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DE20114494U1 - Musikinstrumententasche - Google Patents

Musikinstrumententasche

Info

Publication number
DE20114494U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
instrument
bag
neck
musical instrument
bag according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20114494U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GEWA MUSIKINSTRUMENTE ETUI und
Original Assignee
GEWA MUSIKINSTRUMENTE ETUI und
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GEWA MUSIKINSTRUMENTE ETUI und filed Critical GEWA MUSIKINSTRUMENTE ETUI und
Priority to DE20114494U priority Critical patent/DE20114494U1/de
Publication of DE20114494U1 publication Critical patent/DE20114494U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G10MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
    • G10GREPRESENTATION OF MUSIC; RECORDING MUSIC IN NOTATION FORM; ACCESSORIES FOR MUSIC OR MUSICAL INSTRUMENTS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. SUPPORTS
    • G10G7/00Other auxiliary devices or accessories, e.g. conductors' batons or separate holders for resin or strings
    • G10G7/005Carrying cases for musical instruments
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/02Interior fittings; Means, e.g. inserts, for holding and packing articles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C5/00Rigid or semi-rigid luggage

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Auxiliary Devices For Music (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Musikinstrumententasche nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Gitarrentasche.
Eine Gitarrentasche mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Schutzanspruches 1 ist bekannt. Bei der bekannten Gitarrentasche tritt das Problem auf, daß Kopf und Hals des Instrumentes unmittelbar an der Taschenwandung anliegen und dadurch beispielsweise beim Abstellen der Tasche nur ungenügend gegen Stöße geschützt sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Musikinstrumententasche der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der die Lage des Instrumentes innerhalb der Tasche dergestalt festgehalten wird, daß der Hals des Instrumentes einen vorgegebenen Abstand zur Taschenwandung aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die Musikinstrumententasche gemäß Schutzanspruch 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteranspüchen angegeben.
P/PK/GN-O.doc
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren.
Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Gitarrentasche in geöffnetem Zustand;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Gitarrentasche von Fig. 1 samt eingelegtem Instrument im Bereich des Instrumentenhalses und
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Gitarrentasche einer siebten Ausführungsform samt eingelegtem Instrument im Bereich des Instrumentenhalses.
Wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich ist, weist eine Gitarrentasche 1 ein bodenseitiges Teil 2 und ein damit verbundenes deckelseitiges Teil 3 auf. Das bodenseitige Teil 2 weist einen zum deckelseitigen Teil 3 hervorstehenden Rand 4 auf. Wie in Fig. 1 dargestellt, ist das Deckelteil 3 an seiner Längsseite 5 mit dem Rand 4 fest verbunden und im übrigen Bereich seines Randes über einen Reißverschluß 6 mit dem Bodenteil verbindbar. Dadurch kann das Deckelteil 3 zum Einlegen und Entnehmen der Gitarre auf- und zugeklappt werden und die Tasche mittels des Reißverschlusses 6 verschlossen werden. Entsprechend der Form der Gitarre weisen das Deckelteil 3 und das bodenseitige Teil 2 jeweils einen schmalen Halsbereich 7 und einen sich daran anschließenden verbreiterten Korpusbereich 8 auf.
Im Halsbereich 7 der Tasche ist ein Element 9 vorgesehen. Dieses hat die Gestalt eines Quaders mit einer Bodenseite 21, Seitenflächen 12, einer Frontseite 23, einer Rückseite 24 und einer Deckseite 25, der an seiner Deckseite 2 5 eine Ausnehmung
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26 aufweist, die sich von der Frontseite 23 zur Rückseite 24 erstreckt. Vorzugsweise ist der Querschnitt der Ausnehmung 26 rechteckig mit einer zur Bodenfläche 21 des Elementes 9 parallelen Grundfläche und zwei zu den Außenwänden 12 des Elementes 9 parallelen Seitenflächen. Die seitlichen Abmessungen und die Höhe der Ausnehmung werden so gewählt, daß Breite und Höhe der Ausnehmung im wesentlichen des Abmessungen des Instrumentenhalses entsprechen.
In dem Ausführungsbeispiel ist das Element 9 aus Schaumstoff ausgebildet.
Wie am besten aus Fig. 2 zu ersehen ist, ist an der dem bodenseitigen Teil 2 zugekehrten Fläche 21 des Elementes 9 ein Velcrobesatz 11 angebracht. Durch Zusammenwirken des Velcrobesatzes 11 mit einem, in den Figuren 1 und 2 dargestellten, im Halsbereich 7 an dem bodenseitigen Teil 2 angebrachten Velcroband 10, kann das Element 9 im Halsbereich 7 des bodenseitigen Teils 2 dergestalt befestigt werden, daß die Deckseite 25 des Elementes 9 zum Deckelteil 3 hin weist und die Seitenflächen 12 sich parallel zum Halsbereich 7 der Tasche erstrecken.
Wie Fig. 2 weiterhin zeigt, sind an den dem Rand 4 gegenüberliegenden, zum Halsbereich parallelen Außenflächen 12 des Elementes 9 Befestigungsriemen 13 und 14 angebracht. An den vom Element 9 entfernten Enden sind an den Befestigungsriemen 13 und 14 miteinander zusammenwirkende Velcroelemente 15 und 16 dergestalt angebracht, daß bei ineinandergreifenden Velcroelementen 15 und 16 die Ausnehmung 26 des Elementes 9 teilweise abgedeckt wird.
Zum Transportieren des Instrumentes wird der Instrumentenhals 20, vorzugsweise mit seiner den Saiten abgewandten Seite in die Ausnehmung 26 des Elementes 9 gelegt und durch das mitein-
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ander Ineingriffbringen der Velcroelemente 15 und 16 dort festgehalten. Dabei kann das Element 9 entweder schon im Halsbereich 7 des bodenseitigen Teils 2 angebracht sein, sodaß beim Einlegen des Instrumentes in die Tasche automatisch der Instrumentenhals 2 0 in die Ausnehmung 2 6 gelangt oder aber das Element 9 wird zunächst am Instrumentenhals 20 angebracht und danach zusammen mit dem Instrument in die Tasche eingelegt, wobei durch Andrücken des Elementes 9 an das bodenseitige Teil 2 der Velcrobesatz 10 mit dem Velcroband 11 in Eingriff gelangt und das Element 9 mitsamt dem Instrumentenhals 2 0 am bodenseitigen Teil 2 fixiert wird.
Das Element 9 ist vorzugsweise so dimensioniert, daß der in die Ausnehmung 2 6 eingelegte Instrumentenhals 2 0 an keiner Stelle den Rand 4 bzw. das bodenseitige Teil 2 berührt. Dadurch wird eine Beschädigung des Instrumentenhalses 20 infolge von Stößen beim Abstellen der Tasche erschwert.
Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, daß das Element 9 an beliebiger Stelle des Instrumentenhalses 2 0 angebracht werden kann und dadurch eine Anpassung an unterschiedlich gestaltete Instrumente möglich ist.
In einem zweiten Ausführungsbeispiel ist, für den Fall, daß eine derartige Anpassungsmöglichkeit nicht notwendig ist, das Element 9 nicht abnehmbar im Halsbereich 7 der Tasche angebracht. Ansonsten weist das zweite Ausführungsbeispiel alle Merkmale des ersten Ausführungsbeispieles auf.
In einem dritten Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung des Elementes 9 nicht am bodenseitigen Teil 2, sondern ebenso am Deckelteil 3 oder am Rand· 4. Ansonsten weist das dritte Ausführungsbeispiel alle Merkmale des ersten Ausführungsbeispieles auf.
03.09.01 P/PK/GN-0.doc
In einem vierten Ausführungsbeispiel tragen anstelle von Schaumstoff oder zusätzlich zu Schaumstoff andere Materialien, wie z.B. Kunststoff, Holz, Aluminium oder Stahl zur Formgebung des Elementes 9 bei. Abgesehen davon weist das vierte Ausführungsbeispiel alle Merkmale des ersten Ausführungsbeispieles auf.
In einem fünften Ausführungsbeispiel ist an dem Element 9 zusätzlich eine Zubehörtasche angebracht. Ansonsten weist das fünfte Ausführungsbeispiel alle Merkmale des ersten Ausführungsbeispieles auf.
In einem sechsten Ausführungsbeispiel wird nicht eine Tasche zum Aufnehmen einer Gitarre, sondern eine Tasche zum Aufnehmen anderer Musikinstrumente, wie z.B. Streichinstrumente, ausgebildet.
In einem siebten Ausführungsbeispiel werden, wie in Fig. 3 dargestellt, die Befestigungsriemen 13 und 14 durch ein Befestigungsband 19 ersetzt, welches über die das Instrumententeil enthaltende Ausnehmung 2 6 gelegt wird und an seinen Enden Velcroaufsätze 27 aufweist, die mit auf den Seitenwänden 12 des Elementes 9 angebrachten Velcroaufsätzen 28 zusammenwirken oder mit seinen Enden auf die Seitenwände 12 des Elementes 9 geklebt wird. Ansonsten weist das siebte Ausführungsbeispiel alle Merkmale des ersten Ausführungsbeispieles auf.
03.09.01 P/PK/GN-O.doc

