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Die Erfindung betrifft eine Packung
für Werkzeugsätze, die
aus einer Kassette zur Aufnahme der Einzelteile, einem Griff und
auswechselbaren Werkzeug-Einsätzen
zum Einstecken in diesen Griff besteht. Bekannte Kassetten bestehen üblicherweise aus
einem Kassetten-Unterteil, in dem der Griff und die auswechselbaren
Einsätze
in vorgeformten Betten oder Klemmeinrichtungen liegen oder gehalten werden,
und einem Kassetten-Deckel, der entweder auf das Kassetten-Unterteil
aufgesteckt oder mit ihm durch ein Scharnier fest aber klappbar
verbunden ist. In der Regel ist der Kassetten-Deckel aus einem transparenten
Material gefertigt, so daß der
Inhalt der Kassette von außen
zu erkennen ist, oder der Kassetten-Deckel weist Durchbrüche auf,
die den Inhalt der Packung erkennen lassen. Kassetten dieser Art werden
für Werkzeugsätze hoher
Qualität,
aber auch für
Werkzeugsätze
minderer Qualität
verwendet. Wegen der Diebstahlsgefahr im Baumarkt von Einzelteilen
aus der Kassette ist der Deckel üblicherweise
für den
Kaufinteressenten nicht zu öffnen.
Er kann deshalb auch nicht durch Anfassen und näheres Betrachten prüfen, ob
der zu dem Satz gehörende
Griff von guter Qualität
ist und eine gute Form aufweist. Eine ergonomisch gut gestaltete
Form und die Verwendung von handfreundlichem Material, zum Beispiel
Weichkunststoff für
eine Ummantelung des Griffes, sind jedoch gerade bei Werkzeugen
wichtig für den
Gebrauchswert des ganzen Satzes.
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Die Aufgabe ist es, Packungen beziehungsweise
Kassetten so zu gestalten, daß der
Kaufinteressent den Griff anfassen und genau betrachten kann, ohne
die Kassette öffnen
zu müssen.
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Diese Aufgabe wird in der Weise gelöst, daß die Kassette
an einer Seite, eingeformt in die Wandung von Unterteil und Oberteil,
oder nur in eines der Teile, Ausnehmungen aufweist, in die der Griff
an der Stelle des kleinsten Durchmessers in seinem vorderen Bereich
eingelegt wird, der Griff mit einem kurzen Stück des Vorderteiles in die
Kassette hineinragt und in dieser Lage gehalten wird, während der
Griff mit dem Bereich, an dem die Hand beim Arbeiten mit dem Werkzeug
im wesentlichen zur Anlage kommt, frei aus der Kassette herausragt.
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Bei einer Ausführungsvariante ragt der Griff (5)
in ganzer Länge
aus der Kassette (1) heraus.
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In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand
beispielhaft dargestellt.
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Es zeigen:
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1 eine
Packung gemäß der Neuerung, bestehend
aus einer Kassette (1), dem Griff (5) und den
Werkzeug-Einsätzen (12),
in Draufsicht, wobei der Griff mit dem Hauptteil (7) aus
der Kassette herausragt.
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2 einen
Querschnitt durch die Packung entlang der Linie A-A in 1
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3 eine
Ansicht auf die Schmalseite der Kassette gemäß 1 und 2 mit den eingeformten Ausnehmungen 14a, 14b,
ohne Griff
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4 eine
Packung gemäß der Neuerung, bestehend
aus einer Kassette (1), dem Griff (5) und den
Werkzeug-Einsätzen
(12), in Draufsicht, wobei der Griff (5) in ganzer
Länge aus
der Kassette (1) herausragt.
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5 einen
Querschnitt durch die Packung entlang der Linie A-A in 4.
