DE20114763U1 - Fahrgeschäft mit vorzugsweise endlicher Fahrstrecke - Google Patents
Fahrgeschäft mit vorzugsweise endlicher FahrstreckeInfo
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Description
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European Patent Attorneys
Dipl.-Ing. Günther Eisenführ
Dipl.-lng. Dieter K. Speiser
Dr.-Ing. Werner W. Rabus
Dipl.-lng. Jürgen Brügge
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Dipl.-lng. Klaus G. Göken
Jochen Ehlers
Dipl.-lng. Mark Andres
Dipl.-Chem. Dr. Uwe Stilkenböhmer. Dipl.-lng. Stephan Keck
Dipl.-lng. Johannes M.B.Wasiljeff Patentanwalt
Dr.-Ing. Stefan Sasse
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Ulrich H. Sander
Christian Spintig
Harald A. Förster
Sabine Richter
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D-28195 Bremen
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Anmeider/inhaber: Huss Maschinenfabrik GmbH & Co. KG
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Hamburg
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Stresemannstraße 56, 28207 Bremen
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Fahrgeschäft mit vorzugsweise endlicher Fahrstrecke
Die Erfindung betrifft ein Fahrgeschäft mit mindestens einem Fahrgastträger, einer Fahrstrecke, entlang derer der Fahrgastträger verfahrbar ist, wobei die Fahrstrecke mindestens entlang eines Abschnittes einen Bogen beschreibt, der in einer sich winklig zur Horizontalen erstreckenden Ebene verläuft und einen ersten Endpunkt, einen Scheitelpunkt und einen zweiten Endpunkt aufweist, wobei der Scheitelpunkt, in der Vertikalen betrachtet, oberhalb der Endpunkte liegt, und mit Antriebsmitteln zur Bewegung des Fahrgastträgers entlang der Fahrstrecke.
Derartige Fahrgeschäfte sind insbesondere als sogenannte „Achterbahnen" konstruiert, die sich in vielfältiger Form seit langem im Einsatz befinden. Dabei be-
steht die Fahrstrecke im allgemeinen aus einem Schienenweg, an dem der Fahrgastträger stehend oder hängend entlang läuft. Zur besseren Ausnutzung eines solchen Fahrgeschäftes sind üblicherweise mehrere Fahrgastträger vorgesehen, die im Abstand voneinander fahren.
Die Antriebsmittel können auf verschiedene Weise realisiert sein. Bei den „Achterbahnen" ist es allgemein üblich, daß die Antriebsmittel den Fahrgastträger auf dem höchstgelegenen Punkt der Fahrstrecke ziehen und dort loslassen, so daß der Fahrgastträger sich anschließend im wesentlichen nur aufgrund des Einflusses der Schwerkraft fortbewegt und insoweit die Schwerkraft ebenfalls als Antriebsmittel wirkt. Alternativ oder zusätzlich ist es aber auch möglich, zumindest über einen Teil der Fahrstrecke den Fahrgastträger aktiv anzutreiben. Hierzu kann beispielsweise im Fahrgastträger ein entsprechender Antriebsmotor vorgesehen sein, der den Fahrgastträger entlang der Fahrstrecke fortbewegt. In diesem Fall wird üblicherweise mindestens eines der Räder, über die der Fahrgastträger auf dem Schienenweg gelagert ist, angetrieben. Denkbar ist aber auch ein in der Fahrstrecke integrierter Linearantrieb. Außerdem können auch noch Bremsmittel auf Seiten der Fahrstrecke und/oder des Fahrgastträgers vorgesehen sein, um den Fahrgastträger an bestimmten Stellen entlang der Fahrstrecke gezielt zu bremsen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, bei einem Fahrgeschäft der eingangs genannten Art ein neues Fahrgefühl zu erzeugen, um die Attraktivität eines solchen Fahrgeschäftes weiter zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einem Fahrgeschäft der eingangs genannten Art der bogenförmige Abschnitt der Fahrstrecke einen solchen Verlauf hat und die Antriebsmittel den Fahrgastträger derart antreiben, daß der Fahrgastträger während seiner Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke in den Zustand der Schwerelosigkeit versetzt wird.
Zweck der erfindungsgemäßen Anordnung ist es demnach, einen Fahrgastträger so durch den bogenförmigen Abschnitt der Fahrstrecke fahren zu lassen, daß die Fahrgäste im Fahrgastträger nahezu schwerelos sind. Dabei werden erfindungsgemäß der Fahrgastträger und die darin befindlichen Fahrgäste gezielt in den
Zustand der Schwerelosigkeit versetzt, wodurch sich ein neues und bislang völlig ungewohntes Fahrgefühl einstellt.
