten (3) der Glasplatte (1) wenigstens eine Ausnehmung (6, 7) in der Art aufweist, daß der Bereich der Stirnseite (3) als Vorsprung (8) ausgebildet ist.
7. Bauelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (6, 7) über materialabhebende Verfahren in die Glasplatte (1) eingebracht sind.
8. Bauelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (6, 7) bei der Herstellung der Glasplatte (1) durch umformende Verfahren in dieselbe eingebracht sind.
9. Bauelement nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den Ausnehmungen (6, 7) Dichtungselemente (9) angeordnet sind.
10. Bauelement nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den Ausnehmungen (6, 7) Verbindungselemente (10, 11) angeordnet sind.
11. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungselemente (9) oder Verbindungselemente (10, 11) über Klebstoffe im Bereich der Glasplatte (1) fixiert sind.
12. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (10, 11) über Klemmeinrichtungen im Bereich der Glasplatte (1) befestigt sind.
13. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) wenigstens eine Scheibe (2) aus einem Floatglas aufweist.
14. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) wenigstens eine Scheibe (2) aus einem Einscheiben-Sicherheitsglas aufweist.
15. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) eine Splitterschutzfolie (5) aufweist.
16. Bauelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Splitterschutzfolie (5) als mit einem Dekor versehene Folie ausgebildet ist.
17. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) wenigstens zwei Scheiben (2a, 2b) aufweist.
18. Bauelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte (1) aus einem Verbund-Sicherheitsglas besteht.
19. Bauelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens eine der Scheiben (2a, 2b) der Glasplatte (1) ein Dekor und/oder eine Farbmarkierung aufgebracht ist.
20. Bauelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekor oder die Farbmarkierung durch Siebdruck aufgebracht ist.
21. Bauelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekor oder die Farbmarkierung eingebrannt ist.
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