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6 eine
Ansicht auf die Schmalseite der Kassette gemäß 4 und 5 mit
der eingeformten Ausnehmung 14c, ohne Griff
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7 und 8 zeigen die Packungen gemäß 1 und 2 bzw. 4 und 5 in perspektivischer Darstellung
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9 eine
Draufsicht auf eine Kassette, das Kassetten-Oberteil (3)
teilweise aufgebrochen, mit Griff (5) und Werkzeug-Einsätzen (12),
wobei die Werkzeug-Einsätze
(15) aus langen Klingen bestehen, Griffvorderteil (6)
teilweise gebrochen.
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Die Kassette (1) gemäß 1 besteht aus dem Unterteil
(2), das üblicherweise
aus einem nicht-transparenten Material besteht, und dem Oberteil
(3), das üblicherweise
aus einem transparenten Material besteht. An den Schmalseiten der
Kassette (1) sind in die Seitenwände Ausnehmungen (14a und 14b))
eingeformt, durch die der Griff (5) mit seinem Vorderteil
(6) in die Kassette (1) hineinragt, während der
Hauptteil (7) des Griffes (5) frei aus der Kassette (1)
herausragt.
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Die Stege (8a, 8b)
unterstützen
und umgreifen den Schaft (9a) der in dem dargestellten
Beispiel in den Griff (5) eingesetzt ist. Am Ende des Schaftes (9a)
befindet sich der Kopf (9b) zur Aufnahme der Bits.
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Der Griff wird in seiner Lage dadurch
festgehalten, daß das
Oberteil (3) der Kassette in geschlossenem Zustand auf
das Vorderteil (6) des Griffes an der Stelle des größten Durchmessers
drückt
und ein an der Innenseite des Oberteiles (3) angeformter Steg
oder Zapfen (13) auf den Schaft (9a) drückt. Eine
andere oder weitere Möglichkeit
zum Halten des Griffes besteht darin, auf der Oberseite der Stege (8a, 8b)
federnde Zungen anzuformen, die in der Höhe über die Mitte des Schaftes
(9a) greifen und somit in der Lage durch die Federkraft
festhalten oder, die Weite (b) der Ausnehmnungen in den Stegen (8a, 8b)
geringfügig
kleiner zu halten als der Durchmesser des Schaftes (9a),
so daß dieser
in den Ausnehmungen durch Kraftschluß gehalten wird. Im dargestellten
Beispiel ist an das Unterteil (2) der Kassette eine Aufhängelasche
(11) angeformt, die aber nach Kauf abgebrochen werden kann.
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Die Werkzeugeinsätze, im Beispiel der 1 und 2 kurze Schraubendreher-Einsätze (Bits) (12),
sind in köcherartigen
Erhebungen oder Klemmelementen oder Aufnahmeeinrichtungen anderer Art,
angeformt an der Innenseite des Unterteiles (2), gehalten.
Da die Halterungen für
die Werkzeugeinsätze
zur Darstellung der Erfindung nicht wesentlich sind, sind sie nicht
im einzelnen dargestellt und beschrieben.
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Das Oberteil (3) ist mit
dem Unterteil (2) durch Scharniere (10) klappbar
verbunden. Durch den Schnappverschluß (4) wird die Kassette
geschlossen gehalten. Eine zusätzliche
Versiegelung, als Diebstahlsicherung, ist üblicherweise vorgesehen, jedoch
nicht weiter erläutert.
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2 zeigt
die Packung entsprechend 1,
in Ansicht von einer Längsseite,
die Kassette geschnitten entlang der Linie A-A in 1. Der Hauptteil (7) des Griffes
(5) ragt aus der Kassette (1) heraus, der Schaft
(9a) wird durch die Stege (8a, 8b) unterstützt. Das
Oberteil (3) der Kassette drückt an der Stelle seines größten Durchmessers
auf das Vorderteil (6) des Griffes und hält ihn in
seinem Sitz in den Stegen fest. Auf den Schaft (9a) drückt ein
an der Innenseite des Oberteiles angeformter Zapfen- oder Steg (13).