Vorzugsweise liegt die Ebene, in der der bogenförmige Abschnitt verläuft, in der Vertikalen.
Zweckmäßigerweise sollte der Bogen symmetrisch in Bezug auf eine durch den Scheitelpunkt laufende Symmetrieachse sein, die vorzugsweise ebenfalls in der Vertikalen liegen sollte.
Der bogenförmige Abschnitt der Fahrstrecke sollte vorzugsweise so ausgebildet sein, daß der sich auf diesem entlang bewegende Fahrgastträger im wesentlichen dem Verlauf eines Teils einer Wurfparabel folgt. Demnach hat der bogenförmige Abschnitt der Fahrstrecke bei dieser Ausführung einen teilparabelähnlichen Verlauf. Dabei sollte zweckmäßigerweise der Scheitelpunkt der Wurfparabel mit dem Scheitelpunkt des Bogens zusammenfallen oder auf einer durch den Scheitelpunkt des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke vertikal laufenden Linie liegen und sollten die Antriebsmittel den Fahrgastträger an einem den Anfang bildenden Endpunkt des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke auf eine derartige Eingangsgeschwindigkeit beschleunigen, daß der Fahrgastträger während der anschließenden Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke in den Zustand der Schwerelosigkeit gezielt versetzt wird. Ferner sollte der Fahrgastträger mit seinem Schwerpunkt zweckmäßigerweise im wesentlichen dem Verlauf eines Teils der Wurfparabel folgen mit der Folge, daß in diesem Schwerpunkt Schwerelosigkeit herrscht. Um den Schwerpunkt des Fahrgastträgers herum herrscht dann eine von den Fahrgästen nicht fühlbare, leichte Beschleunigung, die mit dem Abstand vom Schwerpunkt zunimmt.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung, bei welcher der Fahrgastträger eine Kabine zur Aufnahme von Fahrgästen aufweist, zeichnet sich dadurch aus, daß die Kabine keine Sitz- oder sonstigen Festhaltemöglichkeiten aufweist und in einer Weise verschließbar ist, daß die Fahrgäste zumindest während der Bewegung des Fahrgastträgers entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke nicht herausfallen können. Somit können sich die Fahrgäste innerhalb der Kabine frei bewegen, um während des Zustandes der Schwerelosigkeit
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durch die Kabine ,fliegen' und auf diese Weise das Gefühl der Schwerelosigkeit hautnah erleben zu können.
Zweckmäßigerweise sollte die Kabine vollständig verschließbar sein, so daß ein Sichtkontakt der Fahrgäste mit der Außenwelt zumindest während der Bewegung des Fahrgastträgers entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke verhindert wird. Auf diese Weise wird vermieden, daß durch Sichtkontakt nach außen den sich in Schwerelosigkeit befindlichen Fahrgästen möglicherweise unwohl werden könnte.
Zweckmäßigerweise sollte die Kabine so bemessen sein, daß sich die Fahrgäste im wesentlichen frei bewegen können.
Vorzugsweise sollten Mittel zur Unterteilung der Kabine in Abteile vorgesehen sein. Dabei sollte zweckmäßigerweise zumindest ein Teil der Abteile derart bemessen sein, daß jedes dieser Abteile nur einen Fahrgast aufnimmt. Auf diese Weise wird verhindert, daß während des Zustandes der Schwerelosigkeit die Fahrgäste miteinander kollidieren, wobei die Mittel zur Unterteilung auch zumindest teilweise nachgiebig und/oder gepolstert sein sollten.
Um dennoch eine Kommunikation oder zumindest einen optischen Sichtkontakt zwischen den Fahrgästen zu ermöglichen, sollten die Mittel zur Unterteilung Netze aufweisen.
Aus den zuvor genannten Erwägungen sollte auch die Kabine vorzugsweise zumindest teilweise ausgepolstert sein.
Um während der Fahrt durch den bogenförmigen Abschnitt besonders interessante Effekte in der Schwerelosigkeit hervorrufen zu können, können in der Kabine lose Gegenstände vorhanden sein. Bei solchen Gegenständen kann es sich beispielsweise um spezielles Spielzeug für die Schwerelosigkeit handeln, welches zur Vermeidung von Verletzungen weich und elastisch ist, Flüssigkeit enthält und/oder gespeicherte Energie in Form von Federn aufweist.