Claims (6)

1. Musikinstrumententasche mit einem ein Instrument aufnehmenden bodenseitigen Teil (2) und einem damit verbundenen deckelseitigen Teil (3), wobei das bodenseitige Teil (2) einen zum deckelseitigen Teil (3) hervorstehenden Rand (4) aufweist und ein Element (9) zum Festlegen des Instrumentes in der Tasche vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (9) an einem der drei Teile (2, 3, 4) abnehmbar befestigt ist.
2. Musikinstrumententasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (9) als ein den Hals eines Zupf- bzw. Streichinstrumentes wenigstens teilweise umfassendes Einlegeteil ausgebildet ist.
3. Musikinstrumententasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem das Element (9) tragenden Teil ein Velcroband (10) vorgesehen ist und auf der damit zusammenwirkenden Seite des Elementes ein Velcrobesatz (11) vorhanden ist.
4. Musikinstrumententasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das bodenseitige Teil (2) das Element (9) trägt.
5. Musikinstrumententasche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Element (9) Befestigungsriemen (13, 14, 19) zum Umschließen des zu haltenden Instrumententeiles vorgesehen sind.
6. Musikinstrumententasche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Element (9) zusätzlich eine Tasche angebracht ist.
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DE (1) DE20114494U1 (de)

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Legal Events

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R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20041202

R197 New subsequently filed claims on ip dossier
R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20080225

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

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R071 Expiry of right
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