Die Schraubendreher-Einsätze
(12) sind in köcherartigen
Erhebungen oder Klemmeinrichtungen, angeformt an der Innenseite
des Unterteiles (2), gehalten. Das Oberteil (3)
drückt
auf die Spitzen der Einsätze,
so daß sie
auch axial in den Halterungen gehalten werden.
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3 zeigt
die Ansicht auf die Schmalseite der Kassette (1) ohne eingelegten
Griff. Die Weite (B) der Ausnehmung ist so bemessen ist, daß sie dem Durchmesser
des Griffes an der Stelle des kleinsten Durchmessers entspricht.
Die Ausnehmung ist nach oben offen, so daß der Griff von oben in das
Unterteil (2) der Kassette eingelegt und nach oben zum
Gebrauch entnommen werden kann. Der Steg (8a) unterstützt den
Schaft (9a), wobei er wie das Unterteil der Kassette eine
nach oben offene Ausnehmung aufweist, deren Weite dem Durchmesser
des Schaftes 9a entspricht. Die in 1 und 2 dargestellten
Stege (8a, 8b) sind so angeordnet, daß sie durch Anordnung
und Form der Ausnehmungen den Griff auch in axialer Richtung fixieren.
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Bei der Ausführungsvariante gemäß 4 weist die Schmalseite
des Unterteiles (2) der Kassette (1) eine Ausnehmung
(14c) auf, deren Weite (b) dem Durchmesser des Schaftes
(9a) entspricht und nach oben offen ist. Die Stege (8a)
und (8b) unterstützen
den Schaft (9a), wobei der Steg (8b) so angeordnet
ist, daß er
dicht hinter dem Aufnahmekopf (9b) steht. Da die Weite
der Ausnehmungen in den Stegen (8a) und (8b) nur so groß ist, wie
der Durchmesser des Schaftes (9a), der Aufnahmekopf (9b), aber
einen größeren Durchmesser
hat, wird der Griff (5) mit Schaft (9a) und Aufnahmekopf
(9b) durch die Anlage des Griffes mit seiner vorderen Stirnfläche an der
Außenwand
der Kassette (1) und Anlage des Steges (8b) am
hinteren Ende des Aufnahmekopfes (9b) in Längsrichtung
gehalten. In Höhenrichtung
wird der Griff wie bei der Ausführungsart
nach 1 bis 3 durch das Oberteil (3)
und daran innen angeformte Stege oder Zapfen (13) gehalten.
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5 zeigt
die Ausführungsvariante
gemäß 4 in Ansicht von einer Längsseite,
geschnitten entlang der Linie A-A in 4.
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6 zeigt
die Kassette entsprechend 5 und 6 in Ansicht auf die Schmalseite
ohne eingelegten Griff. Die Ausnehmung (14c) in der Schmalseite
der Kassette ist in der Weite (b) entsprechend dem Durchmesser des
Schaftes (9a) bemessen.
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Ein Werkzeugsatz kann, statt aus
einem Griff mit Schaft (9a), Aufnahmekopf (9b)
und Bits (12) bestehend, auch aus einem Griff mit kurzem,
in den Griff eingesetztem Futter und langen Werkzeugklingen (15)
zusammengestellt sein, wie 9 beispielhaft
zeigt. Die Klingen liegen dann flach in Betten, die in das Unterteil
(2) der Kassette eingearbeitet sind. Zur sicheren Aufnahme
des Vorderteiles (6) des Griffes (5) ist er zweckmäßig, ein
der Form des Vorderteiles (6) entsprechendes Bett (16)
an der Innenseite des Unterteiles (2) anzuformen, so daß der Griff durch
das an die Form angepaßte
Bett (16) sicher in seiner Lage gehalten wird, wenn das
Oberteil (3) der Kassette bei geschlossener Kassette auf
das Vorderteil (6) des Griffes drückt, wie bei den Ausführungsvarianten
gemäß 1-8.