Zweckmäßigerweise sollte die Fahrstrecke von einem Schienenweg gebildet sein.
Bevorzugt sollte die gesamte Fahrstrecke in derjenigen Ebene verlaufen, in der der bogenförmige Abschnitt liegt.
Ebenfalls könnte die Fahrstrecke endlich sein und von einem ersten Endpunkt und einem zweiten Endpunkt begrenzt werden. Dabei sollte mindestens einer der Endpunkte der Fahrstrecke, in der Vertikalen betrachtet, oberhalb des nächstliegenden Endpunktes des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke liegen. Alternativ könnte auch mindestens einer der Endpunkte der Fahrstrecke oberhalb beider Endpunkte des bogenförmigen Abschnittes liegen. Schließlich ist es auch denkbar, die beiden Endpunkte der Fahrstrecke oberhalb der beiden Endpunkte des bogenförmigen Abschnittes anzuordnen.
Alternativ kann aber auch der Endpunkt der Fahrstrecke mit deren Anfangspunkt zusammengelegt werden, wodurch ein unendlicher Verlauf entsteht. Dabei kann der Fahrgastträger beispielsweise entlang eines Teilovals oder Teilkreises zurück zum Anfangspunkt geführt werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Antriebsmittel als Freifall-Einrichtung, unter, vorzugsweise ausschließlicher, Ausnutzung der Schwerkraft zur Beschleunigung des Fahrgastträgers mindestens einen Endabschnitt der Fahrstrecke aufweisen, der einen Endpunkt der Fahrstrecke mit dem nächstliegenden Endpunkt des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke verbindet, und dieser Endpunkt der Fahrstrecke in einer solchen Höhe über dem nächstliegenden Endpunkt des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke angeordnet ist, daß der Fahrgastträger durch seine Bewegung entlang dieses Endabschnittes der Fahrstrecke, beginnend etwa an dem besagten Endpunkt, eine zur Erzielung der Schwerelosigkeit während seiner Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke angepaßte Eingangsgeschwindigkeit am Anfang des bogenförmigen Abschnittes erhält. Demnach wird bei dieser Ausführung der Fahrgastträger ähnlich wie bei den herkömmlichen „Achterbahnen" auf den hochgelegenen Endpunkt der Fahrstrecke gezogen und dann dort losgelassen, wodurch er unter Ausnutzung der Schwerkraft und somit
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aufgrund der Wirkung der durch das Hochziehen erhaltenen potentiellen Energie abwärts in Richtung auf den nächstgelegenen Endpunkt des bogenförmigen Abschnittes beschleunigt wird, welcher in diesem Fall dann den Anfangs- bzw. Eintrittspunkt des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke bildet. Dabei ist die gesamte Anordnung so getroffen, daß der Fahrgastträger die richtige Eingangsgeschwindigkeit erhält, um dann während der weiteren Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes der Fahrstrecke in den Zustand der Schwerelosigkeit versetzt zu werden.
In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, der Fahrstrecke einen solchen Verlauf zu geben, daß nach Durchfahren des bogenförmigen Abschnittes der Fahrgastträger am gegenüberliegenden Endabschnitt, dessen Endpunkt ebenfalls oberhalb des nächstgelegenen Endpunktes des bogenförmigen Abschnittes angeordnet ist, mit dem Restschwung auf eine bestimmte Höhe ansteigt. Dabei wird die restliche kinetische Energie in so viel potentielle Energie umwandelt, daß der Fahrgastträger benachbart zum Endpunkt dieses Endabschnittes seine Bewegung automatisch umkehrt und die Fahrstrecke noch einmal in umgekehrter Richtung durchläuft. Sollte diese potentielle Energie nicht ausreichen, so könnte der Fahrgastträger entlang des zweiten Endabschnittes durch Eingriff einer entsprechenden Einrichtung weiter in Richtung auf den Endpunkt gezogen werden, nachdem seine Geschwindigkeit auf einem bestimmten Minimalwert oder sogar auf Null gesunken ist. Bei einem solchen Fahrstreckenverlauf ist es aber auch denkbar, nach Umkehr der Bewegungsrichtung des Fahrgastträgers diesen mit Hilfe von entsprechend zusätzlich vorzusehenden Antriebsmitteln wieder auf eine entsprechende Geschwindigkeit zu beschleunigen. Dabei könnten diese zusätzlichen Antriebsmittel an beiden Endabschnitten vorgesehen sein, wodurch der Fahrgastträger mehrmals die Fahrstrecke in beiden Richtungen durchfahren kann.
Schließlich sei an dieser Stelle noch angemerkt, daß auch der Verlauf einer Fahrstrecke denkbar ist, bei welchem mehrere bogenförmige Abschnitte hintereinander angeordnet sind, so daß während der Fahrt in einer Richtung der Zustand der Schwerelosigkeit mehrfach erlebt werden kann.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispie! anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in der eine Ausführung eines Fahrgeschäftes anhand des Verlaufes der Fahrstrecke schematisch dargestellt ist.
Das schematisch dargestellte Fahrgeschäft weist eine Fahrstrecke 2 auf, die in der beiliegenden Figur nur als Strich angedeutet ist. Die Fahrstrecke 2 bildet die Bahn, entlang derer mindestens eine Gondel 4 verfahrbar ist, und besteht gewöhnlich aus einem Schienenweg. Der Schienenweg kann aus ein- oder zweispurigen Schienen bestehen, an denen die Gondel entweder stehend oder hängend gelagert sein kann.
Die Gondel 4 weist eine Passagierkabine 6 auf, die vollständig gegenüber der Umgebung verschließbar ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Gondel 4 über Räder 8 stehend auf dem Schienenweg der Fahrstrecke 2 gelagert. Weitere Einzelheiten der Gondel 4 werden weiter unten beschrieben.
Die Fahrstrecke 2 besitzt einen gekrümmten Verlauf, wie die Figur erkennen läßt. Damit bildet die Fahrstrecke 2 eine sogenannte ,Berg- und Tal'-Bahn in Bezug auf den Erdboden 10 und beschreibt einen Verlauf in einer Ebene, die sich senkrecht zur Horizontalen und somit vertikal erstreckt. Dementsprechend ist der Schienenweg der Fahrstrecke 2 auf in der Figur nicht dargestellten Stelzen gelagert, die am Erdboden 10 befestigt sind. Die Fahrstrecke 2 besitzt eine endliche Länge und wird von zwei Endpunkten 11 und 12 begrenzt, die im Abstand L voneinander und jeweils auf einer Höhe H gegenüber dem Erdboden angeordnet sind.
Die Fahrstrecke 2 besteht aus verschiedenen Abschnitten 14 bis 22.
Ein erster Abschnitt 14 beginnt am ersten Endpunkt 11 und besitzt nach Art einer Rampe einen nach unten gerichteten, im wesentlichen geradlinigen Verlauf. An diesen ersten Abschnitt 14 schließt sich ein zweiter Abschnitt 16 an, der kurz oberhalb des Erdbodens 10 einen Bogen beschreibt, der, vom Erdboden 10 aus betrachtet, eine konvexe Form besitzt. Der zweite Abschnitt 16 mündet in einen dritten Abschnitt 18, der einen gegenüber dem zweiten Abschnitt 16 entgegengesetzten bogenförmigen Verlauf hat, welcher, vom Erdboden 10 aus betrachtet,
eine konkave Form besitzt. Am dritten Abschnitt 18 schließt sich ein vierter Abschnitt 20 an, der ähnlich wie der zweite Abschnitt 16 kurz oberhalb des Erdbodens 10 einen gegenüber dem dritten Abschnitt 18 entgegengesetzten Bogen beschreibt. Der vierte Abschnitt 20 mündet schließlich in einen fünften Abschnitt 22, der nach Art einer Rampe einen nach oben geneigt gerichteten, geradlinigen Verlauf besitzt und am zweiten Endpunkt 12 endet.
Der dritte Abschnitt 18, bei dem es sich im dargestellten Ausführungsbeispiel um den mittleren Teil der Fahrstrecke 2 handelt, besitzt einen teilparabelähnlichen Verlauf mit einem Scheitelpunkt 24 und wird von zwei Endpunkten 25 und 26 begrenzt. Hierzu ist der dritte Abschnitt 18 so ausgebildet, daß die Gondel 4 und vorzugsweise deren Schwerpunkt während der Bewegung entlang des gesamten dritten Abschnittes 18 im wesentlichen dem Verlauf einer Teilparabel folgt. Die beiden Endpunkte 25 und 26 des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 sind in Bezug auf den Erdboden 10 deutlich niedriger als die Endpunkte 11, 12 der Fahrstrecke 2 angeordnet, wie die Figur deutlich erkennen läßt.