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Kassetten entsprechend des beschriebenen 1 bis 7 werden zweckmäßigerweise im Spritzgießverfahren
aus Kunststoff hergestellt, wobei die Stege (8a, 8b, 13),
Betten (16) Köcher
oder Halterungen zur Fixierung des Griffes und Aufnahme der Werkzeugeinsätze einstöckig mit
dem Oberteil (3) oder Unterteil (2) der Kassette
(1) ausgebildet sind. Geeignet für den Zweck ist aber auch eine
Kassette, bei der das Unterteil (2) und das Oberteil (3)
im Spritzgießverfahren
aus Kunststoff hergestellt ist und in das Unterteil (2)
eine Einlage eingelegt und, zum Beispiel durch Kleben, befestigt
ist, und diese Einlage durch Tiefziehen aus einer Kunststoff-Folie
hergestellt ist. In diese Einlage sind die Betten oder Köcher zur
Aufnahme der Werkzeugeinsätze
eingeformt und durch Form und Maßgebung so gestaltet, daß eine Klemmwirkung
auf die Einsätze
ausgeübt
wird. In gleicher Weise ist ein Bett zur Aufnahme des Vorderteiles
(6) des Griffes in die Einlage eingeformt.
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Kassetten in den zuvor beschriebenen
Ausführungsarten
mit Oberteil und Unterteil im Spritzgießverfahren hergestellt, stellen
haltbare und für den
Dauergebrauch beim Benutzer bestimmte Kassetten dar. Der Vollständigkeit
halber werden noch Kassetten erwähnt,
die nur als Verkaufspackungen gedacht sind. Bei diesen Verpackungen
besteht das Unterteil im wesentlichen aus Pappe. Es weist eine durch Ausstanzung
eingeformte Ausnehmung zum Einlegen des Vorderteiles des Griffes
auf, ähnlich
geformt wie die Ausnehmung (14) in 3.
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Die Stege entsprechend den Stegen
(8a, 8b) können
durch zungenförmige
Einstanzungen in den Boden des Unterteiles und Hochklappen in den
Innenraum des Unterteiles gebildet werden.
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Alternativ ist bei einer anderen
Ausführung mit
dem Unterteil aus Pappe eine aus Kunststoff-Folie tiefgezogene Einlage
vorgesehen, wie zuvor beschrieben.
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Das Oberteil besteht bei den billigen
Verkaufsverpackungen üblicherweise
aus tiefgezogener oder geklebter Klarsichtfolie.
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Der Vorteil einer Packung beziehungsweise Kassette
gemäß der Erfindung
besteht nicht nur darin, daß der
Griff frei aus der Kassette herausragt und verkaufsfördernd präsentiert
wird, sondern auch darin, daß die
Kassette viel kleiner gehalten werden kann, als wenn darin der Griff
vollständig
aufgenommen werden müßte, die
Kassette wird erheblich kostengünstiger.
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Packungen beziehungsweise Kassetten
der beschriebenen Art kommen nicht nur für Werkzeugsätze in Betracht, sondern auch
für andere
Sätze,
bei denen ein Griff mit auswechselbaren Einsätzen verbunden wird und der
Griff eine wesentliche Funktion hat.
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Die Erfindung gilt selbstverständlich nicht
nur für
die beschriebenen und dargestellten Ausführungsarten, sondern auch für andere
Formen und Kombinationen der Packungs-Einzelteile sowie der Kassetten-Ausführung, soweit
dabei ein Griff mit dem Hauptteil frei aus der Packung herausragt.
In Betracht kommen auch Packungen, die zum Beispiel aus mehreren
Schraubendrehern bestehen, die in einer Kassette oder einer Schachtel
aus Karton liegen, wobei jedoch ein Schraubendreher mit dem Haupteil des
Griffes aus dem Karton herausragt.