Wie die Figur ferner erkennen läßt, ist der Verlauf des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 spiegelsymmetrisch zu einer in der Figur nicht dargestellten Symmetrieachse, die vertikal durch den Scheitelpunkt 24 verläuft. Somit liegt der Scheitelpunkt 24 des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 unter dem Scheitelpunkt der parabolischen Bahn der Gondel 4, was seinen Grund darin hat, daß die Gondel 4 im dargestellten Ausführungsbeispiel stehend auf dem Schienenweg der Fahrstrecke 2 gelagert ist und dadurch die vom Schwerpunkt der Gondel 4 beschriebene parabolische Bahn oberhalb des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 verläuft. Demgegenüber ist bei hängender Lagerung der Gondel am Schienenweg der Fahrstrecke die Anordnung umgekehrt getroffen, bei welcher dann die parabolische Bahn der Gondel unterhalb des dritten Abschnittes der Fahrstrecke und der Scheitelpunkt des dritten Abschnittes oberhalb der parabolischen Bahn der Gondel liegt. Demnach verläuft der dritte Abschnitt 18 der Fahrstrecke 2 entlang eines Bogens, der einen konstanten Abstand zur teilparabelförmigen Bahn der Gondel 4 bzw. des Schwerpunktes der Gondel 4 hat, und zwar rechtwinkelig zur jeweiligen Fahrtrichtung.
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Der Verlauf des dritten Abschnittes 18 endet an dessen Endpunkten 25 und 26. Dabei mündet der dritte Abschnitt 18 am ersten Endpunkt 25 in den entgegengesetzt gekrümmten zweiten Abschnitt 16, während der zweite Endpunkt 26 des dritten Abschnittes 18 den Übergang zum ebenfalls entgegengesetzt gekrümmten vierten Abschnitt 20 der Fahrstrecke 2 bildet.
Von in der Figur nicht dargestellten Antriebsmitteln wird die Gondel 4 entlang des ersten Abschnittes 14 der Fahrstrecke 2 beschleunigt und besitzt am ersten Endpunkt 25 des dritten Abschnittes 18 eine solche Eingangsgeschwindigkeit, daß sich bei fortgesetzter Bewegung entlang des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 der Zustand der Schwerelosigkeit einstellt. Vorzugsweise soll die Anordnung und die Geschwindigkeit der Gondel 4 so getroffen sein, daß der Schwerpunkt der Gondel 4 im wesentlichen exakt dem Verlauf einer Wurfparabel folgt, so daß im Schwerpunkt der Gondel 4 Schwerelosigkeit herrscht, während sie sich entlang des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 bewegt. Um den Schwerpunkt der Gondel 4 herum wird dann eine von den Fahrgästen nicht fühlbare, leichte Beschleunigung herrschen, die mit dem Abstand vom Schwerpunkt zunimmt.
Beginnt die Gondel 4 ihre Fahrt beispielsweise am ersten Endpunkt 11 der Fahrstrecke 2, wie in der beiliegenden Figur angedeutet ist, wird sie zwischen dem ersten Endpunkt 11 der Fahrstrecke 2 und dem ersten Endpunkt 25 des dritten Abschnittes 18, der in diesem Fall den Anfang des dritten Abschnittes 18 bildet, so beschleunigt, daß im ersten Abschnitt 14 der Fahrstrecke 2 im wesentlichen die normale Erdbeschleunigung 1g zum Tragen kommt. Im zweiten Abschnitt 16 der Fahrstrecke 2 entsteht dagegen eine höhere Beschleunigung als 1g, bevor die Gondel 4 in den parabolisch verlaufenden dritten Abschnitt 18 eintritt, entlang dessen dann der Zustand der Schwerelosigkeit (Og) herrscht. Beim Verlassen des dritten Abschnittes 18 an dessen zweitem Endpunkt 26 tritt dann im Laufe des vierten Abschnittes 20 wieder eine höhere Beschleunigung als 1g auf, während im fünften Abschnitt 22 der Fahrstrecke 2 dann nur noch wieder etwa einfache Erdbeschleunigung 1g herrscht. Selbstverständlich kann die Gondel 4 auch in umgekehrter Richtung vom zweiten Endpunkt 12 der Fahrstrecke 2 zum ersten Endpunkt 11 der Fahrstrecke 2 in gleicher Weise mit den gleichen Schwerkrafteinwirkungen verfahren werden, da im dargestellten Ausführungsbeispiel die ge-
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samte Fahrstrecke 2 im wesentlichen symmetrisch zu der vertikal durch den Scheitelpunkt 24 des dritten Abschnittes 18 verlaufenden Symmetrieachse ist.
Zweck der zuvor geschilderten Anordnung ist es demnach, die Gondel 4 so durch den dritten Abschnitt 18 der Fahrstrecke 2 fahren zu lassen, daß die Passagiere in der Gondel 4 das Gefühl der Schwerelosigkeit erleben.
Für den Antrieb kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage. Eine Möglichkeit besteht darin, die Gondel 4 mit einem aktiven Antrieb zu versehen, der die Räder 8 der Gondel 4 antreibt. Alternativ kann die Gondel aber auch durch einen Linearmotor angetrieben werden, der in die Fahrstrecke 2 integriert ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Schwerkraft auszunutzen, indem die Gondel 4 entlang des ersten Abschnittes 14 oder des fünften Abschnittes 22, welche ja beide Endabschnitte bilden, nach oben zum jeweiligen hochgelegenen Endpunkt 11 bzw. 12 hochgezogen und dann dort losgelassen wird, woraufhin die Gondel 4 aufgrund der Wirkung der Schwerkraft den entsprechenden Abschnitt 14 bzw. 22 entlang nach unten rollt. Bei der zuletzt genannten Antriebsvariante, bei welcher die Schwerkraft sozusagen das Antriebsmittel bildet, wird demnach die potentielle Energie entsprechend der Höhe H der Endpunkte 11, 12 der Fahrstrecke 2 über dem Erdboden 10 genutzt. Beim Herunterfahren entlang des rampenförmigen Abschnittes 14 bzw. 22 wird dann die Gondel 4 so beschleunigt, daß die Geschwindigkeit beim Eintritt in den parabelförmigen dritten Abschnitt 18 einen zur Erzeugung des Zustandes der Schwerelosigkeit geeigneten Wert besitzt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist im allgemeinen der Schwung so groß, daß sich die Gondel 4 fast bis zum gegenüberliegenden Endpunkt der Fahrstrekke 2 bewegt. Wegen der Reibung erreicht sie allerdings nicht mehr vollständig die Höhe H, so daß sie für den Rest des Weges wieder gezogen werden muß, bevor sie dann wieder losgelassen wird, um in entgegengesetzter Richtung die Fahrstrecke 2 zu durchfahren.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegt der Scheitelpunkt 24 des teilparabelähnlichen dritten Abschnittes 18 oberhalb der Endpunkte 11 und 12 der Fahrstrecke 2 und besitzt somit gegenüber dem Erdboden 10 eine größere Höhe als H. Es ist aber auch denkbar, die Endpunkte 11 und 12 der Fahrstrecke 2 höher als den Scheitelpunkt 24 des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 anzuord-
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nen. Ein solcher Verlauf hat den Vorteil, daß die zuvor beschriebenen Reibungsverluste ohne zusätzliche Maßnahmen kompensiert werden können. Denn falls nur Gravitation als Antrieb genutzt wird, sollten die Endpunkte 11 und 12 der Fahrstrecke 2 so weit über dem Scheitelpunkt 24 des dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 liegen, daß die durch Reibung entstehenden Verluste während der Fahrt der Gondel 4 entsprechend kompensiert werden und die Gondel 4 die geforderte Geschwindigkeit an den Endpunkten 25 und 26 des teilparabelähnlichen dritten Abschnittes 18 erreicht.
An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, daß sich die Gondel 4 regelmäßig antriebslos entlang des parabelförmigen dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 bewegt, so daß entsprechend vorgesehene Antriebsmittel nur innerhalb des ersten Abschnittes 14 sowie des fünften Abschnittes 22 der Fahrstrecke 2 wirken. Zusätzlich können in diesen Abschnitten auch noch wahlweise Bremsvorrichtungen vorgesehen sein oder die vorhandenen Antriebsmittel dort bremsend wirken.
Die Kabine 6 der Gondel 4 ist vorzugsweise vollständig verschließbar, so daß jeglicher Sichtkontakt nach außen verhindert wird. Ferner ist die Kabine 6 innen gepolstert und weist keinerlei Sitz- und sonstige Fest- und Rückhaltemöglichkeiten, wie beispielsweise Verriegelungsbügel auf, so daß sich die Passagiere innerhalb der Kabine 6 frei bewegen können.
Ferner ist die Kabine 6 in (in der Figur nicht dargestellte) Abteile unterteilt, wobei vorzugsweise jedes Abteil nur einen Fahrgast aufnehmen soll. Vorzugsweise erfolgt die Unterteilung der Kabine 6 mit Hilfe von Netzen. Zweck dieser Anordnung ist es, eine unbeabsichtigte Kollision zwischen zwei Fahrgästen zu verhindern, insbesondere wenn die Gondel nach Verlassen des parabelförmigen dritten Abschnittes 18 der Fahrstrecke 2 wieder in den Schwere-Zustand gelangt. Dabei übernehmen die Netze zusätzlich die Funktion einer Polsterung, da Netze in der Regel ein wenig nachgiebig sind. Andererseits erlauben die Netze eine Kommunikation, zumindest jedoch den Sichtkontakt zwischen den Fahrgästen in den einzelnen Abteilen in der Kabine 6 der Gondel 4.
Zur Erhöhung des Schwerelosigkeits-Effektes und somit der Attraktivität des hier beschriebenen Fahrgeschäftes können spezielle lose Gegenstände innerhalb der
Kabine 6 vorhanden sein, wobei derartige Gegenstände zur Vermeidung von Verletzungen weich und elastisch sein müssen. Beispielsweise können diese Gegenstände Flüssigkeit enthalten oder als Federn ausgebildet sein. Zweck dieser Gegenstände ist es, besonders interessante Effekte in der Schwerelosigkeit zu demonstrieren bzw. hervorzurufen.
Während in der beigefügten Figur eine Ausführung mit einer Fahrstrecke 2 gezeigt ist, die nur einen einzigen parabelförmigen Abschnitt 18 enthält, ist es gleichwohl denkbar, mehrere solcher parabelförmigen Abschnitte hintereinander anzuordnen, wobei solche parabelförmigen Abschnitte jeweils durch Zwischenabschnitte entsprechend dem zweiten oder vierten Abschnitt 16 oder 20 gemäß der beiliegenden Figur miteinander verbunden sind.
Claims (24)
1. Fahrgeschäft mit
mindestens einem Fahrgastträger (4),
einer Fahrstrecke (2), entlang derer der Fahrgastträger (4) verfahrbar ist, wobei die Fahrstrecke (2) mindestens entlang eines Abschnittes (18) einen Bogen beschreibt, der in einer sich winklig zur Horizontalen erstreckenden Ebene verläuft und einen ersten Endpunkt (25), einen Scheitelpunkt (24) und einen zweiten Endpunkt (26) aufweist, wobei der Scheitelpunkt (24), in der Vertikalen betrachtet, oberhalb der Endpunkte (25, 26) liegt, und mit
Antriebsmitteln zur Bewegung des Fahrgastträgers (4) entlang der Fahrstrecke (2),
dadurch gekennzeichnet, daß
der bogenförmige Abschnitt (18) der Fahrstrecke (2) einen solchen Verlauf hat und die Antriebsmittel den Fahrgastträger (4) derart antreiben, daß der Fahrgastträger (4) während seiner Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) in den Zustand der Schwerelosigkeit versetzt wird.
mindestens einem Fahrgastträger (4),
einer Fahrstrecke (2), entlang derer der Fahrgastträger (4) verfahrbar ist, wobei die Fahrstrecke (2) mindestens entlang eines Abschnittes (18) einen Bogen beschreibt, der in einer sich winklig zur Horizontalen erstreckenden Ebene verläuft und einen ersten Endpunkt (25), einen Scheitelpunkt (24) und einen zweiten Endpunkt (26) aufweist, wobei der Scheitelpunkt (24), in der Vertikalen betrachtet, oberhalb der Endpunkte (25, 26) liegt, und mit
Antriebsmitteln zur Bewegung des Fahrgastträgers (4) entlang der Fahrstrecke (2),
dadurch gekennzeichnet, daß
der bogenförmige Abschnitt (18) der Fahrstrecke (2) einen solchen Verlauf hat und die Antriebsmittel den Fahrgastträger (4) derart antreiben, daß der Fahrgastträger (4) während seiner Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) in den Zustand der Schwerelosigkeit versetzt wird.
2. Fahrgeschäft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene in der Vertikalen liegt.
3. Fahrgeschäft nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der bogenförmige Abschnitt (18) der Fahrstrecke (2) symmetrisch in Bezug auf eine durch den Scheitelpunkt (24) laufende Symmetrieachse ist.
4. Fahrgeschäft nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Symmetrieachse in der Vertikalen liegt.
5. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der bogenförmige Abschnitt (18) der Fahrstrecke (2) einen solchen Verlauf besitzt, daß der sich entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) bewegende Fahrgastträger (4) im wesentlichen dem Verlauf eines Teils einer Wurfparabel folgt.
6. Fahrgeschäft nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitelpunkt der Wurfparabel mit dem Scheitelpunkt (24) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) zusammenfällt oder auf einer durch den Scheitelpunkt (24) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) vertikal laufenden Linie liegt.
7. Fahrgeschäft nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel den Fahrgastträger (4) an einem den Anfang bildenden Endpunkt (24; 25) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) auf eine derartige Eingangsgeschwindigkeit beschleunigen, daß der Fahrgastträger (4) während der anschließenden Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) in den Zustand der Schwerelosigkeit versetzt wird.
8. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrgastträger (4) mit seinem Schwerpunkt dem Verlauf der Wurfparabel folgt.
9. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem der Fahrgastträger (4) eine Kabine (6) zur Aufnahme von Fahrgästen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (6) keine Sitz- oder sonstige Fixier- und Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste aufweist und in einer Weise verschließbar ist, daß die Fahrgäste zumindest während der Bewegung des Fahrgastträgers (4) entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) nicht herausfallen können.
10. Fahrgeschäft nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (6) vollständig verschließbar ist, so daß ein Sichtkontakt der Fahrgäste mit der Außenwelt zumindest während der Bewegung des Fahrgastträgers (4) entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke(2) verhindert wird.
11. Fahrgeschäft nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (6) so bemessen ist, daß sich die Fahrgäste im wesentlichen frei bewegen können.
12. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, gekennzeichnet durch Mittel zur Unterteilung der Kabine (6) in Abteile.
13. Fahrgeschäft nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Abteile derart bemessen ist, daß jedes dieser Abteile nur einen Fahrgast aufnimmt.
14. Fahrgeschäft nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterteilung zumindest teilweise nachgiebig und/oder gepolstert sind.
15. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterteilung Netze aufweisen.
16. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (6) zumindest teilweise ausgepolstert ist.
17. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kabine (6) lose Gegenstände vorhanden sind.
18. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrstrecke (2) von einem Schienenweg gebildet ist.
19. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Fahrstrecke (2) in der Ebene verläuft, in der der bogenförmige Abschnitt (18) liegt.
20. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrstrecke (2) endlich ist und von einem ersten Endpunkt (11) und einem zweiten Endpunkt (12) begrenzt ist.
21. Fahrgeschäft nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Endpunkte (11, 12) der Fahrstrecke (2), in der Vertikalen betrachtet, oberhalb des nächstliegenden Endpunktes (25 bzw. 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) liegt.
22. Fahrgeschäft nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Endpunkte (11, 12) der Fahrstrecke (2), in der Vertikalen betrachtet, oberhalb beider Endpunkte (25, 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fährstrecke (2) liegt.
23. Fahrgeschäft nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endpunkte (11, 12) der Fahrstrecke (2), in der Vertikalen betrachtet, oberhalb der Endpunkte (25, 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) liegen.
24. Fahrgeschäft nach mindestens einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel als Freifall-Einrichtung unter, vorzugsweise ausschließlicher, Ausnutzung der Schwerkraft zur Beschleunigung des Fahrgastträgers (4) mindestens einen Endabschnitt (14, 16; 20, 22) der Fahrstrecke (2) aufweisen, der einen Endpunkt (11 bzw. 12) der Fahrstrecke (2) mit dem nächstliegenden Endpunkt (25; 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) verbindet, und dieser Endpunkt (11; 12) der Fahrstrecke (2) in einer solchen Höhe (H) oberhalb des nächstliegenden Endpunktes (25; 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke angeordnet ist, daß der Fahrgastträger (4) durch seine Bewegung entlang dieses Endabschnittes (14, 16; 20, 22) der Fahrstrecke (2), beginnend etwa an dem besagten Endpunkt (11; 12), eine zur Erzielung der Schwerelosigkeit während seiner Bewegung entlang des bogenförmigen Abschnittes (18) der Fahrstrecke (2) angepaßte Eingangsgeschwindigkeit am Anfang (25; 26) des bogenförmigen Abschnittes (18) erhält.
Priority Applications (1)
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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